Die NSDAP hatte vor der Machtergreifung die Erwachsenenbildung kaum beachtet, und auch nach 1933 fand die Erwachsenenbildung vorerst weder einen institutioneilen Rahmen ihre Arbeit noch eine ideologische Legitimation. Nahezu alle Vertreter der traditionellen Erwachsenenbildung wurden bis 1935 aus ihren Ämtern verdrängt; traditionsreiche Erwachsenenbildungsinstitutionen mußten sich auflösen oder wurden gleichgeschaltet. In den ersten Jahren der nationalsozialistischen Herrschaft gab es keine festen Zuständigkeiten für die Erwachsenenbildung: Im Reichsministerium für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung war die Erwachsenenbildung in den Bereich der allgemeinen Kultur-pflege eingeordnet. Die NSDAP sah die Erwachsenenbildung in erster Linie unter dem Aspekt der „Schulung“ und ordnete sie dem Reichsschulungsamt zu; in der „Nationalsozialistischen Gemeinschaft“ „Kraft durch Freude" (KdF) übernahm das Amt für Ausbildung die Betreuung der Erwachsenenbildung. Die Städte unterhielten — in verschiedenen Rechtsformen — eigene Volkshochschulen. Seit 1936 wurde die Erwachsenenbildung weitgehend zentral gesteuert, 1938 das „Deutsche Volksbildungswerk" gegründet und 1939 mit der Gründung der Reichsarbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung die Bezeichnung „Erwachsenenbildung" für alle nicht parteiamtlichen Institutionen und Veranstaltungen verboten. Trotz der Einflußnahme der Partei blieben die Inhalte der Erwachsenenbildungsarbeit oft neutral; besonders in den Kriegsjahren wurden die Volkshochschulen von der Bevölkerung als Stätten unparteilicher Wissensvermittlung genutzt.
I. Totalitäres Herrschaftssystem, Weltanschauung und Erziehung
Das totalitäre Herrschaftssystem des Nationalsozialismus gründete in einer Weltanschauung, die Glaube, Mythos, Legitimation für politische Aktion und Instrument zur Machtausübung und Herrschaftssicherung zugleich bedeutete. Die Machtergreifung war für die Nationalsozialisten die Revolution, durch die ihre Weltanschauung zum Durchbruch gekommen ist. Ihre Inhalte waren u. a. geprägt durch den Rassengedanken, das Gemeinschafts-und Führerprinzip. Gemeinschaft bedeutet Volks-und Blutgemeinschaft, Artgleichheit, Gleichheit in der Gesinnung und charakterlichen Haltung. Blut-und Schicksalsgemeinschaft wurden als Kampf gegen Artfremde (Antisemitismus), politische Gegner, gegen andere weltanschauliche und politische Überzeugungen wie Marxismus, Liberalismus, Sozialismus, Internationalismus und Demokratie verstanden.
Führer, Volk und Rasse waren die Grundelemente der nationalsozialistischen Weltanschauung und Bewegung. Betrachtet man Inhalt, Struktur und Funktion dessen, was die Nationalsozialisten ihre Weltanschauung nannten, so zeigen sich darin Grundformen der Steuerung von Denken, Haltung und Handeln, die unter den Begriffen Propaganda, Erziehung und Schulung zusammengefaßt werden. Das Konglomerat aus Vorurteilen, politischen Ordnungsvorstellungen und pseudo-philosophischen Gedanken, das die Nationalsozialisten als ihre „Weltanschauung" verkündeten, fand seinen Ausdruck in den Worten „Gemeinschaft", „Rasse" und „Führertum", deren Bedeutungsfelder so ausgeweitet wurden, daß sie ihre klaren Begrenzungen verloren, nicht aber ihre Funktionen. Aus stereotyp wiederkehrenden Begriffskoppelungen wie „Blut und Boden", „Volk und Führer", „Schulung und Erziehung" sowie Wort-verbindungen wie „Rassewillen", „Führerrasse", „Gemeinschaftsleben", „Volksgenosse", „Arttreue", „Blutgemeinschaft" oder „Volksgemeinschaft“ wurden Zusammenhänge mit
Symbolkraft In der totalen Negation des Andersartigen und im totalen Verfügungsanspruch an den Menschen, an das Volk, war das totalitäre Herrschaftssystem des National-Sozialismus Funktionieren begründet. Das eines derartigen Systems setzte einen einheitlichen, einen neuen Menschentypus voraus. Weltanschauung und Erziehung waren deshalb auf den „neuen Menschen" ausgerichtet. Erziehung wurde zur totalen Menschenformung, Ziel der Erziehung war der „neue deutsche Mensch"
Der in Weltanschauung und Erziehung begründete Totalitätsanspruch schloß den Anspruch an die Gestaltung aller Lebensbereiche, an das Denken, Erleben, Wollen, d. h. an den geistigen, intellektuellen, rationalen und emotionalen Bereich mit ein. Der Totalitätsanspruch war auf die Einheit des Volkes, der Weltanschauung, des Denkens und Er-lebens gerichtet. „Jede totalitäre Herrschaft geht von einem neuen Menschenbild aus, es ist dies geradezu per definitionem das Merkmal, das sie von den klassischen Formen der Zwangsherrschaft unterscheidet. Ihr revolutionärer Anspruch zielt nicht allein auf den Umbau des Staates; sie schreibt nicht nur neue Gesetze vor, fordert nicht nur neue Ordnungsprinzipien oder neue Formen des Zusammenlebens, sondern: den neuen Menschen. Sie will, anders als die großen Umwälzungen vergangener Epochen, nicht die Sachen, sondern die Personen, nicht die Strukturen, sondern die Existenz selbst verändern — eben dies macht sie totalitär. Nichts bezeugt den in diesem strengen Sinne totalitären Charakter des Dritten Reichs eindeutiger als der auf allen gesellschaftlichen Ebenen konsequent unternommene Griff nach dem Menschen mit dem Ziel, einen neuen Typus zu prägen, dessen Bildung von nationalsozialistischer Seite denn auch als , die Aufgabe des 20. Jahrhunderts'bezeichnet worden ist." Das Regime eines totalitären Herrschaftssystems unterwirft alle Bereiche des öffentlichen und privaten Lebens der Kontrolle von Partei und Staat. Es versucht, „den ganzen Menschen, die Substanz und Spontaneität seines Daseins in den Griff zu bekommen, einschließlich seines Gewissens"
Neben dem Prinzip der Kontrolle wird die Erziehung zum entscheidenden Instrument für die Herrschaftssicherung. Totale Menschen-formung als Prinzip nationalsozialistischer Erziehung umfaßt Erziehung zum Volk, zur national-sozialistischen Gemeinschaft, zum Rassebewußtsein. Hitler bezeichnete nach der Machtergreifung die Erziehung als die wichtigste Aufgabe der nationalsozialistischen Bewegung. Die Erziehung wird in den Dienst der „Revolution" und der Erhaltung nationalsozialistischer Herrschaft gestellt und von Hitler historisch begründet. Das Scheitern aller Revolutionen in der Geschichte sei dadurch begründet, weil versäumt wurde, die Erziehung als eine wichtige Aufgabe politischer Herrschaftssicherung zu begreifen und einzusetzen. Den Über-gang von der „Revolution" zur Erziehung sehen die Nationalsozialisten in den Anfängen ihres Regimes als Fortsetzung des Machtkampfes mit anderen Mitteln und auf einer anderen Ebene. Hitler meinte auf dem „Parteitag der Freiheit" in Nürnberg 1935, die Partei müsse „den Grundsatz vertreten, daß alle Deutschen weltanschaulich zu Nationalsozialisten zu erziehen sind"
Hitlers Erziehungsverständnis in seinem Buch „Mein Kampf“ — welches das Erziehungsdenken und die Erziehungspraxis des Nationalsozialismus während der ganzen Zeit seiner Herrschaft geprägt hat — bedeutete Erziehung zur nationalen Wiedergeburt, zum eigenen Volkstum. Politische Erziehung war für ihn Nationalerziehung und politische Führerbildung, Erziehung zum Kampf gegen politische Gegner und Rassefeinde. Nationalbewußtsein, Nationalstolz, Rassebewußtsein, -instinkt, Vaterlandsliebe und Kampfbereitschaft waren Ziele nationalistischer Erziehung: „Der völkische Staat hat in dieser Erkenntnis seine gesamte Erziehungarbeit in erster Linie nicht auf das Einpumpen bloßen Wissens einzustellen, sondern auf das Heranzüchten kerngesunder Körper. Erst in zweiter Linie kommt dann die Ausbildung der geistigen Fähigkeiten. Hier aber wieder an der Spitze die Entwicklung des Charakters, besonders die Förderung der Willens-und Entschlußkraft, verbunden mit der Erziehung zur Verantwortungsfreudigkeit, und erst als letzteres die wissenschaftliche Schulung. Der völkische Staat muß dabei von der Voraussetzung ausgehen, daß ein zwar wissenschaftlich wenig gebildeter, aber körperlich gesunder Mensch mit gutem, festem Charakter, erfüllt von Entschlußfreudigkeit und Willenskraft für die Volksgemeinschaft wertvoller ist als ein geistreicher Schwächling."
Diese nationalsozialistischen Erziehungsgrundsätze und dieses Erziehungsdenken kenn-zeichneten auch die nationalsozialistische Volksbildung. Das Selbstverständnis nationalsozialistischer Volkssbildung, die Auseinandersetzung der Weimarer Erwachsenenbildung mit dem Nationalsozialismus, Maß-nahmen der Gleichschaltung und politischen Instrumentalisierung, Denken und Praxis nationalsozialistischer Volksbildung etc. sind Fragen-bzw. Themenkomplexe, die im folgenden untersucht werden.
II. Wissenschaftliche Darstellungen nationalsozialistischer Volksbildung
Die historisch-androgogische Forschung über die nationalsozialistische Volksbildung weist ein grundlegendes Defizit auf. Bei einer Durchsicht historischer Darstellungen der Erwachsenenbildung fällt auf, daß die Erwachsenenbildung bzw. Volksbildung in der Zeit von 1933 bis 1945 entweder gar nicht oder nur unzureichend erwähnt wird. Die wenigen Aussagen erschöpfen sich zumeist in der allgemeinen Feststellung, daß ein jäher Abbruch der Erwachsenenbildungstradition mit dem nationalsozialistischen Machtwechsel erfolgte und die Erwachsenenbildung zentralisiert, gleichgeschaltet und umgewandelt wurde. Diese Feststellung mögen folgende Beispiele verdeutlichen:
Hellmut Becker schreibt: „Nach 1933 war Bildung als Chance zur Selbstbildung und freien Entscheidung nicht mehr möglich. An ihre Stelle trat die nationalsozialistische Schulung. Die Erwachsenenbildungseinrichtungen wurden entweder aufgelöst oder . gleichgeschaltet'."
Fritz Blättner übergeht diese Epoche mit der einfachen Bemerkung: „Das Jahr 1933 beendet das Bemühen, 1945 wurde die Arbeit neu begonnen."
Erich Emmerling betont in seinem 1958 in der DDR erschienenen Überblick „ 50 Jahre Volkshochschule in Deutschland": „Wir können in unserer Darstellung die nun folgende Periode der faschistischen Ära von 1933 bis 1945 wenn nicht ganz übergehen, so doch wenigstens nur kurz streifen" und gibt in weiteren wenigen Sätzen einen Kurzüberblick zur Volksbildung im Dritten Reich. Im Unterschied zu Werner Picht findet seiner Meinung nach der Auflösungsprozeß nicht sein Ende mit der nationalsozialistischen Machtübernahme, sondern erst mit dem Beginn des Zweiten Weltkrieges. Verantwortlich für den Auflösungsprozeß der freien Erwachsenenbildung in der Weimarer Zeit macht er das kapitalistische System mit den Erscheinungen der Wirtschaftskrise und der Arbeitslosigkeit. Der deutschen Erwachsenenbildung weist er hier sogar ein Mitverschulden an der Katastrophe zu
Nur kurz beschäftigt sich auch Werner Picht mit der Volksbildung im Dritten Reich in seinem 1950 in 2. Auflage erschienenen Buch „Das Schicksal der Volksbildung in Deutschland", in dem er sich kritisch mit der Vergangenheit auseinandersetzt. Im Vordergrund steht eine Analyse der Weimarer Erwachsenenbildung und die Suche nach Versäumnissen und Fehlern, die für das Scheitern der Weimarer freien Volksbildungskonzeption verantwortlich gemacht werden können sowie eine Rechtfertigung der geleisteten Arbeit und die Anwendung der aus der Erfahrung resultierenden Konsequenzen für den Neuaufbau der Erwachsenenbildung nach 1945. Die Zeit von 1933 bis 1945 ist für Picht ein zwölfjähriges Vakuum, durch das die volksbildnerische Tradition völlig zerstört wurde, wofür er die Erwachsenenbildung mit verantwortlich macht, wenn er die Situation vor 1933 folgendermaßen kennzeichnet: „Als eine resignierende wurde die deutsche Erwachsenenbildung vom Nationalsozialismus betroffen". Dem Gesetz: „Es fällt nur, was verfallen ist" nach urteilend, sieht er die Ursachen in der fehlenden Eigenständigkeit, in der Uneinigkeit und der daraus resultierenden fehlenden Stärke der Erwachsenenbildung, dem Nationalsozialismus Widerstand zu leisten. Das Ziel, durch Volksbildung „Volkbildung" zu erreichen, erweist sich für ihn als gescheitert
Für dieses Vakuum in der Geschichtsschreibung über die Erwachsenenbildung mögen unterschiedliche Gründe verantwortlich sein: Verschiedene Erwachsenenbildner waren in jener Zeit in der Emigration und sind bisher noch zu keinem abschließenden Urteil über Verlauf und Verhältnis von Erwachsenenbildung zu den politischen Kräften etc. gekommen. Barrieren vermögen auch in — heute unangenehmen — damaligen Äußerungen einiger Erziehungswissenschaftler liegen, die daher nicht besonders daran interessiert sind, Grundlagen, Ursachen und Voraussetzungen ihrer ehemaligen Position zu klären. Vielleicht mag es auch sein, daß man die wissenschaftliche Erarbeitung der Erwachsenenbildung in der NS-Zeit für die Lösung aktueller Probleme und für die Weiterentwicklung der Erwachsenenbildung für unwichtig gehalten hat, d. h. eine retrospektive Analyse der Ansätze und Probleme dieser Epoche für die aktuelle Diskussion als irrelevant erschien. Dies alles führte zu einer fehlenden Zusammenstellung Von Grundlagen, die eine Erarbeitung und Beurteilung dieser Epoche möglich machen
III. Selbstverständnis nationalsozialistischer Volksbildung
Die nationalsozialistische Volksbildung hatte kein eigenes Selbstverständnis, sie ist nur aus dem nationalsozialistischen Erziehungsdenken insgesamt zu begreifen. Ziel des Erziehungswesens im nationalsozialistischen Staat war der „neue Deutsche Mensch", die „geistige Umstellung jedes einzelnen Volksgenossen und damit ein neues Denken der gesamten Nation“ Die Bemühungen, dieses Ziel im Bereich des Bildungswesens durchzusetzen, galten zuerst dem Pflichtschulwesen, dem Hochschulbereich und der außerschulischen Jugenderziehung. Lediglich vom politischen Gewicht, das der Volksbildung zugemessen wurde, und von der Organisation ihrer praktischen Arbeit her unterschied sie sich von anderen Bildungsbereichen. Für ein spezifisches Selbstverständnis und ein abgegrenztes, inhaltlich bestimmtes Aufgabenfeld wurde ihr im nationalsozialistischen Systemgeflecht von Propaganda, Schulung und weltanschaulicher Erziehung wenig Platz eingeräumt. Außer einer allgemeinen Kompensationsfunktion für abgeschnittene Bildungschancen, nicht erfüllte wirtschaftliche Hoffnungen und politische Erwartungen — insbesondere nach dem Ausbruch des Krieges — kam der nationalsozialistischen Volksbildung die Aufgabe der kulturellen, politischen und weltanschaulichen Unterweisung und Integration der durch Schulung und Propaganda nicht erfaßten „Volksgenossen" zu: „Volksbildungsarbeit ist weltanschauliche Erziehung der von der Schulung nicht erfaßten Volksgenossen."
Die Funktion der Volksbildung ergab sich auch aus ihrer organisatorischen Zuordnung. Mit der Eingliederung der Volksbildung als Amt „Deutsches Volksbildungswerk" in die NS-Gemeinschaft „Kraft durch Freude" (NSG „KdF") in der „Deutschen Arbeitsfront" (DAF) erhielt sie einen neuen Auftrag: „Das hohe Ziel der Arbeitsfront ist die Erziehung aller im Arbeitsleben stehenden Deutschen zum nationalsozialistischen Staat und zur nationalsozialistischen Gesinnung." Die NSG „KdF“ innerhalb der DAF sah ihren Auftrag folgendermaßen: „Die NS-Gemeinschaft Kraft durch Freude will mehr, als nur denen Erholung von schwerer Arbeit bringen, die dazu nicht die Mittel haben. Sie sieht ihre Aufgabe noch viel mehr darin, die neue Arbeitsmoral zu untermauern und mit Auffassungen einer vergangenen Gesellschaftsordnung rücksichtlos aufzuräumen."
Robert Ley, Reichsorganisationsleiter und Führer der DAF, wies dem Deutschen Volksbildungswerk die Aufgabe einer Vermittlung nationalsozialistischer Weltanschauung, Anlagenentwicklung und Vermittlung der Volks-kultur zu. Fritz Leutloff, Amtsleiter des Deutschen Volksbildungswerkes, bestimmte die Aufgabe der Volksbildung als zweckmäßige Anwendung der Freizeit; sie sollte zu Erlebnis, Erbauung und Freude führen. Volksbildung wurde von Leutloff auch als Erziehung zur Gemeinschaft im folgenden Sinne verstanden: „Das Bildungsideal unserer Zeit ist in seinem Kern völkisch." Für Erhard Fritzsche „(Leiter einer wichtigen Volksbildungs-Stätte) war die Volksbildung eingeordnet in die höhere Aufgabe der Volkserziehung im Sinne der Erziehung zur nationalsozialistischen „Tatgemeinschaft". Erwachsenenerziehung bedeutete für ihn „Erwachsene zu Nationalsozialisten (zu) erziehen"
Das Selbstverständnis der nationalsozialistischen Volksbildung manifestierte sich auch in einer bewußten Abgrenzung von der Erwachsenenbildung der Weimarer Zeit. Ebenso wie im nationalsozialistischen Erziehungsdenken die Bildungsgeschichte der letzten 2000 Jahre global abgelehnt und die Bildungskonzeption und Bildungspolitik der Weimarer Republik verworfen wurde, so wurde auch die Erwachsenenbildung der Weimarer Zeit als ein Überbleibsel aus der „Systemzeit", das von „marxistischem, liberalistischem und konfessionellem Bildungsverständnis" geprägt sei, abgelehnt. In Unkenntnis, vorsätzlicher Fehlinterpretation und bewußter Mißachtung wurde von den nationalsozialistischen Ideologen und Volksbildungsfunktionären in ihrer propagandistischen Ablehnung der Weimarer Erwachsenenbildungstradition nicht zwischen deren verschiedenen Volksbildungsrichtungen unterschieden. Damit wurde die freie Volksbildung mit den gleichen — für sie weitgehend unzutreffenden — Argumenten abgelehnt wie die übrigen Gruppen und Richtungen, voran die verbreitende Volksbildung mit ihren vielfältigen Institutionen.
IV. Abgrenzung von Volksbildung, politischer Schulung und Propaganda
Auf dem gesamten Gebiet der Erziehung, Schulung, Propaganda und Volksbildung kam es in der Ära nationalsozialistischer Herrschaft zu keiner klaren Funktionsabgrenzung, inhaltlichen Aufgabenverteilung und institutioneilen Zuordnung. Die rivalisierende politische Führerschicht versuchte, durch ständige Kompetenzveränderungen und Veränderung der Organisationsstrukturen ihre Macht im Partei-und Staatsapperat durchzusetzen und zu vergrößern. Die zahlreichen Institutionen, die auf dem Gebiet der Erziehung, Propaganda, Schulung und Volksbildung tätig waren, bemühten sich hartnäckig um ihre ideologische Recht-fertigkeit und um eine exzessive Aufgabenabgrenzung. Für die Gleichschaltung des Volkshochschulwesens nach nationalsozialistischen Grundsätzen gab das Amt für Ausbildung der NSG „KdF" im August 1934 neue Durchführungsbestimmungen für die weltanschauliche Schulungs-und Bildungsarbeit heraus — unterzeichnet vom Reichsschulungsleiter der NSDAP und der DAF, Otto Gohdes —, die den Anschluß des Volkshochschulwesens an das Reichsschulungsamt der NSDAP und der DAF vorsahen. Die Volkshochschulen sollten nach dem Führerprinzip gestaltet werden. Die Lehrpläne sollten dem Amt für Ausbildung im KdF vorgelegt und in Zusammenarbeit mit dem Reichsschulungsamt überprüft werden. Zwischen der Zentrale in Berlin und den einzelnen Volkshochschulen wurden die Gauschulungsleiter eingeschaltet, die die Bildungsorganisation durchzuführen und zu überwachen hatten. Weitere Bestimmungen sahen vor, daß als „Herzstücke" der deutschen Volksbildung „zwei bis drei Schulungsburgen, in hervorragend schöner, für unser Volkstum charakteristisch gelegener Gegend, nach Art der Gauschulen einzurichten sind". Dort sollte in vier-bis sechswöchigen Kursen ein zuverlässiger Stab von nationalsozialistischen Lehrkräften ausgebildet werden
In den ersten Jahren nach 1933 wurde der Begriff „Schulung" noch sehr weit gefaßt; so sollte die nationalpolitische Schulung in allen Bereichen des Bildungswesens und der Freizeitgestaltung durchgeführt werden. Schulung und Volksbildung waren Teil der „Erziehung des Volkes". Je weiter sich das nationalsozialistische Schulungswesen ausdehnte und je mehr die Volksbildung an Bedeutung für die nationalsozialistische Herrschaft-gewann, desto dringender bedurfte es einer bürokratisch brauchbaren Unterscheidung von Schulung und Volksbildung. Die Bestimmung von Schulung als „Menschenformung" und Volksbildung als „weltanschauliche Erziehung" reichte nicht mehr aus.
Am 26. 10. 1936 gab Reichsorganisationsleiter Ley eine Anordnung für die Verwendung des Begriffes „Schulung" heraus, derzufolge dieser Begriff nur als weltanschauliche Schulung der NSDAP und ihrer Gliederungen verwendet werden durfte. Die Schulungsämter der NSDAP wurden angewiesen, gegen eine . mißbräuchliche'Verwendung der Bezeichnung . Schulung’ einzuschreiten
Alfred Rosenberg gab 1938 folgende Definition des Begriffs . Schulung': „Die Schulung hat nicht die Aufgabe, die 70 oder 80 Millionen unmittelbar aufklären und erziehen zu wollen, sondern die Schulung hat die große Mittleraufgabe, das Führerkorps, das eingesetzt werden soll, die deutsche Nation zu disziplinieren und aufzuklären, vorher innerlich durchzubilden und. zu festigen."
Es ging im Bereich der Schulung um den totalen Führungsanspruch der Partei. Schulung sollte allein Aufgabe der Partei sein, deren Ziel die Heranbildung einer politischen Führerschaft auf den verschiedensten Lebensgebieten war. Die Volksbildung hingegen konnte auch von anderen Institutionen wahrgenommen werden; sie sollte jedoch auf der weltanschaulichen Grundlage des Nationalsozialismus erfolgen. Volksbildung wurde also ideologisch wie institutionell von der Propaganda und Schulung getrennt.
Nach eingehender Beratung zwischen dem Hauptschulungsamt und der Reichspropagandaleitung der NSDAP wurde 1936 eine klare Abgrenzung zwischen Propaganda und Schulung vorgenommen. Danach sollte allein Aufgabe der Propaganda sein, die „breiten Schichten unseres Volkes mit den großen weltanschaulich-politischen Problemen vertraut zu machen und eine einheitliche Stellungnahme zu ihnen im gesamten Volk zu erzeugen". Schulung wurde als „Ausrichtung", als „Vertiefung" und „Erziehung" unter bestimmten, mehr pädagogischen Gesichtspunkten verstanden. Mit dieser Unterscheidung wurden auch unterschiedliche Adressatengruppen angesprochen: Aufgabe der Propaganda war „die weltanschaulich-politische Ausrichtung der Mitglieder der Partei, der Gliederungen und aller angeschlossenen Verbände", „die Schulung beschränkt sich deshalb auf die politischen Leiter der NSDAP, auf die Führer und Unterführer der Gliederungen, sowie auf die (Amts-) Walter der angeschlossenen Verbände"
Durch die Volksbildung sollte hingegen die von Schulung und Propaganda nicht zu erreichende breite Schicht des Volkes erfaßt werden.
Beispiel: Zur Schulungsarbeit des Nationalsozialistischen Rechtswahrerbundes (NSRB)
Dem Nationalsozialistischen Rechtswahrerbund (NSRB), der Zwangskörperschaft für alle freiberuflichen und im öffentlichen Dienst beschäftigten Juristen, war die Aufgabe zugewiesen worden, diesen traditionell konservativen Berufsstand den Zielen des Nationalsozialismus nahezubringen. Ein Bericht über die Tagung der Gaubeauftragten für die Rechtswahrerschulung vom 26. 9. bis 4. 10. 1943 auf der Wartburg erläutert eindrucksvoll deren Zielsetzung: „Das Kernstück der Arbeit des NSRB ist die Schulung seiner Mitglieder. Um der Schulung willen ist der NSRB in seiner Organisation, wenn auch in stark beschränktem Umfange, aufrechterhalten worden. Erste und wichtigste Aufgabe der Gauwalter und aller Amtswalter ist es, die Schulungsarbeit des NSRB in den Gauen zu beleben und zu erhalten — trotz aller äußeren Schwierigkeiten; denn der NSRB erfüllt damit einen Führerauftrag, der durchgeführt werden muß und dessen Durchführung kriegswichtig ist. Der Auftrag geht unmittelbar auf den Führer selbst zurück. Auf Anordnung des Führers ist der NSRB als angeschlossener Verband der Partei am 20. August 1942 aufrechterhalten und als Organ der Menschen-führung in die Hände des Reichsjustizministers gelegt worden. Auf Anordnung des Führers wurde im Frühjahr 1943 von der Stillegung des NSRB abgesehen und der Schulungsauftrag erneuert. Wer also für die Rechtswahrerschulung wirkt, wer für sie arbeitet und wirbt, dient damit einer Aufgabe von höchster politischer Bedeutung . . . Aufgaben und Zweck der Rechtswahrerschulung ergeben sich unmittelbar aus der Tatsache, daß der NSRB angeschlossener Verband der NSDAP ist und daß hier infolgedessen Parteiarbeit geleistet wird: Arbeit im NSRB ist Arbeit in der Partei. Arbeit an der Schulung dient unmittelbar der Bewegung: Führung, Ausrichtung und Erziehung der im angeschlossenen Verband der Partei zusammengeschlossenen Menschen. Ziel der Rechtswahrerschulung ist deshalb nicht der hervorragende Fachmann oder Spezialist, sondern der vom Ideengut der Bewegung durchdrungene und sich kämpferisch dafür einsetzende volks-nahe nationalsozialistische Rechtswahrer . . . Als Formen der Schulung, mit denen diese Aufgaben erfüllt werden können, haben sich die Wochenendgemeinschaft, die Arbeitsgemein-schäft und der Tagesgemeinschaft herausgebildet . . . Die Schulung des NSRB ist fachliche Schulung auf weltanschaulicher Grundlage . ., Daraus folgt, daß niemals ein Rechtsgebiet, sondern immer nur ein Lebensgebiet Ausgangspunkt der Programmgestaltung sein darf, nicht ein bestimmtes Gesetz, sondern Lebens-tatbestände, die von vielen Gesetzen und Ressorts erfaßt werden können. So auch läßt sich nur der Grundsatz einer horizontalen Schulung, die gleichzeitig mehrere Berufsgruppen ergreift, verwirklichen."
V. Die Auseinandersetzung der Weimarer Erwachsenenbildung mit dem Nationalsozialismus
Die Zerstrittenheit der Erwachsenenbildung in der Weimarer Zeit schwächte ihre Position in der geistigen Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus. Die schlechte wirtschaftliche und finanzielle Lage vieler Einrichtungen setzte einen Prozeß der Selbstauflösung in Gang, der bereits vor der nationalsozialistischen Machtübernahme begonnen hatte und der mit der Machtergreifung voll in Erscheinung trat: Führende Persönlichkeiten der Weimarer Erwachsenenbildung konnten ihre Arbeit im Dritten Reich nicht fortführen; die Basis ihrer Arbeit wurde ihnen entzogen: Viele wurden aus ihren Ämtern entfernt, einige haben resigniert, sich freiwillig zurückgezogen und anderen Aufgaben zugewandt, andere waren zur Emigration gezwungen. Unter dem Deckmantel anderer Bezeichnungen konnte in einer Reihe von Einrichtungen die Volksbildungsarbeit jedoch weitergeführt werden: Die geistige Verbundenheit von Volksbildungsgruppen schuf noch über längere Zeit hin einen engen Zusammenhalt. Heinrich Becker beschreibt wenige Wochen nach der Machtergreifung in sicherer Vorahnung die Situation, in die die freie Volksbildung wird kommen sollte: „Man diesen Kampf um die freie Volksbildung auch bald einordnen müssen in den kulturpolitischen Großkampf, in den wir langsam hineingleiten, der wie alle geistigen Kämpfe nicht weniger erbittert geführt wird als Kriege der Staatsmänner. Die Fronten in diesem Kampf beginnen sich zu ordnen, und man glaubt zu ahnen, wo die einzelnen Gruppen ihren Stoß ansetzen. Mit Schmerz und Enttäuschung wird mancher in diesem Kampf Gruppen als Feind erleben, denen er sich tief verbunden geglaubt hat. Und vielleicht wird die Kampflinie nicht selten durch die einzelnen Gruppen mitten hindurchgehen."
Die Reaktion im Lager der Erziehungswissenschaft und Erwachsenenbildung auf die Veränderung der politischen Machtstruktur war unterschiedlich. Einige frühere Vertreter der Erziehungswissenschaft und Erwachsenenbildung begrüßten in den Jahren 1933 und 1934 die , neue Ära im Bildungswesen’, bot sie doch ihrer Meinung nach die Hoffnung auf eine verbesserte Ausgangssituation für die gesamte Erziehungsarbeit. Neben nationaler Begeisterung machte sich aber auch Beklommenheit gegenüber der nationalsozialistischen Herrschaft und ihren Aktionen breit. Mit Besorgnis, Furcht und Hoffnung zugleich reagierten führende Vertreter der freien Volksbildung auf den politischen Machtwechsel. Für Theodor Bäuerle beispielsweise war mit der nationalsozialistischen „Revolution" wahre Volksbildung wieder möglich geworden Fritz Seefeldt von der christlich-völkischen Volkshochschulrichtung, die in harter Auseinandersetzung mit der freien Volksbildung stand, begrüßte den Nationalsozialismus als „reinigendes Gewitter" Laack und Weitsch, führende Erwachsenenbildner der freien Volksbildung in der Weimarer Zeit und der Zeit nach 1945, konstatierten das politische Faktum: „Die nationale Revolution hat gesiegt, sie hat auf legalem Wege gesiegt und Neuorientierung, Umschaltung Losungen des sind die Tages." Sie fürchteten aber gleichzeitig, daß die „langjährige mühevolle Aufbauarbeit der Volks-bildung zusammenbricht"
Die wirtschaftliche Notlage und die gegenseitige Bekämpfung hatte die Erwachsenenbildung vor 1933 erheblich geschwächt. Die politischen Veränderungen stürzten sie numehr in eine neue Krise, die das Ende der freien Volksbildung bedeutete.
Mit allen Kräften wehrten sich die Vertreter der freien Volksbildung gegen die Vorwürfe, ihre Bildungsarbeit sei demokratisch-liberalistisch und marxistisch, der Hohenrodter Bund sei eine Gruppe intellektualistischer Aufklärer, und die Deutsche Schule für Volksforschung eine demokratische Institution, ihr Geist vom Liberalismus des neunzehnten Jahrhunderts . verseucht’.
Die neue politische Situation zwang die Volksbildner zur kritischen Reflexion von Sinn, Ziel und Weg der bisherigen Volksbildungsarbeit. Sie suchten nach den Ursachen, das Ziel ihrer Volksbildungsarbeit — die Schaffung einer Volksordnung — nicht erreicht zu haben. Einig war man sich in der Beurteilung der ungünstigen Ausgangsbasis für die gesamte Volksbildungsarbeit in der Weimarer Republik. Laack meinte: „Die Geißel der Zeit war der Pluralismus, die verstehensvolle Nebeneinanderreihung partikularer Bewegungen. So stellte die jüngste Vergangenheit eine kulturpolitische Vielfalt dar, in der die integrierenden Kräfte verschüttet sind, in dem der Kampf um die Vordergründe und die finanzielle Anteilnahme am großen Topf des Staates mit der hintergründigsten Ideologie ausgefochten wurde."
Bei der kritischen Überprüfung ihrer bisherigen Arbeit mußten die Vertreter der freien Volksbildung die Wirkungslosigkeit ihrer Bemühungen erkennen, die im irrigen Glauben an die pädagogische Kraft, eine neue Volksordnung zu schaffen, begründet war. Laack bezeichnete dies als „Illusion eines erzieherischen Wirkens ohne Bund mit den politischen Mächten". Die Erkenntnis setzte sich durch, daß die freie Volksbildung nicht den erstrebten Ausgleich zwischen den verschiedenen Kräften des staatlichen und politischen Lebens schaffen konnte. Wilhelm Flitner urteilte: „Die Machtübernahme hat einer geistigen Auseinandersetzung ein Ende gemacht, deren Aussichtslosigkeit in der Volksbildungsbewegung wohl seit langem am deutlichsten erfahren war."
VI. Die Autonomie der Erwachsenenbildung und der Staat — staatsbürgerliche und politische Bildung
Staat und Erziehung bzw. Erwachsenenbildung standen sich in der Weimarer Republik relativ autonom gegenüber. Die Ursachen lagen im Erziehungs-und Volksbildungsverständnis sowie im Verständnis von Staat und Demokratie einerseits und in der demokratischen Herrschaftsstruktur bzw.der politischen Macht des Staates gegenüber den einzelnen gesellschaftlichen Gruppen andererseits. Wilhelm Flitner sah den Grund, daß „eine Erneuerung des Erziehungswesens nicht gelingen konnte" darin: „Die pluralistische Aufteilung der Staatsmacht erlaubte keine staatliche Führung da, wo geführt werden muß; und die innere Schwächung des Staates erlaubte darum auch kein pädagogisches Eigenleben da, wo wesens-gemäß nicht der Staat, sondern andere Erziehungsmächte ihre selbstverantwortliche Mitgestaltung des Erziehungswerkes durchführen müssen. Einerseits war der Staat von den partikularen Interessen zu abhängig, um* Erziehungsansprüche der Nation gegen sie durchzusetzen, andererseits hat er wahre Selbstständigkeit, ohne bürokratische Formalisierung bis auf wenige Ausnahmen nicht geduldet."
Die freie Erwachsenenbildung der Weimarer Epoche verstand sich losgelöst von weltanschaulichen und politischen Bindungen und wehrte sich gegen politische Einflußnahmen auch auf dem Wege finanzieller Unterstützung der Erwachsenenbildungsarbeit durch partei-gebundene Institutionen. Erwachsenenbildung wurde als Persönlichkeitsbildung und Volks-bildung im Sinne „der Schaffung der Voraussetzungen einer Volksneubildung mit einer positiven Volksordnung und Gestaltung der Menschen auf dieses Zusammenleben hin" begriffen.
Die Volksbildung entbehrte eines politisch-gesetzlichen Rahmens, der die Existenz und Kontinuität der Arbeit sicherte und das Verhältnis von Staat und Erwachsenenbildung regelte. Sie war belastet durch die ständige Aus-28) einandersetzung mit einem schwachen Staat, der aber politischen Einfluß auf die Erwachsenenbildung gewinnen wollte, ferner durch die weltanschaulich-ideologischen Machtkämpfe mit den einzelnen Volksbildungsgruppen und Parteigruppierungen: „Im Zuge der weltanschaulichen und parteipolitischen Zergliederung des Volks-und Staatskörpers wurden aus der Einheitlichkeit der Bildungsidee Stükke herausgeschnitten, es gab sehr bald eine katholische und evangelische, eine sozialpolitische, nationalpolitische, eine reine bauernstandsorganisationspolitische Volkshochschule, während man die Volksbildungsbewegung verengte und ihr mit Gewalt den Stempel einer sich nicht entscheiden wollenden Neutralität aufdrückte; in Wirklichkeit wollte sie nicht parteipolitisch oder klassenkämpferisch gebunden werden, weil sie das für unvereinbar mit dem Ziel der Volksneuordnung auf der Grundlage eines bewußten deutschen Lebens hielt und verdammte".
Der Soziologe Hans Freyer warf der Volks-bildung vor, sie habe durch ihr unpolitisches Erziehungsverständnis versagt. Die freie Volksbildung habe sich einer zweifachen Illusion hingegeben; einmal der, durch Bildung politische Veränderungen bewirken zu wollen, die nur drrch politische Führung hätte geschaffen werden können; zum anderen, daß die Volksbildung die „ganze Schwere unserer politischen Krise" nicht erkannt habe. Die Illusion bestand nach Freyer in einer Fehleinschätzung der Situation, im Optimismus, mit pädagogischen Kräften eine neue Volksordnung gestalten zu können. Dem Bildungsverständnis der freien Volksbindung stellte Freyer den der politischen Schulung gegenüber: „Einen Menschen erziehen heißt: sein Leben in das politische Leben des Staates einfügen, so daß es nun ganz in diesem, in seinem Geist und in seinem Dienst geschieht." „Aufgabe der Erziehung (ist), die Menschen in den Staat hinein-zuziehen, in die politische Bewegung, die auf den neuen Staat gerichtet ist." An die Stelle des statischen Begriffs „Staatsbürger" tritt bei ihm der dynamische Begriff des „politischen Menschen". An die Stelle der staatsbürgerlichen Bildung tritt die politische Schulung Freyers Begriff der „politischen Schulung" weist den Weg einer Instrumentalisierung der Erziehung und Bildung für politische Zielsetzungen. Der
Erziehung wird der Anspruch auf kritische Auseinandersetzung mit politischen Strukturen abgesprochen. Gegenüber Freyers Unterordnung der Pädagogik unter die Politik verteidigte Flitner die Notwendigkeit des Zusammenwirkens von Politik und Erziehung. Zur Rechtfertigung der Haltung der freien Volks-bildung führt er an: „Eine erfüllte Pädagogik konnte sich nicht einer entleerten Politik unterordnen."
Trotz der Sorge um den Weiterbestand der freien Volksbildungsarbeit knüpfte man doch in der Hoffnung an die Glaubwürdigkeit des nationalsozialistischen Staates, eine neue Volksordnung zu schaffen, die Erwartung, „daß die Grundhaltung der echten freien Volksbildung" auch „im neuen Deutschland ihren Platz hat". Mit Überzeugung vertreten Laack und Weitsch sogar die Meinung: „So wird der neue Staat die echte und freie Volksbildung benutzen wollen, können und müssen, will er jene Tiefenwirkung erreichen, die nötig ist, wenn der Staat nicht bloße Herrschaftsordnung erstrebt." Sie beschworen den neuen Staat und forderten die nationalsozialistischen Machthaber auf, die autonome und freie Volksbildungsarbeit zu respektieren und ihre Arbeit zu garantieren. Aber ebensowenig wie sie diese Forderungen durchsetzten, erfüllte sich die Hoffnung auf ein neues Volkshochschulgesetz, in dem der „autoritäre Staat" die äußere Seite der Arbeit regelt, während die innere „ihren eigenen Gesetzen folgt und sich im Rahmen einer selbstverständlich zum Staate stehenden Gebundenheit frei entfaltet"
Mit ähnlichen Erwartungen trat Wilhelm Flitner an den neuen Staat heran: „Alte Hoffnungen der pädagogischen Bewegung werden aufgewühlt. Der Augenblick richtet an die neuen Machthaber die Frage, ob sie die Aufgaben deutscher Erziehung wirklichkeitsgetreu sehen, an die Pädagogen, ob sie die Situation erkennen . . . Die mächtige Strömung im freien Volksbildungswesen hat er (der Staat von 1919) in ihrer volkserneuernden Tendenz nie verstehen und einbauen können, so daß diese ganze Aktion vertan ist. . . Das neue deutsche Erziehungssystem wird überall unmittelbar auf Volkstum, Staat, Nation, deutsch-christliche Gesittung zurückkehren und von da her 'auf das Leben vorbereitet’ ... Die neue Vereinigung des Staatswillens kann die politische Basis für ein solches Ganzes der Nationaler-Ziehung bieten." Das neue Erziehungssystem, so Flitner, sollte also „von allen Seiten her auf die Erfahrung der hinter uns liegenden Jahrzehnte begründet sein".
Die neue Regierung sollte das System der Nationalbildung aus der „Machtgrundlage für eine neue Erziehungspolitik" heraus aufbauen — eine Möglichkeit, die zuvor wegen der „pluralistischen Aufteilung der Staatsmacht" nicht wahrgenommen werden konnte —
Die freie Volksbildung ist einer fatalen Täuschung erlegen. Sie mußte erkennen, daß das nationalsozialistische Ziel einer neuen Volks-ordnungnichts gemein hatte mit dem ihrigen. Ohnmächtig mußten viele Volksbildungsgruppen, soweit sie sich nicht dem Nationalsozialismus anschlossen, erfahren, wie die Nationalsozialisten die Tradition mißachteten und nationalsozialistische Weltanschauung und Ideologie zur Sicherung ihrer Herrschaft benutzten. Auch Theodor Bäuerle ist einer solchen falschen Hoffnung erlegen, wenn für ihn „durch die nationalsozialistische Revolution auch für die Erwachsenenbildung eine radikale Wandlung vor sich gegangen ist" und „an die Stelle des Kampfes aller gegen alle die Volksgemeinschaft trat"
VII. Der Prozeß der nationalsozialistischen Gleichschaltung
Die Gleichschaltung und Zentralisierung der Erwachsenenbildung ist nicht als isolierter Prozeß zu begreifen. Maßnahmen, Aktionen und Ablauf waren eingebettet in einem umfassenden Prozeß der Eingliederung, Unterordnung und Liquiditation, der sich auf allen Gebieten und auf allen Ebenen vollzog. Betroffen waren die verschiedensten Organisationen und Institutionen. Im folgenden seien einige wenige Daten und Beispiele angeführt, die dies verdeutlichen.
Nach der Reichstagswahl wurde bereits am 5. März 1933 das erste Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich und der Neu-bildung der Länderparlamente und Kommunal-vertretungen außerhalb Preußens unter Ausschaltung der Kommunistischen Partei erlassen. Am 7. April folgte, von Reichskanzler Hitler und Reichsinnenminister Frick unterzeichnet, das Zweite Gesetz zur weiteren Gleichschaltung der Länder mit dem Reich. Angenommen wurde am 30. Januar das verfassungsändernde Gesetz über den Neubau des Reiches im Reichstag und Reichsrat und die endgültige Beseitigung der Landtage. Die Hoheitsrechte der Länder wurden auf das Reich übertragen. Am 21. 4. 1933 leitete Ley durch das Rundschreiben Nr. 6/33 die Gleichschaltungsaktion gegen die Freien Gewerkschaften ein. Am 14. Juli erließen Hitler, Frick und Reichsjustizminister Gürtner ein Gesetz gegen die Neubildung von Parteien und sicherten sich damit den Totalitätsanspruch der Nationalsozialistischen Partei. Am 1. April wurde ein Boykott jüdischer Geschäfte, Ärzte, Rechtsanwälte und Unternehmen in ganz Deutschland durchgeführt, und am 2. Mai wurden Gewerkschaftshäuser im ganzen Reichsgebiet besetzt und gewaltsam in die NSBO übergeführt. Der Beschlagnahmung des Vermögens der SPD und des „Reichsbanners Schwarz-Rot-Gold" folgte am 22. Juni das Verbot der SPD. Am 27. Juni wurde die Deutschnationale Volkspartei, am 4. Juli die Deutsche und Bayerische Volkspartei, am 28. Juni die Deutsche Staatspartei aufgelöst. Mit dem 1. Dezember 1933 trat das Gesetz zur Sicherung und Einheit von Partei und Staat in Kraft. Am 24. Januar 1934 wurde Alfred Rosenberg von Hitler mit der Überwachung der geistigen und weltanschaulichen Schulung und Erziehung der NSDAP und der gleichgeschalteten Verbände beauftragt. In den zwei Jahren bis 1935 erfolgte parallel eine Welle freiwilliger und erzwungener Auflösungen kirchlicher, gesellschaftlicher und politischer Organisationen.
Daß der Prozeß der Gleichschaltung und Integration der Erwachsenenbildung sich mehrere Jahre hinzog, hing im wesentlichen damit zusammen, daß eine Vielzahl von nationalsozialistischen Institutionen sich um die Zuständigkeit für diesen Bereich bemühte. Fast jede volks-und nationalpolitisch interessierte Organisation hatte ihre eigene Schulungs-und Erziehungsarbeit aufgebaut, in den meisten Fällen ohne jede Fühlung mit anderen. Eine wesentliche Rolle spielte dabei die Macht, die sich die Führer im Partei-und Staatsapparat zu sichern wußten. Beispiel dafür ist die Auseinandersetzung zwischen Alfred Rosenberg und Robert Ley um die Zuständigkeiten für Kultur-und Volksbildungsaufgaben. Ergebnis war die Liquidation der NS-Kulturgemeinde und die Übernahme in die NSG „KdF" innerhalb der DAF. Ähnlich erging es auch dem „Kampfbund für Volkstum und Heimat".
Als erste neue Institution im Bereich der Erwachsenenbildung wurde nach der Machtergreifung am „Zentralinstitut für Erziehung und Unterricht" in Berlin durch das Reichs-innen-, das Reichspropaganda-und das Reichs-ernährungsministerium zusammen mit dem Preußischen Kultusministerium eine „Hauptstelle für Volkshochschulen" errichtet, die auch die Aufgabe der Reichsarbeitsgemeinschaft deutscher Volkshochschulen nach deren Auflösung übernahm.
Außerdem wurden dieser Hauptstelle das „Archiv für Volksbildung" im Reichministerium des Innern und andere Volksbildungsinstitutionen angegliedert. Alle Einrichtungen der freien Volksbildung wurden aufgefordert, mit der Hauptstelle Verbindung aufzunehmen. Der neue Leiter der Hauptstelle, Pudelko, versicherte, daß nicht beabsichtigt sei, „eine überspannte . Zentralisation'der Volksbildung durchzuführen. Vielmehr wird größter Wert auf selbständige Arbeit der Ständeverbände und Gemeinden gelegt." Gefordert wurde vom nationalsozialistischen Staat eine klare Einordnung der freien Volksbildung in den Gesamtaufbau der Bildung
Die Erwachsenenbildung fand in den ersten Jahren weder einen institutionellen Rahmen noch eine für den Nationalsozialismus akzeptable ideologische Legitimation. Die von den Volkshochschulen angebotene . Allgemeinbildung auf wissenschaftlicher Grundlage'paßte weder in das Konzept der . Führerbildung'noch in das der . Volksgemeinschaftsbildung'. Die Zuordnung der Erwachsenenbildung zu . Kraft durch Freude'war mehr als eine Flucht vor der Entscheidung über ihren Standort im allgemeinen Bildungssystem zu sehen.
In einem am 19. September 1933 herausgegebenen Erlaß des Reichsministers des Innern an die Unterrichtsverwaltung „betr. Volkshochschulen" wurde die für die weitere Entwicklung maßgebliche programmatische Ausrichtung aufgezeigt: „Der neue Staat betrachtet das Volkshochschulwesen unter anderen Gesichtspunkten als der alte. Während im liberalen Staat die Volkshochschule als eine Einrichtung angesehen wurde, die das Wissen um des Wissens willen möglichst breiten Volksschichten in aufklärender Weise nahe-bringen sollte, muß die Aufgabe des nationalsozialistischen Staates sein, seine Ideenwelt durch die Volkshochschulen den breitesten Schichten des deutschen Volkes zugänglich zu machen. Dabei besteht die Hauptaufgabe nicht darin, das nationalsozialistische Gedankengut verstandesmäßig zu übermitteln, sondern die Willenshaltung des deutschen Volkes zu fördern. Dies geschieht dadurch, daß der Wille zur Wehrhaftigkeit, zur völkischen Selbstbehauptung, zum Bekenntnis von Blut und Boden und zur Einordnung in die Volks-gemeinschaft verstärkt wird. Träger der Volkshochschularbeit werden auch in Zukunft die Länder, Provinzen und Gemeinden bleiben." Noch im Oktober 1933 wurde vom Reichsministerium des Innern der erste Entwurf eines Gesetzes über die Anerkennung von Unterrichtsunternehmen als Volkshochschulen den Unterrichtsministerien der Länder, dem Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft und dem Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda vorgelegt. Ziel der Volkshochschule sollte nach diesem Entwurf die Einordnung des Menschen in Volk und Staat, Erziehung zum Volksgenossen und sinnvolle Gestaltung der Freizeit sein. Volkshochschularbeit wurde darin als „Ehrenpflicht der Stände, Verbände und Gemeinden" angesehen. Der in den Richtlinien enthaltene Arbeitsplan wies bereits Konturen der später als sogen. , Musterarbeitspläne'vorgelegten Entwürfe auf. Richtlinien wie Gesetzentwurf waren gemäßigt, traditionsorientiert und ließen noch wenig von der radikalen Ideologie der Nationalsozialisten spüren.
Mit der Zuweisung der Volksbildung aus der Zuständigkeit des Reichsministeriums des Innern in die des Reichsministeriums für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung änderten sich dann entscheidend die nationalsozialistische Einflußnahme und weltanschauliche Ausrichtung. Nach der Umwandlung des preußischen Ministeriums für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung in ein Reichsministerium wies der Reichskanzler durch einen Erlaß vom 11. Mai 1934 das Reichsministerium des Innern an, seine Zuständigkeit im Bereich von Wissenschaft und Erziehung dem Reichs-ministerium für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung zu übergeben. Neben den drei Abteilungen . Wissenschaft', . Erziehung und Untericht'und . Jugendverbände'ging auch der vierte Bereich . Erwachsenenbildung'in die Zu-ständigkeit des Wissenschaftsministeriums über. In diesem Ministerium entstanden in den folgenden Jahren neben dem Ministeramt und dem Zentralamt die Ämter für Wissenschaft, für Erziehung, für Volksbildung und für körperliche Erziehung. Die Erwachsenenbildung hatte ihren Platz im Amt für Volksbildung. Zuständig war die Abteilung VI mit den Bereichen Volksbüchereiwesen und Erwachsenenbildung, Museen, Schlösser und Gärten; bildende Kunst; kunsthistorisches Schrifttum und Bühnenwesen in Volksbildung, Erziehung und Wissenschaft. In dieser organisatorischen Gliederung wird der Standort der Erwachsenenbildung deutlich: die Erwachsenenbildung wurde in den Bereich der allgemeinen Kulturpflege eingeordnet; sie hatte keine Verbindung mehr zum öffentlichen allgemeinen Bildungssystem.
Mit einem Artikel, verfaßt im Jahr 1933, legte Dr. Erhard Fritzsche den Grundstein für die weitere Entwicklung des Volkshochschulwesens: Fritzsche begrüßte grundsätzlich die gegenwärtige und vergangene Tätigkeit der Volkshochschulen und definierte: „Jeder Volksgenosse, welcher der gesetzlichen Schulpflicht genügt hat oder einer behördlichen Anstalt oder behördlich anerkannten Schule entwachsen ist, sich aber einer mehr oder weniger freiwilligen Schulung und Erziehung weiterhin unterstellt, gehört einer Volkshochschule an." Für die Erwachsenenbildner fordert Fritzsche: „Es muß ein Stab von ausgebildeten und ausgewählten Volkshochschullehrern — Erwachsenenerziehern — entstehen, der das Vertrauen der politischen Organisation genießt, der zu soldatischer Einsatzbereitschaft verpflichtet ist und dieser Verpflichtung auch nachzukommen imstande ist, der aber auch wissenschaftliche Arbeit ohne Preisgabe der jeder Wissenschaft innewohnenden Unbestechlichkeit und Lauterkeit des Denkens und Urteilens ins Volkstümliche umzuformen und zu verlebendigen versteht."
Aus den Lehrern, den Sturmführern und Sturmbannführern, aus Gau-und Kreisrednern sowie aus Stadtverordneten solle der Kreis bestehen, der für die Erwachsenenerziehung am Ort verantwortlich sei. Durch deren gemeinsame Arbeit werde eine wirkliche „Volks’. Hochschule'entstehen, in der wissenschaftlich intensiv gearbeitet werde, um eine Volksgemeinschaft zu bilden. Hier liegt einer der wesentlichen Vorschläge vor, „Volkshochschulen" zu „Hochschulen des Volkes" bzw. „Hochschulen der Partei" zu machen.
Im engeren Sinne sei die Volkshochschule „der Teil der Erwachsenenbildung, der in Vorträgen, besonders aber auch in Lehrgängen für freiwillig sich Meldende, nur volksschulvorgebildete Volksgenossen intensive, wissenschaftlich unterbaute kulturpolitische Schulungsarbeit zu leisten hat, um von den so betreuten Volksgenossen nach Auswahl Geeignete zu kulturpolitischem Einsätze zu bringen." Ziel der Volkshochschularbeit seien vier Forderungen des Nationalsozialismus:
a) politische Führung, b) Führung in der Gesinnung und im sittlichen Wollen, c) Führung im kritischen Denken und Urteilen, d) Führung in der Auswahl und Darbietung des geeigneten Stoffes
Am 6. August 1934 gab das Amt für Ausbildung der NSG „KdF" neue Durchführungsbestimmungen für die weltanschauliche Schulungs-und Biidungsarbeit heraus. Dort heißt es u. a.: „Wir werden die vorhandenen Einrichtungen des deutschen Volkshochschulwesens nicht etwa zerschlagen, sondern unserem Kulturwerk in weitestem Maße dienstbar machen. Das gesamte Volkshochschulwesen wird zentral zusammengefaßt und dem Reichsschulungsamt der NSDAP und der DAF als Deutsches Volksbildungswerk angeschlossen. Alle Volkshochschulen in Deutschland werden im Geiste der nationalsozialistischen Weltanschauung durchorganisiert. Ähnliche Bildungsanstalten sind, um dem Vielerlei von Instituten endlich ein Ende zu machen, den Volkshochschulen anzugliedern oder als Volkshochschulen auszubauen. Die Anstaltsleiter müssen einerseits gediegene Fachleute, andererseits zuverlässige Nationalsozialisten sein. Andere Leiter können wir nun einmal nicht brauchen." Die Volkshochschulen sollten nach dem Führerprinzip gestaltet werden; auf dem Lande sollten die Dorfschullehrer die Verantwortung für die Bildungsarbeit tragen. Diese Durchführungsbestimmungen wirkten sich im einzelnen an der Basis fast nicht aus. Nur selten erhielten Volkshochschulen ein eigenes Gebäude; die Volksbibliotheken blieben meist selbständig, und die geplanten Schulungsburgen für Lehrkräfte in der Volks-bildung wurden nicht eingerichtet. Ähnlich blieb die geplante zentrale Steuerung der Lehrpläne weitgehend Fiktion. Trotz der später vom Volksbildungswerk herausgegebenen Musterlehrpläne stellte fast jede Volkshochschule ihren Lehrplan nach ihren eigenen Bedürfnissen und personellen Möglichkeiten zusammen.
Kurz nach dem Erlaß der Durchführungsbestimmungen wurde in einem fünf Grundsätze umfassenden Programm vom Reichsschulungsleiter der Reichsorganisationsleitung der NSDAP am 5. 12. 1934 eine Umbenennung und einheitliche Namensgebung für alle Volksbildungseinrichtungen in „Volksbildungsstätte" festgelegt. In diesem Anerkennungsverfahren der Volksbildungseinrichtungen durch den Reichs-bzw. Gauschulungsleiter wurden auch die Fragen der Arbeitsprogrammgestaltung und der Finanzierung geregelt. Diese Maßnahmen führten zu schweren Spannungen zwischen den kommunalen Volksbildungseinrichtungen, die durch den deutschen Städtetag gegenüber der Reichsregierung und der NSDAP vertreten wurden, und dem Deutschen Volksbildungswerk. Zum Teil kam die Bildungsarbeit zum Erliegen, weil die Volksbildungseinrichtungen der Städte sich nicht in das Deutsche Volksbildungswerk eingliedern lassen wollten. Sie leisteten z. T. erheblichen Widerstand und umgingen die Anordnungen der zuständigen Staats-und Parteistellen.
Der Referent im Amt „Ausbildung" der NSG „KdF", Dr. Willi Heizmann, hatte Ende Juni 1934 mit einem Artikel im offiziellen „Informationsdienst" die Gründung eines Volksbildungswerkes propagandistisch vorbereitet. Er verwies auf ein Motiv, das später nicht mehr erwähnt wurde: „Der junge nationalsozialistische Staat hat in richtiger Erkenntnis der verfehlten Bildungspolitik in der Vergangenheit die notwendigen Folgerungen sehr rasch gezogen und die Zulassung zu den Hochschulen gesetzlich eingeschränkt. Durch diese Maßnahme will der Nationalsozialismus nicht etwa bildungsfeindlich wirken, nein, im Gegenteil, der Bildungshunger der übrigen Volksgenossen, denen die Tore der Hochschule verschlossen sind, wird auf eine bessere, fruchtbringendere Weise gestillt werden. In diesem Sinne ist die NS-Gemeinschaft , Kraft durch Freude" dazu berufen, durch die Schaffung eines allgemeinen großen Volksbildungswerks die Sünden der Vergangenheit gutzumachen und das Bildungsstreben weitester Kreise der Volks-genossen auf einer gesunden Grundlage zu verwirklichen."
Ab 1934 vollzog sich immer stärker die EinbeZiehung der Erwachsenenbildung in die Deutsche Arbeitsfront. 1934 bestand eine Abteilung „Volksbildung" im Schulungsamt der NSDAP. Ihre Aufgaben wurden 1935 in die Abteilung „Schulung und Volksbildung" der NSG „Kraft durch Freude" übernommen. Daraus entstand das Amt „Deutsches Volksbildungswerk" der NSG „KdF" der DAF. Mit der 1935 erfolgten Auflösung des „Reichsbundes für Volkstum und Heimat" der einen Großteil der Volksbildungsarbeit koordiniert hatte, der Gründung der Reichsarbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung 1937 und einem Richtlinienrunderlaß 1939 wurde dann der Schritt vollzogen, die gesamte Erwachsenenbildungsarbeit im Deutschen Volksbildungswerk der von Ley geleiteten Deutschen Arbeitsfront als alleinigem Träger zusammenzufassen.
Dahinter stand mehr als das in den Richtlinien deklarierte Ziel einer engen Zusammenarbeit von Partei, Staat und Gemeinde und einer einheitlichen Ausrichtung. Es war auch mehr als nur der Wunsch nach der „Wiederherstellung einer planmäßigen Zusammenarbeit aller auf dem Gebiet der Volkserziehung arbeitenden Dienststellen und Organisationen", die unerläßlich schien, „wenn der gegenwärtige Zustand des Neben-und Gegeneinanderarbeitens nicht zu schweren Schädigungen der Staats-autorität führen soll." „Die Reichsarbeitsgemeinschaft könnte zu einem ausschlaggebenden Organ der neuen Staatsführung werden, wenn sie sich zur zentralen Mittelstelle der gesamten Volksbildungsarbeit aufwirft. Ihre gleichzeitige Verankerung in den für die Erwachsenenbildung zuständigen Stellen des Staates, der Selbstverwaltung und im Volkserziehungswerk der NSDAP dürfte dafür bürgen, daß sie der Aufgabe einer einheitlichen volkskulturellen und nationalpolitischen Ausrichtung und Arbeitsanweisung ungehindert gerecht werden kann." Hier wird die politische Instrumentalisierung deutlich, die totale Beschlagnahme der Volksbildung durch die Partei und die Stärkung von Machtpositionen im Herrschaftsapparat von Staat und Partei.
Nach einem ersten Anlauf, der Erwachsenenbildung die Funktion einer Hochschule für Werktätige zuzuweisen, wurde sie de facto mit der „Feierabendgestaltung" gleichgestellt. Erst ab 1938, intensiv jedoch nach Kriegs-beginn, hatte die Erwachsenenbildung besondere Funktionen zu erfüllen. Zu ihren Aufgaben gehörten u. a.der Ausgleich für abgeschnittene Bildungschancen, die außerberufliche Weiterbildung von Funktionsträgern der DAF sowie nach den reichseinheitlichen „Musterlehrplänen für Volksbildungsstätten" die Unterweisung in der nationalsozialistischen Weltanschauung. Neue Aufgaben in der Erwachsenenbildung in den Kriegsjahren, z. B. Sprachkurse für Ausländer, Bildungsangebote in Lazaretten oder die Weiterbildung von Soldaten durch Fernunterricht, wurden z. T. vom Deutschen Volksbildungswerk als Zentralinstitution der Erwachsenenbildung übernommen. Die Erwachsenenbildung bzw. Volksbildung hatte keinen „starken Mann" in der Führungsspitze der NSDAP. Zwischen der Vielzahl der Institutionen auf den Gebieten von Erziehung, ländlichem Bildungswesen, Bibliothekswesen, Kulturpolitik, Schulung und Propaganda, die jeweils über ihre Kompetenzen wachten und über deren Kompetenzen es zwischen den entscheidenden Personen in Staat und Partei stets Auseinandersetzungen gab, konnte die Erwachsenenbildung ihren Platz im System des nationalsozialistischen Staates nicht finden.
Mit der Eingliederung der Volksbildung als „Amt Deutsches Volksbildungswerk’'in die NSG „KdF" in der DAF kam die Volksbildung in den Herrschaftsbereich des Reichsleiters der DAF, Robert Ley, der auch Reichsorganisationsleiter der NSDAP war. Die Stellung, die Ley durch diese Personalunion im Macht-gefüge des Nationalsozialismus hatte, kann an diese Stelle nicht geklärt werden. Offensichtlich reichte sie nicht aus, um dem Volksbildungswerk eine starke institutionelle Absicherung zu geben. Er hatte keine Verfügungsgewalt über einen Teil des Staatsapparates, und die DAF war keine Gliederung der Partei.
Das Schicksal Weimarer Erwachsenenbildner Meist begnügen sich historische Abhandlungen mit der lapidaren Feststellung, das Volks-bildungswesen der Weimarer Zeit sei gleich-geschaltet, Institutionen aufgelöst und in den nationalsozialistischen Partei-und Staatsapparat integriert worden. Monographien darüber, wie sich der Prozeß der Auflösung und Gleichschaltung vollzogen hatte und welches Schicksal den Weimarer Erwachsenenbildnern nach der Machtübernahme widerfuhr, fehlen. Die folgenden Beispiele sollen skizzenhaft verdeutlichen, mit welchen Mitteln Institutionen umfunktioniert, Erwachsenenbildner ihrer Funktionen entbunden wurden, wie sich Widerstand artikulierte und welche Wirkung ihm gegenüber den nationalsozialistischen Gewaltakten beizumessen ist und wie diese von ihnen selbst eingeschätzt wurden.
Wilhelm Flitners Reaktion beispielsweise gegenüber der Absicht, eine von Oskar Hammelsbeck verfaßte kritische Denkschrift zur Auflösung des „Vereins der Deutschen Schule für Volksforschung und Erwachsenenbildung” des Hohenrodter Bundes an das Reichserziehungsministerium zu schicken, kennzeichnet die realistische Einschätzung des Widerstandes von Erwachsenenbildungsinstitutionen gegenüber den politischen Willkürakten der Nationalsozialisten. Er meinte: „Daß man einen Protest formuliert, kann ja keinerlei Nutzen haben, sondern nur Nachteile, wer sich Nutzen davon verspricht, der ahnt eigentlich nichts von der Situation." Vertreter der Volksbildungseinrichtungen wurden unter falschen Anschuldigungen denunziert, bei der Polizei, den Parteistellen angezeigt, verhaftet und ohne Verhör eingesperrt. Sie wurden zum Teil vor und während ihrer Verhaftung verprügelt und mißhandelt. Willkürlich wurden sie ihrer Ämter enthoben. Wer Widerstand leistete, wurde ins KZ abgeschoben. Einige Erwachsenenbildner konnten sich ihrer Verhaftung durch Emigration rechtzeitig entziehen. Die erste Welle des nationalsozialistischen Ansturms auf die Weimarer Erwachsenenbildung verlief auf personeller Ebene mit gezielten Kündigungen der Leiter und Mitarbeiter dieser Institutionen unter dem Vorwand, gegen sie liege belastendes Material vor. Oft entpuppte sich dies als bloße Mitgliedschaft zu nichtnationalsozialistischen Parteiorganisationen, als Kooperation mit den von den Nationalsozialisten zu feindlichen Gruppierungen erklärten Richtungen und Organisationen. Die Kündigungen kamen für die Betroffenen meist ohne jegliche Vorzeichen, so daß sich wenige diesen Maßnahmen zu widersetzen imstande waren. Dazu einige Beispiele:
Eduard Weitsch: Um seiner Verhaftung zu entgehen, mußte Weitsch am 30. März 1933 das Volkshochschulheim Dreissigacker (Thüringen) fluchtartig verlassen. Das Heim wurde am gleichen Tag von der Meininger SA besetzt. An der Nürnberger Volkshochschule wollte er seine volksbildnerische Tätigkeit fortsetzen. Obwohl ihm der Oberbürgermeister Luppe bei einem vorausgegangenen Gespräch zusammen mit dem Direktor der Volkshochschule, Professor Brenner, noch versichert hatte, daß die nationalsozialistische Welle in Bayern vorbei sei, war Luppe nach Weitschs Ankunft verhaftet und Brenner seines Amtes enthoben worden. Weitsch hatte während der Zeit des nationalsozialistischen Regimes keine Möglichkeit, in der Volksbildung tätig zu sein Der Frankfurter Volksbildner Carl Tesch emigrierte nach Frankreich und in die Schweiz.
Fritz Borinski, der als Assistent Theodor Litts bis zu seiner Entlassung das Seminar für freies Volksbildungswesen der Leipziger Universität leitete, mußte im April 1934 wegen angeblich illegaler Arbeit mit einem Kreis junger Sozialisten nach England flüchten.
Heinrich Becker verlor als Sozialist kurz nach der Machtübernahme seine Stellung im Preußischen Ministerium für Wissenschaft und Volksbildung, wo er für Volksbildungsfragen zuständig war.
Theodor Bäuerle: Bäuerles Schicksal war bis zur Auflösung des „Vereins zur Förderung der Volksbildung" am 18. 8. 1936 eng mit dessen Entwicklung verknüpft. Nach einer anfänglichen Euphorie über die neuen Chancen für die Volksbildungsarbeit, die ihr durch die nationalsozialistische Ära beschieden sei und den dann sich nüchterner gestaltenden Hoffnungen, durch ein Zusammengehen mit den nationalsozialistischen Organisationen Einfluß auf die weitere Entwicklung der Volksbildungsarbeit geltend machen zu können, war Bäuerle in den Jahren 1936 bis 1945 zwar von allen Funktionen der Volksbildungsarbeit entbunden, konnte jedoch unter dem Schutz von Robert Bosch indirekt Kontakte unter den Volksbildenden bis in den Anfang der 40er Jahre pflegen.
Fritz Laack: Während noch am 26. April 1933 zwischen Prof. Bergheer, dem nationalsozialistischen Referenten für Erwachsenenbildung, und Fritz Laack, dem Geschäftsführer der Deutschen Schule für Volksforschung und Erwachsenenbildung, ein Gespräch über die Fortsetzung der Arbeit stattfand, wurde Laack überraschend per Erlaß vom 5. Mai 1933 „das Betreten der Räumlichkeiten der Deutschen Schule für Volksforschung und Erwachsenenbildung sowie die Ausführung dienstlicher Handlungen für dieses Institut untersagt". Als belastend wurde Laack u. a. vorgeworfen, er habe mit Sozialdemokraten und Juden zusammengearbeitet.
Auflösung und Umwandlung traditioneller Erwachsenenbildungsinstitutionen Der Vorstand des Reichsverbandes der deutschen Volkshochschulen traf sich noch am 16. März 1933 in Berlin zu einer Sitzung, auf der lediglich über interne Auseinandersetzungen gesprochen wurde. Die Eingliederung in den NS-Apparat oder gar eine Auflösung des Verbandes standen nicht zur Debatte; man rechnete damit, daß die Arbeit wie bisher weitergeführt werden könne. In den folgenden Monaten wurde der Verband stillschweigend aufgelöst. Seine Akten wurden von Prof. Dr. Siegmund-Schultze übernommen und sind heute im Ökumenischen Archiv Soest (Westfalen) zu finden.
Opfer der Gleichschaltung und Umwandlung wurde auch die Gesellschaft für Volksbildung. Ziel ihrer Arbeit war die Befähigung der Bevölkerung, ihre Aufgaben in Staat und Gesellschaft wahrzunehmen. Zu diesem Zwecke unterstützte sie Volksbildungsinstitutionen mit Lehrmitteln, Filmen, Vortragsveranstaltungen und gründete Büchereien. Nach einem Abkommen mit dem Ministerium für Volksaufklärung und Propaganda wurde die Gesellschaft für Volksbildung in den parteiamtlichen Reichsbund „Volkstum und Heimat" eingegliedert. Innerhalb dieses Bundes bildete sie das Fachamt „Volksbildungsamt". Nach dem Abkommen sollte die Gesellschaft ihre bisherigen Arbeitsgebiete'behalten und völlig selbständig sein. Dr. Castelle, der 1. Vorsitzende der Gesellschaft, wurde zum Reichsleiter des Volksbildungsamtes im Reichsbund „Volkstum und Heimat" bestimmt. Die Tätigkeit der Gesellschaft stand damit unter der Kontrolle der Partei. Im Herbst 1933 und Frühjahr 1934 wurde eine gemeinsame Arbeit mit dem „Kampfbund für deutsche Kultur" und mit der „Deutschen Bühne" eingeleitet. Außerdem schloß sich die Gesellschaft verschiedenen Untergliederungen der Reichskulturkammer an sowie der NS-Gemeinschaft „Kraft durch Freude”.
Trotz dieser Zusammenarbeit mit Dienststellen der Partei und des Staates konnte sich die Gesellschaft inhaltlich wie personell in den ersten beiden Jahren eine gewisse Eigenständigkeit bewahren. Im Sommer 1935 jedoch fand die Eigenständigkeit der Gesellschaft ihr Ende. In einem Rundschreiben vom 27. Juli 1935 teilte der „Beauftragte des Führers für die gesamte geistige und weltanschauliche Erziehung der NSDAP" mit, daß der Direktor des Ibero-Amerikanischen Instituts, Faupel, nunmehr den Vorsitz der Gesellschaft übernommen habe: „Die Gesellschaft für Volks-bildung wird unter dem neuen Vorsitzenden künftig in engem Einvernehmen mit der Dienststelle des Beauftragten des Führers arbeiten."
Der „Hohenrodter Bund" ein privater, aber durch seine Mitglieder bildungspolitisch wichtiger und sehr einflußreicher Verband, der die „Deutsche Schule für Volksforschung und Erwachsenenbildung" (Geschäftsführer: Fritz Laack) unterhielt, wurde ebenfalls von der Gleichschaltung betroffen. Am 5. Mai 1933 wurde Fritz Laack per Erlaß vom Dienst suspendiert. Am 13. Mai wurden unter Hinweis auf „die neue Entwicklung der Kulturpolitik im nationalen Staat" alle Zuschüsse gestrichen und die „Deutsche Schule" als Institution dem „Zentralinstitut für Erziehung und Unterricht" eingegliedert. Mit schriftlicher Abstimmung beschloß der Hohenrodter Bund die Auflösung der „Deutschen Schule".
VIII. „Kraft durch Freude" — „Deutsches Volksbildungswerk"
Die im November 1933 geschaffene Freizeit-organisation „Kraft durch Freude" war eines der Instrumente des Nationalsozialismus, welche die gesamte Bevölkerung „erfassen" sollten. Gegenüber der in der Öffentlichkeit meist vertretenen Feststellung, KdF diene der individuellen Erholung und der Gemeinschaftsbildung, wurde bereits 1936 in vier Thesen festgestellt: „ 1. Jeder Schaffende hat nach den nationalsozialistischen Prinzipien ein unveränderliches Recht auf ausreichende Freizeit. 2. Die Arbeitskraft ist ein Stück deutschen Volksvermögens; sie zu fördern ist eine nationale Pflicht. 3. Die bevölkerungspolitische und volksgesundheitliche Arbeit erfordert gesunde und kräftige Menschen. Der neue Typ des Schaffenden ist der sportgestählte und lebensbejahende Mensch. Die Freizeit ist daher für die Erhaltung der Volksgesundheit unerläßlich. 4. Die Sicherstellung einer ausreichenden Freizeit und einer gemeinschaftlichen Freizeitgestaltung entspricht den nationalsozialistischen Grundsätzen einer vernünftigen Volkswirtschaft. Sinn-und zweckvolle Freizeitgestaltung ist nur dort möglich, wo das Prinzip der Gemeinschaft gewahrt ist. Freizeitgestaltung . privat', die sich beschränkt auf das egoistisch individualistische , Ich', hat für die Gesamtheit eines Volkes und der Menschheit keinen Sinn und Wert. Sie bleibt fruchtlos für die Allgemeinheit und entbehrt des schöpferisch gestaltenden Inhalts für die menschliche Gemeinschaft."
In dieser „Volksertüchtigungsorganisation" hatte auch das Volksbildungswesen seinen Platz gefunden: „, Kraft durch Freude'ebnet im , Volksbildungswerk'dem einfachen Volksgenossen die Wege zur Erwerbung und Erweiterung einer gediegenen Allgemeinbildung und Fachbildung. Als Ziel gilt es hier, das umfassende Gebiet von Wissen und Bildung so auszuwerten, daß es zu einer brauchbaren Grundlage deutscher Volksgemeinschaft wird, daß Bildung als Mittel zum Zweck im Dienste am Volk nicht trennt, sondern verbindet. Aus dem teilweise verzettelten Volksbildungsapparat wurden nationalsozialistische Volksbildungsstätten geschaffen, die den wissensdurstigen Volksgenossen nicht unverdauliche Brocken abstrakter Wissenschaft hinwerfen, sondern ihnen ein sie aufwärtsführendes, natur-und volksgebundenes Wissen zu vermitteln haben."
Nach dem Jahresbericht des Volksbildungswerkes über sein 2. Arbeitsjahr 1937 umfaßte der Aufgabenbereich des Volksbildungswerks folgende Abschnitte:
Vielfach gab es zwischen dem Volksbildungswerk und den Gemeinden Übereinkünfte zur personellen Besetzung und Programmgestaltung. Nach 1938 jedoch blieb den meisten Gemeinden eine Mitwirkung an der Volksbildungsstätte versperrt. Beispielhaft dafür war eine Vereinbarung zwischen der Provinzialdienststelle des Deutschen Gemeindetages Schleswig-Holstein und dem Gauobmann der DAF vom Oktober 1943. In dem Vertrag heißt es u. a.: „Die Volksbildungsstätte führt den Namen , Volksbildungsstätte ... — gemeinsame Einrichtung der Stadt und des Deutschen Volksbildungswerkes in der Deutschen Arbeitsfront'. Der Leiter der Volksbildungsstätte wird auf Vorschlag der DAF von dem Kreisleiter im Einvernehmen mit dem Oberbürgermeister berufen. Die Aufstellung des Jahresplanes, des Haushalts und der Jahresrechnung wird mit dem Oberbürgermeister bzw.seinem Beauftragten abgestimmt. Die Volksbildungsstätte wird im übrigen vom Deutschen Volksbildungswerk verwaltet und unterliegt keinerlei Eingriffen seitens der Stadt."
Die Kommunen hatten kaum mehr die Möglichkeit, auf die inhaltliche Arbeit der Volks-bildungsstätten einzuwirken; eine Unterstützung anderer Bildungsinstitutionen war nicht möglich.
Vom Deutschen Volksbildungswerk wurden ab 1938 mehrere Modell-Arbeitspläne für anerkannte Volksbildungsstätten herausgegeben. Ein solcher Muster-Arbeitsplan für das Wintersemester 1938/39 enthält folgende Leitthemen: 1. Geschichte und Politik 2. Wehrhaftes Volk 3. Gesundes Volk 4. Volk an der Arbeit 5. Deutsches Kultur-und Geistesleben 6. Volkstum und Heimat 7. Blick in die Welt.
Diese Themen sind jeweils untergliedert in Vorträge mit prominenten Rednern, Vortrags-reihen, Arbeitsgemeinschaften und in Arbeitskreise. Ein Beispiel sei aus diesem Muster-Arbeitsplan herausgegriffen, und zwar das Thema: „Volk an der Arbeit". An Vorträgen wurden hier angeboten:
Rasse und Technik Wissenschaft bricht Monopole Deutsche Kohle — Deutscher Rohstoff Walfang und Walverarbeitung (mit Lichtbildern und Filmen)
Die deutsche Devisenbewirtschaftung Der Berufswettkampf aller Schaffenden.
Als Arbeitsgemeinschaften wurden vorgesehen: Politische Wirtschaft Was muß jeder Schaffende vom Arbeitsrecht wissen?
Wie entsteht eine Zeitung?
Aus der Werkstatt großer deutscher Chemiker Der Freiheitskampf des deutschen Erfinders Wirtschaftsfragen unseres Gaues Großdeutschland in der Wirtschaft der Welt Die Wunder des Rundfunks und Fernsehens Aus der Arbeit des Siedlers.
Außerdem sollten Besichtigungen in einem Zeitungsbetrieb, einer Kleinsiedlung und Geflügelfarm, in Gas-und Elektrizitätswerken, in einer Brauerei und von Hafenanlagen durchgeführt werden. Lehrwanderungen waren zur Autobahn und zu einem Arbeitsdienstlager vorgesehen, ferner eine Kulturfahrt zu einem Besuch von „Knappen und Winzern" in der Saarpfalz. Den Höhepunkt des Lehrjahres sollte ein Gemeinschaftsabend mit Reichsarbeitsdienst und Werkscharen „Ehret die Arbeit und achtet den Arbeiter" sein.
Diese Muster-Arbeitspläne waren, soweit aus den vorliegenden Lehrplänen ersichtlich, überwiegend Grundlage der Arbeitspläne von Volksbildungsstätten in Mittelstädten. Großstädtische und ländliche Volksbildungsstätten bzw. Volkshochschulen mit hauptamtlichen Mitarbeitern hielten sich aber nur selten an Muster-Arbeitspläne.
Auf die in den Jahresberichten des Deutschen Volksbildungswerkes veröffentlichten Zahlenangaben ist nur wenig Verlaß, weil z. B. Teilnehmer an einmaligen sowie an langfristigen Veranstaltungen gleichermaßen als „Teilnehmer" gezählt wurden und zudem Teilnehmer an Bildungsveranstaltungen außerhalb der Volksbildungsstätten, z. B. Besichtigungen und Vortragsabende auf dem Lande, die Zahl der Teilnehmer wesentlich erhöhten. Es können deshalb, um den Umfang der Arbeit zu verdeutlichen, nur einige Beispiele herausgegriffen werden: Im Jahr 1937 gehörten 218 Volks-bildungsstätten zum Volksbildungswerk. Dort fanden insgesamt 18 573 Veranstaltungen mit 1 220 102 Teilnehmern statt, die von 6 787 Lehrkräften betreut wurden. Von diesen Lehrkräften waren 1, 7 °/o hauptamtlich, 23, 5 °/o nebenamtlich und 74, 8 °/o ehrenamtlich tätig. Ein Jahr später hatte sich die Zahl der Veranstaltungen und der Teilnehmer wesentlich erhöht: an nunmehr 325 Volksbildungsstätten mit wurden 41 842 Veranstaltungen 3 705 128 von Hörern 7 971 Lehrkräften durchgeführt.
Einen Aufgabenbereich, der zum Teil mit der Arbeit der Volkshochschulen parallel lief, nahmen die „NS-Kulturgemeinden" wahr. Der „Völkische Beobachter" urteilte dazu: „Die Arbeit des Vortragsringes (der NS-Kulturgemeinde) stellt eine Art Volkshochschule dar, bei der aber alle jene Schwierigkeiten, die dort Aufnahme, Semestereinteilung usw. mit sich bringen, in Fortfall gelangen."
Die Kulturgemeinden waren eine Fortführung der traditionellen Kulturgemeinden, zu deren Aufgaben besonders Theaterbesuche und Einzelvorträge gehörten. Sie hatten, als eine Untergliederung von „KdF", folgende Aufgabengebiete zu betreuen: Theater, Konzerte, Kunstabende, Vortragsring , Studentenring und Schallplattenring. Die NS-Kulturgemeinden wurden Ende 1939 durch eine Vereinbarung zwischen Rosenberg und Reichsorganisationsleiter Dr. Ley aufgelöst. Ihr Aufgabenbereich wurde anderen Gliederungen von „KdF" übertragen.
IX. Volksbildungsarbeit im Krieg
Das deutsche Volksbildungswerk war bemüht, nach der Besetzung Österreichs sowie nach der Eroberung weiterer Länder auch dort seine Arbeit durchzuführen. In Österreich wurden bald nach der Besetzung die ersten Volksbildungsstätten nach deutschem Vorbild errichtet. Am 3. 12 1939 eröffnete der Reichsorganisationsleiter der NSDAP, Dr. Ley, in Anwesenheit des Reichsprotektors v. Neurath und des Gauleiters Henlein das Deutsche Volksbildungswerk für das Protektorat Böhmen und Mähren in Prag.
Auch in den Niederlanden, in Dänemark und Norwegen wurden — soweit es die bisherigen Unterlagen erkennen lassen — Außenstellen des Deutschen Volksbildungswerkes errichtet. Sie sollten zwar vornehmlich deutsche Soldaten betreuen, doch hatten Sie auch der Bevölkerung deutsche Kultur zu vermitteln. dem Beginn des Krieges Wurde die Erwachsenenbildungsarbeit in Deutschland wesentlich intensiviert und auf neue Schwerpunkte hin ausgerichtet. Auch die Wehrmacht wurde nun in den Aufgabenbereich des Volksbildungswerkes einbezogen. Im Kriegs-jahr 1943 hatte das Volksbildungswerk in allen Volksbildungsstätten den ständigen Kursen auch Arbeitskreise für volkstümliches Werkschaffen, Musikunterricht, Photographieren und andere Freizeitbeschäftigungen eingerichtet. An diesen insgesamt 20 345 Arbeitskreisen nahmen über 1 500 000 Interessenten teil Der Gauvolksbildungswart der DAF für den Gau Magdeburg-Anhalt stellt in einem unveröffentlichten Manuskript fest: „Bei Betrachtung der Statistiken der vergangenen Jahre stellen wir als hervorstechendstes Merkmal ein auffallendes Anwachsen der Teilnehmer gegenüber dem letzten Friedensjahr fest. Im Arbeitsjahr 1938/39 (—jeweils auf den Gau bezogen—) wurden insgesamt 169 671 Teilnehmer durch die Veranstaltungen des Deutschen Volksbildungswerkes erfaßt. Im Arbeitsjahr 1940/41 betrug die Teilnehmerzahl 386 812, um im Arbeitsjahr 1941/42 auf 926 410 anzusteigen. Dieses Ergebnis verdient im 4. Kriegsjahr eine besondere Bewertung. Es läßt den Schluß zu, daß die durch den Krieg bedingte stärkere Inanspruchnahme des einzelnen Volksgenossen keinen Einfluß auf das Bedürfnis nach einer geistigen Weiterentwicklung und nach einer Vertiefung des Wissens gehabt hat. Diese Zahlen beweisen vielmehr, daß die Auffassung der Pessimisten, die da glauben, Krieg und Bildungsarbeit stünden sich wie Wasser und Feuer gegenüber, falsch ist."
über die Motive der Teilnehmer für den verstärkten Besuch der Bildungsveranstaltungen gibt es keine Untersuchung. Aus Teilnehmerberichten der Berliner Volkshochschu-le, die jedoch eine Sonderstellung einnahm, läßt sich erkennen, daß die unabhängige Volkshochschule mit ihrem von der Partei nicht beeinflußten Bildungsprogramm anderen Bildungsangeboten vorgezogen wurde.
Das Interesse der Bevölkerung an neutraler Information wird durch einen der geheimen SD-Berichte zu Inlandsfragen bekräftigt, in denen über die Stimmung der deutschen Bevölkerung berichtet wurde. Am 8. November 1943 heißt es dort, im gesamten Reich bestehe eine Ablehnung rein parteipolitischer Vorträge oder Bildungsveranstaltungen mit propagandistischer Tendenz, da die Hörer sich sachlich zu wenig unterrichtet fühlten. Zwar würden die Veranstaltungen des Deutschen Volksbildungswerkes vor allem von Hörern mit höheren geistigen Interessen besucht, die häufig aus der Mittelschicht oder der „sogenannten Intelligenz" stammten, doch bestehe darüber hinaus kaum eine Möglichkeit, intelligente Volksgenossen anzusprechen.
Beim Beispiel der „Volkshochschule Groß-Berlin" wirkte sich die Eigenständigkeit dahin aus, daß nach verschiedenen Berichten Dozenten dieser Volkshochschule eng mit dem „Nationalkomitee Freies Deutschland" zusammenarbeiteten
Einige Volkshochschulen wurden Stätten des Widerstandes gegen das NS-Regime. Dozenten, Hörer und Mitarbeiter der Verwaltung blieben in den Jahren vor 1933, zwischen 1933 und 1945 und nach Kriegsende in stetem Kontakt, so daß bereits im Sommer 1945 einzelne Volkshochschulen sowohl in Berlin wie in anderen Städten ihre Arbeit wiederaufnehmen konnten.
X. „Reichsarbeitsgemeinschaft und Gauarbeitsgemeinschaften für Erwachsenenbildung"
Zur Vorbereitung der Vereinheitlichung und Konzentration in der Erwachsenenbildung fand am 1. Juli 1937 eine vom Deutschen Städtetag einberufene Tagung statt. Wichtigstes Thema waren die Bestrebungen von KdF, kommunale Volkshochschulen und andere Bildungseinrichtungen zu übernehmen. Die Vertreter der Städte waren der Auffassung, daß durch Vereinbarungen mit Staats-und Parteidienststellen endlich Klarheit über die Zuständigkeit im Volksbildungswesen geschaffen werden müsse. In dieser Zeit waren etwa ebensoviele kommunale Volksbildungsstätten wie Bildungsstätten des Volksbildungswerkes aktiv.
Mit der Gründung der „Reichsarbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung" wurde im November 1937 ein erster Versuch unternommen, die Erwachsenenbildung zu koordinieren. An erster Stelle sollten Richtlinien für die Zusammenarbeit der beteiligten Dienststellen von Partei, Staat und Gemeinden ausgearbeitet werden. Der Arbeitsgemeinschaft gehörten Vertreter des Reichserziehungsministeriums und des deutschen Gemeindetages sowie der Leiter des Amtes Volksbildungswerk in der NSG „KdF" an.
In einer Ausarbeitung für den Deutschen Gemeindetag heißt es: „Die Wiederherstellung einer planmäßigen Zusammenarbeit aller auf dem Gebiete der Volkserziehung arbeitenden Dienststellen und Organisationen ist unerläßlich, wenn der gegenwärtige Zustand des Neben-und Gegeneinanderarbeitens nicht zu schweren Schädigungen der Staatsautorität führen soll. Dabei ist mit allem Nachdruck zu betonen, daß es sich hierbei keineswegs nur um eine lediglich organisatorische Arbeitsaufgabe handelt, sondern um eine wesentliche Möglichkeit, breite Schichten des Volkes auf eine neue, verpflichtende Weise anzusprechen und ihren brach liegenden Einsatzwillen in den freudigen Dienst an der deutschen Volkwerdung zu stellen."
Dieser Kooperationsbeschluß war eine erste Antwort auf die ständigen Auseinandersetzungen zwischen den verschiedenen öffentlichen Trägern der Erwachsenenbildung, insbesondere zwischen Parteigliederungen, DAF und einzelnen Kommunen. Im Archiv des Deutschen Gemeindetages dokumentiert ein umfangreicher Briefwechsel das Bestreben einzelner Gemeinden, die von ihnen getragenen Volkshochschulen zu erhalten und den Einfluß von Partei und DAF abzuwehren. So standen in mehreren Städten, z. B. in Halle, Düsseldorf, Berlin, Hamburg und Lübeck, eigene städtische Volkshochschulen in Konkurrenz zu den Volksbildungsstätten des Deutschen Volksbil-dungswerkes und zu den Vortragsämtern der Parteigliederungen.
Die gemeinsame Arbeit der Vertreter der drei Institutionen in der „Arbeitsgemeinschaft" führte zu einem Runderlaß des Reichs-innenministeriums vom 18. 4. 1939 über die Neugestaltung der Erwachsenenbildung, in dem es u. a. hieß: „Die weltanschauliche Schulung ist allein Aufgabe der Partei. Gemeinsame Aufgabe von Partei, Staat und Gemeinden ist es, durch Einrichtungen der Erwachsenenbildung die geistigen und politisch-weltanschaulichen Erkenntnisse der deutschen Volksgenossen zu erweitern und zu vertiefen und sie zu eigenem geistigen und künstlerischen Schaffen in ihrer Freizeit anzuleiten und zu fördern."
Durch diese Richtlinien wurde die gesamte Erwachsenenbildung zusammengefaßt und dem „Deutschen Volksbildungswerk" unterstellt. Zumindest sollte eine enge Zusammenarbeit gesichert werden. Dennoch blieben zahlreiche kommunale Volkshochschulen und Volksbildungsorganisationen in ihrer Arbeit selbständig. So hatte die „Volkshochschule Groß-Berlin" bis 1945 keine Kooperation mit dem Volksbildungswerk eingeleitet. Um jedoch die gewünschte Einordnung in das Volksbildungswerk herzustellen, wurden z. B. Volksbildungsorganisationen in Baden und im Elsaß angewiesen, „sich unbeschadet ihrer finanziellen und organisatorischen Selbständigkeit dem Deutschen Volksbildungswerk anzuschließen, da dieses als alleiniger Träger der Erwachsenenbildung von der Partei anerkannt wird"
XI. Berufliche Fortbildung und Volksbildungsarbeit in den Betrieben
Mit der zunehmenden Konsolidierung des Nationalsozialismus wurden auch die Betriebe in die Volksbildungsarbeit einbezogen. In größeren Betrieben gehörte zum „Stab" eines „Betriebsobmannes" neben dem Berufs-und Gesundheitswalter, der Frauenwalterin und dem Feierabendwart auch der „Volksbildungswart". Aus den zugänglichen Unterlagen ist jedoch nicht zu erkennen, ob durch diese „Volksbildungswarte" die Erwachsenenbildung wesentlich beeinflußt wurde.
Der Reichswirtschaftsminister hatte der Reichswirtschaftskammer unter dem 13. Februar 1939 nachstehenden Erlaß zugehen lassen:
„Durch Anordnung des Ministerpräsidenten • Generalfeldmarschall Göring vom 14. Dezember 1938 bin ich beauftragt, alle Maßnahmen zu treffen, die zur Leistungsertüchtigung geeignet sind. Die betriebliche Leistungsertüchtigung hängt wesentlich davon ab, wieweit Betriebsführer und Unternehmer die ihnen obliegende Verpflichtung zur Ausbildung und Fortbildung ihrer Gefolgschaftsmitglieder erfüllen. Um verschiedentlich aufgetretenen Irrtümern über den Umfang der ihnen obliegenden Ausbildungsverpflichtung zu begegnen, stelle ich fest, daß Unternehmer und Betriebs-führer die volle Verantwortung für alle Maß-55) nahmen der Ausbildung und Fortbildung tragen, die betriebsbedingt sind.
Diese Maßnahmen umfassen im wesentlichen folgende drei Gruppen: 2. Die weitere systematische Ausbildung zum beruflichen Aufstieg (z. B. Vorarbeiter, Maschinenführer, Handwerksmeister, Lehrmeister, Werkmeister). 3. Die wirtschaftspolitisch notwendige Umschulung von Hilfskräften zu Fachkräften sowie die Umschulung auf neue Werkstoffe, neue Arbeits-und Fabrikationsmethoden, Buchführungsrichtlinien, Verteilungsmethoden usw., ohne deren Kenntnisse die Entwicklung des Betriebes gehemmt würde. Dabei ist es gleichgültig, ob die Umschulung von einzelnen Betrieben oder von Arbeitsgemeinschaften veranstaltet wird.
Wesentlich bei den Maßnahmen zu Ziffer 1 bis 3 ist die unmittelbare Anwendungsmöglichkeit und -notwendigkeit des Erlernten im Betrieb (Betriebsbedingtheit). Daher müssen diese Maßnahmen durchgeführt werden entweder von den Betrieben, oder von solchen Organisationen, die meiner Aufsicht oder der Aufsicht der mir nachgeordneten Stellen unmittelbar unterstehen und in engstem Zusam-menhang mit der Betriebspraxis sich befinden.
Dieser Erlaß — nach den noch vorhandenen Unterlagen zu urteilen — hatte nur einen geringen Erfolg. Im Frühjahr 1941 bemühten sich einzelne Betriebsführer in Norddeutschland, mit dem Volksbildungswerk durch Vortrags-abende, Führungen und Spielgruppen in engeren Kontakt zu kommen. Da wegen der Kriegseinflüsse den Arbeitern eines Betriebes der Besuch einer ferngelegenen Volksbildungsstätte oftmals nicht möglich war, wurde geplant, Bildungsveranstaltungen im Anschluß an die Arbeit im Betrieb oder in Betriebsnähe durchzuführen. Diese Bestrebungen wurden von Berlin aus begrüßt: „Es kann sich bei dieser betriebsnahen Volksbildungsarbeit nicht darum handeln, der Volksbildungsarbeit in all ihren Disziplinen Eingang zu verschaffen. Vielmehr wird es darum gehen, Möglichkeiten zur Erarbeitung und Auffrischung des Elementarwissens zu geben und das ganz allgemein infolge des Krieges und der Zukunftsaussichten gestiegene Interesse an der geschichtlichen Entwicklung und an den geopolitischen Tatsachen zu befriedigen."
Nach einem Bericht vom Oktober 1941 hatte das Volksbildungswerk etwa 300 Betriebs-Volksbildungsstätten errichtet. Die Volksbildungsarbeit im Betrieb wurde damit begründet, daß der Betriebsführer nicht nur für den Arbeitsprozeß, sondern für den „schaffenden Menschen in seiner Gesamtheit" verantwortlich sei: „Aus diesem Wissen heraus räumt der deutsche Betriebsführer dem deutschen Volksbildungswerk immer mehr Raum ein. Wie das Berufserziehungswerk mit allen seinen Maßnahmen dem schaffenden Menschen hilft, seine beruflichen Kenntnisse zu erweitern und zu vertiefen, so ist das Deutsche Volksbildungswerk Lücken berufen, die des allgemeinen Wissens aufzufüllen und Einblick in Gebiete zu geben, die sich der einzelne von sich aus nicht erschließen kann." Als Beispiele für eine arbeitsplatzorientierte Allgemeinbildung wurden Sprachkurse und Kurse über berufsbezogene Probleme angeführt.
XII. Landwirtschaftliche Fortbildung und Bauernhochschulbewegung
Mit der nationalsozialistischen „Revolution" vollzog sich auch eine ideologische Aufwertung des deutschen Bauerntums. Der deutsche Bauer und die deutsche Bäuerin wurden zu „Trägern und Treuhändern der heiligsten Güter" der deutschen Nation, der Rasse und des Bodens stilisiert. Als einzige gesunde und dauerhafte Grundlage des staatlichen und volklichen Lebens sah man „Blut und Boden" und die Verwurzelung des Menschen in der „Scholle". „Der deutsche Mensch, gesund an Körper, Seele und Geist, muß sich in dem deutschen Bauerntum in höchster Vollendung widerspiegeln. Echtes deutsches Bauerntum bedeutet also: Gesundheit, Kraft, Mut, Treue, Ehrliebe, Kameradschaft, Volksverbundenheit, Vaterlandsliebe, Pflichtbewußtsein, Ehrfurcht, Sittenreinheit, Stolz und Lebensfreude, verbunden mit beruflichem Können und geistiger Regsamkeit." Uralte Sinnbilder wie Pflug und Schwert, Sonnenrad, das nordische Hakenkreuz prägten die nationalsozialistische Weltanschauung.
Mit der nationalsozialistischen Machtergreifung begann auch die Bauernhochsdrulbewegung unter Walther Darre, dem damaligen Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft sowie Reichsbauernführer, eine Renaissance zu erleben. Vorbild war die nordische Bauernhochschulbewegung, die von Christian Frederik Grundtwig (1783— 1872) in Dänemark ausging Die nationalsozialistische Bauernhochschulbewegung betrieb ständische Schulung im Sinne ihrer Weltanschauung; sie orientierte sich nicht am „Intellektualismus", sondern am Bauernhaus und am Familienleben als Bildungsorten. Erhaltung des Bauerntums und seines Brauchtums sowie hausfrauliche Tüchtigkeit gehörten zu den vorrangigen Zielen.
Im Bereich des landwirtschaftlichen Bildungswesens vollzog sich in den Jahren 1933 bis 1935 eine generelle Neuordnung. Durch das Gesetz zur Neuordnung über die Zuständigkeiten innerhalb des Staatsministeriums gingen die Aufgaben und Zuständigkeiten im bäuerlichen Schulwesen vom Preußischen Landwirtschaftsministerium auf das Preußische Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung über. Dies bezog sich auf die Höheren Lehranstalten für praktische Landwirte, Ackerbauschulen, Landwirtschaftsschulen einschließlich Mädchenklassen, Kulturbausdiulen, Fachschulen für Wein-, Obst-und Gartenbau, Gärtnerische Fortbildungsschulen, Wirtschaftliche Frauenschulen auf dem Lande, Haushaltspflegerinnen-Lehrgänge und Maidenlehrgänge sowie Landwirtschaftliche Haushaltungsschulen. Mit dieser Zuständigkeitsregelung wurden auch die ländlichen Fortbildungsschulen in die Abteilung „Bäuerliches Ausbildungswesen''übernommen. Dem „Reichsnährstand", dem in den ersten Jahren Walter Darre vorstand, wurde die praktische Ausbildung übertragen. Die Neuordnung des ländlichen (bäuerlichen, landwirtschaftlichen) Berufs-und Fachschulwesens führte zu eiher
Vereinheitlichung und Vereinfachung der Schultypen und der Lehrpläne.
Die Berufserziehung der bäuerlichen Jugend erfolgte auf zwei verschiedenen Wegen: einmal der politisch-weltanschaulichen und ständisch orientierten „Bauernschulung", die der Heranbildung und Auslese der künftigen Bauernführer diente; und zum anderen der bäuerlichen Fach-oder Werksausbildung auf der Grundlage der nationalsozialistischen Weltanschauung.
Der Arbeitsplan der Bauernschulen vor der Neuordnung sollte nach Darre umfassen: Leibesübungen, Wehrsport, Pflege bäuerlicher Sitte und Geselligkeit (Lieder, Spiel, Tanz), Volks-und Rassenkunde, Vererbungslehre, Geschichte und Geopolitik einschließlich Auslandsdeutschtum, Wirtschafts-und Agrarpolitik, Lebensführung und Weltanschauung, Dorfkultur und Volkskunst.
XIII. Zur geistigen Bewältigung der nationalsozialistischen Ära in der Zeit des Wiederaufbaus der Erwachsenenbildung nach 1945
Als gültig wird heute die These angesehen, daß durch die Herrschaft der Nationalsozialisten in den Jahren 1933 bis 1945 die Kontinuität der deutschen Erwachsenenbildung unterbrochen worden sei. Werner Picht, einer der führenden Erwachsenenbildner der Weimarer Zeit und der Nachkriegszeit, charakterisierte die Zeit von 1933 bis 1945 als ein zwölfjähriges Vakuum in der Geschichte der demokratischen Erwachsenenbildung, durch das die volksbildnerische Tradition zerstört worden sei. Die nationalsozialistische Volksbildung bezeichnete er als „Schauspiel der gigantischen Parodie einer Bildungsbewegung, die je auf dem Welttheater gespielt wurde". Radikale „Entbildung''ist für ihn das Ergebnis dieses Abschnittes deutscher Geistesgeschichte
Wenngleich von vielen Erwachsenenbildnern und Politikern die Auffassung vertreten wurde, das Ende des nationalsozialistischen Herrschaftssystems habe für den Aufbau der Erwachsenenbildung nach 1945 die „Stunde Null" bedeutet, den völligen Neubeginn, so läßt sich bei einer genauen Analyse der Quellen feststellen, daß der Aufbau und die Entwicklung der Erwachsenenbildung nach dem Zweiten Weltkrieg durch drei Faktoren geprägt war:
1. die geistige und organisatorische Anknüpfung an die Weimarer Tradition, 2.der politische Einfluß der Besatzungsmächte durch ihre reeducation-Bemühungen und 3. die Auseinandersetzung mit dem Phänomen des Nationalsozialismus sowie die Bewältigung der organisatorischen und politischen Folgen nationalsozialistischer Veränderungen. Die Erwachsenenbildung konnte jedoch nach 1945 nicht wieder dort einsetzen, wo die freie Erwachsenenbildung 1933 ihre Arbeit hatte einstellen müssen: „Ein entscheidender Wandel, wenn nicht gar ein Traditionsbruch, manifestiert sich in der Tatsache, daß die historische Kategorie Volk’ als die verbindende Klammer der geistesgeschichtlichen Motive und Ansätze .fragwürdig’ geworden war. Volk und Staat waren zu problematischen und umstrittenen Größen in der Auseinandersetzung um den politischen, kulturellen, geistigen und erzieherischen Wiederaufbau Westdeutschlands nach dem Zweiten Weltkrieg geworden.
Den oktroyierten Umerziehungsmaßnahmen der Besatzungsmächte stand das Bemühen der Erwachsenenbildner (z. B. Fritz Borinski, Theodor Wilhelm alias Friedrich Oetinger) gegenüber, durch eine „demokratisch-mitbürgerliehe", „partnerschaftliche" Volksbildung Vertrauen für ein neu zu errichtendes Gemeinwesen bzw.demokratisches System zu schaffen.
Die Entnazifizierungs-und Kontrollmaßnahmen der Besatzungsmächte belasteten diese Aufbauarbeit. Auseinandersetzungen zwischen den verantwortlichen Erziehungsoffizieren der Besatzungsmächte und den deutschen Erwachsenenbildnern artikulierten sich in der unterschiedlichen Auffassung um die politische Umerziehung (re-education) und die politisch-demokratische, mitbürgerliche Bildung des deutschen Volkes. Die Reeducation-Maßnahmen der Besatzungsmächte wurden als politischautoritäre, pauschale und undemokratische Herrschaftsansprüche abgelehnt
Die geistige Auseinandersetzung mit der nationalsozialistischen Vergangenheit wurde von den Erwachsenenbildnern für lange Jahre als zentrale Aufgabe erachtet, wenngleich sie nicht übersahen, daß eine Analyse des nationalsozialistischen , Ungeistes'die Gefahr beinhaltete, sich in Anklagen und Selbstvorwür64) fen zu verlieren. Man suchte eine Antwort auf die Frage, was die Erwachsenenbildung tun könne, um dem deutschen Volk künftig ein Fehlverhalten — wie in der NS-Zeit — zu ersparen. Die begrenzte Wirkung der Erwachsenenbildung im Gesamtrahmen von Bildung, Umerziehung und Verhaltensweisen der Deutschen wurde bald erkannt. Wissensvermittlung, Vermittlung sittlicher Werte und demokratischen Verhaltens und vor allem mitbürgerlich-demokratische Bildung wurden als zwar wichtige, aber unzureichende Voraussetzungen gesehen. Eine Übereinstimmung und gemeinsame zielorientierte Arbeit aller Erwachsenenbildner kam nicht zustande. Entscheidende Hemmnisse beim Aufbau der deutschen Nachkriegs-Erwachsenenbildung lagen auch in der finanziellen und technischen Notsituation nach Kriegsende.
Nach 1945 begann der Prozeß des Wiederaufbaus der Erwachsenenbildung ohne Illusionen, realitätsbewußt und mit größtem Engagement, das insbesondere durch den starken Nachholbedarf an Informationen gefördert wurde. Für die Erwachsenenbildner galt es in einer Zeit politischer und geistiger Verunsicherung, alle Kräfte zu mobilisieren, um ein neues, demokratisches und pluralistisches Weiterbildungssystem, um eine neue geistig-weltanschauliche und politische Wertorientierung zu schaffen.
Daten zur Erwachsenenbildung 1933 bis 1945
1933
Auflösung zahlreicher Volksbildungsverbände und -institutionen; z. T. Übergang in die „NS-Kulturgemeinde";
März 1933 Mit der Nr. 6/7 stellen die Nachrichten des Archivs für Volksbildung ihr Erscheinen ein.
1. 4. 1933 Das Archiv für Volksbildung im Reichsministerium des Innern wird aufgelöst.
Die Archivbestände gehen an die Deutsche Schule für Volksforschung und Volks-bildung. 1. 4. 1933 Errichtung der Hauptstelle für Volkshochschulen beim Zentralinstitut für Erziehung und Unterricht (Leiter: O. L. Pudelko); Auflösung der Reichsarbeitsgemeinschaft Deutscher Volkshochschulen mit der Unterabteilung Deutsche Bauern-schulen. 26. 8. 1933 Verordnung über das nicht-staatliche Erziehungs-und Unterrichtswesen.
19. 9. 1933 Erlaß des Reichsministers des Innern betr. Volkshochschulen.
Okt. 1933 Entwurf eines Gesetzes (RMdI) über die Anerkennung von Unterrichtsunternehmen als Volkshochschulen.
28. 10. 1933 Gründung der NS-Gemeinschaft „Kraft durch Freude" (KdF).
1934
1. 5. 1934 Errichtung der Abteilung Volksbildung im Reichs-Schulungsamt der NSDAP.
Erlaß über die Errichtung des Reichsministeriums für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung.
11. 5. 1934 Erlaß über die Aufgaben des Reichsministeriums für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung (u. a. Erwachsenenbildung, Büchereiwesen).
6. 6. 1934 Vereinigung des Reichsverbandes „Deutsche Bühne" und des „Kampfbundes für die deutsche Kultur" zur „NS-Kulturgemeinde".
6. 8. 1934 Durchführungsbestimmungen für die weltanschauliche Schulungs-und Bildungsarbeit des Amts für Ausbildung der NSG KdF. Das gesamte Volkshochschulwesen wird zentral zusammengefaßt und dem Reichsschulungsamt der NSDAP und der DAF als „Deutsches Volksbildungswerk" angeschlossen.
5. 12. 1934 Programm des Reichsschulungsleiters zur Umbenennung in „Volksbildungsstätte".
1935
Auflösung des Reichsbundes „Volkstum und Heimat". Übernahme der Abteilung „Volksbildung" vom Reichsschulungsamt der NSDAP in die Abteilung „Schulung und Volksbildung" der NSG KdF; Errichtung des Amtes „Deutsches Volksbildungswerk" in der NSG KdF.
29. 6. 1935 Auflösung des Hohenrodter Bundes.
27. 7. 1935 Umbenennung und Gleichschaltung der „Gesellschaft für Volksbildung".
1936
Juni 1936 1. Tagung des Amtes Deutsches Volksbildungswerk in Hirschberg/Riesengebirge. 26. 10. 1936 Anordnung von Ley über die Verwendung des Begriffs „Schulung".
1937
218 Volksbildungsstätten im Deutschen Volksbildungswerk; Die „NS-Kulturgemeinde" wird aufgelöst und dem Amt Feierabend der NSG KdF eingegliedert. Okt. 1937 2. Reichsarbeitstagung des Deutschen Volksbildungswerks in Bayreuth.
1. 11. 1937 Gründung der Reichsarbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung.
1938
325 Volksbildungsstätten im Volksbildungswerk; engere Zusammenarbeit des Deutschen Volksbildungswerks mit dem Hauptschulungsamt der NSDAP; Herausgabe von Musterarbeitsplänen für anerkannte Volksbildungsstätten.
Okt. 1938 3. Reichsarbeitstagung des Deutschen Volksbildungswerks in Hannover.
1939
18. 4. 1939 Runderlaß des RMdI: Richtlinien der Reichsarbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung über die organisatorische Neugestaltung der Erwachsenenbildung.
26. 6. 1939 1. Sitzung der Reichsarbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung in Berlin.
7. 7. 1939 Erlaß des Thüringischen Ministers für Volksbildung über den Fortbestand des Landesverbandes Heimatschule Thüringen und der örtlichen Heimatschulen.
3. 12. 1939 Eröffnung des Deutschen Volksbildungswerkes in Böhmen und Mähren.
1940
Herausgabe der „Soldatenbriefe zur Berufsförderung" vom Berufsförderungswerk der Wehrmacht.
1. 12. 1940 Eröffnung der Volksbildungsstätte in Krakau (Generalgouvernement).
1941
300 Betriebs-Volksbildungsstätten im Deutschen Volksbildungswerk.
9. 5. 1941 Anordnung des Gauleiters Lohse über die Gründung der Gauarbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung in Schleswig-Holstein.
1942
Juni 1942 Gründung des Ostinstituts für Volksbildung und Freizeitgestaltung in der NSG KdF im Warthegau (Posen; Leitung: Gauvolksbildungswart Ludwig Caps).
23. 4. 1942 Anordnung über die Volksbildungsarbeit im Gau Baden und Elsaß.
1943
Juni 1943 Das Amt Deutsches Volksbildungswerk wird aus der NSG KdF ausgegliedert und direkt vom Führungsamt der Deutschen Arbeitsfront (DAF) übernommen.
Helmut Keim, geb. 1940 in Markertshofen, Studium der Pädagogik, Psychologie, Soziologie, Geschichte und Betriebswirtschaft; wiss. Mitarbeiter am Erziehungswissenschaftlichen Institut, Sektion Erwachsenenbildung, der Freien Universität Berlin; seit 1970 Referent in der bildungspolitischen Abteilung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, 1975 Lehrbeauftragter für Erwachsenenbildung an der Hochschule der Bundeswehr Hamburg; Redakteur der . didaktischen reihe Ökonomie'. Veröffentlichungen u. a.: Bibliographie zur Volksbildung 1933— 1945, 1970 (zus. mit D. Urbach); Sachinformationen und didaktische Entscheidungshilfe, 1972 (zus. mit W. H. Peterßen); Strukturprobleme der Weiterbildung, 1973 (zus. mit J. Olbrich u. H. Siebert); Grundlagen der Weiterbildung, 1974 (Loseblattsammlung, zus. mit K. E. Bungenstab). Dietrich Urbach, Dr. phil., geb. 1940 in Zwickau; Studium an der Pädagogischen Hochschule Stuttgart; Studium der Erziehungs-und Kulturwissenschaften, Politologie und Geschichte in Frankfurt und Berlin; 1967— 1968 Referent im „Institut für Politische Planung und Kybernetik", 1968— 1973 Geschäftsführer des „Arbeitskreises Gesamthochschule Kassel", seit 1973 Referent für Bildungspolitik beim Deutschen Industrie-und Handelstag, Bonn. Veröffentlichungen u. a.: Hochschulreform und Hochschulselbstverwaltung im demokratischen Rechtsstaat, Bonn 1968; Forschung und Forschungsförderung in der Bundesrepublik Deutschland. Zur Reform ihrer Organisation, Bonn 1969; Bibliographie zur Erwachsenenqualifizierung in der DDR, Braunschweig 1969; Bibliographie zur Volksbildung 1933— 1945, Braunschweig 1970 (zus. mit H. Keim); Die Volkshochschule Groß-Berlin 1920— 1933, Stuttgart 1971; Volksbildung in Deutschland 1933— 1945. Einführung und Dokumente, Braunschweig 1976 (zus. mit H. Keim).
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