Afrikanische Union
Die Afrikanische Union (AU) trat 2002 die Nachfolge der 1963 gegründeten Organisation für Afrikanische Einheit (OAU) an. Mittlerweile gehören ihr alle 55 von der AU anerkannten Staaten Afrikas an. Ähnlich wie die Europäische Union verfolgt auch die Afrikanische Union das Ziel, die wirtschaftlichen und sozialen Verflechtungen der Mitgliedstaaten zu vertiefen und Frieden und wirtschaftliches Wachstum zu schaffen.
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) wurde am 10. Dezember 1948 von der Generalversammlung der VN verabschiedet. In 30 Artikeln enthält sie eine umfassende Aufzählung von Freiheits-, Gleichheits- sowie staatsbürgerlichen und sozialen Rechten. Sie ist das erste Dokument in der Geschichte der Menschheit, das die Grundrechte des und der Einzelnen mit dem Anspruch weltweiter Geltung zusammenfasst. Die AEMR ist die Grundlage für den Zivilpakt (IPBPR) und den Sozialpakt (IPWSKR), in denen die in der AEMR definierten Menschenrechte als völkerrechtliche Verträge umgesetzt werden. Zivilpakt, Sozialpakt und die AEMR bilden die Internationale Menschenrechtscharta, die von den VN als Grundlage weiterer internationaler Menschenrechtsverträge geschaffen wurde.
Blauhelme
Als Blauhelme werden umgangssprachlich die seit 1948 in Krisengebieten eingesetzten VN-Friedenstruppen (benannt nach den von diesen getragenen blauen Schutzhelmen) bezeichnet, die sich aus Soldatinnen und Soldaten, unbewaffneten zivilen Beobachtern und Militärbeobachtern zusammensetzen. Ihre Aufgaben sind friedenserhaltende sowie friedensstiftende Maßnahmen; sie werden auf Beschluss des VN-Sicherheitsrates und mit Einverständnis der jeweiligen Konfliktparteien eingesetzt.
Charta der Vereinten Nationen
Die Charta der Vereinten Nationen ist der Gründungsvertrag der VN. Sie regelt in 19 Kapiteln und 111 Artikeln die Bedingungen der Mitgliedschaft, sowie die Aufgaben und Ziele der VN: die Wahrung des Weltfriedens, der internationalen Sicherheit und der Menschenrechte. Der Vertrag wurde am 26. Juni 1945 in San Francisco von allen 50 Gründungsstaaten unterzeichnet, trat am 24. Oktober 1945 in Kraft und ist für alle Mitglieder bindend.
Elected Ten (E10)
Als Elected Ten (E10) werden die zehn nichtständigen Mitglieder des Sicherheitsrates bezeichnet. Sie werden nach einem regionalen Verteilungsschlüssel für eine Dauer von zwei Jahren gewählt. Sie besitzen im Gegensatz zu den P5 kein Vetorecht, können aber immer wieder gewählt werden.
Fakultativprotokoll
Ein Fakultativprotokoll ergänzt ein internationales Übereinkommen. Durch seine Annahme übernehmen Staaten weitergehende und spezifischere Verpflichtungen als die Vertragsparteien des ursprünglichen Übereinkommens.
Friedenserzwingung
Die VN-Friedenserzwingung (peace enforcement) zielt auf die Beendigung von massiver Gewalt und Krieg durch eine vom Sicherheitsrat mandatierte Mission – auch unter Einsatz von Kriegswaffen. Die VN selbst verfügt nicht über entsprechende Streitkräfte und beauftragt in der Regel Mitgliedstaaten mit der Durchführung dieser Missionen.
Friedenskonsolidierung
Die VN-Friedenskonsolidierung (post-conflict peacebuilding) schließt alle Maßnahmen ein, die nach der Beendigung eines Konflikts bzw. dem Abzug einer Friedensmission darauf gerichtet sind, eine nachhaltige friedliche Ordnung in der Post-Konfliktgesellschaft zu fördern und einen Rückfall in die Krise abzuwenden, z.B. die Reintegration früherer rebellischer Parteien, der (Wieder-)Aufbau rechtsstaatlicher Strukturen oder die Achtung der Menschenrechte.
Friedenssicherung
Die VN-Friedenssicherung (peacekeeping) gründete sich in den 1940er- und 1950er-Jahren, etablierte sich zur Zeit der Bipolarität und differenziert sich seit den 1990er-Jahren aus (vier sog. Generationen). Die Friedenssicherung basiert auf dem Gedanken, dass eine überparteiliche, von den VN legitimierte Präsenz in einem Konflikt zu friedenserhaltenden Operationen beitragen kann, z.B. dem Abbau von Spannungen oder der Einhaltung der Menschenrechte. 1948 wurde die erste VN-Friedensmission entsandt, seitdem wurden 70 weitere ins Leben gerufen.
Gewaltverbot
Ein Gewaltverbot ist im allgemeinen Völkerrecht verankert und verbietet die zwischenstaatliche Androhung oder Anwendung von Gewalt. Nach Artikel 2, Ziffer 4 der VN-Charta sind alle Mitgliedstaaten verpflichtet, „in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staats gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt“ zu unterlassen. Unter Gewalt im Sinne der Charta ist nach herrschender Ansicht bewaffnete oder militärische Gewalt zu verstehen. Das Gewaltverbot lässt das Recht zur individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung sowie kollektive, vom Sicherheitsrat nach Kapitel VII der VN-Charta bindend angeordnete Zwangsmaßnahmen unberührt.
Global Governance
Global Governance beschreibt einen internationalen Rahmen von Prinzipien, Regeln und Gesetzen, die für die Lösung globaler Probleme notwendig sind, inklusive der Institutionen, die diesen Rahmen aufrechterhalten.
Gruppe der 77
Als Gruppe der 77 wird ein informeller Zusammenschluss von Staaten des Globalen Südens innerhalb der VN bezeichnet. Die Gruppe schloss sich 1964 aus ehemals 77 Entwicklungsländern mit dem Ziel zusammen, die gemeinsamen wirtschaftlichen Interessen der Mitglieder international zu vertreten und sich für eine gerechtere Weltwirtschaftsordnung einzusetzen und umfasst heute 134 Mitgliedstaaten.
Haushalt
Der ordentliche Haushalt der Vereinten Nationen wird von der Generalversammlung beschlossen. Das Haushaltsvolumen hat sich im Laufe der Zeit stark ausgeweitet. Von 19 Mio. US-Dollar im Jahr 1946 auf 3,72 Mrd. US-Dollar für 2025. Die Haushaltsbeschlüsse der Generalversammlung sind für alle Mitgliedstaaten bindend. Die Höhe der Beitragssätze wird nach einem Schlüssel berechnet, der im Wesentlichen auf dem Bruttonationaleinkommen eines Landes beruht.
Individualbeschwerde
Die Individualbeschwerde ermöglicht es Einzelpersonen, NGOs und Personengruppen eine Verletzung ihrer Rechte durch eine Vertragspartei völkerrechtlicher Verträge geltend zu machen. Wenn der Rechtsweg auf nationaler Ebene ausgeschöpft wurde, kann die Individualbeschwerde an ein internationales Gericht angeführt werden. Bei verschiedenen Menschenrechtsabkommen ist ein Individualbeschwerderecht vorgesehen, z.B. beim VN-Zivil- und -Sozialpakt und der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Internationaler Strafgerichtshof
Der Internationaler Strafgerichtshof (IStGH; Sitz: Den Haag) ist ein ständiges internationales Strafgericht, vor dem Kernverbrechen des Völkerstrafrechts (Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Verbrechen der Aggression und Kriegsverbrechen) verhandelt werden. Der IStGH besitzt keine universelle, aber eine weitreichende Zuständigkeit, festgeschrieben im Römischen Statut.
Kollektive Sicherheit
Unter kollektiver Sicherheit versteht man ein vertraglich vereinbartes internationales System, das die Sicherheit einzelner Staaten in ein Sicherheitssystem einer ganzen Gruppe von Staaten einbindet und somit schützt. Alle Mitgliedstaaten des Systems sind verpflichtet, jeden Aggressor innerhalb oder außerhalb des Systems zu bekämpfen. Im Gegensatz zu einem kollektiven Verteidigungssystem wie der NATO sind in einem System kollektiver Sicherheit alle an ihm beteiligten Staaten seiner Sanktionsordnung unterworfen.
Mandat
siehe Begriff „Resolutionen“ weiter unten.
Millenniums-Entwicklungsziele (MDG)
Multilateralismus
Multilateralismus bezeichnet ein System mehrseitiger (multilateraler) Beziehungen zwischen Staaten, z.B. in der Außenpolitik, in den Wirtschaftsbeziehungen und in sportlichen oder kulturellen Angelegenheiten. Grundgedanke ist die gleichberechtigte Zusammenarbeit, die beispielsweise zu gegenseitig vorteilhaften Verträgen führt, aber oft bilaterale (Sonder-)Vereinbarungen ausschließt. Die global bedeutendste multilaterale Einrichtung sind die Vereinte Nationen; die Europäische Union ist ein sehr weit fortgeschrittener multilateraler Staatenverbund; die verschiedenen Abkommen zum Klimaschutz sind multilaterale Vereinbarungen.
NATO
Die NATO (North Atlantic Treaty Organization, Nordatlantikpakt) ist ein politisch-militärisches Bündnis. Sie wurde im April 1949 von den USA, Kanada und zehn europäischen Staaten mit dem Ziel gegründet, die kommunistischen Staaten von einer Kriegsführung gegen westliche Staaten abzuhalten. Heute gehören der NATO 32 Staaten an, deren wichtigstes Ziel der Einsatz für Frieden und Freiheit ist. Alle Staaten verpflichten sich durch ihre Mitgliedschaft, sich im Falle einer militärischen Bedrohung bzw. eines Angriffs gegenseitig zu helfen.
Nürnberger Prinzipien
Die Nürnberger Prinzipien wurden 1950 im Auftrag der VN durch die Völkerrechtskommission (ILC) formuliert und entstanden aus dem Statut des Internationalen Militärgerichtshofs und dem Urteil im Nürnberger Prozess. Die sieben Prinzipien werden als Grundsätze des Völkerrechts anerkannt.
Pariser Klimaabkommen
Das Pariser Klimaabkommen wurde am 12. Dezember 2015 von der 21. VN-Klimakonferenz verabschiedet. Es verpflichtet die Vertragsparteien, die Erderwärmung auf „deutlich unter 2°C gegenüber dem vorindustriellen Niveau“ zu begrenzen und darüber hinaus Anstrengungen zu einer Begrenzung auf 1,5°C zu unternehmen (siehe Kasten „Das Pariser Klimaabkommen“ im Beitrag
Permanent Five (P5)
Als Permanent Five (P5) werden die fünf ständigen Mitglieder des Sicherheitsrats (China, Frankreich, Großbritannien, Russland und die USA) bezeichnet. Im Gegensatz zu den nichständigen Mitgliedern haben die P5 ein Vetorecht und könnten mit nur einer einzigen Nein-Stimme Entscheidungen des Rates blockieren.
Positiver und negativer Frieden
Die Konzepte des positiven und negativen Friedens kommen aus der Konfliktforschung. Negativer Frieden beschreibt Frieden als die Abwesenheit von Kriegshandlungen oder direkter psychischer Gewalt. Der Zustand eines positiven Friedens umfasst neben der Abwesenheit von Gewalt auch Faktoren wie soziale Gerechtigkeit und kulturellen Frieden innerhalb und zwischen Gesellschaften.
Ratifikation
Die Ratifikation (oder auch Ratifizierung) ist ein juristischer Fachbegriff für die verbindliche Bestätigung eines zuvor abgeschlossenen und unterzeichneten völkerrechtlichen Vertrages durch die Vertragsparteien in deren innerstaatliches Recht.
Resolutionen
VN-Resolutionen (oder auch Beschluss, Erklärung, Deklaration, Mandat; eine verbindliche Abgrenzung der Begriffe innerhalb der VN existiert nicht) sind von den Vereinten Nationen verabschiedete Entscheidungsakte, die nach ausführlicher Absprache an Staaten oder Konfliktparteien adressiert werden und zu konkreten Handlungen oder Unterlassungen auffordern. Resolutionen der Generalversammlung und des Wirtschafts- und Sozialrats haben nur empfehlenden Charakter, allein der Sicherheitsrat kann völkerrechtlich verbindliche Resolutionen erlassen (z.B. bestimmte Zwangsmaßnahmen nach Art. 41 der Charta, die von allen Mitgliedstaaten befolgt werden müssen).
Sanktionen
Sanktionen können nur vom Sicherheitsrat beschlossen werden. Dafür muss der Sicherheitsrat nach Artikel 39 der Charta feststellen, dass eine Bedrohung oder ein Bruch des Friedens oder eine Angriffshandlung vorliegt. Da die in der Vergangenheit häufig verhängten umfassenden Wirtschafts- und Finanzsanktionen (wie im Falle des Irak 1990–2003) teils erhebliche humanitäre Auswirkungen auf die Zivilbevölkerung hatten, ist der Sicherheitsrat dazu übergegangen, gezielte Sanktionen („targeted“ oder „smart sanctions“) gegen politisch Handelnde eines Staates oder einer Organisation zu verhängen. Die Mitgliedstaaten der VN sind völkerrechtlich verpflichtet, die beschlossenen Maßnahmen umfassend und umgehend umzusetzen.
Schutzverantwortung
Internationale Schutzverantwortung (responsibility to protect, r2p) siehe Beitrag
Vereinte Nationen
Entsprechend der VN-Charta besteht das System der Vereinten Nationen aus sechs Hauptorganen: der Generalversammlung, dem Sekretariat mit dem Generalsekretär, dem Internationalen Gerichtshof, dem Wirtschafts- und Sozialrat und dem Treuhandrat (seit 1995 suspendiert). Die einzelnen Organe werden auf dem Poster auf der
Verbrechen gegen die Menschlichkeit
Verbrechen gegen die Menschlichkeit sind schwere Verstöße gegen das internationale Völkerrecht und durch systematische Angriffe gegen die (Zivil-)Bevölkerung gekennzeichnet (z.B. Mord, ethnische Ausrottung, Versklavung und Deportation). Als Kernverbrechen des Völkerstrafrechts unterliegen sie dem Weltrechtsprinzip.
Vertragsstaatenkonferenz
Eine Vertragsstaatenkonferenz (Conference of the Parties, COP) bezeichnet im Völkerrecht das höchste Gremium eines internationalen Übereinkommens, an dessen Teilnahme alle Vertragsstaaten eingeladen sind (z.B. die jährlich stattfindende VN-Klimakonferenz).
Vetorecht
Mit Vetorecht wird die Macht der ständigen Mitglieder des VN-Sicherheitsrates (China, Frankreich, Großbritannien, Russland und die USA) bezeichnet, die Entscheidung des Rates in substanziellen Fragen – d.h. Fragen, die die internationale Sicherheit und den Weltfrieden betreffen – mit einem einzigen Nein zu blockieren. So können etwa Maßnahmen bei der Bedrohung oder dem Bruch des Weltfriedens, militärische Operationen zur Friedenserzwingung, die Ächtung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Anordnungen zum Schutz von Zivilistinnen und Zivilisten verhindert werden.
Völkerbund
Der Völkerbund (1920–1946) (League of Nations) wurde als Reaktion auf den Ersten Weltkrieg gegründet und nahm am 10. Januar 1920 in Genf seine Arbeit auf. Durch ihn sollte den 32 Siegermächten des Kriegs sowie 13 neutralen Staaten ihr souveränes Recht auf Krieg entzogen und die Verantwortung für den Frieden an eine zwischenstaatliche Organisation übertragen werden. Da Großmächte wie die USA dem Bund nicht beitraten und Staaten wie Deutschland, Japan und Italien austraten, stand der Völkerbund dem Beginn des Zweiten Weltkriegs machtlos gegenüber und löste sich mit der Bildung der VN 1946 schließlich auf.
Völkerrecht
Unter dem Begriff Völkerrecht werden alle Rechtsnormen verstanden, die das Verhältnis der (unabhängigen) Staaten untereinander und die Beziehungen zwischen den einzelnen Staaten und den internationalen Organisationen regeln. Das Völkerrecht kann, im Gegensatz zum innerstaatlichen Recht, nicht von einer zentralen Gewalt durchgesetzt werden, sondern ist von der Anerkennung der Staaten abhängig. Völkerrecht besteht aus dem Völkervertragsrecht (wie etwa die VN-Charta), dem durch die Staatenpraxis entstehenden Völkergewohnheitsrecht und den Allgemeinen Rechtsgrundsätzen (etwa dem Grundsatz, dass Verträge einzuhalten sind).
Weltklimarat
Weltklimarat siehe Infokasten „Das Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC)“ im Beitrag
Ziele für Nachhaltige Entwicklung
Ziele für Nachhaltige Entwicklung (SDG)/Agenda 2030 siehe Beitrag
Zukunftsgipfel/Zukunftspakt
Zukunftsgipfel/Zukunftspakt siehe Infokasten „Das HLPF und der „Zukunftsgipfel“ von 2024“ im Beitrag
Zusammengestellt u.a. aus und von: Bundeszentrale für politische Bildung/bpb (bpb.de); Auswärtiges Amt (auswaertiges-amt.de); Das Regionale Informationszentrum der Vereinten Nationen für Westeuropa/UNRIC (unric.org)