Wenn die Republik nicht darüber streitet, wie Wehrpflicht, Rente oder Schuldenbremse umgestaltet werden müssten, debattiert sie darüber, wie man es mit der AfD halten soll. Status quo im Umgang mit der AfD ist der als „Brandmauer“ bezeichnete Ausschluss jeglicher Kooperation zumindest in Landtagen und im Bundestag durch alle anderen Parteien. Für diese Form der Brandmauer sprechen sich viele Menschen aus, oft tief davon überzeugt, dass von ihr der Fortbestand der Demokratie abhängt. Das Thema ist freilich komplex. Möchte man nicht engagiert aneinander vorbeidiskutieren, sind einige Vorklärungen wichtig: Was genau ist die Brandmauer? Was schützt sie? Wie funktioniert der Schutzmechanismus, und welchen direkten und indirekten Nutzen oder Schaden hat er? Geringfügig unterschiedliche Antworten auf diese Fragen können bereits zu einem gegensätzlichen Gesamturteil führen. Zwei Personen können sich zum Beispiel völlig darüber einig sein, dass die AfD eine antidemokratische Partei ist, die von der Macht ferngehalten werden muss. Glaubt aber einer von beiden, dass gerade dieses Ziel durch die Brandmauer konterkariert wird, wird er sie schleifen und nicht aufrechterhalten wollen.
Ich werde im Folgenden eine kritische Perspektive zur Brandmauer einnehmen. Damit sollen wohlgemerkt keinerlei inhaltliche Positionen der AfD begründet oder verteidigt werden, sondern es geht allein um die prozedurale Frage, wie angesichts unauflösbarer Meinungsverschiedenheiten und mitunter schwieriger Mehrheitsverhältnisse demokratische Entscheidungen getroffen werden können. In diesem Sinne halte ich eine hermetische Brandmauer, also den vollständigen Ausschluss der AfD von der parlamentarischen Mehrheitsbildung, für undemokratisch. Die Brandmauer verweigert den Wählerinnen und Wählern der AfD eine faire und sichtbare Berücksichtigung ihrer Interessen im Repräsentationsprozess – und das auch bei Themen, die mit Demokratie und Menschenrechten sehr wenig zu tun haben. Zudem müsste die Brandmauer inzwischen auch all denjenigen als strategisch zweifelhaft erscheinen, die damit die AfD schrumpfen oder die Demokratie retten wollen. Alle Parteien diesseits der Brandmauer verbauen sich mit ihr die Möglichkeit, unterscheidbar und somit attraktiv für Wählerinnen und Wähler zu bleiben. Die AfD wiederum wird so faktisch vor jeder realpolitischen Herausforderung und dem verschleißenden Alltagsgeschäft der repräsentativen Demokratie geschützt. Dies schadet vor allem CDU und CSU.
Diese beiden Kritikpunkte münden indes nicht in die einfache Forderung nach einem Abriss der Brandmauer. Die heutige AfD liefert genügend Anlässe, ihr auch als parteipolitisch neutraler Demokrat weniger Wählerstimmen und ein Fernbleiben von jeglicher Regierungsmacht zu wünschen. Ein adäquater Umgang mit der derzeitigen Situation erfordert jedoch, die Praktiken der parlamentarischen Mehrheitsbildung zu reformieren. Anstatt immer mehr und immer unterschiedlichere Akteure in rigide Mehrheitskoalitionen zu zwängen, sollten die Parteien thematisch flexibel kooperieren. Eine solche flexible Mehrheitsbildung unter Einschluss der AfD würde die legitimen Ansprüche ihrer Wähler wahren, das strategische Dilemma der etablierten Parteien lindern – und auch die potenziellen Gefahren für die Demokratie reduzieren.
Was ist undemokratisch an der Brandmauer?
Wer das Verhältnis der Brandmauer zur Demokratie klären möchte, muss zunächst sein Demokratieverständnis offenlegen. Hier soll Demokratie als ein Arrangement aus Regeln und Verhalten verstanden werden, das anstrebt, politische Gleichheit zu verwirklichen: Die Interessen aller Bürger sollen bei politischen Entscheidungen fair berücksichtigt werden.
Eine erste Variante der Brandmauer lässt sich schon auf der Wahlebene errichten. In einigen politikwissenschaftlichen Studien etwa wird implizit dafür plädiert, dass Themen, Rhetorik oder Inhalte der radikalen Rechten von den übrigen Parteien nicht übernommen werden sollten, weil sie dadurch normalisiert beziehungsweise legitimiert würden.
Ein größeres normatives Problem ergibt sich aber aus dem Umgang mit der AfD in den Parlamenten. Zunächst kann sich die Partei sicher nicht darüber beklagen, dass sie mit ihren Ansichten im Bundestag und in den Landtagen kein angemessenes Gehör findet. Wie alle anderen Fraktionen erhält sie proportional zu ihrer Stärke Redezeit. Auch ist die AfD nicht gezwungen, ihre Reden primär ans Plenum zu richten, sondern sie kann den Bundestag als Bühne für ihre Videos auf Tiktok und Facebook nutzen, in denen die Abgeordneten anderer Parteien oft unfreiwillig als empörte Komparsen auftreten. Dass die AfD und ihre Themen in den sozialen Medien, vor allem auf Tiktok, algorithmisch massiv bevorzugt werden, kommt noch hinzu. Vielleicht hätte man sich früher überlegen sollen, ob die Organisation politischer Öffentlichkeit wirklich sinistren Tech-Unternehmen überlassen werden sollte.
Ebenso ist die AfD nicht daran gehindert, in den Parlamenten eigene Anträge und Gesetze einzubringen oder aktuelle Stunden zu beantragen. Diese vermeintliche demokratische Selbstverständlichkeit ist einer doppelten Würdigung wert: Zum einen organisieren sich die 17 Parlamente in der Bundesrepublik traditionell im Konsens aller Parteien. Die parlamentarische Tages- und Geschäftsordnung steht dabei aber permanent unter einem mehrheitsdemokratischen Vorbehalt, der bisher nur bei Personalentscheidungen (Stichwort: Parlamentspräsidium und Ausschussvorsitze) nennenswert gegen die AfD-Minderheit in Stellung gebracht wurde. Zum anderen ist es für die „Normalisierung“ einer Partei bereits erheblich, wenn sie von vielen Menschen demokratisch gewählt wird
Wenn ein Parlament lange genug über eine Frage debattiert hat, wird üblicherweise mit Mehrheit über sie entschieden. Die Mehrheitsregel ist die institutionelle Verwirklichung politischer Gleichheit.
Eine thematische Brandmauer wäre für Vertreter einer liberalen Demokratie gleichwohl zu rechtfertigen, wenn dadurch eine Mehrheit für eine moralisch inakzeptable Entscheidung verhindert würde – mit der Fußnote, dass nun einmal häufig umstritten ist, was moralisch (in-)akzeptabel ist. Anhänger eines elektoralen Demokratiemodells können guten Gewissens eine Brandmauer stützen, wenn diese verhindert, dass die politische Gleichheit der Bürger unterminiert wird – etwa durch ein Gesetz, das die politischen Beteiligungsrechte „nicht-assimilierter Staatsbürger mit Migrationshintergrund“ einschränkt. Wenn sich jedoch eine Mehrheit zu Grunderwerbsteuer, Rundfunkbeitrag oder Kernenergie formiert, sind Anhänger der elektoralen wie der liberalen Demokratiekonzeption bei der Rechtfertigung einer (hermetischen) Brandmauer blank, denn auch die Wählerinnen und Wähler der AfD haben in diesen Fragen legitime Interessen – die aber durch die Brandmauer keine Berücksichtigung finden.
Undemokratischer Verdachtsfall
Wer nun die hermetische Brandmauer kritisiert und diese auch noch provokant im verdrehten Verfassungsschutzdeutsch als „undemokratischen Verdachtsfall“ bezeichnet, muss sich womöglich fragen lassen, warum noch niemand diese große Ungerechtigkeit erfolgreich vor das Bundesverfassungsgericht getragen hat. Die Antwort: Der normativ besonders problematische Teil der Brandmauer ist auch besonders gut versteckt. Denn zunächst lenkt der gleiche Zählwert der Stimmen der AfD im Parlament davon ab, dass ihr Erfolgswert gegenüber anderen Parteien gemindert ist. Selbstverständlich werden alle Stimmen der AfD-Abgeordneten gezählt und gleich gewichtet – es gilt ganz urdemokratisch: one MdB, one vote. Die Brandmauer führt aber dazu, dass die Stimmen der AfD-Abgeordneten niemals den Ausschlag für eine Entscheidung geben können.
Der Lärm um die wenigen Ausnahmen bestätigt diese Regel. Im September 2023 beispielsweise setzte die (damals noch oppositionelle) Thüringer CDU mit den Stimmen der AfD einen Gesetzentwurf zur Senkung der Grunderwerbsteuer durch, ein Anliegen aus dem CDU-Wahlprogramm. Offensichtlich gab es hier inhaltliche Schnittmengen zwischen beiden Fraktionen. Die Leitmedien der Republik kritisierten diesen Tabubruch harsch; der Ministerpräsident der überstimmten rot-rot-grünen Minderheitsregierung, Bodo Ramelow, beklagte einen „Pakt mit dem Teufel“. Am 29. Januar 2025 erlangte ein Entschließungsantrag der Unionsfraktion zur Begrenzung der Asyleinwanderung im Bundestag gemeinsam mit der AfD eine Mehrheit. Die Empörung war noch größer, und selbst die siegreiche Urheberin des Antrags war niedergeschlagen. Oppositionsführer und Kanzlerkandidat Friedrich Merz bedauerte diese Mehrheit ausdrücklich – nicht etwa wegen des Abstimmungsinhaltes, den er für das „Richtige“ hielt, sondern weil die Mehrheit nur mit der AfD zustande gekommen war. Jedoch bedeuten Schnittmengen zwischen der AfD und anderen Parteien über das, was „richtig“ ist, nicht unbedingt Deckungsgleichheit ihrer Positionen. Die AfD vertritt oft deutlich radikalere (und nicht mehrheitsfähige) Positionen, gerade in der Migrationspolitik. Mit der Union war sie sich am 29. Januar 2025 aber darüber einig, in welche Richtung der geltende Status quo verschoben werden sollte. Umfragen kann man entnehmen, dass auch eine Mehrheit der Bevölkerung diese Verschiebung seinerzeit befürwortete.
Jenseits dieser Ausnahmen werden Abstimmungssituationen angestrengt vermieden, in denen sich mehrheitsfähige Schnittmengen mit der AfD in einer Entscheidung manifestieren könnten. Dies benachteiligt zwangsläufig die Wähler der AfD. Wie man mit einer Partei umgeht, so geht man in der repräsentativen Demokratie unweigerlich auch mit ihren Wählerinnen und Wählern um.
Der demokratische Defekt des hermetischen Ausschlusses der AfD wird noch umfassender durch den Koalitionszwang verdeckt. Die Bundesrepublik hat, anders als etwa die nordischen Länder, keine Tradition wechselnder parlamentarischer Mehrheiten. Üblicherweise wird eine einzige feste Koalition vereinbart, die alle Gesetzgebungsmehrheiten vorwegnimmt und jede Oppositionspartei davon ausschließt. Passend zu dieser schon immer und zunehmend zwanghaft geübten Praxis wird die Brandmauer zuvorderst als Ausschluss der AfD von jeder Regierungskoalition gedacht – mit der Folge, dass die AfD immer auf die Oppositionsbänke verwiesen wird. Ihre permanenten Abstimmungsniederlagen sind dadurch vom völlig üblichen Ausschluss aller Oppositionsparteien durch die Regierungskoalition nicht zu unterscheiden. Im Bundestag müssen derzeit etwa auch Grüne und Linke ertragen, dass ihre eigenen Gesetze an der schwarz-roten Regierungsmehrheit scheitern.
Wurde hier gerade ein argumentativer Taschenspielertrick bemüht, der die Kritik am Ausschluss der AfD aus einer hypothetischen Welt wechselnder Mehrheiten herleitet? Nicht ganz. Denn bereits die kommunizierte pauschale Ausgrenzung der AfD durch die anderen Parteien kann nicht spurlos an der demokratischen Teilhabe ihrer Wähler vorübergehen. Hinzu kommt, dass alle anderen Parteien – mit Einschränkungen im Fall der Linken – grundsätzlich als Koalitionspartner infrage kommen. Grüne und Linke werden zudem auch als derzeitige Oppositionsparteien ihre Vorstellungen einbringen können, wenn bei der Reform der Schuldenbremse ihre Stimmen für eine verfassungsändernde Mehrheit gebraucht und gesucht werden. Und schließlich verbaut die Brandmauer den Weg in eine von manchem favorisierte hypothetische Welt, in der flexible Mehrheiten die Komplexität eines fragmentierten Parteiensystems demokratischer und pragmatischer in Entscheidungen übersetzen.
Warum die Brandmauer politisch kontraproduktiv ist
Die hermetische Brandmauer verursacht auch einen politischen Kollateralschaden. Demokratische Parteien stehen ständig in einem Dilemma zwischen Einigkeit und Unterscheidbarkeit. Einerseits müssen sie hinreichend einig sein, um Entscheidungen treffen zu können. Dazu müssen sie ihre Minderheitenpositionen in mehrheitsfähige Kompromisse und damit demokratisch legitimierte Entscheidungen überführen. Andererseits sollen die Parteien dabei aber unterscheidbar und attraktiv für ihre Wähler bleiben. Leider nehmen viele Wähler Kompromisse als Abkehr von den ursprünglichen Überzeugungen, wenn nicht gar als Verrat an den eigenen Prinzipien wahr – die Akzeptanz von Pluralismus und abweichenden Meinungen scheint uns nicht in die Wiege gelegt worden zu sein.
Im zersplitterten Parteiensystem mit Brandmauer und erstarkender AfD explodieren diese Kosten. Diesseits der Brandmauer müssen sich nun immer mehr Parteien in Koalitionen mit Einigungszwang zusammenraufen. Wenn sich nun aber schwarz-grüne, schwarz-rote, Kenia-Koalitionen (Union, SPD und Grüne) und demnächst in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern vielleicht eine Anti-AfD-Allparteienkoalition auf Kompromisse in der Integrations- und Migrationspolitik einigen müssen, wird es einerseits schwer, diese Einigkeit überhaupt herzustellen. Der unvermeidbare Streit wird an der Reputation der beteiligten Parteien kratzen, wie die gescheiterte Ampel-Koalition auf Bundesebene eindrucksvoll belegt hat.
Die Brandmauer ist daher vor allem auch für die Union eine Gefängnismauer. Trotz zahlreicher tiefgreifender Meinungsverschiedenheiten (etwa in Sachen Europäischer Integration oder zum Umgang mit Russland) bestehen durchaus thematische Schnittmengen mit der AfD, zum Beispiel in der Migrationspolitik – nicht im Sinne identischer Positionen, aber mit Blick auf die grobe Richtung von Politik. Dort wären Kompromisse für die Union billiger zu haben als in anderen Konstellationen. Die Brandmauer zwingt die Union zu Dauerkompromissen mit den Parteien zu ihrer Linken. Sie wird dadurch vor allem für rechtskonservative Wähler unattraktiv und auch unglaubwürdig, wenn die normativen Prämissen der hermetischen Brandmauer nicht geteilt werden. In einem ähnlichen Dilemma steckte übrigens vor Jahren die SPD, als häufig linke Mehrheiten mit Grünen und PDS beziehungsweise Linkspartei zwar vorhanden, aufgrund des selbst auferlegten und von der Union befeuerten Kooperationsverbots (Stichwort: „Rote Socken“) aber unverfügbar waren. Jede hier geäußerte Kritik ist vollständig auf die damalige und noch heute von der Union aufrechterhaltene „Brandmauer nach links“ übertragbar.
Zugleich besteht kein Zweifel daran, dass die Wählerinnen und Wähler die Union massiv abstrafen würden, wenn sie eine Koalition mit der AfD einginge;
Vielschichtiger fallen die Vermutungen hinsichtlich eines Mittelwegs aus. Lässt man die Union zum Beispiel in Befragungsexperimenten eine restriktivere Einwanderungspolitik vertreten oder einzelne eigene Vorschläge gemeinsam mit der AfD abstimmen, deutet sich für die Union zwar nicht unbedingt ein klarer Nettogewinn an; sie verliert einige Wähler nach links, kann dafür aber Wähler von der AfD zurückgewinnen.
Überhaupt liegt in einer flexibleren Mehrheitsbildung im Parlament möglicherweise eine salomonische Lösung des Brandmauerproblems. Wie in Skandinavien oder Neuseeland könnten sich die deutschen Parteien darauf verlegen, je nach Thema profilschonende Kompromisse einzugehen und nicht mehr nur entlang der formalen Grenzen von Regierung und Opposition zu kooperieren. Diese auf Themen fokussierte Mehrheitsbildung maximiert politische Gleichheit
Es gibt keinen Beweis dafür, dass diese brandmauerlose thematische Mehrheitsbildung die Demokratie rettet (wenn sie denn vor der AfD gerettet werden muss) und Parteiensystem sowie Wählermärkte wieder geraderückt, wobei es im Auge des Betrachters liegt, was „gerade“ ist. Angesichts der demokratischen Defekte der Brandmauer und ihrer Ineffektivität erscheint das Experiment aber lohnenswert. Bevor man im Osten der Republik möglicherweise mit absoluten AfD-Mehrheiten konfrontiert ist, wäre es überlegenswert, nach den kommenden Landtagswahlen flexible Mehrheitsbildungen in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern zu erproben.