Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen

Sicherheit und Ordnung, öffentliche | bpb.de

Sicherheit und Ordnung, öffentliche

Interner Link: Generalklausel des Polizei- und Ordnungsrechts ermächtigt die Ordnungsbehörden, Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Sicherheit (und Ordnung) zu ergreifen. Unter Schutz der öffentlichen Sicherheit versteht man den Schutz der geschriebenen Rechtsordnung, des Interner Link: Staates und seiner Institutionen und der individuellen Rechtsgüter der Bürger. Die geschriebene Rechtsordnung sind alle Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften der Bundesrepublik. Die Interner Link: Polizei kann also präventiv einschreiten, wenn absehbar gegen Interner Link: Recht verstoßen wird (Interner Link: präventive Polizeiaufgabe). Da die Rechtsgüter der Bürger ebenso selbstverständlich rechtlich normiert sind, wie der Staat gegen Angriffe durch Rechtsvorschriften geschützt ist, würde es reichen, den Schutz der öffentlichen Sicherheit zu definieren als den Schutz der Rechtsordnung der Bundesrepublik. Aber die Definition ist noch überkommen aus Zeiten, als nicht klar war, dass die Interner Link: Polizei auch dem Schutz privater Rechtsgüter dient, weil die eben nicht zur »öffentlichen« Sicherheit gehören. Als »öffentliche Ordnung« wird die Gesamtheit der ungeschriebenen Regeln bezeichnet, welche für das sittliche Empfinden (Interner Link: Sittenwidrigkeit) aller gerecht und billig Denkenden im Zusammenleben relevant sind. Nun gibt es solche Regeln, die bewusst oder unbewusst funktionieren. Z. B. wird ein angemessener Abstand bei einer Unterhaltung in Abhängigkeit vom Gegenüber und der Beziehung der Gesprächspartner – eher unbewusst – eingehalten. Aber kein Mensch will, dass das zu einer Polizeiangelegenheit wird. So folgt: Weil alle wesentlichen Schutzgüter im Recht normiert sind, so meint die große Mehrheit der Juristen, ist der Begriff der öffentlichen Ordnung irrelevant oder überflüssig geworden.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten