Zwischen Bleiben und Gehen: Die Deutschen in den Nachfolgestaaten der Sowjetunion
Alfred Eisfeld
/ 20 Minuten zu lesen
Link kopieren
Zusammenfassung
Die deutsche Bevölkerung in der Sowjetunion hat nach der politischen Diskriminierung vorübergehend in den Jahren 1989-1991 viel Aufmerksamkeit auf sich lenken können. Nach der Auflösung der UdSSR verschwanden mit der Zentralregierung und dem Zentralkomitee der KPdSU auch die Instanzen, von denen man eine volle Rehabilitierung und somit die Wiederherstellung der Autonomen Wolgarepublik erwartet hatte. Mit der Erlangung der Souveränität verfolgten Rußland, Kazachstan, Kyrgyzstan, die Ukraine und die anderen Nachfolgestaaten unterschiedliche Ziele. Die Rußlanddeutschen sahen sich mit einer veränderten Umwelt konfrontiert: In Rußland sind verhältnismäßig günstige rechtliche Rahmenbedingungen für die Schaffung von nationalen Verwaltungseinheiten vorhanden. Im Gebiet Omsk und in der Region Altai wurden deutsche nationale Landkreise wiedergegründet. In der Wolgaregion soll in den traditionellen Siedlungsgebieten der Wolga-deutschen etappenweise deren 1941 rechtswidrig liquidierte Autonome Republik neu errichtet werden. Die Regierungen Rußlands und Deutschlands haben vereinbart, dabei zusammenzuarbeiten, und koordinieren ihre Tätigkeit mittels einer Regierungskommission. Die Durchsetzung der Sprache der Titularnation in Kazachstan und Kyrgyzstan und die gezielte Aufnahme von Kazachen und Kyrgyzen aus anderen Gebieten der früheren Sowjetunion haben bei gleichzeitigem wirtschaftlichem Niedergang zu einem zunehmenden Vertreibungsdruck geführt. Neben Deutschen verlassen auch Russen, Ukrainer und andere Europäer die Republiken. In der Ukraine schienen 1992 die Voraussetzungen für die Ansiedlung von mehreren hunderttausend Rußlanddeutschen binnen zehn Jahren gegeben zu sein. Der wirtschaftliche Niedergang führt jedoch neben der innenpolitischen Instabilität zu einem völligen Stillstand der Ansiedlung. Die Bundesregierung ist bemüht, in Abstimmung mit den Regierungen der Republiken den Rußlanddeutschen in ihren Siedlungsschwerpunkten Hilfe zur Selbsthilfe zu leisten. Die Hilfsmaßnahmen unterscheiden sich je nach Lage in dem betreffenden Gebiet. Sie haben im Verbund mit dem neuen Aussiedleraufnahmewerfahren zu einer gewissen Beruhigung geführt, reichen jedoch für die Stabilisierung der Situation in den Nachfolgestaaten der UdSSR allein nicht aus.
I. Auf dem Weg zur Wiederherstellung deutscher Siedlungsgebiete
Die Diskussion der Lage der Deutschen in den Nachfolgestaaten der Sowjetunion wird in den Massenmedien der Bundesrepublik Deutschland zumeist nur noch unter dem Gesichtspunkt der Zahl von Aussiedlern bzw.der gestellten Ausreise-anträge erörtert. Ein zweiter Aspekt, dem in den Medien und im parlamentarischen Raum große Bedeutung zugemessen wird, ist die Frage der Effektivität der Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung für die Rußlanddeutschen in ihren Siedlungsgebieten in den GUS-Republiken Bedauerlicherweise wird dabei zumeist vergessen, daß die Rede von einer Population von etwa zwei Millionen Personen ist, die über einen riesigen Kontinent verstreut leben. Statt dessen werden innenpolitische Auseinandersetzungen zu Lasten der Betroffenen geführt.
Abbildung 11
Abbildung 11
Abbildung 11
In der Sowjetunion waren die Rußlanddeutschen nach dem Ausbruch des deutsch-sowjetischen Krieges für viele Jahre aus dem politischen Leben verdrängt. Erst in der Endphase der Existenz der Sowjetunion konnten die Rußlanddeutschen neben anderen während des Krieges unterdrückten Völkern mehr Aufmerksamkeit auf sich ziehen. Vor dem Hintergrund der Diskussion um die Überwindung der Folgen des Stalinismus, insbesondere dank der Bemühungen einer ganzen Reihe von deportierten bzw. diskriminierten Völkern um ihre Rehabilitierung, konnten auch Vertreter der Rußlanddeutschen gewisse Erfolge erzielen.
Als wichtigstes Ziel formulierte die im März 1989 gegründete Gesellschaft „Wiedergeburt“ in der Gründungskonferenz die Wiederherstellung der Staatlichkeit an der Wolga Der Oberste Sowjet der UdSSR hat am 14. November 1989 eine Deklaration verabschiedet, in der die Deportation als gesetzwidrig und verbrecherisch qualifiziert wurde Zwei Wochen später stimmte die Nationalitäten-kammer des Obersten Sowjets der UdSSR der Wiederherstellung der Autonomen Sozialistischen Sowjetrepublik (ASSR) der Wolgadeutschen im Prinzip zu. Im Zusammenspiel mit dem Zentralkomitee (ZK) der KPdSU bemühte sich der Vorsitzende der dafür gebildeten staatlichen Kommission, Gusev, darum, von der Wiederherstellung einer territorialen Autonomie wegzukommen. Statt dessen wurde die Schaffung einer Assoziation der Deutschen in der UdSSR als Kulturautonomie ohne Territorium vorgeschlagen. Dieser Vorschlag stand in eklatantem Widerspruch zur Verfassung der UdSSR und der Unionsrepubliken
Im Frühjahr 1991 hatte die Russische Föderation die Initiative in der „deutschen Frage“ übernommen. Am 26. April verabschiedete der Oberste Sowjet der Russischen Föderativen Sowjetrepublik (RSFSR) ein Gesetz über die Rehabilitierung der unterdrückten („repressierten") Völker Dieses Gesetz sah unter anderem die Wiederherstellung der während des Zweiten Weltkrieges aufgelösten Autonomen Republiken und Gebiete vor. Am gleichen Tag wurde der Ministerrat beauftragt, bis Ende 1991 Gesetze auszuarbeiten, welche die „Wiederherstellung der territorialen Integrität der nationalstaatlichen Gebilde und der administrativ-territorialen Grenzen, die vor ihrer gewaltsamen verfassungswidrigen Abänderung bestanden“, sowie die rechtliche, politische, soziale und kulturelle Rehabilitierung einleiten sollten Im Laufe des Herbstes 1991 wurde ein Stufenplan vorgelegt, doch kam dieser nicht mehr zur Ausführung.
Der Putschversuch im August 1991 hat die zentrifugalen Kräfte in der Sowjetunion gestärkt. In allen Republiken kamen die Bestrebungen zur Erlangung der staatlichen Autonomie zum Tragen, und die Sowjetunion hörte zum Ende des Jahres 1991 auf zu existieren. Mit dem Wegfall der Zentralregierung und der kommunistischen Partei als alles entscheidendes Machtorgan fehlten für die Rußlanddeutschen plötzlich Instanzen, mit deren Hilfe man seine Rechte erreichen zu können glaubte.
Die Erlangung der Souveränität der ehemaligen Unionsrepubliken war mit einer Verlagerung der Kompetenzen vom Zentrum in die Republiken verbunden. Jede der Republiken legte großen Wert darauf, sichtbare Zeichen der Eigenständigkeit zu setzen. Dazu gehörten vor allem die Ausarbeitung einer neuen Verfassung und die Einführung der Sprache der jeweiligen Titularnation als Staatssprache. In Kazachstan und in den Republiken Mittelasiens legte man großen Wert darauf, das Selbstwertgefühl der Titularnationen zu stärken und Angehörige des jeweilgien Volkes aus anderen Republiken oder aus dem Ausland aufzunehmen. Wie wichtig eine Homogenisierung der Bevölkerung für den Fortbestand eines Staates sein kann, wird deutlich, wenn man sich die Zusammensetzung der Bevölkerung in den Gebieten Nord-Kazachstans näher ansieht. In einer ganzen Reihe von Gebieten machen Kazachen weniger als die Hälfte der Bevölkerung aus, so daß bei Abstimmungen über die Zukunft dieser Gebiete die Gefahr eines Auseinanderbrechens Kazachstans nicht auszuschließen war.
Die Frage der deutschen Minderheit wurde für Rußland, Kazachstan, Kyrgyzstan und die Ukraine zu einer Frage, in der der Staat nicht mehr untätig bleiben konnte. Für die drei erstgenannten Republiken wirkte sich die Migration der deutschen Bevölkerung auf die Wirtschaft und den Gesamt-zustand nachteilig aus, und für alle vier Republiken bekam die Behandlung der Rußlanddeutschen eine nicht unerhebliche Bedeutung im Kontext ihrer Beziehungen zur Bundesrepublik Deutschland. In der Rußländischen Föderation waren in dieser Hinsicht die besseren rechtlichen Rahmenbedingüngen geschaffen. So konnten in kompakten Siedlungsgebieten einer Volksgruppe nationale Dorfräte und Landkreise als kommunale Selbstverwaltungskörperschaften gebildet werden Die Sprachen der Völker der RSFSR sollen in den kompakten Siedlungsgebieten neben der russischen Sprache als Amtssprache fungieren können. Zu ihrer Bewahrung und Entwicklung können staatlich finanzierte Programme aufgelegt werden
In Verbindung mit dem Gesetz der RSFSR „Über die Rehabilitierung der repressierten Völker“ vom 26. April 1991 waren die Voraussetzungen für die Schaffung von national-territorialen Verwaltungseinheiten gegeben. Auf dieser Grundlage konnten die deutschen Landkreise in der Region Altai und im Gebiet Omsk wiederhergestellt und unter ständiger Konsultation zwischen den Regierungen Rußlands und Deutschlands ein umfangreiches Paket von Hilfsmaßnahmen für die Bevölkerung der beiden Landkreise in Angriff genommen werden. Dazu gehören neben Medikamentenlieferungen die Ausstattung einer Reihe von Krankenhäusern mit medizinischem Gerät, die Einrichtung einer Vielzahl von Schulen und Kindergärten, die Unterstützung eines Netzes von Begegnungszentren, in denen Erwachsene unabhängig von ihrer Nationalität die deutsche Sprache erlernen und den Zugang zur Kultur Deutschlands finden können. Gerade angesichts des wirtschaftlichen Verfalls schien es erforderlich zu sein, an einigen geeigneten Standorten Kleinbetriebe zur Verarbeitung von Agrarprodukten aufzubauen und in Abstimmung mit den örtlichen Verwaltungen ein Wohnungsbauprogramm in Angriff zu nehmen.
Die Auswanderung nach Deutschland hörte damit zwar nicht auf, doch wurden die beiden Landkreise zu Inseln der Hoffnung für Tausende bedrängter Rußlanddeutscher aus Kazachstan und Mittelasien. Allein für den Landkreis Azovo mit seinen 20 000 Einwohnern liegen Anträge von 30 000 Zuzugswilligen vor
Die größte Aufmerksamkeit und zugleich auch das größte Engagement Deutschlands galt der wichtigsten Forderung der Verbände der Rußlanddeutschen -der Wiederherstellung ihrer Autonomen Republik an der Wolga. Diese Frage wurde im Verlauf der letzten drei Jahre wiederholt auf höchster Ebene behandelt. So heißt es in der gemeinsamen Erklärung von Bundeskanzler Kohl und Präsident Jelzin vom 21. November 1991: „Deutschland nimmt mit Befriedigung zur Kenntnis, daß Ruß-land zur Wiederbegründung der Republik der Deutschen in den traditionellen Siedlungsgebieten ihrer Vorfahren an der Wolga entschlossen ist, wobei die Interessen der dort lebenden Bevölkerung nicht eingeschränkt werden. Im Zuge des fortschreitenden Aufbaus der Republik der Deutschen an der Wolga wird Deutschland im Rahmen seiner Möglichkeiten vielfältige Hilfe auf kulturellem, sozialem, wirtschaftlichem, landwirtschaftlichem und regionalplanerischem Gebiet wie auch bei der Stärkung der zwischennationalen und ethnischen Gemeinschaft leisten.“
Unmittelbar nach dieser gemeinsamen Erklärung lief ein großangelegtes 50-Millionen-DM-Hilfsprogramm für die Bevölkerung an der Wolga an. Rund 20 Millionen DM waren für Medikamente und medizinische Geräte bestimmt. Weitere 30 Millionen DM sollten für die Lieferung von Lebensmitteln, Bekleidung und Gegenständen des täglichen Bedarfs aufgewendet werden. Zu den Besonderheiten dieses Hilfsprogramms gehörte, daß Lebensmittel, Bekleidung und Gegenstände des täglichen Bedarfs nicht kostenlos verteilt werden sollten, sondern zu sozialverträglichen Preisen jedermann durch den Einzelhandel zugänglich gemacht wurden. Der Erlös dieser Aktion sollte für die Unterstützung von kinderreichen Familien, Krankenhäusern,, Kinderheimen und für den Ausbau der Infrastruktur in einer Reihe von Landkreisen, welche zur Wolgadeutschen Republik gehörten, dienen.
Die Hilfe sollte also der gesamten Bevölkerung einer Reihe von Landkreisen und Städten -unabhängig von ihre Nationalität -zugute kommen. Ziel war es, die mangelnde Versorgung zu verbessern und die Akzeptanz der ortsansässigen Bevölkerung für den Zuzug von Rußlanddeutschen und die Wiedererrichtung der Wolgarepublik zu erhöhen. Mit der Durchführung dieser Hilfsmaßnahmen wurde der Verein für das Deutschtum im Ausland (VDA) beauftragt. Vertreter des VDA haben mit den Verwaltungen der Gebiete Saratow und Wolgograd entsprechende Protokolle über die Lieferung, Lagerung und Verwendung der Hilfsgüter ausgehandelt. Die Kontrolle über die Ausführung der Vereinbarung oblag einer gemischten Kommission, in der neben den Verwaltungen der beiden Gebiete und der entsprechenden Rayons (unterste Verwaltungsbezirke) auch Vertreter Deutschlands und der rußlanddeutschen Bevölkerung der Gebiete mitwirkten
Nach Irritationen, die während seines Besuchs im Gebiet Saratow am 8. 1992 auftraten, unterzeichnete Präsident Jelzin am 21. Februar 1992 ein Dekret über die Sofortmaßnahmen zur Rehabilitierung der Rußlanddeutschen. Bezug nehmend auf das Gesetz der RSFSR „Über die Rehabilitierung der repressierten Völker“ vom 26. April 1991 ordnete der Präsident die Schaffung eines deutschen nationalen Bezirks in den nördlichen Rayons des Gebiets Wolgograd und eines deutschen nationalen Rayons auf dem Territorium des Gebiets Saratow an. Diese beiden Körperschaften sollten in ihrer Fortführung zur Wiederherstellung der territorialen Autonomie der Wolgadeutschen führen Zur Koordinierung der Maßnahmen wurde eine deutsch-russische Regierungkommission gebildet. An der Arbeit dieser Regierungskommission sind auf russischer Seite neben der Regierung der Russischen Föderation die betreffenden Gebiete sowie Vertreter der Rußlanddeutschen beteiligt. Am 23. April 1992 konnte das „Protokoll über die Zusammenarbeit bei der stufenweisen Wiederherstellung der Staatlichkeit der Rußlanddeutschen“ paraphiert werden
Auf dieser Rechtsgrundlage wurden im Rahmen der deutsch-russischen Regierungskommission eine ganze Reihe von Maßnahmen für die Wolga-region vereinbart. Die Grundlage für die Projektebildeten Untersuchungen, die von deutschen Fachleuten unter Mitwirkung der zuständigen Verwaltungen durchgeführt wurden
II. Zur aktuellen Situation in den deutschen Siedlungsgebieten
Abbildung 9
Tabelle 2: Deutsche Bevölkerung in Mittelasien 1926-1989
Tabelle 2: Deutsche Bevölkerung in Mittelasien 1926-1989
1. Kazachstan Die Verselbständigung Kazachstans ist einer der wichtigsten und kompliziertesten Vorgänge im Auflösungsprozeß der Sowjetunion. Kazachstan ist eine flächenmäßig weit ausgedehnte und rohstoff-reiche Republik, die an der Schnittstelle zwischen Europa und Asien liegt und mit vielen Problemen der sowjetischen Geschichte behaftet ist.
Seit den zwanziger Jahren sind in dieser Republik tiefgreifende demographische Prozesse zu verzeichnen. Der gewaltsame Versuch, die zum großen Teil noch nomadisierende Bevölkerung seßhaft zu machen, kostete über eine Million Menschenleben. Eine nicht erfaßte Personenzahl rettete sich durch Flucht nach China, in die Mongolei und nach Sibirien. Im Zuge der Neulanderschließung in den dreißiger und fünfziger Jahren kamen Hunderttausende von Russen, Ukrainern und Deutschen -zumeist gegen ihren Willen -nach Kazachstan. Während des Zweiten Weltkriegs und in den darauffolgenden Jahrzehnten kamen ebenfalls Hunderttausende als Deportierte oder als Industriearbeiter ins Land.
Das führte dazu, daß Kazachen im Jahre 1970 nur noch 32, 6% der Gesamtbevölkerung ihrer Republik stellten, während 42, 5 % Russen, 7, 2 % Ukrainer und 6, 6% Deutsche waren. Seit den zwanziger Jahren bis 1989 ist gleichwohl ein beständiger Zuwachs der kazachischen Bevölkerung zu verzeichnen. Bis 1989 sind die Kazachen mit 39, 7 % zur stärksten Volksgruppe Kazachstans herangewachsen. Sie überholten dabei die Russen (37, 8%). Zur drittstärksten Volksgruppe wurden die Deutschen mit 5, 8%, während die Ukrainer, sowohl was ihre absolute Zahl als auch den Anteil an der Gesamtbevölkerung betrifft, auf den vierten Platz zurückfielen. Trotz dieser Verschiebungen blieben die Russen in den Gebieten Karaganda (52, 2%), Kokßetav (39, 5%), Kustanaj (47, 0%), Pavlodar (45, 4%), Nord-Kazachstan (62, 1%) und Celinograd (46, 0%) der dominierende Bevölkerungsteil Im Durchschnitt der Republik stellten die Russen mit 51, 3 % auch die stärkste Gruppe der Stadtbevölkerung
Die deutsche Bevölkerung Kazachstans ist zwischen 1970 und 1989 um 11, 6 % auf 957518 Personen angewachsen -das ist in etwa dieselbe Wachstumsrate, wie sie auch bei der russischen Bevölkerung in der Republik zu verzeichnen war. Den größten Zuwachs hatte die deutsche Bevölkerung in den Städten Kazachstans (35 %) Dieser Zuwachs kam zum großen Teil durch die Abwanderung aus den ländlichen Gebieten in die Städte zustande. Während die deutsche Bevölkerung in den nördlichen Regionen Kazachstans einen Zuwachs zwischen 6, 3 % in Ost-Kazachstan und 17 % im Gebiet Pavlodar zu verzeichnen hatte war in den südlichen Gebieten Kazachstans ein Rückgang der russischen und deutschen Bevölkerung zu verzeichnen. So verringerte sich die deutsche Bevölkerung im Gebiet Cimkent von 1979 auf 1989 um 12, 3 %, im Gebiet Gurv um 17, 3 % und im Gebiet Kzyl-Orda um 5, 4 %
Angesichts dieser dynamischen demographischen Entwicklung war der Prozeß der Erlangung der Souveränität Kazachstans mit vielen Risiken behaftet. In der Deklaration über die staatliche Souveränität vom 25. Oktober 1990 wurde zwar die Konsolidierung und Festigung der Völkerfreundschaft hervorgehoben, gleichzeitig aber auf die besondere Verantwortung für das Schicksal der kazachischen Nation hingewiesen Auch in dem Gesetz über die staatliche Unabhängigkeit der Republik Kazachstan vom 16. Dezember 1991 wird die Gleichberechtigung aller Bürger unabhängig von ihrer Nationalität, Konfession usw. unterstrichen (Artikel 6). Die Wiederbelebung und Entwicklung der Kultur, Traditionen und Sprache, die Festigung des Nationalbewußtseins der kazachischen Nation sowie der anderen Nationalitäten Kazachstans wird zu einer der wichtigsten Aufgaben des Staates erklärt Die Nennung der kazachischen Sprache und der kazachischen Nation an erster Stelle hat eine programmatische Bedeutung. Dies wird auch durch den Hinweis darauf unterstrichen, daß die Republik Kazachstan die Migrationsprozesse regelt. Näheres dazu wurde in dem Gesetz über die Immigration vom 26. Juni 1992 ausgeführt 25. Den Flüchtlingen der zwanziger und dreißiger Jahre und deren Nachkommen wird darin eine Vorzugsstellung eingeräumt. Sie bekommen den Status eines Flüchtlings (Artikel 17). Zur Versorgung und Eingliederung der Immigranten ist die Bildung eines staatlichen Immigrationsfonds vorgesehen. Von den Mitteln, die in diesen Fonds einzubringen sind, verdient die Versorgung mit Wohnraum besonders hervorgehoben zu werden. Neben Zuweisungen aus staatlichen und kommunalen Beständen wird auch Wohnraum in Anspruch genommen, der bei Auswanderern aus der Republik erworben wird. Berücksichtigt man, daß die Bevölkerung Kazachstans -wie auch die der anderen Republiken -mit Wohnraum unterversorgt und der Wohnungsbau drastisch zurückgegangen ist, so wird klar, daß der von Auswanderern zurückgelassene Wohnraum nahezu die einzige Möglichkeit der Versorgung von Zuwanderern mit Wohnraum bildet-.
Wie dramatisch sich die wirtschaftliche und soziale Lage in Kazachstan im ersten Halbjahr 1992 verändert hatte, verdeutlichen folgende Daten: Das Bruttosozialprodukt sank um 19 % gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres, die Industrieproduktion um 12, 1%. Die Fleischproduktion ging um %, die Milchproduktion um 19 %, der Einzelhandel um 43 % zurück
Die Favorisierung der kazachischen Sprache und der Kazachen in allen Bereichen der Wirtschaft sowie des öffentlichen Lebens, die Angst vor ethnischen Konflikten und der wirtschaftliche Niedergang der Republik führten zu einer weiteren Verringerung der russischen, ukrainischen und deutschen Bevölkerung (vgl. Tabelle 1).
Neben der hohen Geburtenrate ist auch die Zuwanderung von 42 500 Kazachen aus der Mongolei und von rund 45 000 Kazachen aus Rußland, Uzbekistan und aus anderen mittelasiatischen Republiken zu verzeichnen Diese Vorgänge sind vor allem zu berücksichtigen, wenn Meldungen über Kongresse oder Versammlungen der Deutschen Kazachstans und die darauf von offizieller Seite gemachten Versprechungen veröffentlicht werden. Sie sollen den ständig zunehmenden Verdrängungsdruck kaschieren. 2. Kyrgyzstan und andere mittelasiatische Republiken In den Republiken Mittelasiens waren im Jahre 1989 knapp 180000 Rußlanddeutsche ansässig (vgl. Tabelle 2). Davon entfiel der weitaus größte Teil mit über 101000 Personen auf die Republik Kyrgyzstan. Dort wurden die ersten deutschen Siedlungen im letzten Drittel des 19. Jahrhunderts gegründet. Einen bedeutenden Zuwachs bekam die deutsche Bevölkerung während und nach dem Zweiten Weltkrieg. Insbesondere nach der Aufhebung der Sonderkommandantur im Jahre 1956 ist die deutsche Bevölkerung durch Binnenmigration bis 1979 ständig gewachsen. In den darauffolgenden Jahren machte sich jedoch bereits eine Abwanderung bemerkbar.
Ende der achtziger Jahre kam es wiederholt zu ethnischen Konflikten, so im uzbekischen Fergana-Tal (1989) und im Gebiet Osch im Süden Kirgisiens. Die Deutschen in den beiden Republiken waren von den Unruhen nicht unmittelbar betroffen, das heißt, die Gewalt richtete sich gegen andere Volksgruppen. Doch die Lage in Kirgisien war so bedrohlich, daß am 7. Juni 1990 über die Hauptstadt der Republik, Frunze, und die Gebietsstadt Osch der Ausnahmezustand verhängt wurde. (Tabelle 2) In den dem Ausnahmezustand vorausgegangenen Auseinandersetzungen zwischen Kyrgyzen und Uzbeken über die Landzuteilung sind nach Angaben der Behörden mehr als 210 Menschen ums Leben gekommen
Auch in den deutschen Siedlungsgebieten hat seit Beginn des Jahres 1990 die Spannung zugenommen. In dem alten deutschen Dorf Orlow kam es im Februar zur Schändung des dortigen Friedhofs. Wenig später tauchten Flugblätter auf mit dem Text: „Russen, euch geben wir ein Jahr, die Koffer zu packen! Deutsche, euch geben wir zwei!“ Nach den blutigen Unruhen in Fergana und Osch mußte diese Drohung ernstgenommen werden. Nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung haben in der ersten Jahreshälfte 1990 120 der knapp 500 deutschen Familien den Ort Orlow verlassen. Ein Teil dieser Migranten wanderte nach Deutschland aus, der andere Teil suchte eine neue Bleibe im Gebiet Kaliningrad -Königsberg
Eine interne Information des staatlichen Komitees Kyrgyzstans für Statistik weist auch für 1991 und die erste Hälfte des Jahres 1992 eine zunehmende Abwanderung einer ganzen Reihe von Völkern aus. Ein in beiden Zeiträumen positiver Migrationssaldo ist lediglich für Kyrgyzen, Kazachen und Koreaner zu verzeichnen (vgl. Tabelle 3).
Wie groß die Verunsicherung der deutschen Bevölkerung der Republik bis zum Jahresende 1992 war, zeigt eine repräsentative Befragung: 85 % der Befragten wollten aus der Republik auswandern, wobei 81 % aller Ausreisewilligen Kyrgyzstan noch im Jahre 1993 und 7, 2 % ein Jahr später verlassen wollten. Von allen Befragten haben sich 77, 8 % für die Ausreise nach Deutschland, 6 % für Rußland und 1 % für die Ukraine und andere GUS-Republiken entschieden 33. Einige Indizien deuten darauf hin, daß bis Ende 1993 in Kyrgyzstan nur noch ca. 50000 Deutsche Zurückbleiben werden.
Weit dramatischer war die Lage der Deutschen in der vom Bürgerkrieg betroffenen Republik Tadzikistan. Tausende suchten sich durch Flucht in Sicherheit zu bringen. Der Versuch der „Wiedergeburt“, eine Evakuierung zu organisieren, hatte zur Entstehung eines Flüchtlingslagers in Walujewo bei Moskau geführt. Aus finanziellen Gründen mußten die meisten Ausreisewilligen jedoch in Tadzikistan abwarten. Um ihnen die Ausreise zu erleichtern, richtete die Deutsche Botschaft Taschkent in der tadzikischen Hauptstadt eine Anlauf-stelle ein Von 1989 bis 1992 haben rund 22000 Rußlanddeutsche Tadzikistan verlassen Ende 1993 dürften nur noch 3000 bis 5000 geblieben sein. 3. Ukraine In der Ukraine lebten bis zum Zweiten Weltkrieg 435300 und auf der Krim 50000 Deutsche. Während des Krieges wurden alle Deutschen von der Krim und über 100000 vor allem aus dem östlichen Teil der Ukraine von sowjetischen Behörden nach Sibirien, Kazachstan und Mittelasien deportiert. Etwa 350000 sogenannte Schwarzmeerdeutsche wurden von deutschen Behörden während des Rückzugs in den Warthegau bzw. ins Reichsgebiet umgesiedelt. Nach Kriegsende brachten sowjetische Repatriierungskommandos den größten Teil dieser Personen ebenfalls in die Verbannungsgebiete Sibiriens, Kazachstans und Mittelasiens. Eine Rückkehr in die Siedlungsgebiete der Vorkriegszeit war ihnen bis in die siebziger Jahre untersagt. In der Ukraine selbst waren nur noch in der Karpato-Ukraine deutsche Siedlungen, in anderen Gebieten nur vereinzelt Deutsche übriggeblieben. Im Jahre 1989 bekannten sich bei der Volkszählung 37 849 Personen zu ihrer deutschen Volkszugehörigkeit.
Nach der Souveränitätserklärung der Ukraine am 16. Juli 1990 änderte sich deren Poli 849 Personen zu ihrer deutschen Volkszugehörigkeit.
Nach der Souveränitätserklärung der Ukraine am 16. Juli 1990 änderte sich deren Politik gegenüber den Rußlanddeutschen. Eine erste offizielle Einladung zur Rückkehr in die Ukraine sprach der Vorsitzende des Staatskomitees der Ukraine für Nationalitätenangelegenheiten, Olenenko, auf der 3. Konferenz der Gesellschaft „Wiedergeburt“ im August desselben Jahres aus. Während in der Sowjetunion und in anderen Unionsrepubliken die Gesellschaft „Wiedergeburt“ nicht als juristische Person anerkannt wurde, gelang ihr diese Anerkennung durch das Ministerkabinett der Ukraine bereits am 26. April 1990. Mit Wissen der Regierung konnte die Gesellschaft „Wiedergeburt“ Sondierungen in einer Reihe von Gebieten durchführen und die Rückkehr von Deutschen in die Ukraine vorbereiten.
An der Ansiedlung von Deutschen waren vor allem die Gebiete Odessa, Nikolaev, Cherson, Zaporoz’e und die Krim interessiert. Die Gesellschaft „Wiedergeburt“ hat bis Ende des Jahres 1991 Absichtsprotokolle über die Ansiedlung von Rußlanddeutschen mit den genannten Gebietsverwaltungen unterzeichnet 36. Der Oberste Sowjet der ASSR der Krim hat darüber hinaus einen Beschluß „Über praktische Maßnahmen einer organisierten Rückkehr der deportierten Armenier, Bulgaren, Griechen und Deutschen in die Krimer ASSR“ gefaßt 37.
Nachdem Präsident Jelzin am 8. Januar 1992 in der Wolgaregion der Wiederherstellung der Republik der Wolgadeutschen eine Absage erteilte, ging die ukrainische Regierung in die Offensive. Sie setzte sich als Ziel den Aufbau eines demokratischen Rechtsstaats, der Teil der europäischen Staatengemeinschaft werden soll. In diesen Kontext paßt gut das Dekret des Präsidenten über die Schaffung eines Ukrainisch-Deutschen Fonds, dessen Aufgabe die Durchführung der Rückkehr von Deutschen in die Ukraine sein sollte Dieses Dekret wurde in den betreffenden Gebieten mit großer Bereitschaft aufgenommen. Im Laufe der nächsten Monate häuften sich Zusagen von Gebietsverwaltungen über die bevorzugte Aufnahme von Rußlanddeutschen. Die Voraussetzungen für die Ansiedlung waren in der Tat auch sehr gut. Es gab genügend Siedlungsmöglichkeiten in den früheren Siedlungsgebieten der Süd-Ukraine und keinerlei Widerstand bei der ortsansässigen Bevölkerung. Der Deutsch-Ukrainische Fonds hat daraufhin eine Konzeption der Rückkehr von Deutschen in die Ukraine vorgelegt, in der man Von der Ansiedlung von rund 260000 Personen bis zum Jahr 2000 ausging. In den vier südlichen Gebieten (Odessa, Nikolaev, Cherson und Zaporo'e) sollte in einer Ausdehnung von 600 km ein Gürtel mit kompakten deutschen Siedlungen entstehen Die rechtlichen Rahmenbedingungen wurden zu dieser Zeit durch das neue Gesetz der Ukraine über die nationalen Minderheiten verbessert
Diese insgesamt günstige Entwicklung veranlaßte die Bundesregierung, für die Unterstützung der Ansiedlung von Deutschen in der Süd-Ukraine im Haushaltsjahr 1992 20 Millionen DM und im darauffolgenden Jahr weitere 32 Millionen DM zur Verfügung zu stellen Zur Unterbringung der bereits in die Ukraine eingewanderten Siedlungswilligen und der unter Vertreibungsdruck Stehenden aus den Republiken Mittelasiens und Kazachstan stellte das Bundesinnenministerium 1000 Wohncontainer zur Verfügung. An festgelegten Standorten aufgestellt, waren sie als Keimzellen der Ansiedlung gedacht. Die Ansiedlung selbst sollte unter der Leitung des Deutsch-Ukrainischen Fonds durchgeführt werden.
Die Gebietsverwaltungen mußten jedoch schon bald erkennen, daß der allgemeine wirtschaftliche Niedergang ihnen nur wenig Spielraum läßt So konnte das Gebiet Odessa nach neueren Berechnungen nur 500 der geplanten 5 000 Familien aufnehmen Zu allem Überfluß versuchten auch noch Geschäftemacher aus der Not der Menschen Gewinn zu ziehen und die ukrainische Regierung wollte entgegen früheren Zusagen dem größten Teil der Neusiedler die ukrainische Staatsbürgerschaft erst nach fünf Jahren zuerkennen, wie das Gesetz über die Staatsangehörigkeit dies auch vorsieht Diese Entwicklung führte dazu, daß bis Mitte 1993 im Wege der vom Ukrainisch-Deutschen Fonds organisierten Rücksiedlung nur ca. 1500 Deutsche in die Ukraine kamen. Da auch diese nicht die versprochenen Bedingungen vor-fanden, sind bereits einige nach Deutschland ausgewandert. Andere suchen einen neuen Wohnort in Sibirien, an der Wolga, im Gebiet Kaliningrad -Königsberg oder versuchen, in der Ukraine auszuharren.
III. Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung
Abbildung 10
Tabelle 3: Migration in Kyrgyzstan 1991 und 1992
Tabelle 3: Migration in Kyrgyzstan 1991 und 1992
Ausgehend von dem „Vertrag über gute Nachbarschaft, Partnerschaft und Zusammenarbeit zwisehen der Bundesrepublik Deutschland und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken“ vom 9. November 1990 hat die Bundesregierung ein umfangreiches Paket von Hilfsmaßnahmen für die Rußlanddeutschen in ihren Siedlungsschwerpunkten aufgelegt. Ziel der Hilfsmaßnahmen ist es, den Betroffenen „eine Perspektive in der jetzigen Heimat“ finden zu helfen Ressortübergreifend werden Kindergärten, Schulen, Hochschulen und Begegnungszentren, an denen Deutsch gelernt wird bzw. Deutschlehrer ausgebildet werden, mit Ausstattung und Lehrkräften unterstützt. In den Siedlungsschwerpunkten in Westsibirien und in der Wolgaregion, die unter den Rußlanddeutschen eine große Anziehungskraft haben, wurden im Zusammenwirken mit den örtlichen Behörden und den Rußlanddeutschen eine Anzahl von Kleinbetrieben zur Verarbeitung von Agrarprodukten errichtet. Nach Maßgabe des Zuzugs von Rußlanddeutschen aus anderen Regionen werden dort Wohnhäuser gebaut und es wird die Infrastruktur verbessert.
In Kazachstan, Kyrgyzstan und anderen mittelasiatischen Republiken erstreckt sich die Unterstützung vor allem auf den kulturellen, schulischen und medizinischen Bereich. In der Ukraine ist das Ansiedlungsprogramm zum Stillstand gekommen. Die dafür eingeplanten Mittel wurden deshalb für andere Regionen umgewidmet.
Die Koordination der Hilfsmaßnahmen erfolgt durch die deutsch-russische, die deutsch-ukrainische und die deutsch-kirgisische Regierungskommission, die jeweils zweimal jährlich tagen. An der Arbeit der Regierungskommissionen nehmen Vertreter der Rußlanddeutschen der jeweiligen Republik, Abgeordnete des Deutschen Bundestages und Mitarbeiter von Mittlerorganisationen teil, die mit der Durchführung der Hilfsmaßnahmen beauftragt sind. In der Ukraine und im Raum St. Peters-burg beteiligen sich Bayern und Baden-Württemberg am Aufbau von Siedlungen und landwirtschaftlichen Betrieben.
Die Hilfsmaßnahmen haben in der jeweiligen Region zu einer gewissen Beruhigung und zur temporären Verbesserung der medizinischen Versorgung geführt. In der Wolgaregion ist der Widerstand gegen die Wiedererrichtung der Wolgarepublik spürbar zurückgegangen. Die Hilfsmaßnahmen konnten aber wegen des wirtschaftlichen Niedergangs in keiner der Republiken das geplante Volumen erreichen.
Alfred Eisfeld, Dr. phil., geb. 1951 in Uva, Udmurtische Autonome Sozialistische Sowjetrepublik (ASSR); Studium der Osteuropäischen Geschichte, der Politischen Wissenschaften und der Zeitungswissenschaften in Bonn und München; seit 1988 Geschäftsführer des Göttinger Arbeitskreises e. V.; Geschäftsführer der „Interdisziplinären Studiengruppe für die Deutschen aus Rußland und in der Sowjetunion“. Veröffentlichungen: Beiträge zur Geschichte, Kultur und Gegenwart der Rußlanddeutschen.
Helfen Sie mit, unser Angebot zu verbessern!
Ihre Meinung zählt: Wie nutzen und beurteilen Sie die Angebote der bpb? Das Marktforschungsinstitut Info GmbH führt im Auftrag der bpb eine Umfrage zur Qualität unserer Produkte durch – natürlich vollkommen anonym (Befragungsdauer ca. 20-25 Minuten).