Telemedien ist ein aus Teledienste und Mediendienste gebildeter Oberbegriff für elektronische Informations- und Kommunikationsdienste. Der Begriff wurde erstmals im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) gebraucht. Telemedien sind demnach "alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste", es sei denn, es handelt sich um Rundfunk oder individuelle Telekommunikation. Keine Telemedien im Sinne des Telemediengesetzes (TMG) sind also beispielsweise Live-Streamings oder Webradios (= Rundfunk) oder die bloße Internet-Telefonie (= Telekommunikation). Trotzdem gehören zu den Telemedien nahezu alle Angebote im Internet.
Quellen / weiter Informationen:
Telemediengesetze (TMG) Externer Link: www.gesetze-im-internet.de/tmg/
Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) Externer Link: www.die-medienanstalten.de/fileadmin/Download/Rechtsgrundlagen/Gesetze_aktuell/JMStV_Stand_13.RStV_deutsch.pdf