Es dauerte über zwei Jahrzehnte, bis die beiden deutschen Staaten am 18. September 1973 Mitglied der UNO werden konnten. Bis zur Paraphierung des Grundlagenvertrages (8. November 1972) scheiterten alle Versuche der DDR, ihr Statusdefizit in der internationalen Politik auszugleichen und mit der Bundesrepublik, die seit den fünfziger Jahren in allen Sonderorganisationen der UNO vertreten ist, gleichzuziehen. Wegen des in Artikel 4 der UNO-Charta statuierten Aufnahmeverfahrens konnte die DDR nicht allein Mitglied der UNO werden, solange die Bundesrepublik nicht ihrerseits Mitglied werden wollte. Lassen sich nun aus der bisherigen Mitarbeit der beiden deutschen Staaten in der UNO konstante, verallgemeinerungsfähige Verhaltensmuster herausarbeiten? Welches Abstimmungsverhalten zeigten beide deutsche Staaten? Wie passen ihre Vorstellungen in die internationale Landschaft, wie mehrheitsfähig sind ihre Positionen? Welche Charakteristika und Spezifika weisen die beiden Staaten in ihrer UNO-Politik auf? Aus der Außenpolitik-Forschung wissen wir, daß jede Außenpolitik — und die UNO-Politik gehört dazu — zu ihrem Erfolg zweier Momente bedarf: eines inneren Konsenses und einer äußeren Kompatibilität. Der Aufsatz geht vor allem auf die Kategorie der äußeren Kompatibilität (Vereinbarkeit von Positionen, Zielen und Mitteln eines Landes mit dem internationalen System) ein als Leitkategorie der außenpolitischen Analyse. Abschließend werden Voraussetzungen und Möglichkeiten für eine pragmatische Kooperation beider deutscher Staaten im UNO-Kontext behandelt.
Das Thema legt zunächst die Versuchung nahe, die gesamte UNO-Politik beider Staaten miteinander zu vergleichen. Ein solches Verfahren wäre zulässig, weil sich die Repräsentanten beider Länder ständig — wenn auch kursorisch und selektiv — miteinander vergleichen und jeweils das günstige Abschneiden des einen und die Niederlage des anderen herausstellen. Doch was sind, was können die Maßstäbe eines Vergleichs sein? Soll das gesamte Verhalten einbezogen werden? Wenn man sich auf ausgewählte Aspekte beschränkt, was sind dann die Kriterien der Auswahl? Um unseren Gegenstand analysierbar zu machen, wird die UNO-Politik beider deutscher Staaten vorwiegend, wenn auch nicht ausschließlich, in der Generalversammlung (GV) untersucht. Die GV ist zwar nur eines der sechs Hauptorgane der UNO, es ist jedoch das einzige Organ, das aus allen Mitgliedern der Vereinten Nationen besteht. Die Beschränkung auf die Generalversammlung rechtfertigt sich aus drei Gründen: 1. Die DDR entzieht sich einem umfassenden Vergleich dadurch, daß sie in sechs von vierzehn Sonderorganisationen nicht vertreten ist, obgleich sie das Recht und, wie nicht wenige sagen, die Pflicht zur Mitgliedschaft hätte. 2. Die Generalversammlung ist das einzige Hauptorgan, in dem beide deutsche Staaten „gleichberechtigt" vertreten sind. Die Bundesrepublik ist nichtständiges Mitglied im Sicherheitsrat. Die DDR war zwar interessiert, mußte jedoch der CSSR den Vortritt lassen. Im internationalen Gerichtshof (IGH) ist die Bundesrepublik vertreten, die DDR nicht. Im Wirtschaftsund Sozialrat waren beide deutsche Staaten; seit 1977 ist die DDR nicht mehr in dieser Organisation. Im Treuhandrat, gleichfalls ein Hauptorgan, sind beide nicht vertreten und werden wohl auch nicht Mitglied werden. Im Generalsekretariat sind beide Staaten durch hohe Beamte vertreten. Es handelt sich bei den Hauptorganen der UNO — mit Ausnahme der GV — um Gremien mit begrenzter Mitgliederzahl, in die die sog. Regionalgruppen ihre Vertreter entsenden. 3. Die Generalversammlung eignet sich deshalb für einen solchen Vergleich, weil ihre
I Einführung
Tagesordnung (meistens etwa 150 Punkte) den Problemhaushalt der internationalen Politik widerspiegelt.
Aus der Außenpolitikforschung wissen wir, daß jede Außenpolitik zu ihrem Erfolg zweierlei bedarf: eines inneren Konsenses, also der innenpolitischen Vertretbarkeit, und einer äußeren Kompatibilität: der Vereinbarkeit mit dem internationalen System. Unter Berücksichtigung der methodischen Schwierigkeit, den inneren Konsens in der DDR festzustellen, wollen wir uns hier auf die äußere Kompatibilität als Leitkategorie der Analyse beschränken. Der Zweck ist hier die Erfassung der internationalen Position eines Staates, wie sie über die UNO vermittelt wird. Die internationale Position und damit die „äußere Kompatibilität" bzw. „Inkompatibilität" läßt sich ausdrücken in der Vereinbarkeit einer Position mit jenen Gegenständen, die in der UNO diskutiert und in Resolutionsform „verabschiedet" werden. Das Abstimmungsverhal-
ten und der Grad an Übereinstimmung des eigenen Verhaltens mit dem Abstimmungsergebnis gibt einen verallgemeinerungsfähigen Hinweis auf die Mehrheitsposition eines Staates. Neben diesem aktuellen Aussagewert der Kategorie hat die „äußere Kompatibilität" auch einen prospektiven Gebrauchswert: Sie gibt in etwa den Grad der Wahrscheinlichkeit an, mit der Staaten bzw. Staatengruppen Mehrheiten für sich und gegen andere mobilisieren können.
Die methodische Berechtigung der Anwendung dieser Kategorie ergibt sich aus vier Gründen:
1. Die Bemühungen beider deutscher Staaten in-und außerhalb der UNO zeigen, daß sie eine Mehrheitsfähigkeit ihrer Positionen, ihrer Ziele und Mittel anstreben. Diese Aktivitäten werden lediglich unterschiedlich bezeichnet. Für die DDR ist die „äußere Kompatibilität" z. B. ein Synonym für die Formel vom „veränderten Kräfteverhältnis zugunsten des Friedens und des Sozialismus“.
2. Die Antwort auf unsere Leitfrage erlaubt hinreichend gesicherte Aussagen über die Mehrheitsfähigkeit der Positionen beider deutscher Staaten und über die Chancen, die UNO als Instrument zur Beförderung eigener Ziele gegen die des anderen einzusetzen. 3. Bei allem Interesse, das wir verständlicherweise den deutschen Staaten in der UNO entgegenbringen, sollte folgendes nicht übersehen werden: Die Bundesrepublik und die DDR sind lediglich zwei der nunmehr 149 Mitglieder; sie gehören zu den „jüngeren" Mitgliedern (beide sind erst seit 1973 dabei). Ihre Probleme werden erheblich relativiert durch die Entwicklungsländer, die ihre Sorgen zu den Prioritäten der Weltorganisation gemacht haben. Um es deutlicher zu sagen: Die Differenzen zwischen den beiden deutschen Staaten verlieren im UNO-Kontext jede Dramatik und Dringlichkeit. Entsprechend äußerte sich der Vertreter der Bundesrepublik Deutschland bei den Vereinten Nationen, Rüdiger von Wechmar, in einem Interview: „Was die nationale deutsche Frage angeht, so müssen wir befürchten, daß wir bei der überwiegenden Mehrheit der Mitgliedstaaten dafür kein Verständnis finden, weil sie zu sehr mit eigenen Problemen beschäftigt sind. Versuchten wir, die UNO einzuschalten, so stellte sich heraus: Es ist politisch nicht machbar." Dies bezeichnet das, was durch die Kategorie „äußere Kompatibilität" ausgedrückt werden soll: Die fehlende Vereinbarkeit einer spezifischen Position (eines Zieles) mit der internationalen Politik. 4. Der vierte Grund für die Verwendung der „äußeren Kompatibilität" ist mehr methodischer Art: Wir gewinnen für die Analyse eine Leitkategorie, die das umfangreiche Material strukturieren hilft.
II. Die Vereinten Nationen als Registrator und Reflektor der internationalen Politik
Abbildung 6
Die beiden deutschen Staaten im UNO-System
Die beiden deutschen Staaten im UNO-System
Es wäre eine folgenschwere Problemverkürzung, wollte man die Vereinten Nationen und das internationale System als zwei miteinander identische Größen behandeln. Stimmen-majorität in der Weltorganisation ist nicht gleichbedeutend mit Machtausübung in der internationalen Politik. Dennoch wäre es nicht gerechtfertigt, die UNO und das internationale System als zwei voneinander unabhängige Größen zu begreifen. Wenngleich eine exakte, wissenschaftlich gesicherte Bestimmung der UNO in der internationalen Politik fehlt, läßt sich die vorliegende UNO-Literatur dahin gehend zusammenfassen, daß die Weltorganisation als vom Stand der internationalen Beziehungen abhängige Resultante gesehen werden muß. Die UNO spiegelt das internationale System wider, mit der Folge, daß sie Probleme behandelt, die das internationale System hervorbringt, und sie einer Lösung zuzuführen versucht. Kurz: Die UNO gilt als Reflektor und Registrator der internationalen Politik.
Auch Beispiele, die scheinbar der Widerspiegelungsthese widersprechen (etwa der Vietnamkrieg), lassen es als gerechtfertigt er-sdheinen, an der Problemlösungskapazität der UNO die Organisierbarkeit internationaler Politik aufzuzeigen. Sie weisen darauf hin, daß es Konflikte gibt, die so strukturiert sind, daß sie von der Weltorganisation nicht gelöst werden können. So ist herausgearbeitet worden, daß dann, wenn erklärte Interessen der Supermächte tangiert sind, der Sicherheitsrat als das einzige zur Sanktion befugte Organ der UNO unfähig ist, eine Entscheidung zu treffen.
An den Beispielen, die die UNO zur „Untätigkeit" verurteilen, läßt sich auch deutlich machen, daß diese internationale Organisation keine „Weltregierung" ist, die über den Staaten steht und damit Konflikte, die die internationale Politik hervorbringt, autonom lösen könnte.
Wenn gesagt wurde, daß die Weltorganisation nicht identisch mit dem internationalen System ist, Resolutionen etwa der General-versammlung lediglich Manifestationen bestimmter Mehrheiten sind, so sollte nicht verkannt werden, daß diese Resolutionen einen erheblichen Einfluß auf das internationale System und auf die Akteure der internationalen Politik haben. Diese Resolutionen geben die Auffassung einer Mehrheit von Staaten wider, sie interpretieren Vorgänge in der internationalen Politik, stellen kollektive Forderungen, zeigen Problemlösungswege, setzen Staaten bzw. Staatengruppen auf die Anklagebank und können nicht zuletzt auch die Behandlung von Problemen verhindern, die Von einer numerischen Minderheit vorgeschlagen werden.
Die Entwicklungsländer, die derzeit von den 149 Mitgliedstaaten etwa 120 stellen, sind wegen dieser numerischen Stärke — die sie bei nahezu allen Fragen, die unter der Über-schrift „politische und ökonomische Dekolo-B nisierung" behandelt werden, geschlossen zur Geltung bringen — nicht nur in der Lage, thematische Schwerpunkte zu formulieren und durchzusetzen, sondern auch fähig, bestimmte Akzente bei der Problemdefinition und Problemlösung zu setzen. Resolutionen und Deklarationen haben nicht nur rhetorischen Charakter, sondern sind zentrale Referenzebenen für Forderungen. So ist z. B. die Deklaration über die „wirtschaftlichen Rechte und Pflichten der Staaten", die von der 29. Generalversammlung (1974) mit großer Mehrheit angenommen wurde (gegen die Bundesrepublik und wenige andere westliche Staaten), für die Entwicklungsländer die Bezugsebene für ihre Forderungen nach Ressourcen-Transfer, Preisindexierung und Rohstoffkartellen sowie für das Recht, ausländische Konzerne zu verstaatlichen. Der Bundesrepublik blieb auf der UNCTAD in Nairobi nichts anderes übrig, als ihre starre Nein-Position aufzugeben und sich etwa bei den Rohstoffkartellen und der Preisindexierung flexibler zu zeigen.
Daran ist zu erkennnen, daß nicht jede Resolution oder Deklaration lediglich einen Papier-wert hat, sondern daß bestimmte Entscheidungen der Generalversammlung die dissentierenden Staaten zu einer Positionsverschiebung veranlassen können.
Bevor wir auf die Mehrheitsfähigkeit der Positionen beider deutscher Staaten eingehen, soll kurz die Frage beantwortet werden, warum die DDR und die Bundesrepublik erst nach über zwei Jahrzehnten ihrer staatlichen Existenz UNO-Mitglied werden konnten. Danach soll auf die „äußere Kompatibilität" eingegangen, einige Bemerkungen zur Politik der selektiven Mitgliedschaft der DDR in Sonder-organisationen gemacht und die Frage nach der „Blocksouveränität" beider deutscher Staaten gestellt werden. Abschließend wird die zwar schwierige, aber dennoch politisch notwendige Frage nach den Möglichkeiten und Grenzen deutsch-deutscher Kooperation im UNO-Kontext zu beantworten versucht.
III. Der Weg der beiden deutschen Staaten in die UNO
Abbildung 7
Quelle: Wilhelm Bruns, Mehr Konflikt als Kooperation. Die beiden deutschen Staaten auf der 31. UN-Generalversammlung, in: Deutschland-Archiv, H. 9/1977, S. 966— 974.
Quelle: Wilhelm Bruns, Mehr Konflikt als Kooperation. Die beiden deutschen Staaten auf der 31. UN-Generalversammlung, in: Deutschland-Archiv, H. 9/1977, S. 966— 974.
Bis zur Paraphierung des Grundlagenvertrages (am 8. November 1972) scheiterten alle Versuche der DDR, ihr Statusdefizit in der internationalen Politik auszugleichen und mit der Bundesrepublik, die seit den fünfziger Jahren in allen Sonderorganisationen der UNO vertreten ist, gleichzuziehen. Bis zur Erlangung ihrer Mitgliedschaft in der UNESCO am 21. November 1972 blieb die Politik der DDR gegenüber dem UNO-System auf eine nicht-formalisierte Ad-hoc-Partizipation beschränkt — im wesentlichen auf unverlangte Erklärungen zu bestimmten Tagesordnungspunkten, die von der UdSSR, von Polen oder von der CSSR „befördert" wurden.
Wegen des in Artikel 4 der UNO-Charta statuierten Aufnahmeverfahrens — alle fünf ständigen Mitglieder des Sicherheitsrats müssen für eine Aufnahme stimmen — konnte die DDR praktisch nicht allein Mitglied der UNO werden, solange die Bundesrepublik nicht ihrerseits Mitglied werden wollte. Flinzu kam, daß der DDR von der Mehrzahl der UNO-Mit-
glieder der Status eines Staates bestritten wurde.
Mit der Veränderung des Stellenwerts der „deutschen Frage" in der Strategie der Westmächte und unter den Bedingungen diplomatischer Entspannung zwischen den USA und der UdSSR mußte die Bundesrepublik ihre Be-ziehungen zur DDR überprüfen. Es zeigte sich, zuerst 1968 in der WHO und in der UNESCO, daß es der Bundesrepublik auf die Dauer nicht möglich sein würde, ihre alleinige Präsenz in allen Sonderorganisationen der UNO gegen die forcierten Versuche der DDR, „gleichberechtigt" (so das Ziel) im UNO-System mitzuarbeiten, durchzusetzen. Der Tatbestand, daß die DDR-Anträge auf Aufnahme in die WHO und in die UNESCO nicht mehr prinzipiell abgelehnt, sondern lediglich vertagt wurden, signalisierte eine veränderte Situation. Die DDR-Aufnahme etwa in die WHO (hier reichte eine einfache Mehrheit der Mitglieder) konnte nur noch verhindert werden mit dem Hinweis der Bundesregierung auf eine Formalisierung des deutsch-deutschen Verhältnisses, die einer UNO-Aufnahme der DDR vorausgehen sollte.
Die sozialliberale Koalition machte das Unvermeidliche (Mitgliedschaft der DDR in internationalen Organisationen und Deblockade diplomatischer Beziehungen der DDR zu Dritten) zum Bestandteil ihrer Deutschlandpolitik:
Nach, einer Formalisierung der deutsch-deutschen Beziehungen sollte von beiden deutschen Staaten die Mitgliedschaft in den Vereinten Nationen angestrebt werden. Dieser politische Fahrplan der Bundesregierung setzte sich gegen die DDR durch; er wurde international akzeptiert. Der enge politische Zusammenhang zwischen Grundlagenvertrag, Ausgang der Bundestagswahl am 19. Novem-B ber 1972, der „Freigabe" der internationalen Anerkennung der DDR und der von ihr mit Vehemenz betriebenen Einbeziehung in das UNO-System wird auch dadurch ausgedrückt, daß am Montag nach der Bundestagswahl, also am 20. November 1972, und nach vorher vollzogener Paraphierung des Grundlagenvertrages (am 9. November 1972) ein Beamter des Auswärtigen Amtes nach Paris zur General-konferenz der UNESCO flog, um für die Aufnahme der DDR in diese Sonderorganisation „grünes Licht" zu geben. Am 21. November 1972 wurde die DDR zum erstenmal Mitglied einer Sonderorganisation der UNO — mit demonstrativer Zustimmung der Bundesrepublik. Das zeitliche Zusammentreffen zwischen der Paraphierung des Grundvertrages und der Mitgliedschaft der DDR in der UNESCO sowie zwischen Grundlagenvertrag und internationaler Anerkennung der DDR zeigte, daß sich die Bundesrepublik mit ihrer Junktimspolitik durchgesetzt hatte. Dieser wiederholte Hinweis erfolgt aus zwei Gründen:
Erstens gegenüber der Anpassungsthese der DDR, mit der versucht wird, das Verhalten der Bundesregierung als einen Anpassungsvorgang an das veränderte „Kräfteverhältnis zugunsten des Friedens und des Sozialismus“ zu interpretieren.
Zweitens gegenüber der parlamentarischen Opposition in der Bundesrepublik: Die Aufnahme der DDR in das UNO-System war unvermeidbar, ihre diplomatische Anerkennung durch die internationale Staatenwelt nur noch eine Frage der Zeit — ohne daß die beiden deutschen Staaten den Grundlagenvertrag (mit erheblichen Zugeständnissen der DDR) geschlossen hätten.
Das Jahr 1972 bedeutete nicht nur für die deutsch-deutschen Beziehungen eine Zäsur, sondern brachte auch die jahrelang erhoffte Wende für die DDR-Außenpolitik: Die DDR wurde am 18. September 1973 133., die Bundesrepublik 134. Mitglied der UNO. Innerhalb dreier Monate (von November bis Dezember 1972) nahmen mehr Staaten diplomatische Beziehungen zur DDR auf als in den über zwei Jahrzehnten zuvor. Der Anerkennungskonflikt der fünfziger und sechziger Jahre zwischen den beiden deutschen Staaten endete mit der getrennten und — worauf die DDR besonderen Wert legte — „gleichberechtigten Mitgliedschaft" im UNO-System.
Was wurde aus den „siamesischen Zwillingen“, die nur gemeinsam in die UNO kommen konnten? Wurde aus der „gleichberechtigten Mitgliedschaft" der DDR auch gleichverpflichtete Mitarbeit im UNO-System? Lassen sich aus der bislang gezeigten Mitarbeit konstante Verhaltensmuster herausarbeiten? Welches Abstimmungsverhalten zeigten beide deutsche Staaten? Wie passen ihre Vorstellungen in die internationale Landschaft, wie mehrheitsfähig sind ihre Positionen? Wie sind die Beziehungen der beiden Nachbarn in der Generalversammlung (sie sitzen nur durch einen schmalen Gang getrennt) im UNO-Kontext zueinander zu bewerten?
IV. Die „deutsche Frage" in den Vereinten Nationen
Bereits ein Vergleich der Grundsatzreden der beiden deutschen Außenminister Fischer und Genscher anläßlich der jährlich einmal stattfindenden Generaldebatte der Generalversammlung zeigt, wie verschieden, ja gegensätzlich die UNO-Politik der beiden deutschen Staaten ist — verschieden in der Schwerpunktbildung (bei der Bundesrepublik Fragen der internationalen Wirtschaftsordnung, bei der DDR Fragen der internationalen Sicherheit und Abrüstung) und unterschiedlich in den Problemlösungsvorschlägen etwa zum südlichen Afrika (die Bundesrepublik plädiert für die Verhandlungslösung und ist prinzipiell gegen Gewalt; die DDR unterstützt einschränkungslos die Befreiungsbewegungen und favorisiert ihren Gewaltlösungsansatz). Extrem gegensätzlich sind schließlich die Auffassungen beider deutscher Repräsentan-ten zur „deutschen Frage". Hier kommt es dann zur leicht belächelten „Deutschstunde" mit einem immer wiederkehrenden Ritual:
Genscher geht von der Fortexistenz des deutschen Problems aus, worauf Fischer repliziert (ohne Genscher namentlich zu nennen), daß nunmehr „jene wesentlichen Probleme gelöst" seien, „die in der Nachkriegsperiode die Beziehungen zwischen den Staaten belastet haben". Fischer fügt hinzu: „Das betrifft ebenso die sogenannte deutsche Frage." Während Genscher seine „Überzeugung" wiederholt, „daß die Geschichte über die Teilung des deutschen Volkes nicht ihr letztes Wort gesprochen hat", setzt Fischer dieser „Überzeugung" die Position der DDR entgegen: „Das Volk der DDR hat sein souveränes Recht, über seine Gesellschaftsordnung zu befinden, ausgeübt und sich unwiderruflich für den Sozialismus entschieden." Fischer geht noch weiter und warnt die Bundesregierung:
„Wer diese historische Wahrheit negiert, gefährdet den Frieden und die Sicherheit der Völker." Während Genscher für die Bundesregierung von der Fortexistenz einer deutschen Nation spricht und die deutsch-deutschen Beziehungen als davon abgeleitete „besondere Beziehungen" bezeichnet, bekräftigt Fischer den bekannten DDR-Standpunkt, wonach „auf deutschem Boden" die „sozialistische" DDR und die „kapitalistische BRD“ bestehen, zwischen denen „es nur Beziehungen der friedlichen Koexistenz" geben könne.
Nach fünf Sessionen der Generalversammlung wird deutlich, welche Funktion die UNO für die beiden deutschen Staaten zumindest in der „deutschen Frage" hat: Beide Delegationen geben ihre konkurrierenden Auffassungen zu Protokoll und benutzen die Vereinten Nationen als Forum, über die Resonanz dieser „Deutschstunde" — etwa bei den Staaten der „Dritten Welt" — läßt sich nur rätseln. Die Vermutung, gepeist aus Gesprächen mit Vertretern aus Entwicklungsländern, spricht für ein weitgehendes Desinteresse. Vielleicht läßt sich dieser Vermutung noch eine Feststellung hinzufügen: Die Bundesregierung hat mehrfach deutlich gemacht, daß sie die UNO nicht für das Organ hält, das sich kompetenterweise mit der „deutschen Frage" beschäftigen soll (dies war übrigens auch die Auffassung aller CDU/CSU-Regierungen).
V. Zum Abstimmungsverhalten der beiden deutschen Staaten in der Generalversammlung
Es überrascht niemanden, daß von einer genuinen UNO-Politik der DDR nicht die Rede sein kann. Dies zeigt sich im Abstimmungsverhalten wie in den Voten von DDR-Politikern, die häufig nicht einmal in Nuancen von den sowjetischen Stellungnahmen abwei-
chen. Die DDR bestreitet dies auch nicht, interpretiert diese hundertprozentige Überein-stimmung mit der UdSSR nur anders: Sie sieht darin die „koordinierte Außenpolitik der sozialistischen Staatengemeinschaft". Eine Analyse des gesamten Abstimmungsverhaltens der Staaten des „real existierenden Sozialismus" zeigt die höchste Kohärenz (mit über 80 Prozent, einschließlich Rumäniens) aller Regionalgruppen (bei der EG liegt die Quote der Übereinstimmung bei etwa 50 Prozent). So deutlich die Konvergenz mit der UdSSR ist, so signifikant sind die Divergenzen gegenüber der Bundesrepublik: Während die Bundesrepublik sich bemüht, alles an Indizien heranzuziehen, was die Hoffnung auf ein „sachliches Nebeneinander" mit der Tendenz zur „Kooperation" begründet, läßt die DDR keine Gelegenheit aus, um die stets hervorgehobenen Gegensätze der beiden deutschen Staaten protokollieren zu lassen. Die DDR versucht, jeden — auch nur atmosphärischen — Eindruck zu vermeiden, als sei eine „friedliche Verständigung zwischen den beiden deutschen Staaten" möglich. Diese Formel von der „friedlichen Verständigung" findet sich noch in dem Memorandum der DDR zu ihrem 1966 gestellten Aufnahmeantrag. In diesem Memorandum war auch davon die Rede, daß durch eine „friedliche Verständigung" die „friedliche Wiedervereinigung Deutschlands" gefördert würde. Bereits der verstorbene DDR-Außenminister Otto Winzer hat jedoch im stark voneinander abweichenden Abstimmungsverhalten der beiden deutschen Staaten einen Indikator dafür gesehen, „wie verlogen und haltlos die von der Bundesrepublik Deutschland verbreitete These von der . Einheit der deutschen Nation'ist".
Wer sich die Mühe macht, das Abstimmungsverhalten der Bundesrepublik und der DDR miteinander zu vergleichen und in Beziehung zu setzen zu den UNO-Mehrheiten, um damit festzustellen, wie mehrheitsfähig die Positionen der beiden deutschen Staaten in den Vereinten Nationen ist, stellt folgendes fest:
Bei der ersten Generalversammlung (1973)
wich die DDR mit 33 Prozent von der Mehrheit ab, die Bundesrepublik mit 56 Prozent, wobei als Abweichung von der Mehrheit der UNO-Mitglieder die Nein-Stimmen und die Enthaltungen zusammengezählt und den zweifelsfrei erfaßbaren Abstimmungen gegenübergestellt wurden. Bei der 30. Generalversammlung (1975) wich die Bundesrepublik 47mal von der Mehrheit ab (dies sind 57 Prozent). Die DDR zeigte 28mal ein von der Mehrheit abweichendes Verhalten (dies waren 34 Prozent). Schaut man sich die letzte Generalversammlung (31. GV) und das Abstimmungsverhalten der beiden deutschen Staaten an, so zeigt sich: Insgesamt wurde 91mal namentlich abgestimmt. Die DDR stimmte bei zwei Drittel der kontroversen und namentlich erfaßbaren Ab-24 Stimmungen in der Generalversammlung mit der Mehrheit. Drückt man ihr von der Mehrheit abweichendes Verhalten (also Nein-Stimmen und Enthaltung) in Prozenten aus, so beträgt die nichtmehrheitsfähige Position der DDR im Jahre 1976 lediglich 25 Prozent.
Bei der Bundesrepublik dagegen dominiert die Stimmenthaltung. In New York geht folgendes Bonmot um: Es gibt die Möglichkeit der Ja-Stimme, die der Nein-Stimme und „the German vote". Das von der Mehrheit abweichende Verhalten der Bundesrepublik beträgt 66 Prozent.
Diese summarische Aussage, die deutliche Hinweise auf die Kategorie der „äußeren Kompatibilität" gibt, wird jedoch erst interessant, wenn das Abstimmungsbild nach Problembereichen und nach dafür vorgesehenen Ausschüssen der Generalversammlung differenziert wird. Hier zeigt sich eine erstaunliche Konstanz, die von der ersten Generalversammlung (1973) bis heute durchgängig zu beobachten ist: Das abweichende Verhalten der DDR konzentriert sich auf einen Bereich (neben den Haushaltsentscheidungen des 5. Ausschusses der GV), der nach ihrer Berichterstattung „zentral" ist: den der Abrüstung und Rüstungskontrolle (internationale Sicherheit) des 1. Ausschusses der GV. Nehmen wir die letzte Generalversammlung, so zeigt sich, daß die DDR sich bei 17 strittigen Resolutionen sechsmal der Stimme (die Bundesrepublik zehnmal) enthielt und einmal mit Nein (die Bundesrepublik keinmal) stimmte. Prozentual ausgedrückt bedeutet dies immerhin 41 Prozent Abweichungen von der Mehrheit. Diese relativ hohe Quote an Abweichungen gewinnt an Aussagekraft, wenn man sich die Konzeption der DDR anschaut, die sie bei jeder Problemlösung innerhalb der UNO (von Landwirtschaftsfragen über Bildungsprobleme bis zu konkreten Hilfsprogrammen für die Entwicklungsländer) geltend macht. Auf eine Kurzformel gebracht könnte man von einer Politik der drei D's sprechen: Detente (Entspannung), Disarmament (Abrüstung) und Development (Entwicklungshilfe). Die Argumentation: Erst die militärische Ergänzung (Disarmament) der politischen Entspannung (Detente) schaffe die Voraussetzung für umfangreiche Entwicklungsprogramme (Development), an denen sich die kommunistischen Staaten beteiligen. Für das UNO-Verhalten der kommunistischen Staaten heißt dies, daß sie versuchen, die Aufmerksamkeit auf die ersten beiden D's zu lenken und alle Bemühungen (etwa der Entwicklungsländer), die Probleme der „Neuen Weltwirtschaftsordnung" als vorrangig anzusehen, als „Ablenkung" von den „eigentlichen" Aufgaben der Weltorganisation denunzieren.
Es ist sicher auch kein Zufall, sondern paßt zu dieser Konzeption der drei D’s — mit der Rangfolge: erst Detente, dann Disarmament und schließlich Development —, daß in der jüngsten Rede des DDR-Außenministers Fischer am 29. September 1977 das zentrale Problem der Entwicklungsländer, im Grunde genommen der internationalen Staatengemeinschaft insgesamt, die „Neue Weltwirtschaftsordnung"
eine Randfrage blieb, während bei Außenminister Genscher dieses Thema nahezu zwei Drittel der Redezeit beanspruchte.
Es ist nicht ersichtlich, was sich die DDR davon verspricht, dieses Thema herunterzuspielen. Sie wird zunehmend zum Adressaten von Forderungen aus der „Dritten Welt", die sich nicht mit schönen Worten über die Notwendigkeit einer „Demokratisierung der internationalen Wirtschaftsbeziehungen" abspeisen läßt. Die DDR wird aber auch ihrer eigenen Konzeption untreu. Wenn die „internationale Sicherheit" (als Oberbegriff für Abrüstung und Rüstungskontrolle) programmatisch einen so hohen Stellenwert hat, warum entzieht sich die DDR dann Resolutionen, die entspan-
nungs-und abrüstungsfreundlich genannt werden können? Ein Beispiel: Ein sowjetischer Vorschlag, der auf eine zehnprozentige Reduzierung der Militärhaushalte der ständigen Sicherheitsratsmitglieder abzielt, ist eigentlich nur zu begrüßen. Nur: Reduzierung von welcher Bezugsgröße? Da die einzelnen Rüstungshaushalte völlig verschieden und auch unterschiedlich transparent sind, müßte der Vorschlag präzisiert werden, um anwendungsfähig zu sein. Doch als die Mexikaner, die ganz sicher nicht zu den „Imperialisten" gezählt werden können, die Kriterien für die Vergleichbarkeit der Verteidigungshaushalte präzisieren wollten (Res. 3254/XXIX), enthielt sich die DDR wie auch die UdSSR der Stimme. Warum?
Verlassen wir den Bereich der internationalen Sicherheit und wenden uns einem Gebiet zu, das zumindest bei uns, also innenpolitisch, interessant ist. Im 3. Ausschuß der Generalversammlung, im sog. Menschenrechtsausschuß (nicht zu verwechseln mit dem erst kürzlich etablierten Menschenrechtsausschuß im Rahmen der Bürgerrechtskonvention), mußte die DDR noch bei der 29. GV (also 1974) in mehr als 50 Prozent der zur Abstimmung gestellten strittigen Resolutionen von der Mehrheit abweichen; heute schwimmt sie im „mean stream". Der Grund: Menschenrechtsfragen in der UNO werden fast ausschließlich im Zusammenhang mit Dekolonisierungsfragen (Süd-25 afrika, Namibia, Rhodesien, Recht von Befreiungsbewegungen auf Gewalt u. a.) behandelt. An dieser Stelle sollte nur angedeutet werden, wie wenig unsere Vorstellung von der „Freizügigkeit" und anderen bürgerlichen Freiheitsrechten in die Landschaft der Vereinten Nationen paßt (trotz der Menschenrechtskonvention über „bürgerliche und politische Rechte"), Ohne dies hier näher erläutern zu können: Wenn etwa vom Recht auf Freizügigkeit und Auswanderung die Rede ist, reagieren die Entwicklungsländer in ihrer Mehrheit allergisch. Dieses Problem figuriert bei ihnen unter der Überschrift „brain drain", d. h.der Abwanderung ihrer Intelligenz in die reichen Industrie-und neuerdings Olländern. In der Meinungsfreiheit und dem Recht auf legale Oppositionsbildung (für uns unverzichtbare Wesensbestandteile einer bejahenswerten politischen Ordnung) sehen die meisten afrikanischen Staaten ein unerwünschtes Mittel gegen die äußerst schwierige „nations-building“ im Entkolonisierungsprozeß. Dieses Menschenrechtsverständnis einer Staatsgruppe, die in den Vereinten Nationen jede ihr genehme Resolution durchsetzen und jede ihr nicht genehme Entscheidung verhindern kann (zumindest in der GV), sollte deutlicher als bislang von uns beachtet werden. Hinzu kommt, daß gerade die Entwicklungsländer den völkerrechtlichen Grundsatz der „inneren Angelegenheiten" extensiv interpretieren und sich jede Einmischung in diese „inneren An-legenheiten“ verbitten.
Wer daher einen Menschenrechtsgerichtshof mit über-staatlichen Kompetenzen fordert, weiß offenbar nicht, worüber er spricht. Es ist sicher auch kein Zufall, daß die Idee eines Menschenrechtsgerichtshofes eine bloße Idee geblieben ist. Gleiches gilt für einen Menschenrechtskommissar mit weitgehenden Befugnissen.
Nicht der DDR bläst hier der Wind ins Gesicht, sondern der Bundesrepublik fehlt der Fahrtwind, um zu Entscheidungen zu kommen, die ihre Position bekräftigten. Als besonders schädlich für das menschenrechtliche Engagement der Bundesrepublik (die sich übrigens bei der letzten Generalversammlung 1976 siebenmal der Stimme im 3. Ausschuß enthalten hatte, die DDR nur einmal) war ihre Enthaltung bei der Resolution „Protection of Human rights in Chile" (31/124), die mit 95 gegen 12 Stimmen, bei 25 Enthaltungen, angenommen wurde. Durch solche „German votes“ nimmt das Image der Bundesrepublik Schaden, wie überhaupt die Enthaltungspraxis nicht ungefährlich für die Außenpolitik der Bundesrepublik ist.
Es soll hier nicht behauptet werden, daß eine Strategie der Enthaltung (nach UNO-Usancen ein verkapptes Nein) eo ipso belastend wirkt.
Gegenstand der Kritik ist vielmehr die Begründung. Lassen wir die „Skepsis" als die wichtigste Begründungsfigur gegenüber Vorschlägen der UdSSR zu Fragen der internationalen Politik hier außer acht. In der Nord-Süd-Dimension war die Ablehnung jeglicher Gewalt die wichtigste Begründung für die Enthaltung (oder für die Nein-Stimme). Ohne auf die Gewaltproblematik (inter-wie auch intrastaatlich) eingehen zu können, sei hier auf folgendes verwiesen: Obwohl die Bundesrepublik den Kolonialismus abstrakt ablehnt und den Rassismus der südafrikanischen Regierung neuerdings sogar scharf verurteilt, unternahm sie vor 1974 nichts gegen Portugal, das sich mit Gewalt in seinen afrikanischen Besitzungen zu behaupten suchte (zum Teil mit bundesdeutschen Waffen); sie kann den Vorwurf nicht entkräften, daß Südafrika ebenfalls waffentechnisch unterstützt wird und ökonomisch ein wichtiger Partner der Bundesrepublik ist. Hier hat sich zwar einiges bewegt, doch festzuhalten bleibt die Argumentation der Entwicklungsländer: Befreiungsbewegungen, die von der OAU (Organisation für die Einheit Afrikas) anerkannt sind, dürfen im Kampf der unterdrückten Völker auch Gewalt anwenden. Da die Bundesrepublik am Postulat eines Gewaltverzichts festhält, muß sie sich bei Resolutionen, die den Passus enthalten: Unterstützung des Kampfes der unterdrückten Völker „by all available means", der Stimme enthalten.
Hier spielt noch eine andere Begründungsfigur eine Rolle: Die Bundesrepublik geht von der Trennung von „Politik" und „Wirtschaft" aus, mit der Folge, daß sie sich zu exkulpieren sucht, wenn westdeutsche Firmen sich bemühen, etwa in Südafrika ihre Kapitalinteressen zu realisieren. Diese Politik der „two fa-ces", statt „true face", die in der Sicht der afrikanischen Staaten mit dem Odium der Komplizenschaft mit Südafrika (und bis 1974 mit Portugal) behaftet ist, kann unangenehme Konsequenzen dann haben, wenn die Bundesrepublik versuchen wollte, spezifische eigene Ziele über die UNO befördern zu wollen (etwa die „deutsche Frage“ oder Teile davon). Im 4. Ausschuß der Generalversammlung, dem Entkolonisierungsausschuß, greift die Bundesrepublik am häufigsten zur „Notbremse" der Enthaltung, wenn es um Sanktionen gegen Südafrika geht und um den Status der Befreiungsbewegungen. Das Abstimmungsverhalten der beiden deutschen Staaten klafft hier am deutlichsten auseinander. In Kenntnis der weltweiten Konfliktformationen und der Gewaltproblematik hieß es 1973, man wolle und müsse „Farbe bekennen“ (so der damalige Außenminister Scheel), man werde „Flagge zeigen". Dies ließ eine mutige UNO-Politik erwarten, die eine Synthese von Zielen der UNO und den Erfordernissen bundes-republikanischer Außenpolitik anzustreben versuchte. Die Enthaltung als permanente Ausrede war jedenfalls nicht vorgesehen.
Zusammenfassend sei festgestellt, daß die DDR im Hauptstrom der UNO-Mehrheit mitzuschwimmen verstand. Sie ist bislang unkritisiert geblieben. Die Mehrheitsfähigkeit der DDR wird dabei begünstigt durch bestimmte „Dauerbrenner" (Südafrika, Israel, Namibia, Befreiungsbewegungen) und die Art ihrer Behandlung. Doch täuscht die Abstimmungskoalition in Fragen des südlichen Afrikas darüber hinweg, daß es auch erhebliche Divergenzen zwischen dem Abstimmungsverhalten der „sozialistischen Staatengemeinschaft" und der Blockfreien (Entwicklungsländer) gab, über die die sonst umfangreiche DDR-Publizistik nicht berichtete. Empirisch läßt sich die DDR-These von der „prinzipiellen" Interessen-identität von Blockfreien und kommunistischen Staaten leicht entkräften: Die Unterschiede beginnen bei der Priorität, die Fragen der internationalen Sicherheit für die kommunistischen Staaten und Fragen der internationalen Wirtschaftsbeziehungen für die Entwicklungsländer haben. Unterschiede, ja Gegensätze zeigen sich auch bei der Behandlung der Weltabrüstungskonferenz (dafür sind die kommunistischen Staaten) versus Sonder-Generalversammlung über Abrüstung (dafür sind die Blockfreien). Die zunehmende Häufigkeit der Enthaltungen des „real existierenden Sozialismus" im 2. Ausschuß (für Entwicklungsländerproblematik zuständig) läßt sich kaum als Interessenidentität kommentie-ten, denn hier entzieht sich die DDR wie die UdSSR einer materiellen Unterstützung der Entwicklungsländer.
Daß die kommunistischen Staaten zunehmend und deutlicher Adressat von materiellen Forderungen der Entwicklungsländer werden (wie kürzlich auf der IV. UNCTAD in Nairobi), rechtfertigt nicht die Konfliktlinie, die gern von der DDR-Publizistik gezeichnet wird: Hier wir (die Blockfreien und die kommunistischen Staaten) und dort die „imperialistischen Staaten“. Schließlich zeigt die Diskussion über eine Charta-Reform, die von den Blockfreien am nachhaltigsten gefordert und von der „sozialistischen Staatengemeinschaft" am striktesten abgelehnt wird, wie es tatsächlich unter der allzu flächigen Überschrift „Interessenidentität" aussieht.
Die „äußere Kompatibilität" der beiden deutschen Staaten in den Vereinten Nationen, ihre Vereinbarkeit von Zielen, Mitteln und Konzeptionen stellt sich differenziert dar. Ganz sicher wird man sagen können, daß beide über einen Grad von „äußerer Kompatibilität" verfügen, wobei der Grad für die DDR höher ist als der für die Bundesrepublik. Insbesondere die Mehrheitsfähigkeit der DDR in dem Bereich, in dem von einigen Politikern in unserem Land besondere Chancen vorausgesagt wurden, im Menschenrechtsbereich, dürfte deutschlandpolitisch eher zur Bescheidenheit raten lassen.
Völlig ungerechtfertigt sind jene Erwartungen, die 1973 im Zusammenhang mit der Aufnahme der DDR in die UNO im Deutschen Bundestag geäußert wurden, nämlich die DDR auf die Anklagebank zu setzen und von der „Weltmeinung" verurteilen zu lassen. Nur Nüchternheit und eine exakte Analyse der Entwicklungen in und außerhalb der UNO kann hier verhindern, daß ungerechtfertigte und von keiner Regierung zu realisierende Erwartungen in Enttäuschungen Umschlägen.
VI. Die beiden deutschen Staaten und die Sonderorganisationen
Während die Bundesrepublik bereits 1950 durch die Mitgliedschaft in der Welternährungsorganisation (FAO) im UNO-System präsent war und seit den späten fünfziger Jahren in allen Sonderorganisationen den vollberechtigten Mitgliedsstatus hatte, gelang der DDR erst 1972 der Zugang zum UNO-System. Obgleich sich ihr Aufnahmebegehren in den fünfziger und sechziger Jahren auf alle Organe der UNO erstreckte, betreibt sie heu-te eine Politik der selektiven Mitgliedschaft (siehe Kasten). Für diese Politik mag es Gründe geben, doch die von der DDR vorgebrachten Begründungen für ihre selektive Mitgliedschaft halten einer Prüfung nicht stand. In keinem Fall kann die DDR diese Politik mit dem Hinweis auf die „sozialistische Gesellschaftsordnung" begründen, denn in allen Sonderorganisationen, in denen sie nicht Mitglied ist, ist zumindest ein „sozialistischer" Staat vertreten (dies gilt sowohl für die FAO, für die ICAO als auch für die vier zur Weltbankgruppe gehörenden Sonderorganisationen). Diese Politik der selektiven Mitgliedschaft kann als Verstoß gegen das Kooperationsgebot des Artikels 1, 4 der UNO-Charta gewertet werden, denn die DDR hat sich mit ihrer UNO-Mitgliedschaft zur Kooperation im gesamten UNO-System verpflichtet.
Kennzeichnend für die Tätigkeit der DDR in den Sonderorganisationen, in denen sie Mitglied ist, ist eine iorumsorientierte Mitarbeit.
Inhaltlich geht es bei dieser Form der Mitarbeit um die Durchsetzung der drei D's. (über die Pflichtbeiträge geht sie dabei finanziell nicht hinaus. Freiwillige geldliche Leistungen an die Entwicklungsländer, für die jede Sonderorganisation einen Fonds hat, sind nicht bekanntgeworden.) Insofern kann davon gesprochen werden, daß ihr Schwerpunkt (vielleicht mit Ausnahme der Weltgesundheitsorganisation, WHO) nicht in der organisationsspezifischen Mitarbeit liegt, sondern in der Propagierung der „internationalen Sicherheit" als angeblich vorrangigem Gegenstand der Sonderorganisationen.
Die Versuche der westlichen Staaten (darunter der Bundesrepublik), die Aufgabenstellung der Sonderorganisationen strikt organisationsspezifisch zu sehen, wird von der DDR als Bemühung qualifiziert, die Sonderorganisationen zu entpolitisieren. So wurde beispielsweise bei der 2. Konferenz der Hochschulminister der europäischen UNESCO-Mitglieder herausgestellt, daß die „Probleme der internationalen Sicherheit und des Friedens in allen Debatten" im Vordergrund standen. Zur Mitarbeit in der UNESCO wird gesagt, daß die „soB zialistischen Staaten Erklärungen zum imperialistischen Putsch in Chile“ abgaben. Als Ergebnis der Regierungsbevollmächtigtenkonferenz der Internationalen Fernmeldeorganisation (UTI) wurde herausgestellt, daß sie „bedeutsame Beschlüsse zur Verurteilung der Politik Südafrikas, Portugals und Israels" gefaßt habe — alles Themata, mit denen sich die Generalversammlung beschäftigt und zu denen diese auch Resolutionen verabschiedet hat. Diese werden durch die Sonderorganisationen nur dupliziert.
Mittlerweile zeichnet sich jedoch ein gewisser Trend der DDR ab, um die organisationsspezifischen Möglichkeiten der Sonderorganisationen stärker zu nutzen, insbesondere in der WHO, wo sie den von ihr erklärten Vorbildcharakter des DDR-Gesundheitssystems einzubringen versucht. Eine — wenn auch vorsichtige — Hinwendung der DDR zur organisationsspezifischen Mitarbeit ist auch in der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) festzustellen. Das „Recht auf Arbeit" wird hier als Exportartikel deklariert.
VII. Möglichkeiten und Grenzen deutsch-deutscher Kooperation im UNO-System
Untersucht man das Verhältnis beider deutscher Staaten zueinander unter Einbeziehung ihres Verhaltens im UNO-Kontext mit den Kategorien Konfrontation, Kooperation und Kompetition, also mit den drei K's, die für die deutsch-deutschen Beziehungen generell typisch sind, so ist das Verhalten der DDR vorwiegend unter dem Stichwort „Kompetition"
(Wettbewerb) zu subsumieren, insbesondere in der Berichterstattung. Dieser Gesichtspunkt des Wettbewerbs zeigt sich insbesondere gegenüber den Entwicklungsländern.
Die Kategorie „Konfrontation“ ist an zweiter Stelle zu nennen. Bei der direkten Konfrontation in New York verhält man sich nach dem Reiz-Reaktions-Schema: Wenn der Außenminister oder ein Vertreter der Bundesrepublik auf das noch ausstehende Selbstbestimmungsrecht der Deutschen hinweist, reagiert die DDR mit dem Hinweis, daß die DDR-Bevölkerung ihr Selbstbestimmungsrecht ein für allemal ausgeübt habe.
Gibt es Möglichkeiten für eine Kooperation zwischen den beiden deutschen Staaten? Eine solche generelle Fragestellung wäre zu differenzieren in drei Unterfragen:
1. Ist eine Kooperation von UNO-Mitgliedern notwendig?
2. Ist eine solche noch sachlich festzulegende Kooperation wünschenswert?
3. Welche Kooperationsfelder böten sich an und welche Voraussetzungen müssen beachtet werden?
Die erste Frage läßt sich mit einem uneingeschränkten Ja beantworten. Die Notwendigkeit von Kooperationen wird nicht nur grundsätzlich von allen UNO-Mitgliedern bejaht, sie ist sogar Pflicht aller UNO-Mitglieder. Bezogen auf die beiden deutschen Staaten könnten die Außenminister Genscher und Fischer beim Wort genommen werden. Das große Thema der Genscher-Rede bei der 31. und 32. Generalversammlung war die Kooperation. Auch Fischer versicherte: „Die sozialistischen Staaten wollen Kooperation zum Nutzen und nicht Konfrontation zum Schaden der Entspannung", oder: „Die DDR ist ein weltoffener, zur friedlichen Zusammenarbeit bereiter Staat" (Horizont 25/1977, S. 5).
Bei der Frage, ob die Kooperation wünschenswert ist, ist die Antwort schwieriger. Abstrakt wird auch hier die multilaterale wie bilaterale Kooperation bejaht. Fragt man jedoch Diplomaten und Wissenschaftler (etwa in Ost-Berlin), so gibt es unterhalb des Abstraktums „wünschenswert" genügend Vorbehalte, Mißverständnisse, Mißtrauen und Berührungsängste, die eine stabile, kontinuierliche und auch formalisierte (institutionalisierte) Kooperation beider deutscher Staaten für die nächste Zeit als unwahrscheinlich erscheinen lassen.
Bei der Frage nach der Realisierbarkeit von deutsch-deutschen Kooperationen im UNO-Kontext müssen einige Voraussetzungen bedacht werden. Welche Kooperationsfelder (-themen) bieten sich an? Zunächst negativ gewendet: Aus den genannten Gründen scheint mir eine Kooperation mit der DDR in Fragen, die das südliche Afrika betreffen, aussichtslos. Hier sind die Optionen, die beide Regierungen für sich und für die Akteure im südlichen Afrika Vorschlägen, zu gegensätzlich.
Im Bereich der internationalen Sicherheit scheinen mir die Möglichkeiten auch nicht so günstig zu sein, obgleich beide durch das Abstimmungsverhalten auf ihre jeweiligen Führungsmächte erkennbar Rücksichten nehmen (die DDR stärker als die Bundesrepublik). Bei dem Versuch, die Kooperationsmöglichkeiten und -themen zu identifizieren und den Rahmen dafür zu markieren, sollte vielleicht mit praktizierten deutsch-deutschen Kooperationen im begonnen werden. Sieht man einmal von dem gemeinsamen Beitritt ab, so fand die erste gemeinsame Aktion in einer relativ unbedeutenden Angelegenheit statt: die Übersetzung von ausgewählten UNO-Dokumenten ins Deutsche. Die drei deutschsprachigen UNO-Mitglieder Österreich, die DDR und die Bundesrepublik hatten sich an einen Tisch zu setzen (die Initiative ging von Bonn aus). Die DDR zeigte sich hier zunächst sehr reserviert. Als aber Österreich voll mitmachte, gab auch die DDR zu erkennen, daß auch sie der Generalversammlung vorschlagen will, Deutsch zu einer Dokumentarsprache zu machen (nicht zu verwechseln mit den Arbeitssprachen). Inzwischen gibt es im Rahmen der ILO gemeinsame Bemühungen, die ILO-Dokumente ins Deutsche zu übersetzen. Die Arbeitsatmosphäre wird als gut bezeichnet, wenngleich linguistische Streitigkeiten für politischen Dissens stehen. Soll z. B. „worker" mit „Werktätige" (wie die DDR vorschlägt) oder mit „Arbeitnehmer" (wie die Bundesrepublik vorschlägt) übersetzt werden?
Die zweite erkennbare Kooperation gab und gibt es bei der Seerechtskonferenz. Hier werden sogar Absprachen über gemeinsame Resolutionsentwürfe getroffen. In zahlreichen — wenn auch informellen — Begegnungen zwischen den Delegationsmitgliedern wurde versucht, aus der gemeinsamen Betroffenheit von Beschlüssen abgestimmte Problemlösungsvorschläge zu erarbeiten.
Geht man nun von den Erfahrungen dieser zwei Kooperationen aus und schaut sich deren publizistische Behandlung (oder Nichtbehandlung) in DDR-Medien an, so lassen sich hier einige Voraussetzungen herausstellen, die zumindest jede für sich aus der Sicht der DDR den Rang einer conditio sine qua non haben:
1. Die Kooperation sollte nicht an die „große Glocke“ gehängt werden (nirgendwo in der DDR-Publizistik findet man einen Hinweis oder gar eine Beschreibung der Zusammenarbeit in der Sprachenfrage oder bei der Seerechtskonferenz) . 2. Damit zusammenhängend: Durch die Kooperation der Staaten darf nicht der Eindruck entstehen, als seien die beiden Deutschland sich einig, als gäbe es zwischen ihnen „besondere Beziehungen". Deutsch-deutsche Kooperationen dürfen nicht als Ausdruck der Bonner These von den „besonderen Beziehungen" nach außen hin dargestellt werden. Der DDR muß genügend Spielraum gegeben sein, um die Kooperation als „natürliche“ Zusammenarbeit zwischen Staaten unterschiedlicher Gesellschaftsordnungen zu deklarieren. In dem Maße, in dem dies beherzigt wird, steigen die Chancen für eine solche Kooperation, vorausgesetzt, die Problemlage und die spezifische Betroffenheit beider erfordert dies.
3. Die Kooperation muß thematisch und sachlich begrenzt sein und, wenn möglich, nicht institutionalisiert.
4. Wenn es sich machen läßt, legt die DDR sehr großen Wert darauf, daß außer den beiden deutschen Staaten noch andere Länder beteiligt sind. Denkbar wäre hier z. B. eine Kooperation auf dritten Märkten. Diese Kooperationsform ist zwar eine sehr anspruchsvolle Form der Zusammenarbeit, für die noch eine Reihe von Voraussetzungen gegeben sein müßten. Die Bereitschaft der beiden Regierungen dazu ist aber vorhanden. 5. Es muß sich — wie beim Seerecht von der DDR ausdrücklich so anerkannt und benannt — um ein „vitales Interesse“ (DDR-Außenminister Moldt) handeln, das die DDR zu einer Kooperation bringt.
Unter Würdigung dieser einzelnen Bedingungen und Voraussetzungen scheinen mir die Möglichkeiten für eine deutsch-deutsche Kooperation im UNO-Rahmen durchaus gegeben zu sein, wenngleich in bescheidenem Umfang. Mehr zu verlangen, hieße die für die beiden deutschen Staaten unterschiedlichen Bestimmungsfaktoren, ihre Einbindung in unterschiedliche Integrationssysteme und die spezifische deutschlandpolitische Lage in ihren Wirkungen unterschätzen.
Einige Literaturhinweise
Akpan, Moses E., African Goals and Diplomatie Strategies in the United Nations, North Quincy 1976;
Arbeitsgemeinschaft für Völkerrecht beim Institut für Internationale Beziehungen an der Akademie für Staats-und Rechtswissenschaft der DDR (Hrsg.), Völkerrecht, Teil 2, Berlin (O.) 1973;
Bley, Helmut, Möglichkeiten einer UN-Politik für die Bundesrepublik Deutschland, in: Aus Politik und Zeitgeschichte B 38/1973;
Blumenwitz, Dieter, Die beiden deutschen Staaten in den Vereinten Nationen, in: Zeitschrift für Politik 24. Jg. (1977), H. 2, S. 101— 121;
Brückner, Jens A., Der Weg der Deutschen Demokratischen Republik in die UNO, in: Vereinte Nationen (VN) 21. Jg. (1973), S. 117— 126;
Bruns, Wilhelm, Die UNO-Politik der DDR, Stuttgart 1978;
Delbrück, Jost, Deutschland in den Vereinten Nationen, in: Europa-Archiv 28. Jg. (1973), S. 564— 572;
Czempiel, Ernst Otto, Macht und Kompromiß. Die Beziehungen der BRD zu den Vereinten Nationen 1956— 1970, Düsseldorf 1971;
Dicke, Detlef C. /Rengeling, Hans W., Die Sicherung des Weltfriedens durch die Vereinten Nationen, Baden-Baden 1975;
Gorenflos, Walter, Die VN in der internationalen Politik, in: Außenpolitik 27. Jg. (1976), H. 2, S. 179— 189;
Hüfner, Klaus/Naumann, Jens, Das System der Vereinten Nationen. Eine Einführung, Düsseldorf 1974;
Kewenig Wilhelm A. (Hrsg.), Die Vereinten Nationen im Wandel. Referate und Diskussionen eines Symposiums „Entwicklungslinien der Praxis der Vereinten Nationen in völkerrechtlicher Sicht", Berlin (W.) 1975;
Mahnke, Hans-H., Die beiden deutschen Staaten in den Vereinten Nationen, in: Vereinte Nationen (VN) 21. Jg. (1973), S. 112— 117;
Moldt, Ewald, Die DDR Mitglied der Vereinten Nationen, in: Deutsche Außenpolitik (DDR) 18. Jg. (1973), S. 1281— 1285;
Münch von, Ingo, Deutschland und die UNO (= Aktuelle Dokumente), Berlin (W.) 1973; Pawelka, Peter, Die UNO und das Deutschlandproblem, Tübingen 1971;
Scheuner, Ulrich/Lindemann, Beate (Hrsg.), Die Vereinten Nationen und die Mitarbeit der Bundesrepublik Deutschland, München usw. 1973;
Spröte, Wolfgang/Wünsche, Harry, Die UNO und ihre Spezialorganisationen, Berlin (O.) 1975;
Steiniger, Peter A., Die Rolle der Vereinten Nationen in der internationalen Klassenauseinandersetzung, in: Einheit (DDR) 26. Jg. (1971), S. 54— 65; Wolfrum/Prill/Brückner (Hrsg.), Handbuch Vereinte Nationen, München 1977.
Die Zweimonatsschrift „Vereinte Nationen" ist das einzige Periodikum in der Bundesrepublik, das sich ausschließlich und kompetent mit der UNO beschäftigt.
Informationsmaterial über die Vereinten Nationen sind beim Generalsekretariat der Deutschen Gesellschaft für die Vereinten Nationen, Simrockstr. 23, 5300 Bonn, zu erhalten.
In dem Aufsatz „Kernkraftnutzung als Bestandteil einer aktiven Wachstums-und Energiepolitik" von G. Voss (B 5/78) heißt es auf Seite 36 im ersten Absatz, Zeile 12, fälschlicherweise: „In der Bundesrepublik ist die Kernenergie an der gesamten Kraftwerkskapazität von rd. 65 000 MW derzeit gerade mit einem Prozent beteiligt." Richtig muß es heißen: „In der Bundesrepublik Deutschland ist die Kernenergie an der Kraftwerkskapazität der öffentlichen Versorgung von 65 000 MW derzeit gerade mit zehn Prozent beteiligt."
Wilhelm Bruns, Dr. phil., geb. 1943 in Werdohl; Lehrbeauftragter an der Universität Hamburg; Studium der Rechtswissenschaften, Politikwissenschaft und Volkswirtschaft in Hamburg; Arbeit in der Erwachsenenbildung, Mitarbeiter beim NDR und beim Deutschlandfunk. Veröffentlichungen u. a.: Die friedliche Koexistenz, Hamburg 1976; Die UNO-Politik der DDR, Stuttgart 1978; Deutsch-deutsche Beziehungen, Opladen 1978; Sozialistische Außenpolitik oder Außenpolitik der DDR? Zu einigen Grundfragen der DDR-Außenpolitik, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, B 19/77.
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