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Fakten zur Landtagswahl in Baden-Württemberg 2026 | Baden-Württemberg 2026 | bpb.de

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Fakten zur Landtagswahl in Baden-Württemberg 2026

/ 4 Minuten zu lesen

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Landtagswahl in Baden-Württemberg 2026.

Wer wird gewählt?

Die mindestens 120 Abgeordneten des 18. Landtags von Baden-Württemberg.

Wann wird gewählt?

Am 8. März 2026 von 8 bis 18 Uhr. Die Unterlagen zur Briefwahl werden spätestens bis zum 15. Februar 2026 versendet.

Seit wann wird der Landtag Baden-Württemberg gewählt?

Am 9. März 1952 fand die Wahl zur Verfassungsgebenden Landesversammlung der noch bestehenden Länder Württemberg-Baden, Baden und Württemberg-Hohenzollern statt. Diese Versammlung wurde später zum ersten Landtag des neu gegründeten Bundeslandes Baden-Württemberg. Am 4. März 1956 fand die Wahl des zweiten baden-württembergischen Landtags statt.

Wie oft wird gewählt?

Der baden-württembergische Landtag wird seit 1996 alle fünf Jahre gewählt. Bis dahin dauerte eine Legislaturperiode 4 Jahre.

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet und seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg haben und nicht durch einen Richterspruch vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wer ist wählbar?

Wählbar ist jede wahlberechtigte Person, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat und nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist. Das sogenannte passive Wahlrecht kann durch Richterspruch aberkannt werden.

Was ist ein Mandat?

Das Wort Mandat kommt aus dem Lateinischen und bedeutet so viel wie Auftrag oder Ermächtigung. Die Abgeordneten des Baden-Württembergischen Landtags erhalten also einen Auftrag (= Mandat) von den Wählerinnen und Wählern.

Wie viele Wahlkreise gibt es?

Für die Landtagswahl ist Baden-Württemberg in 70 Wahlkreise eingeteilt.

Wie viele Stimmen habe ich?

Bei den Landtagswahlen 2026 in Baden-Württemberg gilt erstmals ein neues Wahlrecht: Wählerinnen und Wähler haben zukünftig statt einer zwei Stimmen. Sie wählen dann, ähnlich wie bei der Wahl zum Bundestag, mit der Erststimme eine Person und mit der Zweitstimme eine Partei bzw. deren Landesliste.

Was ist die Erststimme?

Mit der Erststimme (Wahlkreisstimme) stimmen die Wählerinnen und Wähler für eine Kandidatin oder einen Kandidaten in ihrem Wahlkreis. Wer in einem der 70 Wahlkreise die meisten Stimmen bekommen hat, zieht direkt in den Landtag ein und vertritt den jeweiligen Wahlkreis.

Was ist die Zweitstimme?

Die zweite Stimme bestimmt, wie viele Sitze im Landtag jede Partei erhält. Je mehr Stimmen, desto mehr Mandate im Landtag. Eine Partei benötigt mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen, um überhaupt in den Landtag einzuziehen.

Was ist die Briefwahl?

Wer am 8. März 2026 nicht ins Wahllokal gehen kann oder möchte, kann in der Regel bis zum 6. März 2026 um 15 Uhr die Briefwahl beantragen. Man bekommt den Stimmzettel (Wahlschein) dann nach Hause geschickt bzw. kann diesen mit nach Hause nehmen. So kann man bereits vor dem Wahltag seine Stimme abgeben und per Brief an die jeweilige Gemeinde zurückschicken oder bzw. diesen dort einwerfen. Der Wahlbrief muss bis spätestens 18 Uhr des Wahltages bei der zuständigen Behörde eingehen.

Wie werden die Kandidaten und Kandidatinnen aufgestellt?

Die Kandidatinnen und Kandidaten auf den Landeslisten und in den Wahlkreisen werden von den Mitgliedern ihrer Parteien aufgestellt. Dafür werden sie in Mitglieder- oder Vertreterversammlungen von den jeweils wahlberechtigten Mitgliedern ihrer Partei gewählt.

Parteien, die nicht seit der letzten Wahl ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren, müssen für ihre Wahlvorschläge Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten sammeln (2.000 für eine Landesliste, 150 für eine Wahlkreisliste).

Wer ist gewählt?

In den 70 Wahlkreisen wird die Kandidatin oder der Kandidat mit den meisten Erststimmen direkt in den Landtag gewählt. Ausschlaggebend für die Zahl der Sitze, die eine Partei im Landtag erhält, ist aber in erster Linie ihr Anteil an den gültigen Zweitstimmen. Erreicht eine Partei in Baden-Württemberg nicht mindestens fünf Prozent der Stimmen und gewinnt kein Direktmandat, erhält sie keine Sitze im Landtag (Fünf-Prozent-Hürde bzw. Sperrklausel).

Wie werden die Sitze im Baden-Württembergischen Landtag verteilt?

Die Sitzverteilung wird bei der Landtagswahl nach dem Verhältnis des Anteils der Parteien an den Zweitstimmen errechnet. Falls eine Partei mehr Direktmandate gewonnen hat, als ihr durch die abgegebenen Zweitstimmen zustehen, behält sie die Sitze jedoch (Überhangmandate). In diesem Fall wird die Gesamtzahl der Sitze des Landtags so lange erhöht, bis das proportionale Verhältnis der Parteien wiederhergestellt ist (Ausgleichsmandate). Dadurch soll sichergestellt werden, dass die endgültige Sitzverteilung das Zweitstimmenergebnis der Landtagswahl wiedergibt.

Auch durch errungene Sitze von parteilosen Kandidierenden oder Parteien, die nicht fünf Prozent der Zweitstimmen erreicht haben, kann sich die Gesamtzahl der Sitze im Landtag erhöhen.

Wie sieht der Zeitplan bis zur Landtagswahl am 8. März 2026 aus?

  • 15. Februar 2026: Alle Wahlberechtigten, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, müssen bis zu diesem Tag schriftlich über die Wahl und die Erteilung eines Wahlscheines (Briefwahl) benachrichtigt werden.

  • 16. bis 20. Februar 2026: Zeitraum für die Einsicht in das Wählerverzeichnis in den Gemeindeverwaltungen. Wer das Wählerverzeichnis für unvollständig oder unrichtig hält, kann bis zum 20. Februar 2026 schriftlich Widerspruch erheben.

  • 5. bis 7. März 2026: Abschluss des Wählerverzeichnisses. Zwischen dem 3. Tag vor der Wahl und dem Tag nach der Wahl müssen die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister das Wählerverzeichnis abschließen. Danach sind keine Änderungen mehr möglich.

  • 6. März 2026: Noch bis 18 Uhr können Wahlscheine beantragt werden - in Ausnahmefällen, etwa bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, auch am Wahltag bis 15 Uhr.

  • 8. März 2026: Wahltag! Die Wahllokale werden um 8 Uhr geöffnet. Die Wahlscheine müssen spätestens bis 18 Uhr bei der zuständigen Wahlbehörde eingegangen sein. Um 18 Uhr schließen die Wahllokale. Die Auszählung der Stimmen beginnt.

Wann muss der neu gewählte Landtag zusammentreten?

Der baden-württembergische Landtag muss laut Verfassung spätestens 16 Tage nach Beginn der Wahlperiode zusammentreten. Nach der diesjährigen Wahl ist die erste Sitzung des Landtags für den 1. Mai 2026 angesetzt.

Mehr Fragen und Antworten zur Landtagswahl bietet die Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg auf ihrer Website „Landtagswahl 2026“.

Fussnoten

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