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Was sollte die EU-Flüchtlings- und Asylpolitik (zukünftig) auszeichnen? | EU-Migrations- und Asylpolitik | bpb.de

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Was sollte die EU-Flüchtlings- und Asylpolitik (zukünftig) auszeichnen?

Birgit Glorius

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Beim Grenzschutz müssen Menschenrechte gelten. Es sei nicht mit der Menschenwürde vereinbar, Schutzsuchende lange in Flüchtlingslagern an Außengrenzen der EU festzuhalten, meint Birgit Glorius.

Flüchtlingslager in Bihac, Bosnien und Herzegowina (Aufnahmedatum 03.01.2023). Innerhalb und außerhalb der EU-Außengrenzen werden viele Schutzsuchende lange Zeit in Lagern festgesetzt, um ihre Weiterreise zu unterbinden. (© picture alliance / AA )

Bei der Ausübung von Grenzschutzaufgaben müssen die Interner Link: Menschenrechte (stärker) geachtet werden. Etwa wenn Menschen an den EU-Außengrenzen in Lebensgefahr geraten, weil sie durch Interner Link: Pushbacks am Grenzübertritt gehindert werden, oder wenn sie im Grenzgebiet auf sich allein gestellt sind. Insbesondere die Rechte und Bedürfnisse vulnerabler Gruppen müssen in den Fokus rücken.

Im Kontext der Flüchtlingsaufnahme sollten rasche und sichere Erstaufnahmemöglichkeiten geschaffen werden. Das Interner Link: Festhalten von Menschen in Flüchtlingslagern inner- und außerhalb der EU-Außengrenzen ist mit dem Prinzip der Menschenwürde nicht vereinbar, ebenso wenig wie langwierige Asylverfahren oder ein anhaltend unsicherer Aufenthaltsstatus. Geflüchtete haben das Recht auf den Aufbau eines eigenen Lebens nach der Flucht, ohne lange Wartezeiten oder Behinderung der eigenen Entwicklung durch Restriktionen im Bereich Bildung und Interner Link: Arbeitsmarktzugang. Das würde im Übrigen auch den aufnehmenden Ländern und Gesellschaften helfen, denn ein möglichst ungehinderter Zugang zu Bildungs- und Arbeitsmöglichkeiten reduziert soziale Folgekosten der Flüchtlingsaufnahme wie z.B. ein langer Verbleib in sozialen Transferleistungen. Auch die Möglichkeit der Familienzusammenführung oder Interner Link: Einbürgerung, insofern die Voraussetzungen erfüllt wurden, sollten vereinfacht werden. Hier müssen in den EU-Mitgliedstaaten die Verfahrensstandards und auch die Verfahrensgeschwindigkeiten in den ausführenden Behörden überprüft und gegebenenfalls verbessert werden.

Die Freiheitsprinzipien der Europäischen Union sollten auch bedeuten, dass die Mobilität von Geflüchteten innerhalb der EU nicht eingeschränkt wird. Anstatt auf der Basis von Interner Link: geographisch determinierten Zuständigkeiten, sollten aufnehmende Länder und Geflüchtete in die Entscheidung einbezogen werden, welches Zielland für sie in Frage kommt. Ein europäischer Flüchtlingspass sollte zum Aufenthalt in allen EU-Ländern berechtigen.

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Prof. Dr. Birgit Glorius hat die Professur Humangeographie mit dem Schwerpunkt Europäische Migrationsforschung an der Technischen Universität Chemnitz inne. Sie forscht unter anderem zu Flucht und Asyl in Europa.