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Editorial | Die Vereinten Nationen | bpb.de

Die Vereinten Nationen Editorial Die Rolle der Vereinten Nationen in der internationalen Politik Die Rolle Deutschlands in den Vereinten Nationen Der Wandel der Friedenssicherung durch die Vereinten Nationen Das Weltflüchtlingsproblem und die Vereinten Nationen Der Internationale Strafgerichtshof: Auf dem Weg zu einem "Weltinnenrecht"?

Editorial

Klaus W. Wippermann

/ 2 Minuten zu lesen

Lange Zeit stand die Arbeit der Vereinten Nationen im Schatten des Kalten Krieges. Seit 1990 wenden sich die Aktivitäten immer stärker dem "peacekeeping" und "state building" zu.

Einleitung

Lange Zeit stand die Arbeit der Vereinten Nationen im Schatten des Kalten Krieges. Durch das Vetorecht der Ständigen Mitglieder des VN-Sicherheitsrates wurden immer wieder wichtige Entscheidungen blockiert. Seit 1990 hat sich diese Situation jedoch grundlegend verändert: Die VN beteiligen sich an militärischen und zivilen Aktionen der Friedenssicherung sowie des "state building" in zahlreichen Krisenregionen. Damit treten zwar an die Stelle alter Probleme etliche andere - aber es eröffnen sich auch neue Gestaltungsmöglichkeiten internationaler Politik.

Einen Überblick über solche neuen Herausforderungen wie auch eine erste Bilanz der Erfahrungen in der veränderten internationalen Politik geben Johannes Varwick und Wilhelm Knelangen. Nach Überwindung der Jahrzehnte währenden Ost-West-Konfrontation komme es nun darauf an, den globalen Multilateralismus zu gestalten. "Global Governance" und "Weltordnungspolitik" sind hierfür ebenso Stichworte wie der Aufbau globaler Politiknetzwerke als neuartige Kooperationsform. Deren Realisierung bedinge aber zugleich eine Reform der Vereinten Nationen selbst.

Die veränderte weltpolitische Situation seit 1990 hat insbesondere für Deutschland tief greifende Konsequenzen zur Folge. Dies zeigte sich vor allem in dem Wandel seines Engagements für friedenserhaltende und friedensschaffende VN-Maßnahmen. Aber auch die hiesigen Diskussionen über die Folgen der Globalisierung und deren Steuerung im Rahmen internationaler Organisationen deuten, so Manfred Knapp, auf ein wachsendes Bewusstsein für globale Zusammenhänge und die Übernahme entsprechender Verantwortung in VN-Gremien hin.

Die zahlreichen "Peacekeeping"-Einsätze der "Blauhelme" waren seit 1990 ein herausragendes Kennzeichen für einen Wandel, nämlich die Intensivierung der Maßnahmen zur Friedenssicherung durch die Vereinten Nationen. Sven Bernhard Gareis beschreibt das VN-Engagement in den unterschiedlichen Krisen- und Konfliktszenarien von Somalia bis zu den Balkan-Einsätzen. Hielten sich die Vereinten Nationen über Jahrzehnte an das in der VN-Charta festgelegte Interventionsverbot, so erforderten die massiven Menschenrechtsverletzungen und Bürgerkriege in so genannten "failed states" immer häufiger ein "robustes Mandat" zur Wiederherstellung staatlicher wie geselllschaftlicher Strukturen.

Eine Folge dieser nur schwer einzudämmenden Krisensituationen sind große Flüchtlingsströme. Diesem Problem widmen sich die Vereinten Nationen seit ihrer Gründung mit Hilfe mehrerer VN-Organisationen vor allem im Rahmen der Genfer Flüchtlingskonvention. Auch hier haben sich seit dem Ende der Ost-West-Konfrontation Veränderungen ergeben: Die Zahl der Flüchtlinge aufgrund innerstaatlicher Konflikte (z. B. "ethnischer Säuberungen") oder auch aus wirtschaftlichen Gründen nimmt zu, während der Anteil der politischen Flüchtlinge geringer wurde. Das hat, so Steffen Angenendt, Konsequenzen für die Aufnahmebereitschaft bisheriger Zufluchtsländer, darunter auch Deutschland.

Als Reaktion auf die sich stets wiederholenden leidvollen Erfahrungen mit Menschenrechtsverletzungen und Flüchtlingsströmen hat es die Staatengemeinschaft endlich geschafft, einen Internationalen Strafgerichtshof einzusetzen. Dessen Gründungsvertrag ist in diesem Monat in Kraft getreten. Bardo Fassbender schildert den schwierigen Weg dorthin und skizziert die Aufgaben und Kompetenzen dieses Gerichtes. Die "Universalität der Menschenrechte" wird mit dessen Hilfe nun mehr sein können als nur eine moralische Forderung.