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Volkseigener Betrieb (VEB) | bpb.de

Volkseigener Betrieb (VEB)

VEB bezeichnete die staatlichen bzw. verstaatlichten Interner Link: Betriebe in der DDR (Interner Link: Deutsche Demokratische Republik (DDR)). Bei Auflösung der DDR wurden die VEB der Verwaltung der sog. Interner Link: Treuhandanstalt unterstellt und zwischen 1990 und 1995 entweder privatisiert (verkauft), reprivatisiert, in kommunalen Besitz überführt oder stillgelegt.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

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