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Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz war nötig und überfällig | Debatte Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) | bpb.de

Debatte Debatte Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG)

Pro Netzwerkdurchsetzungsgesetz

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz war nötig und überfällig

Heiko Maas

/ 2 Minuten zu lesen

Wer im Internet strafbare Inhalte verbreitet, muss zur Rechenschaft gezogen werden. Der wesentliche Zweck des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes besteht darin, das bereits vorher geltende Recht wirksam durchzusetzen, sagt Heiko Maas.

Pressefoto Heiko Maas, Susie Knoll/SPD Saar (© Susie Knoll / SPD Saar)

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz war nötig und überfällig. Twitter und Facebook sind wie jedes andere Unternehmen auch gezwungen, sich an deutsches Recht zu halten. Die Plattformbetreiber waren bereits lange vor dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz dazu verpflichtet, strafbare Inhalte zu löschen, sobald sie davon Kenntnis erlangen. Dieser rechtlichen Verpflichtung sind sie allerdings nur sehr unzureichend nachgekommen: Twitter etwa hat nur 1% der strafbaren Inhalte gelöscht.

Nachdem wir die Netzwerkbetreiber monatelang vergeblich aufgefordert und gemahnt hatten, sich an geltendes deutsches und europäisches Recht zu halten, mussten wir auf die anhaltenden Rechtsverstöße reagieren. Der wesentliche Zweck des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes besteht darin, das bereits vorher geltende Recht wirksam durchzusetzen.

Endlich mehr Transparenz

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz ist klar und eindeutig formuliert. Es schafft endlich mehr Transparenz. Die Netzwerke selbst sind jetzt erstmals verpflichtet, halbjährlich über ihre Praxis mit dem Umgang von Beschwerden zu berichten.

Es ist nicht neu, dass Netzwerke selbst darüber entscheiden, was auf ihren Plattformen verbreitet wird und was nicht. So haben Facebook und Twitter schon lange eigene interne Lösch-Leitlinien. Die Plattformbetreiber haben früher schon Inhalte gelöscht, allerdings nach ihren eigenen weitgehend intransparenten Regeln. Twitter hat erst im Dezember 2017 seine eigenen Standards verschärft. Es gab in den vergangenen Jahren immer wieder Inhalte, die als Verstoß gegen die jeweiligen Community-Regeln eingestuft und gesperrt worden sind. Und so hat auch die Anfang Januar beklagte Sperrung ganzer Accounts nichts mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz zu tun. Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz verlangt in keiner Weise, gegen Satire-Accounts vorzugehen und diese zu sperren.

Der Rechtsstaat bleibt gefordert

Völlig klar ist: Die Meinungsfreiheit schützt auch abstoßende und hässliche Äußerungen – sogar Lügen können von der Meinungsfreiheit gedeckt sein. Aber die Meinungsfreiheit endet eben da, wo das Strafrecht beginnt.

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz lässt die Verantwortung der Justiz und die strafrechtliche Aufarbeitung völlig unberührt. Unser Rechtsstaat bleibt gefordert: Wer strafbare Inhalte im Netz verbreitet, muss von der Justiz konsequent verfolgt und zur Rechenschaft gezogen werden. Das hat weiter absolute Priorität. Jedem sollte klar sein, dass man auch im Netz nicht straflos bedrohen oder zu Straftaten aufrufen kann.

Wir haben festgestellt, dass sich die Fälle von Hasskriminalität in den vergangenen drei Jahren verdreifacht haben. Wem am Schutz der Meinungsfreiheit gelegen ist, der darf nicht tatenlos zusehen, wie der offene Meinungsaustausch durch strafbare Hetze, die sich ungestört im Netz verbreitet, unterbunden wird. Daran sollten auch die Betreiber sozialer Netzwerke kein Interesse haben. Genauso wie diese Straftaten konsequent von der Justiz verfolgt werden müssen, dürfen sie sich zum Schutz der Opfer nicht weiter im Netz verbreiten. Hasskriminalität ist kein Ausdruck von Meinungsfreiheit, sondern Angriff auf die Meinungsfreiheit von anderen.

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Heiko Maas ist ein Politiker der SPD und derzeit der geschäftsführende Justizminister.