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Flüchtlinge: Zwischen Selbstbestimmung und Abhängigkeit

Miriam Schader

/ 11 Minuten zu lesen

Krieg, Verfolgung, Naturkatastrophen – Menschen fliehen aus ganz unterschiedlichen Gründen. Was sie eint ist der Wille, einer lebensbedrohlichen Zwangslage zu entkommen. Weil oft legale Einreisemöglichkeiten fehlen, begeben sie sich auf gefährliche Fluchtwege. Nur ein geringer Teil der weltweiten Fluchtbewegungen erreicht den europäischen Kontinent.

Geflüchtete an der griechisch-mazedonischen Grenze. Sie protestieren friedlich gegen die Schließung der Grenze. (© picture alliance/JOKER)

Ganz verschiedene Motive sind es, die Menschen dazu bringen, als Flüchtlinge nach Europa zu kommen: Sie fliehen vor Krieg, Verfolgung und Unterdrückung, vor Hunger und Not, versuchen widrigsten Lebensumständen zu entkommen. Dabei schlagen sie unterschiedliche Wege ein und verfolgen unterschiedliche Strategien – abhängig unter anderem von der Region, aus der sie fliehen, ihren Kontakten in potenziellen Transit- und Zielländern und ihren finanziellen Möglichkeiten.

Geprägt ist ihr Weg nach Europa einerseits davon, dass sie gerade durch ihre Flucht versuchen, in schwierigsten Situationen selbstbestimmt zu handeln und ihre Zukunft in die eigene Hand zu nehmen. Andererseits sind sie auf ihrer Flucht meist auf Unterstützung und Dienstleistungen anderer angewiesen, wodurch sie wiederum in Abhängigkeiten geraten können. Und auch im Aufnahmeland bleibt diese Ambivalenz zwischen eigenständigem Handeln und Abhängigkeit oft bestehen.

Im Folgenden werden Flüchtlinge als Migrant*innen in den Blick genommen, die versuchen, sehr schwierigen Lebensumständen zu entkommen. Dabei steht die beschriebene Ambivalenz zwischen Handlungskompetenz und Abhängigkeit im Vordergrund. Der regionale Fokus liegt auf Deutschland und Europa.

Warum gehen? Fluchtmotive



Lebten wir in einer idealen Welt, in der niemand bedroht, unterdrückt oder ausgegrenzt würde und alle ihr Auskommen hätten, gäbe es wohl keine Flüchtlinge. Menschen würden ihre Heimat verlassen, um Neues kennenzulernen oder einer spannenden Arbeit nachzugehen, um zu studieren, eine Sprache zu lernen oder weil sie sich verliebt hätten. Schutz suchen in einem fremden Land müssten sie nicht.

In einer solchen Welt leben wir nicht. Stattdessen führen (Bürger-)Kriege, Verfolgung aus politischen Gründen oder wegen der sexuellen oder religiösen Orientierung eines Menschen, Sanktionen wegen Militärdienstverweigerung oder Desertion, Verfolgung oder Ermordung von Angehörigen und ähnliche Zwangssituationen dazu, dass Menschen fliehen. Naturkatastrophen und insbesondere der Klimawandel zwingen Menschen dazu, ihre Heimat zu verlassen. Auch Diskriminierung auf unterschiedlichen Ebenen und ökonomische Perspektivlosigkeit können zur Flucht führen. Für manche, die als Flüchtlinge in die EU und nach Deutschland kommen, ist der Weg über einen Asylantrag auch Teil einer Strategie der Arbeitsmigration, weil ihnen andere Wege versperrt sind. Vielfach vermischen sich Fluchtgründe auch, sodass sich weder bei den individuellen Motiven noch den strukturellen Fluchtursachen politische, ökonomische und humanitäre Faktoren einfach voneinander trennen lassen. Wenn ein Mensch ein Land der Sahelzone verlässt, weil sich die Sahara immer weiter ausbreitet, immer weniger Land immer mehr Menschen ernähren muss, sich die ökonomische Perspektivlosigkeit verschärft oder gewaltförmige Konflikte entstehen, kommt er als "Arbeitsmigrant*in" oder als "Flüchtling"? Verlassen Menschen Eritrea – eine brutale Diktatur, die ihre Bürger*innen zur Zwangsarbeit verpflichtet, und zugleich eines der ärmsten Länder der Welt – aus politischen oder ökonomischen Gründen? Ausgehend von den skizzierten Fluchtmotiven lassen sich Flüchtlinge in unterschiedliche Kategorien unterteilen; nicht alle von ihnen fallen unter die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) bzw. den juristischen Flüchtlingsbegriff oder nationale Asylgesetze. Manche fliehen aufgrund von Verfolgung wegen ihrer "Rasse", Religion, Nationalität, der Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung und damit aus Gründen, die in der GFK als Anerkennungsgründen genannt werden. Bei anderen sind die Fluchtursachen, wie oben beschrieben, nicht so eindeutig. Jedoch verbindet sie alle der Wille, einer oft lebensbedrohlichen Zwangslage zu entkommen.

Auf dem Weg nach Europa: Aber wie?



Geflüchtete an der griechisch-mazedonischen Grenze in Idomeni. (© picture-alliance/dpa)

Ein Großteil der Fluchtbewegungen erreicht Europa nicht. Weltweit waren 2015 rund 65 Millionen Menschen auf der Flucht (UNHCR 2016: 2) – das sind ungefähr so viele Menschen, wie Italien Einwohner hat – der größte Teil von ihnen innerhalb ihres Herkunftslandes. Ungefähr 23,5 Millionen Flüchtlinge oder Asylsuchende befanden sich jenseits der Grenzen ihres Landes. Dem Interner Link: UNHCR zufolge nehmen Länder des globalen Südens 86 Prozent aller Flüchtlinge auf, die am wenigsten entwickelten Länder allein boten 2015 über 12 Millionen Flüchtlingen Schutz (UNHCR 2016: 2). Während 2015 im Libanon 183 Flüchtlinge auf 1000 Einwohner kamen, in Jordanien 87 und in der Türkei 32, waren es in Schweden nur 17 Schutzsuchende pro 1000 Einwohner, in Deutschland 9 und in Ungarn 4 (UNHCR 2016: 18; 20; 58f).

Für diejenigen, die auf Europa als Zufluchtsort hoffen, stellt sich in der Regel die zentrale Frage des "Wie": Wie dorthin kommen, wie auf dem Weg die Familie zusammenhalten und ernähren, wie einen gesicherten Aufenthaltsstatus erhalten?

Nur sehr wenige erhalten die Möglichkeit, über spezielle Programme aus Krisengebieten ausreisen und sich in der EU ein neues Leben aufbauen zu können. Wiederum einigen wenigen gelingt es, in ihrem Herkunftsland ein reguläres Visum für ein EU-Land zu erhalten oder über von bereits in Europa lebenden Verwandten gestellte Anträge mit offiziellen Papieren einzureisen. Für die meisten bleibt der schwierige Weg bis und über die EU-Grenzen ohne entsprechende Autorisierung.

Wer nicht mit behördlicher Erlaubnis einreisen darf, ist in der Regel auf Unterstützung angewiesen. Auf unterschiedlichen Routen bieten Dienstleister*innen diese Unterstützung an. In den letzten 25 Jahren hat sich das Bild dieser Dienstleister*innen in Deutschland sehr stark verändert. Während "Fluchthelfer*innen", die DDR-Bürger*innen in den Westen brachten, im Wesentlichen in ein positives Licht gerückt werden, und wir auch die Menschen, die Juden und Jüdinnen und anderen Verfolgten bei der Flucht aus Nazi-Deutschland oder dem besetzten Europa halfen, zurecht als Retter*innen in der Not wahrnehmen, werden die heutigen "Schleuser*innen" häufig als Verbrecher*innen bzw. Teil des organisierten Verbrechens bezeichnet. Für viele Flüchtlinge aus Syrien, Afghanistan, Eritrea und anderen Krisengebieten sind Schleuser*innen jedoch oft die einzige Chance, ihr Leben und das ihrer Angehörigen zu retten.

Wie genau dieser Dienstleistungsmarkt funktioniert, ist schwer zu sagen, da kaum wissenschaftliche Daten vorliegen. Teile dieses Marktes sind sicher in den Händen von Kriminellen bis hin zum organisierten Verbrechen, die sich das wachsende Geschäft mit der Flucht kaum entgehen lassen. Auch die Skrupellosigkeit und Brutalität, mit der Schleuser*innen immer wieder vorgehen, lassen diese Annahme plausibel erscheinen. Teilweise deuten Berichte jedoch eher auf kleinere Geschäftemacher*innen hin oder schlicht auf Ortskundige, die gegen eine Risiko- und Aufwandsentschädigung Menschen den Weg zur und über die Grenzen zeigen.

Der oftmals sehr scharfen Rhetorik vieler Politiker*innen auf nationaler und europäischer Ebene stehen immer schärfere Maßnahmen gegenüber, die Europa gegen Fluchtzuwanderung abschotten und damit das Geschäft der Schleuser*innen überhaupt erst ermöglichen.

Und nicht nur vonseiten der Schleuser*innen droht Flüchtlingen Gewalt. Fälle sogenannter "Push-backs" durch Grenzsicherungsbehörden werden immer wieder berichtet. An der ungarischen und slowakischen Grenze zur Ukraine beispielsweise wurden Flüchtlinge von slowakischen und ungarischen Grenzschutzbeamten rechtswidrig zurückgedrängt (Pro Asyl 2015), der griechischen Küstenwache wird immer wieder vorgeworfen, Schlauchboote von Flüchtlingen zu zerstören oder Boote zurück aufs Meer zu schleppen.

Ohne geschlossene Grenzen müssten Flüchtlinge jedoch weder versuchen, auf Schlauchbooten oder überfüllten, oft kaum seetüchtigen Booten und Schiffen das Mittelmeer zu überqueren noch beim versteckten Transport in Lastern oder ähnlichem den Erstickungstod riskieren. Wer in ein Flugzeug steigen und nach Europa fliegen kann, um dort Asyl zu beantragen, zahlt keine tausende Euro, um sein Leben und das seiner Familie in die Hände Unbekannter zu legen. Hier manifestiert sich das ambivalente Verhältnis zwischen Selbstbestimmung und Abhängigkeit, das die Situation vieler Flüchtlinge prägt, besonders deutlich. Flüchtlinge wissen sehr wohl um die Gefahren des Geschleustwerdens. Doch ist es meist Teil einer Migrationsstrategie, um einer ausweglosen Situation zu entkommen. Aus der Not oder der Bedrohung heraus entscheiden Menschen ganz bewusst, sich nicht einfach ihrem Schicksal zu ergeben und begeben sich zugleich in die Abhängigkeit von Schleusern. Teilweise dauert eine Flucht Monate oder Jahre, weil Flüchtlinge an unterschiedlichen Stationen zunächst genügend Geld verdienen müssen, um mithilfe von Schleusern weiterreisen zu können.

Ein Ausweg aus dieser Situation wären sichere Einreisemöglichkeiten in die EU und andere westliche Staaten, um Krieg, Verfolgung und Not zu entkommen.

Angekommen? Zwischen Anerkennung und Abschiebung



Auch nach der Ankunft in der EU bleibt das ambivalente Verhältnis zwischen Selbstbestimmung und Abhängigkeit häufig bestehen. Wer als Flüchtling nach Europa kommt, kann nach Erreichen von EU-Territorium Schutz beantragen. Von diesem Moment an greift das nationale Verfahren zur Prüfung des Antrags und zur Versorgung der Flüchtlinge.

In vielen Ländern mit EU-Außengrenzen sind die Aufnahmesituation und die Perspektiven für Flüchtlinge jedoch schlecht. Deswegen oder weil sie in einem anderen Land Familie oder Freunde haben, sie sich dort bessere Lebenschancen erwarten oder aus anderen Gründen, möchten viele Flüchtlinge nicht in dem EU-Land bleiben, in das sie zuerst eingereist sind. Jedoch sieht die sogenannte Dublin-Richtlinie vor, dass das Land für das Verfahren eines oder einer Schutzsuchenden zuständig ist, in das die Person zuerst eingereist ist. Um also in dem Land einen Asylantrag stellen zu können, in dem sie ihre Zukunft sehen oder von dem sie sich schlicht ein faires Verfahren erwarten, sind viele Flüchtlinge darauf angewiesen, unentdeckt durch einen großen Teil Europas zu reisen. Auch hier benötigen sie in der Regel Unterstützung durch Dienstleister*innen, die die logistischen Kenntnisse und Mittel haben, um ihnen den Weg über die verschiedenen Grenzen und durch den Flüchtlingen häufig gänzlich unbekannte Länder zu ermöglichen.

Einmal in einem Land angekommen oder aufgegriffen, beginnt für die meisten Flüchtlinge ein langwieriger Prozess, in dem sie deutlich machen müssen, dass ihre persönliche Situation in ihrem Herkunftsland ihre Flucht und ihre Aufnahme in einem anderen Land rechtfertigt. Nicht nur müssen sie in einem unbekannten administrativen und rechtlichen System und oft ohne Rechtsbeistand ein komplexes Antragsverfahren durchlaufen. Oftmals bedeutet dies auch, sehr detailreich traumatische Erlebnisse darzustellen, was psychische Wunden leicht wieder aufbrechen lässt oder neue schafft.

In Deutschland regeln das nationale Asylrecht und die Interner Link: Genfer Flüchtlingskonvention die Aufnahme und Anerkennung als Flüchtling. Auf dieser Grundlage können Flüchtlinge Asyl erhalten, die individuelle politische Verfolgung im Herkunftsland nachweisen konnten. Außerdem gilt als Flüchtling und schutzwürdig, wer unter die Flüchtlingsdefinition der Genfer Konvention fällt, wer also wegen seiner "Rasse", Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder politischen Überzeugung verfolgt wird. Daneben gibt es für diejenigen, die weder als Asylbewerber noch als Flüchtlinge im Sinne der Genfer Konvention anerkannt werden, die Möglichkeit, "subsidiären Schutz" zu erhalten. Dieser Status soll Menschen schützen, denen im Herkunftsland nachweislich Gefahr droht, die Todesstrafe, Folter oder die Bedrohung des individuellen Lebens oder der eigenen Unversehrtheit durch einen bewaffneten Konflikts. Fällt jemand in keine der drei Kategorien, kann es dennoch sein, dass die Abschiebung der Person vorübergehend ausgesetzt wird. Eine solche "Duldung" stellt jedoch keinen Aufenthaltstitel dar und "Geduldete" haben gegenüber anerkannten Asylbewerbern und Flüchtlingen nur eingeschränkte Rechte. Abgelehnte Asylbewerber, deren Abschiebung nicht ausgesetzt wurde, sind zur Ausreise verpflichtet. Entziehen sie sich dieser, können sie in Haft genommen werden. Seit August 2015 können zudem alle Menschen in Haft genommen werden, die für die "unerlaubte Einreise erhebliche Geldbeträge" aufgewendet haben (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 32) – also fast alle, die mithilfe von Schleuser*innen ins Land gekommen sind. Die Haft- und die Ausreisekosten liegen in beiden Fällen allein bei den Flüchtlingen.

In Sicherheit, aber unmündig?



Nicht nur in Abschiebehaft, auch während des Asylverfahrens leben Flüchtlinge oft unter sehr eingeschränkten Bedingungen. Für viele ist die Situation der Unsicherheit und der starken Einschränkung eines selbstbestimmten, produktiven Lebens schwer auszuhalten. Es dauert oft sehr lange, bis eine Entscheidung über einen Asylantrag gefällt wird. Während dieser Zeit können Flüchtlinge nicht selbst über ihren Wohnort bestimmen, erhalten die derzeit im Vergleich zur Grundsicherung niedrigere Unterstützung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz – je nach Bundesland und Art der Unterbringung Teile davon als Sachleistung – sowie nur eine medizinische Notversorgung. In den ersten drei Monaten ihres Aufenthalts in Deutschland dürfen Asylbewerber darüber hinaus nicht arbeiten, während der ersten 15 Monate ihres Aufenthalts nur nach einer Vorrangprüfung. Für Asylbewerber im laufenden Verfahren ist es daher häufig schwer, Arbeit zu finden.

Geflüchtete in einem provisorischen Flüchtlingslager in Idomeni. (© picture alliance/AA)

Ein Großteil der Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünfte wird von privaten Betreibern geführt. Neben Wohlfahrtsverbänden sind dies vor allem Sicherheitsunternehmen. In den meisten Fällen gibt es innerhalb der Einrichtungen keine oder kaum pädagogische Betreuung, medizinische oder psychologische Versorgung. In Erstaufnahmeeinrichtungen werden Kinder und Jugendliche nicht beschult; erst ab der Zuteilung zu einer Kommune können sie am Unterricht teilnehmen. Auch ist der Raum sehr begrenzt – Rückzugsmöglichkeiten gibt es kaum und selbst für Kinder oder besonders vulnerable Gruppen wie Folter- oder Vergewaltigungsopfer und traumatisierte Menschen gibt es oftmals keine geschützten Spiel- bzw. Rückzugsorte.

Mit ihrer Anerkennung fallen Flüchtlinge nicht länger unter das Asylbewerberleistungsgesetz, sondern unter die normale Sozialgesetzgebung, können sich selbstständig eine Wohnung suchen und mit weniger Einschränkungen als Menschen mit unsicherem Aufenthaltsstatus eine Arbeit aufnehmen. Auch haben sie ein Recht auf Teilnahme an einem Integrationskurs. Dennoch bleibt für viele der Zugang zu einem "normalen" Leben beschränkt. Oftmals ist gerade der Zugang zu Arbeit und zu einer eigenen Wohnung schwierig: Aufgrund ihrer vielfachen Isolation während der Zeit bis zur Anerkennung verfügen sie häufig nur über geringe Deutschkenntnisse; ebenso ist die Suche nach Arbeit und Wohnung häufig geprägt von Diskriminierungserfahrungen.

Auch nach der Anerkennung als Flüchtling, die zunächst nur befristet erteilt wird und damit auch erst nur zu einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung führt - und erst recht mit nur einer Duldung - können viele daher nur begrenzt über ihr eigenes Leben bestimmen. Gleichzeitig sind Anerkennung oder Duldung in vielen Fällen das hart erkämpfte Ergebnis eines Prozesses der Selbstbehauptung und des Ringens um eine Zukunft und eröffnen trotz allem neue Chancen.

Literatur


Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung, Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 32, ausgegeben zu Bonn am 31. Juli 2015.
Externer Link: http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/BGBl_AufenthaltsbeendungsBleibG_BeschV.pdf (Zugriff: 24.01.2016)

Bundeszentrale für politische Bildung (2015): Flucht und Asyl. Aus Politik und Zeitgeschichte, Jg. 65, Nr. 25

Heinrich-Böll-Stiftung (2014): Böll.Thema 3/2014: Niemand flieht ohne Grund.
Externer Link: https://www.boell.de/de/2014/12/18/boellthema-flucht-migration (Zugriff: 15.9.2015)

Hirseland, Katrin (2015): Flucht und Asyl: Aktuelle Zahlen und Entwicklungen. Aus Politik und Zeitgeschichte, Jg. 65, Nr. 25, S. 17-25.

Niedersächsischer Flüchtlingsrat (2015): Änderungen im Aufenthaltsgesetz am 01.08.2015 in Kraft getreten.
Externer Link: http://www.nds-fluerat.org/16571/aktuelles/aenderungen-im-aufenthaltsgesetz-am-01-08-2015-in-kraft-getreten/ (Zugriff: 15.9.2015).

Pro Asyl (2015): Europa finanziert Flüchtlingsgefängnisse in der Ukraine. Presseerklärung vom 17.2.2015.
Externer Link: http://www.proasyl.de/en/press/press/news/europa_finanziert_fluechtlingsgefaengnisse_in_der_ukraine/?cHash=cf17568af7102ad0630cbd1552c53e79&no_cache=1&sword_list[0]=ukraine (Zugriff: 15.9.2015).

UNHCR (2016): Global Trends. Forced Displacement in 2015.
Externer Link: http://www.unhcr.org/576408cd7.pdf (Zugriff: 2.2.2017).

Wendel, Kay (2014): Unterbringung von Flüchtlingen in Deutschland. Regelungen und Praxis der Bundesländer im Vergleich.
Externer Link: http://www.proasyl.de/fileadmin/fm-dam/NEWS/2014/Laendervergleich_Unterbringung_2014-09-23_02.pdf (Zugriff: 15.9.2015).

Fussnoten

Fußnoten

  1. Einige humanitäre oder politische Organisationen bieten ebenfalls Unterstützung auf dem Weg über die Grenzen Europas an (vgl. Externer Link: www.fluchthelfer.in). Teilweise verdingen sich auch Flüchtlinge selbst als Fluchthelfer*innen – z.B. indem sie als Kapitäne oder Matros*innen auf Booten oder Schiffen anheuern, mit denen Flüchtlinge das Mittelmeer überqueren, um für sich selbst und ihre Familien den Preis für die Überfahrt zu senken.

Lizenz

Dieser Text ist unter der Creative Commons Lizenz "CC BY-NC-ND 3.0 DE - Namensnennung - Nicht-kommerziell - Keine Bearbeitung 3.0 Deutschland" veröffentlicht. Autor/-in: Miriam Schader für bpb.de

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Miriam Schader, Dr., ist Senior Research Fellow / Group Leader am Max-Planck-Institut zur Erforschung multireligiöser und multiethnischer Gesellschaften in Göttingen. Dort forscht sie derzeit zu lokaler und globaler Flüchtlingspolitik, zum Umgang kommunaler Verwaltungen mit dem schnellen Zuzug Asylsuchender 2015/16 und zur Situation Geflüchteter in Deutschland.