Vor dem VN-Hauptsitz in New York City wird eine „SDG Action Zone” eingerichtet, 17. September 2019. (© UN Photo/ Ariana Lindquist)
Vor dem VN-Hauptsitz in New York City wird eine „SDG Action Zone” eingerichtet, 17. September 2019. (© UN Photo/ Ariana Lindquist)
Der Anspruch auf eine nachhaltige menschliche Entwicklung in einer gesunden Umwelt mit stabilem Klima betrifft ein weites Feld aus ökonomischen, gesellschaftlichen, ökologischen und im Kern politischen Zusammenhängen. In den Vereinten Nationen (VN) haben sich Entwicklung und Umwelt erst in den 1960er- und 1970er-Jahren im zeitgeschichtlichen Kontext der Dekolonisation und eines wachsenden Bewusstseins für grenzüberschreitende Umweltprobleme als eigenständige Politikfelder etabliert. Gleichwohl sind die entwicklungs- und umweltpolitischen Ansprüche der VN grundsätzlich auch schon in ihrer 1945 entstandenen Charta angelegt. Seither haben sich die internationale Organisation der Entwicklungs- und Umweltpolitik sowie ein eigenständiges Umweltvölkerrecht unter dem gemeinsamen Dach der VN dynamisch entwickelt und ausdifferenziert.
Dies gilt ebenso für die internationale Zusammenarbeit zur Bewältigung des Klimawandels, die 1992 mittels der Klimarahmenkonvention der VN als fester Bestandteil der Weltpolitik etabliert wurde und die heute praktisch alle Handlungsfelder der VN unübersehbar durchdringt. So ist nahezu allen Sonderorganisationen und fachlich spezialisierten VN-Institutionen gemeinsam, dass ihre jeweiligen Tätigkeitsfelder von den Auswirkungen des Klimawandels und der Klimapolitik betroffen sind. Diese Einsicht hat sich weitgehend durchgesetzt, seit der damalige VN-Generalsekretär Kofi Annan den Klimawandel 2007 als „allumfassende Bedrohung“ benannte, im gleichen Jahr der Sicherheitsrat als mächtigstes VN-Gremium die Konsequenzen des Klimawandels erörterte und der „Weltklimarat“ (Intergovernmental Panel on Climate Change; IPCC) mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet wurde.
QuellentextDas „Intergovernmental Panel on Climate Change“ (IPCC)
Das im deutschsprachigen Raum auch als „Weltklimarat“ bekannte zwischenstaatliche Panel über den Klimawandel (Intergovernmental Panel on Climate Change, IPCC), wurde 1988 von der Weltmeteorologieorganisation WMO, einer VN-Sonderorganisation, und dem VN-Umweltprogramm UNEP eingerichtet, um den wissenschaftlichen Sachstand zu den Ursachen und Folgen des Klimawandels für die internationale Politik zusammenzufassen und auszuwerten. Er wurde in drei Arbeitsgruppen (Working Groups) organisiert: WG I behandelt die physikalischen Grundlagen des Klimawandels; WG II adressiert die Auswirkungen des Klimawandels und die Notwendigkeiten der Anpassung; WG III fokussiert auf Maßnahmen zur Begrenzung des Klimawandels. 1990 legte das IPCC seinen ersten umfassenden Sachstandsbericht vor, in dem die menschlichen Ursachen und die Gefahren eines ungebremsten Klimawandels herausgearbeitet werden. Spätestens mit dem 4. Sachstandsbericht des IPCC von 2007 hat sich das Fachwissen über den Klimawandel so weit verdichtet, dass die Notwendigkeit einschneidender Gegenmaßnahmen auf internationaler Ebene nicht mehr grundsätzlich angezweifelt wurde und die Dringlichkeit zu handeln unmissverständlich geworden war.
Der aktuelle 6. Sachstandsbericht von 2021/2022 stellt fest, dass die Aufheizung der Atmosphäre dynamischer verläuft, als bislang angenommen. Entsprechend treten auch die zum Teil gravierenden Folgen des Klimawandels für Ökosysteme, Biodiversität und menschliche Entwicklungsbedingungen schneller und stärker ein. Neben der daraus erwachsenden Dringlichkeit, die globalen Klimaschutzanstrengungen zu intensivieren, betont der Bericht deshalb auch die Notwendigkeit zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels und stellt fest, dass zunehmend auch „Grenzen der Anpassung“ überschritten werden, was wiederum Schäden und Verluste für Ökosysteme, Gesellschaften und Volkswirtschaften nach sich zieht.
Das VN-Entwicklungssystem und das Leitbild der Nachhaltigen Entwicklung
Als Entwicklungssystem der Vereinten Nationen (VN-Entwicklungssystem, UNDS) bezeichnet man die Gesamtheit der entwicklungspolitisch aktiven Institutionen der VN. In diesem kommen formal dem Hauptorgan ECOSOC, also dem Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen, sowie faktisch dem VN-Entwicklungsprogramm UNDP eine herausgehobene Stellung zu. Daneben sind einschlägige Sonderorganisationen wie die Welternährungsorganisation FAO oder die Weltgesundheitsorganisation WHO, aber auch zahlreiche dem VN-Generalsekretariat nachgeordnete Programme, Büros und Fonds wie das VN-Programm für menschliches Siedlungswesen UN-HABITAT, das Amt für humanitäre Angelegenheiten OCHA und der Kinderhilfsfonds UNICEF, sowie von der VN-Generalversammlung bestellte Ämter wie das Hochkommissariat für Flüchtlinge UNHCR Teil des UNDS. Das UNDS bildet somit den weltweit größten Akteur multilateraler Zusammenarbeit mit weitreichenden entwicklungspolitischen Befugnissen sowie einer über Jahrzehnte gewachsenen entwicklungspolitischen Expertise. Entsprechend ist das UNDS zu einem tragenden Pfeiler in der Gesamtarchitektur der VN geworden und nimmt eine Schlüsselrolle für die internationale Unterstützung menschlicher Entwicklung und für die Umsetzung der Agenda 2030 für Nachhaltige Entwicklung ein. So leisten die im UNDS zusammenwirkenden Institutionen nicht nur konkrete Unterstützung in über 160 VN-Mitgliedstaaten, sondern auch die dafür grundlegende konzeptionelle Arbeit und programmatische Ausrichtung der multilateralen Entwicklungskooperation.
QuellentextDer Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen (ECOSOC)
Neben der VN-Generalversammlung ist im Kontext von Entwicklung und Umwelt der Wirtschafts- und Sozialrat ECOSOC das zentrale Hauptorgan der Vereinten Nationen. Er konstituiert sich aus 54 Mitgliedstaaten, von denen jährlich 18 für jeweils drei Jahre von der Generalversammlung gewählt werden. Dabei ist ein regionaler Verteilungsschlüssel zu berücksichtigen, so dass stets 14 Staaten aus Afrika, 11 aus Asien, 10 aus Lateinamerika und der Karibik, 6 aus Osteuropa sowie 13 aus Westeuropa und anderen Regionen im Rat vertreten sind. Entsprechend der VN-Charta kann sich der ECOSOC mit allen Themen rund um Wirtschaft, Soziales, Gesundheit, Bildung, Kultur und verwandten Politikfeldern befassen, wobei er allerdings der Autorität der Generalversammlung untersteht. Dieser dient er gleichsam als Lenkungs- und Koordinierungsgremium. Der ECOSOC leitet der Generalversammlung Empfehlungen und Berichte zu und kann entsprechend seines thematischen Portfolios Konferenzen einberufen und Fachkommissionen einrichten. So wurden viele wegweisende Konferenzen und Sondergipfel wie etwa der „Erdgipfel“ 1992 in Rio de Janeiro oder der „Städtegipfel“ Habitat II 1996 in Istanbul durch ECOSOC organisiert. Zugleich ist der ECOSOC die zentrale Anlaufstelle der VN für die Beteiligung von Nichtregierungsorganisationen (NGO), denen eine beratende Rolle zugesprochen werden kann (Konsultativstatus). Zudem kann der ECOSOC Abkommen mit VN-Sonderorganisationen abschließen, selbst VN-Nebenorgane einrichten, und er fungiert als Aufsichtsrat des Hochrangigen Politischen Forums für Nachhaltige Entwicklung (HLPF), das die Umsetzung der Agenda 2030 für Nachhaltige Entwicklung überwacht.
Leitbilder als gemeinsamer Nenner
Bei alledem ist nicht zu übersehen, dass sich das heute aus rund 45 Einzelinstitutionen bestehende UNDS seit den 1960er-Jahren zu einem komplexen und sehr unübersichtlichen Konstrukt entwickelt hat. Dies zieht große Herausforderungen für seine Arbeitseffizienz und allgemeine Funktionsfähigkeit nach sich. Auch wenn das Entwicklungsprogramm UNDP als eine Art „Spinne im Netz“ agiert, hat es gegenüber den übrigen Mitgliedsorganisationen keine zentrale Autorität, die es etwa zu einer hierarchischen Koordination befähigen würde. Erschwerend kommt hinzu, dass praktisch alle Mitgliedsorganisationen von einer unsicheren, vielfach freiwilligen Finanzierung abhängig und wechselhaften Interessen und Erwartungen ihrer Mitgliedstaaten ausgesetzt sind. Eine kontinuierliche und programmatisch einheitliche Arbeit ist deshalb schon für viele Einzelorganisationen herausfordernd und für das UNDS als Ganzes quasi unmöglich.
Umso wichtiger sind daher übergreifende Leitbilder, denen sich die VN-Mitgliedstaaten im Konsens verschrieben haben. Sie ermöglichen dem UNDS und seinen Einzelorganisationen ein ihre Arbeit längerfristig rückversicherndes Mindestmaß an programmatischer Orientierung und daraus erwachsender Strategiefähigkeit. Für die multilaterale Entwicklungspolitik sind dies die Konzepte der menschlichen Entwicklung und der Nachhaltigen Entwicklung.
Entscheidend für den Auf- und Ausbau des UNDS sowie für die Entwicklung des Konzepts der menschlichen Entwicklung war die Dekolonisationswelle der 1950er- und insbesondere der frühen 1960er-Jahre. Mit der Entlassung vieler Kolonien in die Unabhängigkeit und in die nationalstaatliche Souveränität vergrößerte sich nicht nur rasant die Mitgliederzahl der VN – von 51 bei der Gründung 1945 auf 118 im Jahre 1965 – sondern auch die Perspektiven, Interessen und Erwartungen innerhalb der Weltorganisation. So war mit der 1965 durch die VN-Generalversammlung beschlossenen Gründung des UNDP 1966 eine internationale Institution entstanden, die vor allem den sogenannten Entwicklungsländern eine neue Anlaufstelle bot und die sich entschieden für ein ganzheitliches Entwicklungsverständnis einsetzte.
Dadurch fanden entwicklungstheoretische Arbeiten wie insbesondere von Ökonomen wie Mahbub ul Haq aus Pakistan und Amartya Sen aus Indien – dem späteren Nobelpreisträger für Wirtschaft – Eingang in den internationalen entwicklungspolitischen Diskurs. Diese zielten darauf, das etablierte und rein auf Wirtschaftswachstum basierende Entwicklungsverständnis der westlichen Industriestaaten durch einen breiteren Ansatz abzulösen, der menschliche Grundbedürfnisse entsprechend sozialer Kategorien wie Gesundheit und Bildung ebenso berücksichtigt wie volkswirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Sie bildeten fortan die Grundlagen des Konzepts menschlicher Entwicklung, auf welchem auch der 1990 vom UNDP im Rahmen seines ersten umfassenden Berichts über menschliche Entwicklung (Human Development Report) eingeführte „Human Development Index“ beruht. Dieser Index etablierte sich rasch als Alternative zum Pro-Kopf-Einkommen als alleinigem Maßstab von Entwicklung. Die jährlich vom UNDP vorgelegten Human Development Reports wurden so zu einem festen Bezugspunkt des entwicklungspolitischen Diskurses und bilden ein Gegengewicht zu den jährlichen Weltentwicklungsberichten der Weltbank (Mehr zur Messung von menschlicher Entwicklung und Demokratie in der IzpB-Ausgabe „Interner Link: Demokratie“).
QuellentextDer „Human Development Index“ (HDI)
Mit der Einführung des Human Development Index in die internationale Entwicklungsdiskussion legte das UNDP 1990 ein Instrument vor, das das Konzept der menschlichen Entwicklung empirisch messbar und länderübergreifend vergleichbar macht. Maßgeblich für den Index sind drei Richtgrößen, welche die grundlegenden Entwicklungsdimensionen Gesundheit, Bildung und Wohlstand abbilden sollen: die Lebenserwartung bei Geburt, die Alphabetisierungsrate und die reale Kaufkraft pro Kopf. Für alle drei Indikatoren wird jeweils ein auf nationalen Daten basierter Wert zwischen 0 und 1 bestimmt. Der Mittelwert der drei Messwerte ergibt daraus den jeweiligen HDI-Wert eines Landes. Pauschal wurde ein Wert von 0,7 als Schwellenwert zur Unterscheidung von hoher und mittlerer menschlicher Entwicklung festgesetzt, eine niedrige menschliche Entwicklung wird entsprechend durch Werte von 0,55 und weniger definiert.
Der im März 2025 veröffentlichte HDI 2024-25 erfasst insgesamt 193 Staaten, von denen die „Top Ten“ Werte zwischen 0,972 (Island) und 0,951 (Belgien) erreichen. Deutschland liegt mit einem Wert von 0,959 gemeinsam mit Schweden auf Rang 5. Demgegenüber liegen die untersten zehn Index-Werte zwischen 0,470 (Jemen) und 0,388 (Südsudan). Die Werte basieren jeweils auf Daten des Jahres 2023.
Mit einem weltweit zunehmenden Bewusstsein für die ökologische Dimension menschlicher Entwicklung und der daraus erwachsenden Umweltveränderungen wurden allerdings auch die Defizite eines rein auf den Menschen fokussierten Entwicklungsverständnisses sichtbar. Die vor allem aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft vorgebrachte ökologische Kritik beförderte internationale Diskussionen, die ab Mitte der 1980er-Jahre die Grundlagen für das heute vorherrschende Leitbild einer nachhaltigen Entwicklung legten. Diesem entsprechend zielen die VN darauf, allen Ländern und Völkern gleiche Entwicklungsmöglichkeiten zu eröffnen und dabei ausdrücklich auch die Interessen nachfolgender Generationen zu berücksichtigen. Infolge der auch als „Erdgipfel“ bekannt gewordenen VN-Konferenz über Umwelt und Entwicklung (UNCED), die 1992 in Rio de Janeiro stattfand, wurde das Konzept der Nachhaltigen Entwicklung zum offiziellen Leitbild der Umwelt- und Entwicklungspolitik der VN. Als institutionelle Entsprechung dessen richtete die VN-Generalversammlung im Nachgang zur UNCED eine Kommission für Nachhaltige Entwicklung (CSD) ein, die fortan die internationalen Bemühungen um Nachhaltige Entwicklung koordinieren und überwachen sollte. Auch wenn die CSD diesem anspruchsvollen Mandat nie gerecht werden konnte, war sie doch sichtbarer Ausdruck der Neuorientierung der VN.
Die Millenniums-Entwicklungsziele (MDG)
Um eine bessere Nachvollziehbarkeit und Kommunikation konkreter entwicklungspolitischer Fortschritte zu erreichen, ergänzte VN-Generalsekretär Kofi Annan 2001 die „Millenniums-Deklaration“ der VN-Generalversammlung aus dem Jahr 2000 um spezifische „Millenniums-Entwicklungsziele“ (MDG). Diese umfassten messbare Zielvorgaben für acht Entwicklungsbereiche, die als besonders dringlich erachtet wurden. Die MDG wurden umgehend zum dominanten Orientierungsrahmen der internationalen Entwicklungspolitik, der auf die Überwindung rein wachstumsorientierter makroökonomischer „Strukturanpassung“ abzielte, wie sie von Weltbank und IWF (Internationaler Währungsfonds) in den 1980er- und 1990er-Jahren forciert worden war. Stattdessen stellten sie die Armutsbekämpfung in den Fokus der Entwicklungszusammenarbeit, mit dem expliziten Ziel, diese bis zum Jahr 2015 zu halbieren. Die weiteren Ziele adressierten vor allem Kernthemen menschlicher Entwicklung, von der Primärschulbildung über die Senkung der Kindersterblichkeit bis hin zur Bekämpfung schwerer Krankheiten.
Tatsächlich erwiesen sich die MDG als instrumentell, um außergewöhnliche politische und materielle Ressourcen für die operative Entwicklungszusammenarbeit zu mobilisieren und konkrete Verbesserungen für Millionen von Menschen zu erreichen. Zugleich wurden sie vielfach wegen ihrer unterkomplexen, rein quantitativen Maßstäbe (die ein „Schönrechnen“ der Zielerreichung begünstigten), der einseitigen Fokussierung auf Entwicklungsländer (die Industrieländer indirekt aus der Verantwortung nahm), und die Vernachlässigung der ökologischen Grundlagen und Folgen menschlicher Entwicklung (die nur in Unterzielen des siebten von acht MDG reflektiert wurde) kritisiert. Gerade letzteres erschien schon bei Bekanntgabe der MDG nicht mehr zeitgemäß.
Quelle: Der Donut der sozialen und planetarischen Grenzen. Bildnachweis: Kate Raworth und Christian Guthier. CC-BY-SA 4.0; Zitat: Raworth, K. (2017), Doughnut Economics: seven ways to think like a 21st century economist. London: Penguin Random House.
Quelle: Der Donut der sozialen und planetarischen Grenzen. Bildnachweis: Kate Raworth und Christian Guthier. CC-BY-SA 4.0; Zitat: Raworth, K. (2017), Doughnut Economics: seven ways to think like a 21st century economist. London: Penguin Random House.
Ungeachtet des vordergründig schlüssigen Dreiklangs ökonomischer, sozialer und ökologischer Aspekte nachhaltiger Entwicklung bietet aber auch dieser Dreiklang eine breite Angriffsfläche für Kritik. So werden die nahezu beliebige Verwendbarkeit des Konzepts und die daraus resultierenden Widersprüchlichkeiten seiner Interpretation in einer überwiegend kapitalistisch geprägten und ressourcenintensiven Weltwirtschaft ebenso kritisiert wie die Schwammigkeit seiner Anwendung in der praktischen Entwicklungszusammenarbeit und die empirisch mangelhaften Fortschritte auf dem Weg zu einer global nachhaltigen Entwicklung. Dennoch konnten alternative Konzepte wie zum Beispiel die Idee einer „Green Economy“ oder verschiedene fundamental wachstumskritische Ansätze innerhalb der VN keine vergleichbare Zugkraft entwickeln. So bleibt nachhaltige Entwicklung bis heute das maßgebliche Konzept, hinter dem sich die internationale Gemeinschaft einvernehmlich versammeln kann. Es impliziert eine Balance zwischen ökonomischen, sozialen und ökologischen Zielen, die sich auf abstrakter Ebene als international konsensfähig erwiesen haben.
QuellentextDie Millenniums-Entwicklungsziele (MDG) 2000–2015: Eine Bilanz
Im September 2000 kamen Vertreterinnen und Vertreter von 189 VN-Ländern zur sogenannten Millenniumskonferenz der Vereinten Nationen in New York zusammen. Auf dieser Konferenz wurde die Millenniumserklärung und draus abgeleitet die acht Millenniums-Entwicklungsziele (Millennium Development Goals, MDG) verabschiedet, die bis zum Jahr 2015 erreicht werden sollen. Im Jahr 2015 erschien ein Bericht der Vereinten Nationen, der die Ergebnisse aus 15 Jahren MDG vorstellt:
Wie die Darstellungen zeigen, konnten zwischen den Jahren 2000 und 2015 bedeutende Fortschritte erzielt und die Lebensbedingungen von Millionen Menschen verbessert werden. Dennoch blieben einige Ziele unerreicht. Um an die Erfolge anzuknüpfen, aus den gemachten Erfahrungen zu lernen und das gemeinsame Engagement weiterzuführen, verabschiedete die internationale Gemeinschaft im Jahr 2015 neue globale Entwicklungsziele: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und die darin enthaltenen Sustainable Development Goals (SDG).
Zentrale Erkenntnisse aus den MDGs für die SDGs:
Universalität:
Ziele für alle Staaten geltend machen und die Agenda 2030 in die nationale Politik überführen
Partizipation:
grundsätzliches Prinzip für die Verhandlung, Erstellung und Umsetzung der Agenda: alle Akteure sollen Verantwortung übernehmen
Vernetzung:
soziale, ökonomische und ökologische Dimensionen nachhaltiger Entwicklung ausgewogen abbilden und aufeinander beziehen und Synergien, Zielkonflikte und Wechselwirkungen berücksichtigen
Fortschrittskontrolle:
geeignetes Indikatorensystem einwickeln; transparentes und nachvollziehbares Berichtswesen etablieren
Inklusion:
weltweite Teilhabe aller Menschen; Armut und gesellschaftliche Ungleichheit adressieren, Menschenrechte gewährleisten und Diskriminierung und Marginalisierung vermeiden
Quelle: Eigene Darstellung nach Vereinte Nationen (Hrsg.), Millenniums-Entwicklungsziele. Bericht 2015, Redaktion: Catharine Way, © 2015 Vereinte Nationen.
Nachdruck mit Genehmigung der Vereinten Nationen. Online: Externer Link: www.un.org/Depts/german/millennium/MDG%20Report%202015%20German.pdf
Die Agenda 2030 (SDG)
Dieser übergreifende Konsens spiegelt sich auch in der 2015 von der VN-Generalversammlung beschlossenen Agenda 2030 für Nachhaltige Entwicklung sowie den darin enthaltenen 17 universellen Zielen für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDG). Diese SDG sind zugleich der Versuch, der Kritik an der mangelnden empirischen Nachweisbarkeit von nachhaltiger Entwicklung zu begegnen. Sie wurden zu diesem Zweck mit 169 messbaren Unterzielen und entsprechenden Indikatoren unterlegt. Zudem wurde die CSD aufgelöst und durch ein Hochrangiges Politisches Forum (HLPF) ersetzt, das stärkeres politisches Gewicht und größere Wirkungsmacht entfalten sollte. Nach den jüngsten Bestandsaufnahmen des „SDG-Gipfels“ und des „Zukunftsgipfels“ der VN-Generalversammlung von 2023 bzw. 2024 bleibt fraglich, inwieweit das HLPF diesen Anspruch tatsächlich einlösen kann.
QuellentextDas HLPF und der „Zukunftsgipfel“ von 2024
Das Hochrangige Politische Forum für Nachhaltige Entwicklung
In der Agenda 2030 sind nicht nur die SDG formuliert, sondern auch wie die Zielerreichung bzw. die Fortschritte auf dem Weg dorthin zu überprüfen ist. Die Zuständigkeit dafür wurde dem Hochrangigen Politischen Forum für Nachhaltige Entwicklung (High-level Political Forum for Sustainable Development, HLPF) übertragen. Es tritt jährlich auf ministerieller Ebene unter der Schirmherrschaft des ECOSOC zusammen. Diese Treffen, die in der Regel im Vorlauf zur VN-Generalversammlung stattfinden und von den fünf Regionalkommissionen der Vereinten Nationen dezentral vorbereitet werden, konzentrieren sich jeweils auf ein wechselndes Schwerpunktthema. In dessen Kontext werden dann jeweils Umsetzungsfortschritte hinsichtlich fünf ausgewählter SDG erörtert. Entsprechend können alle SDG mindestens in einem Vierjahreszyklus überprüft werden (das die finanziellen Mittel zur Umsetzung betreffende SDG17 wird dabei jährlich behandelt). Zudem findet alle vier Jahre eine sogenannte „hochrangige Überprüfung“ statt, während das HLPF unter Leitung der VN-Generalsversammlung auf Ebene der Staats- und Regierungschefs tagt. Dadurch wird gewährleistet, dass nachhaltige Entwicklung auf der Agenda der Vereinten Nationen eine prominente Position behält. Ziel des zyklischen Überprüfungsprozederes ist zugleich, den Mitgliedstaaten den Austausch über erfolgreiche Politikansätze und wechselseitiges Lernen zu ermöglichen.
Der „Zukunftsgipfel“ der Vereinten Nationen von 2024
Im Rahmen eines für den September 2024 einberufenen „Zukunftsgipfels“ wurden im Sinne einer Zwischenbilanz auch die Agenda 2030, die SDG und die Rolle des HLPF auf den Prüfstand gestellt, um die Zielerreichung fortan zu beschleunigen. Dies geschah im Kontext einer breiter gefassten Reformdiskussion zur Modernisierung der Vereinten Nationen insgesamt, um diese an veränderte weltpolitische Realitäten anzupassen und besser für die Herausforderungen der Zukunft zu wappnen. Die betreffenden Ergebnisse des Gipfels blieben vage, verankern aber unter anderem Vereinbarungen zur Mobilisierung zusätzlicher Finanzmittel für die SDG-Umsetzung ebenso wie zu Reformen der internationalen Finanz- und Schuldenarchitektur in einem im Konsens beschlossenen „Zukunftspakt“. Angesichts der zum Zeitpunkt des Zukunftsgipfels besonders angespannten geopolitischen Weltlage, ist schon das Bekenntnis der Staaten zur Weiterentwicklung eines „modernen Multilateralismus“ als Erfolg zu bewerten.
Globale Umwelt unter dem Dach der Vereinten Nationen
Nachdem sich in den 1960er- und 1970er-Jahren die Einsicht in den grenzüberschreitenden Charakter vieler Umweltprobleme international durchzusetzen begann, entwickelte sich die Bearbeitung eben jener Umweltprobleme parallel zu den Herausforderungen der Entwicklungspolitik zu einer weiteren Kernaufgabe der VN. Die offenkundigen Zusammenhänge zwischen der sozioökonomischen Entwicklung einerseits und dem Verbrauch von Naturressourcen sowie der weltweiten Umweltverschmutzung und dem damit verbundenen Artensterben sowie der Aufheizung der Erdatmosphäre andererseits, führten zur oben eingeführten Konzeption der nachhaltigen Entwicklung. Diesem übergeordneten Leitbild entsprechend dienen also auch die umweltpolitischen Anstrengungen der VN dem Ziel, nachhaltige menschliche Entwicklung im globalen Maßstab zu ermöglichen und zu befördern. In diesem Handlungsfeld treffen so unterschiedliche Herausforderungen wie die Nutzung und der Schutz der Atmosphäre, von Meeren, Wäldern, Gewässern und Böden, der jeweils darin lebenden Tier- und Pflanzenarten, sowie ein umweltgerechter Umgang mit grenzüberschreitenden Abfällen und Giftstoffen aufeinander.
Als Geburtsstunde der VN-Umweltpolitik gilt allgemein die VN-Konferenz über die menschliche Umwelt (UNCHE), die 1972 in Stockholm tagte. Die „Stockholm-Konferenz“ zielte primär darauf, grenzüberschreitende Umweltverschmutzung weltweit einzuschränken. Zugleich aber betonten die in der „Gruppe der 77“ organisierten Entwicklungsländer die Notwendigkeit der Armutsbekämpfung und hoben den Konsum der reichen Länder als Treiber von Umweltschäden und Ungleichheit hervor. Dadurch wurde der Nord-Süd-Strukturkonflikt auch im neuen Politikfeld „Umwelt“ unmittelbar sichtbar.
In der „Stockholmer Deklaration“ erklärten die Konferenzstaaten zudem die Absicht, zum Umweltschutz über Staatsgrenzen hinweg zusammenzuarbeiten und jeweils Umweltschäden zu vermeiden, die ihren Nachbarländern schaden könnten. Zudem bildeten die in der Stockholmer Deklaration formulierten Prinzipien wie das „Verursacherprinzip“ (polluter pays principle) wesentliche Grundlagen für ein neu entstehendes Umweltvölkerrecht.
Das VN-Umweltprogramm UNEP
Nicht zuletzt veranlasste die Konferenz die Gründung des VN-Umweltprogramms UNEP, welches von der VN-Generalversammlung 1973 eingerichtet und mit drei zentralen Aufgaben mandatiert wurde:
den Zustand der Umwelt weltweit zu überwachen, um das Bewusstsein für die Umweltdimension menschlicher Entwicklung zu schärfen;
die zwischenstaatliche Zusammenarbeit in der Umweltpolitik voranzutreiben;
die internationale Umweltpolitik unter dem Dach der VN zu koordinieren.
Zugleich bleibt UNEP umgeben von einer Vielzahl themenspezifischer multilateraler Umweltverträge, deren Umsetzung in der Regel durch eigenständige Entscheidungsgremien verantwortet wird, typischerweise den sogenannten Vertragsstaatenkonferenzen (Conferences of the Parties; COP).
Als „Umweltgewissen“ der internationalen Staatengemeinschaft und als Antreiber multilateraler bzw. zwischenstaatlicher Umweltkooperation hat das UNEP viel erreicht. Hinsichtlich der Koordination internationaler Umweltpolitik stand es von Anfang an vor enormen strukturellen Herausforderungen, wie sie schon allein aus dem autonomen Charakter der Vertragsstaatenkonferenzen erwachsen. Die faktische Unmöglichkeit einer hierarchischen Koordinierung durch das UNEP ist mit dem steten Zuwachs und der damit einhergehenden Ausdifferenzierung umweltpolitischer Akteure und Institutionen immer deutlicher geworden.
Erfolge
Ironischerweise geht genau diese Ausdifferenzierung vielfach auf die Erfolge des UNEP bei den ersten beiden Aufgabenstellungen zurück. Zahlreiche Umweltprobleme, wie etwa die Ausdünnung der stratosphärischen Ozonschicht (umgangssprachlich: „Ozonloch“) oder der Verlust von Böden und die Verschlechterung von Bodeneigenschaften in Trockenregionen, wurden überhaupt erst durch das UNEP auf die internationale Agenda gebracht, was ihm wiederum ermöglichte die Aushandlung immer neuer multilateraler Umweltabkommen anzuleiten. So gilt die Führungsrolle des UNEP bei der Thematisierung, Verhandlung und Umsetzung multilateraler Politik zum Schutz der Ozonschicht in den 1980er- und 1990er-Jahren bis heute als Paradebeispiel wirksamer internationaler Umweltpolitik. Zugleich führen die daraus hervorgegangenen Vertragswerke, namentlich die Wiener Konvention zum Schutz der Ozonschicht von 1985 und das Montrealer Protokoll über ozonschädigende Substanzen von 1987, ein institutionelles Eigenleben, das nur mehr administrativ mit dem UNEP verbunden ist.
Speziell die drei sogenannten „Rio-Konventionen“, die Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC), die Konvention über die biologische Vielfalt (CBD), und die VN-Konvention zur Bekämpfung der Wüstenbildung (UNCCD) zeigen die Stärkung der umweltpolitischen Kompetenzen der VN ebenso wie eine fortschreitende Aufteilung ihrer entsprechenden Strukturen. Zugleich wird gerade an ihrem Beispiel deutlich, wie prägend das Leitbild der nachhaltigen Entwicklung für die VN-Umweltpolitik wurde. So durchziehen die Bezugnahme auf nachhaltige Entwicklung und die in der Rio-Deklaration formulierten Prinzipien unübersehbar bereits die 1992 in Rio verabschiedeten Klima- und Biodiversitäts-Konventionen. Noch ausgeprägter ist dies in der 1994 verabschiedeten UNCCD zu sehen, die stärker als alle vorangehenden multilateralen Übereinkommen die Rio-Prinzipien reflektiert.
Im Einzelnen hat die CBD die Erhaltung der biologischen Vielfalt zum Ziel, ebenso die nachhaltige Nutzung ihrer Bestandteile und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der Vorteile, die sich aus der Nutzung genetischer Ressourcen ergeben – etwa bei der Herstellung von Saatgut oder in der Pharmaindustrie. In Reaktion auf das sich weiterhin verschärfende Artensterben hat die 15. CBD-Vertragsstaatenkonferenz 2022 ein „Global Biodiversity Framework“ beschlossen. Es soll die Umsetzung konkreter Naturschutzziele voranbringen indem mehr Schutzgebiete ausgewiesen und geschädigte Ökosysteme wiederhergestellt werden, etwa durch die Wiedervernässung trockengelegter Moore und Sümpfe. Die unter dem Dach des UNEP verwaltete CBD wurde somit als das zentrale multilaterale Artenschutzabkommen bestätigt und gestärkt – gleichwohl neben einer Reihe weiterer und zum Teil älterer Abkommen, die spezifischen Aspekten der biologischen Vielfalt gewidmet sind. Dazu zählen unter anderem das Ramsar-Abkommen zum Schutz von Feuchtgebieten, wie etwa des einzigartigen und besonders artenreichen Okavango-Deltas in Botswana, von 1971 oder die Bonner Konvention zum Schutz wandernder Wildtierarten (dazu zählen insbesondere Zugvögel, aber auch Delfine, Meeresschildkröten, verschiedene Antilopenarten u.a.) von 1979, was wiederum die starke Ausdifferenzierung der VN-Umweltarchitektur belegt.
Zu weiteren Erfolgen der VN-Umweltpolitik zählen multilaterale Übereinkommen zur Regulierung von Abfällen und Schadstoffen, wie etwa die Minamata-Konvention von 2013. Diese bildet die umweltvölkerrechtliche Grundlage, um Menschen und Umwelt vor hochgiftigem Quecksilber zu schützen. Ein Verbot neuer Quecksilberminen geht hier einher mit der international geförderten Einführung alternativer gesundheits- und umweltschonender Prozesse und Technologien, die insbesondere auch die Umsetzung in Entwicklungsländern unterstützen sollen. Die Minamata-Konvention folgt somit dem Erfolgsmodell vergleichbarer multilateraler Umweltschutzabkommen, wie den bereits erwähnten Ozonverträgen oder der Stockholmer Konvention über langlebige organische Schadstoffe von 2001.
Grenzen und Herausforderungen
Verschiedene Anläufe, die stark fragmentierte Umweltarchitektur der VN grundlegend zu reformieren und insbesondere das UNEP zu stärken, blieben über die Jahrzehnte weitgehend erfolglos. Als der Generalversammlung nachgeordnetes Programm hat das UNEP kein starkes politisches Gewicht. Zudem kann das UNEP im Gegensatz zu den Sonderorganisationen nicht mit verpflichtenden Beiträgen seiner Mitgliedstaaten planen. Abgesehen von eng begrenzten Mitteln aus dem ordentlichen VN-Haushalt finanziert es sich vor allem aus freiwilligen Beiträgen seiner Mitgliedstaaten. Dass ein erheblicher Teil dieser Beiträge zweckgebunden bereitgestellt wird, schränkt seinen Handlungsrahmen zusätzlich ein. Diplomatische Initiativen, das UNEP in eine der WHO oder UNESCO vergleichbare Sonderorganisation zu verwandeln, scheiterten wiederholt an den Interessenunterschieden der Mitgliedstaaten. Auch der jüngste Versuch, die Autorität des UNEP durch eine Aufwertung seines beschlussgebenden Gremiums, der VN-Umweltversammlung UNEA, zu stärken, scheiterte bei der Aushandlung des 2024 verabschiedeten „Zukunftspakts“ der VN am fehlenden Konsens.
So bleibt trotz der nachweislichen umweltpolitischen Erfolge der VN festzustellen, dass sich die Summe der weltweiten Umweltprobleme zu einer globalen ökologischen Krise von ungekanntem Ausmaß ausweitet. Alle einschlägigen Trends – von Treibhausgasemissionen und Ressourcenverbrauch über Entwaldung und Artenschwund bis hin zur Überfischung und Vermüllung der Meere – laufen dem Ziel einer nachhaltigen Entwicklung ersichtlich zuwider. Anders als noch vor der Verabschiedung der Agenda 2030 wird dies in den SDG deutlicher reflektiert als je zuvor. Die Möglichkeiten der VN-Umweltinstitutionen, den damit verbundenen Ansprüchen gerecht zu werden, bleiben dennoch begrenzt. Diese Erkenntnis ist nicht neu und prägte bereits die Verhandlungen im Kontext des „Erdgipfels“ in Rio von 1992.
QuellentextNachhaltige Entwicklung und die Beschlüsse der Rio-Konferenz von 1992
Als offizielle Geburtsstunde des bis heute gängigen Konzepts Nachhaltiger Entwicklung gilt die 1987 erfolgte Veröffentlichung des Berichts „Unsere Gemeinsame Zukunft“ (Our Common Future) durch die von 1983 bis 1987 arbeitende Weltkommission für Umwelt und Entwicklung, nach ihrer Vorsitzenden Gro Harlem Brundtland auch Brundtland-Kommission genannt. Darin wurde nachhaltige Entwicklung definiert als „Entwicklung, die die Bedürfnisse der Gegenwart befriedigt, ohne zu riskieren, dass künftige Generationen ihre eigenen Bedürfnisse nicht befriedigen können“ und weiter, dass dabei „[die] Grundbedürfnisse der Ärmsten der Welt [...] die überwiegende Priorität haben sollten; und der Gedanke von Beschränkungen, die der Stand der Technologie und sozialen Organisation auf die Fähigkeit der Umwelt ausübt, gegenwärtige und zukünftige Bedürfnisse zu befriedigen“ zentral sind.
Diese Definition wurde 1992 von der UNCED wortgleich übernommen, um die erstarkten umweltpolitischen Interessen der westlichen Industrieländer und die Entwicklungsinteressen der sogenannten Entwicklungsländer in einem universell gültigen Konzept zu integrieren. Flankiert durch eine politisch hochrangige „Rio-Deklaration“ und den Aktionsplan „Agenda 21“ wurde das Konzept der Nachhaltigen Entwicklung zum neuen Paradigma der internationalen Zusammenarbeit. Da es infolge des Brundtland-Berichts bereits im Vorfeld der UNCED einer breiten Öffentlichkeit zugänglich war und fortan durch Rio-Deklaration und Agenda 21 im politischen Mehrebenensystem wirksam multipliziert wurde, prägt es die internationalen Diskussionen und Verhandlungen um die Zusammenhänge von Umwelt- und Entwicklungspolitik bis heute. Der Leitbild-Charakter nachhaltiger Entwicklung für die Vereinten Nationen wurde 2002 auf dem World Summit on Sustainable Development in Johannesburg (WSSD, auch „Rio+10“-Gipfel) und 2012 auf dem „Rio+20“-Gipfel, der Konferenz der Vereinten Nationen über nachhaltige Entwicklung (UNCSD), jeweils von allen VN-Mitgliedstaaten einvernehmlich bestätigt.
Klimawandel und Klimapolitik als Parameter nachhaltiger Entwicklung
Unter all den bereits genannten globalen Umweltproblemen kommt dem Klimawandel eine herausragende Bedeutung zu. VN-Generalsekretär António Guterres erklärte ihn 2021 zum „definierenden Thema unserer Zeit“. Die Bewältigung der damit verbundenen Herausforderungen wird maßgeblich darüber entscheiden, ob die Ziele der Agenda 2030 erreicht werden können. Die Verabschiedung des Pariser Klimaabkommens durch die 21. Vertragsstaatenkonferenz (COP21) der UNFCCC im Dezember 2015 gilt schon deshalb als historische Leistung der VN.
Das Pariser Abkommen definiert seither den Handlungsrahmen multilateraler Klimapolitik, bezogen insbesondere auf den Anspruch, die durchschnittliche globale Erwärmung durch eine langfristige und dauerhafte Minderung der globalen Treibhausgasemissionen auf 1,5 Grad bis maximal 2 Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Zugleich verankert es die Notwendigkeit zur Anpassung an den Klimawandel und die Problematik klimabedingter Schäden und Verluste im Umweltvölkerrecht. Wie diese Zielvorgaben erreicht werden können, ist Gegenstand fortlaufender multilateraler Verhandlungen, von denen in der Öffentlichkeit vor allem die jährlichen „COPs“ wahrgenommen werden. Wenn im November 2025 im brasilianischen Belém die COP30 zusammentritt, gleichsam als 10. Treffen der Vertragsstaaten des Pariser Abkommens, werden viele der für den Umsetzungserfolg entscheidenden Fragen weiterhin umstritten sein.
Die klimadiplomatisch härtesten Auseinandersetzungen betrafen in den vergangenen Jahren insbesondere Themen wie die verbindliche Abkehr von der Nutzung fossiler Energien, die Ausgestaltung sogenannter Marktmechanismen, mittels derer die Staaten eine substanzielle Absenkung ihrer Treibhausgasemissionen befördern wollen, sowie nicht zuletzt eine breite Palette von Finanzierungsfragen. Neben entsprechender Finanzierungsstrategien wird von der COP30 erwartet, dass die Vertragsstaaten offenlegen, wie sie ihre klimapolitischen „Hausaufgaben“ im Rahmen ihrer nationalen Klimaaktionspläne (Nationally Determined Contributions; NDCs) weiter steigern wollen. Der jährlich von UNEP veröffentlichte „Emissions Gap Report“ legt nahe, dass die ungenügenden Fortschritte bei der Vermeidung von Treibhausgasemissionen ohne massive und unverzügliche Kurskorrekturen eine durchschnittliche globale Überhitzung von um die 3°C erwarten lassen. Dies würde nicht nur das zentrale Ziel des Pariser Abkommens ad absurdum führen. Es käme auch einer Aufgabe des Leitbilds nachhaltiger Entwicklung gleich, da ein ungebremster Klimawandel die Erreichbarkeit der SDG effektiv untergraben und verheerende Folgen für die Umwelt haben würde.
QuellentextDas Pariser Klimaabkommen
Unter dem Dach der Klimarahmenkonvention UNFCCC verabschiedete die 21. VN-Klimakonferenz am 12. Dezember 2015 das „Pariser Abkommen“ (PA). Es verpflichtet die Vertragsparteien, die Erderwärmung auf „deutlich unter 2°C gegenüber dem vorindustriellen Niveau“ zu begrenzen und darüber hinaus Anstrengungen zu einer Begrenzung auf 1,5°C zu unternehmen. Dies soll konkret erreicht werden, indem alle Staaten ambitionierte Maßnahmen ergreifen, die sie in nationalen Klimaaktionsplänen (sog. Nationally Determined Contributions, NDCs) offenlegen und regelmäßig nachbessern. Zudem verankert das PA die Anpassung an den Klimawandel als globales Ziel und fordert alle Vertragsparteien auf, notwendige Maßnahmen zu ergreifen, um Verluste und Schäden, die infolge des Klimawandels zu erwarten sind, „zu vermeiden, zu minimieren und zu bewältigen“. Schließlich ruft das PA dazu auf, die globalen Finanzflüsse grundsätzlich mit den Erfordernissen von Klimapolitik und nachhaltiger Entwicklung in Einklang zu bringen. Speziell von den Industrieländern wird zusätzlich erwartet, finanzielle Mittel bereitzustellen, um Entwicklungsländer sowohl bei der Vermeidung von Treibhausgasemissionen als auch bei der Anpassung an die Folgen des Klimawandels zu unterstützen.
Die tatsächlichen klimapolitischen Anstrengungen der Staaten bleiben entsprechend ihrer unterschiedlichen, in den NDCs formulierten Absichten auch zehn Jahre nach Inkrafttreten des PA in der Summe unzureichend und erreichen dessen Ziele nicht. Der Rückzug der USA von der internationalen Klimapolitik droht nun einerseits den verbindlichen Charakter des PA zu untergraben. Andererseits könnte er auch eine neue Dynamik entfachen, in dem er zentralen Akteuren wie zum Beispiel China, Indien und der EU neue Handlungsmöglichkeiten eröffnet.
Dennoch – und ungeachtet des von US-Präsident Trump angekündigten Ausstiegs der USA – bleibt das Pariser Abkommen die völkerrechtliche Grundlage, um der globalen Klimakrise im Einklang mit der ebenfalls 2015 verabschiedeten Agenda 2030 zu begegnen. Seine Umsetzung ist deshalb von durchschlagender Bedeutung für nachhaltige Entwicklung und übergreifende Fragen globaler Gerechtigkeit. Die Bereitstellung internationaler Klimafinanzierung seitens der Industrieländer gilt dabei als Gradmesser ihrer Glaubwürdigkeit, da sie ambitionierte klimapolitische Maßnahmen mit Verweis auf den globalen Charakter des Klimawandels und den universellen Anspruch des Pariser Abkommens auch von Entwicklungsländern erwarten, die nicht über vergleichbare materielle Ressourcen verfügen und selbst kaum zu den Ursachen des Klimawandels beigetragen haben. Hinzu kommt die Notwendigkeit, die Verwendung der verfügbaren Mittel sinnvoll zwischen den Zwecken der Emissionsvermeidung und der Anpassung an den Klimawandel auszubalancieren.
Hierbei geht es um verteilungspolitische Konflikte, die Fortschritte in der multilateralen Klimapolitik ersichtlich erschweren. Sie sind jedoch gerade für die ärmsten und von den Folgen des Klimawandels besonders betroffenen Entwicklungsländern von herausragender Bedeutung, nicht zuletzt hinsichtlich des Mehrbedarfs, der sich aus klimabedingten Verlusten und Schäden ergibt. Gerade im Kontext der komplexen Institutionen und Prozesse, die die multilaterale Klimapolitik prägen, ist seitens der Entwicklungsländer keine große Kompromissbereitschaft zu erwarten, wenn diese ihre Interessen nicht angemessen berücksichtigt sehen. So manifestiert sich in der internationalen Klimapolitik die Fortschreibung des Nord-Süd-Konflikts unter den Vorzeichen des erstmals auf der Rio-Konferenz 1992 formulierten und in der Klimarahmenkonvention verankerten Prinzips der gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortung. Der radikale Kurswechsel der 2025 unter Präsident Trump angetretenen US-Regierung, mit dem sich die USA ihrer globalen Verantwortung für die Klimakrise weitgehend entziehen, lässt erwarten, dass sich dieser Nord-Süd-Konflikt absehbar weiter zuspitzen wird. Zugleich kann der Rückzug der USA anderen kritischen Akteuren der globalen Klimapolitik wie etwa China, Indien und der EU neue Kooperations- und Kompromissmöglichkeiten eröffnen, die der Statik des Nord-Süd-Konflikts auch konstruktive Impulse geben könnten.
Fazit: Nachhaltige Entwicklung als Leitbild multilateraler Zukunftspolitik
Im Vordergrund der internationalen Auseinandersetzungen um nachhaltige Entwicklung stehen zumeist grundsätzliche Fragen nach der Vereinbarkeit von Umweltschutz und wirtschaftlicher Entwicklung. Aus umweltpolitischer Perspektive wird vor allem bemängelt, dass die ökologische Dimension in der entwicklungspolitischen Praxis häufig gegen die ökonomische und soziale Dimension ausgespielt wird und somit ihr wesentliches Ziel unterlaufen wird, die Belange zukünftiger Generationen zu sichern. Umgekehrt haben Verfechter von Armutsbekämpfung und internationaler Gerechtigkeit die Sorge, dass die Betonung des Nachhaltigkeitsprinzips einen Vorrang der Umwelt impliziert, der unmittelbare Bedürfnisse armer Menschen und Länder vernachlässige. Diese Fragen werden in den VN typischerweise im Zusammenhang machtpolitischer und interessengeleiteter Auseinandersetzungen zwischen dem reichen „Norden“ und dem armen „Süden“ verhandelt. So gelten einerseits sozioökonomische Entwicklung und wirtschaftliches Wachstum vielerorts weiterhin als notwendige Voraussetzungen für umweltbewusstes Handeln, andererseits gefährdet die Vernachlässigung der ökologischen Dimension von Entwicklungsprozessen deren natürliche Grundlagen. Die Kritik an wachstumsorientierten Interpretationen nachhaltiger Entwicklung gewinnt dabei in dem Maße an Überzeugungskraft, in dem sie von den fortschreitenden wissenschaftlichen Erkenntnissen über die menschlichen Ursachen globaler Umweltveränderungen und die Endlichkeit natürlicher Ressourcen gestützt wird.
Die aller Kontroversen zum Trotz anhaltend große Zustimmungsfähigkeit des Leitbilds nachhaltiger Entwicklung offenbart hier zugleich dessen größte Schwäche. Nämlich, dass den der Agenda 2030 zugrundeliegenden Ansprüchen und den daraus erwachsenden Zielvorgaben nur mittels international ausgehandelter Kompromissformulierungen Rechnung getragen werden kann. Die tatsächliche Wirkungsmacht des Leitbilds muss deshalb zwangsläufig hinter seiner normativen Überzeugungskraft zurückbleiben. Dies ändert aber nichts an dem grundlegenden konzeptionellen Stellenwert, den nachhaltige Entwicklung in der internationalen Zusammenarbeit an der Schnittstelle umwelt- und entwicklungspolitischer Prozesse einnimmt. Die damit verbundenen Ansprüche bilden weiterhin die programmatische Kontrastfolie, vor der sich die Zukunftsfähigkeit der VN ebenso beweisen muss wie die unterschiedlichen Interpretationen und Vorstellungen von nachhaltiger Entwicklung in ihren Mitgliedstaaten. Dies gilt auch und umso dringlicher angesichts der rasant fortschreitenden Klimakrise und der geopolitischen Verwerfungen im Kontext des radikalen Kurswechsels der Weltmacht USA.