Nach vierzig Jahren Frauenpolitik in der DDR sind zumindest die marxistisch-leninistischen Forderungen zur Gleichberechtigung der Frau weitgehend Realität geworden: die Berufstätigkeit und Qualifikation von Frauen, ihre rechtliche Gleichstellung mit dem Mann und ihre Entlastung von einem Teil der Familienaufgaben durch gesellschaftliche Einrichtungen. Die Frauenpolitik der DDR, in deren Mittelpunkt früher die Berufstätigkeit und Qualifizierung stand, ist seit Beginn der siebziger Jahre auf die Vereinbarkeit von zwei Aufgabenbereichen der Frau ausgerichtet, der Berufstätigkeit und der Familie. Die familienpolitischen Maßnahmen, sehr stark auch bevölkerungspolitisch motiviert, ermöglichen und legitimieren durch arbeitszeitliche Regelungen Abstriche von der vollen und kontinuierlichen Berufstätigkeit zugunsten der familiären Aufgabenerfüllung. Sie festigen zugleich die bestehende geschlechtsspezifische Arbeitsteilung und Erziehung in der Familie und fordern eine Auseinandersetzung über die Rolle des Mannes in Familie und Gesellschaft nicht heraus. Die Fixierung der Gleichberechtigungs-und Familienpolitik auf die Frau zeigt verschiedene Auswirkungen, die gesellschaftlich nicht unbedingt erwünscht sind. Diese werden verdeutlicht anhand einiger Charakteristika der Frauenberufstätigkeit in der DDR: der Wahl bestimmter Berufe und Arbeitsbereiche, eines spezifisch weiblichen* Arbeitsvermögens und -verhaltens sowie der individuellen Versuche von Frauen, z. B. durch Teilzeitarbeit der Mehrfachbelastung zu entgehen. Neuere DDR-Publikationen verweisen zunehmend auf die starke Abhängigkeit des Berufsverhaltens von den familiären Bedingungen der Frau, auf die Wechselbeziehung zwischen den inhaltlichen Anforderungen und der Persönlichkeitsentwicklung in der Berufs-und Familienarbeit sowie auf die Bedeutung einer stärkeren Einbeziehung des Mannes in die Veränderung der Geschlechterbeziehungen.
Vorbemerkung
„Frauen-und Familienentwicklung — und so auch ihre gesellschaftliche Förderung — haben von jeher in der Gesamtpolitik unserer Partei nicht nur einen festen Platz eingenommen, sondern innerhalb dieser Gesamtpolitik wesensmäßig und historisch bedingt auch immer eine Einheit gebildet.“ Dieser Aussage der DDR-Juristin Jutta Gysi kann man — allerdings unter einem kritischen Aspekt — nur zustimmen. In dieser klaren Form, als Einheit von zwei gleichbedeutenden Politikbereichen und als zwangsläufige'Verbindung der Stellung der Frau mit der Entwicklung der Familie, ist die Gleichberechtigungspolitik in der DDR aber nicht immer beschrieben worden.
Nicht alle Frauenleitbilder, die den Menschen — . Frauen wie Männern — Orientierungshilfen, Werte und Normen für ihr Verhältnis zur neuen gesellschaftlichen Stellung der Frau bereitstellen sollten, verkörperten diese Einheit. Sie betonten in den einzelnen Zeiträumen der DDR-Entwicklung jeweils unterschiedliche Aufgaben und Rollen der Frau und waren somit Ausdruck der entsprechenden offiziellen Frauenpolitik.
Bei der Feststellung, daß sich das Frauenleitbild gewandelt hat, -fällt zugleich die Konstanz in einem anderen, von der Situation der Frau aber nicht abzutrennenden Bereich auf: die durchgängige Nichtexistenz und Nichtformulierung eines Männerleitbildes. Dieses hätte als Orientierung für eine Veränderung auch der gesellschaftlichen Stellung des Mannes und für die Herausbildung neuer Geschlechterrollen und -beziehungen dienen können. Hinter diesem Versäumnis, die Be
I. Grundlagen der Gleichberechtigung und ihre Umsetzung
Abbildung 6
Tabelle 2: Geburtenentwicklung in der DDR Quelle: Zusammengestellt und errechnet nach Problemen der demographischen Entwicklung, Berlin (Ost) 1980, S. 10 und Statistisches Jahrbuch der DDR 1984, S. 355, 356, 370.
Tabelle 2: Geburtenentwicklung in der DDR Quelle: Zusammengestellt und errechnet nach Problemen der demographischen Entwicklung, Berlin (Ost) 1980, S. 10 und Statistisches Jahrbuch der DDR 1984, S. 355, 356, 370.
1. Die Klassiker" zu Gleichberechtigung und Familienarbeit
Rechte und Pflichten sind meistens eng miteinander verbunden; sie beeinflussen sich gegenseitig. Die Verfassung der DDR enthält beispielsweise in Artikel 24 Absatz 2 die Einheit des Rechtes auf Arbeit und der Pflicht zur Arbeit. Würde diese deutung und Rolle des Mannes besonders in der Familie grundsätzlich zu hinterfragen und Entwürfe für eine Veränderung zu entwickeln, stehen jedoch Gründe, die mit „patriarchalischen Strukturen'und der männlichen Dominanz in Entscheidungsprozessen nur oberflächlich beschrieben sind.
Die Forderung nach Berufstätigkeit der Frau und die gesellschaftliche Unterstützung hierfür und für die Familie basiert auf der Unterscheidung zwischen entlohnter Berufsarbeit und nicht entlohnter Familienarbeit. Diese beiden Tätigkeitsbereiche werden stets als getrennte, miteinander um ein begrenztes Zeitbudget (in der Regel der Frau) konkurrierende begriffen. Die Konsequenzen, die sich aus einer solchen Sichtweise und der zugehörigen Politik für die Frauen in der DDR, für ihre Rollen im Beruf und in der Familie bisher ergeben haben und sich auch zukünftig entwickeln können, sind vielfältig. Sie werden vermutlich erst jetzt, nach dem Vollzug einschneidender Veränderungen im Leben der Frauen, sichtbar. Jüngere Veröffentlichungen aus der DDR scheinen Maxie Wander Recht zu geben, die in der Vorbemerkung zu ihren Frauenprotokollen die viel zitierten Sätze schrieb: „Wir können uns eigentlich nicht wundern, daß in der sozialistischen Gesellschaft Konflikte ans Licht kommen, die jahrzehntelang im Dunkeln schmorten und Menschenleben vergifteten. Konflikte werden uns erst bewußt, wenn wir uns leisten können, sie zu bewältigen. Unsere Lage als Frau sehen wir differenzierter, seitdem wir die Gelegenheit haben, sie zu verändern.“ enge Verbindung von Rechten und Pflichten auch die Grundlage bilden für die Veränderung der Stellung der Frau in der Gesellschaft, d. h. auch in der Familie und in den Geschlechterbeziehungen, so müßten die Kernpunkte der Frauen-und Familienpolitik in der DDR eine andere, stärker auf die Einbeziehung des Mannes in diesen Prozeß gerichtete Wendung erhalten. Friedrich Engels hatte in „Der Ursprung der Familie, des Privateigentums und des Staats“ versucht, die Geschichte der Unterdrückung der Frau von der Urgesellschaft bis zu seiner Zeit zu beschreiben und ihre Ursachen zu nennen. Diesen Ansatz erweiterte August Bebel in „Die Frau und der Sozialismus“ durch Vorschläge zu einer Neugestaltung des gesellschaftlich-politischen Lebens der Frau. Beide betrachteten vorwiegend die Situation der Frau als veränderungsbedürftig und vernachlässigten die Rolle des Mannes in den Familienbeziehungen. Angesichts ihrer Beobachtung der Lebensbedingungen von Frauen im 19. Jahrhundert, insbesondere der Arbeiterinnen, war dies naheliegend, denn zusätzlich zur allgemeinen Unterdrückung des Proletariats wurden diese auch noch familiär ausgebeutet.
Mit Bezug auf die Ergebnisse der beiden Klassiker der Frauenfrage’ stellen folgende Ziele die Grundpfeiler der sozialistischen Politik zur Gleichberechtigung der Frau dar
— Die benachteiligte Stellung der Frau in der Gesellschaft, entstanden durch die Bildung des Privateigentums an Produktionsmitteln in der Hand des Mannes, ist nur durch die Abschaffung dieses Privateigentums durch die Veränderung der Produktionsverhältnisse zu beseitigen.
— Die entstandene ökonomische und rechtliche Abhängigkeit der Frau vom Mahn muß durch die Teilnahme der Frau an der gesellschaftlichen Produktion und die rechtliche Gleichstellung beider Geschlechter aufgehoben werden.
— Um die Einbeziehung der Frau in den Arbeitsprozeß zu ermöglichen, müssen die Aufgaben der Kindererziehung und der Hausarbeit von gesellschaftlichen Einrichtungen übernommen werden.
Engels hatte schon 1884 das Auseinanderfallen der Arbeiten der Familienmitglieder in zwei getrennte Tätigkeitsbereiche zutreffend beschrieben. „Die Führung des Haushalts“ — vorher ebenso als notwendig anerkannt wie die Arbeit des Mannes — „verlor ihren öffentlichen Charakter. Sie ging die Gesellschaft nichts mehr an. Sie wurde ein Privatdienst; die Frau wurde erste Dienstbotin, aus der Teilnahme an der gesellschaftlichen Produktion verdrängt.“
Die Ergebnisse der Veränderungen in den Arbeits-und Familienformen, nämlich die Trennung von Arbeitsplatz und Wohnung, die Minderbewertung der Arbeit in der Familie und die Kleinfamilie als gängige Lebensform, prägen auch die Gesellschaft der DDR. Die Folgerungen von Engels, Bebel und auch Lenin, die schließlich in die Frauenpolitik der SED aufgenommen wurden, zielten jedoch nicht auf eine Wiederherstellung der Familie als Produktions-und Konsumtionseinheit, nicht auf eine Gleichbewertung von Produktions-und Reproduktionsarbeit. „Erst die große Industrie unserer Zeit hat ihr — und auch nur der Proletarierin — den Weg zur gesellschaftlichen Produktion wiedereröffnet.“ Dies aber auf eine Weise, „daß, wenn sie sich an der öffentlichen Industrie beteiligen und selbständig erwerben will, sie außerstand ist, Familienpflichten zu erfüllen.“
Um dieses Dilemma zu lösen, müssen die Familienaufgaben der Frau reduziert und zu einem großen Teil an einen industriell organisierten Reproduktionsbereich delegiert werden. Diesem Bestandteil der Politik, welche die Lebensbedingungen der Frau und damit auch der Familie verändern soll, haftet die positive Bewertung der Tätigkeiten in der gesellschaftlichen Produktion, insbesondere der industriellen Arbeit, und die negative Bewertung der Tätigkeiten zur Reproduktion der Bevölkerung und der menschlichen Arbeitskraft in der Familie an.
Auf diesen Zusammenhang und die Probleme einer Bewertung von nicht produktiver Arbeit z. B. in einem gesellschaftlichen Dienstleistungsbereich, in den die Erziehungs-und Haushaltstätigkeiten ausgelagert werden, kann in diesem Rahmen nicht ausführlicher eingegangen werden Da der wesentliche Faktor für die gleichberechtigte Stellung der Frau ihre Berufstätigkeit ist, die durch Entlohnung zur ökonomischen Unabhängigkeit vom Mann führt und durch die Einbeziehung in gesellschaftliche und politische Prozesse die Persönlichkeitsentwicklung beeinflußt, kann hier verallgemeinernd von entlohnter Berufsarbeit (Erwerbstätigkeit) und nicht entlohnter Familienarbeit gesprochen werden.
Aus der Verknüpfung der Unterdrückung der Frau mit ihrem weitreichenden Ausschluß von der entlohnten Arbeit sowie aus der negativen Einschätzung der Aufgaben der Frau in der . bürgerlichen Kleinfamilie'in den Arbeiten der Klas-siker kann selbstverständlich keine positive Bewertung der familialen Haus-und Erziehungsarbeit folgen. Für das Ziel einer möglichst ganztägigen und kontinuierlichen Berufstätigkeit der Frau sind deren Familienpflichten nur hinderlich. Von ihnen kann folglich keine Wirkung ausgehen, die die Persönlichkeit der Frau — geschweige denn des Mannes — bildet und bereichert. 2. Die Realisierung des Gleichberechtigungskonzeptes Ein kurzer Überblick soll zeigen, inwieweit die marxistisch-leninistischen Vorstellungen zu einer Veränderung der gesellschaftlichen Stellung der Frau in der SBZ/DDR umgesetzt wurden.
Die rechtliche Gleichstellung der Frau mit dem Mann — u. a. auch das Recht auf gleichen Lohn bei gleicher Arbeitsleistung — wurde schon 1949 in der Verfassung der DDR festgelegt 1979, dreißig Jahre später, stellten Herta Kuhrig und Wulfram Speigner jedoch fest: „Nachdem die Gleichberechtigung der Frau gesetzlich verankert ist, muß sie im Leben verwirklicht werden, die dabei zu lösenden Aufgaben sind weitaus komplizierter und langwieriger als die Veränderung der Rechtsstellung.“
Die Eingliederung der Frauen in den Arbeitsprozeß war von verschiedenen Faktoren abhängig:
1. von der individuellen wirtschaftlichen Notwendigkeit (Vielzahl von alleinstehenden Frauen und Müttern) und dem persönlichen Bedürfnis der Frauen, berufstätig zu sein;
2. von den Möglichkeiten der Unterbringung der Kinder und der Entlastung von zeitraubender Hausarbeit;
3. von dem Erfolg ideologischer und moralischer Appelle zur Mitwirkung der Frauen an der Gestaltung der Gesellschaft (z. B. in Hausfrauenbrigaden). Trotz der besonders in den fünfziger und sechziger Jahren auftretenden Schwierigkeiten, ein ausreichendes Angebot an Betreuungs-und Versorgungsleistungen bereitzustellen, stieg der Beschäftigungsgrad der Frauen schneller als der Ausbau gesellschaftlicher Einrichtungen. Dennoch war lange Zeit vor allem das Problem der Kinderbetreuung ein Hemmnis für eine noch stärkere Ausweitung der weiblichen Berufstätigkeit und deren kontinuierliche Fortführung. Heutige Forderungen nach einem weiteren Ausbau des gesellschaftlichen Dienstleistungssektors beziehen sich daher vorwiegend auf die Beseitigung von Unterschieden in der territorialen Verteilung der Betreuungs-und Versorgungseinrichtungen Die Frage, inwieweit die ausschließliche Bindung der Persönlichkeitsentwicklung der Frau an die Berufstätigkeit und die weitestgehende Ausgliederung der Reproduktionsarbeit aus der Familie überhaupt berechtigt und sinnvoll ist, soll hier zunächst außer acht bleiben. Festzuhalten bleibt aber, daß für die Dauer des Auf-und Ausbaues einer „hauswirtschaftlichen Großindustrie“ (Lenin) die Belastung der Frau durch Familien-pflichten weiterbesteht, solange die gewachsene familiäre Aufgabenverteilung trotz der Berufstätigkeit der Frau nicht aufgehoben wird.
An der Entwicklung der Frauenpolitik in der DDR ist die gegenseitige Abhängigkeit und Beeinflussung der beiden Lebensbereiche Beruf und Familie zu erkennen. Die Schwierigkeiten, auf der Grundlage der ideologischen Konzeption für die Gleichberechtigung der Frau kurz-und langfristig auch praktikable Lösungen zu finden, zeigen sich deutlich an der Veränderung des propagierten Frauenleitbildes. Konzentrierte sich die Frauenpolitik zunächst auf die Berufstätigkeit, so liegt ihr Schwerpunkt seit ungefähr zwanzig Jahren auf der Förderung von zwei gleichermaßen wichtigen Aufgabenbereichen der Frau, nämlich der Berufstätigkeit und der Familie. Die einzelnen Frauenleitbilder, die sich ablösten oder ergänzten, begleiteten diesen Wandel von der Frauen-zur Familienpolitik als Orientierungshilfe für die Gesellschaft und vor allem für das Lebenskonzept der Frauen.
War bis etwa zum Ende der fünfziger Jahre die Berufstätigkeit als solche der Kern des Frauen-leitbildes in der DDR, so wurde im Anschluß an das Kommunique des Politbüros „Die Frau — der Frieden und der Sozialismus“ von 1961 die qualifizierte Berufstätigkeit der Frau in den Mittelpunkt gestellt. Verringerung des Ausbildungsdefizits der älteren Frauen, Qualifizierung in technischen Berufen und verstärkter Einsatz von Frauen in Leitungsfunktionen waren die Hauptziele einer Frauenpolitik, die eingebunden war in die Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung und des wissenschaftlich-technischen Fortschritts. Abgesehen vom gesetzlich garantierten Schutz und speziellen Qualifizierungsmaßnahmen zur Verringerung familiär bedingter Hindernisse spielte die Familie keine wesentliche Rolle in der Gesellschaftspolitik der SED.
Eine Abkehr von der starken Orientierung an der Berufstätigkeit der Frau setzte 1965 mit der Verabschiedung des Familiengesetzbuches der DDR ein. Dort wurde erstmals ein Leitbild der sozialistischen Familie formuliert — und damit begann auch ein Wandel im Frauenleitbild. Die Beschreibung der Aufgaben der Familie und die ausdrückliche gesellschaftliche Anerkennung für die familialen Leistungen bei der Erziehung der Kinder verleiht dieser , Reproduktionsarbeit 1 eine neue Wertschätzung und eine Bedeutung neben der Berufstätigkeit. Diese neue Einstellung zur Familie und deren Einfluß auf die Persönlichkeitsentwicklung ihrer Mitglieder findet ihren Ausdruck in einem veränderten Frauenleitbild, welches allerdings erst in den siebziger Jahren richtig wirksam wurde und bis heute als Orientierung dient. In ihm wird die Rolle der Frau in der Familie als ebenso gesellschaftlich notwendig anerkannt wie die Berufstätigkeit.
Obwohl die Belastungen der Frau durch die Familienpflichten schon immer bestanden haben, waren sie bis 1965 aus den Frauenleitbildern ausgeklammert. Die politische wie gesellschaftliche Vernachlässigung der Aufgabe in der Familie hatte eine Auseinandersetzung über deren Zuordnung zur Frau und auch eine Neubestimmung der Aufgaben beider Geschlechter verhindert. Auch das neue Leitbild der Frau, die ihre Berufs-tätigkeit mit einer verantwortungsvollen Mutterschaft vereinbart, fordert nicht zu einem Umdenken heraus. Es machte aber den Weg frei für eine gezielte Unterstützung der Familie, die wegen der offenkundigen Mängel in der gesellschaftlichen wie familialen Erziehung und wegen der demographischen Entwicklung als notwendig erachtet wurde. Das neue Frauenleitbild wurde Teil einer sozialistischen Familienpolitik und Ausdruck einer veränderten Einstellung zu dem Zusammenhang von Berufstätigkeit und Familienaufgaben der Frau 3. Familienpolitik als Teil der Sozial-und Bevölkerungspolitik Mit dem Ziel der „weiteren Erhöhung des materiellen und kulturellen Lebensniveaus des Volkes“ wurde auf dem VIII. Parteitag der SED 1971 ein umfangreiches sozialpolitisches Programm eingeleitet, das neben dem „Wohnungsbauprogramm als Kernstück der Sozialpolitik“ auch eine Vielzahl familienpolitischer Regelungen enthielt. Gleichzeitig betonte Willi Stoph, daß die „Sorge um die Familien-und Bevölkerungsent-Wicklung ... ein gesamtgesellschaftliches Anliegen“ sei. Notwendig sei deshalb, „unter Ausnutzung der Vorzüge des Sozialismus verstärkt eine vom Staat koordinierte Arbeit auf diesem Gebiet zu leisten.“
Auf die Notwendigkeit der genaueren Erforschung und Beeinflussung der demographischen Entwicklung in der DDR wird auch in dem von Günter Manz und Gunnar Winkler 1985 herausgegebenen Buch „Sozialpolitik“ hingewiesen: „Disproportionen in der Bevölkerungsentwicklung, Schwankungen in der Besetzung der verschiedenen Altersgruppen, der Zahl der Geborenen und andere erfordern ständige Anpassungsprozesse in der Wirtschaft, der Volksbildung ... und in anderen gesellschaftlichen Bereichen.“ Der enge und wechselseitige Zusammenhang von Bevölkerungsentwicklung und ökonomischen wie sozialen Bedingungen unterstreicht nach Meinung der Autoren „auch aus demographischer Sicht die Bedeutung der Einheit von Wirtschafts-und Sozialpolitik für die Herstellung und Sicherung einer dem Sozialismus adäquaten Bevölkerungsreproduktion und die Lösung von Bevölkerungsproblemen“ l
Die Ziele der Bevölkerungspolitik können nach Meinung der beiden Autoren vor allem durch sozialpolitische Maßnahmen, im wesentlichen durch die Familienpolitik erreicht werden, „da nur über eine wirksame Einflußnahme auf die Geburtenentwicklung die Bevölkerungszahl, ihre altersmäßige Zusammensetzung und andere ihrer Strukturen langfristig beeinflußt werden können“ l Das demographische Verhalten soll sich „auf der Grundlage der Familienplanung“ so entwickeln, daß die Bevölkerungsreproduktion „im Sinne der Ausgeglichenheit, der regelmäßigen Gestaltung des Lebensbaumes und der Über-windung territorialer Diskrepanzen der Bevölkerungsreproduktion und -Verteilung“ erfolgen kann l Der Lebensbaum der DDR ist gekennzeichnet durch die Kriegs-und Nachkriegsfolgen — dazu gehören der hohe Frauenüberschuß, Geburtenausfälle und ein um 1970 extrem ungünstiges Verhältnis zwischen Personen im arbeitsfähigen und nichtarbeitsfähigen Alter — und durch den Geburtenrückgang zwischen 1964 und 1974
Für die einfache Reproduktion der Bevölkerung, also für den Ersatz der Elterngeneration (auch der Erwachsenen ohne Kinder), wäre die Zwei-bis Drei-Kinder-Familie notwendig. Zwar wird die Familie mit mehreren Kindern auch als wesentlicher Faktor bei der Entwicklung der sozialistischen Lebensweise betrachtet; dieser Aspekt dürfte aber für die Bevölkerungspolitik nur eine untergeordnete Rolle spielen, da auch in der Zwei-Kinder-Familie die Entwicklung des Kindes durch Geschwisterbeziehungen gefördert wird. Das Ziel der einfachen Reproduktion wurde trotz des Geburtenanstiegs keineswegs erreicht, denn dieser entstand vorwiegend durch einen größeren Anteil zweiter Kinder an den Geborenen. Immerhin wird der Geburtenanstieg zwischen 1974 und 1983 zu 75 Prozent auf eine „gewachsene Geburtenfreudigkeit“ zurückgeführt
Im Rahmen des sozialpolitischen Programms, das auch nach dem IX. Parteitag der SED 1976 fortgesetzt wurde, ist eine Vielzahl familienpolitischer Maßnahmen eingeführt oder erweitert worden, die zum Teil als Ausgestaltung der Normen des Familiengesetzbuches gelten können. Betrachtet man sie unter dem Aspekt ihrer Wirkung auf die Lebensbedingungen der Frauen und vor dem Hintergrund des veränderten Frauenleitbildes, so stellt man zwei Kategorien politischer Einflußnahme fest: Mit einem Teil der Maßnahmen wird versucht, über verschiedene finanzielle Unterstützungen die Familie zu fördern, andere beinhalten unterschiedliche Formen arbeitszeitlicher Regelungen insbesondere für berufstätige Mütter.
Schon die Maßnahmen von 1972 sollten die Geburtenentwicklung fördern und die Auswirkungen der kurz vorher erfolgten Freigabe des Schwangerschaftsabbruchs mildern. Hier sind die Geburtenbeihilfe und Kredite für junge Ehepaare, die sozusagen „abgekindert“ werden können, wie auch die Reduzierung der Wochenarbeitszeit auf 40 Stunden für Mütter mit drei und mehr Kindern (Normalarbeit 43, 75 Stunden pro Woche) sowie die Verlängerung des Wochenurlaubs zu nennen In den ab 1976 erlassenen Verordnungen tritt die bevölkerungspolitische Zielsetzung deutlicher hervor, und es wird die Erfahrung mit dem Maßnahmenbündel von 1972 berücksichtigt, daß nämlich der Einfluß finanzieller Unterstützung auf die Geburtenentwicklung gering ist. Zwar können dadurch Notlagen gemildert und das Ziel eines ausreichenden Lebensstandards auch für Familien mit mehreren Kindern erreicht werden; die Geburt zweiter und weiterer Kinder konnte auf diese Weise allerdings nicht gefördert, sondern lediglich die Geburtenzahlen zwischen 1973 und 1975 stabilisiert werden (vgl. Tabelle 2).
Mit der Forderung nach Maßnahmen, die eine „Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und Mutterschaft“ ermöglichen, sprach Erich Honecker auf dem IX. Parteitag das Problem deutlicher an, welches durch finanzielle Unterstützung nicht gelöst werden kann die zeitliche Belastung der Frau durch zwei Aufgabenbereiche, die sich auf ihre Berufstätigkeit und die Geburtenentwicklung ausgewirkt hatte.
Der Kern der 1976 verabschiedeten Maßnahmen bezog sich auf zeitliche Regelungen mit finanziellem Ausgleich. Dazu gehören die Verlängerung des Wochenurlaubs auf 20 Wochen bei Zahlung des Nettodurchschnittslohnes, die 40-Stunden-Arbeitswoche ab zwei Kindern bei vollem Lohnausgleich und die Freistellung von der Arbeit nach der Geburt des zweiten oder weiteren Kindes für ein Jahr bei Zahlung von Krankengeld
Eine Zielsetzung dieser Maßnahmen ist die Förderung der Geburtenentwicklung, erkennbar an der Ausrichtung auf die zweiten und folgenden Kinder; die andere bezieht sich auf die stärkere Betonung des Wertes der Familienaufgaben und auf die Unterstützung der Erziehungskraft der Familie. Die familienpolitischen Regelungen sollen die Mehrfachbelastung der Frau, die ab zwei Kindern besonders groß und folgenreich ist, verringern und zumindest für ein Jahr die Konkurrenz zwischen Berufstätigkeit und Kleinkindbetreuung um das begrenzte Zeitbudget außer Kraft setzen.
Die positiven Auswirkungen dieser Maßnahmen, die vorwiegend dem bezahlten , Babyjahr* zugeschrieben werden, zeigten sich bereits 1976. Lag die Geburtenrate Mitte der siebziger Jahre (je 1 000 Einwohner) noch bei 10, 8 und gehörte da-mit zu den niedrigsten der Welt, so konnte die DDR 1982 mit einer Geburtenrate von 14, 4 wieder einen Mittelplatz einnehmen. Inwieweit die 1984 erfolgte Verlängerung der Freistellung auf 18 Monate ab dem drittem Kind nochmals einen Geburtenanstieg bewirkt, ist jetzt noch nicht abzusehen.
Herausstellen wird sich in den folgenden Jahren, ob Günter Manz mit seiner Behauptung recht hat, daß finanzielle Maßnahmen eine relativ kurze, zeitliche Unterstützungen dagegen eine langfristige und umfassendere Wirkung haben, da letztere in die Lebensplanung der Frauen einbezogen werden. Manz mißt der sozialpolitischen Arbeitszeitverkürzung einen hohen Stellenwert bei angesichts einer hohen Zahl verkürzt arbeitender Frauen und der geringeren Freizeit von Frauen aufgrund ihrer Hauptbelastung durch Familienaufgaben Finanzielle und zeitliche Unterstützungen sind nach Meinung der DDR-Familienrechtlerin Anita Grandke „vor allem effektiv, um vorhandenen Kinderwunsch leichter realisierbar zu machen, ihn eventuell neu zu beleben und zu bestärken. Das ist in den letzten Jahren offenbar geschehen.“
Die Hinwendung der Frauenpolitik zu einer stärkeren Förderung der familialen Aufgaben der Frau zeigt, daß vor allem mittels zeitlicher Regelungen versucht wird, verschiedene Ziele zu erreichen. Diese beziehen sich auf die Berufstätigkeit der Frau, die Geburtenentwicklung, aber auch auf die Kinderbetreuung und die Freizeit in der Familie. Um diese gesellschaftlichen Ziele, deren jeweils hundertprozentige Erreichung sich bei der gegebenen familiären Arbeitsteilung und den vorhandenen Arbeitsbedingungen gegenseitig ausschließen, in Einklang zu bringen, muß ein Kompromiß gefunden werden. Abstriche müssen dabei — wie in den familienpolitischen Maßnahmen erfolgt — auch von dem Ziel der vollen und durchgängigen Berufstätigkeit der Frau gemacht werden, wenn nicht auch der Mann in diesen Kompromiß einbezogen werden soll. „Das optimale Maß der Kontinuität und der Dauer der Unterbrechungen“ in der Berufstätigkeit der Frau ist — so Gerlinde Peemüller vom Zentralen Forschungsinstitut für Arbeit beim Staatssekretariat für Arbeit und Löhne — jenes, welches die Interessen der Kinder und die Reproduktion der Bevölkerung berücksichtigt
II. Charakteristika der Berufstätigkeit von Frauen
Die marxistisch-leninistische Forderung nach der Einbeziehung der Frau in den gesellschaftlichen Produktionsprozeß — und davon abgeleitet nach ökonomischer Unabhängigkeit vom Mann und der Aufhebung ihres Bildungsdefizits — kann in der DDR quantitativ als erfüllt betrachtet werden. Ein Blick in die Statistiken zeigt: Bildung, Berufsausbildung und Berufstätigkeit der Frauen sind ein fester Bestandteil gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Strukturen geworden. Von einem Ausschluß der Frauen von Bildungschancen und von einem Qualifikationsdefizit gegenüber Männern kann für die Generationen, die in der DDR aufwuchsen, nicht mehr gesprochen werden; für sie gibt es keine entscheidenden Unterschiede mehr zwischen männlichem und weiblichem Qualifikationsniveau
Daß heute ungefähr 80 Prozent aller Frauen im arbeitsfähigen Alter zwischen 15 und 60 Jahren berufstätig sind, zeigt die Selbstverständlichkeit und —je nach dem Familieneinkommen — auch die Notwendigkeit weiblicher Berufsarbeit. In dieser Angabe sind auch die Frauen erfaßt, die das , Babyjahr'mit Fortdauer der Betriebszugehörigkeit in Anspruch nehmen, ebenso diejenigen mit verkürzter Arbeitszeit. 1983 waren 49, 5 Prozent aller Berufstätigen weiblichen Geschlechts Von 1 000 in der sozialistischen Wirtschaft beschäftigten Frauen besaßen 789 eine abgeschlossene Berufsausbildung (1971: 492) Die Hälfte aller Studenten an den Hochschulen und 74 Prozent an den Fachschulen waren 1983 Frauen Gibt es jenseits dieser quantitativ eindrucksvollen Zahlen nicht auch Auswirkungen der engen Bindung der Familienaufgaben an die Frau? Diese hatte doch trotz anders lautender Leitbilder immer bestanden und ist mit der Praktizierung der Familienpolitik unter dem Begriff „Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und Mutterschaft“ manifestiert worden. Erwerbsquoten und Bildungsniveau allein sagen noch nicht genügend darüber aus, inwieweit sich tatsächlich ein Wandel im Sinne realer Gleichberechtigung in der Frauenbildung und -berufstätigkeit und in der Familie vollzogen hat. 1. Berufswahl und Berufsverhalten Die Orientierung auf die Familie und die Zuständigkeit für deren Aufgaben führt auch heute noch zu einer weitverbreiteten Spezifik der Frauenberufstätigkeit. Diese zeigt sich vor allem in der Hinwendung zu den traditionellen Frauenberufen, die mit den , familiennahen‘ Tätigkeiten des Sorgens, Dienens und Helfens verbunden sind. Mannigfaltige Versuche, nicht nur über Ermutigungen und Appelle, sondern auch durch die gezielte Förderung der Aus-und Weiterbildung von Frauen in technischen Berufen, sollten die Einseitigkeit in der Berufswahl und -ausübung mindern
Bis zu einem gewissen Ausmaß hatte diese Frauenpolitik Erfolg. Sie führte beispielsweise zu einem höheren Frauenanteil in den technischen und naturwissenschaftlichen Studienrichtungen. So wird in der „Bilanz der Erfüllung des Weltaktionsplanes für die Dekade der Frau — Zeitraum 1976 bis 1980“ angegeben, daß „bereits 40, 0 Prozent der Studenten in den Sektionen der Mathematik/Naturwissenschaften und 30, 0 Prozent der technischen Wissenschaften an den Hochschulen weiblichen Geschlechts“ sind Einzelne Berufe im medizinischen, chemischen und technischen Bereich wurden inzwischen sogar , feminisiert“. Dennoch ist die quantitative Dominanz der Frauen in den traditionell von ihnen bevorzugten Berufen und Wirtschaftsbereichen auch heute ungebrochen, so im Gesundheits-und Sozialwesen, im Bildungswesen und Handel, d. h.dem gesamten nichtproduzierenden Bereich.
Mangels detaillierter Angaben aus der DDR zu den Einkommen von Männern und Frauen kann man nur pauschal feststellen: Die Tätigkeit in Wirtschaftsbereichen mit einem hohen Frauenanteilanden Beschäftigten, wo wiederum gehäuft traditionelle Frauenberufe ausgeübt werden, ist mit einem niedrigeren Einkommen verbunden. Die Durchschnittseinkommen in diesen Bereichen liegen unterhalb des Durchschnittseinkommens aller Beschäftigten. Herta Kuhrig verweist auf „solche sozialen Unterschiede, die sich im Arbeitsprozeß aus der historisch gewachsenen geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung ergeben“ und sich in „unterschiedlichen Tarifen in den Industriezweigen“ bemerkbar machen
Die familienpolitischen Möglichkeiten der Frau, sich für die Betreuung der Kinder von der Arbeit freistellen zu lassen, sind zusätzlich mit einem Verlust an eigenem und damit auch an Familieneinkommen verbunden, da für diese Zeit oft nur Krankengeld gezahlt wird. Diese Einkommens-einbuße fällt natürlich für die Familie durch ein geringeres Einkommen der Frau niedriger aus als beim Mann, wenn er — soweit eine Wahlmöglichkeit überhaupt besteht — eine Freistellung in Anspruch nehmen würde
Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen entstehen — trotz der Einhaltung des Verfassungsgrundrechtes „gleicher Lohn bei gleicher Arbeitsleistung'(Artikel 24, 1) — nicht nur durch die Konzentration von Frauen in geringer entlohnten Berufen und Wirtschaftsbereichen, sondern auch durch andere Formen des Arbeitsverhaltens. Zwar sind Frauen auf den unteren und mittleren Leitungsebenen inzwischen in großer Zahl vertreten, in den oberen und höher dotierten Rängen der Betriebs-und Verwaltungshierarchien trifft man sie jedoch seltener an Unter der Frage „Unfähig zu leiten?“ führen Uta Bruhm-Schlegel und Otmar Kabat vel Job vom Leipziger Zentralinstitut für Jugendforschung als Gründe für die Unterrepräsentanz in Leitungsfunktionen nicht nur das unzureichende Selbstvertrauen auch der jüngeren Frauen und die Unterschätzung ihrer Leistungen durch männliche Kollegen an. Sie verweisen auf die Konflikte, die aus der familiären Belastung und den höheren Anforderungen einer Leitungsfunktion entstehen.
Das heißt, „daß heute und auch in nächster Zukunft solche Aufgaben — mit höherer Leitungsebene in zunehmendem Maße — nicht nur qualitative Anforderungen an die Persönlichkeit stellen, sondern auch quantitativ Mehrverpflichtung bedeuten: Oft hat ein Leiter über die , normale Arbeitszeit hinaus für die Lösung von betrieblichen Aufgaben, für Kaderfragen und anderes Jederzeit einsatzbereit* zu sein.“ Diese Einsatzbereitschaft jedoch können sich Frauen mit Kindern meistens nicht leisten.
Empirische soziologische Untersuchungen von 1979 zeigten denn auch, daß von den männlichen und weiblichen Hoch-und Fachschulkadern ohne Leitungsfunktion unterschiedliche Motive für die Ablehnung einer Leitungstätigkeit vorgebracht wurden: Bei den Frauen dominierte die Befürchtung, durch die damit verbundenen höheren Arbeitsanforderungen ihr Familienleben, die Erziehung der Kinder und den eventuell gleichfalls beruflich stark engagierten Ehepartner zu belasten. Diese Motive, die für die befragten Männer keine Rolle spielten, können nicht verwundern, waren doch ungefähr die Hälfte der Frauen für die Hausarbeit allein zuständig. Als weiteres Hindernis für ihren Einsatz in leitenden Funktionen sahen die Frauen die Tatsache an, „daß die Realisierung der festgelegten Förderungsmaßnahmen gegebenenfalls nicht durch eine längere Freistellung auf Grund von sozialpolitischen Maßnahmen unterbrochen werden darf 40).
An der unzureichenden Nutzung von Aufstiegs-möglichkeiten durch Frauen wie auch an der Bevorzugung von , Frauendomänen* wird besonders deutlich, in welchem Maße die Chancen einer Vereinbarkeit von familiären und beruflichen Aufgaben von den Arbeitsbedingungen und den zeitlichen Arbeitsanforderungen abhängen. Das Bedürfnis nach einer regelmäßigen Arbeitszeit, potentielle Ausfallzeiten bei Krankheit der Kin-der und eine mögliche längere Freistellung während das , Babyjahres* begrenzen die Flexibilität wie die Kontinuität der weiblichen Arbeitskraft. In den unteren Ebenen der Betriebshierarchie sind solche Unwägbarkeiten eher zu verkraften; in Betrieben mit einem hohen Frauenanteil an den Beschäftigten treten sie zwar gehäuft auf und führen oft zu Arbeitskräfteproblemen, stoßen aber auch auf Verständnis bei Kolleginnen, die unter vergleichbaren Belastungen stehen oder standen. 2. Geschlechtsspezifische Arbeitsteilung und , weibliches Arbeitsvermögen* Die Feststellung, daß auch für junge Frauen die Sozialkontakte im Kollektiv und eine auf Personen bezogene Berufstätigkeit einen weitaus höheren Stellenwert haben als für junge Männer weist auf eine Eigenart der Frauenerwerbsarbeit hin, die nicht allein durch die konkreten familiären Lebensbedingungen begründet sein kann. Die vielfach in DDR-Publikationen beklagte geschlechtsspezifische Arbeitsteilung in der Familie und eine entsprechend unterschiedliche Erziehung der Kinder und Jugendlichen führt, ähnlich wie auch in westlichen Industriegesellschaften, zur Entstehung und Beständigkeit eines „weibliehen Arbeitsvermögens 42). Dieses führe — so die Münchener Soziologin Elisabeth Beck-Gernsheim — zu den traditionellen Berufswünschen und dem oben beschriebenen Berufsverhalten von Frauen. Durch die Erziehung der Mädchen zur Hausarbeit und ihre stärkere Einbindung in die Familienaufgaben sowie durch die Vorbildwirkung der ungleichen häuslichen Arbeitsteilung zwischen den Eltern und andere gesellschaftliche Einflüsse werde ein spezielles , weibliches Arbeitsvermögen geprägt: „Indem Frauen der Hausarbeit zugewiesen werden, lernen und entwickeln sie jene Fähigkeiten, die die Hausarbeit verlangt.“ Zu diesen Fähigkeiten gehören nicht nur hauswirtschaftliche Kenntnisse, sondern vor allem das Betreuen, Versorgen und Erziehen; genau diese Kenntnisse werden auch in den typischen Frauenberufen verlangt. Die Arbeit in der Familie ist, so Elisabeth Beck-Gernsheim, bestimmt durch die emotionale Bindung an andere Personen und durch das Bedürfnis nach Harmonie. Folglich bevorzugen Frauen weniger die sach-oder aufgabenbezogenen als vielmehr die mit dem Kontakt zu Menschen verbundenen Tätigkeiten. In den höheren Ebenen der Betriebshierarchien nimmt jedoch häufig die Personenbezogenheit einer Tätigkeit ab, die Arbeit ist stärker durch Sach-und Verwaltungsaufgaben geprägt. Zusammen mit einer mangelnden Konfliktfähigkeit (durch familiäres Harmonie-streben) führen die Erwartungen an den Beruf daher unter anderem zu einer Vermeidung von Karrierewegen, unabhängig davon, ob konkrete familiäre Belastungen mit den Anforderungen einer Leitungsfunktion kollidieren.
Die Berufstätigkeit von Frauen ist demnach durch ihr spezifisches Arbeitsvermögen gekennzeichnet, denn vor „der realen Erfahrung von Beruf/Hausarbeit stehen immer schon die nach männlich/weiblich differenzierten Erwartungen in Familie, Schule, Ausbildung“ und „weil beide Formen von Arbeit — Beruf wie Hausarbeit — Bündel von Anforderungen stellen, denen das männliche/weibliche Individuum praktisch lebenslang begegnet.“ Dem entsprechend ist auch das . männliche Arbeitsvermögen 4 durch spezifische Motivationen und Verhaltensweisen geprägt.
Die tatsächlichen familiären Belastungen, die sich auf die Berufstätigkeit der Frauen in der DDR auswirken, darf man nicht unterschätzen.
Zwar ist für die Betreuung der Kinder während der Abwesenheit der Mutter weitgehend gesorgt;
dieser Bereich des Gesundheits-und Bildungswesens ist inzwischen soweit ausgebaut, daß von einem hohen Versorgungsgrad gesprochen werden kann (vgl. Tabelle 1). In Verbindung mit dem Angebot einer betrieblichen Essensversorgung verringert die Betreuung der Kinder in gesellschaftlichen Einrichtungen auch gleichzeitig den Versorgungsaufwand in der Familie. Andere Hausarbeiten, die abendliche Versorgung der Kinder und Hilfe bei den Schularbeiten sowie mit der Freizeitgestaltung verbundene Tätigkeiten bleiben davon jedoch unberührt. In dieser Hinsicht hatten die bessere Ausstattung der Haushalte mit zeitsparenden Geräten und ein größeres Angebot an hauswirtschaftlichcn Dienstleistungen, wie es in den vergangenen Jahren erreicht wurde, möglicherweise doch positive Auswirkungen. Zeitbudgeterhebungen von 1974 und 1980 geben 36, 0 bzw. 32, 8 Stunden pro Woche an, die Frauen für Hausarbeit und Kinder-betreuung aufwenden, auf die Männer entfallen 16, 4 bzw. 17, 8 Stunden Diese Zahlen weichen allerdings entscheidend von anderen Aussagen ab, die von ungefähr 47 Stunden bzw. einem Anteil der Frauen von 80 Prozent an der Hausarbeit •sprechen.
Auch vor dem Hintergrund eines scheinbar positiven Trends der Verkürzung der Hausarbeitszeit sind die seit 1976 erfolgten sozialpolitischen Arbeitszeitverkürzungen für die Frauen nicht als Vergünstigungen’ zu bezeichnen, sondern lediglich als Unterstützung zur Abmilderung eines vorhandenen unbefriedigenden Zustands. Durch ihre Fixierung auf die Frau, mit dem erklärten Ziel der Vereinbarkeit der Berufstätigkeit mit den Familienaufgaben, tragen sie indessen eher dazu bei, die traditionellen Auffassungen von der Familie als weiblichem Aufgabenfeld zu unterstützen und immer wieder neu zu prägen
Auf die Kinder wirkt die ungleiche häusliche Arbeitsteilung, die kürzere Arbeitszeit oder eine Freistellung der Mutter als negatives Vorbild. Das Erleben der Schwierigkeiten, die sich weitgehend für die Mutter durch die Mehrfachbelastung ergeben, und die stärkere Heranziehung der Mädchen zur Hausarbeit unterstützen noch die Vorstellungen von der Familie als weiblichem Aufgabenbereich. Die Vermutung liegt nahe, daß auf diese Weise frühzeitig Einstellungen zur Berufstätigkeit und den Familienaufgaben, spezifische Arbeitsfähigkeiten und Verhaltensweisen im Sinne eines . weiblichen Arbeitsvermögens 4 gebildet werden. Die beschriebenen Charakteristika des Berufsverhaltens der Frauen in der DDR sind dafür eine Bestätigung. 3. Vereinbarkeit durch Notlösungen?
Die Spezifik der Frauenberufsarbeit in der DDR zeigt, daß von einer Vereinbarkeit beruflicher und familiärer Aufgaben realistischerweise nicht gesprochen werden kann. Die Art, wie familien-politische Regelungen besonders seit Beginn der siebziger Jahre formuliert und praktiziert werden, legt bereits den Charakter der angestrebten Vereinbarkeit fest: Da die Frau zwei Aufgabenbereiche hat, auf die sie ihr Zeitbudget aufteilen muß, sollen familienpolitische Maßnahmen die Einschränkung der einen Pflichtenerfüllung zugunsten der anderen möglichst gering halten. Bei dem Ziel voller Berufstätigkeit mit hohen Arbeitsanforderungen muß es nämlich letztlich zu einer Überlastung vor allem der Mütter mit mehreren Kindern oder langfristig zu einer Verringerung der Kinderzahl kommen. Eine andere Möglichkeit besteht in dem — nicht immer goldenen — Mittelweg, auf dem ein Teil der beruflichen Interessen und ein Teil der familiären Aufgaben-erfüllung auf der Strecke bleiben, durch den Überbelastung und schlechtes Gewissen aber nicht unbedingt vermieden werden.
Daß die Frauen in der DDR in großem Ausmaß diese individuellen , Lösungsversuche 4 unterneh-men, um der konkreten Mehrfachbelastung zu entgehen, zeigen der Geburtenrückgang bis Mitte der siebziger Jahre und auch die Nutzung des »Babyjahres 1 durch fast alle berechtigten Frauen Das deutlichste Beispiel für ein Zurückstellen der beruflichen Tätigkeit zugunsten der Familie ist der hohe Anteil von 25 bis 30 Prozent aller berufstätigen Frauen, die trotz der 40-Stunden-Arbeitswoche für Mütter mit mehreren Kindern ihre Arbeitszeit noch stärker reduziert haben Von den Belastungen der Frau durch Familien-pflichten ist auch die Frage nach dem qualifikationsgerechten Einsatz nicht zu trennen. So stellt Arnold Knauer fest, daß Frauen oftmals einen Arbeitsplatz in der Nähe der Wohnung oder der Kindereinrichtungen bevorzugen, auch wenn dies mit einem Berufswechsel und einer Beschäftigung unterhalb oder außerhalb ihrer Qualifikation verbunden ist Diese Aussage wird auch bestätigt durch eine Untersuchung zum ausbildungsgerechten Einsatz von Facharbeiterinnen. Dabei wurde festgestellt, daß vor allen Dingen Frauen mit mehreren Kindern nicht ihrer Ausbildung entsprechend tätig sind und für sie offenbar statt des ausbildungsgerechten Einsatzes die gerade vorhandenen Arbeitsbedingungen entscheidend sind. Mit der Freistellung nach der Geburt eines Kindes wird demnach oftmals ein anschließender Berufs-und Arbeitsplatzwechsel verbunden, was zu einem hohen Anteil von nicht ausbildungsgerecht arbeitenden Frauen bereits im Alter von 26 bis 30 Jahren führt
Durch diese individuellen »Lösungen" wird der Konflikt allerdings nicht immer gelöst. Meistens
III. Gleichberechtigung der Geschlechter in der Zukunft?
Die Abtrennung der »Frauenfrage" von den Lebensbedingungen beider Geschlechter und der, Familie ebenso wie die Vernachlässigung der gegenseitigen Abhängigkeiten im Geschlechterverhältnis war schon in den Aussagen der , Klassi-erfüllen sich noch nicht einmal die Erwartungen, durch ein Zurückstecken im Beruf die Belastungen zu verringern und mehr eigene Freizeit zu gewinnen, wenn sich dadurch die familiäre Arbeitsteilung wieder verschlechtert.
Die Chancen, das Ziel einer realen Gleichberechtigung der Frau zu erreichen, werden durch die bereits beschriebenen Faktoren eingeschränkt:
I. durch ein Arbeitsvermögen und Berufsverhalten der Frauen, welches durch ihre Zuordnung zur Familie auch heute noch einen spezifisch weiblichen" Charakter hat;
2. durch die vorherrschende ungleiche Aufgaben-verteilung in der Familie und eine geschlechtsspezifische Sozialisation der Kinder;
3. durch die Gestaltung der Frauenpolitik vorwiegend als Familienpolitik anstelle einer Förderung der Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und Elternschaft".
Alle drei Faktoren beeinflussen und bestärken sich gegenseitig. Um diesen Kreislauf aufzubrechen, müßte einerseits der Mann stärker als bisher in die Verantwortung für die Familie einbezogen werden und andererseits dürfte die Frau sich nicht weiterhin mit individuellen Mittelwegen in dem unbefriedigenden Zustand einrichten. Reale Gleichberechtigung der Frau kann nicht durch die Orientierung an der gesellschaftlichen Stellung des Mannes, welche die Familie nicht einbezieht, erreicht werden, sondern nur durch eine Gleichverpflichtung von Mann und Frau in allen Lebensbereichen. ker" nicht ohne Einfluß auf die Gestaltung der Frauen-und Familienpolitik. Ihr Erfolg stößt dort an Grenzen, wo außer den Vorstellungen und Verhaltensweisen der Frau auch diejenigen des Mannes sich auf gesellschaftliche und familiäre Veränderungen auswirken. Traditionelle Denk-und Verhaltensmuster können sich nicht von heute auf morgen, auch nicht in einer Generation völlig ändern. Das Bedürfnis, die Chancen und das Tempo einer grundlegend neuen Lebensgestaltung sind offenbar für Mann und Frau verschieden. Die Frauen, die seit Kriegsende in der SBZ/DDR die Veränderung ihrer gesellschaftlichen Stellung miterlebt und mitgestaltet haben, waren ebenso traditionell erzogen und durch die Jahre des Faschismus geprägt. Es wäre kühn zu behaupten, sie wären jenseits der ökonomischen Notwendigkeit nur unter gesellschaftlichem Druck erwerbstätig geworden, sie hätten nur widerwillig ihr Bildungsdefizit durch Qualifizierungsmaßnahmen verringert. Sie hatten, auch wenn damit Mühen und Belastungen verbunden waren, etwas zu gewinnen: neue Erfahrungen, Unabhängigkeit, Erfolg im öffentlichen Leben und Selbstbewußtsein. Dieser Prozeß wurde gesellschaftlich unterstützt durch eine positive Bewertung des Neuen, durch Leitbilder zur Orientierng auf andere Lebensentwürfe. Die Bewertung der Familie als gleich wichtiger Faktor für die Persönlichkeitsentwicklung der Frau, welche die ausschließliche Bindung an die Berufstätigkeit abgelöst hat, böte die Chance, auch in die Entwicklungs-und Erfahrungsmöglichkeiten des Mannes die Familie als bedeutendes Element einzubeziehen. Eine „über das Problem der Vereinbarkeit hinausreichende gesamte ideologische Konzeption der Gesellschaft zur Durchsetzung progressiver Partnerbeziehungen“, die Jutta Gysi als Bestandteil der Familienpolitik fordert kann sich daher der gerade begonnenen Auseinandersetzung mit der Bewertung von Berufsarbeit und Familienarbeit, mit vorhandenen Arbeitsbedingungen und der Orientierung der Gleichberechtigung an der Stellung des Mannes nicht entziehen. Denn die bisher praktizierte Frauen-und Familienpolitik bewegte sich in traditionellen Arbeits-und Familienstrukturen, die der realen Gleichberechtigung der Frauen Grenzen setzen. Deren Änderung z. B. durch eine allgemeine Verkürzung der Arbeitszeit, aber auch eine entscheidende Ausweitung der bestehenden familienpolitischen Maßnahmen ist noch nicht in Sicht.
Daß die jeweiligen Wirkungen der Berufstätigkeit und der Familienarbeit auf die Entwicklung der Persönlichkeit und der: Familienbeziehungen auch vom Charakter der jeweiligen Tätigkeiten abhängen, formuliert Renate Dippmann von der Technischen Hochschule Karl-Marx-Stadt. „Die meisten im Haushalt anfallenden Arbeiten sind auch heute noch unschöpferisch, abstumpfend, zermürbend,“ stellt sie im Zusammenhang mit der Teilzeitarbeit von Frauen fest. „Aber es gibt auch schöpferische Elemente in der Hauswirtschaft: das Leiten, Planen und Wirtschaften mit allen seinen Entscheidungsfindungen, alle produktive Hausarbeit... und selbstverständlich auch alle Formen des Aufziehens und Erziehens von Kindern. Für viele Frauen bietet dazu die Arbeit im Betrieb kein entsprechendes Äquivalent.“ Die konkrete Arbeit in vielen Industrie-und Angestelltenberufen enthalte nämlich „nur geringe geistig reproduktive, geschweige denn schöpferische Anforderungen“. Bei voller Arbeitszeit würden durch die geringen inhaltlichen Berufsanforderungen und den Mangel an Freizeit schließlich auch die schöpferischen Anteile in der Hausarbeit verloren gehen
Die einseitig positive Bewertung der Berufsarbeit tritt in dieser Argumentation zurück hinter die Frage nach den produktiven und schöpferischen Elementen einer Tätigkeit. Ökonomische Unabhängigkeit vom Mann und das Bewußtsein der gesellschaftlich nützlichen Tätigkeit ist folglich bei anspruchsloser Arbeit weder für die Zufriedenheit noch für die Persönlichkeitsentwicklung ausreichend.
Die Problematik von Tätigkeiten mit extrem niedrigeren Qualifikationsanforderungen ist jedoch nicht an das Geschlecht gebunden sieht man einmal von dem erwähnten Berufs-und Arbeitsplatzwechsel von Müttern ab. Zumindest könnte die Gegenüberstellung der potentiellen „schöpferischen’ Elemente der Hausarbeit und deren Mangel in der unqualifizierten Berufsarbeit ebenso für die Persönlichkeitsentwicklung des Mannes gelten — vorausgesetzt, diese Teile der Familienarbeit werden unabhängig vom Geschlecht als positiv betrachtet.
Inwieweit derartige Fragen nach der Neubewertung von Berufs-und Familienarbeit, damit auch von produktiver und reproduktiver Arbeit, weiter vertieft und schließlich auch in der Familienpolitik umgesetzt werden, bleibt fraglich. Noch wird jedenfalls nur den Frauen durch die familienpolitischen Maßnahmen und durch die Regelung der Teilzeitbeschäftigung die Möglichkeit gegeben, zumindest teilweise den negativen Effekten der Berufstätigkeit auszuweichen. Denn wie die Untersuchung von Dippmann zeigt, steigt der Anteil von Teilzeitbeschäftigung mit sinkendem Qualifikationsniveau und sinkenden geistigen Anforderungen an die Arbeitstätigkeit
Herta Kuhrigs Forderung, statistisches Material und Ergebnisse soziologischer Forschung in größerem Ausmaß wieder nach dem Geschlecht aufzuschlüsseln, zeigt, daß eine unzureichende Materialbasis nicht nur ein Problem für die westliche DDR-Forschung ist. Zwar bindet Kuhrig ihre Forderung in die Behauptung ein, daß man die realisierte Gleichberechtigung doch auch zahlenmäßig deutlich machen solle es geht ihr aber wohl eher um die von ihr selbst genannten sozialen Unterschiede zwischen Männern und Frauen und um Grundlagen für eine wirksame Frauen-politik. Kann dies als ein Beleg für die eingangs zitierte Äußerung von Maxie Wander gewertet werden, daß man es sich auf dem erreichten Stand nun leisten kann, auch über die Mängel der bisherigen Gleichberechtigungspolitik nachzudenken?
Ulrike Enders, Dipl. -Volkswirtin, geb. 1953; wissenschaftliche Mitarbeiterin am Zentralinstitut für sozialwissenschaftliche Forschung der Freien Universität Berlin, Arbeitsbereich DDR-Forschung und -Archiv. Veröffentlichungen zur Frauen-und Familienpolitik der DDR und zu deren Auswirkungen auf die Lebensbedingungen.
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