Am 27. Januar 1945 wurde das Vernichtungslager Auschwitz befreit. Gut fünf Jahrzehnte später erklärte die Bundesrepublik Deutschland dieses Jahresdatum zum Gedenktag für die Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft. Die von 1933 bis 1945 andauernde Diktatur kehrte sich bewusst vom Denken der Gleichwertigkeit aller Menschen ab und unterteilte sie nach rassistischen Kategorien in "lebenswert" und "lebensunwert". Unter dieser Maßgabe verfolgten und ermordeten die Nationalsozialisten millionenfach Juden, Sinti und Roma, Homosexuelle, geistig und körperlich Behinderte. Anhand von Einzelschicksalen wird ihre gnadenlose Verfolgung und Ermordung dargestellt. Schließlich geht diese Info aktuell der Frage nach, wie Erinnerungsarbeit in Schule und Alltag im 21. Jahrhundert bewältigt werden kann.
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Wessen Gedenken? Wessen gedenken?
1996 rief Bundespräsident Roman Herzog den 27. Januar als Gedenktag an die Opfer des Nationalsozialismus ins Leben. Oft als Holocaust-Gedenktag bezeichnet, soll dieses Datum aber nicht nur an Juden, sondern auch an die vielen weiteren Opfergruppen erinnern.
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Rassistische Gesinnung(en)
Die Abwertung aller als anders oder fremd wahrgenommenen Mitmenschen im "Dritten Reich" hat ihre ideologischen Wurzeln im 19. Jahrhundert. Im Nationalsozialismus erreichte dieser Rassismus eine neue Dimension und legitimierte die Ausrottung allen "lebensunwerten" und "minderwertigen" Lebens.
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Ausgewählte Opfergruppen
Juden, Sinti und Roma, Zwangsarbeiter, Kranke, Homosexuelle sowie nicht angepasste Jugendliche stehen stellvertretend für alle Menschen, die der nationalsozialistischen Vernichtungsideologie zum Opfer fielen.
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Anmerkungen zur Erinnerungskultur
Der Erinnerungsarbeit zum Nationalsozialismus stehen heute immer weniger Zeitzeugen zur Verfügung. Der Einbezug von Denkmälern und Gedenkorten kann die regionale Erinnerungskultur lebendig halten und dabei helfen, auch heute noch manifesten Rassismus in einen historischen Kontext zu stellen.