Nationalgefühle gründen sich nicht nur auf kollektive Erinnerungen, sondern auch auf das Vergessen.
Verfassungsrechtliches Oxymoron
Im Zuge der Vorbereitungen für den neuen rechtlichen Status der Färöer und Grönlands nach dem Zweiten Weltkrieg bat die dänische Regierung einen der bedeutendsten Rechtswissenschaftler des Landes, Alf Ross, um Rat. Er nutzte die Gelegenheit, um den Begriff der Rigsfællesskabet (Reichsgemeinschaft) – die allgemein verwendete Bezeichnung für die Tatsache, dass zum Königreich Dänemark auch kleine und große Inseln im Nordatlantik gehören – als juristisch gegenstandslos zu bezeichnen, denn „eine Gemeinschaft (fællesskab) besteht zwischen gleichberechtigten Parteien; eine Einheit (enhed) besteht zwischen Teilen und einer Gesamtheit“.
Aus Sicht der dänischen Verfassungsgeschichte kam Grönland unter die dänische Krone, als sich diese im 14. Jahrhundert mit der norwegischen Krone vereinigte.
Als Norwegen 1814 im Rahmen der Friedensverträge nach den Napoleonischen Kriegen an Schweden verloren ging, wurden Handel und Verwaltung von Grönland, Island und den Färöern von Bergen nach Kopenhagen verlegt. Mit der Verfassungsreform von 1953 wurde Grönland offiziell entkolonialisiert und als gleichberechtigter Teil in das Königreich Dänemark integriert, 1979 erlangte es mit der Regierungsform der Hjemmestyre (Heimverwaltung) weitreichende Autonomie. Die Hjemmestyre wurde 2009 durch die Selvstyre (Selbstverwaltung) abgelöst, und die Autonomierechte wurden erweitert. Gleichzeitig entsendet Grönland trotz eines eigenen Parlaments bis heute zwei Abgeordnete ins dänische Parlament (Folketinget), die den anderen Abgeordneten gleichgestellt sind und in allen Angelegenheiten volles Stimmrecht haben.
Lange Zeit wurde in offiziellen Auslegungen des dänischen Verfassungsrechts darauf bestanden, Grönlands Autonomie als Befugnisse zu behandeln, die vom souveränen (dänischen) Zentrum übertragen worden waren.
Die Zuständigkeitsbereiche der grönländischen Regierung sind recht weit gefasst – im Vergleich zu Vereinbarungen zwischen anderen überseeischen Gebieten und ihren jeweiligen Mutterländern. Die grönländischen Behörden haben in fast allen Bereichen der inneren Angelegenheiten die Kontrolle übernommen. Auch die übrigen Angelegenheiten sind größtenteils als übernahmefähig eingestuft, darunter auch staatliche Kernfunktionen wie Polizei, Staatsanwaltschaft, Gerichtsbarkeit, Strafvollzug, Passhoheit, Ausländerangelegenheiten und Grenzkontrolle. Lange Zeit lautete der offizielle dänische Standpunkt bei jeder grönländischen Forderung nach mehr Autonomie, dass dies gegen die dänische Verfassung verstoßen würde; bis die Regierung eines Tages ihre Sichtweise änderte und die Übernahme von Mineralienabbau und Polizei plötzlich ebenso möglich war wie die Beteiligung an auswärtigen Angelegenheiten und die formelle Anerkennung der grönländischen Selbstverwaltung nach internationalem Recht. Nur die Verfassung, die Staatsbürgerschaft, der Oberste Gerichtshof, die Devisen- und Währungspolitik sowie die Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik sind ausdrücklich von der Übernahme ausgenommen.
Doch sogar in der Außenpolitik wurden ausgeklügelte Verfahren für eine unabhängige Vertretung und Beteiligung kodifiziert. Innerhalb ihrer Zuständigkeitsbereiche kann die grönländische Regierung „im Namen des Reiches" Abkommen mit ausländischen Staaten und internationalen Organisationen schließen. Dänemark übernimmt jedoch das Ruder, wenn es als Land selbst an der Angelegenheit beteiligt ist, Mitglied der betreffenden internationalen Organisation ist oder wenn sowohl Grönland als auch die Färöer involviert sind. Aber sogar in solchen und ähnlichen außenpolitischen Angelegenheiten, die die dänische Regierung im Namen Grönlands regelt, sind intensive Konsultationen vorgeschrieben. In der Tat haben sich Präzedenzfälle ergeben, die es für einen dänischen Außenminister künftig schwer machen würden, arktische Angelegenheiten ohne einen grönländischen Ansprechpartner zu verhandeln.
Ringen um Gleichstellung
Der Aufbau einer Gemeinschaft (fællesskab) wurde erst notwendig, als das Reich (riget) aufhörte, aus sich selbst heraus legitim zu erscheinen, und sich um 1800 die Idee der Volkssouveränität durchsetzte. Doch auch dann prägten Hierarchievorstellungen in Bezug auf Ethnie, Zivilisiertheit und Bevölkerungsgröße das Verhältnis zwischen den einzelnen Parteien des Reiches. Ursprünglich gehörten die Grönländer:innen in den Augen vieler Dän:innen einer andersartigen „Rasse“ an. Zwar waren sie vielleicht Meister in der Anpassung an ihre besondere Umwelt, jedoch untauglich für die Zivilisation und daher auf dänischen Schutz angewiesen.
Der Zweite Weltkrieg schnitt Grönland vom Mutterland Dänemark ab, das seit 1940 vom nationalsozialistischen Deutschland besetzt war. Von 1941 bis Kriegsende sicherten die USA die Versorgung und den Status quo der Insel, während die dänischen Behörden vor Ort die Verwaltung übernahmen. Nach der erneuten Zusammenführung gab es keinen Weg zurück zu den alten Hierarchien; stattdessen erachtete man Programme, die eine weitere Gleichstellung vorantreiben würden, als sinnvoll. Der Krieg hatte den „Rasseideologien“ als Begründung für offizielle politische Unterwerfung jede Legitimation entzogen. Bei der Gründung der Vereinten Nationen war daher der Imperativ, alle nicht selbstverwalteten Gebiete zu entkolonialisieren, von wesentlicher Bedeutung.
Die dänische Art und Weise, mit den Entwicklungen nach dem Zweiten Weltkrieg umzugehen, bestand aus einer Entkolonialisierung durch Integration, sodass die Insel und ihre Bevölkerung mit dem Verfassungsgesetz von 1953 gleichberechtigter Teil von Dänemark wurden. Die Grönländer:innen nahmen an dem Verfassungsreferendum nicht teil. Auf die Integration folgten verstärkte Modernisierungsmaßnahmen. Zwar wurden diese von der grönländischen Elite eingefordert, aber im Wesentlichen ausgearbeitet und umgesetzt vom Ministerium für Grönland sowie von seinen beiden in Kopenhagen ansässigen Exekutivorganen, dem Kongelige Grønlandske Handel (KGH) und der Grønlands Tekniske Organisation (GTO).
Die Ergebnisse waren dramatisch, komplex und umstritten. Einerseits verdoppelte sich die durchschnittliche Lebenserwartung dank verbesserter Gesundheitsdienste, Sozialleistungen und Wohnqualität nahezu,
Durch das grönländische Autonomiegesetz von 1979 wurde die zwar vom grönländischen Volk gewählte, aber lediglich beratende Versammlung Landsrådet zu einem legislativen Landstinget aufgewertet und außerdem eine exekutive Landsstyre, also die grönländische Regierung, eingerichtet. Um die rein formale Übertragung von Befugnissen in die Praxis umzusetzen, wurden die monolithischen Exekutivorgane KGH und GTO entsprechend ihrer Funktionen aufgeteilt, ihr Personal wurde nach Nuuk verlegt oder durch neue Mitarbeiter:innen ersetzt.
Das Gefühl, gleichberechtigt zu sein, wollte sich jedoch noch immer nicht einstellen. Die neuen Stellen in Nuuk, die unter grönländischer politischer Kontrolle standen, wurden nach wie vor überwiegend mit Dän:innen besetzt, die über einen Hochschulabschluss verfügten, und nicht mit Grönländer:innen, die zwar keinen Hochschulabschluss hatten, aber mit den grönländischen Verhältnissen vertraut waren.
Abgesehen von der anhaltenden dänischen Dominanz beim Import von Fachwissen und Arbeitskräften war der Mangel an Einnahmen unter der Autonomieregierung ein ernsthaftes Hindernis, das Grönland den Weg zur Gleichberechtigung als eigenständiges Land verstellte: Grönland war (und ist) auf eine dänische Pauschalsubvention angewiesen. Entscheidend dabei war, dass Grönlands reiche Bodenschätze, zu denen sowohl gut dokumentierte Mineralienvorkommen an Land als auch potenziell riesige Ölvorkommen vor der Küste gehören, nach dem Autonomiegesetz von 1979 dänisches Staatseigentum blieben. Auch die fehlende Anerkennung als ein Volk mit Anspruch auf Selbstverwaltung nach internationalem Recht blieb vielen Grönländer:innen ein Dorn im Auge.
Im Jahr 2009 wurden diese Hürden bei der Gleichberechtigung der Grönländer:innen durch eine reformierte Version der Autonomie unter der Bezeichnung Selvstyre (Selbstverwaltung) neu priorisiert. Erstens wurde die Liste der Bereiche, die Nuuk übernehmen kann, erweitert. In finanzieller Hinsicht wurde der Spieß jedoch umgedreht: Seit 1979 war jede neuerlangte grönländische Zuständigkeit mit einer Erhöhung der dänischen Subventionen einhergegangen, doch seit 2009 muss Grönland neue Ausgaben selbst finanzieren. Zweitens erhielt Grönland das Recht, den größten Teil von potenziellen Einnahmen aus dem Rohstoffabbau eigenständig zu regulieren, zu verwalten und für sich selbst zu erwirtschaften. Dadurch ist es überhaupt erst vorstellbar geworden, dass Grönland in Zukunft umfangreiche selbstfinanzierte Verantwortungsbereiche übernimmt. Die grönländische Regierung warb selbstbewusst damit, dass der Abbau von Bodenschätzen das geeignete Mittel sei, um eine sich selbst tragende Wirtschaft aufzubauen und damit den finanziellen Ausgleich zu erreichen.
Die meisten dänischen Politiker:innen haben aus den Debatten vor und nach 2009 die Lehre gezogen, jede Hierarchie wenn möglich ausdrücklich zu leugnen, sobald sie den Verfassungsstatus Grönlands erwähnen. Allerdings fällt es ihnen eher schwer, zu erklären, was Gleichheit unter ungleichen Partnern konkret bedeuten soll. Vor diesem Hintergrund bekennen sich alle grönländischen Parteien – bis auf die Partei Atassut – nach wie vor zu einer Gleichheit von zwei souveränen Staaten; das Parteiensystem ist eher um die Frage herum strukturiert, wie schnell man mit der formalen Souveränität vorankommen will und welche Entwicklungsschritte nötig sind, damit die Souveränität nachhaltig gelingen kann.
Geopolitik und Paradiplomatie
In den Verhandlungen darüber, wie die souveräne Gleichheit zu erreichen sei, liegt der Schlüssel augenscheinlich darin, Abhängigkeiten über Dänemark hinaus zu verteilen. Hierbei sind die USA von entscheidender Bedeutung.
Die USA übernahmen die Kontrolle über Grönland 1941, um eine Besatzung durch das nationalsozialistische Deutschland zu verhindern und ihre eigene Teilnahme am Krieg in Europa zu erleichtern. Sie stellten der Bevölkerung Lebensmittel bereit und überließen die zivile Verwaltung den dänischen Behörden vor Ort. Nach Kriegsende ging Kopenhagen davon aus, dass die Amerikaner wieder abziehen würden, doch die Entwicklungen in der Waffentechnologie machten den nördlichsten Teil Grönlands für die US-Nuklearstrategie sowohl in defensiver als auch offensiver Hinsicht unverzichtbar. Grönland ist entscheidend für die Abwehr von gegen Nordamerika gerichtete Raketen aus Eurasien, insbesondere von der Kola-Halbinsel. So kam es zu dem Abkommen über die Verteidigung Grönlands von 1951, das „unbeschadet der Souveränität des Königreichs Dänemark" dem US-Militär in Grönland zugestand, zu tun und zu lassen, was es wollte.
Im Verteidigungsabkommen von 1951 war festgelegt worden, dass „jede Anstrengung unternommen wird, jeglichen Kontakt zwischen dem Personal der Vereinigten Staaten und der lokalen Bevölkerung zu vermeiden“. Diese Bestimmung entsprach dem dänischen Kolonialnarrativ, demzufolge die einheimischen Inuit vor Einmischung von außen geschützt werden müssten und Dänemark den Modernisierungsprozess auf eine einzigartig sanfte und wohlwollende Weise steuern würde. Trotzdem haben die Bemühungen Dänemarks, seine Souveränität über Grönland gegenüber anderen konkurrierenden Mächten aufrechtzuerhalten, in bestimmten Fällen zu harten Eingriffen in das Leben der grönländischen Bevölkerung geführt.
Jahrzehnte später drängten der UN-Entkolonisierungsprozess und die US-Militärstrategie Dänemark zu einem ähnlichen Bevölkerungstransfer. Anfang 1953 betrachteten die USA es als notwendig, den Luftwaffenstützpunkt Thule zu schützen, indem sie ein taktisches Atomraketen-Silo inmitten einer nahen Inuit-Siedlung errichteten. Da die Überarbeitung der dänischen Verfassung ab Juni 1953 die bürgerlichen Freiheiten auf Grönländer:innen ausweiten sollte, um den UN-Forderungen nach Entkolonialisierung von nicht selbstverwalteten Gebieten gerecht zu werden, gerieten die dänischen Behörden in Eile. Die Bewohner:innen wurden im späten Frühjahr aufgefordert, das Gelände innerhalb weniger Tage zu räumen und ihre Habseligkeiten auf ihre Hundeschlitten zu verladen. Eine Ersatzunterkunft auf dem verlassenen nomadischen Lagerplatz Qaanaaq 100 Kilometer nördlich wurde erst im darauffolgenden Winter eingerichtet. Erst 1999 stellte ein Urteil des Obersten Gerichtshofs fest, dass die Umsiedelung der Jäger und ihrer Familien erzwungen worden war und nicht, wie von den dänischen Behörden behauptet, freiwillig erfolgte.
Die Zahl der US-Einrichtungen in Grönland ist mittlerweile auf eine einzige geschrumpft, die Pituffik Space Base – bis 2023 Thule Air Base – im Nordwesten der Insel. Außerdem wurden einige Verfahren eingerichtet, um die dänische und grönländische Beteiligung und den Einblick in die militärischen Aktivitäten der USA zu verbessern.
In anderen Bereichen der Außenpolitik fallen die Vorteile in Hinblick auf die Souveränität für Grönland deutlicher aus. Als das Königreich Dänemark 1972 in einem Referendum für den Beitritt zur Europäischen Gemeinschaft (EG) stimmte, blieb es ohne Folgen, dass eine grönländische Mehrheit gegen den Beitritt war. Als „gleichberechtigter" Teil integriert, folgte Grönland Dänemark in die EG. Die Aussicht, dass die für Grönlands Wirtschaft und Entwicklungspläne so entscheidende Souveränität über die Fischerei sich noch weiter südlich von Kopenhagen nach Brüssel verlagern sollte, war ausschlaggebend für die Forderung nach dem Status der Hjemmestyre.
Die erhöhte Aufmerksamkeit, die mit den Veränderungen des globalen Klimas und der wirtschaftlichen und sicherheitspolitischen Verhältnisse einhergeht, hat Grönland vermehrt Möglichkeiten eröffnet, über Dänemark hinaus Kontakte zu knüpfen. Die grönländische Regierung entsendet ihr eigenes diplomatisches Personal (mit dänischen Diplomatenpässen) nach Brüssel, Washington, Beijing und Reykjavík. Es hat sich jedoch herausgestellt, dass nicht alle Verhandlungen mit Drittstaaten so reibungslos ablaufen wie die mit der EU. Seit der erweiterten Selbstverwaltungsregelung von 2009 arbeitete die grönländische Regierung – unterstützt durch dänische Diplomat:innen – einige Jahre lang daran, chinesische Unternehmen davon zu überzeugen, dass sie als Investoren in Grönland willkommen seien.
Fazit
Die Reichsgemeinschaft bleibt ein verfassungsrechtliches Oxymoron, das gleichermaßen eine imperiale Hierarchie und eine Gemeinschaftsbindung impliziert. Beide politischen Gebilde teilen das Ideal einer Welt aus Nationen, die ethnisch homogen sind und jeweils über ihren eigenen Staat verfügen. Nach und nach ist Dänemark einigen grönländischen Forderungen nachgekommen, doch die eigentlich angestrebte Gleichberechtigung hat sich als schwer realisierbar erwiesen. Im Laufe der Zeit wandelte sich die dänische Strategie zur Bewahrung der eigenen Souveränität: Von einem etwas plumpen, wenn auch nie blutigen dänischen Imperialismus hin zu immer ausgefeilteren sprachlichen und diplomatischen Handlungen, welche die Zusammenarbeit betonen. Weil sich das von Kopenhagen exportierte Ideal des Nationalstaats durchgesetzt hat, genießt die Idee der Gemeinschaft als einer immer lockerer werdenden Union die größte Zustimmung in Grönland. Auch Dänemark sieht eine grönländische Unabhängigkeit und damit die Auflösung der Gemeinschaft als letztendliches Ziel – und fördert gerade damit die Lebensfähigkeit der bestehenden Gemeinschaft. Wann immer dänische Aktionen, Reaktionen oder Passivität hingegen so gelesen werden können, dass Dänemark versucht, das Reich allein für sich zu behalten, steht die Existenz der Gemeinschaft auf dem Spiel.
Die dänische Regierung hat akzeptiert, dass Grönland eine eigene Verfassung erarbeitet hat. Ihre Verabschiedung wird der Reichsgemeinschaft, wie sie aktuell verfassungsmäßig besteht, eines Tages ein offizielles Ende setzen. Doch wird ein souveräner grönländischer Staat kaum das Ende der dänisch-grönländischen Beziehungen bedeuten. Im Gegenteil ist eine unmittelbar nach der Abspaltung wiederbelebte „Gemeinschaft“, die sich bloß nicht länger als „Reich“ versteht, wohl das wahrscheinlichste und belastbarste aller Szenarien. Manche grönländischen Politiker:innen und Diplomat:innen haben, inspiriert von anderen sich entkolonialisierenden Inselgruppen, die „freie Assoziation“ als möglichen Rahmen für ein unabhängiges Grönland in den Raum gestellt.
Der Knackpunkt liegt eher in der Organisation der Sicherheitspolitik. Die derzeitige US-Regierung hat deutlich gemacht, dass ihre Sicherheitsinteressen von jeder grönländischen Regierung berücksichtigt werden müssen – ansonsten werden die USA im Alleingang handeln. Hinzu kommt, dass sich Grönlands Streben nach Selbstbestimmung, insbesondere in Bezug auf die Sicherheitspolitik, nicht so leicht mit den Forderungen der USA vereinbaren lässt.
Um dem Gefühl Grönlands, in einer untergeordneten Position gefangen zu sein, Abhilfe zu schaffen, könnte auch die EU eine wichtige Rolle spielen. Erstens schätzt Grönland die moralische und symbolische Unterstützung für sein Selbstbestimmungsrecht, die es von der EU und ihren Mitgliedstaaten bekommt.