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Das Erbe der Paulskirche: Parteienstaat ohne Staatsräson? | APuZ 3-4/1998 | bpb.de

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APuZ 3-4/1998 Jahrestage 1998. Ein historischer Spaziergang auf der Achter-Bahn Das Parlament als Nation Die Frankfurter Nationalversammlung 1848/49 Die Paulskirche in der politischen Ideengeschichte Deutschlands Das Erbe der Paulskirche: Parteienstaat ohne Staatsräson? Artikel 1

Das Erbe der Paulskirche: Parteienstaat ohne Staatsräson?

Manfred Funke

/ 19 Minuten zu lesen

Zusammenfassung

Bürger und Staat leben über ihre politischen Verhältnisse. Darin wird ein schleichender Verlust der Verantwortung für das Ganze manifest, der zugleich eine Verschleifung der Staatsräson im Interessenkalkül der Parteien ebenso beinhaltet wie einen Utopismus philanthropischer Friedenspolitik zur deutschen Vorfeld-Sicherung. Eine solch zentrifugale Gesamttendenz politischer Heimatlosigkeit intensiviert den Rückblick auf die Gründungsphase deutscher Parteien im Horizont des Pauls-kirchen-Aufbruchs, der die Ziele eines äußerlich wie innerlich geeinten Deutschlands mit patriotisch orientierter Parlamentskultur ausprägte. Diese mußte sich gegen den Obrigkeitsstaat wie später gegen die totalitäre Anmaßung von rechts und links behaupten und bekam nach der Diktatur im Westen eine zweite Chance. Dabei erwuchs aus der Inkorporation der Parteien in den gouvemementalen Willensbildungsprozeß allmählich ihr oligopolartiges Übergewicht bei der Wahrnehmung des Auftrags zur politischen Willensbildung in der streitbaren Demokratie. Statt in europäischer Perspektive die Wohlfahrt der Nation zum Fokus ihrer parlamentarischen Arbeit zu machen, verstärkt sich statt dessen der Eindruck von polygonalem Aktivismus.

„Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. “ (Art. 2, 1 GG) „Den schlechtesten Vertrauensbonus überhaupt haben , politische Parteien', kaum weniger Bundesregierung und Bundestag. “ (12. Shell-Studie, Jugend ‘ 97)

Zur Zeit-Situation

Der folgende Text ist der Möglichkeit geschuldet, daß wir -wieder einmal -eines Tages von der dann heranwachsenden jungen Generation gefragt werden, warum wir das alles zugelassen haben. Nicht ohne Erfahrungshintergrund bestimmte nämlich Hannah Arendt „als Aufgabe und Ziel der Politik die Sicherung des Lebens im weitesten Sinne“ 1. Politik in diesem Verständnis verantwortlich zu gestalten ist die denkbar höchste Aufgabe des Regierungspersonals, das von den Parteien rekrutiert wird. Sie erarbeiten für die Bürger Vertrauen als das Ergebnis des Befriedens innerer und äußerer Konflikte und damit die Befriedigung ihrer Sicherheitsbedürfnisse. Staatsziel der Parteien soll also die Gewährleistung positiver Normalität sein, durchaus auch die Demonstration kraftvoller Zuversicht, mit all dem fertig zu werden, was die Sicherheit -als die Voraussetzung der Würde der Freiheit -gefährdet.

Solche Erwartungshalturig und der damit verbundene kommunikative Prozeß zwischen Regierung, Opposition, Parteien und Bürgern zeigt sich gegenwärtig im Kraftfeld der Interessen zunehmend blockiert. In der Nation wächst ein Notwehrklima; sie empfindet den demonstrativen Parteienoptimismus als Maskerade, während sich die erwünschte Bodenhaftung der Politik durch Kosten-Nutzen-Analysen, durch Sicherung der Wertmaßstäbe, durch Prüfung des Machbaren immer mehr zu verlieren scheint. „Nach meiner Überzeugung“, so die Kritik des vormaligen Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker, „ist unser Parteienstaat von beidem zugleich geprägt, nämlich machtversessen auf den Wahlsieg und macht-vergessen bei der Wahrnehmung der inhaltlichen und konzeptionellen politischen Führungsaufgabe.“

Diese Parteienschelte vor fünf Jahren blieb in zweifacher Hinsicht folgenlos: Erstens erschöpfte sich bei den Adressaten von Weizsäckers die Kritik in Reaktionen des Mißmutes über das Wort eines Politikers, der sein hohes Amt doch eben den Gescholtenen zu verdanken und sich entsprechend dezenter zu verhalten habe. Zweitens ging das Lavieren zwischen schmerzlichen Entschlüssen und deren schmerzarme Umsetzung irgendwie betriebsam weiter. Von den „Ruck“ -Reden Roman Herzogs lassen sich einige Tage lang journalistische Artigkeiten stimulieren, die dann um so wehmütiger an Jacob Burckhardts Wort erinnern, daß nur durch besondere Persönlichkeiten „die weltgeschichtliche Bewegung sich periodisch und ruckweise freimache von bloßen abgestorbenen Lebensformen und vom reflektierenden Geschwätz“

Das Bundesverfassungsgericht ist aufgrund umstrittener, von vielen nicht mehr nachvollziehbarer Urteile zu einer eher bröckelnden Säule des Verfassungsstaats geworden, ohne magistrale Impulskraft für Orientierungen oder für eine Erneuerung des Staates als der Ordnung der Freiheit mittels Recht und Gesittung

Parallel dazu koppelte sich die Ressort-Rationalität aus dem Gemeindienlichen aus, dessen Zerfaserung durch Egoismus und Utopismus kontinuierlich steigt. Im Herbst 1981 -anläßlich der emotionalisierten Nachrüstungsdebatten -warnte Bundeskanzler Helmut Schmidt zwar vor einer suggestiven Kultur der Angst und forderte demge-genüber „eine Kultur der Vernunft und damit des Wortes -und zugleich eine Kultur des Herzens und der Tapferkeit“ Doch statt dessen nahmen die bedrückenden Anlässe zu „Totenreden auf ein blühendes Land“ stetig zu. Hinter diesem Wort-bild kritisierte Wilhelm Hennis, Seigneur deutscher Politikwissenschaft, am 27. September 1997 in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung die letzten 15 Regierungsjahre in der Bundesrepublik. Wohl nicht nur für diesen Zeitraum markiert Hennis in der Politik eine sich völlig verheddernde, von Ämtern auf Personen umgestellte, radikal parteienstaatliche und personalisierte Herrschaftsweise: „Machterhaltung -sicher, aber keine Bestimmung der Richtung oder aber, was beim Regieren auf das gleiche hinausläuft, allwöchentliche Infragestellung, Neujustierung von Kompaß und Richtung.“ Die Regierung stehe in der Gefahr, „ein politisch völlig unerzogenes Land“ zurückzulassen, so wie es einst Talleyrand für das Frankreich nach Napoleon und Max Weber für die deutsche Ära nach Bismarck konstatiert hätten. Zerreißt bei uns das Lebensgeviert von Macht, Recht, Freiheit und Sitte, weil die politische Vernunft als Gravitation der Staatsräson gegenüber den Parteilichkeiten der organisierten und unorganisierten Art verkümmert?

Von der Frankfurter Paulskirche zur Weimarer Republik: Das Verhältnis deutscher Parteien zur Staatsräson

lehrt uns, müssen, Geschichte womit wir rechnen wenn Staat, Individuen als Gesellschaft und kommunizierenden nicht mehr System der Röhren in verläßlicher Weise über Parteien als Sauerstoff-pumpen der politischen Willensbildung verfügen, wenn sich das jeweilige Interesse eines Segments als das wahre Interesse der Gesamtheit ausgibt, wenn der Teil und das Ganze zueinander -intole rant sind, wenn Gewaltenteilung verfilzt, wenn das Glück der möglichst großen Zahl entweder von selbsternannten Agenturen der Sinnhaftigkeit in - veruntreut wird oder sich zersetzt der Pra xisunfähigkeit Zukunftsbil hochmögenden -eines des, wonach sich der Mensch aus krummem Holze schon nach richtiger -korrekter -Erziehung perfektionieren ließe.

Aller Ehrgeiz, der nur die Grenze sucht, wo im Sinne von Hobbes der Mensch des Menschen Wolf oder aber der Mensch des Menschen Gott ist, verweist auf das Verächtliche gegenüber dem Begriff des Maßes als Kreuzpunkt von Wollen und Vermögen, von Ideal und Wirklichkeit. Dieser Kreuz-punkt wird im Begriff der Staatsräson evident. Er ist der Ort, wo die Torheit oder die Realitätstüchtigkeit der Regierenden und der Regierten das Zentralthema des von den Parteien organisierten Zwiegesprächs des Volkes'mit sich selber sein sollte -unter Einbindung von Parteiengeschichte als geistigem Erfahrungsraum des Politischen, das heißt des pragmatischen Handelns zu sittlichen Zwecken.

Kernziel der Frankfurter Nationalversammlung und des Verfassungswerks der Paulskirche war die Institutionalisierung von Einigkeit, Recht und Freiheit. Die politisch regsamsten, kenntnisreichsten und umsichtigsten Männer gaben sich in nahezu religiösem Eifer alle Mühe, das deutsche Volk als Gesamtheit zu vertreten. Die Träger des freien Mandats forderten voneinander, nicht die „Dogmatik der Parteien“ zum Leitprinzip zu machen, „denn es gilt das Wohl des Vaterlandes, und das Wohl des Vaterlandes, dies setzen wir voraus, will hier die Rechte so sehr wie die Linke“ (Abgeordneter Max Duncker). Über die reale Reichsmacht und über die Führung durch Österreich oder Preußen entschiede dann letztlich nicht hochmögender Idealismus, sondern Blut und Eisen. Doch wenn „jene Männer in der Paulskirche nicht mit gestaltender Idee an die Dinge herangegangen wären, hätten sie nicht beim Sterben ihrer Zusammenkunft jene Verfassung hinterlassen, die Bismarck nur aufzugreifen brauchte, als er für das Deutsche Reich eine Verfassung brauchte“ (Friedrich Naumann).

Das Paulskirchen-Parlament kanalisierte jene Partei-Strömungen, die sich aus kontinuitätsstarken Ideenkreisen über das 19. Jahrhundert hinaus (Thron, behaupteten: die konservativen Altar, Schwert, Pflug), die liberalen (Industrie, Handel, Unternehmertum, Bildung), die sozialistischen (Klassenkampf, Völkerfrieden, Gerechtigkeit, Emanzipation). Organisationen des politischen Katholizismus, des Protektionismus, des Freihandels, des parteiübergreifenden zeitweilig Imperialismus, des universellen Sozialismus bildeten vielfach von Bismarcks Ranküne mäandrierte Strömungen, doch insgesamt hieß das Stromziel „Deutschland“. Es zu erhalten, zu modernisieren, zu stärken und den Bürgern des Landes die praktische Erfahrung des bonum commune ideell und materiell zu gewährleisten, das machte den Inbegriff der Parteien-Ethik aus

Trotz schärfster Kämpfe zwischen den beharrenden und den fortschrittlichen Kräften, trotz mancherlei Parteispaltung infolge Bismarckscher Erfolgsgewalt und Machtblendung, trotz Sozialistengesetzgebung, Kirchen-und Kulturkampf blieb im Kaiserreich das Gebot Karl von Rottecks bindungsstark, daß Gemeingeist die Gesinnung des verantwortlichen Staatsbürgers ausmache Die Fiktion vom Staat als höherem Wesen mit der Autorität der pouvoir neutre über den konkurrierenden Interessen bediente zumindest bis 1918 autoritäre Reservatsrechte gegen den Machtzuwachs von Parteien, doch zugleich kennzeichnete die Führung dieses vor allem gesellschaftspolitisch oppressiven Systems eine durchaus staatskluge Elastizität. Geschah auch die Reichsgründung 1871 als Fürstenbund, so bestimmte die Reichsverfassung gleichwohl, daß kein Gesetz der Reichs-regierung ohne mehrheitliche Billigung des frei gewählten Reichstages in Kraft treten konnte Im Kampf um Koalitionsmehrheiten mußten von Reichsregierung und Parteien Kompromisse ein-geübt werden, ohne freilich deren gelegentliche Denunziation als Ausweis für Schwächlichkeit und den zeitweiligen Ruf nach dem Staatsstreich von oben gegen das , Parteienunwesen , ganz verstummen zu lassen. Es gab die Sozialistengesetze, aber auch die Sozialgesetzgebung, es gab in Preußen das Dreiklassenwahlrecht, aber im Reich eine Verfassung, die der Sozialdemokratie bis 1912 den legalen Aufstieg zur stärksten Fraktion ermöglichte und den Zwang zur Revolution ausschmolz.

Das Bekenntnis zur deutschen Nation, die Presse-vielfalt, die Aussicht auf unblutige Reformen konditionierten trotz aller Kämpfe, Streiks und Konvulsionen einen stolzen deutschen Vitalismus, der letztlich den Deutschen Kaiser bei Kriegsbeginn 1914 sagen lassen konnte, nur noch Deutsche und keine Parteien mehr zu kennen. Streicht man die taktische Nutzung dieser Augenblicksemphase, so bleibt die These zulässig, daß trotz aller Widerstände der Weg Deutschlands zu einer parlamentarischen Demokratie nicht dauerhaft versperrt schien. Zwischen 1871 und 1913 war der Stimmen-anteil der parlamentarisch-demokratischen Parteien von 19 Prozent auf 47 Prozent gestiegen, der Anteil der monarchischen Parteien von 70 Prozent auf 42 Prozent gesunken Die damit forcierte Konkurrenz von Agrariern, Industriellen, von monarchisch, christlich, sozialistisch, antisemitisch, militaristisch oder imperialistisch geprägten Sozialmilieus hatte im Zuge der Verwirtschaftlichung der Interessen zur Umformung der alten Honoratioren-Clubs in Mitgliederparteien mit ausgebautem Apparat und besoldeten Funktionären geführt

Die aus der Einkreisungsfurcht gehärtete Concordia der Deutschen wurde nach 1914 rissig, als die Kriegsziele der Reichsleitung und die Dauer des Massenschlachtens den Burgfrieden mit den Parteien allmählich zur inneren Kriegsfront in der Heimat verwandelten. Die Hoffnung auf Entlastung von der Emanzipationsbegier der Unter-schichten durch deren hunderttausendfache Opferung im Krieg verband die alte Herrschaftskaste mit der Vision einer Europa dominierenden Weltmachtstellung Deutschlands („Septemberprogramm“), während die Mittel-und Linksparteien zunehmend auf eine Verständigung der Völker setzten und deshalb einen Frieden ohne Annexionen und Kontributionen befürworteten. Nachdem als Zugeständnis an die bürgerlichen Parteien endlich am 27. Oktober 1918 die Parlamentsverantwortung der Reichsregierung durchgesetzt war, entlarvte sich darin mit böser Konsequenz der Schachzug Ludendorffs -nämlich Parteien und Parlament, welches er während des Krieges quasi lahmgelegt hatte, an der Verantwortung für die Kriegsniederlage und den erzwungenen Friedensschluß zu beteiligen.

Der Groener-Ebert-Pakt und die Arbeitsgemeinschaft von Arbeitgebern und Arbeitnehmern (Stinnes-Legien-Abkommen) brachten den wüsten Taumel bei Kriegsende in eine leidliche Ordnung, deren Achse „Deutschland“ hieß. Legitimation durch Deutschland für Deutschland spiegelte sich in der Zwecksetzung der Nationalversammlung. Ihre Einberufung, die Friedrich Ebert im Rat derVolksbeauftragten erstritt, war die verfassungspolitische Richtungsentscheidung wider die Rätediktatur für die parlamentarische Demokratie und für den bürgerlichen Rechtsstaat Gründlich Überlebtes konnte abgestoßen, der Übersprung der Oktoberrevolution auf Deutschland verhindert werden. Zwar wies die Nationalversammlung mit der Weimarer Reichsverfassung den Parteien keinen konkreten Auftrag zu, aber ihre Aktivitäten in den staatstragenden Koalitionen bedeuteten praktizierten Parlamentarismus und gelebten Konstitutionalismus.

Von der Paulskirchenverfassung wurde der „Dreifarb“ Schwarz-Rot-Gold übernommen, doch die nationale Romantik von deutscher Einheit und edlem Menschsein schien vorbei. Leiser wurde es um den Primat einer Höherwertigkeit und Abgesondertheit der Staatsinteressen gegenüber den Parteien als den Vertreterinnen der Sonderinteressen einzelner Gesellschaftsklassen, wie Otto Hintze noch 1911 zu differenzieren vermochte Der staatsmythische Weihrauch über den Adels-und Demokratenbänken in den Parlamenten war endgültig mit der Etablierung der Weimarer Republik zerstoben. Deren Staatsräson reduzierte Hermann Heller auf die Feststellung, daß es keine von den Parteien unabhängige objektive Staatspolitik gebe: „Die Staatsräson oder das Staatswohl sind vielmehr immer und von allen Menschen nur perspektivisch, von einem bestimmten Standort aus erfaßbar, und das Kabinett kann und soll Parteipolitik nur im Rahmen der von ihm als gut erkannten Staatspolitik treiben.“ Voraussetzung dafür war die Sicherung des freien Spiels der Kräfte durch eine volkslegislative Gesittung, d. h. durch den letztlichen Verzicht auf Ausschaltung der Oppositionellen als Zweck des Wahlsiegs, auf den Entzug des Schutzes für den Unterlegenen und durch eine positive Haltung zur demokratischen Kompromißstruktur.

Die politischen Turbulenzen der Weimarer Ära (20 Kabinette in 13 Jahren!) entgrenzten zwar die Programm-und Weltanschauungsparteien zur leidenschaftlichsten Befehdung, aber doch nicht zum totalen Kampf gegen den Parteienpluralismus. Letzteres Ziel war nur eindeutig bei KPD und NSDAP, die den Staat zum Klassen-bzw. Rassenkampf funktionalisieren wollten. Ihre Brandfakkeln gegen die Republik, gegen ihre Verfassungsautorität und normative Kompetenz fielen um so wirkungsvoller in das Lager der Vernünftigen und Gemäßigten, als deren innere Bedrängnis durch die diskriminierenden Folgen des Versailler Diktats, durch die anwachsende geistige und materielle Verelendung, durch die widerwillige Faszination des sozialen Militarismus (SA, Stahlhelm, Rot-front, Eiserne Front) die geistige Abwehrbereitschaft gegen die völkisch-totalitäre Rauschpolitik schwächte. Gustav Stresemann, der sich für Völkerverständigung und deutschen Wiederaufstieg verzehrt hatte, mußte am Ende feststellen: „Der Parteienstaat steckt in einer Krise, die mehr als eine Vertrauenskrise ist. Wir müssen verlangen, daß der Parteigeist seine Grenze findet in den Lebensnotwendigkeiten der deutschen Entwicklung, daß das Parlament den Zwang nicht nur zur formalen, sondern zur tatsächlichen Mehrheitsbildung in sich findet oder, wenn das an den Parteien selbst in dieser Situation scheitert, verantwortungsbewußte Persönlichkeiten den Mut finden zu regieren.“

Es folgten die Präsidialkabinette Brüning, von Papen und von Schleicher. Doch diesen Kanzlern ohne Hausmacht, nur autorisiert durch den Reichspräsidenten, standen Parteien ohne parlamentarische Durchsetzungskraft gegenüber, und so versagten sie am Ende vor der sozialintegrativen Erfolgsgewalt der NS-Propaganda, die sich das apokalyptische Zeitgefühl der allgegenwärtigen Zersetzung von Vernunft, Vertrauen und Mäßigung zunutze machte. Dennoch ist festzuhalten, daß es den Präsidial-Regierungen oberhalb der Parteien (Hindenburg beschwor eine vaterländische Einheit wie bei „Tannenberg“) um Deutschland ging. Selbst der „rote General“ Kurt von Schleicher suchte als Reichskanzler eine Quer-front herzustellen von den Konservativen bis zu den Gewerkschaften und dem Sozialistenflügel in der NSDAP um die Gebrüder Strasser. Am Ende hoffte man, durch die Machtübertragung an Hitler ihn selbst in die Staatsverantwortung einbinden zu können. Aber wer -außer den Kommunisten -sollte ihm noch Respekt abnötigen?

Die inzwischen eingetretene Verinselung der Interessen spiegelte sich bei der Reichstagswahl am 31. Juli 1932 wider, als 61 Parteien und Gruppen zur Wahl antraten Unterdessen zerrieb sich die SPD als größte staatstragende Partei, die sich freilich fünf Jahre lang an keiner Regierung betei-ligt hatte, zwischen Prinzipien-und Vaterlandstreue. Als einzige Fraktion gegen das Ermächtigungsgesetz stimmend, wurde sie diffamiert und gedemütigt, um am Ende aus Bekenntnis zu Deutschland der sogenannten „Friedensrede“ Hitlers vom 17. Mai 1933 zuzustimmen. Bei der Debatte um das Ermächtigungsgesetz hatte Otto Wels sich namens der SPD mit Hitlers Forderung nach Gleichberechtigung solidarisiert. „Der Herr Mai 1933 zuzustimmen. Bei der Debatte um das Ermächtigungsgesetz hatte Otto Wels sich namens der SPD mit Hitlers Forderung nach Gleichberechtigung solidarisiert. „Der Herr Reichskanzler hat auch vorgestern in Potsdam einen Satz gesprochen, den wir unterschreiben. Er lautet: , Aus dem Aberwitz der Theorie von ewigen Siegern und Besiegten kam der Wahnwitz der Reparationen und in der Folge die Katastrophe der Weltwirtschaft/Dieser Satz gilt für die Außenpolitik, für die Innenpolitik gilt er nicht minder.“ 16 Man litt für Deutschland, glaubte Hitler durch Konzessionen mäßigen zu können, um den republikanisch-demokratischen Rechtsstaat mittels einer befristeten Diktatur zur Überwindung der Wirtschafts-und Parlamentskrise zu retten.

Doch Hitler bekämpfte kompromißlos Rechtsstaatlichkeit und Pluralismus. Am 30. August 1932 hatte er den Verfassungsauftrag des freien Mandats verächtlich gemacht, indem er sich von den 230 NSDAP-Abgeordneten im Reichstag persönlich per Handschlag unverbrüchliche Treue und Folgsamkeit geloben ließ. Diese Schwurgemeinschaft sollte den Rammbock bilden gegen den parlamentarisch-demokratisch konstituierten Staat, der nunmehr als Werkzeug, Vollstrecker und Laboratorium der NS-Weltanschauung dienen sollte mit Hitler als oberster Willens-und Rechtsinstanz. Hitler haßte den Marxismus und verachtete das Bürgertum. Dieses hätte geglaubt, die feudale Welt stürzen zu können, während es im Grunde nur deren Fehler durch bürgerliche Pfeffersäcke, Professoren, Advokaten und Journalisten fortgesetzt habe 17.

Mit dem Gesetz vom 14. Juli 1933 gegen die Neu-bildung von Parteien war der Prozeß der Verbote bzw.der Selbstauflösungen von Parteien beendet. Vom politischen Tugendbild der Paulskirche im Jahre 1848 war am Ende der Art. 48 der Weimarer Reichsverfassung mit seinen das Parlament außer Kraft setzenden Notverordnungen geblieben. Er markierte schließlich mit Hindenburgs Ableben den Tod des Parlamentarismus. Dieser war nicht zuletzt erstickt in der vergeblichen Suche nach Überwindung des Elends, „doch alle Auswege schienen einer nach dem anderen verschlossen, ob es Zollunion, Reparationen oder der allgemeine Aufschwung der Weltwirtschaft war. Es ist dieser Mangel an Hoffnung, der die Situation für sie (die Deutschen) so deprimierend erscheinen läßt“, stellte der britische Botschafter in Berlin, Sir Horace Rumbold, schon in seinem Bericht vom 29. Mai 1931 an das Foreign Office fest -und zu diesem Zeitpunkt war die gesellschaftliche, politische und wirtschaftliche Krise in Deutschland noch nicht an ihrem Höhe-bzw. Tiefpunkt angelangt.

Erst in der parteienübergreifenden Vorbereitung des Aufstands für Deutschlands Ehre am 20. Juli 1944 bewies sich die Kraft zur Erneuerung, bildeten „Deutschland“ und „Rechtsstaat“ einen schützenden Zauber.

Demokratischer Neubeginn

Wenngleich die Organisationen des Widerstands auf Zellengröße reduziert blieben, so waren sie doch vielerorts lebendig und bildeten gemeinsam mit den naziverfolgten bzw. unbescholtenen Politikern der ersten Republik das Reservoir für die Neubelebung des Parteienwesens nach 1945. Die von der blanken Not eingeforderte Kontinuität der Fachleute, die durch Lizenzierung der Alliierten und durch Opposition gegen das NS-Regime gleichsam entsühnten alten Parteimänner der neuen Republik, ferner das ergänzend zur reeducation vorweisbare eigene deutsche demokratische Traditionsgut von 1848, 1918 und vom 20. Juli 1944 vermochten nach der Kriegsniederlage rasch das Parteienleben zu erneuern. SPD und KPD konkurrierten mit der neugegründeten FDP als Heimat der Liberalen und der CDU als ebenfalls konfessionsübergreifender, christlich und sozial geprägter Unionspartei neuen Stils, zu der sich bald die CSU als wichtigste Regionalpartei gesellte. Viele andere Parteien blieben letztlich (vor allem aufgrund der Fünf-Prozent-Klausel) im Schatten der Macht von CDU/CSU, SPD und FDP Die Sozialistische Reichspartei hatte das Bundesverfassungsgericht 1952, die KPD 1956 alsverfassungswidrig verboten. Erst 1983 erweiterte sich mit dem Einzug der Grünen in den Bundestag das politische Landschaftsbild. Nach der Herstellung der Einheit im Oktober 1990 betrat mit der PDS eine neue Partei die Szene und hat mit heute 113 000 Mitgliedern die Kopfstärke der FDP um fast 40 Prozent überflügelt.

Während die SBZ im Zeichen von Demokratie und Antifaschismus zum totalitären SED-Staat mutierte, in dessen Hymne die Verszeile „Deutschland einig Vaterland“ zum Sterbelied des Staates werden sollte etablierte sich im Westen die Parteienlandschaft gemäß Verfassungsauftrag (Art. 1) als Generator der politischen Willensbildung eines föderalen und sozialen Rechtsstaats (Art. 79, i. V m. Art. 1 und 20). Die Siegermächte unterstützten im Gegensatz zur Zeit nach dem Ersten Weltkrieg nunmehr die junge (Parteien-) Demokratie nach Kräften 21. Wiederaufbau, Soziale Marktwirtschaft und Klassenversöhnung, Frieden mit den Grenznachbarn, Europäische Union, westliche Kultur-und atlantische Sicherheitsgemeinschaft bildeten die Zielvorgaben. Das „Wie“ der Wege blieb stets leidenschaftlich strittig. Doch zeigten sich in der Bundesrepublik die politische Gesinnungs-und Verantwortungsethik füreinander letztlich nie feindselig polarisiert. Ulrich Scheuner sah 1957 die Parteien mehr in der Rolle einigender statt trennender Kräfte: „Es bleibt bei alledem von größter Bedeutung, daß über dem Ringen der sozialen Kräfte die Idee der gemeinsamen Verantwortung, des Gemeinwohls des Ganzen, damit auch die Selbstbeschränkung in der Verfolgung eigener Ziele, die Zurückhaltung in den Formen der Vertretung eigener Interessen nicht verlorengeht.“

Diese Prüfungen unserer Verfassungsethik wurden beim Aufbau der, Bundeswehr, beim Erscheinen und Aufstieg der NPD, während der 68er Revolte und der Terrorismus-Hochphase sowie angesichts der Front der Friedensbewegung im Nachrüstungsstreit bestanden. Aber gerade in dieser letzten Streitfrage zerschellte signalhaft für die Zukunft der Pragmatismus des Kanzlers an der idealistischen Selbstbenebelung seiner Basis. Schmidt zitierte am 19. November 1983 in Köln seiner Partei das Gedicht Heines, daß Franzosen und Russen das Land regierten, dazu die Briten die Meere, während die Deutschen das „Luftreich der Träume“ beherrschten. Doch verhallte Schmidts Mahnung, daß Ethos und Moral als Grundlage des Politischen der Vernunft bedürften, „ja der Leidenschaft der Vernunft“

Diese Rückerinnerung an das Selbstverständliche wies indirekt auf den Beginn des Kontinuitätsbogens zurück, als die Regierungszeit Adenauers mittels sozial-bürgerlicher Ausstattung einer modernen Industriegesellschaft weder für rechten Nationalismus noch linken Utopismus kommode Reservate beließ und die Disziplin für die politischen wie ökonomischen Gestaltungsmöglichkeiten im Inneren wie im Äußeren als Maßstab des Handelns galt Der Parteienstaat etablierte sich definitiv, nachdem das Gesetz vom 24. Juli 1967 über die politischen Parteien deren Status als verfassungsrechtlich notwendigen Bestandteil unserer freiheitlichen Grundordnung bekräftigt hatte und damit die Basis geschaffen war für eine Staatsalimentierung der Parteien, die 1997 244 Mio. DM betrug. Mit dem mehrfach novellierten Parteien-gesetz wurde eine besondere Entwicklungslinie in Deutschland abgeschlossen: Hatten Parteien ursprünglich stärkste Bekämpfung durch den Obrigkeitsstaat erfahren, so wurden sie allmählich legalisiert, wenngleich noch im Sinne extrakonstitutioneller Körperschaften. Darauf folgte in Weimar ihre faktische Inkorporation mit heute so oligopolartiger Stellung im öffentlichen Willensbildungsprozeß, daß für einen der führenden Staatsrechtslehrer der Bundesrepublik, Josef Isensee, Anlaß zur Feststellung gegeben ist, der Demos im Demokratiebegriff dürfe nicht ausgetauscht werden gegen den Begriff der Partei Zum kritischen Gesamtbild ist aber auch das Urteil Richard von Weizsäckers hinzuzufügen: „Die kurze Arbeitszeit der frei gewählten Volkskammer in der DDR gehört zu den besten Kapiteln in der deutschen Parlamentsgeschichte.“

Zum Kohäsionsverlust des Systems

Das Aufkommen von Bürgerinitiativen und Sozialen Bewegungen, Wahlenthaltung und Mitgliederschwund in den Parteien, die lautstarke Diskussion über die Krisenhaftigkeit des Parteienwesens insgesamt signalisieren eine wachsende Verblockung der Parteien gegeneinander und deren selektierte Wahrnehmung der Bürgerprobleme Verdeckt wurde solche Entfremdung zeitweilig durch die Euphorie der deutschen Einheit, deren Mühen und Kosten die Solidargemeinschaft seither beim geistigen und ökonomischen Umsetzungsprozeß der Vereinigung fast überanstrengte. Großthemen der siebziger Jahre wie Lebensqualität, Mitbestimmung, Mitverantwortung oder Demokratisierung verformten sich in immer mehr Segmenten der Gesellschaft zu defensiver Statussicherung angesichts der Erosion der sozialstaatlichen Komponenten des Rechtsstaats und dessen Herausforderung durch Kriminalität, Gesittungsverfall, importierte Massenarmut und schwere Verwerfungen des Arbeitsmarktes. Die von den Parteien erhoffte Offensive zur Stabilisierung der innenpolitischen Problembereiche versandete, während zugleich Deutschlands Außenverpflichtungen anwuchsen.

Animiert durch die sirenensüßen Worte von einer Partnerschaft „in leadership“ oder von der gewachsenen deutschen Verantwortung für den Weltfrieden, für mehr Demokratie und Marktwirtschaft in Osteuropa, für die Erhaltung der Regenwälder Amazoniens, für den Staat der PLO, für die Auslandsschulden Mazedoniens usw. wurde die Bundesrepublik zur Großmacht der Philanthropie und Friedfertigkeit. Hunderte von Milliarden wurden ausgegeben, um die Welt als Vorfeld deutscher Zukunftssicherheit mitzugestalten, während die Ressourcen für die Gestaltung der eigenen Zukunft immer mehr schwinden. Die zur Schulterung solcher fortwährender Überlastung notwendige Vertrauensidentität der deutschen Solidargemeinschaft sowie ein auch nur annähernd normales Selbstbewußtsein blieben zugleich dürr, weil man sich nicht durch die Leistungen der Gegenwart, sondern vor allem durch die Last der Geschichte bestimmen ließ. Mit der political correctness wurde die öffentliche Meinung zur unbedingten Duldung angehalten, den Kerngehalt der Staatsräson für Selbstanklagen und Gefälligkeiten gegenüber jedermann kleinzumünzen.

Die Abwendung der Bürger von den Parteien beschämt diese offenbar nicht, vergrößert vielmehr ihre Spielräume zugunsten des komplizierten Systems des Machterhalts und der gesteigerten Möglichkeit zur informellen Vorentscheidung über all das, was im Regierungshandeln wichtig ist. Der Rang des Parlaments als Ort des Zwiegesprächs der Nation mit sich selbst umflort sich für die Bürger mit Resignation. Offenbar sind in diesem Land keine großen Debatten mehr notwendig oder möglich. Der wachsende Kohäsionsverlust zwischen Staat, Bürgern und Parteien sowie deren besorgniserregende Unfähigkeit zum repräsentativen Handeln bedeutet nach einer Feststellung Ralf Dahrendorfs zugleich ein wachsendes Vakuum deutscher Staatsräson -beides hat mit einer gestörten nationalen Identität zu tun: „Patriotismus ist die Voraussetzung des Weltbürgertums ... Jedenfalls gilt, daß Menschen irgendwo hingehören müssen, bevor sie sich für weitere Horizonte öffnen können.“

Die geistige Heimatlosigkeit deutscher Politik kann nicht durch „Europa“ ersetzt werden. Die ersehnte Rechts-und Stabilitätsgemeinschaft wird von den einzelstaatlichen Mitgliedern höchst unterschiedlich interpretiert aufgrund unterschiedlichen Verfassungs-und Rechtsverständnisses und vor allem aufgrund eines je eigenen zupackenden Nationalinteresses. Davor soll die deutsche Kultur der Zurückhaltung bestehen? Und was gilt dabei die Liebe zum eigenen Land? „Es gibt keine andere Ebene als die europäische, um uns in der Welt zu behaupten. Nach wie vor gibt es aber auch keine andere Ebene als die Nation, um unsere Demokratie zu garantieren.“

Um ihretwillen haben sich der Teil wie das Ganze unserem Verfassungsauftrag zu stellen, den Ernst-Wolfgang Böckenförde so als Imperativ formuliert hat: „Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann. Das ist das große Wagnis, das er, um der Freiheit willen, eingegangen ist. Als freiheitlicher Staat kann er ... nur bestehen, wenn sich die Freiheit, die er seinen Bürgern gewährt, von innen her, aus der moralischen Substanz des einzelnen und der Homogenität der Gesellschaft, reguliert.“

Fussnoten

Fußnoten

  1. Hannah Arendt. Was ist Politik? Fragmente aus dem Nachlaß, München 1993, S. 36.

  2. Richard von Weizsäcker im Gespräch. Mit Gunter Hof-mann und Werner A. Perger, Frankfurt a. M. 1992, S. 164.

  3. Jacob Burckhardt, Das Individuum und das Allgemeine (Die historische Größe). Weltgeschichtliche Betrachtungen, Historisch-kritische Gesamtausgabe, Pfullingen 1949, S. 299.

  4. Vgl. Josef Isensee, Karlsruhe ist nicht mehr unangreifbar, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 26. September 1996,

  5. Zit. von Jochen Thies, Helmut Schmidts Rückzug von der Macht. Das Ende der Ära Schmidt aus nächster Nähe, Bonn 19882, S. 85.

  6. Vgl. Klaus von Beyme, „Partei“, in: Geschichtliche Grundbegriffe. Historisches Lexikon zur politisch-sozialen Sprache in Deutschland, Bd. 4, Stuttgart 1978, S. 719; Wilhelm Treue/Wolfgang Treue, Parlamentarismus in Deutschland. Entstehung und Entwicklung, Bonn 19653, S. 16; Friedrich Naumann, Die politischen Parteien, Berlin 1911, S. 8.

  7. Vgl. Emst-Wolfgang Orth, „Interesse“ (Politik), in: Geschichtliche Grundbegriffe (Anm. 6), Bd. 2, S. 742.

  8. Vgl. Eberhard Jäckel, Das deutsche Jahrhundert. Eine historische Bilanz, Stuttgart 19963, S. 23.

  9. Vgl. Helge Pross, Was ist heute deutsch? Wertorientierungen in der Bundesrepublik, in: Hans-Jochen Vogel u. a. (Hrsg.), Die Freiheit des Anderen, Festschrift für Martin Hirsch, Baden-Baden 1981, S. 403; vgl. auch Karl Erich Born, Staat und Sozialpolitik im Deutschen Reich, in: Emst Heinen/Hans J. Schoeps (Hrsg.), Geschichte in der Gegenwart, Festschrift für Kurt Kluxen, Paderborn 1972, 5. 197

  10. Vgl. Volker Ullrich, Die nervöse Großmacht. Aufstieg und Untergang des deutschen Kaiserreichs 1871-1918, Frankfurt a. M. 1997, S. 165 ff.

  11. Vgl. Josef Isensee, Das Volk als Grund der Verfassung. Mythos und Toleranz der Lehre von der verfassunggebenden Gewalt. Opladen 1995, S. 60.

  12. Vgl. K. von Beyme (Anm. 6) S. 732.

  13. Hermann Heller, Gesammelte Schriften, Bd II, hrsg. von Christoph Müller, Tübingen 19922, S. 389.

  14. Zit. von Hagen Schulze, Das Scheitern von Weimar war das Scheitern der Parteien, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 3. April 1982.

  15. Vgl. Alfred Milatz, Wähler und Wahlen in der Weimarer Republik, Bonn 1965, S. 144£

  16. Vgl die Nachweise in Manfred Funke, Starker oder schwacher Diktator? Hitlers Herrschaft und die Deutschen. Ein Essay, Düsseldorf 1987, S. 42, S. 82 ff.

  17. Zit. nach Detlef Wächter, Von Stresemann zu Hitler. Deutschland 1928-1933 im Spiegel der Berichte des englischen Botschafters Sir Horace Rumbold, Frankfurt a. M. 1997, S. 146.

  18. Manfred Rowold, Im Schatten der Macht. Zur Oppositionsrolle der nicht-etablierten Parteien in der Bundesrepublik, Düsseldorf 1974.

  19. Hans Mayer, Der Türm von Babel. Erinnerung an eine Deutsche Demokratische Republik, Frankfurt a. M. 1991, S. 112.

  20. Vgl. Eckhard Jesse, Die Parteien im westlichen Deutschland von 1945 bis zur deutschen Einheit 1990, in: Oscar W. Gabriel u. a. (Hrsg.), Parteiendemokratie in Deutschland, Schriftenreihe der Bundeszentrale für politische Bildung, Bd. 338, Bonn 1997, S. 75.

  21. Ulrich Scheuner, Die Verfassung der Bundesrepublik. Ein staatlicher Neubau, in: Schicksalsfragen der Gegenwart. Handbuch politisch-historischer Bildung, hrsg. vom Bundesministerium für Verteidigung/Innere Führung, Tübingen 1957, Bd. 2, S. 26.

  22. Zit. in J. Thies (Anm. 5), S. 152.

  23. Vgl. im Zusammenhang Hans-Peter Schwarz, Adenauer als politischer Neuerer, in: Gerd Langguth (Hrsg.), Macht bedeutet Verantwortung. Adenauers Weichenstellungen für die heutige Politik, Köln 1994, S. 17.

  24. Vgl.den Text bei Philip Kunig, „Parteien“, in: Josef Isensee/Paul Kirchhof (Hrsg.), Handbuch des Staatsrechts der Bundesrepublik Deutschland, Bd. II, Heidelberg 1987, S. 144.

  25. Richard von Weizsäcker, Vier Zeiten. Erinnerungen, Berlin 1997, S. 393.

  26. Vgl. exemplarisch Peter Haungs/Eckhard Jesse (Hrsg.), Parteien in der Krise? In-und ausländische Perspektiven, Köln 1987.

  27. Zit nach Dolf Sternberger, Verfassungspatriotismus, Frankfurt a. M. 1990, S. 19.

  28. R. von Weizsäcker (Anm. 26), S. 462.

  29. Ernst-Wolfgang Böckenförde, Staat, Gesellschaft, Freiheit. Studien zur Staatstheorie und zum Verfassungsrecht, Frankfurt a. M. 1976, S. 60.

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Manfred Funke, Dr. phil. habil., geb. 1939; Professor am Seminar für Politische Wissenschaft der Universität Bonn. Zahlreiche Veröffentlichungen zur deutschen Zeitgeschichte, zur Friedensforschung, Sicherheitspolitik, zu Extremismus und Terrorismus; u. a.: Starker oder schwacher Diktator? Hitlers Herrschaft und die Deutschen, Düsseldorf 1987; Von der Spaltung zur Einheit. Eine deutsche Chronik in Texten und Bildern, Bonn 1993.