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Zum Verhältnis von Heer und Staat in der Weimarer Republik | APuZ 41/1966 | bpb.de

Archiv Ausgaben ab 1953

APuZ 41/1966 Der Fall Rudolf Rössler Ein Beitrag zur weiteren Klärung Zum Verhältnis von Heer und Staat in der Weimarer Republik

Zum Verhältnis von Heer und Staat in der Weimarer Republik

Hans-Adolf Jacobsen

Zum Stand der Forschung

Die beiden großen Katastrophen des 20. Jahrhunderts, das Ende des Ersten und Zweiten Weltkrieges, haben die Geschichtsschreibung immer von neuem zur Untersuchung der Frage angeregt, welche Rolle die deutsche Armee in der Politik dieser Epoche gespielt hat und welches Maß an Verantwortung ihr dabei zugesprochen werden muß. Dieses bedeutsame Problem erhielt in den fünfziger Jahren noch dadurch besonderes Gewicht, daß angesichts der bevorstehenden Wiederbewaffnung Westdeutschlands die Zuverlässigkeit und moralische Integrität der neuen Streitkräfte zur Diskussion standen. Der eigentliche geistige Anstoß zu einer vertieften Auseinandersetzung mit dem Problem des Dualismus von Heer und Staat, von militärischer und ziviler Ordnung in Deutschland, kam vom Ausland, im besonderen von den Arbeiten des Engländers John W. Wheeler-Bennett (1954) und des Amerikaners Gordon Craig (1955)

Das Werk des Oxforder Historikers, das auf der schmalen Quellengrundlage der Nürnberger Prozeßakten und der selektiven Auswertung des internationalen Schrifttums bis 1952 aufbaute, war in erster Linie eine moralisierende Darstellung des deutschen Militarismus der jüngsten Vergangenheit. Das Ergebnis, das an die seit 1945 vielfach vertretene These von der Zwangsläufigkeit der deutschen Geschichte von Luther bis Hitler anknüpfte, gipfelte in einem harten Verdikt über den verhängnisvollen Einfluß der Armee in der Republik und das Versagen des Militärs im Dritten Reich. Obgleich sich Wheeler-Bennett auch verschiedentlich bemüht hat, bei den Bildern der handelnden Persönlichkeiten Licht und Schatten gerechter zu verteilen, als das einige Autoren vor ihm getan haben, sein allzu vereinfachtes Schwarz-Weiß-Gemälde von dem loyalen Diener der Republik Seeckt und dem bösen Genius Schleicher wurde der historischen Wirklichkeit ebenso wenig gerecht wie dasjenige von der deutschen Militäropposition gegen Hitler. Begründet lag dies vor allem in der ausgeprägt politischen Fragestellung, die auf den Verlauf der weiteren, zum Teil recht leidenschaftlich geführten Diskussion wohl befruchtend wirkte, aber infolge ihrer Einseitigkeit nur recht begrenzte Erkenntnisse vermittelte. Im Urteil weitaus abgewogener war die Deutung aus der Feder von Craig. Gestützt auf überwiegend gedrucktes Material und eigene Quellenstudien behandelte dieser das Thema unter besonderer Betonung der verfassungspolitischen Entwicklung seit dem 17. Jahrhun-dert. Wenngleich er die deutsche Geschichte nicht als „Einbahnstraße zum Nationalsozialismus" interpretierte, sondern als ein bis 1933 niemals vollkommen ausgetragenes Ringen zwischen den Vertretern des bürgerlichen Ver-fassungs-und des deutschen Soldatenstaates, in dem die „Entscheidungsschlachten" — von 1819, 1848, 1866 und 1918 — stets mit einem labilen Waffenstillstand endeten, so hob er doch die weitgehend autonome Politik der Armee mit dem Anspruch auf eigene Interessenvertretung hervor, der gegenüber sich die demokratischen Kräfte nicht durchzusetzen vermochten. Auch betonte er als bestimmende deutsche Wesenszüge die Autoritätsgläubigkeit, den Militarismus und eine ausgeprägte Angriffslust. Allerdings übernahm er in seinen Kapiteln über die „unpolitische Armee" unter Seeckt und der „Armee in der Politik" unter Groener — Schleicher allzu offensichtlich die Ergebnisse von Wheeler-Bennett.

Mit einem methodisch ganz anderen Ansatz hat Wolfgang Sauer das Verständnis vom Wesen der Reichswehr als Institution und ihrer Rolle in der Republik gefördert In einem ebenso grundlegenden wie geistvollen Beitrag ging er von den drei Wurzeln für den Aufbau der Reichswehr aus: vom Versailler Vertrag, von der Bürgerkriegsarmee und der Persönlichkeit Seeckts. Vor allem analysierte er die Struktur und das geistige Klima, das heißt die politische Ersatzideologie des Offizierkorps, ohne dabei die Schwächen der politischen Führung und der Linken in ihrer Auseinandersetzung mit der Armee außer acht zu lassen. Trotz mancher recht hypothetisch anmutender Thesen hat er bisher am überzeugendsten die Ursachenkette aufgezeigt, die ein gesundes Verhältnis von Heer und Staat in den Jahren von 1919— 1933 gestört hat.

Demgegenüber erwies sich die umfangreiche und verdienstvolle Studie des amerikanischen Historikers Harold J. Gordon über die Reichs-wehr und die Weimarer Republik von 1919 bis 1926 als eine etwas zu vereinfachte Ehren-rettung der Reichswehr und ihres zweiten Chefs der Heeresleitung, General v. Seeckt So gründlich der Autor auch den organisatorischen Aufbau des 100 000 Mann-Heeres geschildert, die Entwicklung der Heeresleitung verfolgt und die Einstellung des Offizierkorps zur Regierung und zu den politischen Parteien untersucht hat — indem er nicht nur viele, bis dahin unbekannte Quellen ausschöpfte, darunter den Seeckt-Nachlaß, die Sammlungen Geßler und Epp sowie die Protokolle des Reichstages, sondern auch Fragebogen mit heranzog —, im ganzen bewertete er doch den Anteil des Offizierkorps an dem Scheitern einer sinnvollen Synthese von Heer und Staat zu gering.

Als vorläufigen Abschluß der hier angedeuteten wissenschaftlichen Diskussion dürfen wir die Arbeiten von Thilo Vogelsang und Francis L. Carsten betrachten Während Vogelsang die menschliche Unvollkommenheit der großen Akteure in der letzten Phase der Weimarer Republik zeigen wollte, schrieb der britische Historiker als erster auf breiter Quellenbasis eine Gesamtgeschichte der Reichswehr bis 1933, in der er vor allem die Kontinuität der Zielsetzung von Seeckt bis Schleicher unterstrich und die Legende von der unpolitischen Haltung der Reichswehr erneut widerlegte.

Auch verschiedene Historiker in der Sowjetzone haben sich mit dieser Thematik auseinander-gesetzt Entsprechend ihrem ideologischen Klischee haben sie das Verhältnis von Heer und Staat in der Weimarer Republik als ein Ringen zwischen den revolutionären und konterrevolutionären Kräften Deutschlands erklärt, das heißt zwischen der Klasse, die die „Bedürfnisse und Interessen" der deutschen Arbeiter und der Nation vertrat, und der ihrer erklärten Todfeinde, der Großbourgeoisie im Bündnis mit „Militaristen" und „Opportunisten" der SPD. Die Reichswehr, hier dem preußischen Generalstab gleichgesetzt, erscheint als das wichtigste, zugleich aggressivste Instrument zur Unterdrückung der revolutionären Kräfte und zur Sicherung der „imperialistischen Klassenherrschaft", das die gleichen Ziele verfolgt habe wie später die Nationalsozialisten. Jedoch wird im Rahmen dieser Geschichtskonstruktion mit keinem Wort die Zusammenarbeit zwischen der Reichswehr und der Roten Armee erwähnt. Um die Unterstützung des „reaktionärster" Teiles des deutschen Imperialismus im Kampf gegen die „Arbeiterklasse" (Kommunisten) durch die sozialistische Sowjetunion zu begründen, bedarf es schon einer mehr als geschickten dialektischen Argumentation. Methodisch sind die Verfasser im übrigen ebenso selbstverständlich wie unbedenklich vorgegangen. Ein Konglomerat von willkürlich aus dem Zusammenhang gerissenen Zitaten diente ihnen zur Beweisführung ihrer, das heißt der von der Partei dekretierten Thesen.

Sehen wir einmal von der zuletzt angedeutete Geschichtsbetrachtung ab, so dürfen wir gegenwärtig den Stand unseres Wissens folgendermaßen zusammenfassen:

Das Verhältnis der Republik zur Reichswehr

Der fast kampflose Sieg der Novemberrevolution 1918 hatte verdeutlicht, daß das alte System des Kaiserreichs innerlich ausgehöhlt war, sich selbst aufgegeben hatte und auch nicht mehr rechtzeitig die notwendigen Reformen durchzusetzen vermochte, um wenigstens die Monarchie zu retten. Daß aber der demokratische Charakter der Revolution erhalten, Deutschland vor der Anarchie, dem Rätestaat und damit vor dem Sieg des Bolschewismus bewahrt wurde, war in erster Linie das Verdienst von Ebert Denn die Voraussetzung für die innenpolitische Konsolidierung und spätere aktive Außenpolitik schuf das historische Bündnis zwischen ihm und der Obersten Heeresleitung vom 9. November 1918. Während Ebert die Radikalisierung der Revolution zu verhindern suchte, waren Hindenburg und Groener außerdem entschlossen, Gesetz und Ordnung im Reiche zu schützen, um die traditionelle Stellung des Heeres als Hüter des Staates zu erhalten und die Truppe sobald wie möglich aus der revolutionären Atmosphäre herauszuführen. Wenn auch nicht bestritten werden kann, daß dieses berühmte Bündnis, einer der zahlreichen Kompromisse und eine der Notlösungen jener verwirrenden Monate, seinen Teil zur Lebensfähigkeit der neuen Republik beigetragen hat, so ist doch ebenso-wenig zu leugnen, daß es den organischen Einbau der Streitkräfte in die Verfassungsstaatlichkeit der Weimarer Republik beeinträchtigt hat. Denn die Unterordnung der bewaffneten Macht unter die politische Führung und ihre Kontrolle wurden in dem Augenblick fragwürdig, als die Reichswehr mit Nachdruck die Auffassung nährte, sie sei „gleichberechtigt und autonom einem Staat gegenüber, der sie als unentbehrlichen Partner in seiner Selbständigkeit anerkannt" hatte. Bedeutsam war, daß nicht Männer wie Noske, Reinhardt oder Groener das Erbe dieses Bündnisses antraten, sondern General von Seeckt, der die Sonderentwicklung der Reichswehr und den. „Attentismus" gegenüber der Republik bewußt gefördert hat Jede Analyse des Verhältnisses von Heer und Staat in der Weimarer Republik, wird neben dem historischen Rückblick, den wir hier ausklammern, von den besonderen außenpolitischen und wirtschaftlichen Belastungen sowie den innenpolitischen Problemen der neuen Staatsordnung auszugehen haben. Die Bestimmungen des Versailler Vertrages, die nicht nur psychologisch äußerst nachhaltig wirkten, sondern auch die Autorität der Regierung untergruben, nötigten Deutschland ein lang-dienendes Berufsheer von 100 000 Mann auf, das nicht in der Lage war, das Land notfalls gegen Angriffe von außen zu verteidigen. Sie begünstigten zudem die Tendenz innerhalb der Truppe, ein „sozialistenreines''Heer aufzubauen. Dadurch wurde die innere Übereinstimmung von Heeres-und Staatsverfassung von Anfang an in Frage gestellt. Die ständigen Kontrollen der Alliierten säten Mißtrauen, und die einseitigen Forderungen zur Rüstungsbeschränkung veranlaßten die Reichs-wehr, nach „schwarzen" Mitteln und Wegen zu suchen, die ihr aufgezwungenen Bindungen zu umgehen, ihre Schwäche auf dem Gebiet des Wehrpotentials auszugleichen und mit der Waffenentwicklung Schritt zu halten

Die politische Umwälzung von 1918/1919 hatte die Struktur des öffentlichen Machtaufbaus wesentlich verändert, ohne daß dieser Wandel in dem geistig-politischen Bewußtsein des deutschen Volkes hätte nachvollzogen werden können. Als innenpolitische Krisen die junge Demokratie in ihren Grundfesten erschütterten und zahlreiche Hypotheken den politischen Neubau aufs schwerste belasteten, wurde sehr bald deutlich, daß sich nur eine Minderheit im Reich mit der neuen Staatsordnung, der improvisierten Demokratie, identifizierte — eine Tatsache, die dem fast universalen Unbehagen gegenüber der parlamentarischen Demokratie entsprach

Unter diesen Umständen die neue Armee auf demokratischer Grundlage aufzubauen, war kein leichtes Unterfangen. In der Verfassungstheorie entsprach die Lösung der Wehrgesetzgebung der liberaldemokratischen Anschauung. Obwohl das Denken in Kontingenten nicht gänzlich eliminiert werden konnte, war die bewaffnete Macht zum erstenmal in der deutschen Heeresgeschichte auf durchgehender, einheitlicher Grundlage organisiert. Die Entscheidung über Krieg und Frieden lag in den Händen der Volksvertretung. Reichsheer und Reichsmarine waren Instrumente der Reichs-gewalt; Staatsoberhaupt und Oberbefehlshaber war nicht mehr ein Monarch, sondern der gewählte Reichspräsident, dessen Anordnungen und Verfügungen für die bewaffnete Macht der Gegenzeichnung durch den Reichs-kanzler oder den Fachminister bedurften. Unter ihm übte nominell der Reichswehrminister, ein vom Vertrauen des Parlaments getragener Politiker, die Befehls-und Kommandogewalt aus. Der Primat der Politik schien damit gesichert zu sein. Aber die realen Machtverhältnisse sahen anders aus. Der Chef der Heeresleitung, General v. Seeckt, dessen Funktionen im Wehrgesetz nicht eindeutig umrissen waren, weitete in kürzester Zeit seine Stellung zum eigentlichen Oberbefehlshaber der Reichs-wehr aus, so daß bis zu seiner Ablösung Befehls-und Kommandogewalt erneut getrennt blieben Erst mit der Wahl Hindenburgs zum Reichspräsidenten verlor er zusehends an Einfluß Während der Reichswehrminister sich damit begnügte, die Reichswehr gegenüber dem Reichstag abzuschirmen und für den erforderlichen Heeresetat zu kämpfen, nutzte Seeckt seine Machtposition und Fachkenntnisse dazu aus, um einen direkten Kontakt mit dem Reichspräsidenten herzustellen und im Kabinett ein fast gleichrangiges Mitsprache-recht zu beanspruchen. Die Schwäche der Zivilgewalt äußerte sich aber nicht allein in dem Verhältnis zwischen Reichswehrminister und Chef der Heeresleitung, sondern auch in dem Verzicht des Reichstages gegenüber der Armee, ein funktionierendes Kontrollsystem einzurichten. Es kam noch hinzu, daß die stärkste demokratische Partei, die SPD, kein konstruktives Wehrprogramm anzubieten hatte Schon der verdienstvolle erste Reichswehrminister Noske, der 1920 von seiner eigenen Partei fallengelassen worden war, mußte 1918/19 erfahren, wie groß und schier unüberwindlich nach den Erlebnissen in der Vergangenheit und den langen Kriegsjahren die Abneigung in den eigenen Reihen gegen jede Art von Heeresdienst war Entscheidend fiel aber ins Gewicht, daß innerhalb der SPD die pazifi-stisch-extreme Gruppe großen Einfluß gewann, die die Reichswehr offen ablehnte und durch ihre marxistischen Parolen das Mißtrauen der Soldaten vergrößerte. Ganz allgemein darf gesagt werden, daß sich die Auseinandersetzung mit der Reichswehr allzu häufig in der Negation vollzog. Geßler hat einmal mit Recht beklagt, daß die Truppe am stärksten der „Gesinnungschnüffelei aus antisoldatischen Affekten" ausgesetzt gewesen sei. Negative Erscheinungen, die dem Geist der Republik und der Verfassung widersprochen hätten, seien oft übermäßig aufgebauscht worden; positives Verhalten hingegen hätten Presse, Parteien und Institutionen zu wenig gewürdigt. Tragisch war zweifellos, daß hoffnungsvolle Ansätze zu einer Verbindung von Heer und Sozialdemokratie nicht weiter entfaltet und für die Republik nutzbar gemacht werden konnten. Die beiderseitigen Vorurteile waren in der kurzen Lebenszeit, die der Weimarer Republik beschieden war, nicht zu überwinden. Keiner konnte über den Schatten seiner historischen Vergangenheit springen

Das Verhältnis der Reichswehr zur Republik

Wie aber stand es um die Einstellung der Reichswehr zur Republik? Die Offiziere waren zutiefst in der monarchistischen, zum Teil altpreußischen Tradition verwurzelt. Daher dienten sie dem neuen Staat nicht mit dem gleichen Enthusiasmus wie dem Kaiserreich. Weimar hatte ihre Jugendideale zertrümmert. Für die meisten von ihnen war die Republik lediglich die „Fortsetzung des Kaiserreichs mit anderen Mitteln" Seckt und seit 1925 Hindenburg galten als die „Ersatzmonarchen". Zwar gehorchte die Truppe loyal, verstandesmäßig — sehen wir einmal von der revolutionären Umbruchsperiode, der Phase der Vorläufigen Reichswehr und damit vom Kapp-Putsch ab —, aber sie war nicht mit dem Herzen bei der Sache. Sie wußte zwar, wogegen sie kämpfte (lieber gegen die Linke denn gegen die Rechte), aber ihre Wehrmotive waren verschwommen und mit denen einer demokratischen Gesellschaftsordnung keineswegs immer identisch. Die Reichswehr ertrug den neuen Staat aus Verantwortung und Disziplin; zugleich distanzierte sie sich von den Trägern desselben. Wohl war sie auf die Weimarer Verfassung vereidigt, aber sie deutete dies als Verpflichtung zur Verteidigung des im Vaterland zusammengeschlossenen deutschen Volkes. Im übrigen hielt Seeckt die Verfassung für kein „noli me tangere", sondern für entwicklungsfähig andere sprachen von einem „kranken System", weil sie meinten, daß die republikanische Staatsform immer weniger mit den „Interessen der Nation“ übereinstimme Aus Treue zu dem Staat und den Symbolen der Vergangenheit, die im Konservativismus, Nationalismus und in der Traditionspflege ihren Ausdruck fanden, lebte die Reichswehr für die Verwirklichung eines wiedererstarkten Reiches der Zukunft. Sie empfand sich als einzige „Klammer" und „Wahrerm der Reichs-einheit". Die abstrakte Staatsidee war somit ihre eigentliche Ersatzideologie. In ihrem Selbstverständnis hieß das: „Das Heer dient dem Staat, nur dem Staat; denn es ist der Staat."

Die Offiziere, strenge Auslese Elite durch als in ihrer sozialen Struktur homogen gehalten, sahen in dem demokratischen Ordnungsgefüge und in der mangelnden Wehrbereitschaft vieler Gruppen einen nicht zu überbrückenden Widerspruch zu ihrer soldatischen Lebensform, die auf ständiger Einsatzbereitschaft, auf Befehl und unbedingtem Gehorsam beruhte. Das Getriebe der Parteien und des Parlaments, als „Krebsschaden der Zeit" apostrophiert, beobachteten sie teils mit Unbehagen, teils mit Verachtung. Für sie hatte die parlamentarische Demokratie wenig Anziehendes, zumal sie nichts von dem äußeren Glanz des Kaiserreichs bot. Die demokratischen Institutionen besaßen ihrer Meinung nach keine Autorität und gewährleisteten keine „effektive Kräftekonzentration" für die Landesverteidigung.

Sich mit den Problemen ihrer Zeit geistig auseinanderzusetzen, dazu waren sie weder willens, noch nach Erziehung und Bildung in der Lage. Ähnlich wie das kaiserliche Heer vor 1914 den sozialistischen Ideen durch verstärkte formale Disziplin, vaterländischen Geschichts-unterrricht und religiöses Bekenntnis begegnen zu können meinte, hielten sie eine „unpolitische Erziehung" und die Flucht in die strenge Sachlichkeit des Dienstes für ein Gebot der Selbsterhaltung. Eine der schwersten Konsequenzen dieser Entwicklung aber war, daß später höchste Truppenführer und Generale ihr Handeln und das ihrer Umwelt allein aus dem engen Blickwinkel des rein Fachmilitärischen beurteilten

Die unpolitische Haltung der Reichswehr, interpretiert als Nichteinmischung in die Politik oder auch parteipolitische Neutralität, betraf in Wirklichkeit nur die unteren Dienstgrade. Die führenden Köpfe der Reichswehr, im besonderen Seeckt und Schleicher, entwickelten eine überaus ehrgeizige politische Aktivität, die sich auch in der Außenpolitik bemerkbar machte und am Ende der Republik zu dem Anspruch steigerte, im „politischen Leben Deutschlands dürfe kein Baustein mehr bewegt" werden, ohne daß das „Wort der Reichs-wehr ausschlaggebend in die Waagschale geworfen" werde Ebenso war die „Uberpar-teilichkeit" eine Fiktion. Die Offiziere der Reichswehr machten aus ihrer antidemokratischen, antiparlamentarischen Gesinnung keinen Hehl. Für viele von ihnen waren „Ebert, Pazifisten, Juden, Schwarzrotgoldene und Franzosen" alles die gleichen Leute, die Deutschland vernichten wollten; oder „Novemberlinge“, die nicht den „Ehrenstandpunkt" des Offizierkorps kannten Aus diesem Grunde wird auch verständlich, warum der Versuch Groeners und Schleichers, Ende der zwanziger Jahre die Reichswehr näher an den Staat heranzuführen und den Offizieren ein positives Bekenntnis zur Republik abzuringen, um damit einen Brückenschlag zwischen der Demokratie und dem Heer zu vollziehen, scheitern mußte Die Erziehung Seeckts hatte bereits Früchte getragen. Weder der neue Reichswehrminister noch sein engster Mitarbeiter besaßen das gleiche uneingeschränkte Vertrauen wie Seeckt in der Truppe. Die Reichswehr blieb ein Staat im Staate. Im Rückgriff auf ihre soldatische Geschichte behauptete sie eine von der Politik unabhängige „Sachautonomie". Sie glaubte dazu um so mehr Berechtigung zu haben, als sie davon überzeugt war, daß nur sie allein den Bestand des Reiches gewährleisten könne.

Neue Fragestellungen

Obgleich mehrere Historiker in einigen grundlegenden Veröffentlichungen das Verhältnis von Heer und Staat in der Weimarer Republik differenziert untersucht und auch die wichtigsten Gründe dafür herausgearbeitet haben, daß in diesen Jahren keine echte Synthese zwischen politischer Notwendigkeit und militärischer Sachforderung gefunden wurde, sind noch zahlreiche wichtige Einzelfragen offen geblieben. Diese müssen schärfer durchdacht und in ihren Auswirkungen auf die Weimarer Republik und das Dritte Reich gedeutet werden. Wir führen hier nur drei Gesichtspunkte an: Carl v. Clausewitz hat in seinem Buch „Vom Kriege" mit überzeugender Logik die Notwendigkeit vom Primat der Politik gegenüber dem Militärischen verdeutlicht, ohne daß die Staatsmänner Deutschlands im 19. bzw. 20. Jahrhundert dieser Maxime immer gefolgt wären In diesem Zusammenhang hat er auch auf einen anderen Gedanken hingewiesen, der für unsere Fragestellung wesentlich ist: daß nämlich der Politiker das Instrument kennen müsse, das er handhabe. Diese Forderung war nicht zuletzt deshalb von großer Bedeutung, weil durch die Wandlungen der Technik die militärischen Probleme immer komplizierter zu werden begannen. Solange der Politiker, das heißt in unserem Falle der zivile Minister, aus Gründen mangelnder Praxis oder aus anderen Motiven diesen Primat der Politik nicht durchsetzte oder sich auf seine Aufgabe nicht hinreichend vorbereitet hatte, mußte das Eigengewicht der militärischen Führung bestehen bleiben. Bismarcks Vertrautheit mit militärischen Dingen und seine Fähigkeit, auf diesem Gebiet ein eigenes Urteil zu fällen, trugen wesentlich dazu bei, daß er sich gegenüber Fachleuten durchsetzen konnte Jedoch mußte zum Beispiel Bethmann-Hollweg bekennen, daß er als militärischer Laie niemals in — auch politisch folgenreiche — Entscheidungen habe eingreifen können Und von Geßler ist zu sagen: Bei allem Respekt vor der Lauterkeit seines persönlichen Wollens und Handelns wird doch nicht zu leugnen sein, daß er vielleicht aus Mangel an Selbstbewußtsein auf die Ausübung der Kommandogewalt verzichtet hat. Wenn er sich überdies mit der Funktion des'„Kugelfanges" und der Repräsentation begnügte und statt der gesetzmäßig gesicherten Unterordnung des Militärs unter die politische Führung ein Nebeneinander duldete, so entsprach dies dem Verhalten in einer militarisierten Gesellschaft Dieser Aspekt ist bis heute noch nicht mit der gebotenen Sorgfalt erörtert worden. Aus verständlichen Gründen hat die Forschung ihre Aufmerksamkeit den dominierenden militärischen Persönlichkeiten zugewandt, nicht zuletzt unter dem Eindruck des Zusammenbruchs von 1945. Und doch ist zu fragen, ob nicht der Schwäche der politischen Führungsinstanz in der Republik — zweifellos auch Folge der hihistorischen Entwicklung und widriger Umstände —-eine größere Bedeutung bei der Einschätzung des von uns behandelten Verhältnisses von Heer und Staat in den Jahren von 1919— 1933 beizumessen ist, als dies bisher vielfach geschehen ist. Sicherlich war es legitim, wenn Geßler feststellte, sein erster Grundsatz hätte lauten müssen: die Reichs-wehr zu einem militärtechnisch möglichst vollkommenen Instrument zu machen Aber genügte das? Mußte es nicht bedenklich stimmen, wenn er zum Beispiel die Erziehung der Reichswehr zur Staatstreue und die Personalpolitik der militärischen Führung überließ?

Damit hängt ein zweites grundsätzliches Problem zusammen. Die mit der politischen Verantwortung überraschten staatstragenden Parteien besaßen kein Heeresbild. Sie hatten keine ihren gesellschaftspolitischen Vorstellungen entsprechende, konsequent durchdachte Wehrkonzeption, die organisatorisch, personell und erzieherisch die Voraussetzungen für den Aufbau bewaffneter Streitkräfte auf demokratischer Grundlage schaffen und das Wehrmotiv überzeugend deuten konnte, um damit das innere Gefüge der Truppe mit den politischen Prinzipien des Verfassungsstaates in Einklang zu bringen. Wer von ihnen hatte die Frage geprüft, wieweit die demokratischen Grundsätze auf das Militär übertragen werden konnten, ohne den Zweck zu gefährden, und welche Sicherungen zum Schutz vor dem eigenen Machtapparat erforderlich waren? Es fehlte ein Leitbild vom Soldaten als Staatsbürger, das eine echte Alternative zu der monarchistischen Vergangenheit und eine geistige Anpassung an die Republik erkennen ließ. Erst Ende der zwanziger Jahre wurden Reformen erörtert oder, wie es die SPD in Magdeburg tat, republikanische Wehrprogramme verkündet doch diese scheiterten entweder am Widerspruch der parlamentarischen Gegner oder an der innerhalb der Parteien bestehenden Uneinigkeit. Die Demokratie war eben in sich noch zu wenig gefestigt, als daß sie dem Soldaten durch Beispiel oder Unterricht eine verbindliche Orientierung in den politischen Grundfragen hätte vermitteln können. Fraglos hätte es eine Überforderung der Offiziere bedeutet, ihnen die Aufgabe zu übertragen, durch Erziehung und Vorbild die geistige Einheit von soldatischem und republikanischem Denken herzustellen.

Und ein letztes: Verschiedentlich ist die Meinung vertreten worden, der Weimarer Staat sei Anfang der dreißiger Jahre vielleicht zu retten gewesen, wenn er ein ihm „treu ergebenes“ Heer besessen hätte Das dürfte etwas überspitzt formuliert sein; zumindest stellte sich die Frage für die Reichswehr nicht in der Weise. Entscheidender waren das Zusammenspiel zwischen Reichspräsident, Reichskanzler und Wehrminister zu diesem Zeitpunkt und die wachsende Radikalisierung im Inneren, ganz abgesehen von der Tatsache, daß man das verantwortliche Duumvirat Groener-Schleicher nicht ohne weiteres mit der Reichs-wehr gleichsetzen konnte. In diesem Punkte ist vielmehr Wolfgang Sauer zuzustimmen, wenn er feststellt: Die Reichswehr war für die Entscheidungsstunde nicht vorbereitet und hat, wie alle anderen Staatsorgane, versagt

Uns scheint, daß ein anderer maßgebender Gesichtspunkt erhöhte Aufmerksamkeit verdient, der bisher noch nicht hinreichend beachtet worden ist. Wir meinen den Anteil der Reichswehr an der geistigen Verführung, an der Förderung der militant-nationalistischen Oppositionsstimmung und der Militarisierung des deutschen Volkes in den zwanziger und dreißiger Jahren. Salewski hat in seiner Arbeit über Entwaffnung und Militärkontrolle in Deutschland von 1919— 1927 vor kurzem darauf hingewiesen daß die Reichswehr, ausgehend von der Legende „im Felde unbesiegt", die von den Siegermächten diktierte materielle Abrüstung durch eine in der breiten Öffentlichkeit propagierte geistige Aufrüstung, durch eine neue Philosophie des Krieges und den Mythos von dem notwendigen „Befreiungskrieg" kompensiert hat. Diese „Ersatzideologie", die von dem Vorrang der Staatsmacht vor der Staatsform ausging, haben vor allem die zahllosen völkischen Kampfverbände begierig aufgegriffen, vulgarisiert und dogmatisiert mit der Konsequenz, daß sie damit dem Sieg der totalitären Bewegung den Weg geebnet haben.

Die hier skizzierten Gedanken lassen die Schlußfolgerung zu, daß es keine monokausale Erklärung für das Scheitern des großen Experiments gibt, im Rahmen dessen zum ersten-mal in der deutschen Geschichte die bewaffneten Streitkräfte organisch in die Verfassungsstaatlichkeit der Demokratie eingefügt werden sollten. In einer für Deutschland innen-und außenpolitisch krisenhaften Zeit traf eine Reihe sich wechselseitig bedingender Faktoren zusammen: das monarchistische Erbe als Beharrungsmoment, die Belastungen durch den Versailler Vertrag, die institutioneilen Schwächen und die mangelnde soziale Stabilisierung der Republik, das Denken in den Kategorien vom Primat der Außenpolitik, das traditionsbedingte Verhalten des Offizierskorps sowie die antidemokratische Gesinnung gro-ßer Teile des deutschen Volkes, um nur die wichtigsten anzudeuten. Diese haben in viel höherem Maße die erforderliche Kongruenz von Heer und Staat verhindert und damit das Schicksal Weimars besiegelt als die Handlungsweise einzelner Gruppen oder Persönlichkeiten, wenngleich wir diese auch nicht zu gering einschätzen dürfen.

In Zukunft können bei einer Beschäftigung mit der hier angedeuteten Problematik nur dann weitere Fortschritte in der Forschung erzielt werden, wenn neben der Berücksichtigung des gesamtstaatlichen Schicksals und seiner historischen Perspektiven auch gewisse Entwicklungstendenzen in anderen Ländern in die Betrachtung mit einbezogen werden, um den stets latent vorhandenen sachbedingten Spannungszustand von politischer Gesamtordnung und eigenständiger Teilordnung in der Geschichte sichtbar zu machen. Dabei wird es jedoch darauf ankommen, gerechtere Maßstäbe bei der Beurteilung anzulegen und zu beherzigen, was Hans Herzfeld einmal gefordert hat, nämlich das Verhältnis von Heer und Staat in Deutschland „jenseits der beiden Pole der reinen Entlastung, (das heißt) der nur verstehenden Apologie und der Kritik von außen her unter Ignorierung der historischen Bedingungen" zu untersuchen.

Fussnoten

Fußnoten

  1. John W. Wheeler-Bennett, Die Nemesis der Macht Die deutsche Armee in der Politik 1918 bis 1945, Düsseldorf 1954; Gordon Craig, Die preußisch-deutsche Armee 1640— 1945. Staat im Staate, Düsseldorf 1960. Vgl. dazu kritisch: Hans Herz-feld, Zur neueren Literatur über das Heeresproblem in der deutschen Geschichte, in: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte, 1956, S. 361 ff.

  2. Vgl. das Kapitel IX (Die Reichswehr) in: Karl-Dietrich Bracher, Die Auflösung der Weimarer Republik. Eine Studie zum Problem des Macht-verfalls in der Demokratie, Stuttgart und Düsseldorf 1957®, S. 229 ff.

  3. Harold J. Gordon, Die Reichswehr und die Weimarer Republik 1919— 1926, Frankfurt 1959.

  4. Thilo Vogelsang, Reichswehr, Staat und NSDAP. Beiträge zur deutschen Geschichte 1930— 1932, Stuttgart 1962; Francis L. Carsten, Reichswehr und Politik 1918— 1933, Köln/Berlin 1964. Vgl. außerdem von der älteren Literatur: Otto-Emst Schüdde-kopf, Das Heer und die Republik. Quellen zur Politik der Reichswehrführung 1918 bis 1933, Hannover und Frankfurt 1955; Schicksalsfragen der Gegenwart. Handbuch politisch-historischer Bildung, hrsg. v. Bundesministerium für Verteidigung, Tübingen 1958 (Bd. III: Uber das Verhältnis der zivilen und militärischen Gewalt); Friedrich Hoßbach, Die Entwicklung des Oberbefehls über das Heer in Brandenburg, Preußen und im Deutschen Reich von 1655— 1945. Ein kurzer Überblick, Würzburg 1957. Allgemein: Otto Hintze, Staat und Verfassung, hrsg. v. Gerhard Oestreich, Göttingen 1962.

  5. Vgl. zuletzt: Förster /Helmert /Otto /Schnitter, Der preußisch-deutsche Generalstab 1640— 1965. Zu seiner politischen Rolle in der Geschichte, Berlin 19662.

  6. Vgl. Karl-Dietrich Bracher, Deutschland zwischen Demokratie und Diktatur. Beiträge zur neueren Politik und Geschichte, Bern — München — Wien 1964, S. 83 ff. Vgl. auch: Waldemar Besson, Friedrich Ebert. Verdienst und Grenze, Göttingen 1963.

  7. Vgl. Bracher, a. a. O. (Anm. 6), S. 88 f.

  8. Vgl. Seeckt. Aus seinem Leben 1918— 1936, v. Friedrich v. Rabenau, Leipzig 1941; Sauer, a. a. O. (Anm. 2).

  9. Vgl. jetzt: Michael Salewski, Entwaffnung und Militärkontrolle in Deutschland 1919— 1927, München 1966.

  10. Zur Geschichte der Weimarer Republik: Vgl. jetzt die umfassende Bibliographie in: Dahlmann-Waitz. Quellenkunde der Deutschen Geschichte, 10. Auflage, hrsg. v. Hermann Heimpel und Geuss, Stuttgart 1965 ff. (Abschnitt 395: Die Revolution und die Republik von Weimar). Vgl. besonders: Kurt Sontheimer, Antidemokratisches Denken in der Weimarer Republik, Stuttgart 1962.

  11. Vgl. hierzu jetzt auch: Carl H. Hermann, Deutsche Militärgeschichte. Eine Einführung, Frankfurt 1966, S. 196 ff., 249 ff. S. 346 ff.

  12. Vgl. Friedrich J. Lucas, Hindenburg als Reichs-präsident, Bonn 1959; W. Hubatsch, Hindenburg und der Staat. Aus den Papieren des Generalfeldm. und Reichspräsidenten von 1878 bis 1934, Göttingen 1966.

  13. Vgl. Gustav Adolf Caspar, Die sozialdemokratische Partei und das deutsche Wehrproblem in den Jahren der Weimarer Republik, Frankfurt 1959. Vgl. außerdem: Julius Leber, Ein Mann geht seinen Weg, Berlin 1952.

  14. Vgl. Gustav Noske, Von Kiel bis Kapp, Berlin 1920, S. 121 f.

  15. Vgl. Rabenau, a. a. O. (Anm. 8), S. 461.

  16. Vgl. auch: Fritz Beermann, Reichswehrpolitik in der Weimarer Zeit, in: Die neue Gesellschaft, 1959, S. 145 ff.

  17. Vgl. das Schreiben Seeckts an Kahr v. 5. 11. 1923: Rabenau, a. a. O. (Anm. 8), S. 368 ff.

  18. Vgl. Carsten, a. a. O. (Anm. 4), S. 223, 352 f., 428 f.

  19. Generaloberst v. Seeckt, Gedanken eines Soldaten, Berlin 1929, S. 116.

  20. Vgl. Vollmacht des Gewissens, hrsg. v.der Europäischen Publikation e. V., Bd. I und II, Frankfurt 1960 und 1965; Generalfeldmarschall Keitel. Verbrecher oder Offizier?, hrsg. v. Walter Görlitz, Göttingen 1961; Karl Demeter, Das Deutsche Offizierskorps in Gesellschaft und Staat 1650- 1945, Frankfurt 19654, S. 116 ff.

  21. Vgl. Carsten, a. a. O. (Anm. 8), S. 364.

  22. Ebd., S. 223 und 353.

  23. Vgl. Anm. 13; auch: Emil Obermann, Soldaten— Bürger — Militaristen. Militär und Demokratie in Deutschland, Stuttgart 1958, S. 248 ff.

  24. Vgl. Carl v. Clausewitz, Vom Kriege, Bonn 195216, S. 888 ff.; Gerhard Ritter, Staatskunst und Kriegshandwerk. Das Problem des „Militarismus" in Deutschland, München 1954 ff. (Bd. I—III).

  25. Vgl. Ritter, a. a. O. (Anm. 24).

  26. Ebd., Bd. III.

  27. Vgl. Otto Geßler, Reichswehrpolitik in der Weimarer Zeit, hrsg. v. Kurt Sendtner, Stuttgart 1958.

  28. Ebd., S. 132 ff., S. 136.

  29. Vgl. Anm. 13.

  30. Vgl. Carsten, a. a. O. (Anm. 8), S. 458 f.

  31. Vgl. Anm. 2 (a. a. O. S. 284).

  32. Vgl. Anm. 9.

  33. Vgl. Hans Herzfeld, Das Problem des deutschen Heeres 1919— 1945, Vortrag v. 28. 9. 1961 (Bad Homburg von der Höhe, 1963); außerdem: Hans Herzfeld, Die Bundeswehr und das Problem der Tradition, in: Studien zur politischen und gesellschaftlichen Situation der Bundeswehr, hrsg. v. Georg Picht, Witten — Berlin 1965, S: 32 ff.

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Hans-Adolf Jacobsen, Dr. phil., Privatdozent für Zeitgeschichte und internationale Beziehungen an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, geb. 16. November 1925 in Berlin. Veröffentlichungen u. a.: Fall Gelb, Wiesbaden 1957; 1939— 1945. Der Zweite Weltkrieg in Chronik und Dokumenten, Darmstadt 1966 6; Zur Konzeption einer Geschichte des Zweiten Weltkrieges, Frankfurt 1965; Generaloberst Halder Kriegstagebuch, Bd. I—III (Hrsg.), Stuttgart 1962 ff.; Kriegstagebuch des OKW, Bd. I: 1940— 1941 (Bearb.); Mithrsg.: Ausgewählte Dokumente zur Geschichte des Nationalsozialismus 1933— 1945, Bielefeld 1961 ff.