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15. November 1994 | Deutschland-Chronik bis 2000 | bpb.de

Deutschland-Chronik bis 2000 I: Alliierte Besatzungspolitik 1. Vorentscheidungen der Siegermächte 2. Die Teilung Deutschlands 3. Wirtschafts- und Sozialreformen 4. Interzonale Verflechtungen und Sonderfall Saargebiet 5. Berlin und Berlin-Blockade II: Gründerjahre der beiden deutschen Staaten 6. Konstituierung der beiden deutschen Staaten 7. Bipolare Außenpolitik und Wiederaufrüstung im Kalten Krieg 8. Deutschlandpolitik und Berlin-Status im Kalten Krieg 9. Wirtschaft, Sozialpolitik und Gesellschaft 10. BRD und DDR: Bildungs-, Kultur-, Familien- und Jugendpolitik 1949 - 1955 III: BRD und DDR als Vorposten ihrer Schutzmächte 11. Regierung und Innenpolitik 12. Außen- und Sicherheitspolitik der beiden deutschen Staaten 13. Deutschlandpolitik und deutsch-deutscher Konflikt 1955 - 1961 14. Wirtschaft, Arbeit und Sozialpolitik 15. BRD und DDR: Bildungs- und Familienpolitik 1955 - 1961 IV: Deutschland in der Ära der Koexistenz 16. Regierungen, Parteien und Verfassung im politischen Wandel 17. Außen- und Sicherheitspolitik zwischen Konfrontation und Normalisierung 18. Deutsch-deutscher und Berlin-Konflikt im Übergang 1961 - 1969 19. Wirtschafts- und Sozialpolitik 20. Entwicklungspolitik und Weltwirtschaft 1961 - 1969/71 21. BRD und DDR: Bildung und Familie 1961 - 1969/71 V: Die deutschen Staaten im Wandel vom Ost-West-Konflikt zur Entspannung 22. Innenpolitik in der Ära Brandt/Schmidt und Honecker 23. Außen- und Sicherheitspolitik in der Ära Brandt/Schmidt und Honecker 24. Zwei Staaten, eine Nation in Deutschland 1969 - 1982 25. Berlin-Regelung und Berlin-Politik 1971 - 1982 26. Ökonomie, Umwelt und soziale Sicherung 27. Entwicklungspolitik und Weltwirtschaft 1969 - 1982 28. Familie und Jugend, Bildung und Kultur VI: Von der Ost-West-Entspannung bis zum Vorabend der 'Wende' 29. Innenpolitik in der ersten Ära Kohl und am Ende der Ära Honecker 30. Außen- und Sicherheitspolitik 31. Deutsch-deutsche Sonderbeziehungen und Berlin 1982 - 1989 32. Wirtschaft und soziale Sicherung, Umwelt und Entwicklung 33. BRD und DDR: Familie und Bildung 1982 - 1989 VII: Von der friedlichen Revolution zur staatlichen Einheit 34. »Wir sind das Volk«: Die friedliche Revolution vor und nach dem 40. Jahrestag der DDR-Gründung 35. DDR und BRD: Von der Vertragsgemeinschaft zur Einheit 36. Internationale und sicherheitspolitische Rahmenbedingungen der deutschen Einheit 37. Die Wiederherstellung der Einheit Berlins als »kleine Wiedervereinigung« 1989 - 1990 VIII: Deutschland auf dem Weg zur inneren Einheit 38. Regierungssystem und Innenpolitik in der zweiten Ära Kohl 39. Deutsche Außen- und Sicherheitspolitik nach der Einheit 40. Wirtschaft, Steuern und Sozialpolitik in Deutschland 41. Weltwirtschaft, Dritte Welt und Umwelt 1990 - 1998 42. Familien-, Jugend- und Bildungspolitik in Deutschland 1990 - 1998 IX: Kontinuität und Wandel 43. Regierungswechsel und Innenpolitik 44. Deutschland in der internationalen Politik 45. Wirtschafts-, Finanz- und Sozialpolitik 46. Weltwirtschaft, Dritte Welt und Umwelt 1998 - 2000 47. Familie und Bildung 1998 - 2000 Über die Chronik Redaktion

15. November 1994

Die von der Gemeinsamen Verfassungskommission (GVK) vorgeschlagenen Grundgesetzänderungen, die zu heftigen Kontroversen zwischen Bundestag, Bundesrat und Vermittlungsausschuss geführt hatten, treten in Kraft. Es handelt sich vor allem um folgende Verfassungsartikel: Erweiterter Art. 3 GG: Der Staat hat die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Männern und Frauen zu fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken (Abs. 2). Verboten wird, Behinderte zu benachteiligen (Abs. 3). Eingefügter Art. 20a GG: Der Staat hat die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen, auch in Verantwortung für die künftigen Generationen. Damit wird der Umweltschutz zum Staatsziel. Erweiterter Art. 28 Abs. 2 GG: Die finanzielle Eigenverantwortung bei der kommunalen Selbstverwaltung wird gewährleistet. Neuer Art. 29 Abs. 8 GG: Die Länderneugliederung wird erleichtert. Die Länder können sie durch Staatsvertrag regeln. Er bedarf der Zustimmung des Bundestags und der Bestätigung durch Volksentscheid in jedem beteiligten Land bzw. Landesteil. Nach dem neuen Art. 118a GG kann die Neugliederung der Länder Berlin und Brandenburg abweichend von Art. 29 GG erfolgen. (Interner Link: 27. 4. 1995) Geänderte Art. 72, 74 und 75 GG: Die Kompetenz des Bundes betreffend die konkurrierende Gesetzgebung und die Rahmengesetzgebung wird durch eine Erforderlichkeitsklausel (»Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet oder die Wahrung der Rechts- und Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse«) eingeschränkt. Der Bund behält unter dieser Voraussetzung die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz (neu u. a. für die Staatshaftung, die künstliche Befruchtung beim Menschen, die gentechnische Veränderung von Erbinformationen, für die Transplantation von Organen und Geweben) sowie die Rahmengesetzgebung, die nur noch in Ausnahmefällen Vollregelungen enthalten darf. - Bei Meinungsverschiedenheiten darüber, ob die Erforderlichkeitsklausel erfüllt ist, entscheidet das Bundesverfassungsgericht (eingefügter Art. 93 Abs. 1 Nr. 2a GG). Geänderte Art. 76, 77 und 80 GG: Die Beratungsfristen für Stellungnahmen des Bundesrats oder der Bundesregierung zu Gesetzesvorlagen können ggf. von sechs auf neun Wochen verlängert werden. Der Bundesrat hat bei Zustimmungsgesetzen in angemessener Frist Beschluss zu fassen. Er kann der Bundesregierung Vorlagen für den Erlass zustimmungspflichtiger Rechtsverordnungen zuleiten und hat insoweit ein neues Initiativrecht. Geänderter Art. 87 Abs. 2 GG: Soziale Versicherungsträger bleiben landesunmittelbare Körperschaften des öffentlichen Rechts, wenn sich ihr Zuständigkeitsbereich nicht über mehr als drei Länder erstreckt und das aufsichtführende Land bestimmt ist. Der neue Art. 125a GG regelt die Fortgeltung von Bundesrecht, das auf dem Gebiet der konkurrierenden Gesetzgebung und der Rahmengesetzgebung vor dem 15. 11. 1994 erlassen worden ist.