Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen

Fakten zur Bremischen Bürgerschaftswahl 2023 | Bremen 2023 | bpb.de

Bremen 2023 Fakten zur Wahl Download Häufig gestellte Fragen Presse Impressum

Fakten zur Bremischen Bürgerschaftswahl 2023

/ 5 Minuten zu lesen

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Bürgerschaftswahl in Bremen 2023.

Wer wird gewählt?

Die 87 Abgeordneten der Bremischen Bürgerschaft. Die Bürgerschaft ist das Landesparlament der Freien Hansestadt Bremen. Das Land besteht aus den beiden Städten Bremen und Bremerhaven. Diese bilden auch die beiden Wahlbereiche zu Bürgerschaftswahl: So werden 72 Mitglieder der Bürgerschaft im Wahlbereich Bremen und 15 Mitglieder im Wahlbereich Bremerhaven gewählt.

Wann wird gewählt?

Am 14. Mai 2023 von 8 bis 18 Uhr.

Seit wann wird die Bremische Bürgerschaft gewählt?

Die erste Bremische Bürgerschaft nach dem Zweiten Weltkrieg wurde am 13. Oktober 1946 gewählt.

Wie oft wird gewählt?

Die Bremische Bürgerschaft wird alle vier Jahre gewählt.

Wer darf wählen?

Stimmberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, mindestens 16 Jahre alt sind, ihren Wohnsitz seit mindestens drei Monaten im Gebiet der Freien Hansestadt Bremen haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wer ist wählbar?

Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat, seit mindestens drei Monaten ihren Wohnsitz im Gebiet der Freien Hansestadt Bremen hat und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist. Das sogenannte passive Wahlrecht kann durch Richterspruch aberkannt werden.

Was ist ein Wahlbereich?

Für die Bürgerschaftswahl ist die Freie Hansestadt Bremen in zwei Wahlbereiche eingeteilt: Der Wahlbereich Bremen umfasst das Gebiet der Stadtgemeinde Bremen, der Wahlbereich Bremerhaven umfasst das Gebiet der Stadtgemeinde Bremerhaven. Die Wahlbereiche sind in Wahlbezirke aufgeteilt, die je höchstens 2.500 Einwohner umfassen. Bei der Abgrenzung der Wahlbezirke müssen die Grenzen einzelner Stadtteile eingehalten werden.

Was ist ein Wahlbezirk?

Die beiden Wahlbereiche Bremen und Bremerhaven sind in Wahlbezirke eingeteilt. Diese dienen der Organisation der Wahl. Für jeden Wahlbezirk wird ein Wählerverzeichnis erstellt, in der Regel wählen die Wählerinnen und Wähler in ihrem Wahlbezirk, in diesem werden auch die Stimmen ausgezählt. Die Wahlbezirke werden von der jeweiligen Gemeindebehörde festgelegt. Sie sollen nicht mehr als 2.500 Einwohnerinnen und Einwohner umfassen, dürfen aber auch nicht so wenig Wahlberechtigte umfassen, dass das Wahlgeheimnis gefährdet ist. Zurzeit gibt es in der Stadt Bremen 353 und in der Stadt Bremerhaven 75 allgemeine Wahlbezirke. Außerdem können, z. B. für Krankenhäuser "Sonderwahlbezirke" gebildet werden.

Wie viele Stimmen habe ich?

Die Wählerinnen und Wähler haben bei der Bremischen Bürgerschaftswahl fünf Stimmen, die sie beliebig verteilen können: Sie können ihre fünf Stimmen auf verschiedene Parteien, Wählervereinigungen und/oder einzelne Kandidatinnen und Kandidaten verteilen oder sie alle für einen Wahlbewerber oder die gesamte Liste einer Partei oder Wählervereinigung abgeben. Wer weniger als fünf Stimmen auf dem Stimmzettel abgibt – also weniger als fünf Kreuze macht – verschenkt Stimmen. Wird gar keine Stimme – oder mehr als fünf Stimmen abgegeben, wird der Stimmzettel als ungültig gewertet. Jedes Kreuz zählt als eine Stimme und jedes Kreuz zählt gleich viel.

Was ist die Briefwahl?

Wer am 14. Mai 2023 nicht in sein Wahllokal gehen kann, weil er oder sie etwa im Urlaub ist, kann im Vorfeld die Briefwahl beantragen. Man bekommt den Stimmzettel (Wahlschein) dann nach Hause geschickt und kann bereits vor dem Wahltag seine Stimme abgeben und per Brief an die Gemeinde, die den Wahlschein ausgestellt hat, zurückschicken. Der Wahlbrief muss bis spätestens 18 Uhr des Wahltages bei der zuständigen Behörde eingehen.

Wie werden die Kandidaten und Kandidatinnen aufgestellt?

Die Kandidatinnen und Kandidaten auf den Listen der Parteien und Wählervereinigungen werden von deren Mitgliedern aufgestellt. Dafür werden sie in Mitgliederversammlungen von den jeweils wahlberechtigten Mitgliedern ihrer Partei oder Wählervereinigung gewählt.

Parteien und Wählervereinigungen, die nicht seit der jeweils letzten Wahl ununterbrochen im Deutschen Bundestag oder der Bremischen Bürgerschaft vertreten sind, müssen ihre Beteiligung an der Bürgerschaftswahl beim Landeswahlamt anzeigen. Über ihre Parteieigenschaft entscheidet dann der Landeswahlausschuss.

Zudem müssen Parteien und Wählervereinigungen, die nicht wie beschrieben parlamentarisch vertreten sind, für ihre Wahlvorschläge Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten sammeln - mindestens 0,1 Prozent der Wahlberechtigten des jeweiligen Wahlbereichs. Zur Bürgerschaftswahl 2023 sind das für den Wahlbereich Bremen mindestens 395 Wahlberechtigte, für den Wahlbereich Bremerhaven mindestens 82 Wahlberechtigte.

Wie erfolgt die Sitzverteilung in der Bremischen Bürgerschaft?

Je mehr Stimmen für die Liste einer Partei und für die einzelnen Personen der Liste abgegeben wurden, umso mehr Mandate bekommt die jeweilige Partei. Für die Zahl der Sitze in der Bürgerschaft, die eine Partei oder Wählervereinigung erringt, ist es daher egal, ob Stimmen für die gesamte Liste und/oder für einzelne Personen auf der Liste vergeben wurden. Die Sitzverteilung erfolgt je nach Verhältnis von Listen- und Personenstimmen. Dabei wird zunächst die sogenannte Listenbank besetzt. Dazu werden alle Stimmen, die auf eine Liste als Ganze entfallen, in Sitze umgewandelt und auf die Erstplatzierten der Liste verteilt. Danach erfolgt die Zuteilung der sogenannten Personenbank nach der Anzahl der Stimmen, die einzelne Bewerber erhalten haben. Dabei werden die Kandidatinnen und Kandidaten, die bereits ein Mandat über die Listenwahl erhalten haben, nicht berücksichtigt.

Die Verteilung der Sitze erfolgt in den beiden Wahlbereichen Bremen und Bremerhaven getrennt. Parteien oder Wählervereinigungen, die im jeweiligen Wahlbereich weniger als fünf Prozent der gültigen Gesamtstimmen erhalten haben, werden bei dieser Verteilung der Sitze nicht berücksichtigt (Fünfprozenthürde bzw. Sperrklausel).

Wie sieht der Zeitplan bis zur Bürgerschaftswahl am 14. Mai 2023 aus?

  • 20. April 2023: Die Gemeindebehörde macht das Wählerverzeichnis sowie das Recht auf Einsicht spätestens an diesem Tag öffentlich bekannt.

  • 23. April 2023: Alle Wahlberechtigten, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, müssen darüber bis zu diesem Tag schriftlich informiert werden.

  • 23. April 2023: Wahlberechtigte, die noch nicht im Wählerverzeichnis eingetragen sind, können bis zu diesem Tag einen schriftlichen Antrag auf Eintragung bei der zuständigen Gemeindebehörde stellen.

  • 24.-28. April 2023: Möglichkeit der Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis. Wer das Wählerverzeichnis für unvollständig oder unrichtig hält, kann innerhalb dieser Frist schriftlich Einspruch erheben.

  • 4. Mai 2023: Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis müssen bis zu diesem Tag entschieden und den Betroffenen bekanntgegeben werden. Betroffene können gegen diese Entscheidung binnen zwei Tagen Beschwerde einlegen.

  • 12. Mai 2023: Noch bis 18 Uhr können Wahlscheine (Briefwahl) beantragt werden – in Ausnahmefällen auch am Wahltag bis 15 Uhr.

  • 13. Mai 2023: Spätestens an diesem Tag muss das Wählerverzeichnis abgeschlossen sein. Damit steht die Zahl der Wahlberechtigten in den Wahlbereichen fest.

  • 14. Mai 2023: 8 bis 18 Uhr: Wahl zur Bremischen Bürgerschaft

Wann muss die neu gewählte Bürgerschaft zusammentreten?

Die Bremische Bürgerschaft tritt innerhalb eines Monats nach Ablauf der Wahlperiode der vorhergehenden Bürgerschaft zusammen. Die erste Sitzung der Bürgerschaft muss also spätestens am 14. Juni 2023 stattfinden.

Fussnoten

Weitere Inhalte