Das Konzept der sogenannten Ökosystemleistungen hat in den vergangenen Jahren besondere Bedeutung für den Schutz von Natur und Biodiversität erlangt. Ökosystemleistungen sind direkte und indirekte Leistungen der Natur für den Menschen. Dieser Definition liegt eine anthropozentrische Sichtweise zugrunde, das heißt der Wert der Natur wird aus ihrem Nutzen für den Menschen abgeleitet. Ökosystemleistungen werden nach diesem Konzept in vier Kategorien unterteilt.
Versorgungsleistungen bezeichnen beispielsweise Nahrung, Wasser, Feuer- und Bauholz. Es handelt sich um Güter, die von Ökosystemen oder mit deren Hilfe produziert werden.
Regulierungsleistungen sind Leistungen von Ökosystemen, die auf andere Elemente und Prozesse von Ökosystemen einwirken und dadurch den Menschen indirekt von Nutzen sind. Beispiele sind die Filterwirkung von Bodenschichten für die Grundwasserqualität, die Reduzierung der Bodenerosion durch Hecken oder die Minderung von Hochwassergefahren durch den Wasserrückhalt in Auen.
Kulturelle Leistungen weisen darauf hin, dass Ökosysteme nicht nur Grundlage unserer physischen Existenz sind, sondern auch die Entfaltung kultureller Potenziale des Menschen ermöglichen. Sie bieten Raum für Erholung, sind Anlass ästhetischer Naturerfahrung und Ort spirituellen Erlebens.
Die vielfältigen Versorgungs-, Regulierungs- und kulturellen Leistungen werden erst durch grundlegende natürliche Prozesse ermöglicht: Diese sogenannten Basisleistungen umfassen unter anderem den Wasserkreislauf, Nährstoffkreisläufe, Photosynthese oder den Abbau organischer Substanz durch Mikroorganismen. Anders als Regulierungs-, Versorgungs- und kulturelle Leistungen sind die Basisleistungen für den Menschen nicht unmittelbar nutzbar.
Biodiversität – die Vielfalt des Lebens auf genetischer, Arten- und Ökosystemebene – bildet ein zentrales Fundament sämtlicher Ökosystemleistungen und ist insofern eine Basisleistung. Ein hohes Maß an Biodiversität sorgt für stabile, widerstandsfähige und produktive Ökosysteme. Geht diese Vielfalt verloren, werden Systeme anfälliger für Störungen. Ein Rückgang von Bestäubern etwa führt unmittelbar zu Ernteverlusten, während das Verschwinden bestimmter Pflanzenarten ökologische Kettenreaktionen auslösen kann. Weil die Biodiversität oft nur schwer zu fassen ist, wird im Folgenden auch allgemein von Natur gesprochen.
Eingeführt von den Biologen Paul und Anne Ehrlich hat sich das Konzept der Ökosystemleistungen in den 1990er Jahren rasch verbreitet.
Ökonomischer Ansatz zur Bewertung von Natur
Spricht man von Ökosystemleistungen als Leistungen der Natur für den Menschen, nimmt man eine anthropozentrische Perspektive ein. Diese Sichtweise entspricht dem ökonomischen Ansatz: Wenn in der Ökonomie von Nutzen die Rede ist, ist stets der Nutzen für den Menschen gemeint. Die Ökonomie geht jedoch einen Schritt weiter, indem sie versucht, die Leistungen der Natur monetär zu bewerten. Das liegt nahe, da Ökonom*innen in der Regel mit Geldgrößen operieren. Im ökonomischen Sprachgebrauch wird Natur daher als „Naturkapital“ verstanden, das – ähnlich wie Sach- oder Humankapital – knapp ist und entsprechend bewirtschaftet werden muss. Nur wenn Umfang und Qualität dieses Naturkapitals erhalten bleiben, kann es dauerhaft „Dividenden“ in Form von Ökosystemleistungen hervorbringen.
Ein prominentes Beispiel für eine solche Betrachtung ist die internationale Studie „TEEB – The Economics of Ecosystems and Biodiversity“, die von 2008 bis 2011 unter der Schirmherrschaft des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP) erarbeitet wurde.
Allen diesen Studien ist eines gemeinsam: Sie wollen auf den Wert von Natur und Biodiversität aufmerksam machen, ihn quantifizieren und in politische wie private Entscheidungsprozesse integrieren. Inwertsetzung bedeutet dabei, dass Natur in Entscheidungen berücksichtigt wird, die sie betreffen – sei es in Unternehmen, etwa bei der Nutzung von Ressourcen entlang der Lieferkette, oder in privaten Haushalten, etwa bei Reise- oder Konsumentscheidungen. Öffentliche Entscheidungen betreffen beispielsweise Gesetze oder Flächennutzungsplanungen von EU, Bund, Ländern, Gemeinden und Verbänden (zum Beispiel Wasser- oder Bodenverbänden). Ziel ist es, Entscheidungen im Hinblick auf die Beanspruchung der Natur ausgewogener zu treffen. Negative Auswirkungen auf Biodiversität und Ökosystemleistungen, die bislang häufig außerhalb ökonomischer Entscheidungen stehen – sogenannte externe Effekte –, sollen ausdrücklich berücksichtigt und „internalisiert“ werden.
Von der Inwertsetzung zu unterscheiden ist die Bewertung der Natur. Ökonomische Bewertungsverfahren zeigen auf, mit welchen Methoden der Natur ein Wert beigemessen werden kann. Solche Verfahren sind notwendig, weil Naturgüter „öffentliche Güter“ sind, um die keine Rivalität besteht: Wenn jemand das Gut „schöne Landschaft“ konsumiert, sind die Nutzungsmöglichkeiten für andere nicht eingeschränkt. Statt Marktpreisen müssen deshalb Ersatzgrößen gefunden werden – Ökonom*innen sprechen von „Schattenpreisen“. Bewertungsansätze umfassen etwa die Kosten zur Wiederherstellung zerstörter Natur, Reisekosten für Besuche in Naturparks, Preisaufschläge für Immobilien in Parknähe oder Befragungen zur Zahlungsbereitschaft.
Ökonomischer Gesamtwert: umfassender als man denkt
Das Konzept des „ökonomischen Gesamtwerts“ (total economic value) bildet den zentralen Bezugsrahmen für die ökonomische Bewertung von Natur. Mit ihm wird versucht, sämtliche nutzenstiftenden Leistungen der Natur zu erfassen (Abbildung). Zu den ökonomischen Werten zählen zunächst nutzungsabhängige Werte, die dadurch entstehen, dass Naturressourcen genutzt oder „verbraucht“ werden. Dazu gehören direkte Nutzwerte, etwa die Nutzung von Natur und ihren Leistungen für Konsum- und Produktionszwecke oder der ästhetische Genuss einer Landschaft. Hinzu kommen indirekte Nutzwerte, wie der Wert einer Aue als Retentionsfläche für Schadstoffe oder als Überschwemmungsgebiet bei Hochwasser oder der Wert eines Moores als Kohlenstoffspeicher.
Oft übersehen wird, dass zum ökonomischen Gesamtwert auch nutzungsunabhängige Werte gehören – Werte also, die nicht auf der tatsächlichen Nutzung von Natur beruhen. Hierzu zählen Existenzwerte, bei denen allein die Kenntnis größerer Biodiversität Zufriedenheit stiftet; Vermächtniswerte, die aus dem Wunsch entstehen, künftigen Generationen eine intakte Natur zu hinterlassen; sowie altruistische Werte, bei denen Menschen einen Nutzen empfinden, wenn andere Menschen Vorteile aus der Natur ziehen.
Zwischen den nutzungsabhängigen und nutzungsunabhängigen Werten liegt der Optionswert. Er beschreibt eine Art „Versicherungsprämie“ für eine mögliche zukünftige Nutzung – etwa die Option, den tropischen Regenwald künftig als Genpool zu nutzen.
Das Konzept des ökonomischen Gesamtwerts ist breit angelegt. Die darin erfassten Werte gehen weit über den direkten Nutzen für den Menschen oder die Wirtschaft hinaus. Es fördert den Schutz und die nachhaltige Nutzung der Natur, indem es nicht nur den unmittelbaren, sondern auch den indirekten Nutzen sowie nutzungsunabhängige Werte sichtbar macht. Ansätze dieses Konzepts berücksichtigen somit in einem gewissen Maße soziale Werte, die über den eigenen Vorteil hinausgehen.
Nicht berücksichtigt wird dagegen der Eigenwert der Natur, also ein Wert, der unabhängig von menschlichem Nutzen besteht. Dies ist einer der Gründe, dass in den Studien des Weltklimarates IPBES (Intergovernmental Science-Policy Platform on Biodiversity and Ecosystem Services, Zwischenstaatliche Plattform für Biodiversität und Ökosystemleistungen) seit 2017 nicht mehr der Begriff „Ökosystemleistungen“, sondern der Ausdruck „Beiträge der Natur für die Menschen“ (Nature’s Contributions to People) verwendet wird.
Bilanzierung auf staatlicher Ebene
Die ökonomische Sicht auf die Natur findet sich zunehmend in staatlichen und unternehmensbezogenen Bilanzierungen mit dem Ziel wieder, Natur in die Wirtschaftsberichterstattung zu bringen.
Der Einsatz solcher Bilanzierungsinstrumente zur Berücksichtigung von Biodiversität und Ökosystemleistungen findet dabei auf unterschiedlichen Ebenen statt. Auf politisch-strategischer Ebene werden übergeordnete Rahmenbedingungen geschaffen, beispielsweise die Nationale Biodiversitätsstrategie oder die Verankerung des Naturschutzes in Gesetzestexten.
Eine wichtige Erhebung auf gesamtgesellschaftlicher Ebene sind die Umweltökonomischen Gesamtrechnungen (UGR). Sie verknüpfen klassische volkswirtschaftliche Daten mit Umweltinformationen und bilden damit eine Schnittstelle zwischen Ökonomie und Ökologie. Die UGR basieren auf dem internationalen System of Environmental-Economic Accounting (SEEA) der Vereinten Nationen. Diese erweitern die traditionellen Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR), indem sie die Wechselwirkungen zwischen Wirtschaft und Umwelt systematisch erfassen und quantifizieren. Während die klassische VGR lediglich wirtschaftliche Größen wie Produktion, Einkommen und Konsum misst, berücksichtigt das SEEA zusätzlich den Verbrauch natürlicher Ressourcen, die Emissionen in Luft, Wasser und Boden sowie die Veränderungen in den Beständen des Naturkapitals.
Auf der instrumentellen Ebene findet die Umsetzung durch planerische und analytische Verfahren statt. In der Raum-, Landschafts- und Umweltplanung werden zunehmend Bewertungsansätze verwendet, die den Nutzen von Ökosystemleistungen sichtbar machen. Hierzu zählen Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP), Strategische Umweltprüfungen (SUP) und Kartierungen, die die räumliche Verteilung und Bedeutung von Ökosystemleistungen erfassen.
Bilanzierung auf unternehmerischer Ebene
Im Unternehmensbereich gewinnt das Nachhaltigkeitsreporting ebenfalls an Bedeutung, wobei auch eine Bilanzierung von Biodiversität und Ökosystemleistungen eingefordert wird. Die zu erstellenden Unternehmensberichte berücksichtigen Umweltkennzahlen im Rahmen von sogenannten ESG-Ratings (Environment, Social, Governance) oder internationalen Standards wie der Global Reporting Initiative (GRI) und der Taskforce on Nature-Related Financial Disclosures (TNFD).
Eine besondere beziehungsweise beschleunigende Rolle spielt die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der EU. Nach ihr sind große Unternehmen in der EU seit 2024 verpflichtet, Nachhaltigkeitsberichte nach festgelegten Vorgaben zu erstellen. Entscheidend ist, dass nicht nur die Auswirkungen von Umweltveränderungen wie Naturrisiken auf die Unternehmen berichtet werden müssen (Outside-In-Perspektive), sondern auch die Auswirkungen der unternehmerischen Tätigkeit auf die Umwelt (Inside-Out-Perspektive). Dies schließt Einflüsse auf Natur und Biodiversität bei Vorlieferanten und Rohstoffproduzenten ein, sodass Umwelteffekte über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg erfasst und offengelegt werden müssen. Eine zentrale Grundlage hierfür bilden die European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Sie enthalten sowohl übergreifende Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung als auch spezifische Indikatoren und Vorgaben für einzelne Themenbereiche wie Klima, Wasser oder Meeresschutz. Der Standard ESRS E4 betrifft explizit Biodiversität und Ökosysteme. Unternehmen sind entsprechend verpflichtet, Ziele, Strategien und Maßnahmen zum Schutz der Natur darzulegen.
Ökonomische Instrumente
Von der Inwertsetzung und Bewertung von Biodiversität zu unterscheiden sind ökonomische Anreizinstrumente zum Schutz der biologischen Vielfalt.
Ökonomische Instrumente des Biodiversitäts- und Naturschutzes sind insbesondere dann gegenüber Ge- oder Verboten oder informatorischen Instrumenten zu bevorzugen, wenn den betroffenen Entscheidungsträgern Gestaltungsspielraum bei der Anpassung an staatliche Biodiversitäts- oder Naturschutzziele gelassen werden soll. Damit verbindet sich die volkswirtschaftliche Erwartung, dass kostengünstigere und innovativere Lösungen entwickelt werden, als wenn ordnungsrechtliche Instrumente zum Einsatz kommen. Hinzu kommt eine Finanzierungsfunktion, wenn ökonomische Instrumente zusätzliche staatliche Einnahmen generieren, die für den Schutz der biologischen Vielfalt verwendet werden können. Weiterhin können sie eine Lastenausgleichsfunktion erfüllen, wenn Nutzer von Umweltgütern gemäß ihrer Inanspruchnahme finanziell belastet oder Anbieter von Ökosystemleistungen für deren Bereitstellung honoriert werden.
Der Wirkungsbereich ökonomischer Anreizinstrumente endet dort, wo bestimmte Handlungen zwingend erforderlich sind. Hier sind ordnungs- und planungsrechtliche Instrumente gefragt – zum Beispiel Verbote besonders toxischer Pestizide oder Gebote wie die „gute fachliche Praxis“ zur Einhaltung verbindlicher Mindeststandards in der Landwirtschaft. Ökonomische Anreizinstrumente wirken daher häufig in einem Politikmix mit anderen Instrumenten zusammen, um deren Wirksamkeit zu erhöhen.
In der Realität zeigt sich mittlerweile eine kaum überschaubare Vielfalt solcher Instrumente.
Treffsicherheit und Effektivität. Es ist zu prüfen, ob die Funktionsweise ökonomischer Instrumente (Lenkung, Finanzierung, Lastenausgleich) ausreicht, um das erforderliche Schutzniveau für die biologische Vielfalt sicherzustellen. Soll etwa ein spezifischer Schadstoffeintrag in ein Ökosystem punktgenau reduziert werden, sind ordnungsrechtliche Ge- und Verbote häufig treffsicherer als ökonomische Instrumente. Anreizinstrumente überlassen den Adressaten letztlich die Entscheidung, höhere Kosten zu akzeptieren (etwa durch Zahlung einer Abgabe) oder sich anzupassen und Emissionen zu vermeiden. Sie sind daher gut geeignet, eine generelle Reduzierung von Belastungen effizient dort zu erreichen, wo es kostengünstig möglich ist. Diese Breiten- bzw. Bugwirkung hilft jedoch nur bedingt bei der Umsetzung spezifischer Schutzniveaus vor Ort.
Kohärenz mit anderen politischen Zielen. Für eine wirksame Nutzung ökonomischer Instrumente ist zu prüfen, ob andere gesellschaftliche Ziele oder politisch gesetzte Anreize (etwa der Ausbau erneuerbarer Energien) in Konflikt mit dem Schutz der biologischen Vielfalt stehen. Im ungünstigsten Fall entsteht ein Subventionswettlauf, bei dem öffentliche Gelder eingesetzt werden, ohne einen wirksamen Beitrag zum Biodiversitätsschutz zu erzielen.
Adressierung relevanter Treiber. Es muss geprüft werden, ob ökonomische Instrumente die relevanten direkten und indirekten Treiber des Biodiversitätsverlustes hinreichend angehen. Politische Maßnahmen, die sich nur auf bestimmte Handlungen (etwa die Reduzierung von Stickstoffüberschüssen) oder einzelne Sektoren (etwa nur die Landwirtschaft) beziehen, können unwirksam bleiben, wenn andere wesentliche Treiber (etwa unternehmerisches Verhalten entlang der Wertschöpfungskette oder Konsummuster) nicht berücksichtigt werden.
Verhaltensökonomische Aspekte. Es ist zu bedenken, inwieweit Entscheidungen privater Akteure überhaupt durch ökonomische Kalküle beeinflusst werden. Wenn Verhaltensänderungen eher durch Gewohnheiten oder soziale Normen bestimmt werden als durch Kosten-Nutzen-Abwägungen, kann ein ökonomischer Steuerungsimpuls ins Leere laufen. Im ungünstigsten Fall können ökonomische Anreize sogar intrinsische Motivation schwächen.
Fazit
Die Ökonomisierung von Biodiversität und Ökosystemleistungen hat in den vergangenen Jahren deutlich an Bedeutung gewonnen. Dabei geht es keineswegs darum, diese Güter privaten Profitinteressen auszuliefern oder sie „blind“ gegen andere Belange aufzurechnen; es handelt sich keineswegs um einen neoliberalen Ausverkauf der Natur.
Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der ökonomische Ansatz mit Augenmaß eingesetzt wird, also dort, wo er tatsächlich hilfreich und sinnvoll ist – sowohl hinsichtlich der Bewertungsmethoden als auch der ökonomischen Anreizinstrumente. Gelingt dies, kann viel zum Schutz der Biodiversität und der Ökosystemleistungen beigetragen werden.