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Jugendarbeitslosigkeit in Europa

Redaktion

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Rund 4,4 Millionen der unter 25-Jährigen in der Europäischen Union sind arbeitslos. Um das zu ändern, wurde vor drei Jahren die Jugendgarantie der Europäischen Union ins Leben gerufen.

Studierende sowie Schülerinnen und Schüler protestieren im Mai 2011 in Barcelona, Spanien, gegen die hohe Jugendarbeitslosigkeit und die Austeritätspolitik. (© picture-alliance/AP)

Die Jugendgarantie ist ein Konzept der Europäischen Union (EU), um die Jugendarbeitslosigkeit in ihren Mitgliedstaaten zu bekämpfen. Ziel der Jugendgarantie ist, dass alle unter 25-Jährigen innerhalb von vier Monaten nach Abschluss ihrer Ausbildung oder nachdem sie arbeitslos geworden sind, ein konkretes und qualitativ hochwertiges Arbeitsangebot erhalten. Dabei kann es sich um einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz, ein Praktikum oder eine Fortbildung handeln. Der EU-Ministerrat hat die Externer Link: Empfehlung für eine Jugendgarantie am 22. April 2013 angenommen und die EU-Mitgliedstaaten verpflichteten sich mit ihrer Einführung, den erfolgreichen Übergang junger Menschen in das Berufsleben zu gewährleisten.

Wirtschafts- und Finanzkrise 2008/2009

Die Rezession, die auf die Wirtschafts- und Finanzkrise 2008/2009 folgte, hat insbesondere junge Menschen schwer getroffen. 2008 betrug die Zahl der arbeitslosen 15- bis 24-Jährigen in der EU 15,6 Prozent (4,169 Millionen), nur ein Jahr später war sie auf 19,9 Prozent (5,174 Millionen) gestiegen und erreichte mit 23,2 bzw. 23,6 Prozent in den Jahren 2012 und 2013 ihren bisherigen Höhepunkt. Wenig Berufserfahrung, eine zum Teil unzureichende Ausbildung und prekäre Beschäftigungsverhältnisse führen dazu, dass besonders junge Menschen gekündigt oder gar nicht erst eingestellt werden.

Am höchsten ist die Interner Link: Jugendarbeitslosigkeit in jenen EU-Staaten, die am schwersten von der Wirtschaftskrise betroffen waren und sind – vor allem Interner Link: Griechenland und Interner Link: Spanien. Trotz leicht rückläufiger Entwicklung der Jugendarbeitslosenquote in beiden Ländern war dort im Jahr 2014 etwa jeder zweite Jugendliche erwerbslos.

Zwei Bemessungsgrößen: Quote und Anteil

Die Jugendarbeitslosenquote gibt den Anteil der arbeitslosen jungen Menschen an der Zahl aller dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehenden jungen Menschen an. Betrachtet wird dabei die Altersgruppe der 15- bis einschließlich 24-Jährigen.

Dagegen nimmt der Jugendarbeitslosenanteil die gesamte Bevölkerung in dieser Altersgruppe in den Fokus: Bemessen wird der Anteil der arbeitslosen Jugendlichen an allen 15- bis 24-Jährigen, also auch an denen, die zur Schule gehen oder studieren und damit nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. 2014 betrug der Jugendarbeitslosenanteil in der EU 9,2 Prozent und lag damit leicht unter dem Höchstwert von 9,9 Prozent im Jahr 2013. 2008 waren 6,9 Prozent aller Jugendlichen in der EU arbeitslos gewesen.

Die Jugendgarantie und ihre Umsetzungen

Im Rahmen der EU-Jugendgarantie hat jeder Mitgliedstaat einen Externer Link: nationalen Umsetzungsplan vorgelegt. Die Umsetzung der Jugendgarantie erfordert strukturelle Reformen in verschiedenen Bereichen, unter anderem im Ausbildungs-, Arbeitsvermittlungs- und Bildungssystem, in der öffentlichen Arbeitsverwaltung und in der beruflichen Aus- und Weiterbildung.

In Belgien und Rumänien wurden beispielsweise eigene Beratungsstellen für die Jugendgarantie eingerichtet, Polen hat eine Freistellung von Sozialabgaben für Beschäftigte unter 30 Jahren eingeführt, Spanien entwickelte ein duales Ausbildungssystem – die Zahl der Auszubildenden stieg hier von 4.292 im Jahr 2013 auf 9.555 im Jahr 2014.

Nach Schätzung der Internationalen Arbeitsorganisation kostet die Einrichtung von Jugendgarantien im Euro-Raum 21 Milliarden Euro pro Jahr. Der Interner Link: Europäische Sozialfonds (ESF) und die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen sind die wichtigsten Finanzquellen der EU, um die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Jugendgarantie zu unterstützen.

Europäischer Rechnungshof sieht Risiken für Implementierung

Der Europäische Rechnungshof (European Court of Auditor, ECA) hat im März 2015 Externer Link: einen ersten Bericht zur Jugendgarantie veröffentlicht und darin folgende Umsetzungsschwierigkeiten beschrieben:

Aufgrund fehlender Informationen zu den möglichen Gesamtkosten der EU-weiten Umsetzung der Jugendgarantie sah der ECA das Risiko, dass die bisher geplanten finanziellen EU-Mittel nicht ausreichen könnten. Auch fehle in der EU eine einheitliche Definition von "qualitativ hochwertigen" Arbeitsplätzen, so dass die Jugendgarantie weder wirksam noch einheitlich in allen Ländern umgesetzt werden könnte. Als drittes Risiko benannte der ECA eine unzureichende Überwachung der EU-Kommission und Berichterstattung der Länder. Er empfahl daher in seinem Bericht ein umfassendes Kontrollsystem einzuführen sowie eine Reihe qualitativer Merkmale zu formulieren, die ein Arbeits-, Ausbildungs- oder Praktikumsplatz erfüllen muss, um vom EU-Budget unterstützt zu werden. Darüber hinaus sollten die Mitgliedstaaten einen vollständigen Überblick über die Kosten für alle geplanten Maßnahmen liefern, damit die Kommission den Finanzierungsbedarf beurteilen kann.

Die aktuelle Jugendarbeitslosenquote

Im Februar 2016 waren nach den aktuellsten Zahlen der europäischen Statistikbehörde Interner Link: Eurostat in der EU 4,381 Millionen Personen im Alter unter 25 Jahren arbeitslos. Damit lag die Jugendarbeitslosenquote bei 19,4 Prozent und ist im Vergleich zu den Jahren 2012 und 2013 gesunken. Vom Stand vor der Krise ist sie jedoch noch weit entfernt.

Am höchsten war die Jugendarbeitslosenquote Ende 2015 bzw. Anfang 2016 in Griechenland (48,9 Prozent), Spanien (45,3 Prozent), Kroatien (40,3 Prozent) und Italien (39,1 Prozent). In Deutschland (6,9 Prozent), der Tschechischen Republik (10,2 Prozent), Dänemark (10,5 Prozent) und Malta (10,8 Prozent) fiel sie hingegen am niedrigsten aus.

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