Nach Angaben der Volkszählung aus dem Jahr 2011 lebten 713.000 Drittstaatsangehörige und 199.000 nicht-griechische EU-Bürger in Griechenland, was einem Anteil von 6,5 Prozent bzw. 1,8 Prozent an der Gesamtbevölkerung entspricht.
Albaner stellten dabei mit 480.000 Personen 60 Prozent der ausländischen Bevölkerung und damit mit Abstand die größte Einwanderergruppe, gefolgt von Bulgaren (75.000), Rumänen (46.000), Pakistanern (34.000), Georgiern (27.000), Ukrainern (17.000) und Polen (14.000).
Tabelle 1: Ausländische Bevölkerung in Griechenland 2011
Zahl
Anteil an der Gesamtbevölkerung (in %)
Drittstaatsangehörige
713.000
6,59
Zugewanderte EU-Bürger
199.000
1,84
Einwanderer insgesamt
912.000
8,43
Gesamtbevölkerung
10.815.197
100,00
Quelle: Nationales Amt für Statistik Griechenland (ESYE), Zensus 2011, Daten veröffentlicht im September 2013.
Tabelle 2: Zusammensetzung der Einwandererbevölkerung
Arbeitskräfteerhebung (Labor Force Survey) 4. Quartal 2012
Gültige Aufenthaltserlaubnisse von Drittstaatsangehörigen Dezember 2012
Herkunftsland
Anzahl
Anteil an der ausländischen Bevölkerung (in %)
Anzahl
Anteil in Bezug auf alle Einwanderer aus dem jeweiligen Land (in %)
Albanien
471.470
59,82
300.839
68,35
Bulgarien
38.382
4,87
Georgien
23.482
2,97
13.596
3,09
Rumänien
38.469
4,88
Pakistan
24.488
3,10
12.940
2,94
Russland
15.088
1,91
11.772
2,67
Ukraine
10.714
1,35
16.698
3,79
Bangladesch
7.525
0,95
5.025
1,14
Syrien
13.438
1,70
5.920
1,35
Armenien
7.500
0,95
4.914
1,12
Zypern
11.207
1,42
Polen
11.299
1,43
Ägypten
10.421
1,32
10.775
2,45
Irak
1.147
0,14
644
0,15
Indien
5.448
0,69
10.806
2,46
Vereinigtes Königreich
9.548
1,21
Deutschland
5.242
0,66
Republik Moldau
1.385
0,17
9.266
2,11
Niederlande
1.145
0,14
Philippinen
9.936
1,26
8.363
1,90
Andere
50.787
8,98
33.888
7,70
Gesamt
768.122
100,00
440.118
100,00
Quellen: Nationales Amt für Statistik Griechenland (ESYE), Arbeitskräfteerhebung (Labor Force Survey), 4. Quartal 2012; Innenministerium, Gültige Aufenthaltsgenehmigungen am 31. Dezember 2012.
Es gibt zwei Gruppen von Personen, die in Tabelle 2 nicht auftauchen, soziologisch aber dennoch als Einwanderer betrachtet werden können, weil sie im Ausland geboren wurden, auf dem Arbeitsmarkt diskriminiert werden und sich mit Vorurteilen und Ausgrenzung konfrontiert sehen. Da die meisten dieser Gruppenangehörigen im Zuge erleichterter Einbürgerungsverfahren die griechische Staatsangehörigkeit erworben haben, sind sie in Tabelle 2 nicht enthalten.
Bei der ersten Gruppe handelt es sich um ethnische Griechen aus Albanien (griechische Bezeichnung: Voreioepirotes).Sie sind im Besitz sogenannter EDTO-Ausweise für Omogeneis (ethnische Griechen), die von der griechischen Polizei ausgestellt werden und ihnen dieselben sozio-ökonomischen Rechte garantieren wie griechischen Staatsangehörigen. Sie werden in der Datenbank des Innenministeriums nicht aufgeführt. In den letzten drei Jahren hat das Innenministerium die Mitglieder dieser Gruppe dazu ermutigt, sich im Rahmen eines erleichterten Einbürgerungsverfahrens einbürgern zu lassen, was viele auch getan haben (siehe auch den Abschnitt zu Interner Link: Einbürgerungen in diesem Länderprofil. Zudem hat das Innenministerium damit begonnen, die zuvor ausgestellten Ausweise für ethnische Griechen zu überprüfen. Viele der Ausweise wurden daraufhin für ungültig erklärt, da ihre Besitzer nicht mehr im Land lebten. Einbürgerungen und die Überprüfung der Ausweise haben dazu geführt, dass die Zahl der Besitzer von EDTO-Ausweisen deutlich zurückgegangen ist – von 197.000 im Dezember 2009 auf 6.509 im Dezember 2011.
Bei der zweiten Gruppe handelt es sich um "Remigranten" aus der ehemaligen Sowjetunion, die sogenannten Pontos-Griechen, die in den späten 1980er und frühen 1990er Jahren als Wirtschaftsmigranten nach Griechenland kamen. Sie werden offiziell als "Rückkehrer ins Mutterland" betrachtet, auch wenn sie selbst oder ihre Vorfahren nie auf dem Territorium des heutigen griechischen Staates gelebt haben. Nach einer Erhebung des Generalsekretariats für repatriierte ethnische Griechen aus dem Jahr 2000 lebten 155.319 Pontos-Griechen im Land. Mehr als die Hälfte von ihnen (rund 80.000) stammte aus Georgien, 31.000 kamen aus Kasachstan, 23.000 aus Russland und etwa 9.000 aus Armenien.
Ein- und Auswanderung
Die Daten zur Zahl der Ein- und Auswanderer basieren auf der Ausstellung und Verlängerung (oder nicht) von Aufenthaltsgenehmigungen. Sie sind nicht akkurat, da nur eine kleine Zahl an Einwanderern auf legalem Wege ins Land kommt (siehe die Diskussion der Interner Link: Migrationspolitik). Dennoch geben die Daten zu Aufenthaltsgenehmigungen zumindest einen Hinweis auf die derzeitigen Zu- und Abwanderungsbewegungen und auch im Hinblick auf einen möglichen Prozess der "Illegalisierung" von Migranten, die zuvor einen legalen Aufenthaltsstatus besaßen.
Abbildung 1 zeigt die Zahl der legal in Griechenland lebenden Drittstaatsangehörigen im Zeitraum Januar 2005 bis Dezember 2012, wobei Saisonarbeiter nicht einbezogen werden. Die Zahlen basieren auf der vom Innenministerium geführten Datenbank für Aufenthaltsgenehmigungen. Die Höchstzahl legal in Griechenland lebender Migranten wurde im Dezember 2009 mit 600.000 gültigen Aufenthaltsgenehmigungen registriert. Seitdem geht die Zahl der gültigen Aufenthaltserlaubnisse kontinuierlich zurück. Sie fiel auf etwas über 500.000 Ende 2010 und erreichte im Dezember 2012 mit 440.000 den niedrigsten Stand aller Zeiten. Der Rückgang der Zahl gültiger Aufenthaltsgenehmigungen steht im Zusammenhang mit der aktuellen Wirtschaftskrise in Griechenland. Er bedeutet nicht zwangsläufig, dass Migranten und ihre Familien das Land verlassen haben. Einige könnten noch in Griechenland leben, haben allerdings ihren legalen Aufenthaltsstatus verloren, da es ihnen nicht möglich war, die gesetzlich vorgeschriebenen Arbeits- und Sozialleistungsvoraussetzungen zu erfüllen.
Sozio-ökonomische Merkmale der Einwandererbevölkerung
Abbildung 2: Aufenthaltsgenehmigungen von Drittstaatsangehörigen nach Aufenthaltsgrund (bpb)
Abbildung 2: Aufenthaltsgenehmigungen von Drittstaatsangehörigen nach Aufenthaltsgrund (bpb) Lizenz: cc by-nc-nd/3.0/de/
Abbildung 2: Aufenthaltsgenehmigungen von Drittstaatsangehörigen nach Aufenthaltsgrund (bpb) Lizenz: cc by-nc-nd/3.0/de/
Ein Blick auf die Aufenthaltsgründe von Drittstaatsangehörigen in Griechenland zeigt, dass 45 Prozent aller männlichen Einwanderer Aufenthaltsgenehmigungen besitzen, die es ihnen erlauben, zehn Jahre oder sogar dauerhaft in Griechenland zu bleiben. In Abbildung 2 gehören sie der Kategorie "andere Aufenthaltsgründe" an. 31 Prozent der männlichen Migranten halten sich aus familiären Gründen in Griechenland auf und besitzen eine entsprechende Aufenthaltsgenehmigung. 23 Prozent verfügen über eine Aufenthaltsgenehmigung zu Beschäftigungszwecken. Die große Mehrheit der Einwanderinnen aus Drittstaaten ist im Besitz eines Aufenthaltstitels zur Familienzusammenführung (65 Prozent), gefolgt von Genehmigungen, die zu einem Aufenthalt von zehn Jahren oder unbefristeter Dauer berechtigen (23 Prozent) und Aufenthaltsgenehmigungen zu Beschäftigungszwecken (11 Prozent). Die Zahl der Aufenthaltserlaubnisse zu Studienzwecken ist für beide Geschlechter niedrig.
Im Hinblick auf die niedergelassene Einwandererbevölkerung zeigt sich, dass Ende 2012 107.000 Personen eine Aufenthaltsgenehmigung besaßen, die sie zu einem zehnjährigen oder unbefristeten Aufenthalt in Griechenland berechtigte. Im Verlauf der letzten sechs Jahre hat die Zahl solcher Langzeitaufenthaltsgenehmigungen deutlich zugenommen. Im Vergleich zum Vorjahr war sie 2012 um 42 Prozent gestiegen. Dennoch verfügte Ende 2012 nur etwa ein Viertel der insgesamt 440.000 legal im Land lebenden Einwanderer über eine solche Genehmigung zum langfristigen Aufenthalt in Griechenland.
Zahl der Aufenthaltsgenehmigungen (Gültigkeit: 10 Jahre oder unbefristet)
821
34.296
45.998
62.312
75.377
107.080
Quelle: Zusammenstellung der Autorin nach: Innenministerium, Datenbank über gültige Aufenthaltsgenehmigungen.
Abbildung 3: Geschlechterzusammensetzung der Einwandererbevölkerung aus Drittstaaten (bpb)
Abbildung 3: Geschlechterzusammensetzung der Einwandererbevölkerung aus Drittstaaten (bpb) Lizenz: cc by-nc-nd/3.0/de/
Abbildung 3: Geschlechterzusammensetzung der Einwandererbevölkerung aus Drittstaaten (bpb) Lizenz: cc by-nc-nd/3.0/de/
Wie in den vergangenen Jahren bleibt die Geschlechterzusammensetzung der Einwandererbevölkerung unausgeglichen – es gibt insgesamt deutlich mehr Männer als Frauen (siehe Abbildung 3). Dieses Ungleichgewicht variiert aber zwischen den einzelnen Einwanderergruppen. Unter Migranten aus der Ukraine, Bulgarien und Georgien beispielsweise sind mehr Frauen als Männer: 70 Prozent der ukrainischen und bulgarischen Migranten sind weiblich; unter Georgiern sind es 60 Prozent. Demgegenüber ist der Großteil der Einwanderer (ca. 90 Prozent) aus Pakistan und Bangladesch männlich.
Hinsichtlich des Bildungsniveaus der Migrationsbevölkerung (siehe Abbildung 4) zeigt sich, dass das Bildungsprofil der EU-Bürger in Bezug auf die Grundschulbildung weitgehend mit dem der Einheimischen vergleichbar ist. Im Vergleich zur einheimischen Bevölkerung gibt es unter ihnen allerdings einen größeren Anteil an Personen, die einen sekundären oder technischen Bildungsabschluss besitzen (tatsächlich ein Bildungstyp, der in kommunistischen Ländern weit verbreitet war) und einen geringeren Anteil an Universitätsabsolventen.
Abbildung 4: Bildungsniveau nach Staatsangehörigkeit und Geschlecht 2012 (bpb)
Abbildung 4: Bildungsniveau nach Staatsangehörigkeit und Geschlecht 2012 (bpb) Lizenz: cc by-nc-nd/3.0/de/
Abbildung 4: Bildungsniveau nach Staatsangehörigkeit und Geschlecht 2012 (bpb) Lizenz: cc by-nc-nd/3.0/de/
Verglichen mit der einheimischen Bevölkerung und den Einwanderern aus der EU sind Drittstaatsangehörige insgesamt weniger formal gebildet; der Anteil an Personen, die nur einen mittleren Schulabschluss besitzen, also lediglich die Pflichtschuljahre absolviert haben, ist unter ihnen höher. Der Anteil an Drittstaatsangehörigen mit einem Universitätsabschluss ist eher gering. Trotz dieser Unterschiede zwischen Migranten aus Drittstaaten und aus der EU hinsichtlich des Bildungsniveaus, sind die Sektoren, in denen Migranten hauptsächlich beschäftigt sind (Baugewerbe, Landwirtschaft, andere niedrig bezahlte Jobs; Transportwesen für Männer; Reinigung, Pflege, Gastronomie und Tourismus für Frauen), für beide Herkunftsgruppen im Allgemeinen dieselben.
Anna Triandafyllidou ist Professorin am Europäischen Hochschulinstitut in Florenz und Fiesole, Italien. Sie leitet den Forschungsbereich "Cultural Pluralism" des Global Governance Programms. Zu ihren Forschungsschwerpunkten zählen kulturelle Diversität, Fragen zu Demokratie und Nationalismus sowie Migration in europäischer und internationaler Perspektive. E-Mail Link: anna.triandafyllidou@eui.eu