Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)
Menschen brauchen Geld, um leben zu können und um die notwendigsten Dinge, die sie brauchen, bezahlen zu können. Darum spricht man oft vom „notwendigen Lebensunterhalt“ oder auch vom "Existenzminimum". Wenn es jemand nicht aus eigener Kraft schafft, diesen Unterhalt zu sichern, hat er oder sie Anspruch auf eine Grundsicherung vom Staat.