Regierungserklärung
R. bezeichnet die Vorstellung des Regierungsprogrammes vor dem Parlament. Zu unterscheiden sind: a) R., die nach Wahlen und der Regierungsneubildung abgegeben werden und die wichtigsten Vorhaben der Regierung für die kommende Legislaturperiode enthalten, b) R., die (wie in DEU seit 1968 jährlich) über die unmittelbaren Absichten der Regierung informieren, und c) R., die zu besonderen Situationen und wichtigen Vorgängen (als Stellungnahme) abgegeben werden.Siehe auch:
Parlament
Wahlen
Regierung
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2018. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.