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60. Jahrestag: 17. Juni 1953 | Hintergrund aktuell | bpb.de

60. Jahrestag: 17. Juni 1953

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"Wir wollen freie Menschen sein." Was als spontaner Arbeiteraufstand in Ost-Berlin begann, entwickelte sich zu landesweiten Massenprotesten gegen die Regierung der DDR. Am 17. Juni 1953 schlug die Sozialistische Einheitspartei (SED) die Proteste blutig nieder. Mit einer Gedenkstunde erinnert der Bundestag am 14. Juni an den Volksaufstand vor 60 Jahren.

Demonstration in Ost-Berlin - Demonstrierende, die sich während der blutigen Unruhen in Ostberlin an der Sektorengrenze versammelten. (© picture-alliance/dpa)

"Vom Volksaufstand am 17. Juni wurde ich, wie wohl alle, überrascht[…]. Es war allerdings insbesondere seit der 2. Parteikonferenz der SED im Juli 1952 unübersehbar geworden, dass die Politik der SED Staat und Partei in eine tiefe Krise geführt hatte", schildert der Zeitzeuge Siegfried Berger seine Eindrücke im Vorfeld des 17. Juni.

Der Protest ging zurück auf die politischen Ereignisse im Jahr 1952. Im Juli beschloss die SED auf ihrer zweiten Parteikonferenz den Aufbau des Sozialismus nach sowjetischem Vorbild. Betriebe wurden verstaatlicht, die Landwirtschaft zu Kollektiven zusammengeschlossen. Zugleich wurde die Abschottung der DDR vom Westen Deutschlands vorangetrieben. Der Wiederaufbau des Militärs und der Schwerindustrie war nur auf Kosten der Lebensmittel- und Konsumgüterindustrie möglich. Die Bevölkerung litt unter Versorgungsengpässen und Lebensmittelrationierungen. Viele DDR-Bürger suchten ihr Glück in der "Republikflucht", wie die Flucht aus der DDR im Jargon der SED genannt wurde - ab 1957 stand sie unter Strafe. Allein im Jahr 1952 verließen 182.000 Ostdeutsche die DDR, 1953 waren es 331.000. Damit verlor die DDR-Wirtschaft Fachkräfte, was die ökonomische Krise verschärfte. Um diesen Verlust aufzufangen, reagierte die SED-Führung im Mai 1953 mit einem Gesetz zur Erhöhung der Arbeitsnormen um 10,3 Prozent - mehr Arbeit für den gleichen Lohn. Das rief den Unmut der Arbeiter hervor.

Vom Arbeiteraufstand zum Massenprotest

Am 15. und 16. Juni streikten die Arbeiter deswegen zunächst auf Großbaustellen in Ost-Berlin. Für den darauffolgenden Tag riefen sie zum Generalstreik auf, der 1953 noch verfassungsrechtlich geschützt war – die neue Verfassung von 1968 kannte ein Streikrecht hingegen nicht mehr. Immer mehr Menschen schlossen sich an, um ihren Unmut gegen die herrschenden Zustände kundzutun. Sie forderten nunmehr auch den Rücktritt der Regierung, freie und geheime Wahlen sowie die Einheit Deutschlands. Einige von ihnen hissten auf dem Brandenburger Tor die schwarz-rot-goldene Fahne. Landesweit beteiligten sich mehr als eine halbe Million Menschen an den Demonstrationen.

Niederschlagung und Verfolgung

Die Polizei- und Sicherheitskräfte in Ost-Berlin hatten die Demonstranten zu dieser Zeit kaum noch im Griff. Schließlich griffen sowjetische Truppen ein. Am Mittag des 17. Juni 1953 rollten sowjetische Panzer in Berlin und anderen Städten ein. In weiten Teilen der DDR herrschte Ausnahmezustand. Mit Hilfe der Volkspolizei schlug das sowjetische Militär die Erhebung blutig nieder. 55 Demonstranten und zehn bis 15 SED-Funktionäre und Sicherheitskräfte starben. Die Westmächte griffen nicht ein. Nach der Niederschlagung begann die Verfolgung der Aufständischen. Mehrere hundert von ihnen wurden zu Freiheitsstrafen von drei bis 25 Jahren in Gefängnissen und Zwangsarbeitslagern sowie im sibirischen Gulag verurteilt.

Historische Bedeutung des Volksaufstandes

Im geteilten Deutschland herrschte lange ein ideologisches Tauziehen um die Bedeutung des 17. Juni 1953. In der Bundesrepublik Deutschland wurde in den Aufständen der Wille zur Wiedervereinigung gesehen. Seit dem 4. August 1953 war der 17. Juni im Westen ein gesetzlicher Feiertag, der "Tag der deutschen Einheit". In der DDR wurden die Aufstände als "konterrevolutionärer Putsch" bezeichnet und das tatsächliche Ausmaß vertuscht.

Es sollte noch über 30 Jahre dauern, bis der Ruf nach Freiheit und politischer Veränderung erneut laut wurden – die "friedliche Revolution" von 1989 brachte schließlich den Fall der Berliner Mauer am 9. November. Ein Jahr später, am 3. Oktober 1990, war Deutschland wiedervereint. Mit dem Einigungsvertrag von 1990 wurde der 3. Oktober als Tag der Deutschen Einheit zum Nationalfeiertag und der 17. Juni als gesetzlicher Feiertag gestrichen.

In der Öffentlichkeit geriet die historische Bedeutung des 17. Juni mehr und mehr in Vergessenheit. Das änderte sich mit dem fünfzigsten Jahrestag im Jahr 2003. Medien, Bildungseinrichtungen, Politik und Wissenschaft widmeten dem Volksaufstand große Aufmerksamkeit. Zum diesjährigen 60. Jahrestag erinnert der Bundestag am 14. Juni mit einer Gedenkstunde an den Volksaufstand.

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