Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen

Kulturpolitik und literarische Zensur in der DDR | APuZ 46/1980 | bpb.de

Archiv Ausgaben ab 1953

APuZ 46/1980 Artikel 1 Menschenrechte im SED-Staat Kulturpolitik und literarische Zensur in der DDR Dreißig Jahre Kulturpolitik der DDR im Spiegel ihrer Malerei

Kulturpolitik und literarische Zensur in der DDR

Lothar Jegensdorf

/ 34 Minuten zu lesen

Zusammenfassung

Die literarische Zensur in der DDR ist bisher kein Thema der Germanistik, obwohl z. B. die Literatursoziologie hier ein reiches Faktenmaterial für die Analyse des Wechselverhältnisses von politischen Rahmenbedingungen, Autor, Text und Leser zur Verfügung hätte. Dieser Beitrag beschäftigt sich mit folgenden Fragen: — Welche zensurierenden Maßnahmen werden gegenwärtig in der DDR praktiziert? — Welche Auswirkungen lassen sich im Bereich des literarischen Lebens durch zensurierende Eingriffe beobachten? Haben sich unter dem Vorzeichen der politischen Zensur spezifische Schreibweisen entwickelt? Ausführlich werden die verschiedenen Formen der Zensurpraxis dargestellt: die verfassungsrechtliche, ideologische, kaderpolitische, administrative und strafgesetzliche Zensur. Die Geschichte der Literaten und Literatur in der DDR belegt vielfach, gegen welche Schwierigkeiten Autoren anschreiben müssen, um im eigenen Staat publizieren zu können. Die Wirkungen der Zensur — sei sie politisch, religiös oder moralisch motiviert — sind in der europäischen Geschichte stets ambivalent gewesen: Teils verhinderte sie die Produktion und Verbreitung von Literatur, teils provozierte sie geistigen Widerstand und setzte somit Kräfte frei, die die literarische Produktivität förderten. Gleiches gilt für die literarische Entwicklung in der DDR. Das gemäßigte kulturpolitische Klima in der DDR seit Anfang der siebziger Jahre war die Voraussetzung für das Offenbarwerden eines zuvor nicht bekannten Reichtums im Thematischen und Stilistischen. Je mehr sich in den folgenden Jahren der kulturpolitische Kurs verschärfte, desto auffälliger entwickelten sich literarische Schreibweisen, die es erlauben, auch unter widrigen Umständen „listig“ (B. Brecht) die Wahrheit zu sagen. Dazu gehören historische und sprachliche Verfremdungen, literarische Montagen, die Renaissance der Fabel, die Rezeption „gebrochener" Gestalten aus der Literatur des 18. und 19. Jahrhunderts, sublime Techniken der Dialogisierung, der Anspielung und Aussparung. Die längerfristigen Konsequenzen für die Schriftsteller in der DDR aus den strafrechtlichen Bestimmungen vom August 1979 sind noch nicht abzusehen. Dennoch ist kurzfristig bereits feststellbar, daß DDR-Autoren literarische Werke mit kritischen Tendenzen seitdem nicht publizieren, weder in der DDR noch — unter Umgehung von vorgeschriebenen Regelungen — im westlichen Ausland. Dieses Schweigen ist „beredt" (Stefan Heym).

Einleitung

Abbildung 1

Dieser Beitrag beschäftigt sich mit folgenden Fragen:

a) Welche zensurierenden Maßnahmen werden gegenwärtig in der DDR durchgeführt? b) Welche Auswirkungen lassen sich im Bereich des literarischen Lebens durch zensurierende Eingriffe konstatieren?

c) Gibt es spezifische literarische Schreibweisen, die sich unter den Vorzeichen von politischer Zensur und Sozialistischem Realismus entwickeln?

Die Wirkungen politisch, religiös oder moralisch motivierter Zensur sind in der Geschichte stets ambivalent gewesen: teils die Produktion und Verbreitung von Literatur verhindernd, teils zum geistigen Widerstand provozierend, Kräfte freisetzend und die literarische Produktion fördernd. Bedeutende klassische Werke des 18. Jahrhunderts, die wir heute zur deutschen Nationalliteratur zählen, entstanden unter absolutistisch-zensurie-renden Rahmenbedingungen. Die Praxis der NS-Zensur dagegen führte zum Exodus der meisten deutschen Autoren von Rang, zur inneren Emigration und insgesamt zum Niedergang der Literatur in den Grenzen des Deutschen Reiches.

Das relativ gemäßigte kulturpolitische Klima in der DDR seit Anfang der siebziger Jahre war die Voraussetzung für das Offenbarwerden eines zuvor unbekannten Reichtums im Thematischen und Stilistischen. Eine Reihe dieser Werke dürfte die Tagesaktualität überdauern. Gleichzeitig mit der sich verschärfenden kulturpolitischen Tendenz entwickelten sich literarische Schreibweisen, auch unter widrigen Umständen „listig" die Wahrheit zu schreiben; dazu gehören historische und sprachliche Verfremdungen, die Technik der literarischen Montage, der Psychologisierung und Dialogisierung von Kernstellen, die hoch-entwickelte Kunst der Anspielung und Aussparung, Rückgriffe auf die Form der Fabel und eine neuartige Form der Klassikrezeption. Wenn im folgenden von der „literarischen Zensur" die Rede ist, so meint der generelle Begriff „Zensur" jegliche staatliche Kontrolle menschlicher Äußerungen. Die Zensur bzw. eine zensurierende Maßnahme ist eine institutionalisierte und legalisierte Form der Kontrolle, um unerwünschte Veröffentlichungen mündlicher, schriftlicher oder bildnerischer Art zu verhindern. Sie kann als Vor-oder Nachzensur in Erscheinung treten. Der Kollektiv-Begriff „Literatur" meint die Gesamtheit aller schriftlichen Äußerungen innerhalb eines gesellschaftlichen Systems. Im folgenden wird vor allem auf Beispiele der dichterischen Literatur („Belletristik") Bezug genommen. Durch das 3. Strafrechtsänderungsgesetz vom 1. August 1979 hat das Thema „Zensur in der DDR“ eine neue Aktualität erlangt. Damit kulminiert in der DDR eine Entwicklung, die mit der Staatsgründung begann. Bereits vor Beendigung der offiziellen sowjetischen Zensur durch die Sowjetische Militäradministration im August 1949 wurde von der SED „ein politisch-ideologisches und administrativ-indirek21 tes Zensur-System" für alle Publikationen und Massenmedien aufgebaut. Nach der Über-gabe der Verwaltungsfunktionen an die Regierung der DDR in Oktober 1949 wurde es nach sowjetischem Vorbild weiter ausgebaut und ist bis zur Gegenwart im wesentlichen unverändert. Die Geschichte der Zensur in der DDR ist in der Bundesrepublik weitgehend unbekannt.

Sie müßte noch geschrieben werden. Die gegenwärtige „linke" wie „bürgerliche" Literatur-soziologie, die sich in besonderer Weise der Wechselbeziehung . Politik'— . Autor'— . Leser'

anhand der eindrucksvollen Faktenfülle aus dem Bereich der DDR widmen könnte, ja sollte, schweigt sich aus. In Darstellungen über die Literatur in der DDR wird nicht oder nur unzureichend dargestellt, welche Schwierigkeiten ein DDR-Autor zu überwinden hat, bevor sein Werk erscheint. Ist im Programm der SED vom Mai 1976 noch davon die Rede, die Entwicklung der Künste erfordere ein „verständnisvolles Verhalten gegenüber den Künstlern", so steuert die Staatspartei — in augenfälligem Widerspruch — seit eben diesem Zeitpunkt einen Konfrontationskurs gegenüber kritischen Schriftstellern. Das wird deutlich — an der Ausschöpfung der administrativen Möglichkeiten im Vorgehen gegen dissidente Literaten: Veröffentlichungsund Auftrittsverbot, Ausschluß aus dem Schriftstellerverband der DDR (seit 1976 mehr als 30 Ausschlüsse und Austritte), Ordnungsstrafen, Geldstrafen, Haftstrafen, freiwillige Ausreise und zwangsweise Ausbürgerung;

— an der Verschärfung der öffentlich-ideologischen Auseinandersetzung mit mißliebigen Schriftstellern;

— an der strafgesetzlich erheblich ausgeweiteten Kriminalisierung selbst solcher Äußerungen, die nicht der Geheimhaltung unterliegen, aber Details sammeln und verbreiten, die den „realen sozialistischen" Alltag der DDR kritisieren und nicht der staatskonformen Selbstinterpretation entsprechen. Kennzeichnend für die gegenwärtige Situation ist, daß man nicht vorhersehen kann, welche Maßnahmen in einem konkreten Fall in Gang gesetzt werden. So wenig kalkulierbar die Folgen, so unpräzis, wenngleich typisch für staatliche Zensurmaßnahmen aller Zeiten sind die politischen Begründungen für das Vorgehen gegen Schriftsteller.

Innenpolitisch entwickle sich die DDR, so wird argumentiert, in scharfer Auseinandersetzung mit Erscheinungen der bürgerlichen Restideologie. So formuliert Hermann Kant, Präsident des DDR-Schriftstellerverbandes, den offiziellen Standpunkt gegenüber mißliebigen Mitgliedern: „Dies ist nicht die Zeit, liebe Kollegen, überaus sanft zu sein, denn in den Kämpfen, die sie uns bringt, wird nicht so sanft mit uns umgesprungen. Wir müssen uns wehren, wir haben einiges zu bewahren." Genauer äußert sich der Berliner Bezirk des DDR-Schriftstellerverbandes. Nachdem die Versammlung am 7. Juni 1979 die Autoren Kurt Bartsch, Adolf Endler, Stefan Heym, Karl-Heinz Jakobs, Klaus Poche, Klaus Schlesinger, Rolf Schneider, Dieter Schubert und Joachim Seyppel aus den eigenen Reihen ausgeschlossen hatte, rechtfertigt sie ihren Beschluß mit folgenden Worten: „Die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den Schriftstellern und der Partei der Arbeiterklasse hat sich bewährt ... Sie äußert sich in der offensiven Auseinandersetzung mit der forcierten antikommunistischen, friedensfeindlichen Hetze des Klassengegners." Der Generalsekretär des DDR-PEN-Clubs, Henrick Kreysch, bezichtigte die außer Landes gegangenen bzw. ausgebürgerten Schriftsteller „der Konterrevolution"

Außenpolitisch bedrohe der internationale Imperialismus die Existenz der DDR. Er bediene sich bei seinen Einmischungsversuchen u. a.derjenigen Schriftsteller, die nicht sicher auf dem Boden des Sozialismus stünden. Ihnen sagt man landesverräterische Beziehungen nach. So werden Verlautbarungen und Auftritte von DDR-Schriftstellern in den Westmedien generell als „Verleumdung der DDR-Kulturpolitik" und als „Kooperation mit dem Klassenfeind" bezeichnet (offener Brief Dieter Nolls an E. Honecker, in: Neues Deutschland vom 23. 5. 1979).

I. Grundlagen und Ebenen der Zensurierungspraxis

Die Maschen der systematischen Zensurie-rung für individuelle Äußerungen sind unterschiedlich eng und z. T. verdeckt angelegt. Zensurierende Restriktionen gehen von verschiedenen Institutionen aus und liegen auf mehreren Kompetenzebenen, so daß nicht nur der außenstehende Beobachter, sondern auch der zensurierte Autor oft nicht mit hinreichender Sicherheit wissen kann, woher eine bestimmte Maßnahme herrührt. Der Übersicht wegen sollen folgende Zensurierungsebenen voneinander abgehoben werden:

— die verfassungsrechtliche — die ideologische — die personalpolitische — die administrative — die strafgesetzliche 1. Die Zensur — verfassungsrechtlich Folgt man der Verfassung der DDR (Stand: 7. 10. 1974), so dürfte es keine Zensur geben: Artikel 27 (1) Jeder Bürger der Deutschen Demokratischen Republik hat das Recht, den Grundsätzen dieser Verfassung gemäß seine Meinung frei und öffentlich zu äußern. Dieses Recht wird durch kein Dienst-oder Arbeitsverhältnis beschränkt. Niemand darf benachteiligt werden, wenn er von diesem Recht Gebrauch macht.

Artikel 30 (1) Die Persönlichkeit und Freiheit jedes Bürgers der Deutschen Demokratischen Republik sind unantastbar.

(2) Einschränkungen sind nur im Zusammenhang mit strafbaren Handlungen oder einer Heilbehandlung zulässig und müssen gesetzlich begründet sein. Dabei dürfen die Rechte solcher Bürger nur insoweit eingeschränkt werden, als dieses gesetzlich zulässig und unumgänglich ist.

Solche Verfassungsgrundlagen lassen — dem Wortlaut nach — offensichtlich auch kritische Äußerungen zu. Dennoch weiß jeder, der die Verfassungswirklichkeit und die Fülle nachgeordneter Gesetze kennt, daß der literarischen Freiheit in der DDR viele Grenzen gesetzt sind, die ihrerseits verfassungsrechtlich verankert werden.

Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland behandeln die ersten 18 Artikel den Umfang und die Art der Menschenrechte mit der sogenannten Bestandsgarantie in Artikel 19. Sie werden also vorrangig genannt; erst dann folgen Staatsrechtsartikel. Die DDR-Verfassung dagegen beginnt vorrangig mit Staatskonstitutionsbestimmungen, erst dann werden „Bürgerrechte" (nicht „Menschenrechte") formuliert. Die Inanspruchnahme eines Bürgerrechts wird mithin durch allgemeinere Staatsvorbehalte eingeschränkt; das gilt auch für die Wahrnehmung der Rechte nach Artikel 27 und 30. Massive Einschränkungen des Geistes und des Buchstabens der Verfassungsartikel 27 und 30 ergeben sich ebenfalls aus den Strafrechtsparagraphen 106 („Staatsfeindliche Hetze"), 219 („Ungesetzliche Verbindungsaufnahme") und 220 („Öffentliche Herab-würdigung"). 2. Die Zensur — ideologisch Die DDR-Literatur zeichnet sich wie alle öffentlich-offiziellen Kunst-Objektivationen in der sozialistischen Hemisphäre durch ein staatlich verordnetes Selbstverständnis aus, hier durch den „Sozialistischen Realismus". Dieser Begriff wurde seit seiner offiziellen Einführung auf dem Ersten Allunionskongreß der Sowjetschriftsteller (Moskau 1934) in die sozialistisch-kommunistische Bewegung mit teilweise unterschiedlichen interpretatorischen Detail-Füllungen versehen, und es ist erstaunlich, was heute z. T. diesem Etikett subsumiert wird. Allgemein ist der Sozialistische Realismus jene künstlerische Richtung und die ihr zugrunde liegende Schaffensmethode, welche die Wirklichkeit in ihrer revolutionären Entwicklung hin zur kommunistischen Gesellschaft künstlerisch darzustellen versucht. Sozialistisch-realistische Kunst soll sein:

— „parteilich", d. h. mit dem Standpunkt der sozialistisch-kommunistischen Partei der Arbeiterklasse übereinstimmen und ausschließlich die Interessen der Arbeiterklasse vertreten; — „wahr" und „objektiv" im Sinne der Axiome des historischen Materialismus;

— „tendenziell" im Sinne der Befreiung der Menschheit von Ausbeutung; — „typisch" beim Erfassen der allgemeinen revolutionären geschichtlichen Entwicklung, die sich im dargestellten Einzelschicksal konkretisiert; — „volkstümlich" und „volksverbunden", d. h.dem Interesse des Volkes dienend, den Volks-massen zugänglich und verständlich, wobei die Möglichkeit einer ästhetischen Bildung der Volksmassen in Rechnung gestellt wird;

— „positiv", „optimistisch" und „enthusiastisch", um die Lebensfreunde, den sinnenhaften Genuß der Wirklichkeit, die Arbeitsmoral und den kämpferischen Einsatz für den Aufbau des Sozialismus zu erhöhen.

Sozialistischer Realismus und Literaturpolitilc Aus diesen Postulaten lassen sich bestimmte Konsequenzen für die aktuelle Literaturpolitik der DDR ableiten:

— Unbestritten gilt offiziell die führende Rolle der Partei in allen Sachen der Kunst und Kunstpropaganda. Die Kunst hat eine dienende, eine politisch-pädagogische Funktion bei der Herausbildung des neuen Menschen. Kurt Hager: „Sozialistische Kunst reift nur im Klassenkampf, im großen gesellschaftlichen Auftrag, im Ringen um die Gestaltung der neuen, sozialistischen Gesellschaft und allseitig entwickelten sozialistischen Persönlichkeiten." — Hauptaufgabe ist die künstlerisch-konkrete Darstellung der Gegenwart, der gegenwärtigen Entfaltung des Sozialismus in der DDR und revolutionärer Entwicklungen in aller Welt. Literarische Hauptfiguren sollen Arbeiter, Arbeiterrevolutionäre und deren fortschrittliche Parteivertreter sein.

— Trotz der auf dem VIII. Parteitag der SED (1971) von Erich Honecker verkündeten liberalen Parolen von der Weite und Vielfalt der Themen, der Stile und Formen, zwischen denen der Künstler frei wählen könne, solange er auf dem Boden des Sozialismus stünde, werden nur geringe offizielle Konzessionen an „bürgerliche" Kunstwerke und Kunstauffassungen gemacht. Immer noch werden Versuche zur Ausbildung von „naturalistischer", „formalistischer" (d. h. experimenteller, konkreter, abstrakter), surrealistischer oder informationsästhetischer Kunst und entsprechender Kunsttheorien unterbunden.

Einzig das ästhetisch-politische Konzept des sozialistischen Realismus wird von Kulturbehörden, staatlichen Organisationen, Institutionen und Repräsentanten vertreten. Nur solche Kunstwerke, die den Prinzipien des Sozialistischen Realismus entsprechend gearbeitet und offiziell anerkannt sind, werden finanziell gefördert. Nur solche Autoren, die sich dem Sozialistischen Realismus verpflichten, können Mitglieder des Schriftstellerverbandes der DDR werden und öffentliche Aufgaben und Auszeichnungen erwarten. Die breite Überzeugungsarbeit in allen Medien, Schulen und Hochschulen dient der Förderung allein sozialistischer Kunst und Kultur. Zahllose staatlich initiierte und organisierte Kongresse, Tagungen und Aussprachen haben ausschließlich das Ziel, die offizielle Kunstprogrammatik zu formulieren, anzuwenden und gegen Abweichler oder „ästhetische Eigenbrötler" zu verteidigen.

Die offizielle Favorisierung der Theorie und Praxis des Sozialistischen Realismus ist beispielsweise im Parteiprogramm der SED festgeschrieben (Fassung vom Mai 1976): „Die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands fördert die sozialistische Kultur in allem materiellen Bereichen und geistigen Sphären der Gesellschaft ... (Sie) unterstützt alle Bemühungen, die auf das Aufblühen einer sozialistisch-realistischen Kunst gerichtet sind ... Die Partei setzt sich für die Vertiefung des sozialistischen Ldeengehaltes in den Künsten ein. Sie fördert das Streben nach künstlerischen Entdeckungen, die zur Bereicherung der sozialistischen Kunst und dergesellschaftlichen Wirklichkeit beitragen."

Die von der SED gesteuerte Kunstentwicklung in der DDR wird in offiziellen Selbstdarstellungen als „revolutionär" bezeichnet. Das revolutionäre Element sozialistischer Kunst und Kultur sei die Klassenperspektivität: „Kunst ist Klassenkunst". Dementsprechend wird eine selektive Sichtung und Pflege des kulturellen Erbes vorgenommen. Maßstab für die Analyse und Bewertung ist: Inwieweit spiegelt sich in den Werken der Vergangenheit der gesellschaftlich-historische Fortschritt der Menschheit entsprechend den Prinzipien und der Phasengliederung des historisch-dialektischen Materialismus?

Geistige und praktische Intoleranz in Sachen Kunst und Kultur sind Folgeerscheinungen eines totalitären Wahrheitsanspruches und dogB matischen Sendungsbewußtseins. Eine solche ideologisch-funktionale Einbindung aller Künste ist verantwortlich für vielfache Klischeeverwendung und Eintönigkeit in der DDR-Literatur. Die genannten Vorgaben verhindern Grenzüberschreitungen, Experimente und originäre Sonderentwicklungen.

Die DDR-Literatur ist in formaler Hinsicht vielfach traditionalistisch. Das läßt sich deutlich an der offiziell favorisierten erzählenden Literatur nachweisen. Die Schreibweisen des Erzählens sind vielfach orientiert am Standard des deutschen und französischen Realismus des 19. Jahrhunderts. Typisch für weite Strek-ken der DDR-Literatur ist mithin einerseits eine revolutionäre Inhaltlichkeit und andererseits eine deutliche Epigonalität im Formalen.

Der Schriftstellerverband der DDR Wichtigstes ideologisches Instrument zur Durchsetzung der SED-Kulturpolitik im Bereich der Literatur ist der Schriftstellerverband der DDR. Wer bereits literarischen Rang und Namen hat bzw. durch literarische-schrift-

stellerische Tätigkeit seinen Lebensunterhalt verdient oder verdienen möchte, ist Mitglied dieser staatlichen Einrichtung. Aus dem Statut der neuesten Fassung vom 16. 11. 1973: „I. Wesen des Verbandes. Der Schriftstellerverband der Deutschen Demokratischen Republik ist die gesellschaftliche Organisation der Schriftsteller der DDR, die in ihrer schöpferischen Arbeit aktive Mitgestalter der entwickelten sozialistischen Gesellschaft sind ... II. Ziele und Aufgaben des Verbandes. Die Mitglieder des Schriftstellerverbandes der DDR nehmen aktiven Anteil an der Gestaltung der sozialistischen Gegenwart. Ihre Kunst hilft, das Denken, Fühlen und Handeln der Menschen zu formen, die den Sozialismus aufbauen und vollenden. Die Mitglieder des Schriftsteller-verbandes der DDR anerkennen die führende Rolle der Arbeiterklasse und ihrer Partei in derKulturpolitik. Sie bekennen sich zurSchaffensmethode des sozialistischen Realismus. Sie treten entschieden gegen alle Formen der ideologischen Koexistenz und das Eindringen reaktionärer und revisionistischer Auffassungen in die Bereiche der Literatur auf.“

Im Jahre 1977 gehörten dem Schriftstellerverband der DDR 771 Mitglieder und 149 Kandidaten an. Eine Mitgliedschaft bringt mancherlei Vorteile ein: — Anspruch auf Beratung in künstlerischen und ideologischen Fragen;

— Anspruch auf Beratung in Rechts-, Sozial-und Berufsfragen;

— Möglichkeit zu finanzieller Absicherung für Arbeitsvorhaben;

— Möglichkeit zur Nachwuchsförderung, z. B. durch zweijährige Studienabordnung, soge-nannte künstlerische Aspirantur, an das Literaturinstitut Johannes R. Becher in Leipzig; — Möglichkeiten zur Anstellung in Kulturbetrieben, z. B. als Verlagslektor oder Dramaturg, wobei der größte Teil der Zeit für eigene Arbeiten verwendet werden kann;

— Betrauung mit finanziell lukrativen Beirats-funktionen, die die Unabhängigkeit von den Einkünften aus eigenen literarischen Arbeiten garantieren;

— größere Chancen, in den Genuß des in der DDR gut ausgebauten Systems von Auszeichnungen, Prämien und Preisen zu kommen, die teilweise mit hohen Summen dotiert sind (bis 100 000 Mark).

Von solchen materiellen Anreizen geht selbstverständlich eine große Anziehungskraft und Verführung aus, sich bei der literarischen Tätigkeit und gesellschaftlichen Aktivität systemkonform zu verhalten. Wer aus dem Verband als Schriftsteller ausgeschlossen ist, gilt als arbeitslos. Nach der DDR-Verfassung (Artikel 24) und dem „Arbeitsgesetzbuch der DDR" (§ 1 Abs. 2) hat man jedoch nicht nur das Recht, sondern auch die „Pflicht zur Leistung gesellschaftlich nützlicher Tätigkeit". Einem ausgeschlossenen Schriftsteller kann eine Tätigkeit zugewiesen werden, die ihn nicht mehr zum Schreiben kommen läßt. 3. Die Zensur — kaderpolitisch „Kader" sind Spezialisten und/oder Funktionsträger, die Verantwortung für die Leitung eines Kollektivs tragen. Sie sollen sich neben hervorragender Fachkompetenz durch Treue zur Arbeiterklasse, konsequente Erfüllung der Beschlüsse der Partei der Arbeiterklasse, durch revolutionären Schwung und vorbildhaftes Verhalten in der persönlichen Lebensführung auszeichnen. Kader werden durch ein gesellschaftliches Organ, durch einen von der Partei oder der Regierung Beauftragten beru25 fen. Auf dem Wege systematischer Kaderpolitik sind in der DDR alle Leitungsund Entscheidungspositionen, also auch die in den staatlichen Kulturinstitutionen, mit loyalen Anhängern der SED besetzt.

Diese systematische, inzwischen jahrzehntelang praktizierte Personalpolitik hat zur Folge, daß mit Sicherheit kein Manuskript ohne Wissen und Plazet der SED im Druck erscheint. 4. Die Zensur — administrativ Der „demokratische Zentralismus" ist ein grundlegendes Verwaltungsprinzip des sozialistischen Staates und mithin auch aller staatlichen Einrichtungen und Organisationen. Die Funktionen einer Vielzahl von staatlichen Einrichtungen und Organen betreffen unmittelbar die Organisation und Leitung des kulturell-literarischen Lebens.

Das Ministerium für Kultur Es wurde 1954 gegründet und ist ein zentrales Organ des Ministerrates der DDR. Seine Aufgaben:

— Umfassende Verantwortung für die staatliche Kulturpolitik auf allen Ebenen;

— Koordination der Arbeit aller Behörden, Organisationen (z. B. Künstlerverbänden) und Institutionen (z. B.dem Zentralhaus für Kulturarbeit der DDR, der Akademie der Künste), die sich mit der Pflege und Entwicklung einer sozialistischen Kultur befassen;

— Ausarbeitung und „schöpferische" Durchsetzung der Prinzipien für die Entwicklung sozialistischer Kunst und Kultur;

— Verantwortung für die Ausbildung und Förderung des künstlerischen Nachwuchses (Aufsicht über alle künstlerischen Hoch-und Fachschulen);

— Leitung und Planung der gesamten Produktion und Verbreitung von Büchern;

— Entwicklung von konzeptionellen, inhaltlichen wie methodischen Vorgaben zur Entfaltung des kulturellen Lebens in den Städten und Gemeinden („Kulturpolitische Schwerpunkte" für jeweils zwei Jahre, umfangreiches künstlerisches Auftragswesen).

Diese Einzelaufgaben dienen dem übergeordneten Ziel, die Entfaltung einer einheitlichen sozialistischen Kunst und Kultur in der DDR zu gewährleisten; d. h. nur solche künstlerischen Produktionen werden finanziell unterstützt, öffentlich propagiert und verbreitet, die den Kriterien des „Sozialistischen Realismus" genügen — wie auch immer diese Kriterien zu einem bestimmten Zeitpunkt verstanden und als Qualitätsmaßstäbe auf ein konkretes Werk angewandt werden.

In der unmittelbaren Kompetenz des Ministeriums für Kultur liegt die Erteilung von Lizenzen und Druckgenehmigungen.

Lizenzvergabe Dieser verwaltungsrechtliche Begriff bezeichnet die „staatliche Erlaubnis zum Betrieb von kulturellen Unternehmungen" In gesetzlichen Bestimmungen ist geregelt, ob und in welcher Art eine Lizenz benötigt wird. Entsprechend der „Ersten Durchführungsbestimmung über die Entwicklung fortschrittlicher Literatur" vom 13. Dezember 1951 bedürfen sämtliche Buch-, Kunst-, Musik und Zeitschriftenverlage für ihre Tätigkeit einer Lizenz. Geprüft werden jeweils die kulturpolitische Notwendigkeit, die fachliche Eignung der Betreiber und die materiellen Voraussetzungen.

Die Erteilung von Lizenzen hat einerseits zur strikten Umwandlung von privaten zu volkseigenen Verlagen geführt (Ausnahme: je ein Verlag in katholischer und evangelischer Trägerschaft), andererseits zur Verlagskonzentration.

Mit der Publikation von schöngeistiger Literatur dürfen sich nur bestimmte Verlage befassen. „Mit der Zahl der wirklich potenten Verlage sinkt aber auch die Chance mancher Autoren, Konkurrenzverhältnisse in gutem Sinne auszunutzen; eine von der SED sicher nicht ungern beobachtete Nebenwirkung." Die Prüfung der kulturpolitischen Notwendigkeit beim Antrag einer Lizenz für Verlagsunternehmen hat u. a. zur Folge daß die „Hauptverwaltung Verlage und Buchhandel" darauf achtet, daß die Verlagsprogramme sich thematisch nicht überschneiden und die Buchproduktion in der gesamten DDR von zentraler Stelle kontrolliert werden kann.

Keinem DDR-Bürger ist es ohne Lizenz möglich, eine Vervielfältigungs-oder gar Druckmaschine käuflich zu erwerben oder einzufüh-ren und damit eine Schrift herzustellen und im „Selbstverlag" herauszubringen. Alle Vervielfältigungsvorrichtungen in Behörden und Betrieben sind genehmigungspflichtig und unter Verschluß zu halten. Besonders ausgesuchte Personen werden mit der Bedienung beauftragt; über Inhalt und Zahl der Vervielfältigungen ist Buch zu führen. Mit diesen Restriktionen ist der Weg versperrt, offiziell nicht genehmigte Texte selbst zu veröffentlichen.

Druckgenehmigung Die Druckgenehmigung ist die „staatliche Erlaubnis, Vervielfältigungserzeugnisse, gleich welcher Art, herzustellen" Zu unterscheiden ist die Druckgenehmigung für „lizenzierte" und „nicht lizenzierte" Verlagserzeugnisse. Für Erzeugnisse der lizenzierten Buch-, Musik-, Kunst-und Zeitschriftenverlage erteilt die „Hauptverwaltung Verlage und Buchhandel" im Ministerium für Kultur der DDR die Druck-genehmigung. Geprüft werden die eingereichten Manuskripte nach ihrer „Qualität". Damit erweist sich die Druckgenehmigung ihrem Wesen nach als ein „staatliches kulturpolitisches und rechtliches Mittel der Planung und Leitung ... nach den politischen, kulturellen, wirtschaftlichen und individuellen Bedürfnissen"

Für nicht-lizenzierte Druckerzeugnisse, z. B. Materialien der staatlichen Organe und Massenorganisationen der Wirtschaft (Plakate, Formulare, Eintrittskarten, Kalender) und des persönlichen Bedarfs (Briefpapier), erteilen nachgeordnete örtliche Staatsorgane die Druckerlaubnis. Hier wird die Erteilung der Druckgenehmigung nur von der zur Verfügung stehenden Papiermenge und der freien Druckkapazität abhängig gemacht.

Das Impressum für lizenzierte wie nicht-lizenzierte Druckerzeugnisse muß neben der Registiiernummer des Herstellerbetriebes auch die vollständige Druckgenehmigungsnummer enthalten.

Entgegen dem Wortlaut der Verfassung reserviert sich der Staat mit der Druckgenehmigungspflicht das Recht, bereits vor Erscheinen eines Textes die Arbeit eines DDR-Schriftstelleis inhaltlich zu prüfen und von der Erfüllung bestimmter Änderungsvorschläge die Druck-genehmigung abhängig zu machen. So hat sich gegenwärtig Joachim Seyppel bereits mehrmals mit jeweils korrigierten Fassungen vergeblich um die Druckgenehmigung seines Roman-Manuskripts „Die Wohnmaschine" bemüht. Ulrich Plenzdorf erhielt die Druckgenehmigung für die Buchfassung „Die neuen Leiden des jungen W." erst, nachdem er den Schluß umgeschrieben hatte.

Welcher Lektor wird den Mut haben, ein Werk zu fördern, in dem Kritik durch Konfliktbeschreibung geübt wird? Es ist nicht abzuschätzen, wie vielen Arbeiten die Druckgenehmigung versagt wurde, wie viele Manuskripte vor Erscheinen aufgrund staatlicher Eingriffe umgeschrieben wurden und welche Übersetzungen westlicher Provenienz nicht erschienen. Auf diesem Wege ist es ebenso möglich, nicht genehme westliche wie östliche Literatur (auch Übersetzungen) zu unterdrükken. Die Informationsmöglichkeiten eines DDR-Bürgers über ausländische Neuerscheinungen sind damit erheblich eingeschränkt, zumal strenge Post-und Zollbestimmungen die Einfuhr von Druckerzeugnissen stark reglementieren.

Das Büro für Urheberrechte Diese staatliche Institution dient vorrangig — so lautet die Einrichtungsbegründung — dem „Schutz und der Förderung der Rechte der Urheber". In diesem Sinne prüft sie Verlagsverträge über die Vergabe von Lizenzen und Urheberrechten auf ihre zweckmäßige Gestaltung. Diese Funktionszuweisung zum „Schutz der legitimen Interessen der Autoren und der DDR" bedeutet für Autoren und Verlage seit Inkrafttreten des Urheberrechts-gesetzes der DDR am 13. September 1965 eine Vorlagepflicht, d. h., sie müssen jede Vergabe von Urheberrechten ins Ausland dem Büro für Urheberrechte zur Genehmigung vorlegen. Manuskripte, die außerhalb der DDR veröffentlicht werden sollen, müssen zunächst einem DDR-Verlag angeboten werden. Die Entscheidung ist dem „Büro für Urheberrechte" mitzuteilen. Damit besteht die rechtliche Möglichkeit, DDR-Manuskripte entweder nur im Ausland drucken zu lassen, nicht jedoch in der DDR, oder sie zum Druck im Ausland nicht freizugeben und dort den Bekanntheitsgrad mißliebiger DDR-Autoren einzuschränken. Seit Anfang der Ägide des DDR-Kulturminiters Klaus Gysi (1966 bis 1973) kommt dem Büro für Urheberrechte auch eine Devisen-27 kontroll-Funktion zu. Alle Zahlungen vom oder ins Ausland aufgrund urheberrechtlicher Übertragungen müssen über das Büro für Urheberrechte erfolgen. Umgeht es ein Autor, indem er z. B. über Honorare im Ausland direkt verfügt, so macht er sich strafbar. Verschärfte Strafmaßnahmen wurden in der „Ersten Durchführungsbestimmung zum Devisengesetz" vom 19. Dezember 1973 eingeführt. Wegen des Abschlusses mehrerer Veröffentlichungsverträge und Honorarvereinbarungen mit Einrichtungen außerhalb der DDR, wegen Nichtanmeldung von Guthaben im Devisen-ausland, wegen Verfügen über Devisen im Ausland durch Honoraraufteilung, Käufe und Geldzuwendungen ohne devisenrechtliche Genehmigung des Büros für Urheberrechte wurde Robert Havemann Ende Mai 1979 zu einer Geldstrafe in Höhe von 10 000 Mark verurteilt — Zum gleichen Zeitpunkt wurde Stefan Heym ebenfalls wegen Verstoßes gegen das Devisengesetz der DDR zu 9 000 Mark Geldstrafe verurteilt. Er hatte seinen Roman „Collin" ohne Genehmigung des Büros für Urheberrechte in der Bundesrepublik veröffentlichen lassen. 5. Die Zensur — strafgesetzlich Bereits mit den Strafrechtsänderungsgesetzen von 1974 und 1977 wurde das politische Strafrecht in der DDR systematisch ausgebaut. Das 3. Strafrechtsänderungsgesetz vom 1. August 1979 zeichnet sich durch eine Reihe neuer, mit Höchststrafen bedrohter „Verbrechen gegen die DDR" (§§ 96 ff.) und „Straftaten gegen die staatliche Ordnung" (§§ 210 ff.) aus. Teilweise werden die Tatbestandsmerkmale präzisiert, teilweise ins Ungefähre ausgedehnt.

Für die schriftstellerische Tätigkeit sind insbesondere die nachfolgend abgedruckten Paragraphen von Bedeutung. Sie eröffnen dem Staatsanwalt jede Möglichkeit, gegen dichterische Werke vorzugehen, wenn in ihnen nonkonforme Passagen enthalten oder nonkonforme Standpunkte einzelnen literarischen Figuren in den Mund gelegt sind: § 106 Staatsfeindliche Hetze (1) Wer die verfassungsmäßigen Grundlagen der sozialistischen Staats-und Gesellschaftsordnung der Deutschen Demokratischen Re-publik angreift oder gegen sie aufwiegelt, indem er 1. die gesellschaftlichen Verhältnisse, Repräsentanten oder andere Bürger der Deutschen Demokratischen Republik wegen deren staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit diskriminiert; 2. Schriften, Gegenstände oder Symbole zur Diskriminierung der gesellschaftlichen Verhältnisse, von Repräsentanten oder anderen Bürgern herstellt, einführt, verbreitet oder anbringt; 3. die Freundschafts-und Bündnisbeziehungen der Deutschen Demokratischen Republik diskriminiert; 4. Verbrechen gegen den Staat androht oder dazu auffordert, Widerstand gegen die sozialistische Staats-und Gesellschaftsordnung der Deutschen Demokratischen Republik zu leisten; ... wird mit Freiheitsstrafe von einem bis zu acht Jahren bestraft. § 219 Ungesetzliche Verbindungsaufnahme (1) Wer zu Organisationen, Einrichtungen oder Personen, die sich eine gegen die staatliche Ordnung der Deutschen Demokratischen Republik gerichtete Tätigkeit zum Ziele setzen, in Kenntnis dieser Ziele oder Tätigkeit in Verbindung tritt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren, Verurteilung auf Bewährung oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Ebenso wird bestraft 1. ... 2. wer Schriften, Manuskripte oder andere Materialien, die geeignet sind, den Interessen der Deutschen Demokratischen Republik zu schaden, unter Umgehung von Rechtsvorschrift^! an Organisationen, Einrichtungen oder Personen im Ausland übergibt oder übergeben läßt. (3 ) Der Versuch ist im Falle des Absatzes 2 Ziffer 2 strafbar. § 220 öffentliche Herabwürdigung (1) Wer in der Öffentlichkeit die staatliche Ordnung oder staatliche Organe, Einrichtungen oder gesellschaftliche Organisatiomn oder deren Tätigkeit oder Maßnahmen heraiwürdigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu diei Jahren oder mit Verurteilung auf Bewährufg, Haftstrafe, Geldstrafe oder mit öffentlichem Tadel bestraft. (2) Ebenso wird bestraft, wer Schriften, Gegenstände oder Symbole, die geeignet sind, die staatliche odergesellschaftliche Ordnung verächtlich zu machen, verbreitet oder in sonstiger Weise anderen zugänglich macht... (3) Wer als Bürger der Deutschen Demokratischen Republik die Tat nach Absatz 1 oder 3 im Ausland begeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren, Verurteilung auf Bewährung oder mit Geldstrafe bestraft.

Schriftsteller, die nach Inkrafttreten dieser Bestimmungen in ihren Texten staatliche Funkticnsträger kritisch darstellen, müssen gewärtig sein, nach § 106 wegen „staatsfeindlicher Hetze" zwischen einem und acht Jahren Haftstrafe verurteilt zu werden. Schriftsteller, die unter Umgehung des Büros für Urheberrechte eigene Texte im Westen veröffentlichen lassen (wollen), die geeignet sind, den Interessen de'DDR zu schaden, müssen mit einer Freihetsstrafe bis zu fünf Jahren rechnen (§ 219). Schriftsteller, die in privaten Lesungen innerhab oder außerhalb der DDR kritische Texte vortragen, können wegen „öffentlicher Herab-würdigung" nach § 220 mit Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren belegt werden.

Die herangezogenen Paragraphen erwähnen ausdrücklich das „Herstellen", „übergeben" uni „Verbreiten" von Schriften bzw. Manuskripten. Bereits Versuche sind strafbar.

Der Strafverfolgungsbehörden wird ein unbesclränkter Ermessensspielraum bei der Fest-stelung überlassen, aufgrund welchen literarischen Befundes oder welcher konkreten Wi kung Texte geeignet sind, aufhetzend, herabvürdigend oder aufwiegelnd zu wirken. Wb muß die Tatbestandsfeststellung erfol-ger? Wer ist für die sachgerechte Prozedur zustäidig? Der Staatsanwalt? Der gutachterlich tätije Literaturwissenschaftler? Ein beauftragter Kulturpolitiker? Das durch repräsentative Umrage festgestellte Empfinden des DDR-

Stardard-Bürgers?

Zum methodologischen Problem der Tatbestandsfeststellung tritt ein prinzipiell bisher ungelöstes Rezeptionsproblem, nämlich der Nachweis, daß bestimmte (. schädliche') Wirkungen von Dichtungen ausgehen. Nur ein solcher Nachweis wäre eine solide Basis für das Urteil einer zensurierenden Behörde. Was ein Eigentumsdelikt ist, läßt sich relativ genau definieren und im konkreten Fall feststellen, nicht aber, ob ein dichterischer Text „aufhetzend" wirkt. Diese Wirkung hängt wesentlich von den allgemeinen politischen Verhältnissen, von der Ansprechbarkeit und dem Bewußtseinsstand möglicher Leser ab. Die Wirkungspotenz eines dichterischen Textes ist nur zum Teil eine vom Leser unabhängige Größe. Mithin kann ein Schriftsteller nur aufgrund von Hypothesen über die vermutete bewußtseinsverändernde und handlungsstimulierende Wirkung eines poetischen Werkes angeklagt werden. Ein Schriftsteller, der aufgrund der genannten Paragraphen vor Gericht gestellt wird, kann einem Willkürurteil in keinem Fall entgehen. Es handelt sich um ein Dilemma, dem sich bis heute keine Zensurinstanz entziehen kann.

„Festzustellen bleibt, daß ein Buch nie absolut gesehen als Gefahr betrachtet werden kann, sondern immer nur in Relation zu einer bestimmten manifesten Machtposition, die in ihm eine Bedrohung der etablierten sozialen Ordnung erblickt und es aus diesem Grunde indiziert. Folglich sind Ursache und Anlaß der Unterdrückung eines solchen Werkes nicht primär in dessen Charakter, sondern in einer durchaus vergänglichen Wertung und Einschätzung durch den betreffenden sozialen Organismus zu suchen, Momente, die niemals eine feste und damit zeitlose Bedeutung erlangen können. Es liegt in der Natur der Dinge, daß die Vorwürfe gegenüber unerwünschten literarischen Werken, die zu irgendeinem Zeitpunkt zensuriert und indiziert werden, im Laufe der Geschichte an Bedeutung verlieren und uninteressant werden."

II. Wirkungen literarischer Zensurmaßnahmen

Im ölgenden Kapitel werden einige bemerkenwerte Tatsachen aus der Entwicklungsge-schihte der DDR-Literatur zusammengestellt, die in Sinne von Indizien die möglichen Aus-

wirlngen der oben genannten Zensurmaßnahnen in der DDR belegen.

Es wurde bereits auf die Forschungslage aufmerksam gemacht, deren Erkenntnisstand nicht ausreicht, der Literatur oder gar einzelnen Werken empirisch nachweisbare Wirkun-gen zuzuschreiben. Auch über mittel-und längerfristige Auswirkungen literarischer Zensur kann man nur im Konjunktiv reden. In der wissenschaftlichen Literatur zum Thema „Zensur" konkurrieren zwei Thesen:

— Institutionalisierte staatliche Vor-und Nachzensur (religiöser, moralischer oder politischer Art) hat negativ-restriktive Auswirkungen. Sie schüchtert durch Strafandrohungen Autoren und Leser ein. Die gesamte literarisch-kulturelle Situation eines Gemeinwesens droht zu stagnieren.

— Zensur ist letztlich unwirksam, nicht genehme Gedanken, ihre Drucklegung und Verbreitung auf Dauer zu verhindern. Sie ruft vielmehr auch positive Sekundäreffekte bei Lesern und Autoren hervor. Die zensorische Ein-zementierung einer Doktrin wirkt wie ein Pfahl im Fleisch, der Abwehrkräfte mobilisiert. Gerade das Verbot aktiviert Kräfte, schärft Gegenpositionen, reizt zur Grenzüberschreitung und zur bewußten Verletzung der gesetzten Norm.

I. Negative Auswirkungen und Sekundäreffekte der Zensur Welche negativen Konsequenzen der DDR-Zensur lassen sich im Bereich der literarischen Kommunikation symptomatisch nachweisen? Einschüchterung Die beschriebenen Eingriffsmöglichkeiten einschließlich ihrer angedrohten Sanktionen schüchtern schreibwillige kritische Autoren ein, so daß sie bestimmte Einsichten nicht mehr öffentlich kundtun. Einen Tag, bevor die neuen Strafgesetzbestimmungen in Kraft traten, hatte das deutsche Fernsehen ein Interview mit Stefan Heym ausgestrahlt. Der Schriftsteller über die Zukunft der Literatur in der DDR: „Ich weiß nicht, was dann geschehen wird. Es kann sein, daß dann ein großes Schweigen ausbricht, das Schweigen entweder, daß man hinter Mauern sitzt... dann muß man schweigen, oder man schweigt, weil man nicht hinter Gitter gehen möchte. Aber dieses Schweigen, sage ich Ihnen, wird sehr beredt sein. Es wird lauter sein als das, was in unseren Medien dann gesagt oder gedruckt werden wird. Dieses Schweigen wird ein großes Argument sein."

Schriftsteller-Exodus Die massive psychologische Bedrohung hat bereits vor der Abschiebung Biermanns zu einem merkbaren Ausverkauf des kritischen Geistes in der DDR geführt. Die DDR-Literatur ist sicherlich dürftiger geworden durch den Weggang von Horst Bieneck (1959), Gerhard Zwerenz (1956), Uwe Johnson (1962), Heinar Kipphardt (1962), Christa Reinig (1964), Manfred Bieler (1966), Peter Hüchel (1971), Gerald Zschorsch (1974).

Das DDR-Gebiet haben seit November 1976 die Schriftsteller Thomas Brasch, Sigmar Faust, Bernd Jentzsch, Günter Kunert, Reiner Kunze, Jürgen Fuchs, Sarah Kirsch, Klaus Poche und Hans-Joachim Schädlich verlassen öffentliche Selbstkritik Die künstlerische und intellektuelle Selbst-Verstümmelung in der DDR äußert sich seit Jahren in der beobachtbaren Praxis der öffehtliehen Selbstkritik. So übten beispielswese auf der Kulturkonferenz der SED im Oktoler 1957 nach einer Rede von Alexander Abusch die wegen politischer Abweichungen anegriffenen Schriftsteller Johannes R. Becher, Stephan Hermlin und Bodo Uhse Selbstkrik. Kritik und Selbstkritik sind nach soziali tischer Selbstinterpretation öffentlich-päda O-gische Formen der bekundeten Parteilichklit, sie dienen als „Mittel zur Beschleunigung «es gesellschaftlichen Fortschritts und zur sozi listischen Erziehung der Kollektive und Pers n-lichkeiten" Beanstandete Publikatioren werden in aller Öffentlichkeit vor einem Gemium ausgewählter Zensoren geprüft und Iri-tisiert. Der Autor verspricht — unter dem An-schein der Freiwilligkeit? — eine korrigierte Fassung und ist mit dem Einstampfen deralten Auflage einverstanden.

politische Kritik („gewichtsmäßige Veiäl-Die des sozialistischen Seins und Werins in der DDR") an Ulrich Plenzdorfs „Die ne en Leiden des jungen W." veranlaßte den Ator, die 1972 in der Literaturzeitschrift „Sinn nd Form“ abgedruckte Fassung ein Jahr spter umzuschreiben. Wichtigste Änderung:

er Hauptfigur Edgar Wibeau gelingt am E de nicht die Erfindung einer arbeitserleichternden Maler-Spritzvorrichtung, sondern Wibeau verunglückt tödlich bei seinen Experimenten, die er losgelöst vom Kollektiv durchführt. Damit ist der Kern des Stückes verändert. — Dieser Vorgang hat verschiedene Parallelen in der Bildenden Kunst. So übermalte Horst Strempel nach öffentlicher Kritik eigene Werke.

Geistige Selbst-und Vorzensur Gefährlicher als solche spektakulären Einzel-akte der ideologischen Anpassung ist der unterschwellig wirkende Mechanismus der geistigen Vorzensur: „Er verinnerlicht Forderungen, die das Entstehen von Literatur verhindern können und verwickelt manche Autoren in ein unfruchtbares und aussichtsloses Geangel mit einander ausschließenden Geboten: daß er realistisch schreiben soll zum Beispiel und zugleich auf Konflikte verzichten, saß er wahrheitsgetreu schreiben soll, aber ach selbst nicht glauben, was er sieht, weil es licht . typisch’ sei."

Die verinnerlichte Vorzensur betrifft nicht nur Schriftsteller, sondern vermag die gesamte geistig-kulturelle Atmosphäre zu durchsetzen.

So klagt Konrad Wolf, immerhin Präsident der Akademie der Künste der DDR: „Das Austragen verschiedener, gar kontroverser Meinun-

en, einschließlich der Zuschauer und Leser, fndet, wenn überhaupt, oft halbherzig und richt selten tendenziös frisiert statt. Ich mag rieh irren, aber es gibt wohl zur Zeit keine Ingweiligeren Zeitungsseiten als die für Kultr und Kunst reservierten, nebenbei gesagt, ach in den Presseorganen unserer Partei."

Ier Zurückhaltung im öffentlich-publizistishen Bereich entspricht umgekehrt eine un-

gschminkte Offenheit im Freundes-und Be-

knntenkreis. In der Art einer inneren Emigation wird die demokratisch-öffentliche Aseinandersetzung umgangen. „Zwiedenken"

ud „Zwiesprechen", politische Formen der Prsönlichkeitsspaltung, von George Orwell h seinem Roman „ 1984" visionär vorwegge-

nmmen, wurden zu einer verbreiteten Le-

bnsform. Dazu der DDR-Bürger Stefan Heym:

„(ffentlich getane Äußerungen haben oft einn doppelten und dreifachen Boden; und der Dnst der Heuchelei breitet sich aus — privat redet einer so, aber ganz anders spricht er in seinem Betrieb, seinem Büro oder seiner Gewerkschaft oder in den Artikeln und Büchern, die er schreibt."

Die negativen Effekte von Zensur und künstlerischer Selbstzensur werden zunehmend ein Thema der DDR-Literatur selbst, in der die problematische Situation von Journalisten und Schriftstellern dargestellt wird. Die Skala der Figuren reicht vom angepaßten Schreiber, desses Systemkonformität seine literarische Produktivität erschlagen hat (Günther de Bruyn, Preisverleihung, 1972), bis zu jenem Schriftsteller, der sich verweigert, der zu schreiben aufhört und Geschriebenes vernichtet, der es vorzieht zu verstummen, statt für „Talmiund Gipsliteratur" verantwortlich zu zeichnen (Klaus Poche, Atemnot, 1978). über den fiktiven DDR-Autor Paul Schuster heißt es in de Bruyns Roman: „Es gelang Paul, zwischen sich als Beobachter und sich als Schreiber ein Sieb zu schieben, das nur Erwünschtes durchließ. Später wurde das Sieb überflüssig, da er für bestimmte Seiten der Wirklichkeit erblindete ... Er suchte nicht mehr nach Worten, er hatte Schablonen parat, mit deren Hilfe sein Stil sauberer, glatter, flacher und eintöniger wurde. Und mit dem Stil wurden es seine Beobachtungen und Gedanken" (S. 103f.).

Die jüngere deutsche Vergangenheit bietet Erfahrungen die möglicherweise auch der DDR bevorstehen:

— die staatlich geförderte NS-Literatur ist heute vergessen;

— überlebt haben dagegen viele Werke von Autoren, die ins Exil gingen (B. Brecht, Th.

Mann);

— die vom NS-Staat als „entartet" abgewertete Moderne, z. B. die expressionistische Kunst, hat bis heute Bestand und beeinflußt das gegenwärtige Kunstschaffen. 2. Positive Sekundäreffekte der Zensur?

Solche Häufung von Indizien, die eine negative Auswirkung der Zensur in der DDR belegen, rechtfertigen jedoch keine fatalistische Haltung. Man muß sich immerhin daran erinnern, daß die Blütezeit der deutschen Aufklä-rung und literarischen Klassik im 18. Jahrhundert ein Zeitalter der strikten Reglementierung der Dichter durch die Landesfürsten war.

Mit Aufführungs-bzw. Druckverboten waren Lessings „Nathan", Schillers „Räuber" und Goethes „Werther" belegt. Wendet man die These von der relativen Erfolglosigkeit und den möglicherweise positiven Sekundäreffekten auf die junge Geschichte der Literatur in der DDR an, so lassen sich folgende Beobachtungen und Aussagen machen:

1. Je enger die Theorie des Sozialistischen Realismus ausformuliert und verbindlich vorgeschrieben wurde, desto mehr regte sich der Widerspruch von Literaturtheoretikern und Schriftstellern gegen das künstlerische Diktat, gegen die Kanonisierung bestimmter Stilmittel und den Führungsanspruch der Partei in Sachen Ästhetik. Immer wieder wurde in der DDR selbst die politisch-pädagogische Dienst-funktion der Literatur bestritten.

— In den sogenannten „widerspruchsvollen", d. h. extrem stalinistischen fünfziger Jahren entbrannte der „Realismus-Streit" in der DDR. Während im Gefolge von Georg Lukäcs z. B. im epischen Bereich nur die von den europäischen Realisten des Jahrhunderts angewandten Schreibweisen als sozialistisch-realistisch gebilligt wurden, vertrat B. Brecht von Anfang an (d. h. bereits in den dreißiger Jahren) eine souveräne Gegenposition: „Wir dürfen nicht bestimmten vorhandenen Werken den Realismus abziehen, sondern wir werden alle Mittel verwenden, alte und neue, erprobte und unerprobte, aus der Kunst stammende und anderswoher stammende, um die Realität den Menschen meisterbar in die Hand zu geben. Wir werden uns hüten, etwa nur eine bestimmte historische Romanform einer Epoche als realistisch zu bezeichnen, sagen wir die der Balzac oder der Tolstoi, so für den Realismus nur formale und literarische Kriterien aufstellend." 19) Im Verlauf dieser Auseinandersetzungen wurde die Aufführung einiger Dramen Brechts (z. B. „Antigone") in der DDR jahrelang verboten.

— 1951, Johannes R. Becher: „, Du liegst schief, kann mich nicht schrecken, denn ich bin ein Segler (und liebe jede Schräglage)." — 1965, Wolf Biermann: „Das Kollektiv liegt schief. Ich bin der einzelne, das Kollektiv hat sich von mir isoliert."

— 1965, Hasso Grabner. Zitierter Diskussionsbeitrag auf der 11. Tagung des ZK der SED:

„Die Literatur hat immer die Mächtigen angegriffen. Jetzt hat die Partei die Macht. Die Partei muß sich gefallen lassen, daß sie in der Literatur angegriffen wird" (DDR-Handbuch 1979, S. 687).

2. Nun kann man von offizieller DDR-Seite die zitierten Stimmen mit dem Hinweis herunterspielen, hier handle es sich um die zählebigen Reste historisch überwundenen, bürgerlichen Bewußtseins. Neu in der Entwicklung der DDR-Literatur ist jedoch, daß seit etwa fünf bis sieben Jahren gerade junge Autoren, nacl 1949 in der DDR geboren, also „unvermischte DDR-Produkte" (W. Biermann), sich auf politische und ästhetische Gegenpositionen festle-

gen.

Sie haben meist das sozialistische Erziehungssystem von der Kinderkrippe bis zur Universität und den . Ehrendienst'in der Nationale!

Volksarmee durchlaufen. Ihr Proletariernachweis ist nicht anfechtbar, ihre Väter sind oft lupenreine Proletarier, Altkommunisten uni hohe Parteifunktionäre. Zu nennen sind hie die im Westen bekannten Autoren wie Themas Brasch, Sigmar Faust, Jürgen Fuchs, Gerald Zschorsch und solche, die weitgehend nir dem DDR-Publikum bekannt sind: Wolf De-

nert, Ursula Großmann, Heide Härtl, Wolgang Hilbig, Wolfgang Hindeldey, Christia Kunert, Odwin Quast. Ihre Texte belegen, dä der geistig-literarische überbau sich gegen da als sozialistisch interpretierte Basis und gega die revolutionär umgestalteten gesellschaftchen Verhältnisse spontan und eigengeset-lieh entwickelt.

3. Trotz aller Einschränkungen stagniert ds Schreiben poetischer Texte in der DDR nicL. Obwohl aus politisch-ästhetischen Gründe vieles in der DDR Geschriebene dort nicht g-druckt wird, darf vermutet werden, daß bedetende literarische Manuskripte bisher immr den (zuweilen verschlungenen) Weg in die Cfentlichkeit gefunden haben. Es gibt in dr DDR eine vorläufige „Literatur in Manuskrip-form" von Autoren, die sich dem Verfahr« der Zensur und Selbstzensur nicht unterwerfen (wollen). Man weicht zunächst in den Bekannten-, den Freundeskreis oder kirchliche Gemeinden aus, liest hier in geschlossenen Gesellschaften, diskutiert und vervielfältigt illegal (vgl. Jürgen Fuchs, Gedächtnisprotokolle). Manuskripte zirkulierten auf diese Weise im Untergrund, ehe sie entweder in einer Phase kulturpolitischer Liberalität in der DDR oder im sogenannten kapitalistischen Ausland gedruckt wurden. Eine Auswahl von Werken, geschrieben in der DDR, die unter Umgehung des Büros für Urheberrechte nur in der Bundesrepublik erschienen sind: Uwe Johnson, Mutmaßungen über Jakob (1959); Fritz Rudolf Fries, Der Weg nach Oobliadoch (1966); Günter Kunert, Im Namen der Hüte (1967); Manfred Bieler, Maria Marzeck oder Das Kaninchen bin ich (1969); Stefan Heym, 5 Tage im Juni (1974); Reiner Kunze, Die wunderbaren Jahre (1976); Thomas Brasch, Vor den Vätern sterben die Söhne (1977); Hans-Joachim Schädlich, Versuchte Nähe (1977); Jurek Bekker, Schlaflose Tage (1978); Klaus Poche, Atemnot (1978); Stephan Heym, Collin (1979).

4. Jede Zensur ist nur so stark, wie sie die Einhaltung ihrer Verdikte durchsetzen kann. Die politische Teilung Deutschlands gibt gerade jenen Manuskripten eine außerordentlich gute Veröffentlichungschance, die in der DDR mit Druckverboten belegt sind. Die im Westen veröffentlichten Bücher wirken umgekehrt in die DDR zurück und beherrschen die Dikus-sion unter der Oberfläche. Denn eine totale Abschirmung der DDR gegen die illegale Ein-fuhr von Ideen und Büchern kann angesichts der zur Verfügung stehenden technischen Möglichkeiten und des Erfindungsreichtums der Zensierten wie der neugierigen Leser nicht gelingen. Umgekehrt gilt, auch die Ausfuhr von Manuskripten aus der DDR kann umfassend nicht verhindert werden. Damit erweist sich Zensur heute als eine stumpfe Waffe. 5. Das Verbot von Büchern oder die Unterdrückung von Manuskripten führt nicht selten zu gänzlich anderen Folgen als den geplanten. Ist der Druck eines Manuskriptes in der DDR verboten, so kann sich ein westdeutscher Verlag Werbekosten sparen. Zensorische Maßnahmen der DDR-Regierung haben vor allem einen schwarzen literarischen Markt zur Folge. Verbotene Bücher haben seit je — unabhängig von deren tatsächlicher Qualität — verstärkte Anreize zum Lesen gehabt. Aufgrund der politischen Konfrontationsverhältnisse im geteilten Deutschland besteht allerdings die Gefahr, daß literarische Eintagsfliegen eine ungebührliche Aufmerksamkeit erregen und so Bedeutung erhalten. 6. Die zensorische Abschirmung gegenüber literarischer Kritik in Verbindung mit der gleichgeschalteten Sprachregelung in der politisch-öffentlichen Selbstdarstellung bewirkt beim DDR-Publikum eine große Hochschätzung des dichterischen Wortes. Es besteht bei der DDR-Bevölkerung nachgerade ein Informationshunger nach DDR-eigener Literatur, von der man Hilfen zur Wirklichkeitserschließung, Daseinsinterpretation und gedankliche Erweiterungen erwartet. Wo Autoren verfolgt und ihre Werke unterdrückt werden, erhält das dichterische Wort eine öffentliche Bedeutung, von der westliche Autoren nur träumen können.

III. Schreibweisen unter den Vorzeichen von Sozialistischem Realismus und Zensur

Literatur unter dem Vorzeichen des Sozialistischen Realismus zeichnet sich durch eine politisch-pädagogische Funktionszuweisung, stofflich-thematische Vorgaben und einen stilistisch-formalen Regelkanon aus. Das offizielle Selbstverständnis tendiert zu einer Literatur, die sich an Formen eines tradierten und traditionellen Realismus orientiert. Diese Festschreibung erfolgte in den stalinistischen fünfziger Jahren. Sie bedeutet für den Bereich der erzählenden Literatur in der DDR: — die Bevorzugung einer harmonisierenden Wirklichkeitsdarstellung mit utopisch-idealistischen Merkmalen; — die Neigung zu Entwicklungs-und Gesellschaftsromanen; — die Bevorzugung linearer Handlungsabläufe, mithin Ablehnung von komplizierten Zeit-schachtelungen und verschlungenen Handlungssträngen; — die Bevorzugung eindeutiger Erzählhaltungen (personales, Ich-und auktoriales Erzählen), Ablehnung von Montagetechniken;

— die Bevorzugung der klassischen Personen-reden wie Erzählerbericht, direkte, indirekte und erlebte Rede; die Vermeidung psychologi-

sierender „Stream of conscious" -Techniken (vgl. James Joyce);

— die Vermeidung der literarischen Spielformen der Ironie, der Parodie, der Satire;

— die Ablehnung „experimentellen" Gebrauchs von Sprache, bei dem der Material-charakter der Sprache zur Bedeutungskonstitution verwandt wird (= „dekadent-bürgerlich" und „elitär").

Solche formalen Vorgaben provozierten in der DDR mannigfachen Widerspruch. Die . Festschreibung'eines solchen Regelkanons führte bei einer Reihe bedeutender DDR-Schriftsteller zu Verweigerungen und zur Ausprägung gegenläufiger Stiltendenzen, die sich teilweise erst nach heftigen Diskussionen öffentliche Anerkennung verschaffen konnten oder nie gebilligt wurden, so daß die entsprechenden in der DDR geschriebenen Werke bisher nur im westlichen Ausland erschienen sind:

— Westlich-avantgardistische Muster psychologisierenden Erzählens adaptieren Fritz Rolf Fries („Der Weg nach Oobliadoch", Bundesrepublik 1966) und Christa Wolf („Nachdenken über Christa T.", 1969).

— Einer gemischten Schreibweise, in der isolierte Zitate auftauchen, typographische Verfahren der Textvisualisierung verwandt und unterschiedliche Erzählhaltungen eingenommen werden, bedient sich Volker Braun („Unvollendete Geschichte", 1975).

— Sprachexperimentell-montierendes Schreiben praktiziert neuerdings Ulrich Plenzdorf („kein runter kein fern“, Bundesrepublik 1978).

— Verschiedene Zeit-, Handlungs-und Reflexionsebenen verschachteln Christa Wolf („Der geteilte Himmel", 1963) und Stefan Heym („Collin", Bundesrepublik 1979).

— Durch sprachliche und historische Verfremdungen beschreibt Hans-Joachim Schädlich seine Wirklichkeitserfahrungen (Versuchte Nähe", Bundesrepublik 1977). Seine kurzen Erzähleinheiten sind sprachlich hoch-elaborierte Satiren (Verwendung von Bibel-sprache, Kanzleideutsch, Barocksprache, politischer Propagandasprache), die zu wechselnden Zeiten und an wechselnden Schauplätzen spielen (Rußland um 1900: „Letzte Ehre großem Sohn"; Deutsches Kaiserreich um 1890:

„Besuch des Kaisers von Rußland bei dem Kaiser von Deutschland"; Deutschland im 16.

Jahrhundert: „Kurzer Bericht vom Todfall des Nikodemus Frischlin"; Frankreich im 17. Jahrhundert: „Satzsuchung"; und schließlich: DDR-

Alltag der Gegenwart).

Diese Arbeiten, zwischen 1966 und 1977 entstanden, sind mehrfach geschichtete Wort-kunstwerke, sie geben — metaphorisch-symbolisch und sprachlich verfremdet — den Blick auf die DDR-Wirklichkeit frei, auch dort, wo eine historische Einkleidung gewählt ist.

— Des stilistischen Mittels der Aussparung undKürzung\>ed. \enen. sich eine Reihe gerade oppositioneller DDR-Schriftsteller, etwa Jürgen Fuchs („Gedächtnisprotokolle", 1977) und Reiner Kunze („Die wunderbaren Jahre", 1976).

Kunzes Prosaband enthält in der Mehrzahl Mini-Texte weit unter einer Seite Umfang.

Pointiert, auf das Notwendigste gekürzt und zugespitzt dokumentieren sie DDR-Wirklichkeit im Detail. Gerade wegen des Verzichts auf verallgemeinernde oder gar anklagende Erzählereinreden sind alle Texte doppel-und mehrbödig (vgl. Titel). In der Text-Reihe „Friedensengel" werden z. B. Aspekte des kontroversen Themas „Recht des Individuums — Berechtigung kollektiver Ansprüche" in lakonischer Kürze sprachkünstlerisch gestaltet.

— Ein in auffälliger Weise bevorzugtes Stilmittel ist die Dialogisierung in erzählenden Texten. Der Dialog bietet die Möglichkeit, einen Sachverhalt von verschiedenen Seiten zu betrachten. DDR-Schriftsteller, die fürchten müssen, zensiert zu werden, greifen zu dialogischen Bauformen innerhalb epischer Werke, um unerwünschte Positionen überhaupt zur Sprache bringen zu können. Oppositionelles Gedankengut wird auf diese Weise in staatsloyale Literatur eingeschleust. Typisch für ein solches Schreibverfahren ist der Roman „Franziska Linkerhand" von Brigitte Reimann (DDR-Veröffentlichung 1974). In der zentralen Abschieds-Streit-Szene stehen sich der republik-flüchtige Vater und die systemkonforme Tochter gegenüber. Hier formuliert der alte Linker-hand massive Vorwürfe gegen den DDR-Staat, „dessen laute Dichter nicht imstande sind, einen anständigen deutschen Satz zu schreiben", „dessen Bücher und Zeitungen einer Russifi-zierung und Verwilderung der Sprache verfallen sind, die ihre Lektüre unzumutbar macht". „Ich kann eine gewisse Sympathie mit den Ideen dieses Staates", fährt er fort, „nicht verhehlen, mit seinen großen Gedanken von fra-ternit 6 und befreiter Menschlichkeit, aber es ist eine Sache, Gedanken zu proklamieren, eine andere, sie in die Tat umzusetzen. Aufdringliche Propaganda, eine roh-disziplinäre Verfassung, Mangelwirtschaft und eine mörderische Mißachtung des Individuums und jeder individuellen Äußerung — das ist euer Teil geworden . ,." Die Tochter wirft dem kulturgeschichtlich bewanderten, halbblinden Vater vor, er habe nichts, nicht einmal Hoffnungen in diesen neuen Staat investiert, für ihn sei der Zug im Westen abgefahren und für ihn und ihre Mutter sei ein neuer wirtschaftlicher und sozialer Aufstieg dort ein aussichtsloses Unterfangen.

Dieses Zitat aus einer DDR-Veröffentlichung veranschaulicht, wie in dialogischer Gestaltung unbequeme Wahrheiten in aller Schärfe formuliert, gleichzeitig jedoch durch Gegenpositionen relativiert werden. — Dialogszenen sind ebenfalls Höhepunkt der Romane „Collin" von Stefan Heym oder „November" von Rolf Schneider.

— In diesem Zusammenshang ist symptomatisch, daß DDR-Schriftsteller sich wieder der Fabel zuwenden Man bedient sich damit einer literarischen Gattung, die seit der Antike dazu benutzt wurde, kritisch-aufklärerische Aussagen zu treffen und sich als Autor gleichzeitig vor den Reaktionen der Kritisierten zu schützen.

— Zu den literarischen Methoden der listigen Wahrheitsverbreitung gehört die Verlagerung des literarischen Stoffes in die zeitliche und räumliche Ferne. Die Rezeption der deutschen Klassik stand in der DDR bisher weitgehend unter Zielsetzungen wie: antifaschistische Umerziehung, Integration der bürgerlichen Intelligenz, nationale Identitätsfindung, Darstellung der bürgerlich-progressiven Idee einer allseitig gebildeten Persönlichkeit und Steigerung der Arbeitsproduktivität In verschiedenen Werken aus den siebziger Jahren vollzieht sich ein deutlicher Rezeptionswandel. An die Stelle vorbildhaft-positiver Heldenfiguren der deutschen Klassik treten problematisch-scheiternde Figuren des Sturms und Drangs, der Romantik und des 19. Jahrhunderts: Werther (Plenzdorf, Die neuen Leiden des jungen W.), Kleist (Kunert, Kleist-Essay), Hölderlin (Kunert, verschiedene Gedichte), Caroline von Günderode (Chr. Wolf, Kein Ort. Nirgends), fiktiver Jakobiner-Renegat (de Bruyn, Märkische Forschungen), Büchner (zitiert bei V. Braun, Unvollendete Geschichte), Lenz (Anlehnungen bei Poche, Atemnot).

Damit erweist sich, so meine These, der figurale Sujet-Wechsel als literarisch-taktisches Mittel, ungeliebte Wahrheiten zwar chiffriert auszusprechen, gleichzeitig aber der politisch-direkten Konfrontation auszuweichen.

Ausblick

Zensurmaßnahmen lassen sich immer dann beobachten, wenn ein Staat sich in innen-oder außenpolitischen Krisen-und Konfliktsituationen befindet (oder sich zu befinden glaubt); wenn Perioden allgemeinen sozialen Wandels eine Veränderung von Wertvorstellungen nach sich ziehen, wenn die Machtträger ihre Position noch nicht endgültig gefestigt oder den Höhepunkt ihrer Stabilität bereits überschritten haben. Je weniger sich die gesellschaftliche Ordnung und die Legitimation der staatlichen Funktionsträger auf die freiwillige Zustimmung der breiten Bevölkerung stützt, desto eher werden Zwangsmaßnahmen zur Herstellung einer gemeinsamen Lebensordnung ergriffen.

Die rigide Härte der Staatsorgane der DDR gegenüber kritischen Schriftstellern verdeutlicht indirekt die politische Sprengkraft dichterisch-fiktiver Literatur, zum anderen aber auch die Schwäche des Systems.

In diesem Sinne stellte Hans-Joachim Seyppel — gemaßregelt und inzwischen aus dem DDR-Schriftstellerverband ausgeschlossen — in einem offenen Brief an den Chef-Ideologen der SED, Kurt Hager, die Frage: „Ist dieser Staat so schwach, daß er einen Schriftsteller fürchten muß? Oder wäre ein Schriftsteller so stark, daß er diesen Staat verunsichern kann?"

Wer Äußerungen anderer zensuriert, der mißtraut der Mündigkeit seiner Mitbürger oder fürchtet ihre Urteilsfähigkeit Jede zensurierende Instanz nimmt an, daß eine freie Diskussion zur allgemeinen Konsensbildung nicht erforderlich sei. Warum sollte es notwendig sein, über Lebensregelungen öffentlich nachzudenken, wenn die richtige Einsicht sich bereits bei jenen befindet, die über Macht und Autorität verfügen? — Die literarische Zensur in der DDR ist eine Zensur aus politischen Motiven. Sie soll helfen, ein allgemein nicht akzeptiertes Wert-und Gesellschaftssystem durchzusetzen.

Die Gefahr der literarischen Stagnation und geistigen Vorzensur durch einschüchternde Sanktionsandrohungen darf nicht bagatellisiert werden. Wie viele Gedanken wurden nicht gedacht? Wie viele Sätze nicht geschrieben? Wie viele Manuskripte nicht gedruckt?

Allerdings sind auch die ambivalenten Effekte von Zensurmaßnahmen in Erwägung zu ziehen. Schon vor dem XX. Parteitag der KPdSU protestierten Theoretiker und Schriftsteller gegen die scholastische Doktrin des Sozialistischen Realismus, gegen die Indienstnahme der Literatur durch die Partei und gegen administrative Restriktionen. Seit etwa zehn Jahren zeigen sich ferner bemerkenswerte Resistenzsymptome bei solchen DDR-Autoren, die ihre Erziehung in der DDR erfuhren und sich der marxistischen Weltanschauung verpflichtet fühlen. Ihre oppositionellen Gedanken sprengen vorgegebene künstlerische Regeln. Jedes zensorische Verbot begünstigt geistige . Abweichungen" und stimuliert den literarischen Einfallsreichtum.

Die Auswirkungen der perfektionierten Zensurmechanismen lassen sich noch nicht endgültig beurteilen. Auffällig ist immerhin, daß seit dem August 1979 kein DDR-Autor mehr unter Umgehung der Vorschriften in der Bundesrepublik veröffentlicht hat. Das bedeutet jedoch nicht, daß in der DDR unter den gegebenen Umständen weniger kritisch gedacht und weniger kritische Manuskripte verfaßt würden.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Peter Christian Ludz (Hrsg.), DDR-Handbuch. 2. Aufl. Köln 1979, S. 1200.

  2. Neues Deutschland vom 31. 5. 1979.

  3. Neues Deutschland vom 9. /10. 6. 1979.

  4. Die Zeit vom 12. 8. 1977.

  5. Berliner Zeitung (Berlin-Ost) vom 24. 5. 1979.

  6. Kulturpolitisches Wörterbuch, 2. Aufl., hrsg. von Manfred Berger u. a., Berlin-Ost 1978, S. 549.

  7. Kulturpolitisches Wörterbuch, a. a. O., S. 464.

  8. Dieter E. Zimmer (Hrsg.), Die Grenzen der literarischen Freiheit, Hamburg 1966, S. 154 f.

  9. Kulturpolitisches Wörterbuch, a. a. O., S. 149.

  10. Kulturpolitisches Wörterbuch, a. a. O., S. 149 f.

  11. Spiegel Nr. 26 vom 25. 6. 1979.

  12. Ulla Otto, Die literarische Zensur als Problem der Soziologie der Politik, Stuttgart 1968, S. 106.

  13. Hannoversche Allgemeine Zeitung vom 2. 8. 1979.

  14. Kleines Politisches Wörterbuch, hrsg. von Yal-traud Böhme u. a., Berlin-Ost 1973, S. 472.

  15. Hans Kaufmann, Gespräche mit Christa Wolf, in: Wimarer Beiträge 20, H. 6, 1974, S. 102.

  16. Neues Deutschland vom 22. /23. 6. 1979.

  17. Zitiert nach Zimmer, a. a. O., S. 156.

  18. Vgl. Otto, a. a. O., S. 125.

  19. Bertolt Brecht, Volkstümlichkeit und Realismus (Erstveröffentlichung 1958), in: Gesammelte Werke, Bd. 19, Frankfurt 1967, S. 322 ff.

  20. Johannes R. Becher, Auswahl in sechs Bänden, Bd. 6, Berlin 1952, S. 661.

  21. Wolf Biermann, Die Drahtharfe, Berlin-Wit 1965, S. 69.

  22. Jörg Bernhard Bilke, Die verdrängte Wirklickeit, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, B 23/19), S. 28.

  23. Brigitte Reimann, Franziska Linkerhand, München 1977, S. 130.

  24. Reiner Kunze in: Aber die Nachtigall jubelt, 1962, sowie in: Sensible Wege, 1969; Gerhard Branster in: Handbuch der Heiterkeit, 1979.

  25. Vgl. Wolfram Schlenker, Das . Kulturelle Erbe'in der DDR, Stuttgart 1977.

  26. Frankfurter Rundschau vom 3. 5. 1979.

Weitere Inhalte

Lothar Jegensdorf, Dr. phil., geb. 1940 in Elbing/Westpreußen; Studium der Germanistik und katholischen Theologie in München und Bonn; 1973— 1980 Wissenschaftlicher Assistent an der Pädagogischen Hochschule Hildesheim im Fach Didaktik der deutschen Sprache und Literatur. Veröffentlichungen u. a.: Die spekulative Deutung und poetische Darstellung der Natur im Werk von Johannes Schlaf, phil. Diss. Bochum 1969; Lernplanung im Literaturunterricht, Düsseldorf 1978; Schriftgestaltung und Textanordnung. Theorie und didaktische Praxis der visuellen Kommunikation durch Schrift, Ravensburg 1980.