L. bezeichnet denjenigen Zeitraum, für den ein Interner Link: Parlament gewählt wird. Die L. umfasst i. d. R. eine Dauer von vier oder fünf Jahren. Für den Deutschen Interner Link: Bundestag ist die L. in Art. 39 GG auf vier Jahre festgelegt. Dessen Neuwahl muss demnach frühestens 45 und spätestens 47 Monate nach Beginn der L. erfolgen. Wird der Dt. Bundestag vorzeitig aufgelöst, muss die Neuwahl innerhalb eines Zeitraumes von 60 Tagen erfolgen.
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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