Wirtschaftliche Einheit, in der sich die technischen, organisatorischen und personellen Voraussetzungen zur Herstellung von Produkten und der Bereitstellung von Dienstleistungen (Interner Link: Dienstleistung/Dienstleistungsgesellschaft) befinden. Der Begriff B. bezieht sich nicht, wie der Begriff Interner Link: Unternehmen, auf die rechtliche Selbstständigkeit der wirtschaftlichen Einheit.
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: