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Schlaglicht 1526: Impuls fürs landesherrliche Kirchenregiment | Reformation: Luthers Thesen und die Folgen | bpb.de

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Schlaglicht 1526: Impuls fürs landesherrliche Kirchenregiment

Axel Gotthard

/ 6 Minuten zu lesen

Schon im Reichsabschied von 1526 zeichnet sich ab, was sich als Grundprinzip der deutschen Reformation im Religionsfrieden von 1555 durchsetzen wird: Die Landesherren entscheiden über den Glauben auch ihrer Untertanen.

Im Jahr 1997 berichtete eine fränkische Tageszeitung über das bei Wolframs-Eschenbach liegende 60-Seelen-Dörfchen Adelmannsdorf, das ein Bach durchschneidet: "Die Häuser davor sind ausnahmslos katholisch, die dahinter evangelisch ... Ein Kind springt leicht über diesen Bach – für Hochzeiter ist er nach Jahrhunderten noch zu breit." Noch nie habe "jemand aus der einen Hälfte des Dorfes in die andere geheiratet".

Martin Luther als Augustinermönch, Gemälde um 1522/24 von Lucas Cranach d.Ä. (1472-1553). (© picture-alliance/akg)

Der Zeitungsartikel illustriert nicht nur, dass Glaube und Konfession in der vermeintlich säkularisierten Moderne durchaus noch eine gewisse Rolle spielen können. Hier ist für uns etwas anderes wichtiger: Warum leben denn auf der einen Seite des Dorfbachs Protestanten, auf der anderen Katholiken? Es liegt nicht an magischen Wirkkräften des dahinrinnenden Wassers, sind vielmehr Spätfolgen der vormodernen Herrschaftstopographie: Der einen Dorfhälfte prägte einst der Deutsche Orden den Glauben auf, für die andere war die (evangelische) Markgrafschaft Brandenburg-Ansbach maßgeblich.

Wie aber kam nun die Entscheidung über die Konfession eines Territoriums in die Hände der regionalen Obrigkeiten? Definitiv mit dem Augsburger Religionsfrieden von 1555. Der segnete freilich nur eine ältere Entwicklung ab. Sie beginnt so recht mit dem Speyerer Reichsabschied von 1526. Oder, genau besehen, schon 1523 mit Luthers Schrift "Von welltlicher Uberkeytt [Obrigkeit], wie weyt man yhr gehorsam schuldig sey".

Was erzwang denn in Luthers Augen eine Stellungnahme zum Kompetenzbereich der weltlichen Obrigkeit? Zunächst, bevor sich die Aufständischen des Bauernkriegs auf den Reformator berufen werden, die Situation andersgläubiger Minderheiten. In den frühen Zwanzigerjahren waren Luthers Anhänger ja vielfach noch Minoritäten, vor allem aber: Die Landesherren waren altgläubig, also, für einen Lutheraner, irrgläubig, keine wahren Christen. Musste, durfte man so jemandem überhaupt gehorchen, und bis zu welchen Grenzen? Luther argumentierte, natürlich, streng biblisch, zum Beispiel mit dem Diktum: "Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist, und Gott, was Gottes ist". Was aber ist des Kaisers, also: steht der weltlichen Obrigkeit zu? Luther ruft seinen Anhängern zu: fast alles – ihr müsst immer und in jedem Fall gehorchen. Außer in einem einzigen: wenn ihr zum Irrglauben gezwungen werden sollt. Auch dann freilich sei keine aktive Widersetzlichkeit erlaubt.

Der wahre Christ lebt für Luther in zwei Reichen oder, wie er öfters formulierte, unter zwei Regimenten. Das eine ist geistlich, das andere weltlich; letzteres ist dafür zuständig, das zu gewährleisten, was wir heute Ruhe und Ordnung nennen würden. Wären alle Menschen wahre Christen, die nur und immer nach der Richtschnur des Evangeliums lebten, bräuchte man das weltliche Schwert nicht. Aber in diesem Sinne wahre Christen waren für Luther doch nur wenige. Also musste das weltliche Schwert schalten und walten können. Walten über alle: der wahre Christ durfte sich nicht dispensieren, er lebte nicht nur und stattdessen in seiner geistlichen Welt, sondern zusätzlich. Den Glauben ließ er sich von der weltlichen Obrigkeit nicht vorschreiben. Alle anderen Dinge aber schon.

Für uns Heutige ist zweierlei an Luthers Auffassung bemerkenswert: wie viel er dem weltlichen Regiment zubilligte – nämlich alles außer dem einen, einzigen, was für ihn wirklich zählte; und wie strikt er zwischen den beiden Reichen schied. Die Maßgaben des geistlichen Regiments, geschaffen für die wahrhaft Gläubigen, taugen nicht für das weltliche, wo man immer mit allerlei Bösewichten zu tun hat. Das aber heißt auch: Luther verneint, dass die Bibel konkrete Handreichungen, gewissermaßen Rezepte für die Gestaltung der sozialen, ökonomischen, politischen Wirklichkeit biete. Luther hielt diese (mit unterschiedlichen Konsequenzen von Calvin wie insbesondere von Müntzer vertretene) Annahme für kurzschlüssig. Der irdische Bereich ist nicht völlig autonom, eigengesetzlich, aber er kennt doch ihm eigene – ja, heute würden wir wohl sagen: "Sachzwänge". Diese sind für den Christen klaglos zu akzeptieren. Systemtheoretiker unter den Soziologen würden urteilen, bei Luther seien Theologie und Politik bereits als verschiedene, ihrer spezifischen Eigengesetzlichkeit folgende Lebensbereiche "ausdifferenziert". Neben dem Reich Gottes existiert das der Welt, und die Welt kann nicht mit dem Evangelium regiert werden, in ihr schaltet und waltet die weltliche Obrigkeit, sie gewährleistet Ordnung und Ruhe und hat deshalb Anspruch auf Gehorsam. Der Christ ist verpflichtet, seiner weltlichen Obrigkeit zu folgen – denn jene ist von Gott eingesetzt, und weil sie das ist, ist Aufruhr unchristlich.

Die "Zwei-Reiche-Lehre" wurde für Vieles strapaziert, so zog die alliierte "Reeducation" nach 1945 eine Linie "von Luther über Bismarck bis Hitler". Begünstigten Luthers Auffassungen "von weltlicher Obrigkeit" Untertanengeist, etwa im evangelisch dominierten Kaiserreich seit 1871, erschwerten sie evangelischen Widerstand in der Zeit des Nationalsozialismus? Solche Großthesen lassen sich schwerlich beweisen und nicht widerlegen. (Übrigens wurden von theologischer Seite auch schon andere Linien ausgezogen: "Nachdem die Protestanten die kirchliche Institution theologisch abgewertet hatten, neigten sie zu einer religiös-moralischen Überlegitimierung des Politischen. Entklerikalisierung setzte Energien zur religiösen Aufladung des Politischen frei." Das erkläre, so Friedrich Wilhelm Graf, die "Offenheit vieler Protestanten gegenüber dem modernen Nationalismus ... sowie den totalitären Vergemeinschaftungsutopien des 20. Jh.") Es liegt näher, beim Nachdenken über etwaige Auswirkungen von Luthers Obrigkeitskonzept zeitlich weniger weit auszugreifen: Europas Konfessionskriege werden vor allem Auseinandersetzungen zwischen katholischen Obrigkeiten und Calvinisten sein, die "Aktivisten" des Widerstands im Konfessionellen Zeitalter sind in den seltensten Fällen Lutheraner.

Wir kehren in die 1520er Jahre zurück! Im sog. "Bauernkrieg" von 1524/25, Deutschlands einzigem überregionalem Revolutionsversuch bis 1848 (und Europas größter sozialer Bewegung bis zur Französischen Revolution), meinten die Aufständischen, sich auf Luther, die von ihm proklamierte "Freiheit eines Christenmenschen" berufen zu können. Bald waren weite Teile Süddeutschlands (außer Bayern), Thüringens, dann auch Tirols in Aufruhr. In der wichtigsten Programmschrift der Bauern, den Zwölf Artikeln, finden wir viel anscheinend Lutherisches: das "allein aus dem Glauben", das "allein durch Gottes Gnade", die Aufforderung, man möge die Aufständischen aus der Bibel (Schriftprinzip!) widerlegen. Luther fand das schockierend, es hat ihn geradezu traumatisiert, und wir wissen ja schon, warum dem so sein musste: Seines Erachtens hatte man der Obrigkeit, auch einer schlechten Obrigkeit, immer und überall zu gehorchen. Luther stellte sich ganz entschieden gegen das bäuerliche Aufbegehren: "Steche, schlahe, würge hie, wer da kann, bleybstu drüber tot, wol dyr, seliglichern tod kanstu nymer mehr uberkomen". Die Obrigkeit schlug denn auch (nicht zuvörderst Luthers wegen) mit großer Härte zurück, über zwanzigtausend Bauern sind gestorben: Trauma gewiss auch, und das für Generationen, auf dem Land!

Quellentext"Dye Grundtlichen Vnd rechten haupt Artickel, aller Baurschafft ...", als "Zwölf Artikel" bekannt

Die aus Memmingen stammenden Zwölf Artikel fanden rasch große überregionale Resonanz, wurden in 25 Auflagen verbreitet, es dürften ungefähr 25.000 Exemplare gedruckt worden sein. Sie sind daher zu Recht die heutzutage mit Abstand bekannteste Beschwerde- und Programmschrift der Aufständischen des "Bauernkriegs". Verfasst hat die Zwölf Artikel der Kürschnergeselle Sebastian Lotzer, sehr wahrscheinlich hat ihm der vom Schweizer Reformator Zwingli beeinflusste Prädikant Christoph Schappeler dabei geholfen. Die Präambel ist durch und durch religiös imprägniert – die Bauern dürste danach, "dz Euangelion zuohören, vnd dem gemeß zuo leben", man hoffe, dass "Got die Pauren (nach seynem Wort zuo leben ängstlich ruoffent) erhören will".

Auch "der erst Artikel" formuliert ein religiöses Anliegen. Was im Folgenden kursiv gesetzt ist, scheint zentrale Überzeugungen Luthers aufzugreifen: "allein aus der Heiligen Schrift", "allein durch Gottes Gnade", "allein durch den Glauben".

"Zum Ersten ist vnser diemüttig bytt vñ beger, auch vnser aller will vñ maynung, das wir nun fürohin gewalt vnd macht wöllen haben, ain gantze gemain sol ain Pfarer selbs Erwölen vnd kyesen [küren: also wählen]. Auch gewalt haben den selbigen wider zuoentsetzen, wañ er sich vngepürlich hieldt[.] Derselbig erwölt Pfarer soll vns das hailig Euangeli lauter vñ klar predigen one allen menschliche[n] zuosatz, leer vnd gebot, dañ vns den waren glaube[n] stetz verkündigen, geyt [gibt] vns ain ursach got vnd [meint wohl: um] sein gnad zuo bitten, vnns den selbygen waren glawben einbylden vnd in vns bestetten, Dann wann seyn genad in vnß nit ein gepyldet wirdt, so bleyben wir stetz fleysch vñ bluot, das dañ nichts nutz ist, wie klärlich in der geschrifft stat das wir allain durch den waren glauben zuo got kommen kinden, vnd allain durch seyn barmhertzigkait sälig muessen werden. Darumb ist vns ain söllicher vorgeer vñ Pfarrer vonnötten vñ in dieser gestalt in d[er] geschrifft gegrindt."

Die Artikel zwei bis elf erheben soziale und ökonomische Forderungen, alles wird indes biblisch begründet, zahlreiche Randmarginalien nennen die (vermeintlich) einschlägigen Bibelstellen. Nehmen wir uns nur, exemplarisch, Artikel 2 vor! "Zuom andern nach dem der recht Zehat [der Kornzehnt – Abgabe eines Zehntels der Getreideernte] auff gesetzt ist im alten Testament ... wöllen wir den rechten korn zehat gern geben, Doch wie sich gebürt." Er gebühre "ainem Pfarrer, so klar das wort gots verkindt". Was übrig bleibe, gehöre den "armen dürfftigen, so im selben dorff verhandñ seind". Sei immer noch etwas übrig, habe man daraus Rücklagen für Kriegszeiten zu bilden. "Den klaynen zehat [also den Fleisch- oder Blutzehnten] wöllen wir gar nit geben, Dañ Got der herr [hat] dz vich [Vieh] frey dem menschen beschaffen, das wir für ain unzymlichñ zehat schetzen, den die menschen erdicht[et] haben[.] Darumb wöllen wir jn nit weytter geben." Also: weil die Bibel den Kornzehnten kennt, ist er legitim; weil sie keinen Fleischzehnten erwähnt, ist dieser auch nicht gottgefällig, also illegitim. Allein diesen "ander Artikel" flankieren am Rand elf Verweise auf Bibelstellen. Dass "das vich frey dem menschen beschaffen" sei, soll die Marginalie "Genesis.1" belegen. Wahrscheinlich ist diese Stelle aus der Schöpfungsgeschichte gemeint: "Und Gott segnete sie und sprach zu ihnen: Seid fruchtbar und mehret euch und füllet die Erde und machet sie euch untertan und herrschet über die Fische im Meer und über die Vögel unter dem Himmel und über das Vieh und über alles Getier, das auf Erden kriecht."

Der "Beschluß" lässt den Leser unwillkürlich an Luthers Auftritt in Worms denken: "Zuom zwelften ist vnser beschluß vñ endtlyche maynu[n]g, wann ainer oder mer Artickel" ihrer Beschwerdeschrift als "dem wort Gotes nit gemeß" befunden würden, "als wir dañ nit vermainen[,] die selbigen artickel, wo[ll] man vns mit dem wort Gots für vnzimlich anzaigen", also aus der Bibel widerlegen, dann würden sie "daruon abston, wañ mans vns mit grundt der schrifft erklert". So scheint `viel Lutherisches´ in den Zwölf Artikeln zu stecken! Und doch war Luther selbst entsetzt. Die Aufständischen hatten nicht rezipiert oder nicht verstanden, was wir heute als "Zwei-Reiche-Lehre" Luthers bezeichnen.

Drucknachweis: Dye Grundtlichen Vnd rechten haupt Artickel, aller Baurschafft vnnd Hyndersessen der Gaistlichen vñ Weltlichen oberkayten, von wölchen sy sich beschwert vermainen. Faksimile, Nürnberg 1979.

In den einzelnen Gemeinden lokalisierte Luther seit dem Bauernkrieg nur noch Unruhe und potenziellen Aufruhr. Die Reformation musste unter strikter obrigkeitlicher Kontrolle eingeführt werden. Luther setzte seit dem Bauernkrieg ganz entschieden auf die Obrigkeit.

Reformation von oben herab: das hätte auch in den Händen der Bischöfe funktionieren können. Weil die Bischöfe indes nahezu alle katholisch blieben, erklärten sich die evangelisch werdenden weltlichen Fürsten mit Billigung Luthers zu "Notbischöfen", sie waren nun die Chefs ihrer jeweiligen Landeskirche: Das "landesherrliche Kirchenregiment" etablierte sich. Es bleibt Mitteleuropa im evangelischen Bereich bis 1918 erhalten – erst seit dem Ende des Ersten Weltkriegs und der Ausrufung der Weimarer Republik wird der Terminus unbrauchbar, weil dem landesherrlichen Kirchenregiment die Landesherren abhanden kommen.

Bauernkrieg und Reformation. (© Cornelsen)

Fürs landesherrliche Kirchenregiment sind Luthers Erfahrungen im Bauernkrieg wichtig. Und wichtig ist eine reichsrechtliche Weichenstellung von 1526, am Reichstag zu Speyer. Die altgläubigen Stände sind nur spärlich erschienen, der Vertreter des Kaisers, sein Bruder Ferdinand, ist eigentlich mit dem expansiven Osmanischen Reich beschäftigt und kann keine zweite Front im Rücken brauchen. Deshalb erklärt der Reichsabschied von 1526, jede Obrigkeit habe vorerst mit ihren "underthanen ... in sachen, so das edict" von Worms "belangen mochten, ... also zu leben, zu regiren und zu halten, wie ein yeder sol[c]hs gegen Got und ksl. Mt.", also den Kaiser, "hofft und vertrauet zu verantwurten". Wir haben embryonal vor uns, was der Augsburger Religionsfrieden 1555 als Grundprinzip der deutschen Reformation besiegeln wird: Die Landesherren entscheiden über den Glauben auch ihrer Untertanen. Die Reformation wird in Mitteleuropa territorienweise eingeführt (oder bekämpft).

Eine so grundsätzliche Weichenstellung hatte man 1526 gar nicht treffen wollen. Die zitierte Passage zielte ja 'lediglich' auf den Umgang mit jenem Wormser Edikt, das 1521 Martin Luther in die Reichsacht erklärt, die Lektüre und Verbreitung seiner Schriften untersagt, ihre Verbrennung angeordnet hatte, und war als Provisorium bis zu einem in Kürze erwarteten Konzil gedacht. Zu ihm kam es dann aber nicht rasch, damit gewann die reformatorische Bewegung drei wichtige Jahre. Danach war der Geist nicht mehr in die Flasche zurückzubannen. Der Reichsabschied von 1526 hat zum ersten Mal, wenn auch vorübergehend, die reichsrechtliche Grundlage für eine den Anliegen Luthers gewogene Politik in den Reichsterritorien gelegt.

Prof. Dr. Axel Gotthard ist Professor für Geschichte der Frühen Neuzeit an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Zu seinen Schwerpunkten in Forschung und Lehre gehören Historische Friedens- und Konfliktforschung, vormoderne Verräumlichungspraktiken, die Bedeutung der Konfession und von Säkularisierungsprozessen für die europäische Geschichte und die politische, Kultur- und Verfassungsgeschichte des Alten Reiches. Er ist Verfasser zahlreicher Publikationen, u.a. "Das Alte Reich 1495-1806, Darmstadt 2003", "Der Augsburger Religionsfrieden, Münster 2004", "Der liebe vnd werthe Fried. Kriegskonzepte und Neutralitätsvorstellungen in der Frühen Neuzeit, Köln/Weimar/Wien 2014"; zuletzt erschien (September 2016) "Der Dreißigjährige Krieg. Eine Einführung."