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Telemedien | Medienpolitik | bpb.de

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Telemedien


Telemedien ist ein aus Teledienste und Mediendienste gebildeter Oberbegriff für elektronische Informations- und Kommunikationsdienste. Der Begriff wurde erstmals im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) gebraucht. Telemedien sind demnach "alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste", es sei denn, es handelt sich um Rundfunk oder individuelle Telekommunikation. Keine Telemedien im Sinne des Telemediengesetzes (TMG) sind also beispielsweise Live-Streamings oder Webradios (= Rundfunk) oder die bloße Internet-Telefonie (= Telekommunikation). Trotzdem gehören zu den Telemedien nahezu alle Angebote im Internet.

Quellen / weiter Informationen:

Fussnoten