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Warum eine hermetische Brandmauer undemokratisch ist

Christian Stecker

/ 14 Minuten zu lesen

Die hermetische Brandmauer verweigert den Wählern der AfD eine faire und sichtbare Berücksichtigung ihrer Interessen – und das auch bei Themen jenseits des Demokratieschutzes. Sie müsste deshalb auch all jenen zweifelhaft erscheinen, die mit ihr die Demokratie retten wollen.

Wenn die Republik nicht darüber streitet, wie Wehrpflicht, Rente oder Schuldenbremse umgestaltet werden müssten, debattiert sie darüber, wie man es mit der AfD halten soll. Status quo im Umgang mit der AfD ist der als „Brandmauer“ bezeichnete Ausschluss jeglicher Kooperation zumindest in Landtagen und im Bundestag durch alle anderen Parteien. Für diese Form der Brandmauer sprechen sich viele Menschen aus, oft tief davon überzeugt, dass von ihr der Fortbestand der Demokratie abhängt. Das Thema ist freilich komplex. Möchte man nicht engagiert aneinander vorbeidiskutieren, sind einige Vorklärungen wichtig: Was genau ist die Brandmauer? Was schützt sie? Wie funktioniert der Schutzmechanismus, und welchen direkten und indirekten Nutzen oder Schaden hat er? Geringfügig unterschiedliche Antworten auf diese Fragen können bereits zu einem gegensätzlichen Gesamturteil führen. Zwei Personen können sich zum Beispiel völlig darüber einig sein, dass die AfD eine antidemokratische Partei ist, die von der Macht ferngehalten werden muss. Glaubt aber einer von beiden, dass gerade dieses Ziel durch die Brandmauer konterkariert wird, wird er sie schleifen und nicht aufrechterhalten wollen.

Ich werde im Folgenden eine kritische Perspektive zur Brandmauer einnehmen. Damit sollen wohlgemerkt keinerlei inhaltliche Positionen der AfD begründet oder verteidigt werden, sondern es geht allein um die prozedurale Frage, wie angesichts unauflösbarer Meinungsverschiedenheiten und mitunter schwieriger Mehrheitsverhältnisse demokratische Entscheidungen getroffen werden können. In diesem Sinne halte ich eine hermetische Brandmauer, also den vollständigen Ausschluss der AfD von der parlamentarischen Mehrheitsbildung, für undemokratisch. Die Brandmauer verweigert den Wählerinnen und Wählern der AfD eine faire und sichtbare Berücksichtigung ihrer Interessen im Repräsentationsprozess – und das auch bei Themen, die mit Demokratie und Menschenrechten sehr wenig zu tun haben. Zudem müsste die Brandmauer inzwischen auch all denjenigen als strategisch zweifelhaft erscheinen, die damit die AfD schrumpfen oder die Demokratie retten wollen. Alle Parteien diesseits der Brandmauer verbauen sich mit ihr die Möglichkeit, unterscheidbar und somit attraktiv für Wählerinnen und Wähler zu bleiben. Die AfD wiederum wird so faktisch vor jeder realpolitischen Herausforderung und dem verschleißenden Alltagsgeschäft der repräsentativen Demokratie geschützt. Dies schadet vor allem CDU und CSU.

Diese beiden Kritikpunkte münden indes nicht in die einfache Forderung nach einem Abriss der Brandmauer. Die heutige AfD liefert genügend Anlässe, ihr auch als parteipolitisch neutraler Demokrat weniger Wählerstimmen und ein Fernbleiben von jeglicher Regierungsmacht zu wünschen. Ein adäquater Umgang mit der derzeitigen Situation erfordert jedoch, die Praktiken der parlamentarischen Mehrheitsbildung zu reformieren. Anstatt immer mehr und immer unterschiedlichere Akteure in rigide Mehrheitskoalitionen zu zwängen, sollten die Parteien thematisch flexibel kooperieren. Eine solche flexible Mehrheitsbildung unter Einschluss der AfD würde die legitimen Ansprüche ihrer Wähler wahren, das strategische Dilemma der etablierten Parteien lindern – und auch die potenziellen Gefahren für die Demokratie reduzieren.

Was ist undemokratisch an der Brandmauer?

Wer das Verhältnis der Brandmauer zur Demokratie klären möchte, muss zunächst sein Demokratieverständnis offenlegen. Hier soll Demokratie als ein Arrangement aus Regeln und Verhalten verstanden werden, das anstrebt, politische Gleichheit zu verwirklichen: Die Interessen aller Bürger sollen bei politischen Entscheidungen fair berücksichtigt werden. Ein solches Demokratieverständnis liegt näher an einem schmalen „elektoralen“ als an einem maximalen „liberalen“ Verständnis. Auch in einem solchen Modell müssen Bürgerrechte und institutionelle Voraussetzungen für einen fairen Austrag von Konflikten allerdings vor dem Zugriff einer zerstörungswilligen Mehrheit geschützt werden. Was die Demokratie an Entscheidungen hervorbringt – mehr oder weniger Europäische Integration, mehr oder weniger Migration, mehr oder weniger Umverteilung –, ist jedoch nicht Bestandteil der Konzeption. Entscheidungen über diese Themen müssen sich vielmehr aus einem fairen und friedlichen politischen Wettbewerb ergeben. In einer repräsentativen Demokratie muss politische Gleichheit zweistufig verwirklicht werden: Auf der Wahlebene müssen Wählerinnen und Wähler anhand von Parteiprogrammen und zurückliegenden Leistungen ihre Repräsentanten frei bestimmen können, die sodann im Parlament kollektiv verbindliche Entscheidungen treffen.

Eine erste Variante der Brandmauer lässt sich schon auf der Wahlebene errichten. In einigen politikwissenschaftlichen Studien etwa wird implizit dafür plädiert, dass Themen, Rhetorik oder Inhalte der radikalen Rechten von den übrigen Parteien nicht übernommen werden sollten, weil sie dadurch normalisiert beziehungsweise legitimiert würden. Der Schutzmechanismus besteht also darin, moralisch inakzeptable Positionen zu stigmatisieren und ein Übergreifen auf noch mehr Wählerinnen und Wähler zu verhindern. Und tatsächlich: Wenn ein etablierter konservativer Politiker etwa sagt, dass „zu viele Menschen aus fremden Kulturen“ ins Land gekommen seien, stimmen mehr Wähler einer solchen Aussage zu, als wenn sie nur von einem Vertreter einer rechtspopulistischen oder rechtsextremen Partei geäußert würde. Allerdings ist nicht immer so ganz klar, wo genau die Grenzen zu extremen und nicht tolerierbaren Positionen verlaufen, die auf keinen Fall „normalisiert“ werden dürfen. Es ist eine Sache, Vertreter extremer Positionen rasch durch clevere Gegenstrategien elektoral marginalisieren zu wollen. Eine andere, demokratietheoretisch ungleich problematischere ist es, immer mehr inhaltliche Positionen zum unverfügbaren Bestandteil einer liberalen Demokratie zu erklären – und sie damit Meinungsstreit und Mehrheitsentscheid zu entziehen.

Ein größeres normatives Problem ergibt sich aber aus dem Umgang mit der AfD in den Parlamenten. Zunächst kann sich die Partei sicher nicht darüber beklagen, dass sie mit ihren Ansichten im Bundestag und in den Landtagen kein angemessenes Gehör findet. Wie alle anderen Fraktionen erhält sie proportional zu ihrer Stärke Redezeit. Auch ist die AfD nicht gezwungen, ihre Reden primär ans Plenum zu richten, sondern sie kann den Bundestag als Bühne für ihre Videos auf Tiktok und Facebook nutzen, in denen die Abgeordneten anderer Parteien oft unfreiwillig als empörte Komparsen auftreten. Dass die AfD und ihre Themen in den sozialen Medien, vor allem auf Tiktok, algorithmisch massiv bevorzugt werden, kommt noch hinzu. Vielleicht hätte man sich früher überlegen sollen, ob die Organisation politischer Öffentlichkeit wirklich sinistren Tech-Unternehmen überlassen werden sollte.

Ebenso ist die AfD nicht daran gehindert, in den Parlamenten eigene Anträge und Gesetze einzubringen oder aktuelle Stunden zu beantragen. Diese vermeintliche demokratische Selbstverständlichkeit ist einer doppelten Würdigung wert: Zum einen organisieren sich die 17 Parlamente in der Bundesrepublik traditionell im Konsens aller Parteien. Die parlamentarische Tages- und Geschäftsordnung steht dabei aber permanent unter einem mehrheitsdemokratischen Vorbehalt, der bisher nur bei Personalentscheidungen (Stichwort: Parlamentspräsidium und Ausschussvorsitze) nennenswert gegen die AfD-Minderheit in Stellung gebracht wurde. Zum anderen ist es für die „Normalisierung“ einer Partei bereits erheblich, wenn sie von vielen Menschen demokratisch gewählt wird und ihre Ansichten im Parlament, dem Herzen der Demokratie, vortragen darf. Die Bedeutung anderer Mechanismen der Normalisierung, die etwa im Umgang anderer Parteien mit der AfD liegen, relativiert sich dadurch deutlich.

Wenn ein Parlament lange genug über eine Frage debattiert hat, wird üblicherweise mit Mehrheit über sie entschieden. Die Mehrheitsregel ist die institutionelle Verwirklichung politischer Gleichheit. Von dieser Mehrheitsbildung ist die AfD aufgrund der derzeitigen Form der Brandmauer vollständig ausgeschlossen. Alle Parteien haben sich faktisch dazu verpflichtet, mit ihr keine gemeinsamen Mehrheiten herbeizuführen oder Kompromisse anzustreben. Diese hermetische Brandmauer ist sozusagen ein undemokratischer Verdachtsfall, weil sie politische Gleichheit einschränkt. In der repräsentativen Demokratie erfolgt demokratische Teilhabe der Wähler über die von ihnen gewählten Parteien. Dazu müssen diese im Parlament die gleichen Chancen haben, Entscheidungen zu beeinflussen – verstanden als gleiche Teilhabechancen innerhalb fairer Regeln, nicht als gleiche Erfolgsaussichten. Diese gleichen Teilhabechancen hat die AfD derzeit grundsätzlich nicht. Sie kann nur „überflüssiger“ Teil übergroßer Mehrheiten mit anderen Parteien sein – oder mit anderen Parteien aufseiten der unterlegenen Minderheit stehen. Den Ausschlag für eine Entscheidung darf sie niemals geben. Jede potenzielle exklusive Mehrheit wird – unbesehen der Abstimmungsinhalte – allein dadurch unmöglich, dass auch AfD-Abgeordnete ihre Hand dafür heben.

Eine thematische Brandmauer wäre für Vertreter einer liberalen Demokratie gleichwohl zu rechtfertigen, wenn dadurch eine Mehrheit für eine moralisch inakzeptable Entscheidung verhindert würde – mit der Fußnote, dass nun einmal häufig umstritten ist, was moralisch (in-)akzeptabel ist. Anhänger eines elektoralen Demokratiemodells können guten Gewissens eine Brandmauer stützen, wenn diese verhindert, dass die politische Gleichheit der Bürger unterminiert wird – etwa durch ein Gesetz, das die politischen Beteiligungsrechte „nicht-assimilierter Staatsbürger mit Migrationshintergrund“ einschränkt. Wenn sich jedoch eine Mehrheit zu Grunderwerbsteuer, Rundfunkbeitrag oder Kernenergie formiert, sind Anhänger der elektoralen wie der liberalen Demokratiekonzeption bei der Rechtfertigung einer (hermetischen) Brandmauer blank, denn auch die Wählerinnen und Wähler der AfD haben in diesen Fragen legitime Interessen – die aber durch die Brandmauer keine Berücksichtigung finden.

Undemokratischer Verdachtsfall

Wer nun die hermetische Brandmauer kritisiert und diese auch noch provokant im verdrehten Verfassungsschutzdeutsch als „undemokratischen Verdachtsfall“ bezeichnet, muss sich womöglich fragen lassen, warum noch niemand diese große Ungerechtigkeit erfolgreich vor das Bundesverfassungsgericht getragen hat. Die Antwort: Der normativ besonders problematische Teil der Brandmauer ist auch besonders gut versteckt. Denn zunächst lenkt der gleiche Zählwert der Stimmen der AfD im Parlament davon ab, dass ihr Erfolgswert gegenüber anderen Parteien gemindert ist. Selbstverständlich werden alle Stimmen der AfD-Abgeordneten gezählt und gleich gewichtet – es gilt ganz urdemokratisch: one MdB, one vote. Die Brandmauer führt aber dazu, dass die Stimmen der AfD-Abgeordneten niemals den Ausschlag für eine Entscheidung geben können.

Der Lärm um die wenigen Ausnahmen bestätigt diese Regel. Im September 2023 beispielsweise setzte die (damals noch oppositionelle) Thüringer CDU mit den Stimmen der AfD einen Gesetzentwurf zur Senkung der Grunderwerbsteuer durch, ein Anliegen aus dem CDU-Wahlprogramm. Offensichtlich gab es hier inhaltliche Schnittmengen zwischen beiden Fraktionen. Die Leitmedien der Republik kritisierten diesen Tabubruch harsch; der Ministerpräsident der überstimmten rot-rot-grünen Minderheitsregierung, Bodo Ramelow, beklagte einen „Pakt mit dem Teufel“. Am 29. Januar 2025 erlangte ein Entschließungsantrag der Unionsfraktion zur Begrenzung der Asyleinwanderung im Bundestag gemeinsam mit der AfD eine Mehrheit. Die Empörung war noch größer, und selbst die siegreiche Urheberin des Antrags war niedergeschlagen. Oppositionsführer und Kanzlerkandidat Friedrich Merz bedauerte diese Mehrheit ausdrücklich – nicht etwa wegen des Abstimmungsinhaltes, den er für das „Richtige“ hielt, sondern weil die Mehrheit nur mit der AfD zustande gekommen war. Jedoch bedeuten Schnittmengen zwischen der AfD und anderen Parteien über das, was „richtig“ ist, nicht unbedingt Deckungsgleichheit ihrer Positionen. Die AfD vertritt oft deutlich radikalere (und nicht mehrheitsfähige) Positionen, gerade in der Migrationspolitik. Mit der Union war sie sich am 29. Januar 2025 aber darüber einig, in welche Richtung der geltende Status quo verschoben werden sollte. Umfragen kann man entnehmen, dass auch eine Mehrheit der Bevölkerung diese Verschiebung seinerzeit befürwortete.

Jenseits dieser Ausnahmen werden Abstimmungssituationen angestrengt vermieden, in denen sich mehrheitsfähige Schnittmengen mit der AfD in einer Entscheidung manifestieren könnten. Dies benachteiligt zwangsläufig die Wähler der AfD. Wie man mit einer Partei umgeht, so geht man in der repräsentativen Demokratie unweigerlich auch mit ihren Wählerinnen und Wählern um. Diese sind in Plädoyers für die Brandmauer ohnehin erstaunlich abwesend. Sie figurieren allenfalls als verführte oder fehlgeleitete Masse, weniger als politisch Gleiche. Die hermetische Brandmauer benachteiligt sogar Wähler, die gar nicht AfD gewählt haben – nämlich dann, wenn einzelne ihrer Anliegen in Parlamenten ohne Brandmauer mehrheitsfähig wären. Dass sich unter diesen Wählern überproportional viele Ostdeutsche, Arbeiter und Niedrigqualifizierte finden, ist zusätzlich misslich, handelt es sich doch um Menschen, die sich ohnehin vom politischen System vernachlässigt fühlen, objektiv teils schlechter repräsentiert sind und von der AfD auch deskriptiv, also mit Blick auf Beruf oder Bildung ihrer Politiker, besser abgebildet werden. Politische Gleichheit sollte an verschiedenen Stellen des politischen Systems sichtbar werden, damit sich die Bürger auch als politisch Gleiche erkennen können.

Der demokratische Defekt des hermetischen Ausschlusses der AfD wird noch umfassender durch den Koalitionszwang verdeckt. Die Bundesrepublik hat, anders als etwa die nordischen Länder, keine Tradition wechselnder parlamentarischer Mehrheiten. Üblicherweise wird eine einzige feste Koalition vereinbart, die alle Gesetzgebungsmehrheiten vorwegnimmt und jede Oppositionspartei davon ausschließt. Passend zu dieser schon immer und zunehmend zwanghaft geübten Praxis wird die Brandmauer zuvorderst als Ausschluss der AfD von jeder Regierungskoalition gedacht – mit der Folge, dass die AfD immer auf die Oppositionsbänke verwiesen wird. Ihre permanenten Abstimmungsniederlagen sind dadurch vom völlig üblichen Ausschluss aller Oppositionsparteien durch die Regierungskoalition nicht zu unterscheiden. Im Bundestag müssen derzeit etwa auch Grüne und Linke ertragen, dass ihre eigenen Gesetze an der schwarz-roten Regierungsmehrheit scheitern.

Wurde hier gerade ein argumentativer Taschenspielertrick bemüht, der die Kritik am Ausschluss der AfD aus einer hypothetischen Welt wechselnder Mehrheiten herleitet? Nicht ganz. Denn bereits die kommunizierte pauschale Ausgrenzung der AfD durch die anderen Parteien kann nicht spurlos an der demokratischen Teilhabe ihrer Wähler vorübergehen. Hinzu kommt, dass alle anderen Parteien – mit Einschränkungen im Fall der Linken – grundsätzlich als Koalitionspartner infrage kommen. Grüne und Linke werden zudem auch als derzeitige Oppositionsparteien ihre Vorstellungen einbringen können, wenn bei der Reform der Schuldenbremse ihre Stimmen für eine verfassungsändernde Mehrheit gebraucht und gesucht werden. Und schließlich verbaut die Brandmauer den Weg in eine von manchem favorisierte hypothetische Welt, in der flexible Mehrheiten die Komplexität eines fragmentierten Parteiensystems demokratischer und pragmatischer in Entscheidungen übersetzen. Eine mögliche Minderheitsregierung der Union, die mit wechselnden Mehrheiten regiert, gilt vielen jedoch als naiv bis gefährlich, weil die AfD hier Teil einiger thematischer Mehrheiten wäre.

Warum die Brandmauer politisch kontraproduktiv ist

Die hermetische Brandmauer verursacht auch einen politischen Kollateralschaden. Demokratische Parteien stehen ständig in einem Dilemma zwischen Einigkeit und Unterscheidbarkeit. Einerseits müssen sie hinreichend einig sein, um Entscheidungen treffen zu können. Dazu müssen sie ihre Minderheitenpositionen in mehrheitsfähige Kompromisse und damit demokratisch legitimierte Entscheidungen überführen. Andererseits sollen die Parteien dabei aber unterscheidbar und attraktiv für ihre Wähler bleiben. Leider nehmen viele Wähler Kompromisse als Abkehr von den ursprünglichen Überzeugungen, wenn nicht gar als Verrat an den eigenen Prinzipien wahr – die Akzeptanz von Pluralismus und abweichenden Meinungen scheint uns nicht in die Wiege gelegt worden zu sein. Dies fällt vor allem Regierungsparteien auf die Füße. Es scheint inzwischen eine politische Gesetzmäßigkeit zu sein, dass sie im Laufe ihrer Regierungstätigkeit an Popularität und Stimmen verlieren. Je größer die Meinungsunterschiede sind, die politische Parteien überbrücken müssen, desto höher sind offenbar die politischen Kosten von Kompromissen. Der deutsche Fetisch für das Koalitionskorsett maximiert diese Kosten, da man sich darin in nahezu jeder Frage zu einem Kompromiss quälen muss.

Im zersplitterten Parteiensystem mit Brandmauer und erstarkender AfD explodieren diese Kosten. Diesseits der Brandmauer müssen sich nun immer mehr Parteien in Koalitionen mit Einigungszwang zusammenraufen. Wenn sich nun aber schwarz-grüne, schwarz-rote, Kenia-Koalitionen (Union, SPD und Grüne) und demnächst in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern vielleicht eine Anti-AfD-Allparteienkoalition auf Kompromisse in der Integrations- und Migrationspolitik einigen müssen, wird es einerseits schwer, diese Einigkeit überhaupt herzustellen. Der unvermeidbare Streit wird an der Reputation der beteiligten Parteien kratzen, wie die gescheiterte Ampel-Koalition auf Bundesebene eindrucksvoll belegt hat. Und wenn die Kompromisse dann endlich geschmiedet sind, bleibt andererseits viel Unterscheidbarkeit auf der Strecke.

Die Brandmauer ist daher vor allem auch für die Union eine Gefängnismauer. Trotz zahlreicher tiefgreifender Meinungsverschiedenheiten (etwa in Sachen Europäischer Integration oder zum Umgang mit Russland) bestehen durchaus thematische Schnittmengen mit der AfD, zum Beispiel in der Migrationspolitik – nicht im Sinne identischer Positionen, aber mit Blick auf die grobe Richtung von Politik. Dort wären Kompromisse für die Union billiger zu haben als in anderen Konstellationen. Die Brandmauer zwingt die Union zu Dauerkompromissen mit den Parteien zu ihrer Linken. Sie wird dadurch vor allem für rechtskonservative Wähler unattraktiv und auch unglaubwürdig, wenn die normativen Prämissen der hermetischen Brandmauer nicht geteilt werden. In einem ähnlichen Dilemma steckte übrigens vor Jahren die SPD, als häufig linke Mehrheiten mit Grünen und PDS beziehungsweise Linkspartei zwar vorhanden, aufgrund des selbst auferlegten und von der Union befeuerten Kooperationsverbots (Stichwort: „Rote Socken“) aber unverfügbar waren. Jede hier geäußerte Kritik ist vollständig auf die damalige und noch heute von der Union aufrechterhaltene „Brandmauer nach links“ übertragbar.

Zugleich besteht kein Zweifel daran, dass die Wählerinnen und Wähler die Union massiv abstrafen würden, wenn sie eine Koalition mit der AfD einginge; vermutlich würde sie als Partei daran zerbrechen. Die Kombination aus Koalitionszwang und Regierungsbeteiligung der AfD wäre auch das schlechteste aller Szenarien: Ausgestattet mit Veto- und Agendamacht, die sich Koalitionsparteien zugestehen müssen, könnte die AfD zahlreiche ihrer radikalen Forderungen realisieren. Dass dabei auch die Institutionen und Normen einer elektoralen Demokratie beschädigt werden könnten, ist ausweislich der Äußerungen ihrer Politiker und deren Sympathien für Putin, Trump oder Orbán durchaus zu befürchten.

Vielschichtiger fallen die Vermutungen hinsichtlich eines Mittelwegs aus. Lässt man die Union zum Beispiel in Befragungsexperimenten eine restriktivere Einwanderungspolitik vertreten oder einzelne eigene Vorschläge gemeinsam mit der AfD abstimmen, deutet sich für die Union zwar nicht unbedingt ein klarer Nettogewinn an; sie verliert einige Wähler nach links, kann dafür aber Wähler von der AfD zurückgewinnen. Wer in der AfD eine Gefahr für die Demokratie sieht, müsste an dieser Aussicht zumindest etwas Gefallen finden.

Überhaupt liegt in einer flexibleren Mehrheitsbildung im Parlament möglicherweise eine salomonische Lösung des Brandmauerproblems. Wie in Skandinavien oder Neuseeland könnten sich die deutschen Parteien darauf verlegen, je nach Thema profilschonende Kompromisse einzugehen und nicht mehr nur entlang der formalen Grenzen von Regierung und Opposition zu kooperieren. Diese auf Themen fokussierte Mehrheitsbildung maximiert politische Gleichheit und minimiert den Profilverschleiß der an Kompromissen beteiligten Parteien. Schließlich hat diese Art der Mehrheitsbildung einen unaufhaltsamen Drang in die Mitte: Radikale Kräfte können zu Politikverschiebungen beitragen, aber kaum ihre extremen (weil nicht mehrheitsfähigen) Originalpositionen durchsetzen. Björn Höcke, Alice Weidel und Co. säßen auch nicht notwendigerweise in Ministerien oder Staatskanzleien. Die nordischen Länder zeigen, wie überraschend weitreichend Regierung und parlamentarische Mehrheiten voneinander entkoppelt werden können. Bisher scheinen diese Länder, die sich auf das vermeintliche Abenteuer flexibler Minderheitsregierungen einlassen, nicht in Instabilität oder gar Rechtsautoritarismus abzudriften.

Es gibt keinen Beweis dafür, dass diese brandmauerlose thematische Mehrheitsbildung die Demokratie rettet (wenn sie denn vor der AfD gerettet werden muss) und Parteiensystem sowie Wählermärkte wieder geraderückt, wobei es im Auge des Betrachters liegt, was „gerade“ ist. Angesichts der demokratischen Defekte der Brandmauer und ihrer Ineffektivität erscheint das Experiment aber lohnenswert. Bevor man im Osten der Republik möglicherweise mit absoluten AfD-Mehrheiten konfrontiert ist, wäre es überlegenswert, nach den kommenden Landtagswahlen flexible Mehrheitsbildungen in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern zu erproben.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Vgl. Robert A. Dahl, On Democracy, New Haven 1998.

  2. Vgl. Adam Przeworski, Who Decides What Is Democratic?, in: Journal of Democracy 3/2024, S. 5–16.

  3. Vgl. Steffen Ganghof, Politische Gleichheit und echte Mehrheitsdemokratie. Über die normativen Grundlagen institutioneller Arrangements, in: Zeitschrift für Politikwissenschaft 3/2005, S. 741–763.

  4. Vgl. Werner Krause/Denis Cohen/Tarik Abou-Chadi, Does Accommodation Work? Mainstream Party Strategies and the Success of Radical Right Parties, in: Political Science Research and Methods 1/2023, S. 172–179.

  5. Vgl. Diane Bolet/Florian Foos, Media Platforming and the Normalisation of Extreme Right Views, in: British Journal of Political Science 2025, Externer Link: https://doi.org/10.1017/S0007123425000195.

  6. Vgl. Philip Manow, Unter Beobachtung. Die Bestimmung der liberalen Demokratie und ihrer Freunde, Berlin 2024.

  7. Vgl. Vicente Valentim, The Normalization of the Radical Right: A Norms Theory of Political Supply and Demand, Oxford 2024.

  8. Vgl. Anthony McGann, The Logic of Democracy. Reconciling Equality, Deliberation, and Minority Protection, Ann Arbor 2006.

  9. Vgl. Justus Bender, Was will die AfD? Eine Partei verändert Deutschland, München 2025, S. 210.

  10. Vgl. Lea Elsässer/Svenja Hense/Armin Schäfer, „Dem Deutschen Volke“? Die ungleiche Responsivität des Bundestags, in: Zeitschrift für Politikwissenschaft 2/2017, S. 161–180.

  11. Vgl. Nikolas Dietze, Lokale Repräsentationsspezifika der AfD im Vergleich: Klassenfragen im Kontext der sachsen-anhaltinischen Kommunalwahl 2024, in: ZRex – Zeitschrift für Rechtsextremismusforschung 2/2025, S. 163–179.

  12. Vgl. Jane Mansbridge, Should Blacks Represent Blacks and Women Represent Women? A Contingent Yes, in: The Journal of Politics 3/1999, S. 628–657.

  13. Vgl. Christian Stecker, Ohne Koalitionskorsett und Brandmauern. Wie flexible Mehrheiten die Demokratie stärken, Frankfurt/M.–New York 2026 (i.E.).

  14. Vgl. David Fortunato, The Cycle of Coalition: How Parties and Voters Interact Under Coalition Governance, Cambridge 2021.

  15. Vgl. Heike Klüver/Jae-Jae Spoon, Helping or Hurting? How Governing as a Junior Coalition Partner Influences Electoral Outcomes, in: The Journal of Politics 4/2020, S. 1231–1242.

  16. Vgl. Robin Alexander, Letzte Chance. Der neue Kanzler und der Kampf um die Demokratie, München 2025.

  17. Vgl. Lian Walke/L. Constantin Wurthmann, Koalitionen mit der AfD? Determinanten der Präferenzbildung in Ost- und Westdeutschland vor der Bundestagswahl 2021, in: Zeitschrift für Vergleichende Politikwissenschaft 3/2025, S. 401–426.

  18. Vgl. Christian Stecker/Martin Gross/Christina-Marie Juen, The Cordon Dilemma. How Voters Evaluate Cooperation with the Far-Right in Parliament, unveröffentlichtes Manuskript, 2025.

  19. Vgl. Hugh Ward/Albert Weale, Is Rule by Majorities Special?, in: Political Studies 1/2010, S. 26–46.

Lizenz

Dieser Text ist unter der Creative Commons Lizenz "CC BY-NC-ND 3.0 DE - Namensnennung - Nicht-kommerziell - Keine Bearbeitung 3.0 Deutschland" veröffentlicht. Autor/-in: Christian Stecker für Aus Politik und Zeitgeschichte/bpb.de

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ist Professor für das Politische System Deutschlands und den Vergleich politischer Systeme an der Technischen Universität Darmstadt.