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Verschwörungsideologischer Souveränismus und Rechtsextremismus | Reichsbürger | bpb.de

Reichsbürger Editorial Wer sind die Reichsbürger? „Man kann einen Reichsbürger nicht überzeugen“. Von Fantasietiteln bis zur Kettensäge: Ein Gespräch mit Andreas Ferkau über Einschüchterung, Behördenalltag und die Grenzen von Bürgerfreundlichkeit Verschwörungsideologischer Souveränismus und Rechtsextremismus Die Prozesse gegen die Gruppe Reuß. Einblicke in das Denken der Angeklagten Ideologische Brücken. Über den Zusammenhang von Esoterik, Rechtsextremismus und dem Reichsbürgermilieu Exportierte Staatsverweigerung? Zum globalen Einfluss der US-amerikanischen Sovereign Citizens Vom Kontrollverlust zur Ideologie. Psychosoziale Dynamiken der Rekrutierung von Reichsbürgern

Verschwörungsideologischer Souveränismus und Rechtsextremismus

Jan Rathje

/ 14 Minuten zu lesen

Trotz zahlreicher Hinweise auf enge ideologische und organisatorische Verbindungen zwischen Rechtsextremismus und dem souveränistischen Milieu bleibt in der Extremismusforschung umstritten, ob Reichsbürger der extremen Rechten in Deutschland zuzurechnen sind.

Innerhalb der Extremismus- und Rechtsextremismusforschung gibt es keine einheitliche Position zur Zugehörigkeit von Reichsbürgern und anderen Souveränisten zur extremen Rechten in Deutschland. Im Folgenden wird der Stand der Diskussion nachgezeichnet und für eine Zurechnung des Phänomens des verschwörungsideologischen Souveränismus von Reichsbürgern zur extremen Rechten argumentiert – bei allen damit verbundenen Herausforderungen.

Definitionen

Um den Zusammenhang zwischen Rechtsextremismus und Reichsbürgern zu analysieren, bedarf es zunächst Definitionen. In der Rechtsextremismusforschung existiert bislang keine allgemein anerkannte Definition von Rechtsextremismus. Seit Jahrzehnten werden Debatten und Konflikte um Aspekte der Forschung geführt, so auch um die Grenzen des Rechtsextremismusbegriffs. Unabhängig von seiner jeweiligen Bestimmung hat sich in der Forschung und Politik der Bundesrepublik seit den 1980er und 1990er Jahren der Begriff „Rechtsextremismus“ durchgesetzt. Er wurde vor allem durch die Innenbehörden popularisiert. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) nutzte in seinem Jahresbericht 1975 erstmals neben dem zuvor gebräuchlichen Begriff „Rechtsradikalismus“ den des „Rechtsextremismus“. Zentral für den Rechtsextremismus sind laut der aktuellen BfV-Definition rassistische, kulturelle oder ethnische Ungleichwertigkeitsvorstellungen, aus denen eine „ethnisch-rassische ‚Volksgemeinschaft‘„ abgeleitet wird, die gegen zentrale Werte der freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland, wie Menschenwürde, Rechtsstaats- und Demokratieprinzip, verstößt. Rechtsextremistische Agitation sei gekennzeichnet durch Nationalismus, Rassismus, Antisemitismus, Geschichtsrevisionismus, Demokratiefeindlichkeit, Fremdenfeindlichkeit, Migrationsfeindlichkeit sowie Islam- bzw. Muslimfeindlichkeit.

In der deutschen Rechtsextremismusforschung findet die Definition von Hans-Gerd Jaschke eine breite Verwendung. In Abgrenzung zu den Definitionen der Verfassungsschutzbehörden beschränkt sie sich nicht auf extreme Ränder der Gesellschaft, sondern nimmt auch die Mitte in den Blick. Die Definition umfasst organisierte und nicht-organisierte „Einstellungen, Verhaltensweisen und Aktionen“, deren Grundlage die Essentialisierung der Ungleichheit von Menschen auf Basis „rassischer“ oder ethnischer Zugehörigkeit bildet. Damit verbunden sind Forderungen nach „ethnischer Homogenität von Völkern“, ein gegen die Menschenrechte gerichteter Anti-Universalismus, etatistischer Anti-Individualismus sowie die Ablehnung des Wertepluralismus liberaler Demokratien und das Bestreben, Demokratisierungsprozesse rückgängig machen zu wollen.

„Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ seien, so die Definition des BfV, vor allem durch die Ablehnung und Negation der Bundesrepublik, ihrer Rechtsordnung und Repräsentant:innen unter Berufung auf ein historisches Deutsches Reich, Verschwörungsnarrative oder ein selbst definiertes Naturrecht gekennzeichnet. Dagegen lässt sich die Ideologie des Milieus als verschwörungsideologischer Souveränismus bezeichnen. Dessen Kern ist die Wiederherstellung individueller Souveränität oder Volkssouveränität unter dem Vorzeichen einer natürlichen Ordnung, die sich gegen eine als globale Verschwörung verstandene bestehende Gesellschaftsordnung richtet.

Entwicklungsphasen

Zum Verhältnis von „Reichsbürgern“, „Selbstverwaltern“ und Rechtsextremismus kommt das BfV zu der Einschätzung, dass „bei der Mehrheit eine eindeutige rechtsextremistische Weltanschauung nur in geringem Maße oder gar nicht auszumachen“ sei, jedoch „viele Argumentationsmuster in der Szene deutliche Bezüge und thematische Überschneidungen zu rechtsextremistischen Narrativen“ herstellen würden. Dazu zählen Gebiets- und Geschichtsrevisionismus sowie völkische, nationalsozialistische und antisemitische Narrative. Aktuell betrachten fast alle Ermittlungsbehörden der Bundesrepublik „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ als eine eigenständige Form des Extremismus. Nur der Verfassungsschutz Niedersachsen listet das Phänomen noch unter der Kategorie Rechtsextremismus, verweist jedoch darauf, dass nur Teile dem Rechtsextremismus zugerechnet werden könnten.

Dies ist das Ergebnis eines Entwicklungsprozesses, der sich in den Verfassungsschutzbehörden der Länder über Jahrzehnte vollzogen hat. „Reichsbürger“ wurden in Verfassungsschutzberichten seit den 1990er Jahren nur von einer Minderheit der Behörden und innerhalb der Kategorie Rechtsextremismus aufgeführt. Uneinigkeit herrschte bei der Zurechnung zu bestimmten Strömungen der extremen Rechten. Manche Ämter rechneten „Reichsbürger“ der „Neuen Rechten“ zu, andere einem „diskursorientierten Rechtsextremismus“. Eine Erklärung für diese Uneinigkeit lässt sich aus den Entwicklungs- und Ausdifferenzierungsprozessen des Milieus herleiten, die sich den Extremismusforscher:innen Jan Freitag, Michael Hüllen und Yasemin Krüger zufolge in drei Phasen ereigneten: In einer ersten Phase von 1949 bis 2004 seien die meisten Behauptungen und Ideologeme des Milieus entstanden. Diese Zeit umfasste die Gründung der Sozialistischen Reichspartei, die Freiheitsbewegung Deutsches Reich von Manfred Roeder sowie das Deutsche Kolleg um Reinhold Oberlercher und Horst Mahler. In diesem Zeitraum kam es auch zur Abspaltung der Exilregierung Deutsches Reich um Norbert Schittke von der Kommissarischen Reichsregierung Wolfgang Gerhard Günter Ebels. In einer zweiten Phase von 2004 bis 2009 erfolgten weitere Spaltungen und Ausrufungen von unterschiedlichen Reichsregierungen, Monarchien und Republiken. Diese Aktivitäten erweiterten das Rekrutierungsfeld souveränistischer Akteur:innen um andere gesellschaftliche Gruppen. Ab 2009 erweiterte sich das Milieu in einer dritten Phase erneut, und es traten erste „Selbstverwalter“ in Erscheinung, die sich nicht vorrangig auf die Wiederherstellung eines historischen Deutschen Reichs beriefen. Ergänzen ließe sich eine weitere Ausdifferenzierung ab 2018 durch die Adaption und Transformation von Narrativen der US-amerikanischen QAnon-Verschwörungsideologie, die besonders während und innerhalb der Querdenken-Proteste ab Frühjahr 2020 vorangetrieben wurde.

In der Vergangenheit wurden „Reichsbürger“ von den Verfassungsschutzbehörden vor allem als Teil der extremen Rechten beschrieben. In den Verfassungsschutzberichten wurden insbesondere Personen und Gruppen aus der ersten und zweiten Entwicklungsphase des Milieus erwähnt. Die Herausforderungen bei der Kategorisierung dieses Milieus durch Behörden und Extremismusforschung beginnen mit dem Auftreten von „Selbstverwaltern“ in der dritten Entwicklungsphase und der damit verbundenen Heterogenisierung der Gruppenstrukturen sowie der Verringerung der ideologischen Kohärenz. Mit der teilweise nachholenden und systematisierenden Erfassung durch Verfassungsschutzbehörden infolge der Ermordung eines SEK-Beamten und der Verwundung weiterer durch ein Mitglied des Milieus Mitte Oktober 2016 beginnt schließlich die Kategorisierung der Phänomene „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ als eigenständiger Extremismus.

In den Folgejahren wurde der zunächst nur festgestellte ideologische Unterschied weiter ausgeführt. Das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Baden-Württemberg begründete 2023, dass die dem Rechtsextremismus zugrunde liegenden Ungleichwertigkeitsvorstellungen sowie die Vorstellung von einem ethnisch homogenen und überlegenen Volk kein zentrales ideologisches Element des Gesamtmilieus seien. Das LfV Thüringen befand für das dortige Milieu, dass nur etwa zehn Prozent der „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ revisionistische, antisemitische und ausländerfeindliche Ansichten verträten, die eine Zurechnung zum Rechtsextremismus begründen würden. Zu den Argumenten für die Annahme, dass es sich um eine eigenständige Form des Extremismus mit nur schwachen Verbindungen zum Rechtsextremismus handelt, zählt auch der Hinweis auf eine ideologische Vielfalt innerhalb der Bewegung.

Abweichende Ideologieelemente?

Die ideologische Heterogenität des Milieus wird zwar meist behauptet, aber unzureichend belegt. Bisweilen werden sozialistische, anarchistische und häufiger monarchistische Ideologieelemente sowie eine explizite Abgrenzung vom Nationalsozialismus innerhalb des Reichsbürgermilieus angeführt, um zu verdeutlichen, dass eine eindeutige Zuordnung zum Rechtsextremismus nicht möglich sei. Während es in behördlichen Berichten zahlreiche Belege für ideologische und organisatorische Verbindungen zum Rechtsextremismus gibt, fehlen bislang entsprechende Nachweise für andere Ideologieelemente, etwa sozialistische oder anarchistische. Ebenso fehlt eine Bewertung des Verhältnisses dieser Elemente zueinander in quantitativer und qualitativer Hinsicht. Vor allem der Bezug zum Monarchismus, wie ihn derzeit besonders öffentlich wahrnehmbare Reichsbürgernetzwerke mit Positivbezug auf das Kaiserreich – etwa die „1871er-Szene“ – anführen, wird in den Verfassungsschutzberichten konkretisiert. Allerdings lässt sich ein solcher Bezug auf die Fürsten des Kaiserreichs und die Verfassung von 1871 ebenfalls bei extrem rechten traditionell organisierten Reichsbürgern seit spätestens 2002 finden. Zur bei den „1871ern“ gängigen Praxis der verbalen Abgrenzung vom Nationalsozialismus lässt sich anmerken, dass keine positive Bezugnahme erforderlich ist, um eine Position dem Rechtsextremismus zuzuordnen. Auch die Neue Rechte weist diesen nicht auf und wird dennoch zur extremen Rechten gezählt.

In Veröffentlichungen, die eine Abgrenzung zum Rechtsextremismus vornehmen, werden außerdem esoterische Elemente genannt, die eine ideologische Einordnung erschweren würden. Dabei gerät außer Acht, dass es in Deutschland eine lange Tradition extrem rechter Esoterik und verschwörungsideologisch-esoterischer Mischinhalte mit Verbindungen zum Antisemitismus gibt. Bereits 1971 legte Wilhelm Landig mit seinem Roman „Götzen gegen Thule“ den Grundstein für die Verknüpfung esoterischer deutscher Erlösungsfantasien mit UFOs sowie extrem rechten, revisionistischen und reichsideologischen Behauptungen. Der traditionell organisierte, extrem rechte Reichsbürger Ernst Zündel nutzte seit den 1970er Jahren die Publikation von Büchern über „Reichsflugscheiben“ strategisch, um innerhalb des New-Age-Milieus zu rekrutieren. Diese Erzählungen wurden immer wieder aufgegriffen und in esoterisch-verschwörungsideologischen Milieus verbreitet. Insofern trennt die Esoterik die Reichsbürger und Selbstverwalter nicht vom Rechtsextremismus, sondern stellt eine weitere Verbindung her.

Ungleichwertigkeit und homogenes Volk

Abschließend wird der Einwand aufgegriffen, im Milieu gebe es keine Ungleichwertigkeitsvorstellungen. Tatsächlich zeigen sich solche jedoch in den Vorgaben zentraler Akteur:innen und Organisationen, die festlegen, wer zum deutschen Volk gehören und Rechte besitzen darf. So betonen etwa neonazistische wie auch andere „Reichsbürger“ die Abstammung als entscheidendes Kriterium der Zugehörigkeit zum deutschen Volk. Dabei wird häufig auf das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG) von 1913 verwiesen, das bereits durch völkische Positionen geprägt war und auf die ethnische Homogenität der Staatsbürger:innen zielte. So soll es auch gegenwärtig genutzt werden, um „die Neubürger, die unter der Geltung der von der Bundesrepublik bzw. von der DDR erlassenen Staatsangehörigkeitsgesetze die ‚deutsche‘ Staatsbürgerschaft erworben haben, vom Reichsvolk der Deutschen ‚abzuschichten‘ und in den Ausländerstatus zurückzuführen“, wie Horst Mahler es 2002 formulierte. In abgeschwächter Form findet sich diese Auffassung bereits bei Ebel oder aktuell beim im 1871er-Umfeld verbreiteten Ahnenkult. Darüber hinaus ziele, so der Politikwissenschaftler Michael Hüllen, ein identitäres Politikverständnis auf die Schaffung eines homogenen Volkes, das „typisch für viele ‚Reichsbürger‘ und ‚Selbstverwalter‘„ sei.

Ein weiterer Aspekt der Ungleichwertigkeit wird im damit ebenfalls verbundenen Antisemitismus deutlich, der bei Reichsbürgern und Selbstverwaltern eine zentrale Rolle einnimmt und nicht bloß eine allgemeine verschwörungsideologische Begleiterzählung ist. Die offen oder codiert und chiffriert, bewusst oder unbewusst als jüdisch markierte „Fremdherrschaft“ der BRD über das deutsche Volk folgt der antisemitischen Trennung zwischen jüdisch und deutsch. Dabei sollte nicht vernachlässigt werden, dass in Deutschland diese Aussagen vor allem in extrem rechter Tradition stehen. Eine aktuelle Studie zum deutschen Milieu stellt neben den bereits genannten Aspekten außerdem Antifeminismus und LGBTQ+-Feindlichkeit als zentrale Ideologieelemente heraus.

Anders gelagerte Ungleichwertigkeitsvorstellungen sind auch Teil des „Königreichs Deutschland“ (KRD), das bis zu seinem Verbot im Mai 2025 eine der größten „Selbstverwalter“-Gruppen war. Laut dem Rechtswissenschaftler Simon Gauseweg ist für das KRD Ungleichheit so zentral, dass sie in der „Verfassung“ des KRD verankert ist. So teile das KRD seine Mitglieder in drei Stände, denen unterschiedliche Rechte zukämen. Bezeichnend dabei sei der Umstand, dass zwar die Menschenwürde in der „Verfassung“ anerkannt sei, als Menschen jedoch erst Mitglieder des zweiten Standes anerkannt würden. Gauseweg kommt zu dem Schluss: „Das Modell greift die fundamentale Gleichheit der Menschen sowie die Menschenwürde selbst an, wenn es die ‚In-Group‘ in Stände organisiert und der ‚Out-Group‘ sogar die Menschenwürde abspricht. Die rechtsextremistische Tradition, in der sich das KRD geradezu prototypisch für die gesamte Szene bewegt, wird darin gut sichtbar.“

Schluss

Obwohl es zahlreiche Belege für die enge Verbindung zwischen Rechtsextremismus und dem souveränistischen Milieu gibt, bestehen hinsichtlich der Klassifizierung weiterhin Herausforderungen: Die Extremismusforscherin Verena Fiebig verweist beispielsweise auf das Spannungsfeld zwischen ideologischer Nähe – etwa in Form von Kontinuität der Feindbilder und Behauptungen – und Distanz auf der Handlungs- und Strukturebene, etwa in Form von erfassten Straftaten und mangelnder struktureller Vernetzung beider Milieus. Darüber hinaus besteht das Problem, dass sich nicht-institutionalisierte Akteur:innen schwer ideologisch klassifizieren lassen. Eng damit verbunden, ist die Herausforderung, Definitionen zu finden, die in empirischen Analysen auch abweichende Entwicklungen angemessen berücksichtigen. In Zeiten beschleunigten gesellschaftlichen Wandels, etwa durch Online-Kommunikation und -Vernetzung, ist dies besonders wichtig. Eine ebenfalls stattfindende Beschleunigung von Radikalisierungsprozessen, wie sie während der globalen Krise der Covid-19-Pandemie sichtbar wurde, erfordert nicht nur eine Analyse und Klassifikation des Neuen, sondern auch eine regelmäßige Wiederbewertung des Bestehenden innerhalb eines personell und inhaltlich wachsenden Phänomenbereichs: Forscher:innen und andere Expert:innen weisen darauf hin, dass Radikalisierungsprozesse in diesem Milieu in die extreme Rechte führen. Zudem scheint die Unterscheidung zwischen „radikalen und nicht-radikalen Rechten“ innerhalb des Milieus laut den Extremismusforschern Florian Hartleb und Christoph Schiebel „eine unlösbare Aufgabe“ zu sein.

Hinzu kommt, dass zentrale, extrem rechte Akteur:innen in ihrer Außenkommunikation Codes und Chiffren nutzen, um ihre extrem rechte Ideologie zu verschleiern und extrem rechte Themen in neuen Milieus zu platzieren. So versuchen sie, sich der öffentlichen Stigmatisierung als Rechtsextreme und Reichsbürger zu entziehen und neue Mitglieder zu rekrutieren. Dies zeigt auch, dass für die Identifikation der Ideologie dieser politischen Kleingruppen und -netzwerke eine Durchdringung ihrer „hermetischen Struktur“, also die Analyse von Primärquellen und interner Kommunikation, notwendig ist. Jenseits von kritischen Interviews mit Milieumitgliedern knüpfen sich hieran die Herausforderungen einer systematischen Zusammenstellung relevanter Texte, die über Privatsammlungen, verschiedene Archive, Webseiten und Online-Foren, offene und geschlossene Kommunikation per E-Mail, Social-Media-Plattformen und Messengerdienste verstreut sind.

Welches Verhältnis besteht also zwischen verschwörungsideologischem Souveränismus und Rechtsextremismus? Auf ideologischer Ebene gibt es einen engen Zusammenhang. Ist er somit dem Rechtsextremismus vollständig zuzuordnen? Dies hängt maßgeblich vom Definitionsrahmen ab, könnte eine eher banale Erkenntnis lauten. Was jedoch beachtet werden sollte, ist, dass Rechtsextremismus innerhalb des Milieus keinen randständigen Platz einnimmt. Dieser oft vermittelte Eindruck täuscht darüber hinweg, dass die extrem rechte Ideologie, die von Schlüsselakteur:innen und -organisationen verbreitet wird, im Zentrum des Milieus zu verorten ist. Dorthin verlaufen Radikalisierungsprozesse. Somit umfasst das souveränistische Milieu einen extrem rechten Kern und ein Vorfeld, über das mittels strategischer Kommunikation seit Jahrzehnten in Potenzialen unterschiedlicher Milieus und Schichten rekrutiert wird, die von anderen Strömungen des Rechtsextremismus nicht ausgeschöpft werden. Darüber hinaus bestehen Besonderheiten hinsichtlich der lockeren Netzwerkstruktur und eines breiten Angebots an Dogmen, die beide mit den Bedingungen digitaler Kommunikation harmonieren.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Kritisch gegenüber einer Zuordnung zum Rechtsextremismus etwa Christoph Schönberger/Sophie Schönberger, Die Reichsbürger: Ermächtigungsversuche einer gespenstischen Bewegung, München 2023; Daniel Krüger, „Systemausstieg“ und „Freiheitskampf“. Aktuelle Entwicklungen der Szene von „Reichsbürgern“ und „Selbstverwaltern“, in: Markus Klein/Martin Schubert (Hrsg.), Demokratiefeindliche Realitätsflucht: Reichsbürger, Selbstverwalter, Verschwörungsgläubige: Problemlagen und Handlungsoptionen, Potsdam 2022, S. 11–21. Kritisch gegenüber der Einstufung als „Extremismus sui generis“ etwa Jan Rathje, „Reichsbürger“ und Souveränismus, in: APuZ 35–36/2021, S. 34–40; Sebastian Lotto-Kusche, Der „Reichstag zu Flensburg“ am 23. Mai 1975. Wendepunkt der extremen Rechten und selbst ernannter „Reichsbürger“ zur Delegitimierung der Bundesrepublik, in: Archiv für Sozialgeschichte 63/2023, S. 143–172.

  2. Vgl. Wolfgang Frindte et al., Ein systematisierender Überblick über Entwicklungslinien der Rechtsextremismusforschung von 1990 bis 2013, in: dies. (Hrsg.), Rechtsextremismus und „Nationalsozialistischer Untergrund“: Interdisziplinäre Debatten, Befunde und Bilanzen, Wiesbaden 2016, S. 25–96, hier S. 34; Wolfgang Kowalsky/Wolfgang Schroeder, Rechtsextremismus – Begriff, Methode, Analyse, in: dies. (Hrsg.), Rechtsextremismus: Einführung und Forschungsbilanz, Wiesbaden 1994, S. 7–20; Jürgen R. Winkler/Hans-Gerd Jaschke/Jürgen W. Falter, Einleitung: Stand und Perspektiven der Forschung, in: dies. (Hrsg.), Rechtsextremismus: Ergebnisse und Perspektiven der Forschung, Wiesbaden 1996, S. 9–21; Ulrich Druwe, „Rechtsextremismus“. Methodologische Bemerkungen zu einem politikwissenschaftlichen Begriff, in: ebd., S. 66–80.

  3. Vgl. Fabian Virchow, „Rechtsextremismus“. Begriffe – Forschungsfelder – Kontroversen, in: ders./Martin Langebach/Alexander Häusler (Hrsg.), Handbuch Rechtsextremismus, Wiesbaden 2016, S. 5–41; Samuel Salzborn, Rechtsextremismus: Erscheinungsformen und Erklärungsansätze, Baden-Baden 2018, S. 18.

  4. Demzufolge stellt der Rechtsradikalismus den noch demokratischen Teil der politischen Rechten dar, während der Rechtsextremismus gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verstößt und somit verfassungsfeindlich ist, vgl. Peter Dudek/Hans-Gerd Jaschke, Entstehung und Entwicklung des Rechtsextremismus in der Bundesrepublik: Zur Tradition einer besonderen politischen Kultur, Opladen 1984, S. 24.

  5. Bundesministerium des Innern, Verfassungsschutzbericht 2024, Berlin 2025, S. 64.

  6. Vgl. ebd., S. 64.

  7. Vgl. Gideon Botsch, Die extreme Rechte in der Bundesrepublik Deutschland 1949 bis heute, Darmstadt 2012, S. 2; Salzborn (Anm. 3), S. 26f.; Virchow (Anm. 3), S. 16f.

  8. Hans-Gerd Jaschke, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit, Wiesbaden 2001, S. 30.

  9. Ebd., S. 30.

  10. Vgl. Bundesministerium des Innern (Anm. 5), S. 120.

  11. Vgl. Rathje (Anm. 1), S. 35.

  12. Bundesministerium des Innern (Anm. 5), S. 122.

  13. Vgl. Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung, Verfassungsschutzbericht 2024, Hannover 2025, S. 149.

  14. Vgl. Paul Wellsow, Kein Frühwarnsystem. Eine Spurensuche nach den Reichsbürgern in Verfassungsschutzberichten, in: Andreas Speit (Hrsg.), Reichsbürger. Die unterschätzte Gefahr, S. 159–178, hier S. 167.

  15. Ausführlich vgl. Jan Freitag/Michael Hüllen/Yasemin Krüger, Entwicklung der Ideologie der „Reichsbürger“, in: Uwe Backes/Alexander Gallus/Eckhard Jesse (Hrsg.), Jahrbuch Extremismus & Demokratie, Bd. 29, Baden-Baden 2017, S. 159–174, hier S. 160f.

  16. Vgl. Freitag/Hüllen/Krüger (Anm. 15), S. 160f.

  17. Aufgegriffen wurden Vorstellungen, US-Präsident Donald Trump würde Deutschland/das Deutsche Reich militärisch von den satanistisch-pädophilen Eliten des „Deep State“ der Bundesrepublik befreien, vgl. Jan Rathje, QAnon-“Reichsbürger:innen“: Ursprünge und Entwicklung einer neuen Strömung im souveränistischen Milieu, in: Georg Schuppener (Hrsg.), Kommunikation von und mit Reichsbürgern, Wien 2024, S. 130–150.

  18. Vgl. Jan Freitag, „Reichsbürger“: Eine Bedrohung für die Demokratie oder lächerliche Verschwörungstheoretiker?, in: Uwe Backes/Alexander Gallus/Eckhard Jesse (Hrsg.), Jahrbuch Extremismus & Demokratie, Bd. 26, Baden-Baden 2014, S. 155–172, hier S. 166.

  19. Vgl. Bundesministerium des Innern, Verfassungsschutzbericht 2016, Berlin 2017, S. 89–97.

  20. Vgl. Worin sich „Reichsbürger“ und Rechtsextremisten unterscheiden, 10.1.2023, Externer Link: https://www.verfassungsschutz-bw.de/,Lde/Unterschiede+_Reichsbuerger_+und+Rechtsextremisten.

  21. Vgl. Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg, Verfassungsschutzbericht des Landes Brandenburg 2024, Potsdam 2025, S. 114.

  22. Vgl. Freitag/Hüllen/Krüger (Anm. 15), S. 171 und S. 173; Der Senator für Inneres und Sport, Verfassungsschutzbericht Bremen 2024, Bremen 2025; Schönberger/Schönberger (Anm. 1), S. 71.

  23. Bundesministerium des Innern (Anm. 5), S. 125.

  24. Vgl. Reinhold Oberlercher/Uwe Meenen/Horst Mahler, Bittschrift von Reichsbürgern in Geschäftsführung ohne Auftrag für das Deutsche Reich an den „Ewigen Bund Deutscher Fürsten zum Schutze des Bundesgebietes und des innerhalb desselben gültigen Rechtes, sowie zur Pflege der Wohlfahrt des Deutschen Volkes“, 16.6.2002, Externer Link: https://web.archive.org/web/20030423093700/http://deutsches-kolleg.org/viertesreich/aufstandsplan.htm.

  25. Vgl. Andreas Speit, Worte bleiben nicht bloß Worte, in: Amadeu Antonio Stiftung/Kulturbüro Sachsen (Hrsg.), Bürger*innen ohne Reich. Das Milieu der Reichsbürger*innen in Sachsen, Leipzig 2024, S. 11–14, hier S. 14; Bundesministerium des Innern (Anm. 5), S. 90.

  26. Vgl. etwa Landesamt für Verfassungsschutz Hamburg, Verfassungsschutzbericht Hamburg 2024, Hamburg 2025, S. 113; Der Senator für Inneres und Sport (Anm. 22), S. 58.

  27. Zur Tradition vgl. etwa Rüdiger Sünner, Schwarze Sonne: Entfesselung und Mißbrauch der Mythen in Nationalsozialismus und rechter Esoterik, Freiburg u.a. 1999; Friedrich Paul Heller/Anton Maegerle, Die Sprache des Hasses: Rechtsextremismus und völkische Esoterik – Jan van Helsing, Horst Mahler …, Stuttgart 2001; Nicholas Goodrick-Clarke, Black Sun: Aryan Cults, Esoteric Nazism, and the Politics of Identity, New York 2002; ders., The Occult Roots of Nazism: Secret Aryan Cults and Their Influence on Nazi Ideology, London 2005.

  28. Vgl. Goodrick-Clarke 2002 (Anm. 27), S. 158f.

  29. Zum völkischen Einfluss auf das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vgl. Botsch (Anm. 7), S. 9f.

  30. Horst Mahler, Einleitende Betrachtung zur Skizze für eine Reichsordnung, 4.6.2002, Externer Link: https://web.archive.org/web/20030620044747/http://www.deutsches-kolleg.org/viertesreich/aufstandsplan.htm.

  31. Vgl. Wolfgang Gerhard Günter Ebel, Rede des Generalbevollmächtigten des Deutschen Reiches Wolfgang Gerhard Günter Ebel auf der 6. deutschlandpolitischen Tagung der Gesellschaft für Deutschlandpolitik im Reichstag in Berlin am 15. November 1987, 1.1.2002, Externer Link: https://web.archive.org/web/20020214125508/http://www.der-reichskanzler.de:80/rede_nov_87.html.

  32. Michael Hüllen et al., Das Milieu der „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“: Eine Szene zwischen rechtem Verschwörungsgeist, Gewaltbezügen und Anschlussfähigkeit an ökologisch-esoterische „Bio-Limo-Milieus“, in: Klein/Schubert (Anm. 1), S. 23–84, hier S. 55.

  33. Vgl. Jan Rathje, For Reich and Volksgemeinschaft – Against the World Conspiracy: Antisemitism and Sovereignism in the Federal Republic of Germany since 1945, in: Antisemitism Studies 5/2021, S. 100–138; dagegen Schönberger/Schönberger (Anm. 1), S. 72.

  34. Vgl. Leonie Heims/Anne Selby/Michèle St-Amant, Sovereignism and Anti-Authority Extremism in Germany and Canada. A Comparative Analysis for a Deeper Understanding of the Fluid Movement, o.O. 2025, S. 53f.

  35. Nach eigenen Angaben verfügte die Gruppierung am 24.10.2024 über 6054 Mitglieder, vgl. Königreich Deutschland, Staatsangehörigkeitsregister – Meldeamt, 24.10.2024, Externer Link: https://web.archive.org/web/20241024093631/https://meldeamt.koenigreichdeutschland.org/de/staatsangehoerigkeitsregister.html.

  36. Vgl. Simon Gauseweg, Das sogenannte „Königreich Deutschland“, in: Klein/Schubert (Anm. 1), S. 469–509, hier S. 485.

  37. Ebd., S. 499.

  38. Vgl. Verena Fiebig, Rechtsextremismus in der Szene der „Reichsbürger und Selbstverwalter“, in: Frank Lüttig/Jens Lehmann (Hrsg.), Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus, Baden-Baden 2020, S. 85–110.

  39. Vgl. Pablo Jost et al., Mapping a Dark Space: Challenges in Sampling and Classifying Non-Institutionalized Actors on Telegram, in: Medien & Kommunikationswissenschaft 71/2023, S. 212–229.

  40. Vgl. Dudek/Jaschke (Anm. 4), S. 22.

  41. Hier sind etwa Verbindungen zum „Rechtslibertarismus“ und libertären Autoritarismus zu nennen. Zum Rechtslibertarismus vgl. Elias Hechinger, Rechts und radikal liberal. Zur inneren Verwandtschaft von Rechtsextremismus und Libertarismus, in: Soziologiemagazin 15/2022 S. 39–58. Zum libertären Autoritarismus siehe Carolin Amlinger/Oliver Nachtwey, Gekränkte Freiheit: Aspekte des libertären Autoritarismus, Berlin 2022.

  42. Vgl. Freitag/Hüllen/Krüger (Anm. 15), S. 82; Heims/Selby/St-Amant (Anm. 34).

  43. Florian Hartleb/Christoph Schiebel, Antisemitismus als Kitt einer vermeintlich heterogenen Bewegung: Reichsbürger und Staatsverweigerer im Blick, in: Gustav E. Gustenau/Florian Hartleb (Hrsg.), Antisemitismus auf dem Vormarsch: Neue ideologische Dynamiken, Baden-Baden 2024, S. 237–262, hier S. 253.

  44. Vgl. Freitag/Hüllen/Krüger (Anm. 15); Hüllen et al. (Anm. 32).

  45. Dudek/Jaschke (Anm. 4), S. 18.

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ist Mitbegründer und Senior Researcher beim Center für Monitoring, Analyse und Strategie (CeMAS) in Berlin.