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Fakten zur Landtagswahl in Hessen 2023

/ 3 Minuten zu lesen

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Landtagswahl in Hessen 2023.

Wer wird gewählt?

Die 110 Abgeordneten des 21. Hessischen Landtags.

Wann wird gewählt?

Am 8. Oktober 2023 von 8 bis 18 Uhr.

Seit wann wird der Landtag Hessen gewählt?

Die erste Wahl des hessischen Landtags fand am 01. Dezember 1946 statt.

Wie oft wird gewählt?

Die Dauer einer Legislaturperiode wurde durch einen Volksentscheid vom 22. September 2002 von 4 auf 5 Jahre erhöht. Dieser Rhythmus ändert sich nur, wenn es zu vorzeitigen Neuwahlen kommt.

Wer darf wählen?

Das Wahlrecht haben alle Bürgerinnen und Bürger, die im Besitz eines deutschen Pass sind, das 18. Lebensjahr vollendet und seit mindestens sechs Wochen ihren Wohnsitz in Hessen haben.

Wer wird gewählt?

Wählbar ist jede oder jeder Deutsche, der/die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Hessen wohnt und das Wahlrecht besitzt.

Was ist ein Wahlkreis, was ein Stimmbezirk?

Für die Wahl zum Landtag ist Hessen in 55 Wahlkreise aufgeteilt worden. Jeder Wahlkreis soll eine annähernd große Einwohnerzahl umfassen. Dieser unterteilt sich wiederum in Stimmbezirke, die von den Gemeindebehörden vor Ort festgelegt werden. Die Stimmbezirke sollen so gebildet werden, dass allen Wahlberechtigten die Teilnahme an der Wahl möglichst erleichtert wird.

Wie viele Stimmen habe ich?

Die Wählerinnen und Wähler verfügen bei der Landtagswahl über zwei Stimmen: eine Erst- und eine Zweitstimme. Die Erststimme wird auf der linken Hälfte des Stimmzettels vergeben, auf der rechten Hälfte vergibt man die Zweitstimme. Auf jeder Hälfte des Stimmzettels darf nur ein Kreuz gemacht werden, ansonsten ist der Stimmzettel ungültig.

Was ist die Erststimme?

Mit der Erststimme entscheiden sich die Wählerinnen und Wähler für die Wahl einer beziehungsweise eines Wahlkreisabgeordneten. Der Kandidat, die Kandidatin mit den meisten Stimmen gewinnt und bekommt einen Sitz im Landtag. Es genügt also die relative Stimmenmehrheit.

Was ist die Zweitstimme?

Mit der Zweitstimme entscheidet sich der Wähler oder die Wählerin für die Wahl der Landesliste einer Partei. Auf dieser Liste stehen in einer festen Reihenfolge Kandidaten, die für die Partei in den Landtag einziehen sollen.

Wer ist gewählt?

In den Wahlkreisen sind die Kandidaten mit den meisten Stimmen direkt in den Landtag gewählt. Ausschlaggebend für die Zahl der Mandate, die eine Partei im Landtag erhält, ist aber in erster Linie deren Anteil an den gültigen Zweitstimmen. Erreicht eine Partei landesweit nicht mindestens fünf Prozent der Stimmen, wird sie bei der Verteilung der Sitze nicht berücksichtigt (Fünfprozentklausel).

Wie erfolgt die Sitzverteilung im Landtag?

Die Mandate werden seit 1983 nach dem Hare/Niemeyer Verfahren vergeben. In den Wahlkreisen sind diejenigen Kandidaten gewählt, die die relative Mehrheit der abgegebenen gültigen Wahlkreisstimmen erzielt haben. Für die Verteilung der Gesamtmandate werden von der Ausgangszahl von 110 Sitzen diejenigen Wahlkreissitze abgezogen, die von Kandidaten erreicht wurden, (1) die keiner Landesliste angeschlossen sind oder (2) deren Landesliste die Fünf-Prozent-Hürde verfehlt hat.

Diese verbleibende Sitzzahl wird auf die Parteien, die die Fünf-Prozent-Hürde überspringen konnten, nach dem Verfahren Hare/Niemeyer entsprechend dem Verhältnis ihrer insgesamt im Land erreichten Stimmenzahlen verteilt.

Falls eine Partei mehr Direktmandate gewonnen hat, als ihr normalerweise über die Zweitstimme zustehen, wird die Zahl der Landtagsabgeordneten so lange auf die nächst höhere, ungerade Zahl aufgestockt, bis für alle Parteien eine Sitzverteilung nach dem Verhältnis der Zweitstimmen möglich ist. Man spricht auch von Überhang- und Ausgleichsmandaten.

Wie sieht der Zeitplan von April bis zur Landtagswahl aus?

  • 17. September 2023: Wahlbenachrichtigung und Frist für Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis

  • 18. bis 22. September 2023: Frist für Einsprüche gegen die Richtigkeit des Wählerverzeichnisses

  • 6. Oktober 2023 bis 13.00 Uhr (§ 13 Abs. 4 LWO): Grundsätzlich letzter Termin für die Beantragung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen. In Ausnahmefällen kann ein Wahlschein auch noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, beantragt werden.

  • 8. Oktober 2023, 8 bis 18 Uhr: Landtagswahl in Hessen.

  • 8. Oktober 2023, 18 Uhr: Hessen hat gewählt; die vorläufigen Wahlergebnisse in den Wahlkreisen und im Land werden noch in der Nacht bekannt gegeben.

Wann muss der neu gewählte Landtag zusammentreten?

„Der Landtag tritt kraft eigenen Rechts am 18. Tage nach der Wahl zusammen. Falls an diesem Tage die Wahlperiode des alten Landtags noch nicht abgelaufen ist, versammelt sich der neue Landtag am Tage nach dem Ablauf dieser Wahlperiode.“ (Art. 83, Abs. 2 der Hessischen Landesverfassung).

Fussnoten

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