Unter Sozialpolitik wird in der DDR jener Teil der Politik verstanden, der auf die Gestaltung sozialer Verhältnisse gerichtet ist. Soziale Veränderungen erfolgen im Zusammenhang mit ökonomischen Veränderungen. Soziale Entwicklung ist Ziel, Ergebnis und Bedingung der Wirtschaftspolitik. Unter den Bedingungen der intensiv erweiterten Reproduktion und der beschleunigten Durchsetzung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts sind auch die Ansprüche an die Sozialpolitik im Hinblick auf Umfang und Qualität erheblich gestiegen. In den ersten Jahren nach dem Zweiten Weltkrieg war die Sozialpolitik vorrangig auf die Überwindung von Not und Armut gerichtet und im wesentlichen sozial-strukturell nicht differenziert. In der Folgezeit rückten sozialpolitische Leistungen in den Vordergrund, die auf die Förderung und Entwicklung gesellschaftlich nützlicher Tätigkeit im Arbeitsprozeß zielten. Die gegenwärtige Sozialpolitik sieht ihren Objektbereich in der Gesamtheit einer sich differenziert entwickelnden Sozialstruktur. Sie erfaßt alle sozialen Gruppen und Lebensbereiche und ist durch die Ausprägung sozialer Einheitlichkeit und wachsender Vielfalt in der Werte-, Bedürfnis-und Interessenstruktur der Bürger gekennzeichnet. Das schließt die Beachtung grundlegender gemeinsamer Interessen der Klassen und Schichten ebenso ein wie die Förderung spezieller sozialer bzw.demographischer Gruppen. Wachsenden Stellenwert erlangten seit Beginn der siebziger Jahre eine bedürfnisorientierte Bevölkerungsund Familienpolitik sowie die Lösung der Wohnungsfrage als soziales Problem bis zum Jahre 1990. Soziale Gerechtigkeit schließt die fähigkeitsgerechte Verteilung der Arbeit ebenso ein wie die Gestaltung gleicher Bedingungen zur Persönlichkeitsentwicklung aller. Die komplexe Planung der sozialen Entwicklung wird durch den schnellen wissenschaftlich-technischen Fortschritt immer dringlicher. Als Träger der Sozialpolitik erlangen die Betriebe und Territorien zunehmende Bedeutung. Mit der betrieblichen Sozialpolitik wird in differenzierter Weise auf die soziale Entwicklung und die Lebensweise der Werktätigen eingewirkt. Sie ist vor allem das Feld der gewerkschaftlichen Interessenvertretung. Zum Verantwortungsbereich des Territoriums gehören vor allem die Lösung der Wohnungsfrage, die Vervollkommnung der sozialen Infrastruktur, die Schonung und Gestaltung der natürlichen Umwelt sowie die Entfaltung und Nutzung der sozialen und politisch-organisatorischen Bedingungen für die gesellschaftliche Aktivität der Bürger. Das Territorium trägt spezifische Verantwortung für die Gestaltung der Lebensbedingungen sozialer Gruppen, die aufgrund des Alters nicht am Arbeitsprozeß teilnehmen und spezifischer Betreuung bedürfen.
Vorabdruck aus: Sozialstruktur und sozialer Wandel in der DDR, hrsg. von Heiner Timmermann, Verlag Rita Dadder, Saarbrücken 1988.
In diesem Beitrag ist es nicht möglich, das Wesen, die Aufgaben und die der Sozialpolitik in der DDR zugrundeliegenden Prinzipien im einzelnen und umfassend darzustellen. Vielmehr geht es darum, auf einige sich in der DDR vollziehende Prozesse, die sozialpolitische Aktivitäten erfordern, aufmerksam zu machen. Einige kurze Ausführungen zum Inhalt der Sozialpolitik in der DDR sollen das Verständnis (oder die Verständigung) zu unseren Positionen erleichtern.
Abbildung 5
Tabelle 2: Das persönliche Gefühl sozialer Sicherheit haben (Angaben in Prozent)
Tabelle 2: Das persönliche Gefühl sozialer Sicherheit haben (Angaben in Prozent)
Gab es in den sozialistischen Ländern bis zu Beginn der siebziger Jahre eine bestimmte Zurückhaltung gegenüber dem Begriff Sozialpolitik — wobei ständig eine praktische Sozialpolitik betrieben wurde —, so war das nicht zuletzt einer zum Teil übernommenen eng begrenzten Auffassung von Sozialpolitik (Schutz vor den Not-und Wechselfällen des Lebens, Sozialfürsorge, Sozialversicherung) geschuldet. Begriffsverdrängung war jedoch nie Problemverdrängung.
Abbildung 6
Tabelle 3: Erwartungen der Werktätigen in Verbindung mit der Entwicklung und Einführung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts (Angaben in Prozent)
Tabelle 3: Erwartungen der Werktätigen in Verbindung mit der Entwicklung und Einführung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts (Angaben in Prozent)
Man kann heute davon ausgehen, daß in der DDR — wie in anderen sozialistischen Ländern auch — unter Sozialpolitik jener Teil (Aspekt) der Politik verstanden wird, der auf die Gestaltung sozialer Verhältnisse gerichtet ist Daraus ergibt sich:
Abbildung 7
Tabelle 4: Entwicklung der Bevölkerung nach Altersgruppen 1985— 2010 (in Tausend)
') Fertilität bis 2000 auf 1. 8 Kinder ansteigend.
Tabelle 4: Entwicklung der Bevölkerung nach Altersgruppen 1985— 2010 (in Tausend)
') Fertilität bis 2000 auf 1. 8 Kinder ansteigend.
Erstens: Sozialpolitik umfaßt die Gesamtheit der Gestaltung der sozialen Verhältnisse als Verhältnisse der Klassen. Schichten und sozialen (demographischen) Gruppen zueinander und nicht nur die Verbesserung der sozialen Lage wirtschaftlich und/oder sozial schwacher Gruppen. Insofern ist festzustellen: Marxistisch-leninistische Sozialpolitik ist keine Politik, die auf dem Konzept der sozialen Schwäche beruht und sie versteht sich nicht als Politik zur Verhinderung, Behebung oder Milderung sozialer Schwächen. Ihr Objekt sind demzufolge nicht allein soziale Gruppen, deren Lebenslage sich vom Durchschnitt bzw. von anderen Gruppen negativ unterscheidet, sondern es ist die in der sozialistischen Gesellschaft vorhandene Sozialstruktur in ihrer Gesamtheit und inneren Gliederung (Klassen. Schichten, soziale und demographische Gruppen). Das schließt eine gezielte Förde-rung, Unterstützung und Betreuung für spezielle soziale Gruppen nicht aus, sondern ein.
Zweitens: Ausgehend davon, daß sich die Klassenstruktur in ihren grundlegenden Proportionen herausgebildet hat vollziehen sich soziale Entwicklungen vor allem innerhalb der Klassen und Schichten.
Das schließt qualitativ neue Anforderungen an die Gestaltung der Sozialpolitik insofern ein. als a) Sozialpolitik darauf gerichtet ist. die erforderliche Klassen-und Schichtstruktur zu stabilisieren (z. B. Förderung des Handwerks. Stärkung der Genossenschaftsentwicklung auf dem Lande);
b) Sozialpolitik erforderliche Veränderungen in der Sozialstruktur — die aus wirtschaftsstrukturellen Veränderungen sowie wissenschaftlich-technischen Entwicklungen resultieren — unterstützen, fördern muß (Disponibilität. Mobilität);
c) Sozialpolitik in höherem Maße demographische Veränderungen berücksichtigen bzw. sie beeinflus-sen muß (Altern der Bevölkerung, Veränderung von Familienformen); d) Sozialpolitik den erreichten und sich verändernden Bedürfnisstrukturen der Bevölkerung — ihrer wachsenden Einheitlichkeit und zunehmenden Differenziertheit — Rechnung tragen muß.
Drittens: Soziale Strukturen und soziale Verhältnisse sind vor allem ökonomisch determiniert. Ihre Veränderungen erfolgen im Zusammenhang mit ökonomischen Veränderungen. Soziale Entwicklung ist Ziel, Ergebnis und Bedingung der Wirtschaftspolitik.
Die Verbindung von ökonomischer und sozialer Entwicklung vollzieht sich gegenwärtig vor allem unter den Bedingungen der intensiv erweiterten Reproduktion. Wir gehen davon aus, daß umfassende Intensivierung nicht einfach ein tiefgreifender Umstellungsprozeß der Volkswirtschaft ist, sondern in Verbindung mit der Vervollkommnung der Leitung und Planung den Weg darstellt, um das soziale Wesen der Wirtschaftstätigkeit, die soziale Orientierung und soziale Wirksamkeit wirtschaftlichen Leistungszuwachses weiter auszuprägen
Die Anerkennung des objektiven Zusammenhangs von ökonomischer und sozialer Entwicklung schließt zugleich ein. darin nicht einen einseitigen Ursache-Wirkung-Zusammenhang zu sehen. Es besteht heute weitgehend Übereinstimmung darüber, daß der Zusammenhang von ökonomischer und sozialer Entwicklung drei Aspekte hat: a) Mit der Intensivierung, mit dem wissenschaftlich-technischen Fortschritt werden die ökonomischen Möglichkeiten geschaffen, die Produktion rasch zu erneuern, ihre Qualität zu verbessern, den Aufwand zu senken d. h. ein materielles Endprodukt in Form von Erzeugnissen und Dienstleistungen zu realisieren, das in Menge und Qualität der immer besseren Befriedigung der materiellen und kulturellen Bedürfnisse dient. Insofern ist die ökonomische Entwicklung Voraussetzung. Bedingung für soziale Entwicklung. b) Mit der Intensivierung sind Technik-und Technologieentwicklungen verbunden, die eine progressive Veränderung der Arbeitsbedingungen und Arbeitsinhalte ermöglichen und damit neue Perspektiven für eine persönlichkeitsfördernde Gestaltung der Arbeitsprozesse eröffnen. Insofern stellen der Produktionsprozeß und die Gestaltung von Arbeitsbedingungen, die der menschlichen Natur adäquat sind, eine Einheit dar, d. h. daß diese Aufgaben als gleichrangig und gleichwertig aufgefaßt und gelöst werden c) Ökonomische Entwicklung beruht nicht nur auf neuer Technik und Technologie, sondern bedarf einer entsprechenden Arbeitskräfte-, Bildungsund Qualifikationsstruktur, hoher beruflicher Disponibilität und Mobilität und eines hohen Leistungsverhaltens. Insofern ist soziale Entwicklung, Lebensweiseentwicklung Voraussetzung und Bedingung für ökonomischen Fortschritt.
In dem Maße, wie es gelingt, ökonomische Entwicklung durch sozialpolitische Aktivitäten mit sozialem Fortschritt zu verbinden, wird soziale und ökonomische Stabilität und damit auch politische Stabilität erreicht. Insofern ist Sozialpolitik weder Ergänzung. Komplettierung ökonomischer Entwicklung noch Ausgleich ökonomischer Instabilität. Soziale Stabilität ersetzt keine ökonomische Instabilität. Beide sind kein automatisches Ergebnis sozialistischer Macht-und Eigentumsverhältnisse, sondern müssen im Prozeß der Leitung und Planung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung jeweils bewußt hergestellt werden.
Mit der zu Beginn der siebziger Jahre eingeleiteten Phase einer an den Bedürfnissen der Menschen orientierten Wirtschafts-und Sozialpolitik wurden soziale Wandlungen vor allem in folgender Hinsicht zugrunde gelegt:
Erstens: Die Gestaltung sozialer Verhältnisse erfordert eine in ihren Grundzügen einheitliche, jedoch zugleich unterschiedliche Arbeits-und Lebensbedingungen, unterschiedliche Bedürfnis-und Interessenstrukturen berücksichtigende Politik. Sozial- politik ist dabei auf die Beseitigung sozialer Ungleichheit, die Minderung bzw. Reproduktion sozialer Unterschiede sowie die Ausprägung sozialer Besonderheiten entsprechend dem historisch erreichten Entwicklungsstand gerichtet Generell ist die Sozialpolitik in der DDR historisch mit drei Tendenzen verbunden:
a) Überwindung von Not und Armut in den Jahren unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg und Schaffung von Bedingungen zur Verwirklichung dergrundlegenden sozialen Menschenrechte, unabhängig von Klassenzugehörigkeit, Alter, Geschlecht und Weltanschauung, d. h. es war eine im wesentlichen sozialstrukturell nicht differenzierte Sozialpolitik;
b) Übergang zu einer Sozialpolitik, die vor allem auf Förderung und Entwicklung der Klassen und Schichten (Arbeiterklasse, Genossenschaftsbauern. Intelligenz. Handwerk) gerichtet war und sozialpolitische Leistungen in hohem Maße an eine für die Gesellschaft nützliche Tätigkeit im Arbeitsprozeß band;
c) Übergang zu einer alle sozialen Gruppen ebenso wie alle Lebensbereiche erfassenden Sozialpolitik, die durch die Ausprägung sozialer Einheitlichkeit und wachsender Vielfalt in der Werte-, Bedürfnis-und Interessenstruktur der Bürger gekennzeichnet ist, aber auch durch Einheitlichkeit und Differenziertheit im Maß der Bedürfnisbefriedigung.
Die Sozialpolitik in der DDR sieht ihre Objektbereiche in der Gesamtheit einer sich differenziert entwickelnden Sozialstruktur. Das schließt die Beachtung grundlegender gemeinsamer Interessen der Klassen und Schichten ebenso ein wie die Förderung spezieller sozialer bzw.demographischer Gruppen (wie Frauen und Mütter, ältere Bürger, Jugendliche. Rehabilitanden u. a.) mit ihren spezifischen Bedürfnissen und Interessen.
Zweitens: Die Sozialpolitik unterliegt entsprechend dem erreichten ökonomischen Entwicklungsstand differenzierten Erfordernissen, um soziale Sicherheit für alle Bürger zu gewährleisten und weiter zu vervollkommnen sowie die soziale Lage der Klassen, Schichten und sozialen Gruppen, insbesondere durch die stetige Hebung des materiellen und kulturellen Lebensniveaus, zu verbessern. Zu den Grundwerten die mittels Wirtschafts-und Sozialpolitik verwirklicht werden, zählen in der DDR die Gewährleistung und der Ausbau sozialer Sicherheit. Dabei war man in der DDR von Anfang an bestrebt, soziale Sicherheit nicht auf ein System von Maßnahmen zur Sicherung des einzelnen Bürgers in „Not-und Wechselfällen“ des Lebens zu begrenzen. Soziale Sicherheit wird verstanden als Gestaltung solcher sozialen Verhältnisse, die eine gleichberechtigte Entwicklung aller Bürger ermöglichen. Sie ist politisch, ökonomisch und juristisch gesicherte Verwirklichung der grundlegenden Menschenrechte, die ein menschenwürdiges Dasein gewährleisten, die der vollen Persönhchkeitsentwicklung, der Festigung der Familienbeziehungen, der gleichberechtigten Entwicklung aller Bürger dienen
Charakteristisch für die Gewährleistung sozialer Sicherheit ist, daß sie — für alle Klassen und Schichten des Volkes realisiert wird;
— jeden Bürger des Landes, unabhängig von Rasse, Nationalität, Weltanschauung und Geschlecht erfaßt;
— den gesamten Lebensprozeß umfaßt, d. h. sie schließt den Schutz des Neugeborenen ebenso ein wie die Förderung und Betreuung der arbeitenden Menschen, der Veteranen und der Nichtarbeitsfähigen;
— sich auf die Gesamtheit der grundlegenden Menschenrechte bezieht und das Recht auf Arbeit, auf ein der Leistung entsprechendes Einkommen, auf Bildung, Freizeit und Erholung ebenso beinhaltet wie die gesundheitliche Betreuung oder die Sorge um Mutter und Kind.
Soziale Sicherheit gehört heute zu den von allen Bürgern anerkannten Grundwerten. Diese aus einer Untersuchung des Jahres 1982 stammenden Ergebnisse reflektieren neben allgemeiner Anerkennung zugleich partielle Einschränkungen. die vor allem von jüngeren Menschen gemacht wurden, die soziale Unsicherheit nie kennen-gelernt haben. Diese bezogen sich vor allem auf noch nicht gelöste Wohnungsprobleme sowie Widersprüche zwischen beruflichen Vorstellungen und realer Tätigkeit. Insgesamt zeigt sich, daß sich ein bedeutender Wandel im Anspruch an soziale Sicherheit entsprechend dem erreichten politischen, ökonomischen und sozialen Entwicklungsstand vollzogen hat. War soziale Sicherheit nach 1945 Sicherung vor Hunger, Not, Armut und Obdachlosigkeit, in den sechziger Jahren der Anspruch auf gleichberechtigten Zugang zu Beschäftigung, Bildung, gesundheitlicher Betreuung usw., so ist heute z. B. das Recht auf Arbeit nicht nur ein Anspruch auf einen Arbeitsplatz, sondern zugleich auf einen der Fähigkeit entsprechenden Einsatz in der Wirtschaft, die Gestaltung der menschlichen Natur adäquater Arbeitsbedingungen, auf ein mit der Leistung steigendes Lebensniveau usw. So richtig die These ist. daß soziale Sicherheit immer wieder ökonomisch gewährleistet werden muß, so falsch wäre es, dies nur an Maßstäben der extensiven Wirtschaftsentwicklung — d. h. Beschäftigung für jeden, Bildung für jeden usw. — zu messen. Gerade die Intensivierung erfordert und ermöglicht eine qualitative Ausgestaltung sozialer Sicherheit in allen Bereichen.
Drittens: Qualitative Wandlungen der traditionellen Gestaltungsbereiche der Sozialpolitik (Arbeit, Bildung, Wohnen. Einkommen/Verbrauch/Versorgung, Gesundheit. Freizeit/Erholung) treten vor allem in folgender Hinsicht auf: — in wachsendem Einfluß wissenschaftlich-technischer Entwicklungen in allen Gestaltungsbereichen; — in Erweiterung sozialpolitischer Felder (Umweltgestaltung. Bevölkerungs-/Familienentwicklung); — in zunehmender Verflechtung und Abhängigkeit der einzelnen Bereiche.
Erforderliche Veränderungen der Wirtschafts-und Produktionsstruktur führen in Verbindung mit der beschleunigten Entwicklung und Einführung von Hochtechnologien zu Veränderungen des sozialen Profils des gesellschaftlichen Arbeitsvermögens, was dessen gezielte Umstrukturierung einschließt. Diese umfaßt vor allem: — die weitere Erhöhung des Arbeitsvermögens der nichtproduzierenden Bereiche
— die Entwicklung der Qualifikationsstruktur, insbesondere durch Erhöhung der Disponibilität. Die Feststellung, daß wachsende Mobilität und Disponibilität. daß ständige Weiterbildung zum Charakteristikum sozialistischer Lebensweise sowohl aus ökonomischen als auch aus sozialen Erfordernissen wird, bestimmt in zunehmendem Maße auch Denken und Verhalten der Werktätigen. Dies zeigen Untersuchungen des Instituts für Soziologie und Sozialpolitik der Akademie der Wissenschaften der DDR
Der effektivere Einsatz von Werktätigen bei Gewährleistung sozialer Sicherheit ist ein Kardinal-problem der Sozialpolitik in der DDR. Dabei gehen wir von der vollen Verwirklichung des Rechts auf Arbeit aus (Konzept der Vollbeschäftigung). Die Gewinnung von Arbeitskräften durch Einsparung von Arbeitsplätzen nimmt auch in sozialistischen Ländern umfassenderen Charakter an. Die dabei berührten vielfältigen Interessen der Werktätigen und ihrer Familien erfordern vor allem eine Verstärkung betrieblicher und territorialer Sozialpolitik. Wachsenden Stellenwert in der Sozialpolitik der DDR erlangte seit Beginn der siebziger Jahre eine bedürfnisorientierte Bevölkerungs-und Familienpolitik. Zu diesem Zeitpunkt war die Bevölkerungsentwicklung charakterisiert: — durch die Auswirkungen einer deformierten Alters-und Geschlechtsstruktur im Ergebnis der beiden Weltkriege; — durch das Sinken der Fruchtbarkeit unter die Erfordernisse der einfachen Bevölkerungsreproduktion; — durch territoriale Differenzierungen zuungunsten der südlichen Bezirke der DDR.
Bei einer langfristigen Strategie, die auf die Sicherung der einfachen Reproduktion gerichtet ist. zielt die gegenwärtige Orientierung auf Stabilisierung der erreichten Reproduktionsbedingungen. Das bedingt zugleich gegenüber den siebziger Jahren veränderte Anforderungen z. B. an das Wohnungsbauprogramm. Veränderungen in den demographischen Bedingungen und Familienformen sowie in Wertorientierungen und Verhaltensweisen werden allein im Zeitraum von 1981 bis 2000 zu einer Zunahme der Einpersonenhaushalte bis zu maximal 323 000 und zu einer Abnahme der Mehrpersonenhaushalte von maximal 120 000 führen. Gegenüber Prognosen zu Beginn der siebziger Jahre wird aus heutiger Sicht die Zahl der Haushalte um ca. 200 000 höher sein. Das hat Konsequenzen — für die Anzahl der Wohnungen und die Größen-struktur des Wohnungsfonds der DDR.
Es wird nicht selten festgestellt, daß die Bevölkerungspolitik der DDR ausschließlich auf die quantitative Entwicklung des Arbeitsvermögens gerichtet sei. Ohne diesen Aspekt zu bestreiten, ist jedoch hervorzuheben, daß es letztlich darum geht, durch ein umfassendes System sozialpolitischer Maßnahmen solche Bedingungen zu schaffen, daß sich die Familien/Mütter ihren Kinderwunsch (zahlenmäßig und zeitlich) erfüllen können. Im Ergebnis dieser Politik (Wohnungsbauprogramm, Babyjahr. Arbeitszeitverkürzungen. finanzielle Unterstützung) wurde erreicht, daß sich heute Familien/Frauen ihren Kinderwunsch zu 90 % erfüllen und gravierende Auswirkungen nicht gesicherter Bevölkerungsreproduktion auf die Altersstruktur nicht zu erwarten sind. — für die Konsumgüterproduktion, insbesondere die Menge von Erzeugnissen für die Haushaltsausstattung, — für Bedürfnisse und Bedürfnisstrukturen, für die Lebensbedingungen und Lebensweise insgesamt. was wiederum auf die ökonomischen Prozesse zurückwirkt.
Die Lösung der Wohnungsfrage als soziales Problem bis 1990 ist u. a. mit folgenden Zielstellungen verbunden: — Sicherung eines Wohnungsbestandes, der jeder Familie einen ihrer Größe entsprechenden Wohnraum zur Verfügung stellt; — schrittweise Erhöhung der Ausstattungsqualität der Wohnungen entsprechend den wachsenden Bedürfnissen; — Entwicklung von Wohngebieten und eines Wohnumfeldes, deren soziale Infrastruktur (Bildung. Kinderbetreuung. Versorgung, gesundheitliche Betreuung, Kultur, Sport) und Umweltqualitäten den Erfordernissen der Lebensweiseentwicklung entsprechen; — Überwindung sozialer und territorialer Unterschiede in den Wohnbedingungen; — Sicherung stabiler/niedriger Mietpreise, die es allen Bürgern ermöglichen, unabhängig von Einkommen und Größe der Familie, entsprechenden Wohnraum zu erhalten.
Ein wesentliches Problem, das in den nächsten Jahren zu lösen ist, betrifft die Veränderungen in der kommenden Rentnergeneration, die neue Bedürfnis-und Interessenstrukturen aufweist und damit auch qualitativ andersartige Anforderungen an die Ausgestaltung der Sozialpolitik stellt: — Im Gegensatz zur gegenwärtigen Rentnergeneration verfügt die künftige über ein bedeutend höheres allgemeines und berufliches Bildungsniveau (so erhöht sich z. B.der Anteil der Rentner mit Facharbeiterausbildung und abgeschlossener Schulausbildung von ca. 15 bis 20% auf 70 bis 80%). — Der Anteil der Intelligenz (Werktätige mit Hoch-und Fachschulausbildung) erhöht sich von 2 bis 3% auf 15 bis 20%. — Der Anteil von Ehepaaren bzw. nichtehelichen Lebensgemeinschaften, die in die Rente eintreten, erhöht sich, da der aus dem Zweiten Weltkrieg resultierende Frauenüberschuß reduziert wird. — Durch die Einführung der freiwilligen Zusatzversicherung (1971) werden die Altersrenten ab 1992 erheblich steigen und ca. 85 % des Nettoeinkommens erreichen. — Der Anteil der Haushalte mit hohem materiellem Ausstattungsniveau erhöht sich usw.
Aus diesen qualitativen Veränderungen resultieren neue Ansprüche im Hinblick auf die Gestaltung des Lebensabends, Bildungsaufgaben, die weitere berufliche Tätigkeit usw. Gerade auf diesem Gebiet muß eine sozialpolitische Strategie erarbeitet werden. die der steigenden sozialen Aktivität der Rentnergeneration entspricht.
Viertens: Wandlungen vollziehen sich in der Erhöhung der Wirksamkeit des sozialistischen Leistungsprinzips als wesentliches Prinzip zur Durchsetzung sozialer Gerechtigkeit.
Wenn festgestellt wurde, daß soziale Sicherheit qualitativen Entwicklungen unterliegt, die veränderten Werte-und Bedürfnisstrukturen entsprechen. und zugleich durch das ökonomisch Machbare beeinflußt (oder auch begrenzt) wird, so ist soziale Sicherheit Ausdruck des historisch möglichen Maßes sozialer Gleichheit und Gerechtigkeit. Gerechtigkeit schließt gerechtfertigte Ungleichheiten ebenso ein. wie sie nicht auf Rechte zu begrenzen ist, sondern auch Pflichten (Setzen von Bedingungen für Ansprüche, soziale Aktivität) beinhaltet. Soziale Gerechtigkeit im sozialpolitischen Sinne ist immer gerechtfertigte Gestaltung von Lebensbedingungen für den einzelnen als Angehörigen einer sozialen Gruppe. Soziale Gerechtigkeit ist stets klassen-, Schicht-oder gruppenbezogen. Das Wesen sozialer Gerechtigkeit wird im Sozialismus vor allem über das Prinzip „Jeder nach seinen Fähigkeiten — jedem nach seiner Leistung“ verwirklicht. Das erfordert — einen den Fähigkeiten und der Qualifikation des einzelnen entsprechenden gesellschaftlich nützlichen Einsatz; — eine der Arbeitsleistung entsprechende Entlohnung. die auf Leistungsbewertung vor dem und im Kollektiv beruht; — eine Gebrauchswert-und Dienstleistungsstruktur, die die Realisierung des erworbenen Einkommens entsprechend seinen Bedürfnissen ermöglicht; — allen Bürgern gleichen Zugang zu Bildung, gesundheitlicher und sozialer Betreuung, zu Kultur und Sport zu gewähren; — Unterschiede im materiellen Lebensniveau, die nicht aus unterschiedlicher Leistung, sondern z. B.demographischen Bedingungen resultieren, zu mindern; — Einkommen für nichtberufstätige Gruppen zu gewährleisten (Rentner, Oberschüler, Studenten);
— durch Stützungen von Preisen, Mieten, Tarifen zu sichern, daß Einkommenserhöhungen zugleich realeinkommenserhöhend wirksam werden. Gesellschaftliche Fonds (staatlich, betrieblich) dienen in diesem Sinne der Sicherung gemeinschaftlicher, vom einzelnen nicht zu sichernder Bedürfnis-befriedigung und der Gewährleistung eines gesellschaftlich fixierten und sich verändernden Mindeststandards des Lebensniveaus. Diskussionen über die Verwendungsstruktur der gesellschaftlichen Fonds werden oft zu einseitig aus ökonomischer oder sozialpolitischer Sicht geführt. In der Erarbeitung interdisziplinärer Standpunkte — unter Auswertung der Erfahrungen anderer sozialistischer Länder — hegt ein notwendiges Aufgabenfeld sozialwissenschaftlicher Arbeit mit dem Ziel der Entwicklung langfristig orientierter Entscheidungsvarianten. Es wäre jedoch falsch, soziale Gerechtigkeit auf Einkommensfragen zu begrenzen. Soziale Gerechtigkeit schließt die fähigkeitsgerechte Verteilung der Arbeit ebenso ein wie die Gestaltung gleicher Bedingungen zur Persönlichkeitsentwicklung aller. Sozial gerecht ist auch die besondere Hilfe. Unter-B Stützung. Betreuung und Förderung von Gruppen; beispielsweise gegenüber jenen Gruppen, die nicht oder nur bedingt fähig sind, durch eigene Arbeit ihr Leben als Glied der Gesellschaft zu gestalten. Das betrifft Kinder und ältere Bürger ebenso wie Invaliden oder Kranke. Die Sozialpolitik gegenüber diesen Gruppen ist jedoch stets eingeordnet in die generelle Politik zur Gewährleistung sozialer Sicherheit und Geborgenheit, zur Minderung vorhandener sozialer Unterschiede, die eine gleichberechtigte Persönlichkeitsentwicklung hemmen, und zur Minderung von Unterschieden im Lebensniveau, welche nicht aus unterschiedlichen Leistungen resultieren. Fünftens: Hinsichtlich der Träger (Subjekte) der Sozialpolitik (im Sinne von Organisationen/Institutionen zur Fixierung und Durchsetzung von Interessen der Klassen, Schichten und sozialen Gruppen) gewinnen im Rahmen des demokratischen Zentralismus — nach einer notwendigen Periode der starken Zentralisierung von Sozialpolitik (staatliche Maßnahmen) — die Betriebe und Territorien ebenso zunehmendes Gewicht wie die konsequente Arbeit der Gewerkschaften und anderer gesellschaftlicher Organisationen.
Die komplexe Planung der sozialen Entwicklung wird durch den schnellen wissenschaftlich-technischen Fortschritt immer dringlicher. Der wissenschaftlich-technische Fortschritt zwingt zu einer immer weiteren Vorausschau im Rahmen der Planung der sozialen Entwicklung. Es kann nicht vordergründig nur um die Feststellung positiver oder auch negativer sozialer Folgen der technischen Entwicklung gehen, um daraus nachträglich Aufgaben abzuleiten. Vielmehr muß die komplexe ökonomische und soziale Planung darauf gerichtet sein, gemeinsam mit der wissenschaftlich-technischen Entwicklung und mit ihrer Hilfe soziale Veränderungen zielgerichtet und langfristig anzustreben.
Als Schwerpunkte der Vervollkommnung der Leitung und Planung sozialer Prozesse erweisen sich vor allem die Betriebe (Kombinate) und die Territorien. Während es in den vergangenen Jahrzehnten in der Mehrheit der sozialistischen Länder gelungen ist, eine sich an gesellschaftlichen Erfordernissen orientierende zentrale Planung auf der Ebene der Volkswirtschaft zu erreichen, erfordern die gegenwärtigen Prozesse des wissenschaftlich-technischen Fortschritts vor allem eine erhöhte Eigenverantwortung auf betrieblicher und kommunaler Ebene. Zugleich ist die Interessenübereinstimmung zwischen gesellschaftlicher, betrieblicher und kommunaler Ebene zu gewährleisten.
Mit der betrieblichen Sozialpolitik wird in differenzierter Weise auf die soziale Entwicklung und die Lebensweise der Werktätigen eingewirkt. Sie vertritt keine eng begrenzten betrieblichen Gruppeninteressen; ihr müssen aber, ausgehend von den gesamtgesellschaftlichen Interessen, die spezifischen Interessen der sozialen Gruppen der Betriebsangehörigen zugrunde liegen, da diese ein wesentliches Vermittlungsglied zwischen Gesellschaft, Klasse und Individuum darstellen.
Die erforderliche, in vielen Betrieben noch zu erreichende Komplexität betrieblicher Sozialpolitik umfaßt
— die Schaffung solcher Arbeitsbedingungen und Arbeitsinhalte, die dem Werktätigen hohe Arbeitsleistungen ermöglichen, die Arbeitssicherheit gewährleisten, die bewußte Einstellung zur Arbeit und das Schöpfertum der Werktätigen fördern und die Arbeit erleichtern;
— die Gewährleistung einer den gesellschaftlichen Erfordernissen entsprechenden und mit den Interessen der Werktätigen übereinstimmenden Gestaltung der zeitlichen Arbeitsbedingungen; das schließt vor allem die spezielle Förderung und Unterstützung der im Schichtbetrieb Arbeitenden sowie die Lösung sozialer Probleme beim Übergang zur Schichtarbeit ein;
— die Sicherung der gesundheitlichen Betreuung der Werktätigen im Betrieb, die Versorgung und soziale Betreuung der Werktätigen durch die Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten, die Arbeiterversorgung, den Arbeiterberufsverkehr, die betrieblichen Kindereinrichtungen, das betriebliche Wohnungswesen, den Feriendienst der Gewerkschaften und die betrieblichen Erholungseinrichtungen; — die Gewährleistung der sozialen Förderung, Betreuung und Fürsorge für ausgewählte Gruppen von Werktätigen (z. B. Rehabilitanden) aufgrund spezieller gesetzlicher Regelungen.
— Die betriebliche Sozialpolitik ist vor allem Feld gewerkschaftlicher Interessenvertretung. Die betrieblichen Gewerkschaftsleitungen und -funktionäre besitzen auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung und anderer gesetzlicher Regelungen vielseitige Rechte und Einflußmöglichkeiten, um — verbunden mit dem Kampf um hohe Leistungen in der Produktion — die Mitwirkung der Werktätigen auch bei der Gestaltung ihrer betrieblichen Arbeitsund Lebensbedingungen zu sichern.
Auch für die kommunale Ebene ergeben sich komplexe Aufgaben:
— Die aus der Intensivierung der Wirtschaft resultierenden Anforderungen an die effektivere Nutzung des gesellschaftlichen Arbeitsvermögens sind nur in Verbindung mit dem Territorium durchzusetzen. Das betrifft keineswegs nur einen überbetrieblichen Arbeitsplatzwechsel, sondern die Notwendigkeit, eine Vielzahl sozialer Probleme — z. B. beim Übergang zur Schichtarbeit — zu lösen, beginnend bei Versorgungs-und Verkehrsfragen bis zur sozialen, gesundheitlichen, sportlichen und kulturellen Betreuung. — Wesentliche Seiten der Realisierung von Zielen sozialistischer Wirtschaftspolitik, z. B.der Hebung des Lebensniveaus, vollziehen sich im Verantwortungsbereich des Territoriums. Dazu gehören vor allem die Lösung der Wohnungsfrage als soziales Problem, die Vervollkommnung der sozialen Infrastruktur (z. B. durch qualitative Entwicklung des Gesundheitswesens, der Freizeit-undErholungsmöglichkeiten). Schonung und Gestaltung der natürlichen Umwelt. Entfaltung und Nutzung der sozialen und politisch-organisatorischen Bedingungen für gesellschaftliche Aktivität aller Bürger im Interesse des Gesamtwohls und spezifischer Bedürfnisse von Gruppen und Gemeinschaften. Das schließt aber auch die Verantwortung des Territoriums für eine den Bedürfnissen und dem Bedarf der Wohnbevölkerung entsprechende Versorgung mit Konsumgütern und Dienstleistungen ein. — Das Territorium trägt spezifische Verantwortung für die Gestaltung der Lebensbedingungen sozialer Gruppen, die aufgrund des Alters nicht am Arbeitsprozeß teilnehmen (Rentner. Krippen-, Kindergarten-, Schulkinder usw.) oder aus anderen Gründen spezifischer Betreuung bedürfen (Geschädigte, alleinstehende Mütter, Familien mit mehreren Kindern) bzw. spezifischen Reproduktionserfordemissen unterliegen (Schichtarbeiter). — Die demographische Reproduktion — d. h. die Bevölkerungsentwicklung und Veränderung der Bevölkerungsstruktur — bildet eine entscheidende Komponente territorialer Sozialpolitik. Einerseits ergeben sich aus der demographischen Struktur und der absoluten Größe der Bevölkerung Konsequenzen für die Gestaltung materieller Lebensbedingungen (Umfang und Struktur des Wohnungsbaus, Spezifik der Infrastruktur usw.) sowie für eine den Bedürfnissen verschiedener Bevölkerungsgruppen entsprechende soziale und gesundheitliche Betreuung, kulturelle und sportliche Betätigung u. a. m. Andererseits bestimmen Umfang und Struktur der Bevölkerung Möglichkeiten und Grenzen der quantitativen Reproduktion der Bevölkerung und des Arbeitsvermögens, setzen in Verbindung mit der Standortverteilung der Produktivkräfte Bedingungen für die Migration und damit für langfristig bestehende Anforderungen an die Gestaltung territorialer Reproduktionsbedingungen.
Generell ist davon auszugehen, daß Probleme, die sich aus dem wissenschaftlich-technischen Fortschritt, der Intensivierung und Rationalisierung ergeben, von den Betrieben und Kombinaten nicht allein zu lösen sind. Die konzeptionelle Ausgestaltung der Wirtschafts-und Sozialpolitik für die einzelnen Territorien muß sich an der wirtschaftlichen Entwicklung und den Erfordernissen der im Territorium ansässigen Betriebe, der Bildungs-und Beschäftigtenstruktur, der weiteren Ausprägung der sozialen und technischen Infrastruktur orientieren.
Gunnar Winkler, Dr. sc. oec., geb. 1931; Professor, seit 1978 Direktor des Instituts für Soziologie und Sozialpolitik (ISS) an der Akademie der Wissenschaften der DDR; Vorsitzender des Wissenschaftlichen Rates für Sozialpolitik und Demographie; Mitglied der Leitung des Wissenschaftlichen Rates für die wirtschaftswissenschaftliche Forschung und des Wissenschaftlichen Rates für die Soziologische Forschung der DDR; stellvertretender Vorsitzender des Nationalkomitees für Soziologie. Zahlreiche Veröffentlichungen auf dem Gebiet der Sozialpolitik, insbesondere zur Theorie der Sozialpolitik, zur Geschichte der Sozialpolitik in der DDR, zu Fragen der sozialen Sicherheit, zur Entwicklung der Arbeits-und Lebensbedingungen in Betrieben und Kombinaten sowie zu demographischen Problemen. Zuletzt: (Hrsg.) Lexikon Sozialpolitik, Berlin 1987; Sozialpolitik im Betrieb, Berlin 1988; (zus. mit W. Speigner) Bevölkerungsentwicklung und Arbeitsvermögen, Berlin 1988.