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Verbraucherpolitik in der Bundesrepublik Deutschland | APuZ 42/1971 | bpb.de

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APuZ 42/1971 Artikel 1 Verbraucherpolitik in der Bundesrepublik Deutschland Gemeinsamer Markt und Verbraucher

Verbraucherpolitik in der Bundesrepublik Deutschland

Wolfgang H. Glöckner

/ 28 Minuten zu lesen

Zusammenfassung

Nach einer Kritik am Theorem der Konsumentensouveränität, dessen empirische Unhaltbarkeit sich erweist, wird die Notwendigkeit verbraucherpolitischer Maßnahmen begründet, die den Grad der Einflußnahme der Konsumenten auf den ökonomischen Prozeß erhöhen sollen. Danach wird ein Katalog von Zielen einer Verbraucherpolitik entwickelt, wie er unter den Bedingungen der prinzipiell marktwirtschaftlich ausgerichteten Wirtschaftsordnung der Bundesrepublik akzeptiert werden könnte, wobei das Postulat einer Freiheit der Konsumwahl eine zentrale Position einnimmt. Als Mittel der Verbraucherpolitik werden sozialpädagogische und sozialorganisatorische Maßnahmen empfohlen. Die sozialpädagogischen Instrumente erstrecken sich auf die Verbraucheraufklärung und -information, deren Aktivierung dringend geboten erscheint, weil Erhebungen eine sehr geringe Informiertheit der Verbraucher über konsumspezifische Fakten offenbaren, wobei vor allem sozial schwache Verbrauchergruppen ein extrem niedriges Informationsniveau aufweisen. Wie wichtig eine Aufklärung der Konsumenten gerade auch über wirtschaftliche Zusammenhänge ist, wird exemplarisch am Fehlverhalten der Konsumenten im Konjunkturablauf gezeigt. Einem Überblick über die Träger und die Medien der Verbraucheraufklärung in der Bundesrepublik schließt sich eine Kritik am Wirtschaftsjournalismus herkömmlichen Stils an, der Konsumentenfragen weder quantitativ noch qualitativ ausreichend berücksichtigt. Schließlich wird für sozialorganisatorische Maßnahmen plädiert: Ausbau der verbraucher-relevanten Gesetzgebung, verbesserte Koordinierung der Aufgaben, Straffung der Selbsthilfeorganisationen der Verbraucher und Aufstockung der für Verbraucherbelange einzusetzenden finanziellen Mittel.

„Wir sollen eben, wie es so nett heißt, dazu gebracht werden, Geld, das wir nicht besitzen, für Dinge auszugeben, die wir nicht brauchen, um damit Leuten zu imponieren, die wir nicht leiden können.“

Wolfgang Menge, Der verkaufte Käufer — Die Manipulation der Konsumgesellschaft

I. Kritik am Theorem der Konsumentensouveränität

Im Zentrum liberalistischer Wirtschaftstheorie steht das Theorem der Souveränität der Konsumenten. Frei, spontan und willkürlich disponieren die Verbraucher — folgt man dieser Auffassung — über ihre Kaufmacht. Bei jedem Kaufakt stimme der Verbraucher gewissermaßen über die Warenqualitäten und Warenquantitäten ab. Das Resultat dieses permanenten Votums bestehe in der Produktion und in der Distribution der einzelnen Güter, der Waren und der Dienstleistungen. Der Geldschein in der Hand des Verbrauchers sei der Stimmzettel, mit dessen Hilfe die Konsumenten letztlich den gesamten ökonomischen Prozeß steuerten.

In diesem Modell spielen die Produzenten lediglich eine passive Rolle. Ihr Gewinnstreben und der Preismechanismus auf den freien Märkten würde sie dazu zwingen, die Produktion auszudehnen oder einzuschränken, je nachdem, ob die Preise über oder unter ihren Grenzkosten liegen würden. So schrieb Adam Smith vor mehr als 190 Jahren: „Der Verbraucher ist der einzige Zweck aller Produktion; deshalb verdienen die Interessen der Produzenten nur insoweit Beachtung, als sie zugleich den Verbrauchern dienen; dieser Grundsatz ist so selbstverständlich, daß es absurd wäre, ihn erst beweisen zu wollen. Aber", so fuhr Smith fort, „im System des Merkantilismus wird das Interesse des Verbrauchers nahezu ständig dem des Produzenten geopfert." Das hat sich bis heute keineswegs geändert. Die Interessen der Verbraucher werden, pointiert formuliert, immerzu als Opfergaben auf dem Altar der Hersteller und Händler dargebracht. „Der moderne Verbraucher, der so gern als der Souverän der Wirtschaft gepriesen wird", so umreißt der Engländer Frazer die Realität, „ist in Wirklichkeit heute ein Monarch, der seiner-seits durch Schmeicheleien seiner Höflinge — nämlich der Produzenten und der Händler — regiert wird." Neben anderen hat Hans Albert den unhaltbaren ideologischen Charakter des Theorems der Konsumentensouveränität enthüllt. Zudem zeigt Albert auf, daß die demokratische Ideologie eine „politische" und eine „ökonomische" Variante aufweist, d. h. eine solche, die sich auf den staatlichen, und eine solche, die sich auf den kommerziellen Sektor der Gesellschaft bezieht. Er betont, daß Rainer Bittermann:

Gemeinsamer Markt und Verbraucher S. 14 beide Formen bei näherer Analyse eine streng analoge Struktur offenbaren: hier freie Führerwahl nach dem Prinzip der Majorität der Stimmen, da freie Konsumwahl nach dem Prinzip der Majorität der Kaufkraft. Die zentrale Position in der ökonomischen Variante der demokratischen Ideologie nimmt das Theorem der Konsumentensouveränität ein.

Das Theorem erfüllt im übrigen eine explikativ-normative Doppelfunktion. Zum einen wird es zur vermeintlich richtigen Beschreibung dessen benutzt, was ist, zum anderen zur Charakterisierung dessen, was sein sollte, zur Darlegung des Postulates also, daß alle Maßnahmen darauf abgestellt werden sollten, den Verbraucher zum Spiritus rector im wirtschaftlichen Geschehen umzufunktionieren. Eine solche Vermengung explikativer und normativer Aussagen war von jeher geeignet, Verwirrung zu stiften und „unbewußten Trugschlüssen und trüben Interessenten-Ideologien Tür und Tor zu öffnen" Daher empfiehlt es

Aus Anlaß der „Dritten Woche des Verbrauchers" vom 18. bis 22. Oktober 1971 werden in dieser Ausgabe zwei Beiträge zur Verbraucherpolitik in der Bundesrepublik und in der EWG veröffentlicht. sich, Sätze explikativen und normativen Inhalts mit einer gewissen Akribie voneinander zu trennen.

Warum gibt es nun keine Konsumentensouveränität? Das Theorem basiert auf dem Modell einer freien Marktwirtschaft mit vollständiger Konkurrenz. Dieses Modell wiederum ist durch eine Anzahl von Prämissen gekennzeichnet, die nicht mit der Realität übereinstimmen. Vor allem aus folgenden Gründen paßt das Konkurrenzmodell keineswegs auf die ökonomische Wirklichkeit: Die Produzenten haben in der Regel eine Quasi-Monopolstellung inne. Die Unvollkommenheit der Märkte gewährt ihnen einen Spielraum für Marktstrategien, den sie verständlicherweise ausnutzen — letztlich zu Lasten des Verbrauchers. Herbert Giersch konstatiert: „Hoffnungslos unrealistisch ist für weite Bereiche der gewerblichen Wirtschaft die Vorstellung, daß die Anbieter der Erzeugnisse einen sich auf einem anonymen Markt bildenden Preis als Datum akzeptieren und die passive Rolle des Mengenanpassers spielen."

Auf selten der nachfragenden Verbraucher setzt das Modell die Figur des „Homo oeconomicus" voraus, der sich streng rational verhält und dem es infolge vollständiger Markt-transparenz gelingt, auf der Skala seiner Bedürfnisse den höchstmöglichen Punkt zu erreichen. Daß diese Annahmen unrealistisch sind, zeigen die Ergebnisse der empirischen Konsumforschung

Im übrigen scheint die Tatsache beachtenswert zu sein, daß viele Verfechter des Theorems der Konsumentensouveränität zugleich einer Unternehmerautonomie das Wort reden. Hierin offenbart sich augenscheinlich, daß oftmals Modellvorstellungen gepflegt werden, bei denen nicht nur die Empirie, sondern gelegentlich auch die Logik auf der Strecke bleiben.

Wer das „Monetärer-Stimmzettel-Modell" propagiert, sollte wenigstens das sozial-und verbraucherpolitisch beachtliche Faktum zur Kenntnis nehmen, daß die Abstimmung mit dem Geldschein dann gewissermaßen gemäß einem Viel-Klassen-Wahlrecht erfolgt: Denn sozial schwache Verbraucher benötigen ihr Einkommen, um damit notwendige Waren zu kaufen und notwendige Dienstleistungen zu entgelten. Sie können nämlich nur über eine mehr oder weniger kleine Spitze ihrer Konsumausgaben frei verfügen.

Diese äußerst unvollständige, mit groben Strichen gezeichnete Kritik am Theorem der Konsumentensouveränität mag genügen, um eine erste Bilanz zu ziehen: Das Theorem der Konsumentensouveränität dient in erster Linie als ein Instrument einer Verschleierungsideologie. Diese Ideologie gilt es zu entlarven. „Eine realistische Verbraucherpolitik", so fordert Otto Blume der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände (AGV), „muß der Ideologie der Konsumentensouveränität entsagen."

Wenn die Konsumentensouveränität verwirklicht wäre, könnten diejenigen, die sich an-schicken, Verbraucherpolitik zu betreiben, getrost auf die Durchführung ihrer Vorhaben verzichten und sich ein anderes Betätigungsfeld suchen. Die in der Wirklichkeit nicht vorhandene Konsumentensouveränität begründet indes die Notwendigkeit einer Verbraucher-politik. Nun ist es sicherlich falsch, dem Theorem der Konsumentensouveränität jede verbraucher-politische Relevanz abzusprechen. Für den Verbraucherpolitiker kann es nämlich durchaus die Funktion einer Art Orientierungshilfe übernehmen. Verbraucherpolitische Maßnahmen sollten darauf ausgerichtet werden, den Grad der Einflußnahme der Verbraucher auf den ökonomischen Prozeß zu erhöhen. Es gilt, in permanentem Kampf der Souveränität des Konsumenten näherzukommen, obwohl sich der Verbraucherpolitiker stets darüber klar sein sollte, daß er das vorgegebene Ziel niemals erreichen wird. Deshalb ist die Verbraucherpolitik eine Aufgabe, die sich immer wieder von neuem stellt.

II. Ziele der Verbraucherpolitik

Unter den Bedingungen einer prinzipiell marktwirtschaftlich ausgerichteten Wirtschaftsordnung könnten Personen und Institutionen, die sich in der Bundesrepublik Deutschland mit der Verbraucherpolitik befassen, folgenden Katalog von Forderungen akzeptieren und daran ihr Handeln ausrichten _ Die verbraucherpolitischen Maßnahmen sollten dazu beitragen, die Verbraucher in die Lage zu versetzen, von ihrem Recht einer freien Konsumwahl Gebrauch zu machen. Zur Freiheit der Konsumwahl sollte in erster Linie der freie Zugang zur Ware gehören. Rationierung und Bewirtschaftung sollten deshalb nur als befristete Maßnahmen in Notzeiten in Betracht kommen. Ansonsten sollte es jedoch keinem Konsumenten verwehrt sein, seine Kaufentscheidungen am Markt uneingeschränkt zur Geltung zu bringen. Diese Konsumfreiheit sollte sich sowohl auf die Art als auch auf den Umfang des Verbrauchs erstrekken, und zwar auch dann, wenn mit dem Wandel der Verbrauchergewohnheiten Änderungen in der Produktion und in der Distribution verbunden sind. Ausnahmen vom Prinzip des freien Zugangs zur Ware sollten nur in bestimmten Bereichen vorgenommen werden können, z. B. beim Rauschmittelkonsum.

Ein wichtiges Element der Konsumfreiheit sollte die freie Wahl der Bezugsquelle darstellen, d. h. die freie Entscheidung des Verbrauchers darüber, wann, wo und bei wem er Güter erwirbt. Jeder Versuch, dem Verbraucher bestimmte Versorgungsquellen vorzuschreiben oder zu verschließen, sollte vereitelt werden, da sonst der Grad der Konsumfreiheit gemindert würde.

Eine volle Gewährleistung der freien Konsumwahl sollte eine Stetigkeit der Versorgung beinhalten. Um eine stetige Versorgung in räumlicher und zeitlicher Hinsicht zu sichern, sollte der freie Zu-und Abstrom wirtschaftlicher Kräfte unbehindert bleiben. Ware und Bezugsquelle sollten dem Verbraucher in bestmöglicher Weise zugänglich gemacht werden. Die Ware sollte ihm zu dem Zeitpunkt und in der Form zur Verfügung stehen, wann und wie er sie braucht.

— Freie Wahl der Ware, der Bezugsquelle sowie die Stetigkeit der Versorgung erfordern einen möglichst vollständigen Wettbewerb. Daher sollten die Verbraucherpolitiker einem funktionierenden Wettbewerbssystem auf der Basis einer gesetzlich verankerten Rahmen-ordnung größte Bedeutung einräumen. Wettbewerbsbeschränkungen aller Art und marktbeherrschende Positionen sollten verhindert werden, damit den Verbrauchern stets Alternativen erhalten bleiben. Auch sollten Maßnahmen ergriffen werden, um den Wettbewerb zu beleben.

— Wie alle übrigen Gruppen der Gesellschaft sollten auch die Verbraucher weiterhin das Recht haben, sich frei zusammenzuschließen. Durch den Zusammenschluß sollte die Ordnungsfunktion der individuellen Kaufentscheidung des Verbrauchers nicht gestört, sondern vielmehr verstärkt werden. Verbrauchervertreter sollten in den zuständigen Organen der Wirtschaft mitwirken.

— Zur Vermeidung gesundheitlicher Schädigung des Konsumenten durch schädliche Stoffe, verdorbene Waren und unsachgemäße Dienstleistungen sollten gesetzliche Schutzvorschriften erlassen werden. Darüber hinaus sind praktische Sicherungsvorkehrungen geboten, die entsprechende Uberwachungs-und Prüfungsverfahren erfordern.

— Das Zivil-und Strafrecht sollte ausgebaut werden, um die Verbraucher stärker vor Täuschungen zu schützen. Die Warendeklaration sollte verbessert werden. Mit Hilfe objektiver Preis-und Qualitätsmaßstäbe sollten künftig Preis-, Qualitätsund Gewichtsmanipulationen ausgeschaltet werden. — Begründete Vermutungen sprechen dafür, daß der Verbraucher seine Lage nicht nur nach den Möglichkeiten direkten privaten Konsums, sondern auch nach dem Grad seiner Versorgung mit öffentlichen Leistungen bewertet. Deshalb sollten auch Maßnahmen der Gesundheitspolitik, des Umweltschutzes usw. unter verbraucherpolitischen Aspekten beleuchtet werden.

— Die Erhaltung der Kaufkraft, die Stetigkeit der Realeinkommen und die Beteiligung aller Verbraucher am Wirtschaftswachstum sollten als wichtige Elemente nicht nur der Wirtschafts-, sondern auch der Verbraucherpolitik gelten.

— Die Verbraucherpolitik sollte vorrangig darauf abstellen, dem Verbraucher Hilfe zur Selbsthilfe zu geben. Diese Hilfe zur Selbsthilfe sollte sich darauf erstrecken, den Verbraucher zu einem rationellen Einsatz seiner Mittel zu bewegen, ihm eine ausreichende Marktinformation und eine bewegliche Reaktion auf diese Information zu ermöglichen und ihn zu einer aktiven Nachfragestrategie zu veranlassen, damit er eine Gegenmacht auf ungleichgewichtigen Märkten erlangt. Der Verbraucher sollte seine Bedürfnisse rational reflektieren. Außerdem sollte der Konsument ein kritisches Einsichtsvermögen in wirtschaftliche Zusammenhänge entwickeln.

Dieser Katalog verbraucherpolitischer Ziele ist bewußt in „Soll-Sätzen" formuliert worden, wobei stilistische Unzulänglichkeiten in Kauf genommen wurden. Das Verfahren bietet jedoch einen Vorteil: Der Normencharakter der Sätze wird deutlich. Denn wie in anderen Bereichen der Politik besteht auch in der Ver5 braucherpolitik die Gefahr, daß „Soll-Sätze" einfach in „Ist-Sätze" transformiert und damit Konfusionen ausgelöst werden. Allzu oft kleiden gerade Angehörige von Interessenten-gruppen Postulate in ein explikatives Gewand und beruhigen ihr Gewissen, indem sie sich auf diese Weise einreden, ihre Forderungen seien bereits realisiert.

III. Mittel der Verbraucherpolitik

Das verbraucherpolitische Instrumentarium, das eingesetzt wird, um die dargelegten Ziele anzustreben, besteht aus zwei Gruppen von Aktivitäten, und zwar aus sozialpädagogischen und aus sozialorganisatorischen Maßnahmen. Dabei sollen die sozialpädagogischen Initiativen den Verbraucher keineswegs bevormunden, sondern eine Basis schaffen, von der aus der Konsument von seinem Recht auf Freiheit der Konsumwahl Gebrauch zu machen vermag. Besonderen Erfolg läßt ein kombinierender Einsatz sozialpädagogischer und sozialorganisatorischer Instrumente der Verbraucher-politik erwarten. 1. Sozialpädagogische Maßnahmen Die sozialpädagogischen Maßnahmen erstrekken sich auf die Verbraucheraufklärung und die Verbraucherinformation. Dabei gilt es, dem Verbraucher die Grundkenntnis zu vermitteln, die zum Verständnis wirtschaftlicher, ernährungsphysiologischer, juristischer und anderer Zusammenhänge notwendig sind. Dazu gehört z. B. das Standardwissen über volkswirtschaftliche Fragen, Budgetplanung, Warenkunde und Umweltschutz.

Eine Aktivierung der Verbraucheraufklärung und -Information ist dringend geboten, da empirische Untersuchungen ein erschreckend niedriges Informationsniveau der Verbraucher zutage fördern. Aufschluß über die Informiertheit der Verbraucher über konsumspezifische Fakten bieten vor allem die repräsentativen Umfragen des Kölner Instituts für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (früher: Institut für Selbsthilfe und Sozialforschung), des Instituts für angewandte Verbraucherforschung sowie der Gesellschaft für internationale Markt-und Meinungsforschung (Intermar-ket).

Vergleicht man die Ergebnisse älterer und neuerer Untersuchungen, so zeigt sich deutlich, daß sich der Informationsgrad kaum verbessert hat.

Deshalb verzerrt es auch keineswegs das Bild, wenn man die Kölner Verbraucherstudien vom Ende der fünfziger Jahre heranzieht, um zu belegen, wie gering das Informationsniveau der Verbraucher in der Bundesrepublik ist. Die Auswertung dieser Studien ergibt, daß eindeutige gruppenspezifische Unterschiede hinsichtlich der Informiertheit der Verbraucher über markt-und hauswirtschaftliche Tatbestände bestehen. Dabei sind es vor allem einkommens-und bildungsschwache Verbrauchergruppen, die am wenigsten informiert sind, Gruppen also, die eine ausreichende Marktübersicht aufgrund ihrer wirtschaftlichen Lage eigentlich am nötigsten hätten.

Die Antworten, die den Interviewern gegeben wurden, weisen eindeutig darauf hin, daß es vor allem das Bildungsniveau, die Höhe des Einkommens, der Beruf, aber auch die Gemeindegröße sind, die mit der Informiertheit der Befragten korrelieren. Insgesamt wissen offensichtlich die Akademiker, die Bezieher eines hohen Einkommens und auch die Groß-städter weitaus besser über verbraucherrelevante Tatbestände Bescheid als Volksschüler, Arbeiter und Befragte, die über ein niedriges Einkommen verfügen und auf dem Lande wohnen. Rolf Bierwirth der die Ergebnisse der Kölner Studien mit denen neuerer Untersuchungen des Instituts für angewandte Verbraucherforschung und von Intermarket vergleicht, gelangt zu der Auffassung, daß sich die Markt-transparenz der Verbraucher „im großen und ganzen nicht verbessert oder strukturell verschoben hat".

Außerdem zeigen mehrere Untersuchungen, daß der Informationsumfang mit steigendem Lebensalter sinkt. Ältere Menschen informieren sich vor einem Kauf weniger als jüngere, und ihre Kaufentscheidungen sind eher habi-tualisiert und spontan als geplant

Da der Vergleich früherer Erhebungen des Instituts für Selbsthilfe und Sozialforschung mit neueren Untersuchungen beweist, daß die bisherige Verbraucheraufklärung kaum zu einer Verbesserung der Informiertheit bzw. zu einer Veränderung des Kaufverhaltens beitragen konnte, empfiehlt Bierwirth: „Wenn man die Effizienz der Aufklärungsbemühungen steigern will, bleibt deshalb nur übrig, die Verbraucheraufklärung und -beratung neu zu organisieren." Daher entwickelt Bierwirth eine Konzeption für eine Neugestaltung der Verbraucheraufklärung, die Zielgruppen, Medien, Träger und erfolgsbeeinflussende Faktoren der Verbraucheraufklärung erfaßt und die Konsumforschung als Begegnungsfeld zwischen den verschiedenen Disziplinen der Wirtschafts-und Sozialwissenschaften darstellt, gemäß der Ansicht von Maak: „The economics of consumption is really an interdisciplinary field."

Bereits in den Schulen sollte eine Verbraucher-erziehung vorgenommen werden. Da der Schulunterricht in die Kompetenz der Länder-regierungen fällt, hat der Verbraucherausschuß beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten im Jahre 1970 an die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder appelliert, das Fadi „Verbraucherkunde" in die Lehrpläne der Schulen aufzunehmen Jedoch fehlt es noch weitgehend an geeignetem Lehrpersonal, um eine schulische Verbrauchererziehung durchzuführen. Allerdings haben die Länderregierungen in neuerer Zeit an zahlreichen Pädagogischen Hochschulen Lehrstühle für Wirtschaftswissenschaften und Didaktik der Wirtschaftslehre eingerichtet. Zudem plant die AGV die Schaffung einer sogenannten Verbraucherakademie, auf der Multiplikatoren der Verbraucheraufklärung geschult werden sollen. Da die Verwirklichung des Projektes mit größeren finanziellen Aufwendungen verknüpft ist, müßte die öffentliche Hand entsprechende Mittel bereitstellen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Finanzen möchte sein finanzielles Engagement vom Inhalt eines Gutachtens abhängig machen, das gegenwärtig der in Hamburg lehrende Nationalökonom Gerhard Scherhorn erarbeitet. Es ist damit zu rechnen, daß das Gutachten schon in Kürze vorliegt. Da sich ein Verbraucherunterricht in der Schule erst künftig auswirken könnte, bedarf es als flankierender Maßnahme einer Integration der Verbraucher-aufklärung in die Erwachsenenbildung. Für Volkshochschulen, Gewerkschaften, Frauen-und Jugendorganisationen, ländliche Ausbildungsstätten sowie für Verbraucherverbände bietet sich hier ein weiter Betätigungsbereich. Wie wichtig gerade auch eine Aufklärung der Verbraucher über ökonomische Fakten und Zusammenhänge ist, dürfte einleuchtend sein, wenn man beispielhaft das Konsumentenverhalten im Konjunkturablauf skizziert Es läßt sich ein prozyklisches Verhalten der Verbraucher beobachten. In der Situation einer Hoch-konjunktur gehen die Verbraucher mit vollen Segeln in den Konsum, während sie bei einem konjunkturellen Tief vorsorgen und sparen. Der einsichtige Verbraucher aber sollte gerade umgekehrt agieren, d. h. sich antizyklisch verhalten. Denn es liegt auf der Hand: Eine konjunkturgerechte zeitliche Verlagerung bestimmter Konsumausgaben weiter Verbraucherkreise könnte die Amplituden der Konjunkturzyklen verkleinern und somit die wirtschaftliche Entwicklung stabilisieren.

Da an den Universitäten vorwiegend Unternehmerstrategien dargeboten werden, ist es auch nicht weiter erstaunlich, daß in der Bundesrepublik der Konsument erst jüngst für die Konjunkturprognose entdeckt worden ist. Wenn man sich vor Augen führt, daß im Jahre 1969 etwa 55 Prozent des Bruttosozialproduktes auf den privaten Verbrauch entfielen, so verwundert es jedoch einigermaßen, daß bislang Wirtschaftstheoretiker und Konjunktur-forscher den Konsumenten und sein Verhalten weitgehend als quantite negligeable im ökonomischen Prozeß betrachten. Noch immer gelten vornehmlich der Unternehmer und seine Erwartungen, die sich in einer Investitionsbereitschaft äußern, als Kristallisationspunkt der Konjunkturprognose, als entscheidend für die konjunkturelle Entwicklung und das wirtschaftliche Wachstum.

Der Kölner Ordinarius Professor Schmölders und seine Mitarbeiter ermitteln nunmehr vierteljährlich einen Konsumklimaindex, wobei sie sich auf die langjährigen Forschungsarbeiten des amerikanischen Ökonomen und Verhaltensforschers George Katona stützen.

Viele Theoretiker abstrahieren indes in ihren Modellen noch immer so stark, daß sie die Ausgaben der Konsumenten als simple Funktion des verfügbaren Einkommens betrachten. Dieses Vorgehen kommt zwar zweifelsohne dem schier unstillbaren Wunsch einer Mathe-matisierung entgegen, jedoch ist dafür ein sehr hoher Preis zu zahlen, nämlich der einer starken empirischen Entleerung des unterstellten Konsumentenverhaltens.

Heute sollte vielmehr davon ausgegangen werden, daß gesteigerte Einkommen breiter Bevölkerungskreise auch den wirtschaftlichen Dispositionsspielraum der Verbraucher erweitern. Denn viele Konsumenten verfügen nicht nur über Einkommen, um ihre lebensnotwendigen Bedürfnisse zu befriedigen, sondern sie können darüber hinaus weitere Güter erwerben oder auch Teile ihres Einkommens zunächst dem Konsum entziehen und sparen. Mit zunehmendem Einkommen verlagert sich die Konsumentennachfrage von den Verbrauchsgütern zu den Gebrauchsgütern (z. B. Kühltruhen und Farbfernsehgeräten) und den Dienstleistungen. Gerade die Nachfrage nach Gebrauchsgütern, die größtenteils zum Zusatzbedarf gehören, ist vermehrten Schwankungen ausgesetzt. Dem Konsumenten eröffnet sich eine Alternative zur Anschaffung von durab-les, nämlich das Sparen. Und Freiheit der Konsumwahl bedeutet nicht zuletzt auch die Freiheit der Wahl des Konsumzeitpunktes durch den Verbraucher.

Wann der Konsument nicht lebensnotwendige Güter kauft oder wann er spart, hängt von seinen Stimmungen und Erwartungen ab. Daten über die Stimmungen und Erwartungen der Verbraucher ermöglichen es, konjunkturelle Umschwünge im Bereich der Konsumentennachfrage vorherzusagen und somit die Prognose des gesamten konjunkturellen Trends zuverlässiger zu gestalten.

Wenn Schillers Konjunkturexperte, Ministerialdirektor Otto Schlecht, betont, daß 50 Prozent der Konjunkturpolitik Massenpsychologie seien, so ist diese Aussage zwar als sehr pointiert zu bezeichnen, aber sie , enthält mindestens einen richtigen Kern. Moral suasion, die vielzitierte Politik mit dem Zeigefinger, gilt nun eben als eines der klassischen Instrumente der Konjunkturpolitik.

Um den Verbrauchern z. B. fundamentale Kenntnisse volkswirtschaftlicher Art zu vermitteln, sind langfristige Maßnahmen erforderlich. Zusätzlich sollte eine kurzfristige und informative Aktivität eine möglichst umfassende, situationsbezogene Marktkenntnis herstellen, die den Verbrauchern eine richtige Reaktion in aktuellen Lagen ermöglicht. Es geht hier zum Beispiel darum, den Verbraucher mit den notwendigen Informationen für Preis-und Qualitätsvergleiche auszustatten. Gegenwärtig laufen in der Bundesrepublik regional begrenzte Tests, bei denen der Verbraucher bestimmte Preisinformationen telefonisch abrufen kann.

In der Bundesrepublik kann man — mit gewissen Einschränkungen, die weiter unten dargelegt werden — folgende Institutionen als Träger der Verbraucheraufklärung und -infor-mation ansprechen:

1. Die Bundesministerien für Wirtschaft und Finanzen, für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, für Jugend, Familie und Gesundheit, für Arbeit und Sozialordnung, für Städtebau und Wohnungswesen, für Inneres und das Presse-und Informationsamt der Bundesregierung, 2. die Regierungen der Bundesländer, 3. die Massenmedien, sofern sie originär und nicht vermittelnd tätig werden, 4. die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucher-verbände e. V. (AGV), Bonn, und ihre Mitgliedsverbände, 5. die 11 Verbraucherzentralen mit ihren rd. 50 Beratungsstellen in verschiedenen Städten der Bundesrepublik, 6. Stiftung Warentest, Berlin, 7.den Verein zum Schutz der Verbraucher gegen unlauteren Wettbewerb e. V., Berlin, 8.den Bundesausschuß für volkswirtschaftliche Aufklärung e. V. (BAVA), Köln, 9. die Arbeitsgemeinschaft Hauswirtschaft e. V. (AGH), Bonn, 10. die 45 hauswirtschaftlichen Beratungsstellen der Frauenverbände, 11. die Wohnberatungsstellen (neu zu errichtende können sich an bestehende Verbraucher-zentralen oder hauswirtschaftliche Beratungsstellen anlehnen), 12. die Beratungsstellen der Energieversorgungsunternehmen (ca. 800), 13. das Kontaktbüro für Verbraucheraufklärung, Bonn, 14.den Deutschen Normenausschuß, 15.den Ausschuß für Lieferungsbedingungen und Gütesicherung (RAL), Frankfurt, 16. die ca. 100 Mütterschulen der konfessionsgebundenen und freien Frauenverbände, 17. die Zentralstelle für rationelles Haushalten, 18. die Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V., 19. die Deutsche Gesellschaft für Hauswirtschaft e. V.

Ohne nun die Aufgaben dieser Institutionen im einzelnen zu erläutern — das würde zweifellos den Rahmen dieser Abhandlung sprengen —, erscheinen jedoch zu einigen der in der Enumeration genannten Einrichtungen kritische Anmerkungen notwendig zu sein, da der Verbraucher von ihnen tendenziös beraten wird.

So veröffentlicht z. B. die Zentralstelle für rationelles Haushalten, die vom Deutschen Sparkassen-und Giroverband finanziert wird, Broschüren und Merkblätter über Fragen der Einkommensverwendung, womit allerdings teilweise eine indirekte Werbung für die Sparkassen verknüpft ist.

Auch die Beratungsstellen der Energieversorgungsunternehmen sollte man nicht ohne Abstriche den Verbraucherberatungsstellen zurechnen, da sie nicht unbedingt eine objektive Beratung durchführen, sondern letztlich zur Absatzförderung tendieren. Bei den meisten der acht Wohnberatungsstellen kommen auch verbraucherfremde Interessen ins Spiel, da sie zum Teil für bestimmte Produkte und Firmen werben

Wer sich beraten lassen möchte, sollte in jedem Falle die Verbraucherzentralen der Länder und die ihnen angeschlossenen Beratungsstellen sowie die Beratungsstellen der Arbeitsgemeinschaft Hauswirtschaft bevorzugen.

Eine markante Position nimmt das auf Bundesebene tätige sogenannte Kontaktbüro für Verbraucheraufklärung ein. Es ist ein vom Bundes-ernährungsministerium finanziertes Marketing-Büro, das weniger Verbraucheraufklärung als vielmehr Absatzförderung vornehmlich für landwirtschaftliche Produkte betreibt. Interessengegensätze zwischen den Marktparteien werden geschickt kaschiert. Eine enge Liaison mit einigen Konsumgüterindustrien wurde z. B. dadurch deutlich, daß diese dem Kontakt-büro Einkaufsstragetaschen bezahlten, deren eine Seite als Werbefläche dient, während die andere Seite die Aufschrift „Der König bin ich" sowie einen informationsarmen Text trägt, der Verbraucheraufklärung vortäuscht

Die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände (AGV), die auf Bundesebene seit langem eine breite Palette verbraucherpolitischer Aktivitäten entfaltet, wird ihre Basis erweitern. Bei Drucklegung dieses Beitrages zeichnete sich bereits eine unmittelbar bevorstehende Verschmelzung der Arbeitsgemeinschaft mit den Verbraucherzentralen der Länder, der Arbeitsgemeinschaft Hauswirtschaft und dem Bundesausschuß für volkswirtschaftliche Aufklärung ab. Das neue Gebilde soll den Namen Arbeitsgemeinschaft der Verbraucher (AGV) tragen und eine Konzentration der an sozialpädagogischen und sozialorganisatorischen

Maßnahmen der Verbraucherpolitik interessierten Kräfte bewirken.

Nach dem Entwurf ihrer Satzung besteht die Aufgabe der neuen Arbeitsgemeinschaft der Verbraucher darin, „daß sie a) sich bei den für die Gesetzgebung, Verwaltung und Wirtschaftsorganisation zuständigen Stellen für das wirtschaftliche Allgemeinwohl einsetzt (Verbrauchervertretung)

b) durch Förderung und Koordination der Tätigkeit der verbraucherberatenden Mitgliedsorganisationen sowie durch eigene Einrichtungen zu einer nicht interessenbestimmten Unterrichtung der Verbraucher beiträgt (Verbraucherberatung, Verbraucherinformation)." Die zentrale Aufklärungs-und Informationsarbeit der AGV alter und auch neuer Prägung erfolgt vor allem durch Publikationen sowie durch Seminare, Tagungen und Vorträge. Kommentare und Anregungen der AGV zu aktuellen verbraucherpolitischen Themen werden in der wöchentlich erscheinenden „Verbraucherpolitischen Korrespondenz" veröffentlicht, die in einer Auflage von 3000 Exemplaren erscheint und an Multiplikatoren, an Journalisten, ferner an Behörden und andere Wirtschaftsverbände versandt wird. An Presseagenturen, Korrespondenten und Redakteure richtet sich die „Verbraucherpolitische Korrespondenz — Schnellinformation", mit der kurzfristig aktuelle Nachrichten und Kommentare verbreitet werden.

Die Monatszeitschrift „Verbraucher-Rundschau", deren Auflagenhöhe zwischen 10 000 und 250 000 Exemplaren schwankt, wendet sich direkt an den Endverbraucher und dient den örtlichen Verbraucherberatungsstellen als Hilfsmittel für die Beratung. Zusätzlich verfügt die AGV über eine Broschüren-Reihe „Schriften der Verbraucherverbände", in der bislang 12 Hefte erschienen sind, die wichtige Verbraucherthemen beinhalten.

Die Stiftung Warentest mit Sitz in Berlin wurde im Jahre 1964 vom Bund als eine Stiftung des privaten Rechts errichtet. Nadi ihrer Satzung dient sie dem Zweck der „Unterrichtung der Öffentlichkeit über objektivierbare Merkmale des Nutzund Gebrauchswertes von Waren und Leistungen, die in größeren Räumen, in grundsätzlich gleichartiger Beschaffenheit und in einer zu ihrer Identifizierung gleichartigen Weise angeboten werden" Die Stiftung führt selbst oder als Auftraggeberin anderer Institute Warentests durch und läßt die Qualität von Dienstleistungen überprüfen. Die Ergebnisse werden durch die stiftungseigene Monatszeitschrift „test“ verbreitet. Zudem gehen immer mehr Tageszeitungen und Zeitschriften dazu über, die Testergebnisse nachzudrucken. Auch Rundfunk und Fernsehen tragen durch regelmäßige Sendungen zur Streuung der Testergebnisse bei.

Um sich vor Interessenteneinflüssen zu schützen, nimmt die Zeitschrift „test" keinerlei Inserate auf. Da die Testverfahren hohe Kosten verursachen, muß der Staat die Stiftung in erheblichem Umfang subventionieren. Von den 10, 4 Millionen DM, die der Bund im Haushaltsjahr 1970 für Verbraucheraufklärung auf-wandte, erhielt die Stiftung Warentest 4, 5 Millionen DM Der Betrag wurde inzwischen auf mehr als 5 Millionen DM erhöht, um der Stiftung ein erweitertes Testprogramm zu ermöglichen. Aufschlußreich ist eine Analyse der Leserschaft der Testzeitschrift: Angehörige von Gruppen mit höherem Sozialstatus nehmen die Informationsofferte der Stiftung an, während die sozial schwachen Verbraucher den Testergebnissen weitgehend keine Aufmerksamkeit schenken

Als Medien der Verbraucheraufklärung und -information kommen neben der mündlichen Beratung die klassischen Werbemedien — Broschüre, Zeitung, Zeitschrift, Funk, Fernsehen, Film — in Betracht. Die Spezifika der einzelnen Medien lassen ein pauschales Urteil über deren Eignung zur Verbraucheraufklärung nicht zu; offensichtlich hat jedes Medium seine Vor -und Nachteile. Eine große Effizienz sowohl quantitativer als auch qualitativer Art wird immer wieder dem Fernsehen zugesprochen, vor allem, weil es die optische und akustische Ansprache miteinander verbindet und auch, etwa im Gegensatz zu den Broschüren, jene Konsumentengruppen erreicht, die sich anderer Mittel der Verbraucheraufklärung nicht oder nicht ausreichend bedienen. Hinzu kommt — wie beim Rundfunk — der öffentlich-rechtliche Charakter der Fernsehanstalten und die Tatsache, daß die Werbeeinnahmen beim Fernsehen nur einen geringen Teil der Gesamteinnahmen ausmachen. Dadurch entzieht sich das Fernsehen weitgehend potentieller Sanktionen der werbenden Wirtschaft, wenn es Verbraucherinformationen ausstrahlt, die der Industrie und dem Handel nicht genehm sind.

Der Film hat gegenüber dem Fernsehen zwar den Vorteil einer größeren Wiedergabefläche, ist aber in quantitativer Hinsicht dem Fernsehen unterlegen, weil sich die Zahl der Kinos und auch der Kinobesucher reduziert hat.

Im Januar dieses Jahres veranstalteten die AGV und die Neue Hauswirtschaft und Verbraucherzentrale Berlin erstmalig eigen „Internationalen Verbraucherfilm-Wettbewerb", um das Interesse an einer Verbraucherinformation in Filip und Fernsehen zu verstärken. Zum Wettbewerb wurden weitaus mehr Fernsehais Kinofilme eingesandt — eine Relation, die durchaus den Intentionen der Veranstalter entsprach, da sie das Fernsehen als optimales Mittel der Verbraucherinformation betrachten. Die Veranstaltung soll künftig in zweijährigem Turnus wiederholt werden. Bei dem Wettbewerb wurde deutlich, daß die Verbraucher-informationen in Film und Fernsehen der Verbesserung bedürfen.

Auch bei der Verbraucherinformation in der Presse liegt einiges im argen. Leserschaftsuntersuchungen haben gezeigt, daß die meisten Leser die Wirtschaftsseiten der Zeitungen ungelesen überschlagen. Bei einer Untersuchung von mehr als dreißig regionalen Tageszeitungen gaben durchschnittlich 64 Prozent der Leser an, die Wirtschaftsseiten bei ihrer Lektüre auszusparen; bei einzelnen Zeitungen steigt dieser Prozentsatz gar auf 77 Prozent bei den männlichen und auf 88 Prozent bei den weiblichen Lesern Daran knüpfen die Münchener Publizistikforscher Glotz und Langen-bucher die Frage, ob daraus auf ein grundsätzliches Desinteresse an der Wirtschaftsberichterstattung geschlossen werden dürfe Jedoch ist zweifellos ein Interesse für Wirtschaftsteile vorhanden. Wenn trotzdem die Artikel, die wirtschaftlichen Problemen gewidmet sind, nur eine so niedrige Leserfrequenz erreichen, so gibt es dafür nach Auffassung von Glotz und Langenbucher fünf Gründe, die eine nähere Inhaltsanalyse der Wirtschaftsteile verdeutlichen:

1. Ganz allgemein wird wirtschaftlichen Fragen in den meisten Zeitungen viel zu wenig Platz eingeräumt. Nur die großen überregionalen Tageszeitungen und einige auflagenstarke Großstadtzeitungen stellen genug Raum für sozialökonomische Informationen zur Verfügung, um wirklich vielen Lesern etwas bieten zu können. 2. Häufig ist der Inhalt der Wirtschaftsteile auf Syndici, Börsianer und Aktienbesitzer zugeschnitten. Er ist fast ausschließlich produktionswirtschaftlich orientiert. In den Wirtschaftsteilen deutscher Tageszeitungen stehen Betriebsberichte, Branchenberichte, eine Kolumne „Geld und Banken“, das Kursblatt, Tabellen über Weltrohstoffpreise und der Ak-tienindex. Das sind zweifelsohne wichtige Informationen, die jedoch das Gros der Leser nicht interessieren. Die Hauptthemen beziehen sich auf die Bereiche „Unternehmer", „Börse" und „Staat". Nicht weniger als 70 Prozent der gesamten Fläche wird diesen Themenkomplexen zugestanden.

3. Im Stoffangebot der Wirtschaftsteile — und das scheint besonders wichtig zu sein — spielen Verbraucherfragen noch eine viel zu geringe Rolle. Daher bleiben wichtige Informationsbedürfnisse des größten Teils der Leser unberücksichtigt. Zwar bringen alle Wirtschaftsseiten regelmäßig Meldungen zur Stoff-kategorie „Verbraucher", aber das sind in der Regel Informationen über den Verbraucher, die den Produzenten und den Händler interessieren, damit er sich am Markt orientieren kann. Umgekehrt fehlt aber weitgehend die tägliche verbrauchernahe Information, Nachrichten über preisgünstige Angebote, technische Neuerungen, Qualitätstests.

4. Der Wirtschaftsteil der Zeitung ist journalistisch einfallslos gestaltet. Meistens unterscheidet sich diese Seite negativ vom Umbruch und der Aufmachung anderer Seiten.

5. Allzu oft sprechen die Journalisten der Wirtschaftsteile eine Fachsprache. Deshalb laufen sie Gefahr, in ihrem Fachjargon am Durchschnittsleser vorbeizutheoretisieren. Man bietet verschlüsselte Informationen für die schmale Schicht der Wissenden, die zugleich auch die Besitzenden und Disponierenden sind. Im Bestreben, „seriös" zu sein, schließt man den Normalbürger von der Kommunikation aus

Zweifelsohne zeichnet sich jedoch jüngst ein Trend ab, nach dem Journalisten aller Bereiche ihre Leser, Zuhörer und Zuschauer stärker in ihrer Eigenschaft als Konsumenten betrachten. Eine Spalte „Einkaufsnotizen" oder gar eine Halbseite „Verbrauchermarkt" findet sich schon in einer Reihe von Tageszeitungen. Auch wächst ständig die Anzahl von Funk-und Fernsehredakteuren, die regelmäßig Konsumentenfragen aufgreift.

Wer die Sprache der Wirtschaftsjournalisten einmal unter semantischen Aspekten analy-siert, wird feststellen, daß viele Wirtschaftsjournalisten eine Sprache verwenden, die selbst bei Nachrichten versteckte Wertungen gleich mitliefert. Deshalb überrascht es auch nicht, daß Werner Hofmann konstatiert: „Es ist vor allem der Journalismus — im weitesten Sinne —, der unsere Begriffe defloriert, unserem Sprachgebrauch seine Wertungs-Unschuld genommen hat." Das gilt auch für Journalisten, die Verbraucherthemen behandeln. Da werden z. B. Preise nicht schlicht erhöht, sondern „korrigiert"

oder allenfalls „angehoben". Man scheut sich einfach, das Kind beim Namen zu nennen Da werden die stereotypen Hinweise von Verbandssprechern auf „wachsenden Kostendruck" oder die „auf breiter Front gestiegenen Kosten" kritiklos wiedergegeben und anschließend wird dann gefolgert, daß deshalb „Preiskorrekturen" notwendig seien — Preiskorrekturen nach oben, versteht sich.

Zahlreiche Journalisten tragen dazu bei, einen Jargon des Beschönigens zu kultivieren. Da werden Preise „neugestaltet", da werden ganze Branchen von „der Preiswelle erfaßt", da können die „gestiegenen Kosten nicht mehr aufgefangen werden". Kaum noch jemand macht sich klar, daß Preise und Kosten überhaupt nicht steigen können, sie können nämlich nur gesteigert werden. Die Preise klettern beileibe nicht selbständig nach oben, sondern es bedarf der Personen, die an der Preis-schraube drehen, die die Preise heraufsetzen.

Verbraucherfeindliche Wertungen in den Massenmedien finden sich in Hülle und Fülle.

Dafür offerieren Glotz und Langenbucher ein bezeichnendes Beispiel: „Wenn ein großer Filialbetrieb die Preisbindung für Waschmittel durchbricht — so geschehen 1966 —, drucken Deutschlands Zeitungen zwar eifrig die Stellungnahmen der betroffenen Händler ab, übernehmen deren Sprache — , Wettbewerbsganster'

—, versäumen aber gerade, über das zu informieren, was als einziges die Masse ihrer Leser interessiert: Daß eine wichtige Ware enorm verbilligt wurde und wo man sie kaufen kann." Gelingt es den preisbindenden Produzenten dann, die nach dem Kartellgesetz notwendige Lückenlosigkeit des Preisbindungssystems wiederherzustellen, so wird in den Zeitungen die Meldung verbreitet: „Die Preisbindung für Waschmittel wurde gerettet."

Wer ein Gespür für semantische Obertöne von Aussagen entwickelt hat, wird leicht die versteckte Wertung bemerken, die in dieser Meldung liegt. Eine wirksame Verbraucheraufklärung und -information benötigt vermehrt Journalisten, die für den Verbraucher Partei ergreifen. 2. Sozialorganisatorische Maßnahmen Verbraucheraufklärung und -information reichen jedoch nicht aus, um die Position des Verbrauchers im erstrebten Umfang zu stärken. Daher sind die sozialpädagogischen Initiativen stets durch sozialorganisatorische zu ergänzen. Zudem sind die organisatorischen Maßnahmen notwendig, um eine ausreichende Effizienz der pädagogischen zu gewährleisten. a) Ausbau der Gesetzgebung In der Bundesrepublik bestehen zahlreiche Gesetze und Rechtsverordnungen, die für den Verbraucher bedeutsam sind. Wenn Gesetze und Rechtsverordnungen neu geschaffen oder novelliert werden, sollten sich die Bundesregierung und das Parlament darum bemühen, die berechtigten Schutzinteressen der Verbraucher zu berücksichtigen. Die für den Schutz des Verbrauchers wichtigsten Gesetze und Rechtsverordnungen sind

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Kartellgesetz)

Dieses Gesetz hat das Ziel, möglichst gleiche Wettbewerbsbedingungen für die anbietenden Unternehmen zu schaffen. Nur ein funktionierender Wettbewerb gewährleistet dauerhaft, daß der Verbraucher unter den Angeboten verschiedener Firmen wählen kann. Gegenwärtig bemühen sich die Parlamentarier um eine Novellierung des Kartellgesetzes: Eine präventive Fusionskontrolle, eine Verstärkung der Mißbrauchsaufsicht über marktbeherrschende Unternehmen sowie Kooperationserleichterungen für kleinere und mittlere Unternehmen bilden den Kern der beabsichtigten Novelle.

Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb Dieses Gesetz zielt darauf ab, Täuschungen im geschäftlichen Verkehr zu verhindern. Es dient gleichzeitig dazu, den Verbraucher vor unseriösen Geschäftspraktiken bestimmter Unternehmen zu schützen und den Gefahren zu begegnen, die sich für den Verbraucher aus neuartigen Werbemethoden ergeben. So soll z. B. vermieden werden, daß ein Händler mit „Lockvogelangeboten" wirbt, die dann kaum oder gar nicht in seinem Geschäft vorrätig sind.

Auch ermöglicht das Gesetz den Verbraucherverbänden, auf eine Unterlassung unlauteren Wettbewerbs zu klagen.

Abzahlungsgesetz Durch dieses Gesetz werden Ratenkäufe geregelt. Danach bedürfen Kaufverträge auf Teilzahlungsbasis der Schriftform. Dabei sind der Barzahlungspreis, der Teilzahlungspreis sowie der Betrag, die Zahl und die Fälligkeit der einzelnen Teilzahlungen genau anzugeben. Kommt es bei Abzahlungsgeschäften zu RechtsStreitigkeiten, so ist ausschließlich das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Käufer seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort hat. Aufgrund einer Initiative des Bundesrates beschäftigt sich gegenwärtig der Bundestag mit einer Novellierung des Abzahlungsgesetzes, die darauf abzielt, den Schutz des Verbrauchers durch ein zeitlich befristetes Widerrufsrecht zu erweitern.

Gesetz über technische Arbeitsmittel (Maschinenschutzgesetz)

Durch dieses Gesetz soll bewirkt werden, daß sogenannte technische Arbeitsmittel bestimmten Sicherheitsvorschriften genügen. Zu diesen technischen Arbeitsmitteln gehören so unterschiedliche Produkte wie Werkzeuge, Kraft-maschinen, Hebe-und Fördereinrichtungen bis hin zu Haushaltsgeräten und Spielzeug. Die Gefährdung des Benutzers dieser Arbeitsmittel soll auf das geringstmögliche Maß begrenzt werden.

Preisauszeichnungsverordnung Diese Rechtsverordnung verpflichtet den Handel, die von ihm geforderten Preise genau anzugeben. Die Preisauszeichnungen müssen leicht erkennbar, dem Angebot eindeutig zugeordnet und deutlich lesbar sein. Eine Auf-gliederung der Preise ist nur dann gestattet, wenn sie sich auf Waren und Leistungen bezieht, die auch gesondert erbracht werden. Der Preis eines Sessels aus einer Polstergarnitur darf z. B. nur für sich ausgezeichnet werden, wenn der Verbraucher diesen Sessel auch allein erwerben kann.

Gesetz über das Eichwesen Unter den zahlreichen Vorschriften dieses Gesetzes ist die folgende für den Verbraucher besonders interessant: Bisher konnte etwa eine Konservendose mit der Aufschrift „Inhalt 167 g, Preis 1, 94 DM" verkauft werden. Wenn künftig Fertigpackungen „krumme Gewichte enthalten, sind die Beteiligten verpflichtet, auch den Grundpreis, also etwa den Kilo-oder Literpreis, anzugeben. Durch das Gesetz erhält also der Verbraucher die Chance, die Preise genau vergleichen zu können. Lebensmittelgesetz Das Lebensmittelgesetz und zahlreiche Gesetze über einzelne Lebensmittel (z. B. Brotgesetz, Weingesetz) regeln die Herstellung, den Vertrieb und das Angebot von Nahrungsmitteln an den Letztverbraucher. Außerdem bestehen in diesem Bereich zahlreiche Rechtsverordnungen. Fremde Stoffe (z. B. Farbstoffe) müssen kenntlich gemacht werden. Man darf sie nur verwenden, wenn sie gesundheitlich unbedenklich und zur Herstellung unentbehrlich sind. Zur Zeit wird eine Gesamtreform des Lebensmittelrechts vorbereitet, die auch Tabakwaren, kosmetische Artikel und solche Waren umfaßt, die unmittelbar mit dem menschlichen Körper in Berührung kommen (z. B. Zahnbürsten).

Pflanzenschutzgesetz Die Nahrungsmittel enthalten häufig Rückstände von oftmals giftigen Pflanzenschutzmitteln. Das Pflanzenschutzgesetz und die Höchstmengenverordnung — Pflanzenschutz — begrenzen daher die Verwendung, die zulässigen Höchstmengen und die Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in der Nahrung.

Gesetze und Gesetzesvorhaben, die die Stellung des Verbrauchers berühren, sollten immer darauf hin überprüft werden, wie den Interessen des Konsumenten genügt werden kann.

Ein beachtlicher Teil der gesetzgeberischen Maßnahmen zum Schutze des Verbrauchers ist dabei im Bereich der Gesundheitspolitik zu treffen. Im Bewußtsein weiter Verbraucher-kreis tritt die gesundheitspolitische Komponente des Verbraucherschutzes immer mehr in den Vordergrund, wie überhaupt der Gesichtspunkt der Gesundheit einen überragenden Platz in der Bewertung der Öffentlichkeit einnimmt. Heute wird die Gesundheit des Verbrauchers in wachsendem Maße durch die zunehmende Verseuchung der Nahrungsmittel mit chemischen Stoffen gefährdet. Deshalb werden auf diesem Sektor künftig verstärkte Maßnahmen zu ergreifen sein. Die Lebensmittelkontrolle wird sich nicht auf die Überprüfung schon im Markt befindlicher Produkte beschränken dürfen, sondern sollte schon auf deren Erzeugung Einfluß nehmen.

Die Gesamtreform des Lebensmittelrechts ist unstrittig eines der wichtigsten Gesetzesvorhaben der Bundesregierung auf dem Gebiete des Verbraucherschutzes. Mit dieser Reform sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, die es gestatten, den Schutz des Verbrauchers mit der auf diesem Gebiete immer rascher fortschreitenden technischen Entwicklung in Einklang zu halten. b) Verbesserte Koordinierung der Aufgaben Die Bundesregierung sollte ihren Teil zur Intensivierung der Verbraucherpolitik beitragen, indem sie die Aktivitäten der mit Verbraucher-fragen befaßten Ressorts besser koordiniert. Der interministerielle Ausschuß für Verbraucherfragen könnte dabei das für die Koordinierung zuständige Organ sein. Die dort konzipierte Politik sollte mit den Aktivitäten der Länderregierungen und der mit Verbraucher-anliegen befaßten Verbände und Organisationen abgestimmt werden. Dabei ist nicht nur ein Einwirken des Bundes auf die Länder und privaten Institutionen ins Auge zu fassen, sondern es sollten umgekehrt auch Reformvorschläge dieser Stellen an den Bund herangetragen werden und bei ihm Berücksichtigung finden. c) Straffung der Verbraucherselbsthilfeorganisationen Die Zersplitterung der Verbraucherorganisationen stellt ein wesentliches Hindernis auf dem Wege zu einer wirksameren Verbraucher-politik dar. Die beabsichtigte Verzahnung einiger Organisationen mit der AGV bedeutet einen wichtigen Schritt in die entgegengesetzte Richtung. Eine Straffung der Selbsthilfeorganisationen dürfte auch zu einer positiveren Haltung der Träger der Massenmedien zur Verbraucherpolitik beitragen. d) Aufstockung der finanziellen Mittel Die Mittelvergabe aller beteiligten Stellen der öffentlichen Hand sollte aufeinander abgestimmt werden. Zudem wird es notwendig sein, die für die Verbraucheraufklärung und -information vorgesehenen Mittel erheblich aufzustocken. In die verbesserte Finanzierung sollte auch die anwendende Forschung einbezogen werden.

Eine wirksamere Verbraucherpolitik in der Bundesrepublik Deutschland ist erforderlich, damit sich eine Situation ändert, die offensichtlich schon im Kaiserreich bestand: „Auf den Tribünen der Parlamente, in den Denkschriften der Staatsmänner, in Broschüren und Zeitungen spielt der Konsument nicht mehr mit: da gibt es nur Produzenten, und zwar durchweg notleidende. Notleidende Gutsbesitzer, notleidende Handwerker, notleidende Fabrikanten, notleidende Kleinhändler, und alle strecken die Hand aus und verlangen, daß der Staat sie aus den Taschen der Konsumenten mit Almosen fülle, daß er wenigstens die Augen zudrücke, wenn sie durch Kartelle und Preisverabredungen sich diese selber nehmen."

Fussnoten

Fußnoten

  1. H. Albert, Ökonomische Ideologie und politische Theorie, in: Monographien zur Politik, hrsg. v. Gerhard Weisser, Heft 4, Göttingen 1954, S. 116 f.

  2. G. Weisser, Bemerkungen über die Gliederung der Sozialpolitiklehre in einen explikativen und einen normativen Teil, unveröffentlichtes Manuskript, Köln 1957, S. 1.

  3. H. Giersch, Allgemeine Wirtschaftspolitik. Grundlagen, Wiesbaden 1961, S. 197 f.

  4. Zu erwähnen sind hier vor allem die Arbeiten von George Katona in den USA, von Günter Schmölders, Karl Gustav Specht, Peter Meyer-Dohm sowie Otto Blume und deren Schüler in der Bundesrepublik Deutschland.

  5. O. Blume, Stärkere Verbraucherinformation durch Massenmedien, Manuskript einer Ansprache zur Eröffnung des ersten „Internationalen Verbraucher-film-Wettbewerbs" im Januar 1971 in Berlin.

  6. Einen ähnlichen Katalog enthält die Schrift „Rechte der Verbraucher", Schriften der Verbraucherverbände, Heft 1, Bonn 1960*.

  7. Institut für Selbsthilfe und Sozialforschung, Verhaltensweisen und Verbraudiergewohnheiten der Konsumenten, Manuskript, Köln 1959, sowie Kölner Verbraucherstudie 1958/59, Köln 1960.

  8. R. Bierwirth, Strategie der Verbraucheraufklärung, erscheint in Kürze in Düsseldorf.

  9. Vgl. R. Ferber, Factors Influencing Durable Goods Purchases, in: The Consumer Behavior, Band 2, New York 1955, S. 89, oder K. Schreiber, Das Kauf-verhalten der Verbraucher, Wiesbaden 1965, S. 108.

  10. Siehe Bierwirth, a. a. O.

  11. R. P. Maak, Economics of Consumption, in: A Survey of Contemporary Economics, Vol. 11, Edited by B. F. Haley, Homewood, 111. 1952, S. 39.

  12. Verbraucherpolitische Korrespondenz, Hrsg. Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände (AGV), Nr. 50/1970, S. 9 f.

  13. Vgl. W. H. Glöckner, Konjunktur und Verbraucher, in: BAG-Nachrichten, Mitteilungen der Bun-desarbeitsgemeinschaft der Mittel-und Großbetriebe des Einzelhandels e. V., Heft 1/71, S. 20 f.

  14. Vgl. dazu die Aufsätze von Bernd Biervert, u. a. Konjunkturforschung beim Verbraucher, in: BAG-Nachrichten, Heft 10/1970, oder die Veröffentlichungen von Burkhard Strümpel.

  15. Chr. von Braunschweig, Der Konsument und seine Vertretung, Heidelberg 1965, S. 190.

  16. Vgl. Bierwirth, a. a. O.

  17. D. Meiners, Ordnungspolitische Probleme des Warentests, Berlin 1968. Der Verfasser beleuchtet die Probleme vergleichender Warentests.

  18. § 2 Abs. 1 der Satzung der Stiftung Warentest.

  19. Siehe Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal auf eine Kleine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Dr. Schmidt (Wuppertal) und der Fraktion der CDU/CSU, Bundestags-Drucksache VI/1403.

  20. Vgl. Intermarket, Warentest — Eine Studie über Verbraucherwünsche, Berlin 1965, S. 77 ff.

  21. B. H. Feddersen, Informationen (Winter 1966/67), S. 3.

  22. P. Glotz und W. R. Langenbucher, Der mißachtete Leser — Zur Kritik der deutschen Presse, Köln und Berlin 1969. Den Wirtschaftsteil der Tageszeitungen beleuchten die Autoren auf S. 65 ff.

  23. Vgl. H. Geyer, Wirtschaftskommunikation in bayerischen Tageszeitungen, Institut für Zeitungswissenschaft, Universität München, Manuskript 1968.

  24. W. Hofmann, Universität, Ideologie, Gesellschaft, Frankfurt a. Main 1968, S. 61.

  25. Vgl. dazu die Glosse von Otto Köhler in: Der Spiegel, Nr. 33/70, S. 72.

  26. Glotz und Langenbucher, a. a. O., S. 68.

  27. Vgl. Verbraudier-Rundschau „Verbraucherschutzgesetze", Heft 5/1971, sowie die Zusammenstellung der AGV „Gesetze und Rechtsverordnungen zum Schutze des Verbrauchers“, Stand November 1970.

  28. K. Bücher, Der deutsche Buchhandel und die Wissenschaft, Leipzig 1903, S. 142.

Weitere Inhalte

Wolfgang H. Glöckner, Diplom-Kaufmann, Jahrgang 1943, Studium der Wirt-schafts-und Sozialwissenschaften an den Universitäten Hamburg und Köln 1963— 1968, wissenschaftlicher Assistent am Forschungsinstitut für Gesellschaftspolitik und beratende Sozialwissenschaft in Göttingen 1968— 1970, seit 1970 als wirtschaftspolitischer Referent bei der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände (AGV) in Bonn, freier Mitarbeiter der „Frankfurter Rundschau" und des ARD-Fernsehens.