Kriegsverbrechen
Als K. werden schwere Straftaten bezeichnet, die in bewaffneten Konflikten begangen werden und gegen das Völkerrecht verstoßen. Das Völkerrecht schützt in Kriegen und Bürgerkriegen insbesondere die Zivilbevölkerung, verbietet die Folter oder unmenschliche Behandlungen und Zerstörungen, die militärisch nicht gerechtfertigt sind. Strafbar machen sich diejenigen, die die entsprechende Befehle geben.Siehe auch:
Völkerrecht
Krieg
Bürgerkrieg
Internationaler Strafgerichtshof (IStGH)
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2018. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.