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Ökosystemleistungen | Biodiversität | bpb.de

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Ökosystemleistungen Zur Ökonomisierung der Biodiversität

Bernd Hansjürgens

/ 13 Minuten zu lesen

Die Ökonomisierung von Biodiversität hat in den vergangenen Jahren an Bedeutung gewonnen. Das Konzept der Ökosystemleistungen macht dabei Naturwerte sichtbar und unterstützt Entscheidungen in Politik und Wirtschaft für einen besseren Schutz der Biodiversität.

Das Konzept der sogenannten Ökosystemleistungen hat in den vergangenen Jahren besondere Bedeutung für den Schutz von Natur und Biodiversität erlangt. Ökosystemleistungen sind direkte und indirekte Leistungen der Natur für den Menschen. Dieser Definition liegt eine anthropozentrische Sichtweise zugrunde, das heißt der Wert der Natur wird aus ihrem Nutzen für den Menschen abgeleitet. Ökosystemleistungen werden nach diesem Konzept in vier Kategorien unterteilt.

Versorgungsleistungen bezeichnen beispielsweise Nahrung, Wasser, Feuer- und Bauholz. Es handelt sich um Güter, die von Ökosystemen oder mit deren Hilfe produziert werden.

Regulierungsleistungen sind Leistungen von Ökosystemen, die auf andere Elemente und Prozesse von Ökosystemen einwirken und dadurch den Menschen indirekt von Nutzen sind. Beispiele sind die Filterwirkung von Bodenschichten für die Grundwasserqualität, die Reduzierung der Bodenerosion durch Hecken oder die Minderung von Hochwassergefahren durch den Wasserrückhalt in Auen.

Kulturelle Leistungen weisen darauf hin, dass Ökosysteme nicht nur Grundlage unserer physischen Existenz sind, sondern auch die Entfaltung kultureller Potenziale des Menschen ermöglichen. Sie bieten Raum für Erholung, sind Anlass ästhetischer Naturerfahrung und Ort spirituellen Erlebens.

Die vielfältigen Versorgungs-, Regulierungs- und kulturellen Leistungen werden erst durch grundlegende natürliche Prozesse ermöglicht: Diese sogenannten Basisleistungen umfassen unter anderem den Wasserkreislauf, Nährstoffkreisläufe, Photosynthese oder den Abbau organischer Substanz durch Mikroorganismen. Anders als Regulierungs-, Versorgungs- und kulturelle Leistungen sind die Basisleistungen für den Menschen nicht unmittelbar nutzbar.

Biodiversität – die Vielfalt des Lebens auf genetischer, Arten- und Ökosystemebene – bildet ein zentrales Fundament sämtlicher Ökosystemleistungen und ist insofern eine Basisleistung. Ein hohes Maß an Biodiversität sorgt für stabile, widerstandsfähige und produktive Ökosysteme. Geht diese Vielfalt verloren, werden Systeme anfälliger für Störungen. Ein Rückgang von Bestäubern etwa führt unmittelbar zu Ernteverlusten, während das Verschwinden bestimmter Pflanzenarten ökologische Kettenreaktionen auslösen kann. Weil die Biodiversität oft nur schwer zu fassen ist, wird im Folgenden auch allgemein von Natur gesprochen.

Eingeführt von den Biologen Paul und Anne Ehrlich hat sich das Konzept der Ökosystemleistungen in den 1990er Jahren rasch verbreitet. Ein Team um den Ökonomen Robert Costanza hat auf dieser Basis den Wert der Weltökosysteme berechnet und mit durchschnittlich 33 Billionen US-Dollar pro Jahr angegeben. Der Durchbruch des Ökosystemleistungsansatzes kann in der Studie des Millennium Ecosystem Assessment gesehen werden, einer in den Jahren 2001 bis 2005 groß angelegten Studie des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP) zur Bedeutung und Gefährdung der Ökosystemleistungen der Welt. Die zunehmende Bedeutung des Konzepts kann auch daran abgelesen werden, dass sich die Zahl der wissenschaftlichen Veröffentlichungen in diesem Bereich stark erhöht hat – seit 2012 gibt es mit „Ecosystem Services“ gar eine eigene Fachzeitschrift.

Ökonomischer Ansatz zur Bewertung von Natur

Spricht man von Ökosystemleistungen als Leistungen der Natur für den Menschen, nimmt man eine anthropozentrische Perspektive ein. Diese Sichtweise entspricht dem ökonomischen Ansatz: Wenn in der Ökonomie von Nutzen die Rede ist, ist stets der Nutzen für den Menschen gemeint. Die Ökonomie geht jedoch einen Schritt weiter, indem sie versucht, die Leistungen der Natur monetär zu bewerten. Das liegt nahe, da Ökonom*innen in der Regel mit Geldgrößen operieren. Im ökonomischen Sprachgebrauch wird Natur daher als „Naturkapital“ verstanden, das – ähnlich wie Sach- oder Humankapital – knapp ist und entsprechend bewirtschaftet werden muss. Nur wenn Umfang und Qualität dieses Naturkapitals erhalten bleiben, kann es dauerhaft „Dividenden“ in Form von Ökosystemleistungen hervorbringen.

Ein prominentes Beispiel für eine solche Betrachtung ist die internationale Studie „TEEB – The Economics of Ecosystems and Biodiversity“, die von 2008 bis 2011 unter der Schirmherrschaft des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP) erarbeitet wurde. Die Studie sollte die Zusammenhänge zwischen den Leistungen der Natur, der Wertschöpfung der Wirtschaft und dem menschlichen Wohlergehen sichtbar machen. Ihr folgten zahlreiche nationale Untersuchungen, darunter auch das deutsche Nachfolgevorhaben „Naturkapital Deutschland – TEEB DE“. Jüngst ist zudem der Dasgupta-Report mit einem ähnlichen Fokus erschienen, benannt nach dem britischen Ökonomen Partha Dasgupta.

Allen diesen Studien ist eines gemeinsam: Sie wollen auf den Wert von Natur und Biodiversität aufmerksam machen, ihn quantifizieren und in politische wie private Entscheidungsprozesse integrieren. Inwertsetzung bedeutet dabei, dass Natur in Entscheidungen berücksichtigt wird, die sie betreffen – sei es in Unternehmen, etwa bei der Nutzung von Ressourcen entlang der Lieferkette, oder in privaten Haushalten, etwa bei Reise- oder Konsumentscheidungen. Öffentliche Entscheidungen betreffen beispielsweise Gesetze oder Flächennutzungsplanungen von EU, Bund, Ländern, Gemeinden und Verbänden (zum Beispiel Wasser- oder Bodenverbänden). Ziel ist es, Entscheidungen im Hinblick auf die Beanspruchung der Natur ausgewogener zu treffen. Negative Auswirkungen auf Biodiversität und Ökosystemleistungen, die bislang häufig außerhalb ökonomischer Entscheidungen stehen – sogenannte externe Effekte –, sollen ausdrücklich berücksichtigt und „internalisiert“ werden.

Von der Inwertsetzung zu unterscheiden ist die Bewertung der Natur. Ökonomische Bewertungsverfahren zeigen auf, mit welchen Methoden der Natur ein Wert beigemessen werden kann. Solche Verfahren sind notwendig, weil Naturgüter „öffentliche Güter“ sind, um die keine Rivalität besteht: Wenn jemand das Gut „schöne Landschaft“ konsumiert, sind die Nutzungsmöglichkeiten für andere nicht eingeschränkt. Statt Marktpreisen müssen deshalb Ersatzgrößen gefunden werden – Ökonom*innen sprechen von „Schattenpreisen“. Bewertungsansätze umfassen etwa die Kosten zur Wiederherstellung zerstörter Natur, Reisekosten für Besuche in Naturparks, Preisaufschläge für Immobilien in Parknähe oder Befragungen zur Zahlungsbereitschaft. Im Besonderen gibt es deliberative Verfahren, bei denen zunächst Informationen über das zu bewertende Gut bereitgestellt und anschließend Zahlungsbereitschaften ermittelt werden. Alle Verfahren haben spezifische Stärken und Schwächen. Trotz ihres methodischen Aufwands können sie eine wichtige Orientierung bieten, um beispielweise die ökonomischen Vorteile eines Bauvorhabens mit den Nachteilen des Verlusts von Naturflächen und Ökosystemleistungen besser vergleichbar zu machen.

Ökonomischer Gesamtwert: umfassender als man denkt

Das Konzept des „ökonomischen Gesamtwerts“ (total economic value) bildet den zentralen Bezugsrahmen für die ökonomische Bewertung von Natur. Mit ihm wird versucht, sämtliche nutzenstiftenden Leistungen der Natur zu erfassen (Abbildung). Zu den ökonomischen Werten zählen zunächst nutzungsabhängige Werte, die dadurch entstehen, dass Naturressourcen genutzt oder „verbraucht“ werden. Dazu gehören direkte Nutzwerte, etwa die Nutzung von Natur und ihren Leistungen für Konsum- und Produktionszwecke oder der ästhetische Genuss einer Landschaft. Hinzu kommen indirekte Nutzwerte, wie der Wert einer Aue als Retentionsfläche für Schadstoffe oder als Überschwemmungsgebiet bei Hochwasser oder der Wert eines Moores als Kohlenstoffspeicher.

Oft übersehen wird, dass zum ökonomischen Gesamtwert auch nutzungsunabhängige Werte gehören – Werte also, die nicht auf der tatsächlichen Nutzung von Natur beruhen. Hierzu zählen Existenzwerte, bei denen allein die Kenntnis größerer Biodiversität Zufriedenheit stiftet; Vermächtniswerte, die aus dem Wunsch entstehen, künftigen Generationen eine intakte Natur zu hinterlassen; sowie altruistische Werte, bei denen Menschen einen Nutzen empfinden, wenn andere Menschen Vorteile aus der Natur ziehen.

Zwischen den nutzungsabhängigen und nutzungsunabhängigen Werten liegt der Optionswert. Er beschreibt eine Art „Versicherungsprämie“ für eine mögliche zukünftige Nutzung – etwa die Option, den tropischen Regenwald künftig als Genpool zu nutzen.

Das Konzept des ökonomischen Gesamtwerts ist breit angelegt. Die darin erfassten Werte gehen weit über den direkten Nutzen für den Menschen oder die Wirtschaft hinaus. Es fördert den Schutz und die nachhaltige Nutzung der Natur, indem es nicht nur den unmittelbaren, sondern auch den indirekten Nutzen sowie nutzungsunabhängige Werte sichtbar macht. Ansätze dieses Konzepts berücksichtigen somit in einem gewissen Maße soziale Werte, die über den eigenen Vorteil hinausgehen. Für viele Menschen ist es von Nutzen, zu wissen, dass andere Personen oder Gruppen Vorteile aus der Natur ziehen. Insofern lässt sich der ökonomische Ansatz als eine „gemäßigt anthropozentrische Position“ bezeichnen.

Nicht berücksichtigt wird dagegen der Eigenwert der Natur, also ein Wert, der unabhängig von menschlichem Nutzen besteht. Dies ist einer der Gründe, dass in den Studien des Weltklimarates IPBES (Intergovernmental Science-Policy Platform on Biodiversity and Ecosystem Services, Zwischenstaatliche Plattform für Biodiversität und Ökosystemleistungen) seit 2017 nicht mehr der Begriff „Ökosystemleistungen“, sondern der Ausdruck „Beiträge der Natur für die Menschen“ (Nature’s Contributions to People) verwendet wird.

Bilanzierung auf staatlicher Ebene

Die ökonomische Sicht auf die Natur findet sich zunehmend in staatlichen und unternehmensbezogenen Bilanzierungen mit dem Ziel wieder, Natur in die Wirtschaftsberichterstattung zu bringen. Staatliche Bilanzierungen betreffen Entscheidungen von EU, Bund, Ländern und Gemeinden oder staatlichen Verbänden. Sie beziehen sich auf die Aufstellung öffentlicher Haushalte, Gesetze, Programme, Planungsvorhaben und anderes mehr. Für eine Bilanzierung von Natur- und Biodiversitätsaspekten stehen verschiedene Instrumente zur Verfügung, etwa Umweltindikatoren, strategische Umweltprüfungen oder Kosten-Nutzen-Analysen.

Der Einsatz solcher Bilanzierungsinstrumente zur Berücksichtigung von Biodiversität und Ökosystemleistungen findet dabei auf unterschiedlichen Ebenen statt. Auf politisch-strategischer Ebene werden übergeordnete Rahmenbedingungen geschaffen, beispielsweise die Nationale Biodiversitätsstrategie oder die Verankerung des Naturschutzes in Gesetzestexten. In Deutschland verpflichtet etwa die Eingriffsregelung gemäß Paragrafen 13ff. Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) öffentliche und private Akteure, vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen und unvermeidbare Eingriffe durch geeignete Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen zu kompensieren. Die Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung basiert auf einer ökologischen Bewertung der betroffenen Schutzgüter – Boden, Wasser, Arten, Lebensräume und Landschaftsbild – und ermöglicht eine quantitative und qualitative Gegenüberstellung von Verlusten und Kompensationsmaßnahmen. Sie sieht allerdings keine ökonomische Bewertung (Monetarisierung) vor.

Eine wichtige Erhebung auf gesamtgesellschaftlicher Ebene sind die Umweltökonomischen Gesamtrechnungen (UGR). Sie verknüpfen klassische volkswirtschaftliche Daten mit Umweltinformationen und bilden damit eine Schnittstelle zwischen Ökonomie und Ökologie. Die UGR basieren auf dem internationalen System of Environmental-Economic Accounting (SEEA) der Vereinten Nationen. Diese erweitern die traditionellen Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR), indem sie die Wechselwirkungen zwischen Wirtschaft und Umwelt systematisch erfassen und quantifizieren. Während die klassische VGR lediglich wirtschaftliche Größen wie Produktion, Einkommen und Konsum misst, berücksichtigt das SEEA zusätzlich den Verbrauch natürlicher Ressourcen, die Emissionen in Luft, Wasser und Boden sowie die Veränderungen in den Beständen des Naturkapitals. Die Bilanzierung erfolgt dabei sowohl in physischen als auch in monetären Einheiten. Monetäre Konten bewerten die natürlichen Ressourcen in Geldgrößen, um ihre Integration in die bestehenden volkswirtschaftlichen Konten zu ermöglichen.

Auf der instrumentellen Ebene findet die Umsetzung durch planerische und analytische Verfahren statt. In der Raum-, Landschafts- und Umweltplanung werden zunehmend Bewertungsansätze verwendet, die den Nutzen von Ökosystemleistungen sichtbar machen. Hierzu zählen Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP), Strategische Umweltprüfungen (SUP) und Kartierungen, die die räumliche Verteilung und Bedeutung von Ökosystemleistungen erfassen.

Bilanzierung auf unternehmerischer Ebene

Im Unternehmensbereich gewinnt das Nachhaltigkeitsreporting ebenfalls an Bedeutung, wobei auch eine Bilanzierung von Biodiversität und Ökosystemleistungen eingefordert wird. Die zu erstellenden Unternehmensberichte berücksichtigen Umweltkennzahlen im Rahmen von sogenannten ESG-Ratings (Environment, Social, Governance) oder internationalen Standards wie der Global Reporting Initiative (GRI) und der Taskforce on Nature-Related Financial Disclosures (TNFD). Viele dieser Reportingansätze stehen jedoch derzeit noch nebeneinander und sind nicht hinreichend aufeinander abgestimmt.

Eine besondere beziehungsweise beschleunigende Rolle spielt die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der EU. Nach ihr sind große Unternehmen in der EU seit 2024 verpflichtet, Nachhaltigkeitsberichte nach festgelegten Vorgaben zu erstellen. Entscheidend ist, dass nicht nur die Auswirkungen von Umweltveränderungen wie Naturrisiken auf die Unternehmen berichtet werden müssen (Outside-In-Perspektive), sondern auch die Auswirkungen der unternehmerischen Tätigkeit auf die Umwelt (Inside-Out-Perspektive). Dies schließt Einflüsse auf Natur und Biodiversität bei Vorlieferanten und Rohstoffproduzenten ein, sodass Umwelteffekte über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg erfasst und offengelegt werden müssen. Eine zentrale Grundlage hierfür bilden die European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Sie enthalten sowohl übergreifende Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung als auch spezifische Indikatoren und Vorgaben für einzelne Themenbereiche wie Klima, Wasser oder Meeresschutz. Der Standard ESRS E4 betrifft explizit Biodiversität und Ökosysteme. Unternehmen sind entsprechend verpflichtet, Ziele, Strategien und Maßnahmen zum Schutz der Natur darzulegen.

Ökonomische Instrumente

Von der Inwertsetzung und Bewertung von Biodiversität zu unterscheiden sind ökonomische Anreizinstrumente zum Schutz der biologischen Vielfalt. Hierunter werden finanzielle Instrumente verstanden, die das menschliche Verhalten beeinflussen sollen – also Anreize, die bestimmte Ökosystemleistungen oder den Schutz der biologischen Vielfalt fördern, sowie Sanktionen, die biodiversitätsschädigendes Verhalten verteuern und dadurch reduzieren sollen.

Ökonomische Instrumente des Biodiversitäts- und Naturschutzes sind insbesondere dann gegenüber Ge- oder Verboten oder informatorischen Instrumenten zu bevorzugen, wenn den betroffenen Entscheidungsträgern Gestaltungsspielraum bei der Anpassung an staatliche Biodiversitäts- oder Naturschutzziele gelassen werden soll. Damit verbindet sich die volkswirtschaftliche Erwartung, dass kostengünstigere und innovativere Lösungen entwickelt werden, als wenn ordnungsrechtliche Instrumente zum Einsatz kommen. Hinzu kommt eine Finanzierungsfunktion, wenn ökonomische Instrumente zusätzliche staatliche Einnahmen generieren, die für den Schutz der biologischen Vielfalt verwendet werden können. Weiterhin können sie eine Lastenausgleichsfunktion erfüllen, wenn Nutzer von Umweltgütern gemäß ihrer Inanspruchnahme finanziell belastet oder Anbieter von Ökosystemleistungen für deren Bereitstellung honoriert werden.

Der Wirkungsbereich ökonomischer Anreizinstrumente endet dort, wo bestimmte Handlungen zwingend erforderlich sind. Hier sind ordnungs- und planungsrechtliche Instrumente gefragt – zum Beispiel Verbote besonders toxischer Pestizide oder Gebote wie die „gute fachliche Praxis“ zur Einhaltung verbindlicher Mindeststandards in der Landwirtschaft. Ökonomische Anreizinstrumente wirken daher häufig in einem Politikmix mit anderen Instrumenten zusammen, um deren Wirksamkeit zu erhöhen. Sie sind dann kein Ersatz, sondern eine Ergänzung für Ordnungsrecht und staatliche Planung. Ein anschauliches Beispiel hierfür ist die Gemeinsame Agrarpolitik der EU (GAP), in der neben staatlichen Vorgaben über einzuhaltende Umweltstandards zugleich Anreize zur Honorierung ökologischer Leistungen – darunter auch Leistungen zugunsten der Biodiversität – eingesetzt werden.

In der Realität zeigt sich mittlerweile eine kaum überschaubare Vielfalt solcher Instrumente. Unter den Instrumenten zur Förderung und Finanzierung von Naturschutzmaßnahmen finden sich beispielsweise Subventionen, Steuererleichterungen und vergünstigte Versicherungsprämien. Die Instrumente zur Reduktion von Störungen der biologischen Vielfalt umfassen unter anderem Gebühren oder Entgelte für die Nutzung oder den Verbrauch von Leistungen, Steuern und Abgaben sowie handelbare Zertifikate. Die Auswahl und Ausgestaltung der Instrumente sind dabei wiederkehrende Herausforderungen. Die wichtigsten liegen in den folgenden Bereichen:

Treffsicherheit und Effektivität. Es ist zu prüfen, ob die Funktionsweise ökonomischer Instrumente (Lenkung, Finanzierung, Lastenausgleich) ausreicht, um das erforderliche Schutzniveau für die biologische Vielfalt sicherzustellen. Soll etwa ein spezifischer Schadstoffeintrag in ein Ökosystem punktgenau reduziert werden, sind ordnungsrechtliche Ge- und Verbote häufig treffsicherer als ökonomische Instrumente. Anreizinstrumente überlassen den Adressaten letztlich die Entscheidung, höhere Kosten zu akzeptieren (etwa durch Zahlung einer Abgabe) oder sich anzupassen und Emissionen zu vermeiden. Sie sind daher gut geeignet, eine generelle Reduzierung von Belastungen effizient dort zu erreichen, wo es kostengünstig möglich ist. Diese Breiten- bzw. Bugwirkung hilft jedoch nur bedingt bei der Umsetzung spezifischer Schutzniveaus vor Ort.

Kohärenz mit anderen politischen Zielen. Für eine wirksame Nutzung ökonomischer Instrumente ist zu prüfen, ob andere gesellschaftliche Ziele oder politisch gesetzte Anreize (etwa der Ausbau erneuerbarer Energien) in Konflikt mit dem Schutz der biologischen Vielfalt stehen. Im ungünstigsten Fall entsteht ein Subventionswettlauf, bei dem öffentliche Gelder eingesetzt werden, ohne einen wirksamen Beitrag zum Biodiversitätsschutz zu erzielen.

Adressierung relevanter Treiber. Es muss geprüft werden, ob ökonomische Instrumente die relevanten direkten und indirekten Treiber des Biodiversitätsverlustes hinreichend angehen. Politische Maßnahmen, die sich nur auf bestimmte Handlungen (etwa die Reduzierung von Stickstoffüberschüssen) oder einzelne Sektoren (etwa nur die Landwirtschaft) beziehen, können unwirksam bleiben, wenn andere wesentliche Treiber (etwa unternehmerisches Verhalten entlang der Wertschöpfungskette oder Konsummuster) nicht berücksichtigt werden.

Verhaltensökonomische Aspekte. Es ist zu bedenken, inwieweit Entscheidungen privater Akteure überhaupt durch ökonomische Kalküle beeinflusst werden. Wenn Verhaltensänderungen eher durch Gewohnheiten oder soziale Normen bestimmt werden als durch Kosten-Nutzen-Abwägungen, kann ein ökonomischer Steuerungsimpuls ins Leere laufen. Im ungünstigsten Fall können ökonomische Anreize sogar intrinsische Motivation schwächen.

Fazit

Die Ökonomisierung von Biodiversität und Ökosystemleistungen hat in den vergangenen Jahren deutlich an Bedeutung gewonnen. Dabei geht es keineswegs darum, diese Güter privaten Profitinteressen auszuliefern oder sie „blind“ gegen andere Belange aufzurechnen; es handelt sich keineswegs um einen neoliberalen Ausverkauf der Natur. Im Gegenteil: Im Mittelpunkt steht die Eröffnung neuer Perspektiven, um Naturbelange in privaten, unternehmerischen und staatlichen Entscheidungen stärker zu berücksichtigen – insbesondere bei jenen Akteuren, die ihnen bislang nur geringe Beachtung geschenkt haben.

Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der ökonomische Ansatz mit Augenmaß eingesetzt wird, also dort, wo er tatsächlich hilfreich und sinnvoll ist – sowohl hinsichtlich der Bewertungsmethoden als auch der ökonomischen Anreizinstrumente. Gelingt dies, kann viel zum Schutz der Biodiversität und der Ökosystemleistungen beigetragen werden.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Vgl. Naturkapital Deutschland – TEEB DE, Der Wert der Natur für Wirtschaft und Gesellschaft. Eine Einführung, München–Leipzig–Bonn 2012, S. 22–41.

  2. Vgl. Paul R. Ehrlich/Anne H. Ehrlich, Extinction: The Causes and Consequences of the Disappearance of Species, New York 1981.

  3. Vgl. Robert Costanza et al., The Value of the World’s Ecosystems and Natural Capital, in: Nature 6630/1997, S. 253–260.

  4. Vgl. Millennium Ecosystem Assessment, Ecosystems and Human Well-Being: Synthesis, Washington, D.C. 2005.

  5. Vgl. TEEB – The Economics of Ecosystems and Biodiversity, Ecological and Economic Foundations, London–Washington, D.C. 2010; TEEB – The Economics of Ecosystems and Biodiversity in National and International Policy Making, London–Washington, D.C. 2011.

  6. Vgl. Naturkapital Deutschland – TEEB DE, Werte der Natur aufzeigen und in Entscheidungen integrieren: Eine Synthese, Leipzig 2018.

  7. Vgl. Partha Dasgupta, The Economics of Biodiversity. The Dasgupta Report, London 2021.

  8. Vgl. Bernd Hansjürgens/Nele Lienhoop, Was uns die Natur wert ist. Potenziale ökonomischer Bewertung, Marburg 2015.

  9. Vgl. Nele Lienhoop/Bartosz Bartkowski/Bernd Hansjürgens, Informing Biodiversity Policy. The Role of Economic Valuation, Deliberative Institutions and Deliberative Monetary Valuation, in: Environmental Science & Policy 54/2015, S. 522–532; dies., Capturing the Complexity of Biodiversity. A Critical Review of Economic Valuation Studies of Biological Diversity, in: Ecological Economics 113/2015, S. 1–14.

  10. Vgl. Julian Massenberg/Bernd Hansjürgens/Nele Lienhoop, Social Values in Economic Environmental Valuation. A Conceptual Framework, in: Environmental Values 5/2023, S. 611–643.

  11. Vgl. Bernd Hansjürgens et al., Justifying Social Values of Nature. Economic Reasoning Beyond Self-Interested Preferences, in: Ecosystem Services 23/2017, S. 9–17.

  12. Vgl. Wissenschaftlicher Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen, Welt im Wandel. Umwelt und Ethik, Sondergutachten, Marburg 1999, S. 47ff.; in erweiterter Form TEEB, Ecological and Economic Foundations (Anm. 5), S. 195.

  13. Vgl. Rosemary Hill et al., Nature’s Contributions to People: Weaving Plural Perspectives, in: One Earth 7/2021, S. 910–915.

  14. Vgl. Karsten Grunewald et al. (Hrsg.), Die Zukunft der Wirtschaftsberichterstattung. Ökosystemleistungen und Biodiversität in staatlichen und unternehmerischen Bilanzierungen, Wiesbaden 2024.

  15. Vgl. Karsten Grunewald, Ökosystemleistungen und Biodiversität: Welche Informationen sind auf nationaler Ebene verfügbar?, in: Grunewald et al. (Anm. 14), S. 16–23.

  16. Vgl. Jessica Reisert/Johann Köppel, Eingriffsregelung, in: Akademie für Raumforschung und Landesplanung (Hrsg.), Handwörterbuch der Stadt- und Raumentwicklung, Hannover 2018, S. 475–488.

  17. Siehe ausführlicher hierzu Externer Link: https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Umwelt/UGR/_inhalt.html.

  18. Vgl. Tobias M. Wildner, Unternehmensberichterstattung zu Biodiversität – von freiwilligem Engagement zu verpflichtender Regulierung, in: Grunewald et al. (Anm. 14), S. 29–41.

  19. Vgl. European Financial Reporting Advisory Group, Draft European Sustainability Reporting Standards. ESRE E4, Biodiversity and Ecosystems, November 2022,
    Externer Link: https://www.efrag.org/sites/default/files/sites/webpublishing/SiteAssets/ 11 Draft ESRS E4 Biodiversity and ecosystems November 2022.pdf.

  20. Vgl. Julian Rode et al., „Ecosystem Service Opportunities": A Practice-Oriented Framework for Identifying Economic Instruments in Order to Enhance Biodiversity and Human Livelihoods, in: Journal for Nature Conservation 33/2016, S. 35–47; Bernd Hansjürgens et al., Ökonomische Politikinstrumente zum Schutz der biologischen Vielfalt, in: Natur und Landschaft 6/2024, S. 277–282.

  21. Vgl. Irene Ring/Christoph Schröter-Schlaack (Hrsg.), Instrument Mixes for Biodiversity Policies, Helmholtz Zentrum für Umweltforschung – UFZ, Policymix Report 2/2011.

  22. Vgl. Hansjürgens et al. (Anm. 20), S. 279.

  23. Vgl. ebd., S. 278.

  24. Vgl. die Kritik von Michael Jungmeier, 42! – Zur Monetarisierung von Ökosystemleistungen aus planerischer und naturschutzpraktischer Perspektive, in: Naturschutz und Landschaftsplanung 8/2016, S. 241–247; Bernd Hansjürgens, Wider den Koloss auf tönernem Fundament! Replik auf den Beitrag von Michael Jungmeier, in: Naturschutz und Landschaftsplanung 10/2016, S. 328–330.

Lizenz

Dieser Text ist unter der Creative Commons Lizenz "CC BY-NC-ND 3.0 DE - Namensnennung - Nicht-kommerziell - Keine Bearbeitung 3.0 Deutschland" veröffentlicht. Autor/-in: Bernd Hansjürgens für Aus Politik und Zeitgeschichte/bpb.de

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ist Professor für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Umweltökonomik, an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und Leiter des Departments Ökonomie am Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ) in Leipzig.