„Biodiversität“ ist ein schillernder Begriff, der empirische, politische und ethische Facetten hat. Er bezeichnet nicht nur eine Tatsache, die naturwissenschaftlicher Erforschung zugänglich ist, sondern auch einen Wert, der bedroht ist. Wer über Biodiversität spricht, will nicht nur nüchtern erklären, wie vielfältig die lebendige Welt ist, sondern auch darauf hinweisen, dass diese Vielfalt schwindet, dass dieser Schwund einen Verlust darstellt, und dass Politik und Gesellschaft dringend Maßnahmen dagegen ergreifen müssen. „Die Vielfalt der Lebensformen, die so zahlreich sind, dass wir die meisten von ihnen noch nicht mal identifiziert haben, ist das größte Wunder dieses Planeten“, schrieb der Biologe Edward O. Wilson 1988 im Editorial zum Band „Biodiversity“. Und er fuhr fort: „Das vorliegende Buch (…) enthält die dringende Warnung, dass wir die Lebensräume, die seit mehr als einer Milliarde Jahren diese Vielfalt gedeihen ließen, in rasantem Tempo verändern und zerstören.“
Wenn wir über Biodiversität reden, geht es also sowohl um ein wissenschaftlich beschreibbares Phänomen als auch um ein normatives und politisches Anliegen. Dass die Vielfalt des Lebendigen nicht nur eine gesicherte Tatsache ist, sondern auch geschützt werden soll, versteht sich für Menschen, die deren Erforschung ihr ganzes Leben gewidmet haben, von selbst.
Eine Frage der Klugheit?
Der Austausch mit politischen Entscheidungsträgern – seit jeher ein zentrales Anliegen des Biodiversitätsbegriffs – wurde 2012 mit dem Weltbiodiversitätsrat IPBES (Intergovernmental Science-Policy Platform on Biodiversity and Ecosystem Services) institutionalisiert.
Viele Medien berichteten über das Gutachten mit Überschriften wie „Eine Million Arten sind vom Aussterben bedroht“.
Der Schutz der biologischen Vielfalt, so scheint es in dieser Argumentation, bedarf keiner ethischen Begründung. Weder die Bereitschaft zu selbstlosem Handeln noch die Liebe zur Natur müssen vorausgesetzt werden, um Menschen zum Naturschutz zu motivieren. Es genügt das menschliche Überlebensinteresse. Angesichts ökologischer Zusammenhänge und ökonomischer Kosten erscheint es schlicht klug, die Natur, von der wir abhängig sind, gut zu behandeln. Eine solch instrumentelle Verkürzung der menschlichen Naturbeziehung hatte der Philosoph Hans Jonas in seinem „Prinzip Verantwortung“ hinterfragt: „Ist es einfach die Klugheit, die gebietet, nicht die Gans zu schlachten, die die goldenen Eier legt, oder gar den Ast abzusägen, auf dem man sitzt? Aber das ‚man‘, das hier sitzt und vielleicht ins Bodenlose fällt – wer ist es? Und was ist mein Interesse an seinem Sitzen oder Fallen?“
Eine Frage der Gerechtigkeit?
In der 2024 von der Bundesregierung verabschiedeten „Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt 2030“ ist „Verantwortung“ der Begriff, in dem die ethischen Dimensionen der Biodiversitätspolitik am deutlichsten aufscheinen. Während in der ersten Biodiversitätsstrategie von 2007 noch ausdrücklich Gründe für den Schutz der biologischen Vielfalt benannt und dabei neben ökologischen, ökonomischen, sozialen und kulturellen auch ethische angeführt wurden, finden sich in der Neufassung kaum Hinweise darauf, dass der Schutz der biologischen Vielfalt auch eine Frage der Ethik ist – tatsächlich kommt das Wort darin nicht einmal vor.
In der Philosophie gilt Verantwortung als dreistellige Relation: Jemand ist gegenüber jemandem für etwas verantwortlich.
In der aktuellen Biodiversitätsstrategie wird die Verantwortung kollektiv der Menschheit zugeschrieben: „Die Verantwortung für den dramatischen Verlust der biologischen Vielfalt weltweit tragen wir Menschen.“
Dabei war der Diskussionsstand schon weiter: Auf der UN-Weltkonferenz in Rio de Janeiro 1992 wurde nicht nur das Übereinkommen über die biologische Vielfalt beschlossen (Convention on Biological Diversity, CBD), sondern auch die sogenannte Rio-Deklaration. In ihr wurden 27 Grundsätze festgehalten, auf die sich die 192 Unterzeichnerstaaten im Hinblick auf die globale Zusammenarbeit für eine nachhaltige Entwicklung verpflichteten. Unter diesen gilt das sogenannte CBDR-Prinzip (common but differentiated responsibility) als eine besondere Errungenschaft – es bekräftigt die gemeinsame, aber unterschiedliche Verantwortung der Staaten und erkennt an, dass nicht alle in gleicher Weise an der Verursachung der ökologischen Krise beteiligt waren und auch nicht alle in gleicher Weise über die erforderlichen Mittel und Kompetenzen verfügen, um sie zu bewältigen.
Aus ethischer Sicht ist die Unterscheidung zwischen Verursachenden und Leidtragenden des Rückgangs der Biodiversität elementar. Wenn die einen Handlungen vollziehen, von deren Folgen die anderen negativ betroffen sind, dann tragen die Verursachenden Verantwortung gegenüber den Betroffenen. Auch hierzu bietet die Rio-Deklaration normative Orientierung mit dem 16. Grundsatz, dass der Verursacher die Kosten der Verschmutzung zu tragen hat (Verursacherprinzip). Die im Diskurs über biologische Vielfalt verbreitete Form der Kollektivrede verschleiert diesen Unterschied – und erschwert damit die Wahrnehmung von Verantwortung. Wenn durch mein Handeln die Rechte anderer betroffen sind, ist die Frage nach dem richtigen Handeln nicht nur eine Frage der Klugheit, sondern auch eine der Gerechtigkeit. Denn mit den Rechten der Betroffenen korrespondieren Pflichten der Verursachenden. Es ist daher nicht nur ratsam, die Folgen für andere zu bedenken, sondern eine moralische Verpflichtung.
Mit der Aussage, dass Biodiversitätspolitik auch Gerechtigkeitsfragen berührt, ist freilich noch nicht viel gewonnen. Selbst wenn Einigkeit darüber besteht, dass eine gerechte Regelung gefunden werden soll, endet sie schon bei der Frage, was denn „gerecht“ ist. Umstritten sind Fragen der Verteilungsgerechtigkeit, der Verfahrensgerechtigkeit und der ausgleichenden Gerechtigkeit.
Was steht auf dem Spiel?
Neben der Verschleierung von Verantwortung enthält das „Wir-sägen-an-dem-Ast-auf-dem-wir-sitzen“-Argument eine weitere Schwäche: Es lässt offen, wozu der Sturz führen würde. Was steht eigentlich auf dem Spiel? Die Metapher legt nahe, dass es um Leben und Tod geht. „Biologische Vielfalt ist die Grundlage einer langfristig gesicherten Existenz des menschlichen Lebens auf der Erde.“ So erklärt das Bundesumweltministerium die existenzielle Bedeutung der biologischen Vielfalt.
Im Unterschied zu diesem Verständnis hatte der Club of Rome in seinem Geleitwort zur 1972 veröffentlichten Studie „Die Grenzen des Wachstums“ betont: „Schließlich steht der Mensch nicht vor der Frage, ob er als biologische Spezies überleben wird, sondern ob er wird überleben können, ohne den Rückfall in eine Existenzform, die nicht lebenswert erscheint.“
Diese Formulierungen werfen Fragen auf, die aus der existenziellen Perspektive nicht in den Blick geraten: Was macht ein lebenswertes Leben aus? Was unterscheidet echtes menschliches Leben von bloßer Existenz? Und welche Rolle spielen Natur und biologische Vielfalt für das Gelingen menschlichen Lebens? Sie führen uns in einen Bereich der Ethik, in dem es weniger darum geht, was wir mit guten Gründen voneinander verlangen können (Sollensethik), als vielmehr darum, wie Menschen ein gutes Leben führen können (Strebensethik).
Das gute Leben
„Zu einem guten Leben gehört die Natur dazu“ – zu dieser Aussage ermitteln die Naturbewusstseinsstudien des Bundesamts für Naturschutz regelmäßig beeindruckende Zustimmungsraten. In der jüngsten Studie von 2023 stimmten 65 Prozent der Befragten der Aussage „voll und ganz“ und 33 Prozent „eher“ zu.
Und doch kommen diese Aspekte im dominanten Diskurs kaum zur Sprache. Im (gut begründeten) Bemühen um eine rationale Auseinandersetzung über den angemessenen Umgang mit der natürlichen Umwelt gelten sie vielen als zu emotional, und gemessen am Ideal wissenschaftlicher Objektivität scheinen sie lediglich von subjektiver Bedeutung zu sein. Während die Wissenschaft (aus verständlichen Gründen) nach einer stärker evidenz- und faktenbasierten Politikgestaltung ruft,
Dabei wird in der Philosophie schon lange darüber diskutiert, was die Bewältigung der sogenannten ökologischen Krise mit unserer Vorstellung davon zu tun hat, was es heißt, ein Mensch zu sein. „Eine philosophische Aufgabe ist hierin insofern definiert, als das Grundverhältnis des Menschen neu bestimmt werden soll, das Verhältnis zu sich, zu seinesgleichen und zur Natur.“
Die Fähigkeit zur Naturverbundenheit zu verwirklichen, ist nichts, wozu Menschen verpflichtet sind – es gibt keine Pflicht, in Verbundenheit mit der Natur zu leben. Aber das Streben danach ist ein anerkennungswürdiges Motiv menschlichen Handelns, und Menschen müssen die Freiheit haben, es zu entwickeln. Dazu bedarf es einer Politik, die die Bedingung der Möglichkeit des Strebens nach Naturverbundenheit erhält. Mit der Vielfalt der Lebewesen schwindet auch die Vielfalt der Möglichkeiten, sich mit ihnen zu verbinden und pfleglich mit ihnen umzugehen. Insofern ist die Bewahrung der biologischen Vielfalt eine politische Aufgabe.
Wer, warum, wozu?
Mit Blick auf die ethischen und politischen Dimensionen des Schutzes der biologischen Vielfalt lassen sich zusammenfassend drei Punkte festhalten:
Erstens, die Kollektivrhetorik steht der Wahrnehmung von Verantwortung im Wege. Statt „wir“ zu sagen, ist es wichtig, genau zu benennen, wer welche Verantwortung für was trägt.
Zweitens, die Klugheitsargumentation verstellt den Blick auf Fragen der Gerechtigkeit. Die Unterscheidung zwischen Verursachenden und Leidtragenden des Verlusts an biologischer Vielfalt ist aus ethischer Sicht essenziell.
Und drittens, die Betonung der existenziellen Bedeutung der Biodiversität vernachlässigt die menschliche Fähigkeit zur Naturverbundenheit. Deren Verwirklichung ist nicht lebensnotwendig, und niemand ist zu ihr verpflichtet. Aber sie ist eine begründete Option des guten Lebens, und mit der Bewahrung der Bedingung ihrer Möglichkeit ist eine politische Aufgabe formuliert.