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Kritik des Pazifismus

Herfried Münkler

/ 16 Minuten zu lesen

Ob Frieden durch intentionale Moral gestiftet werden kann, ist keineswegs sicher. Uneingeschränkter Pazifismus hat den Krieg historisch praktisch nie verhindern können. Stattdessen sollten wir unsere Hoffnungen auf Ordnungen der funktionalistischen Friedenssicherung setzen.

Die Jahrzehnte nach großen Kriegen, zumal solchen, in denen die militärische Gewalt nicht nur als Mittel zur Durchsetzung politischer Ziele diente, sondern sich, wie etwa im Dreißigjährigen Krieg, von ihren politischen Vorgaben entfernte und verselbstständigte – oder auch die Zeit nach dem Ersten und Zweiten Weltkrieg, als die Entwicklung und der Einsatz neuer Waffensysteme das Kriegsgeschehen in einer bis dahin unvorstellbaren Weise entgrenzt hatten –, waren und sind Hochzeiten des Pazifismus im Sinne einer ausgeprägten Priorisierung des Friedens gegenüber allen anderen Werten. Forderungen nach Frieden, die auf menschliche Friedfertigkeit abzielen, fließen dann mit politisch-organisatorischen Bemühungen um eine strukturelle Begrenzung der Kriegswahrscheinlichkeit zusammen. Dies sind zugleich Perioden, in denen kaum jemand gegen den Pazifismus argumentiert, weil tendenziell alle, die zu einer begründenden Argumentation fähig sind, für den Frieden und gegen den Krieg sind.

Beschäftigt man sich jedoch etwas genauer mit der Priorisierung des Friedens im Pazifismus, so zeigen sich darin fundamentale Differenzen: Einige treten für den Frieden im Sinne der Formel des spätrömischen Militärschriftstellers Vegetius ein, wonach, wer den Frieden wolle, stets auf Krieg vorbereitet sein müsse („si vis pacem, para bellum“), was man auch als Friedenssicherung durch Abschreckung bezeichnen kann. Andere setzen auf die Organisation von Gewaltlosigkeit bei der Klärung strittiger politischer Fragen, also auf Schiedsgerichte und Schlichtungsstellen, die als Agenturen der Friedenssicherung dienen und an die Stelle der Austragung von Konflikten mit militärischen Mitteln treten sollen. Und wiederum andere sehen in einem uneingeschränkten Gewaltverzicht der Politik das einzige verlässliche Mittel gegen die Neigung der großen Mächte, immer wieder zum Krieg als Mittel der Willensdurchsetzung zu greifen. Im Ergebnis heißt das: Immer, wenn der Pazifismus im Begriff steht, politisch einflussreich zu werden, wird er zu einem Containerbegriff, einem Sammelbehälter, in dem Unterschiedliches zusammengeworfen wird. Das hat die paradoxe Folge, dass dann, wenn tendenziell alle Pazifisten sind, keiner so recht sagen kann, auf welchem Weg das Ziel des Friedens eigentlich erreicht werden soll. Das ist das politische Dilemma des Pazifismus.

Da eine kritische Befassung mit Containerbegriffen wegen deren Heterogenität nicht möglich ist, kommt man, so die zweite Vorbemerkung, um eine begrifflich-sachliche Begriffsverengung nicht herum. Unter Pazifismus wird hier darum nicht das bloße Wollen des Friedens, sondern die uneingeschränkte Priorisierung des Friedens als Ziel verstanden, unbeschadet aller damit verbundenen „Kosten“, wie politischer Selbstschwächung, Inkaufnahme ökonomischer Nachteile und Verzicht auf Gegengewalt im Falle einer persönlichen Bedrohung. Das individuelle Agieren, sei es nun religiös, moralisch oder politisch motiviert, tritt damit ins Zentrum des Begriffs und grenzt ihn gegen alle anderen Bemühungen um den Frieden ab. Pazifismus ist damit der direkte und symmetrische Gegenbegriff zu Bellizismus, der den Krieg, zumindest die Androhung von Kriegsgewalt, als Instrument politischer Interessenverfolgung präferiert. Während der Pazifismus mit dem Wohl der gesamten Menschheit argumentiert, hebt der Bellizismus auf die partikularen Interessen einzelner Mächte ab. Der Bellizismus verachtet den Pazifismus als eine Politik der Schwäche.

Eine dritte Vorbemerkung bezieht sich auf den Begriff der Kritik. Hier ist zu unterscheiden zwischen dem, was Kant unter Kritik verstanden hat, und dem, was von Hegel, der Hegelschen Schule und von Marx als Kritik bezeichnet worden ist. Kant ging es in seinen drei großen „Kritiken“ um eine Reichweitenbestimmung dessen, was vonseiten der reinen Vernunft, der praktischen Vernunft und der Urteilskraft mit Gründen ausgesagt werden kann, also um eine Begrenzung der Vernunft gegenüber dem, was mit philosophischen Argumenten nicht begründet werden kann. Hegel und die ihm Folgenden dagegen haben Kritik im Sinne von Negation verstanden und ihr damit eine Wirkung attestiert, durch die dem der Kritik Verfallenen der Einfluss auf das reale Geschehen entzogen werden sollte. Kritik wird damit als ein zentrales Element des Fortschreitens der Menschheit angesehen. Im Folgenden wird der Kritikbegriff ausschließlich im kantschen Sinn verwendet, also als Versuch, die Reichweite des Pazifismus und seiner Argumente im Sinne einer individuellen Entscheidung mit dem Anspruch, politisch folgenreich zu sein, abzuschreiten. Dabei geht es weniger um die individuelle Motivation als um ihren Anspruch, mehr als bloß eine persönliche Entscheidung für sich selbst zu sein und durch sie Einfluss auf andere auszuüben. Die individuelle Entscheidung soll zu einem politischen Faktor werden.

Vier Typen der Friedensordnung jenseits der Imperative eines eng definierten Pazifismus

Eine erste Reichweitenbegrenzung des Pazifismus beruht auf dem Umstand, dass die mit dem Imperativ der Intentionalität argumentierenden Pazifisten keineswegs die Monopolisten der Friedensstiftung sind, sondern dass sich mindestens vier Friedensordnungen beschreiben lassen, die gerade nicht auf einer ausgeprägten Friedensgesinnung beruhen, sondern aus Mächtekonstellationen und Mechanismen erwachsen, die ohne religiöse oder moralische Imperative auskommen und insofern zum dezidierten Pazifismus konkurrierende Modelle der Friedensordnung darstellen: die friedenssichernde Übermacht eines Großreichs – eine Vorstellung, der zurzeit die Anhänger von US-Präsident Trump folgen; die rationale Konstruktion von Kräften und Gegenkräften, die sich wechselseitig in Schach halten; die Herstellung eines Vertragssystems, das die großen Mächte bindet; und schließlich die demokratische Ordnung im Innern der Staaten. Diese Modelle kommen ohne moralische Intentionen der politischen Akteure aus, wie sie im Zentrum eines dezidierten Pazifismus stehen.

Imperiale Friedensordnung

Der erste Typ von Friedensordnung ist der großer Imperien, die ganzen Epochen den Namen geben: Pax Romana, Pax Mongolica, Pax Britannica und schließlich Pax Americana – um nur die wichtigsten zu nennen. In den von Imperien kontrollierten Räumen herrscht Frieden, freilich ein Frieden, der zumeist mit Unfreiheit und Unterdrückung sowie Ausbeutung verbunden ist. Außerdem ist dieser Frieden auf den Binnenraum der imperialen Strukturen begrenzt, während an den Außengrenzen des Imperiums ständig kleinere (und mitunter auch große) Kriege geführt werden. Ob man eine solche Friedensordnung schätzt und auf ihren Fortbestand setzt oder sie ablehnt und bekämpft, hängt davon ab, um wie viel höher man den Frieden als Freiheit und Selbstbestimmung schätzt. Die Befreiungsbewegungen des 19. Jahrhunderts in Lateinamerika, von denen die spanische und portugiesische Herrschaft über den Halbkontinent beendet wurde, sowie die ein Jahrhundert später erfolgreichen Anhänger der Entkolonialisierung Afrikas und Südostasiens haben ihre Befreiung von den europäischen Kolonialmächten für wertvoller gehalten als den Fortbestand eines von den Kolonialmächten mit den Methoden der Repression gesicherten Friedens. Sie waren allesamt, sieht man einmal von dem Ausnahmefall Mahatma Gandhi ab (der es freilich mit den Briten und nicht etwa mit einem Stalin, Hitler oder Putin zu tun hatte), keine Pazifisten, sondern setzten auf eine notfalls auch gewaltsame Befreiung aus der Machtsphäre der europäischen Imperien. Sie konnten dabei, wie etwa Frantz Fanon, zu bellizistischen Apologeten der Gewalt werden. Auch in ihrem Fall zeigt sich, dass strikter Pazifismus auf einer Werteabwägung beruht, bei der Freiheit, Selbstbestimmung und die Beendigung von brutaler Ausbeutung dem Verzicht auf Gewalt untergeordnet werden.

Das heißt jedoch nicht, dass Pazifisten deswegen in das Regime der Unterdrückung und Ausbeutung einwilligen. Sie lehnen nur dessen gewaltsame Beseitigung in Form eines Befreiungskrieges ab. Formen gewaltfreien Widerstands sind durchweg mit pazifistischen Überzeugungen vereinbar. Diese setzen darauf, dass durch die einseitige Gewaltausübung des Regimes gegen Demonstrierende und Streikende dessen Sicherheitskräfte mit der Zeit demoralisiert werden, bis sie den Dienst verweigern. Der Zusammenbruch des äußeren Rings, der das Sowjetimperium ereilte – mit dem Mauerfall in Berlin am 9. November 1989 beginnend und nur im Falle Rumäniens mit bewaffneten Auseinandersetzungen verbunden –, ist das prominenteste Beispiel einer solchen Entwicklung.

Es wäre indes falsch, die schon bald so bezeichnete „friedliche Revolution“ in Mittel- und Osteuropa als pazifistische Antwort auf repressive Gewalt zu verallgemeinern. Die Ereignisse von 1989 waren in ihrem Verlauf von konkreten historischen Bedingungen abhängig: dem desolaten wirtschaftlichen Zustand der Sowjetunion sowie ihrer Satelliten, der Erklärung Michail Gorbatschows, dass die Sowjetarmee sich an der Niederschlagung von Demonstrationen nicht beteiligen werde, und dem Zweifel der diversen nationalen Führungen daran, dass die bewaffneten Kräfte ihrer Staaten entsprechenden Befehlen auch folgen würden. Die friedliche Revolution war eher eine Ausnahme als die Regel, wie man an der gewaltsamen Niederschlagung der Proteste gegen den Wahlbetrug Alexander Lukaschenkos in Belarus 2020 und 2021 oder der brutalen Unterdrückung der Protestbewegungen gegen das Mullahregime im Iran sehen kann. Der Erfolg einer pazifistischen Vorgaben folgenden Widerstandsbewegung ist somit von Konstellationen abhängig, die kontingent sind und auf die die Pazifisten selbst keinen Einfluss haben. Sie beruhen obendrein auf einer „heroischen“ Opferbereitschaft der Demonstrierenden, die in einem gewissen Widerspruch zu den pazifistischen Imperativen steht, wenn man nicht den Heroismus des Erduldens, also das Martyrium, als einzig legitimen Heroismus ansehen will.

Gleichgewichtssysteme als Friedensordnungen

Ein anderer Typ von Friedensordnung beruht auf einem sich mechanisch ausbalancierenden System von Staaten, das so beschaffen ist, dass keine der beteiligten Mächte in der Lage ist, einen anderen Staat niederzuwerfen und sich große Teile seines Territoriums einzuverleiben, weil dann alle anderen dem System angehörenden Mächte dem Unterliegenden zu Hilfe kommen – wenn nicht eine Mehrheit der Staaten sich dahingehend verabredet, den angegriffenen Staat unter sich aufzuteilen. Das war im 18. und 20. Jahrhundert bei den Teilungen Polens der Fall. Um Letzteres zu verhindern, muss das System so konstruiert sein, dass eine relevante Mehrheit der ihm angehörenden Mächte kein Interesse am Verschwinden eines Staates hat, sondern im Gegenteil ihre eigenen Interessen durch den Fortbestand des Angegriffenen gewährleistet sieht und ihm deswegen zu Hilfe kommt. Alles hängt somit an einer entsprechend austarierten Konstruktion des Gleichgewichtssystems beziehungsweise an einer Balance des Systems durch ein „Zünglein an der Waage“. Nicht die Friedensgesinnung der Politiker an der Spitze dieses „Züngleins“, sondern ihre kühle Rationalität und die Orientierung am Funktionieren des Systems ist für die Stabilität der Ordnung ausschlaggebend. Mehr noch: Friedensgesinnung, die eine zur Balance erforderliche Intervention verhindert, ist hier vor allem schädlich und nicht nützlich, wie man an der britischen Appeasementpolitik der 1930er Jahre sehen kann. In einem solchen System, wie es in Europa in Gestalt der Westfälischen Ordnung verwirklicht wurde, sind Pazifisten eher als Störfaktoren denn als friedensfördernde Ratgeber anzusehen.

Zu einem System des ausbalancierten Gleichgewichts der Mächte gehört somit immer auch der Krieg oder die Kriegsbereitschaft als Instrument der Ausbalancierung. In ihr ist der Frieden zwar Norm und Ziel, aber der Krieg ein Mittel, dieses Ziel zu erreichen. Das heißt, dass zwar Niederwerfungs- oder Vernichtungskriege ausgeschlossen sind, nicht aber ein Krieg zur Korrektur von Ungleichgewichten. Solche Kriege wurden – zumeist – im Aufeinandertreffen professioneller Heere entschieden, bei dem eine Beeinträchtigung der Zivilbevölkerung weithin vermieden wurde. Man hat diese Art des Krieges auch als „gezähmte Bellona“ bezeichnet. Es waren dies, mit den napoleonischen Eroberungskriegen verglichen, wenig verlustreiche Kriege, bei denen mehr Soldaten an sich epidemisch ausbreitenden Krankheiten starben, als dass sie der Feindeinwirkung zum Opfer fielen. Nach der Niederringung Napoleons wurde auf dem Wiener Kongress (1814/15) das europäische Gleichgewichtssystem wiederhergestellt, das trotz der italienischen und deutschen Einigungskriege bis zum Beginn des Ersten Weltkriegs politisch gehalten hat. Die europäische Pentarchie von 1648 bis 1914 war zwar keine Friedensordnung, in der es keine Kriege gegeben hätte, aber doch eine Ordnung, in der die Kriege begrenzt waren und nicht eskalierten, weder in räumlicher Ausdehnung noch in zeitlicher Dauer.

Vertragsbasierte und institutionell gesicherte Friedensordnungen

Da solche Gleichgewichtssysteme freilich instabil sind, kam schon früh die Idee auf, man solle nicht nur auf die mechanische Balance der großen Mächte setzen, sondern dieser multipolaren Ordnung durch Verträge, die Entwicklung umfassender Handelsbeziehungen und schließlich die Schaffung internationaler Institutionen zusätzlichen Halt verleihen. Das Problem der Verträge war freilich von Anfang an die Garantie ihrer Beachtung und Einhaltung, die während des Ancien Régimes durch eine entsprechend angelegte Heiratspolitik der Dynastien abgesichert wurden. Doch die Herstellung von Verwandtschaftsbeziehungen zwischen den regierenden Häusern hat, zumal seit dem Aufkommen des Nationalismus, nicht gehalten, was man sich davon versprochen hatte. Komplementär dazu setzte man seit dem 18. Jahrhundert auf wirtschaftliche Verflechtung, doch auch hier sind die großen Erwartungen immer wieder enttäuscht worden, insbesondere beim Ausbruch des Ersten Weltkriegs, den prominente Autoren in Anbetracht des Umfangs der wirtschaftlichen Globalisierung zu Beginn des 20. Jahrhunderts für unmöglich gehalten hatten. Der Fehlschlag der ökonomischen Verflechtung als Garant des Friedens hat dem Pazifismus im Sinne der Intendierung des Friedens unter Verzicht auf politische und/oder wirtschaftliche Umwege neuen Schub verliehen. Ein Pazifismus im oben definierten Sinn bestreitet nämlich, dass man Frieden gleichsam als „Beifang“ politischer Verträge und wirtschaftlicher Verflechtungen dauerhaft sichern könne.

Das Eingreifen der USA in den Ersten Weltkrieg 1917 wurde von US-Präsident Woodrow Wilson als ein im Prinzip pazifistischer Akt begründet, als er erklärte, der Krieg, den er führe, sei ein „war to end all wars“. Dieses Ende aller Kriege sollte durch die Schaffung internationaler Institutionen zur Friedenssicherung garantiert werden, namentlich durch den Völkerbund mit Sitz in Genf. Doch der amerikanische Senat wollte keine dauerhafte Involviertheit in die europäischen Angelegenheiten und lehnte die Mitgliedschaft der USA im Völkerbund ab. Der blieb infolgedessen eine schwache Einrichtung, die Kriege nicht verhindern konnte. Die 1945 gegründeten Vereinten Nationen sollten es besser machen, doch spätestens mit dem Zerfall der Anti-Hitler-Koalition entwickelte sich eine wechselseitige Blockade von Ost und West, die auf dem Veto der Ständigen Mitglieder im Sicherheitsrat beruhte. Auch die Vereinten Nationen schafften es infolgedessen nicht, den Weltfrieden zu sichern, und die zum Schutz des Völkerrechts geschaffenen Strafgerichtshöfe litten und leiden an fehlenden Durchsetzungsmöglichkeiten. Dennoch hat der Pazifismus der Intention in den vergangenen Jahrzehnten große Hoffnungen auf die Vereinten Nationen als Garanten des Friedens gesetzt – und ist dabei von deren fehlender Handlungsfähigkeit immer wieder enttäuscht worden.

Kant und die Theorie des demokratischen Friedens

Bleibt schließlich als viertes Modell die Idee, dass die Unterstellung der Politik unter den Willen des Volkes beziehungsweise der jeweiligen Bürgerschaft dazu führen werde, dass es keine Kriege mehr geben und die Androhung militärischer Gewalt zwecks Durchsetzung politischer Ziele aus dem Arsenal der Staaten verschwinden werde. Dieses Modell hängt – im Unterschied zum vertragsbasierten – nicht an der Durchsetzungsfähigkeit internationaler Institutionen, sondern beruht auf den wohlverstandenen Eigeninteressen des Volkes. Da deren Geltendmachen nur in funktionierenden Demokratien möglich ist, spricht man auch von der Theorie des demokratischen Friedens. Ihr grundlegendes Manko besteht freilich darin, dass bei Weitem nicht alle Staaten Demokratien sind und dass in den vergangenen Jahren die Anzahl autoritärer und autokratischer Systeme stark zugenommen hat. Eine weitere offene Flanke dieser Theorie besteht in der Unterstellung, dass die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung ihre wohlverstandenen Eigeninteressen kennt und diese in kalkülrationaler Kosten-Nutzen-Abwägung zur Geltung bringt. Was dabei unterschätzt wird, ist die Macht des Ressentiments, das eine rationale Interessenverfolgung verhindert.

Am klarsten und deutlichsten ist dieses Modell einer Verfriedlichung der zwischenstaatlichen Beziehungen durch die republikanische Verfassung in Kants Schrift „Zum ewigen Frieden“ entwickelt. Vorwegzuschicken ist, dass Kant seinen „philosophischen Entwurf“ nicht auf moralische Annahmen stützt, wie es der Pazifismus in der Regel tut. Kant gibt vielmehr zu bedenken, dass mitunter die Natur einem Vorhaben zugutekommt, das sonst auf eine Moralität angewiesen wäre, die empirisch indes nicht vorhanden ist. Für die Stiftung einer republikanischen Verfassung, so Kant, würden viele behaupten, dass ein „Staat von Engeln“ angenommen werden müsse, weil Menschen „mit ihren selbstsüchtigen Neigungen einer Verfassung von so sublimer Form nicht fähig wären“. Es komme aber darauf an, die „im Vermögen der Menschen“ befindlichen Kräfte „so gegeneinander zu richten, daß eine die anderen in ihrer zerstörenden Wirkung aufhält, oder diese aufhebt, so daß der Erfolg für die Vernunft so ausfällt, als wenn beide gar nicht da wären, und so der Mensch, wenngleich nicht ein moralisch-guter Mensch, dennoch ein guter Bürger zu sein gezwungen wird“. In Anbetracht dessen sei die Stiftung einer republikanischen Verfassung „selbst für ein Volk von Teufeln (so sie nur Verstand haben)“ möglich. Das ist zugleich die Kritik an einem Pazifismus, der die friedliche Gesinnung der Menschen als Voraussetzung des Friedens ansieht. Kant vertraut auf institutionelle Arrangements, macht deren Wirksamkeit aber davon abhängig, dass die Betreffenden stets ihre Interessen im Auge haben und diese kalkülrational verfolgen.

Des Weiteren lehnt er die Errichtung einer Universalmonarchie als Friedensgarant, wie sie von Pazifisten häufig ins Spiel gebracht wird, entschieden ab, weil diese auf einen „seelenlosen Despotismus“ hinauslaufe, der zuletzt in Anarchie verfalle. Er konstatiert, dass es „das Verlangen jedes Staates (oder seines Oberhaupts) [ist], auf diese Weise sich in den dauernden Friedenszustand zu versetzen, [so] daß er, wo möglich, die ganze Welt beherrscht“. Es ist die Idee des imperialen Friedens, die Kant hier entschieden ablehnt und von der er annimmt, sie könne infolge „der Verschiedenheit der Sprachen und Religionen“ auch nicht verwirklicht werden.

Sprachen und Religionen trennen die Menschen; sie befördern „den wechselseitigen Hass“ und sind „ein Vorwand zum Kriege“. Doch die „anwachsende Kultur“ und die Einwilligung der Menschen in Prinzipien ermöglichen einen Frieden, „der nicht, wie jener Despotism (auf dem Kirchhofe der Freiheit), durch Schwächung aller Kräfte, sondern durch ihr Gleichgewicht, im lebhaftesten Wetteifer derselben, hervorgebracht und gesichert wird“. Nichts lehnt Kant so entschieden ab wie einen Frieden durch die Errichtung eines Welt- oder Völkerstaates oder in Form von Imperien. Vielmehr setzt er auf ein System des Gleichgewichts, in dem die republikanische Verfassung an die Stelle der mechanischen Balancierung als Garant der Ordnung tritt.

Auch hier vertraut Kant auf den wechselseitigen Eigennutz: „Es ist der Handelsgeist, der mit dem Kriege nicht zusammen bestehen kann, und der früher oder später sich jedes Volks bemächtigt.“ Und „weil (…) unter allen, der Staatsmacht untergeordneten, Mächten (Mitteln) die Geldmacht wohl die zuverlässigste sein möchte, so sehen sich Staaten (freilich wohl nicht eben durch Triebfedern der Moralität) gedrungen, den edlen Frieden zu befördern, und, wo auch immer in der Welt Krieg auszubrechen droht, ihn durch Vermittlungen abzuwehren, gleich als ob sie deshalb in beständigen Bündnissen ständen; (…) Auf die Art garantiert die Natur, durch den Mechanism in den menschlichen Neigungen selbst, den ewigen Frieden.“ Eine deutlichere Absage an den intentionalen Pazifismus der Moralität ist kaum möglich.

Intentionalistischer und politischer Pazifismus

In den meisten der hier vorgestellten Ordnungen ist ein politisches Wollen des Friedens möglich, zumindest nicht schädlich, aber es ist nicht zwingend, dass damit Frieden erreicht werden kann. Es ist diese funktionalistische Friedenssicherung, die mit der unbedingten Intentionalität des Pazifismus im engeren Sinn konkurriert. Der intentionalistische Pazifismus ist, streng genommen, eine Selbstverpflichtung moralischer Art, die in der Priorisierung des Friedens gegenüber allen anderen Werten, von der Freiheit bis zur Solidarität mit anderen, nur für den Einzelnen selbst gilt und von ihm im Hinblick auf die Wirkung seines Tuns ständig überprüft werden muss. Ein solcher Pazifismus kann, sobald er nicht nur vereinzelt auftritt, sondern von ganzen Gruppen praktiziert wird, freilich zu einem politischen Problem werden. So sah sich der Kirchenvater Aurelius Augustinus unter dem Eindruck der das Römische Reich im Westen überrennenden germanischen Stammesverbände genötigt, das christliche Friedensgebot zu relativieren, um den Vorwurf zurückzuweisen, die Christen seien am Niedergang Roms schuld. Er unterschied zwischen civitas Dei und civitas terrena, dem göttlichen und dem weltlichen Reich, und bezog das Friedensgebot der Evangelien wesentlich auf das göttliche Reich, während im weltlichen Reich mitunter auch Krieg geführt werden müsse, um den Frieden zu bewahren oder wiederherzustellen. Martin Luther ist ihm in seinen Schriften zur Frage, ob Kriegsleute im „seligen Stand“ sein könnten, weitgehend gefolgt. In der Folge ist der uneingeschränkte Pazifismus zunächst in einige Sekten zurückgedrängt worden und dabei zu einem religiösen Eskapismus geworden.

Vom intentionalistischen ist ein politischer Pazifismus zu unterscheiden, der durch Aufrüstung oder Kriegsrhetorik die Funktionsmechanismen der oben beschriebenen Friedensordnungen bedroht sieht, wie das bei den Demonstrationen der 1980er Jahre gegen den Nachrüstungsbeschluss der Nato der Fall war. Das ist dann keine Frage einer moralgetriebenen persönlichen Entscheidung mehr, sondern eine der politischen Urteilsfähigkeit, die ihrerseits durch spätere Überprüfung evaluiert werden kann – und zwar im Hinblick darauf, ob sie den Funktionsmechanismen einer bestehenden Ordnung des Friedens entsprochen hat, sie gestärkt oder aber geschwächt hat. Da Letzteres nicht ausgeschlossen werden kann, ist auch denkbar, dass Pazifisten durch ihr Eintreten für den Frieden die Chancen zu dessen Bewahrung verringern. Wie es Konversionen zum Pazifismus gibt, gibt es auch solche vom Pazifismus weg, besonders viele in den späten 1930er Jahren, als erkennbar wurde, dass Hitler sich nicht durch eine Politik des Appeasement pazifizieren ließ. Die überzeugte Pazifistin Simone Weil etwa sprach 1943 im Londoner Exil von „meinem verbrecherischen Irrtum vor 1939 über die pazifistischen Kreise und ihr Handeln“ und erklärte die Verteidigung von Demokratie und Freiheit zur existenziellen Pflicht. Damit war sie keine Pazifistin mehr.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Zur Brutalisierung im Dreißigjährigen Krieg und zur darauffolgenden Friedenssehnsucht vgl. Herfried Münkler, Der Dreißigjährige Krieg, Berlin 2017, S. 635ff., S. 679ff. Zu den beiden Weltkriegen vgl. vor allem Ian Kershaw, Höllensturz. Europa 1914 bis 1949, München 2015.

  2. Bei dieser vielzitierten Formel handelt es sich um eine sekundäre Zusammenfassung von Vegetius’ Überlegungen; bei ihm selbst lautet die Formel „qui desiderat pacem, praeparet bellum“. Flavius Renatus Vegetius, Epitome rei militaris, 3. Buch, Prolog.

  3. Vgl. als Überblick das von Kurt Röttgers verfasste Lemma „Pazifismus“ im Historischen Wörterbuch der Philosophie, hrsg. von Joachim Ritter und Karlfried Gründer, Bd. 7, Basel 1979, Sp. 218–230.

  4. Zumeist wird „Militarismus“ als Gegenbegriff zu Pazifismus genannt. Präziser ist indes der Begriff des „Bellizismus“, der nachfolgend verwendet wird.

  5. Das schließt nicht aus, dass die Friedensgesinnung der Herrschenden und Mächtigen als unterstützendes oder initiierendes Element solcher Friedensordnungen ins Spiel kommt.

  6. Dazu ausführlich Herfried Münkler, Imperien. Die Logik der Weltherrschaft – vom Alten Rom bis zu den Vereinigten Staaten, Berlin 2005, S. 128ff.

  7. Vgl. Frantz Fanon, Die Verdammten dieser Erde, Reinbek bei Hamburg 1969.

  8. Dazu Ilko-Sascha Kowalczuk, Endspiel. Die Revolution von 1989 in der DDR, München 2009; Wolfgang Schuller, Die deutsche Revolution 1989, Berlin 2009.

  9. Vgl. die skeptische Rekonstruktion bei Alfred Vagts, Die Chimäre des europäischen Gleichgewichts, in: ders., Bilanzen und Balancen, Frankfurt/M. 1979, S. 131–160.

  10. Vgl. Johannes Kunisch, Von der gezähmten zur entfesselten Bellona, in: ders., Fürst, Gesellschaft, Krieg, Köln u.a. 1992, S. 203–226.

  11. Vgl. mit Blick auf die französische Debatte über Vertragssysteme Olaf Asbach, Die Zähmung der Leviathane. Die Idee einer Rechtsordnung zwischen den Staaten bei Abbé de Saint-Pierre und Jean-Jacques Rousseau, Berlin 2002.

  12. Zu nennen sind hier vor allem der Bankier Johann von Bloch und der britische Journalist Ralph Norman Angell.

  13. Dazu Herfried Münkler, Der Große Krieg. Die Welt 1914–1918, Berlin 2013, S. 653ff.

  14. Dazu Carsten Rauch, Die Theorie des Demokratischen Friedens, Frankfurt/M.–New York 2005; Anna Geis/Harald Müller/Wolfgang Wagner (Hrsg.), Schattenseiten des Demokratischen Friedens, Frankfurt/M.–New York 2007.

  15. Von „Republikanisierung“ ist hier in Anlehnung an Kants eigene Überlegungen die Rede, da er die demokratische Ordnung mit Blick auf die athenische Demokratie als Auflösung der Gewaltenteiligkeit von Legislative, Judikative und Exekutive ansieht.

  16. Immanuel Kant, Zum Ewigen Frieden, in: ders., Werke, Bd. 9, Darmstadt 1970, S. 223.

  17. Ebd., S. 224.

  18. Ebd.

  19. Ebd., S. 225.

  20. Ebd., S. 226.

  21. Ebd.

  22. Zit. nach Wolfgang Matz, Simone Weil, der trojanische Krieg und der Krieg, in: Simone Weil, Die Ilias, oder das Gedicht von der Gewalt, Berlin 2025, S. 59–95, hier S. 80f.

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Dieser Text ist unter der Creative Commons Lizenz "CC BY-NC-ND 3.0 DE - Namensnennung - Nicht-kommerziell - Keine Bearbeitung 3.0 Deutschland" veröffentlicht. Autor/-in: Herfried Münkler für Aus Politik und Zeitgeschichte/bpb.de

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ist emeritierter Professor für Politische Theorie an der Humboldt-Universität zu Berlin.