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Bilanz und Perspektiven des aktivierenden Wohlfahrtsstaates | Unten | bpb.de

Unten Editorial Unterklassen. Plädoyer für die analytische Verwendung eines zwiespältigen Begriffs "Unten" im geteilten Deutschland: Diskursive Konstruktionen und symbolische Anordnungen in Bundesrepublik und DDR Wahrnehmung sozialer Ausgrenzung Ende der Aufstiegsgesellschaft? Bilanz und Perspektiven des aktivierenden Wohlfahrtsstaates "Unten" betrifft alle: Ungleichheit als Gefahr für Demokratie, Teilhabe und Stabilität Verteilungsgerechtigkeit in der Armutsmessung

Bilanz und Perspektiven des aktivierenden Wohlfahrtsstaates

Irene Dingeldey

/ 14 Minuten zu lesen

Als neues Paradigma prägte der aktivierende Wohlfahrtsstaat Ende der 1990er Jahre die Reformen in der EU. Trotz wirtschaftlichen Wachstums und Anstiegs der Beschäftigung nahm die soziale Ungleichheit zu, besonders in Deutschland.

Als neues Paradigma prägte der aktivierende oder sozialinvestive Wohlfahrtsstaat Ende der 1990er Jahre den sozialpolitischen Diskurs wie auch die Reformen in der EU und ihren Mitgliedsländern. Aktuell werden die Folgen der Reformen äußerst kritisch reflektiert. Im Vordergrund steht die Beobachtung einer anscheinend paradoxen Entwicklung: Bereits in der Phase vor der internationalen Finanzkrise nahm trotz wirtschaftlichen Wachstums und eines Anstiegs der Beschäftigung die Armut massiv zu. In Deutschland ist die Zunahme sozialer Ungleichheit besonders stark und setzt sich in der Phase nach der Finanzkrise fort, obgleich die Arbeitslosigkeit hier nur kurzfristig anwuchs und die Beschäftigung erneut steigt. Im Folgenden werden daher die Ziele der Aktivierungspolitik und deren spezifische Umsetzung in Deutschland kurz rekapituliert. Anhand der Analyse der Reform-Outcomes soll die Frage beantwortet werden, inwiefern die deutsche Entwicklung generelle Paradoxien im Zusammenhang mit der Umsetzung aktivierender Sozialpolitik widerspiegelt und/oder auch andere Ursachen für die Zunahme sozialer Ungleichheit verantwortlich sind.

Zielsetzungen der Aktivierungspolitik in Deutschland

Innerhalb des Aktivierungsparadigmas wurden tradierte sozialstaatliche Ziele und Prinzipien neu interpretiert. "Gleichheit" wurde nicht mehr im Sinne einer Angleichung der (materiellen) Lebensverhältnisse, sondern als Gewährleistung von Chancengleichheit verstanden. Soziale Sicherung für alle Erwerbsfähigen sollte primär über die aktive Teilhabe am Arbeitsmarkt erfolgen. Damit avancierte die Förderung der Beschäftigungsfähigkeit zum zentralen sozialpolitischen Ziel. Im Zuge der Umsetzung traten Investitionen in soziale Dienstleistungen beziehungsweise Bildung in den Vordergrund, während sozialstaatliche Transfers reduziert und die materielle Umverteilungspolitik eingeschränkt wurden. Verwirklicht wurden diese veränderten Präferenzen vor allem im Zuge der Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, die Mitte der 2000er Jahre als Hartz-Reformen I–IV verabschiedet und in den Folgejahren über weitere Gesetzesreformen konsolidiert wurden.

Ziele waren die Reorganisation der Arbeitsvermittlung, die Reform der Transfersysteme für Arbeitslose sowie die Umgestaltung der aktiven Arbeitsmarktpolitik. Während das versicherungsbasierte Arbeitslosengeld (ALG I) weitgehend unverändert blieb, wurde das ALG II als Mindestsicherung für Erwerbsfähige neu gestaltet. Dazu wurde die bis dahin existierende Arbeitslosenhilfe als statusorientierte Absicherung von Langzeitarbeitslosen mit der bedarfsgeprüften Sozialhilfe verschmolzen. Leistungen für alle Arbeitslosen sollten aus einer Hand angeboten werden und auch Langzeitarbeitslose beziehungsweise ehemalige Sozialhilfeempfänger besseren Zugang zu Aktivierungsmöglichkeiten erhalten. Um die Befähigung zur Arbeitsmarktteilhabe zu erweitern, sollten auch die Arbeitsförderung, insbesondere aber Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten ausgebaut werden. Flankierend wurden die Bildungs- und Familienpolitik sowie die Tarifpolitik auf die Förderung der Beschäftigungsfähigkeit ausgerichtet. Die Kinderbetreuung wurde mit dem doppelten Ziel der Förderung der Erwerbsintegration von Müttern und der (frühkindlichen) Bildung ausgebaut. Investitionen in Schul- und Universitätsausbildung sollten die Qualität der Ausbildung verbessern und Absolventenzahlen steigern.

Ein weiteres zentrales Element war die Flexibilisierung des deutschen Arbeitsmarktes. Um einen niederschwelligen Arbeitsmarktzugang zu eröffnen, wurden Beschäftigungsformen wie Leiharbeit, Befristungen sowie Teilzeitarbeit, einschließlich der sogenannten Mini-Jobs (ohne individuelle Sozialversicherungspflicht), ausgeweitet. Die verschiedenen Instrumente der Arbeitsförderung zur Unterstützung von Existenzgründungen mündeten in einer bedeutenden Zunahme der Solo-Selbstständigen. Um die Investitionsbedingungen zu verbessern und die Nachfrage nach Arbeit zu steigern, wurde auch die Flexibilisierung der Tarifpolitik vorangetrieben, unter anderem in Form von Öffnungsklauseln in Tarifverträgen. Der Rückgang der Tarifdeckung in Verbindung mit der Zunahme flexibler Beschäftigungsformen, aber auch die Verpflichtung von (Langzeit-)Arbeitslosen, Tätigkeiten anzunehmen, deren Entgelt unterhalb des Tariflohns liegt, begünstigten die Ausbreitung des Niedriglohnsektors. Die Einführung von Branchenmindestlöhnen oder Landesmindestlöhnen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge bildeten ein vergleichsweise schwaches Gegengewicht, um das Absinken vor allem der unteren Löhne zu verhindern.

Die folgende Bilanzierung der Aktivierungspolitiken in Deutschland zeigt, dass die Zunahme der Beschäftigung und die Erweiterung des Angebots sozialer und arbeitsmarktpolitischer Dienstleistungen wie auch der Bildung mit einer Polarisierung der Arbeitsmarktteilhabe und – partiell als Folge davon – mit einer Polarisierung von Einkommen sowie der Verfestigung von Armut einhergehen. Obgleich damit die internationalen Befunde zu den Folgen der Aktivierungspolitik bestätigt werden – so die folgende Argumentation –, sind die Ursachen nicht allein in den Reformen zum aktivierenden Sozialstaat zu sehen. Entscheidend scheinen darüber hinaus säkulare Trends in Form des demografischen und familialen Wandels, der Tertiarisierung von Wirtschaft und Beschäftigung sowie deren Gestaltung im Kontext des deutschen Sozialmodells.

Polarisierung von Erwerbsmustern

In Deutschland ging die Arbeitslosigkeit nach 2005 massiv zurück – ein Trend, der allein durch die Finanzkrise 2009 kurz unterbrochen wurde. Im Oktober 2014 war die Arbeitslosenquote mit 6,3 Prozent auf einem extrem niedrigen Stand. Die Abgangsraten für Langzeitarbeitslose (mehr als zwei Jahre) blieben jedoch dauerhaft bei unter zwei Prozent. Der Anteil der Langzeitarbeitslosen (länger als ein Jahr arbeitslos) stagniert seit 2009 bei etwa 45 Prozent. Dies entspricht aktuell nur deshalb dem europäischen Durchschnitt, weil die Langzeitarbeitslosigkeit in den anderen Ländern infolge der Finanzkrise erneut angestiegen ist.

Abbildung 1: Bevölkerung im Erwerbsalter, Erwerbstätige, sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, Arbeitsvolumen und durchschnittlich gearbeitete Stunden pro Kopf 1971–2012

Seit 2005 wuchs die Anzahl der Beschäftigten auf knapp 43 Millionen. Während die Zahl der Beschäftigten im Industriesektor eher abnimmt, ist eine massive Zunahme primär im Dienstleistungssektor zu verzeichnen. Das eher mäßige Wirtschaftswachstum erklärt den Beschäftigungsanstieg nur bedingt. Entscheidender ist, dass das gesamtwirtschaftliche Arbeitsvolumen (Zahl der insgesamt geleisteten Arbeitsstunden) stagniert und die durchschnittlich gearbeiteten Stunden pro Woche und Arbeitnehmer sinken (Abbildung 1). Dabei hat die demografische Entwicklung einen Rückgang der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter zur Folge. Gleichzeitig steigt die Frauen- beziehungsweise Müttererwerbstätigkeit, verstärkt durch den Ausbau der Kinderbetreuung.

Die steigende Erwerbsintegration der Frauen erfolgte nach 2005 vielfach über die Ausweitung atypischer Beschäftigungsformen. Dabei haben insbesondere die sozialversicherungspflichtige Teilzeitarbeit und Mini-Jobs zugenommen. Der Anteil der im Normalarbeitsverhältnis (unbefristet, Vollzeit) beschäftigten Frauen (im erwerbsfähigen Alter) liegt mittlerweile bei nur noch knapp 30 Prozent, während dieser bei den Männern weitgehend konstant bei über 60 Prozent liegt (Abbildungen 2 und 3).

Abbildung 2: Erwerbsformen von Männern 2001–2011

Abbildung 3: Erwerbsformen von Frauen 2001–2011



Diese Entwicklung erklärt sich dadurch, dass Instrumente in der Arbeitsmarkt-, Steuer- und Familienpolitik nicht konsequent am adult worker model (vollzeitnah beschäftigte Erwachsene) orientiert sind, sondern die Erwerbsanreize für Familienhaushalte letztlich beim sogenannten modernisierten Ernährermodell kumulieren, also die Kombination von Normalarbeitsverhältnis und Teilzeittätigkeit fördern. Zu nennen sind hier insbesondere das Ehegattensplitting, das Steuervorteile für Alleinverdiener beziehungsweise Ehepartner(innen) mit deutlich geringerem Einkommen gewährt, und die vor allem in Westdeutschland fortbestehende Halbtagsorientierung von vielen Betreuungsinstitutionen und Schulen. Da im Rahmen der tradierten geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung die primäre Verantwortung für die Kindererziehung weiterhin den Müttern zugeschrieben wird, erfolgt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf überwiegend durch die Teilzeittätigkeit der Frauen.

Die in internationalen Studien unter anderem von der Sozialwissenschaftlerin Bea Cantillon hervorgehobene Polarisierung der Erwerbsteilhabe in Haushalten zeigt in Deutschland folgende Ausprägungen: Zwischen 1996 und 2013 ging in Paarhaushalten mit Kindern unter 18 Jahren der Anteil derjenigen, die dem traditionellen Ernährermodell folgten, also eine Vollzeiterwerbstätigkeit mit Nicht-Erwerbstätigkeit verbanden, von 44 auf 35 Prozent zurück. Der Anteil der Zweiverdienerhaushalte in dieser Gruppe hat von 50 auf 55 Prozent zugenommen. Gleichzeitig nahm der Anteil der Familienhaushalte ohne Erwerbstätige von sechs Prozent 1996 auf zehn Prozent 2012 zu. Dies bestätigt den internationalen Trend der Polarisierung der Erwebsmuster. Eine Besonderheit der deutschen Entwicklung besteht darin, dass innerhalb der Zweiverdienerhaushalte die Erwerbsintensität abnahm, indem der Anteil mit zwei Vollzeitbeschäftigten von 45 auf 25 Prozent zurückging, und nunmehr das modernisierte Ernährermodell mit 72 Prozent überwiegt. Dies ist primär im Rückgang der Vollzeiterwerbstätigkeit ostdeutscher Mütter im Zuge der allmählichen Anpassung an das westdeutsche "Leitbild" begründet. Die positive Beschäftigungsbilanz ist damit nicht zuletzt auf eine Art Arbeitsumverteilung innerhalb der Gruppe der Frauen zurückzuführen.

Selektive Ausweitung von Bildung

Abbildung 4: Neuzugänge zu den verschiedenen Sektoren der Berufsbildung in Deutschland 1995–2012

Eine Ausweitung von Bildung als wesentliches Element der Förderung der Beschäftigungsfähigkeit schlug sich ab 2005 im exponentiellen Anstieg der Zahl der Studienanfänger nieder, die mit einer halben Million 2011 ihren bisherigen Höchststand erreichte (Abbildung 4). Dabei hat sich jedoch der Anteil der Studierenden mit niedriger Bildungsherkunft zwischen 1991 und 2012 mehr als halbiert. Im Berufsbildungssystem kam es von 2000 bis 2008 demografisch bedingt zu einer steigenden Nachfrage nach Ausbildungsplätzen. Gleichzeitig ging jedoch die verfügbare Zahl der Ausbildungsplätze im dualen Berufsbildungssystem zurück. Insgesamt sank daher die Zahl der Jugendlichen, die eine duale berufliche Ausbildung begannen, 2012 auf rund 513.000. Dagegen war im Schulberufssystem (beispielsweise Erzieherinnen) ein leichter Anstieg auf knapp 210.000 zu verzeichnen.

Der "Überhang" von Ausbildungssuchenden Anfang bis Mitte der 2000er Jahre wurde vor allem durch das Übergangssystem aufgefangen, das aber lediglich auf die Vermittlung berufsvorbereitender und gegebenenfalls allgemeiner Fähigkeiten ausgelegt ist. Zeitweilig lagen hier die Zugänge bei über 460.000. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund des demografisch bedingten Rückgangs der Jugendlichen in dieser Altersgruppe sind die Teilnehmerzahlen seit 2010 erneut rückläufig und lagen 2012 bei 267.000.

Die Entwicklung der Zahl der Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung verläuft im Widerspruch zum Ziel der Förderung der Beschäftigungsfähigkeit, da sie infolge der Hartz-Reformen von 394.000 in 2002 auf etwa 146.000 in 2006 sank. Nach der Finanzkrise kam es kurzfristig zu einer Ausweitung der Teilnehmerzahl, die sich dann ab 2013 erneut bei 148.000 stabilisierte. Neu eingeführte Einstellungs- und Trainingsmaßnahmen, die zeitweise ebenfalls über 80.000 Teilnehmer hatten, liefen in Folge der Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente 2008 aus.

Hinter diesen Zahlen verbergen sich verschiedene langfristige Trends wie die demografisch bedingte Rückläufigkeit des Arbeitskräftepotenzials und die Tendenz zur höheren Bildung beziehungsweise Hochschulbildung. Zudem zeigt sich ein über die Jahre weitgehend stabiles soziales Segmentationsmuster: Allenfalls die Hälfte der Neuzugänge mit Hauptschulabschluss bekommt eine Ausbildung mit berufsqualifizierendem Abschluss. Die Chancen der Jugendlichen ohne Hauptschulabschluss sind noch deutlich geringer. Besonders dramatisch stellt sich dabei die Benachteiligung der Jugendlichen mit Migrationshintergrund dar, von denen – so der Soziologe Martin Baethge – knapp die Hälfte der Neuzugänge in der Berufsbildung im Übergangssystem landet. Mit dem Rückgang der durch das Arbeitsamt geförderten Weiterbildung verschlechtern sich zudem Chancen auf Requalifizierung. Die in den internationalen Studien skizzierte "Begünstigung" der Mittelschichten durch die Ausweitung der Bildungsangebote bestätigt sich in Deutschland. Allerdings sind der selektive Rückgang der Förderung von gering qualifizierten Jugendlichen beziehungsweise das Angebot an Ausbildungen im mittleren Segment wie auch die offenbar zunehmende Selektivität des Hochschulstudiums eher als langfristige Entwicklungen zu sehen, die im Rahmen der Aktivierungspolitik nicht verändert wurden.

Polarisierung von Löhnen und Einkommen

Die Flexibilisierung der Löhne als Teilziel der Aktivierungspolitik wurde erreicht. Der Rückgang der Tarifbindung – wie auch der Rückgang des gewerkschaftlichen Organisationsgrades – haben jedoch deutlich früher eingesetzt. Wesentlich scheint dabei, dass die vergleichsweise hohe Tarifbindung in Westdeutschland nicht dauerhaft auf Ostdeutschland übertragbar war. Als ein weiteres wichtiges Element ist das insgesamt veränderte Organisationsverhalten der Arbeitgeber zu nennen, die immer häufiger ihre Mitgliedschaft in Unternehmerverbänden aufgaben beziehungsweise als Mitglied ohne Tarifbindung dort verblieben. Zudem ist die Tarifbindung von etwa 60 Prozent der Beschäftigten weder regional noch nach Wirtschaftszweigen gleich verteilt (Stand: 2011). Während in Westdeutschland "nur" 39 Prozent der Beschäftigten keiner Tarifbindung unterliegen, sind es in Ostdeutschland 51 Prozent. Vor allem in verschiedenen beschäftigungsexpansiven, privatwirtschaftlich organisierten Dienstleistungsbranchen besteht eine nur geringe Tarifdeckung oder es wird gar kein Tarifvertrag mehr abgeschlossen.

Die Flexibilisierung der Lohnsetzungsmechanismen ging mit einer starken Polarisierung der Löhne einher. 2007 bis 2011 mussten die untersten sechs Dezile (Zehntel) Rückgänge bei den Bruttolöhnen hinnehmen. Im untersten Einkommensdezil waren diese mit 6,1 Prozent am stärksten. In den beiden obersten Dezilen dagegen gab es leichte Zuwächse von 0,9 beziehungsweise 0,7 Prozent. Dabei zeichnen sich nicht nur Differenzen zwischen tariflichen und nicht-tariflich festgelegten Löhnen ab, sondern auch zwischen verschiedenen Branchen mit Tarifbindung. So konnte die IG Metall im verarbeitenden Gewerbe für ihre Facharbeiter (Berufsanfänger) in den vergangenen 15 Jahren einen Lohnzuwachs von über 60 Prozent durchsetzen, während entsprechende Zuwächse in den sozialen Dienstleistungsberufen, etwa bei Erzieherinnen, insbesondere aber in der Kranken- und Altenpflege nur bei rund 20 Prozent lagen. Das Auseinanderdriften der Löhne nach Sektoren scheint nicht unerheblich durch die staatliche Austeritätspolitik beziehungsweise die schwindende Verhandlungsmacht der Gewerkschaften in öffentlich finanzierten Beschäftigungssegmenten bedingt. Aufgrund der Segregation der Beschäftigung in verschiedenen Branchen erklärt dies auch partiell die geschlechtsspezifische Lohnlücke, die für Deutschland 2013 mit 17 Prozent bei Vollzeitbeschäftigten vergleichsweise hoch ausfällt.

Ferner stieg die Niedriglohnquote innerhalb von zwei Jahren von 21 auf 24 Prozent 2012. Da Niedriglöhne vor allem in den personen- und konsumbezogenen Dienstleistungsbranchen verbreitet sind, sind Armutsquoten von Haupteinkommensbeziehern in Wirtschaftszweigen wie dem Gastgewerbe mit 35,8 Prozent, bei "Heimen und Sozialwesen" sowie bei "sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen" mit rund 20 Prozent 2012 sehr hoch.

Insgesamt ist Niedriglohn jedoch nicht mit Armut gleichzusetzen. Armutsrisiken ergeben sich aufgrund der Einkommen und Bedarfe (Zahl der Mitglieder) auf Haushaltsebene. In Deutschland wird die Prekarität von individuellen Erwerbseinkommen vielfach auf Haushaltsebene, beispielsweise im Rahmen der verschiedenen Zweiverdienermodelle, kompensiert, sodass die bundesweite Armutsquote mit 16 Prozent 2013 deutlich unter der Niedriglohnquote lag. In Haushalten, in denen entsprechende Kompensationsmöglichkeiten nicht zur Verfügung stehen, ist die Armutsgefährdung in Deutschland jedoch stärker ausgeprägt als in anderen europäischen Ländern. Entsprechend lag in 2013 die Armutsquote von Alleinstehenden mit rund 32 Prozent und Alleinerziehenden mit 35,2 Prozent weit über dem Durchschnitt. Die Zunahme entsprechender Lebensformen trägt damit indirekt auch zur Zunahme von Armut bei. Die effektive Armutsgefährdungsquote ist mit 69,3 Prozent allerdings am höchsten in Haushalten von Arbeitslosen. Dies wiederum ist aufs Engste mit der Einführung des ALG II beziehungsweise der Ausdehnung des Personenkreises verknüpft, der primär auf das System der bedürftigkeitsgeprüften Mindestsicherung verwiesen ist.

Die Regelung des ALG II bedingt, dass nicht nur die Einkommen aller Haushaltsmitglieder, sondern auch Familientransfers wie Kindergeld und – im Gegensatz zur früheren Sozialhilfe – auch Eltern- oder Betreuungsgeld mit den bedürftigkeitsgeprüften Leistungen für die Bedarfsgemeinschaft verrechnet werden. ALG-II-Empfänger profitierten daher nicht von den Erhöhungen dieser Leistungen. Eine Dynamisierung der Mindestsicherungsleistungen selbst, die den Anschluss an die Lohnentwicklung sicherstellen und einen Inflationsausgleich gewährleisten soll, wurde erst 2010 aufgrund eines Verfassungsgerichtsurteils eingeführt. Zuvor erfolgte die Anpassung in Abhängigkeit der Rentenerhöhungen. Insgesamt hat sich seit 2005 der Regelsatz für eine Einzelperson (ohne Wohnkosten) von 345 (West) auf 399 Euro in 2015 erhöht. Der durchschnittliche Wohnkostenzuschuss für Singles lag 2014 bei 267 Euro, ergänzt durch 133 Euro für Sozialversicherungsbeiträge. Der durchschnittliche Leistungsanspruch lag entsprechend 2014 bei 867 Euro (West: 891; Ost: 841). Die für 2013 berechnete Armutsschwelle (60 Prozent des mittleren Einkommens) für einen Alleinstehenden betrug 979 Euro.

Die soziale Ungleichheit gemessen mithilfe des Gini-Koeffizienten stieg für die Markteinkommen zwischen 1990 und 2005 massiv an, um sich dann auf hohem Niveau zu stabilisieren. 2011 lag er bei 0,485, mit Bezug auf das Haushaltsnettoeinkommen – also nach Steuern und unter Einbezug von Sozialtransfers – bei 0,288. Dies zeigt, dass der Sozialstaat weiterhin eine hohe Umverteilungsfunktion hat, die massiv gestiegene Ungleichheit der Markteinkommen aber nur partiell ausgeglichen wird.

Paradoxie des aktivierenden Wohlfahrtsstaates oder spezifisch deutsche Entwicklung?

Die in der internationalen Forschung aufgedeckte Paradoxie der Aktivierungspolitik bestätigt sich auf den ersten Blick auch für Deutschland: Positive Effekte durch die Ausweitung der Bildungsmaßnahmen und auf die Zunahme der Erwerbsteilhabe scheinen sich primär in der sozialen Mitte zu manifestieren, ohne "unten" anzukommen. Im Gegensatz dazu schlagen offenbar die Kürzung von Sozialleistungen beziehungsweise der steigende Anteil der Personen, die auf die Leistungen der Mindestsicherung angewiesen sind, voll durch und tragen zur Steigerung von Armut bei den sozial Schwachen und insbesondere den Nicht-Erwerbstätigen bei.

Auf den zweiten Blick sind sowohl die positiven als auch die negativen Entwicklungen in Deutschland nicht ausschließlich auf die genuine Aktivierungspolitik zurückzuführen, sondern durch spezifische Konstellationen und vielfach langfristige Entwicklungen bedingt. Dies gilt insbesondere für die Bildungsteilhabe. Die Ausweitung von Beschäftigung und Erwerbsteilhabe vor allem von Frauen ist im Zuge des langfristigen Trends zur Etablierung des modernisierten Ernährermodells in Deutschland zu interpretieren, der durch die Maßnahmen der Aktivierungspolitik maßgeblich verstärkt wurde. Da dies auch die zunehmende Abkehr von der Vollzeiterwerbstätigkeit der Mütter in Ostdeutschland umfasst, sind die Kumulationseffekte von Beschäftigung beziehungsweise die Steigerung der Erwerbsintensität der Haushalte aufgrund der Aktivierungspolitik insgesamt geringer als in vielen anderen Ländern.

In Bezug auf die zunehmende Prekarisierung scheint die Polarisierung der Löhne dazu beizutragen, dass in immer mehr Branchen selbst bei Vollzeiterwerbstätigkeit vielfach kein für den Haushalt bedarfsdeckendes Einkommen erwirtschaftet werden kann. Da sowohl die Lohndifferenzen als auch der Erwerbsumfang in Deutschland stark geschlechtsspezifisch strukturiert sind, ist die Haushaltsebene besonders relevant, um die Prekarisierung von Erwerbsarbeit zu kompensieren – eine Option, die beispielsweise Alleinerziehenden nicht zur Verfügung steht.

Zur Umkehr des aufgezeigten Trends wachsender sozialer Ungleichheit wird in den international vergleichenden Studien empfohlen, die Investitionen in Bildung mit einem hohen Niveau des sozialen Schutzes zu kombinieren. Wichtig sei dabei, ein möglichst hohes Bildungsniveau für möglichst viele Menschen zu erreichen. Für Deutschland würde dies bedeuten, dass vor allem die Qualifikationsangebote für Arbeitslose wie auch für Jugendliche ohne Schulabschluss ausgebaut werden sollten. Zudem ist eine zielgruppenorientierte Gestaltung von Transferleistungen notwendig. Insbesondere das verminderte Erwerbspotenzial von Einelternfamilien beziehungsweise das Haushaltseinkommen von Familien in den unteren Einkommenssegmenten müsste sozialpolitisch stärker kompensiert werden. Ferner ist eine Re-Regulierung des Arbeitsmarktes beziehungsweise der Löhne notwendig. Die Einführung des Mindestlohns ist dabei als bedeutender Schritt zu sehen, der aber einer Flankierung über die Stärkung der Tarifpolitik bedarf. Wichtig ist, die Lohnentwicklung in den personenbezogenen und sozialen Dienstleistungen erneut an das Lohnniveau des produzierenden Gewerbes beziehungsweise der unternehmensbezogenen Dienstleistungen anzugleichen.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Vgl. Bea Cantillon, The Paradox of the Social Investment State: Growth, Employment and Poverty in the Lisboa Era, in: Journal of European Social Policy, 5 (2011), S. 432–449; Frank Vandenbroucke/Koen Vleminckx, Disappointing Poverty Trends: Is the Social Investment State to Blame?, in: Journal of European Social Policy, 5 (2011), S. 450–471; Heike Solga, Education, Economic Inequality and the Promises of the Social Investment State, in: Socio Economic Review, 12 (2014) 2, S. 269–297.

  2. Vgl. für diesen Abschnitt Irene Dingeldey, Agenda 2010: Dualisierung der Arbeitsmarktpolitik, in: APuZ, (2010) 48, S. 18–25; dies., Der aktivierende Wohlfahrtsstaat. Governance der Arbeitsmarktpolitik in Dänemark, Großbritannien und Deutschland, Frankfurt/M. 2011.

  3. Vgl. Mathias Knuth, Rosige Zeiten am Arbeitsmarkt? Strukturreformen und "Beschäftigungswunder". Expertisen und Dokumentationen zur Wirtschafts- und Sozialpolitik, Bonn 2014.

  4. Vgl. Bundesagentur für Arbeit, Der Arbeits- und Ausbildungsmarkt in Deutschland. Monatsbericht Oktober 2014, Nürnberg 2014; M. Knuth (Anm. 3).

  5. Vgl. Matthias Keller, Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Ergebnisse des Mikrozensus 2012. Wirtschaft und Statistik, Wiesbaden 2013.

  6. Vgl. Esther Geisler, Müttererwerbstätigkeit, in: Joshua Goldstein et al. (Hrsg.), Familie und Partnerschaft in Ost- und Westdeutschland: Ergebnisse im Rahmen des Projektes "Demographic Differences in Life Course Dynamics in Eastern und Western Germany", Rostock 2010, S. 11–12.

  7. Vgl. Elke Middendorff et al., Die wirtschaftliche und soziale Lage der Studierenden in Deutschland 2012. 20. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks durchgeführt durch das HIS-Institut für Hochschulforschung, Bonn–Berlin 2013.

  8. Vgl. Martin Baethge, Die schleichende Erosion im Governance-Modell des deutschen Berufsbildungssystems, in: Irene Dingeldey/André Holtrup/Günter Warsewa (Hrsg.), Governance von Erwerbsarbeit, Wiesbaden 2015, S. 273–300.

  9. Vgl. Bundesagentur für Arbeit, Analytikreport der Statistik Juni 2013. Arbeitsmarkt in Deutschland. Zeitreihen bis 2012, Nürnberg 2013.

  10. Vgl. M. Baethge (Anm. 6).

  11. Vgl. WSI-Tarifarchiv, Statistisches Taschenbuch Tarifpolitik 2013, Düsseldorf 2013.

  12. Vgl. Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, Gegen eine rückwärtsgewandte Wirtschaftspolitik: Jahresgutachten 2013/14, Wiesbaden 2013.

  13. Vgl. Reinhard Bispinck, Tarifvergütung für berufsfachlich qualifizierte Beschäftigte, in: WSI-Mitteilungen, 66 (2013) 3, S. 201–209.

  14. Vgl. Pressemitteilung des statistischen Bundesamtes vom 18.3.2014.

  15. Vgl. Thorsten Kalina/Claudia Weinkopf, Niedriglohnbeschäftigung 2012 und was eine gesetzlicher Mindestlohn von 8,50€ verändern könnte, IAQ-Report 2/2014.

  16. Vgl. Brigitte Unger et al., Verteilungsbericht 2013. Trendwende noch nicht erreicht, WSI-Report 10/2013.

  17. Vgl. EU-SILC, Lebensbedingungen, Armutsgefährdung, Externer Link: http://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/
    GesellschaftStaat/EinkommenKonsumLebensbedingungen/LebensbedingungenArmutsgefaehrdung/
    Tabellen/EUArmutsschwelleGefaehrdung_SILC.html
    (15.1.2015).

  18. Vgl. Thomas Bahle/Claudia Göberl/Vanessa Hubl, Familiäre Risikogruppen im europäischen Vergleich, in: WSI-Mitteilungen, 66 (2013) 3, S. 192–200.

  19. Vgl. EU-SILC (Anm. 17).

  20. Vgl. Statista, Entwicklung des Hartz IV Regelsatzes in den Jahren von 2005 bis 2015, Externer Link: http://de.statista.com/statistik/daten/studie/241114/umfrage/entwicklung-des-hartz-iv-regelsatzes (15.1.2015).

  21. Vgl. Armutsschwellenwert für 2013 nach EU-SILC, in: Die Zeit vom 28.10.2014.

  22. Der Gini-Koeffizient ist ein statistisches Konzentrationsmaß und variiert zwischen 0 und 1. Je näher der ausgewiesene Wert bei 1 liegt, desto höher ist die Ungleichheit.

  23. Vgl. Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (Anm. 12).

  24. Vgl. H. Solga (Anm. 1).

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Dr. rer. soc., geb. 1963; Forschungsleiterin am Institut Arbeit und Wirtschaft, Universität Bremen, Universitätsallee 21–33, 28359 Bremen. E-Mail Link: dingeldey@iaw.uni-bremen.de