Irreguläre Praktiken wie das Überqueren der "grünen Grenze" und der Aufenthalt in unterschiedlichsten Ländern ohne notwendige Papiere waren während des kommunistischen Regimes weit verbreitet, als legale Migrationsmöglichkeiten sehr beschränkt waren – sowohl für Rumänen als auch für die meisten ausländischen Staatsbürger, die Rumänien durchreisten. Aber auch noch nach dem Fall des Kommunismus ging von Rumänien irreguläre Arbeitsmigration in großem Ausmaß aus, als westeuropäische Länder von rumänischen Staatsbürgern gültige Visa für den Zugang verlangten und damit den legalen Zutritt erheblich erschwerten.
Diese Situation hat sich inzwischen deutlich gewandelt: Legalisierungsprogramme wie etwa in Italien verschaffen rumänischen Arbeitsmigranten einen legalen Aufenthaltsstatus und Zugang zu Beschäftigung in einigen Zielländern. Dennoch wird davon ausgegangen, dass auch 2006 noch zahlreiche Arbeitskräfte aus Rumänien nicht regulär zugewandert sind, möglicherweise ermutigt durch die Aussicht auf regelmäßig durchgeführte Legalisierungskampagnen. So halten sich schätzungsweise 600.000 Rumänen undokumentiert in Italien auf, neben den rund 300.000 von italienischen Behörden erfassten rumänischen Einwohnern.
Menschenhandel
Seit den 1990er Jahren ist Rumänien ein Herkunfts- und Transitland für Menschenhandel. Personen aus der Republik Moldau, der Ukraine und aus Russland (darunter auch Kinder) werden in unterschiedliche Orte auf dem Balkan, aber auch nach Italien, Spanien, Frankreich und darüber hinaus verschleppt.
Der Handel mit Kindern ist ein besonders alarmierendes Phänomen. Hier zählt Rumänien zu den wichtigsten südosteuropäischen Herkunftsländern.
Trotz dieser ausgeweiteten Maßnahmen wurde Rumänien 2006 von einer Beobachtungsagentur des US-amerikanischen Innenministeriums, die innerhalb eines OSZE-Rahmens operiert und auf die Bewertung von Maßnahmen zur Bekämpfung von Menschenhandel spezialisiert ist, in einer Liste von Ländern mit ernstzunehmenden Problemen beim Menschenhandel geführt. Trotz der bedeutenden Anstrengungen, die Rumänien unternommen hat, können die Mindestanforderungen des US-Gesetzes zum Schutz vor Gewalt und Menschenhandel aus dem Jahr 2000 noch nicht vollständig erfüllt werden.