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Volljährigkeit

V. bezeichnet den Erwerb der vollen Geschäftsfähigkeit, die in AUT, CHE und DEU mit der Vollendung des 18. Lebensjahres erreicht wird. In DEU wird mit der V. auch das aktive und passive Interner Link: Wahlrecht (letzteres in Interner Link: Hessen (HE) erst ab dem 21. Lebensjahr) erworben, darüber hinaus beginnt die Wehrpflicht (nur für Männer, allerdings seit 2011 ausgesetzt).

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

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