Seit einigen Monaten wird in der Öffentlichkeit verstärkt über die schlechte Finanzsituation der Kommunen in Deutschland berichtet. Die kommunalen Spitzenverbände klagen über hohe Defizite und fordern dringend Unterstützung. Bund und Länder, Vertreterinnen und Vertreter der Kommunen sowie Expertinnen und Experten diskutierten zuletzt intensiv darüber, wie die angespannte Situation vieler kreisfreier Städte, Landkreise und Gemeinden verbessert werden kann, damit diese ihren Aufgaben bei der Interner Link: Daseinsvorsorge weiterhin erfüllen können.
Wie hoch ist das Defizit der Kommunen?
Im vergangenen Jahr wiesen die deutschen Kommunen ein Rekorddefizit von 31,9 Milliarden Euro auf. Das war das höchste Defizit seit der deutschen Wiedervereinigung 1990. Schon das Jahr 2024 wies mit 24,8 Milliarden Euro ein Rekorddefizit auf. Immer öfter mussten Kommunen deshalb Interner Link: Kassenkredite, also kurzfristige Kredite zur Sicherung der Liquidität, aufnehmen.
Wie funktioniert das kommunale System in Deutschland?
Zu den Kommunen zählen Gemeinden und Gemeindeverbände. Gemeindeverbände sind Zusammenschlüsse von mehreren Gemeinden. Sie dienen insbesondere der Erfüllung überregionaler Aufgaben, um größere Aufgaben wie die Wasserversorgung, den Betrieb von Kliniken oder die Abwicklung von Sozialleistungen besser stemmen zu können.
Zu den Gemeindeverbänden zählen nicht nur die Zusammenschlüsse mehrerer Gemeinden, sondern auch etwa die Kreise und Landkreise, und, falls in einem Bundesland wie etwa in Bayern drei kommunale Ebenen existieren, die Bezirke beziehungsweise Bezirksverbände.
Kommunen sind keine „dritte Ebene“ im föderalen Aufbau Deutschlands. Sie gehören staatsrechtlich zu den Ländern und haben keine staatlichen Hoheitsrechte, etwa Gesetzgebungskompetenzen. Sie verfügen aber über ein im Grundgesetz verankertes Recht auf Interner Link: kommunale Selbstverwaltung. Externer Link: Demnach müssen sie die Möglichkeit haben, „alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln“.
So dürfen die Kommunen zum Beispiel bestimmte Steuern erheben und können Verordnungen erlassen. Ihre Bürgerinnen und Bürger wählen Lokalparlamente und Bürgermeisterinnen und Bürgermeister.
Was sind die Aufgaben der Kommunen?
Bei Selbstverwaltungsangelegenheiten der Städte und Gemeinden wird zwischen Pflichtaufgaben und freiwilligen Aufgaben unterschieden.
Pflichtaufgaben
Pflichtaufgaben werden vom Bund oder dem jeweiligen Land per Gesetz vorgeschrieben. Die Kommunen müssen diese dann in der Praxis ausführen. Für die meisten Pflichtaufgaben gibt es jedoch keine konkrete Weisung. Dies bedeutet, dass die Kommunen einen gewissen Spielraum haben und zumindest teilweise bestimmen können, in welcher konkreten Form sie eine bestimmte Leistung erbringen – das ist etwa beim Feuerschutz, dem Bau und Betrieb der Gemeindestraßen und der Abwasserbeseitigung der Fall.
Manche Aufgaben erfüllen die Kommunen aber auch verpflichtend als Auftragsangelegenheiten der Länder oder des Bundes, etwa die Ausstellung von Pässen oder Führerscheinen sowie die Organisation von Wahlen. Hier ist nicht nur festgelegt, dass die Kommune den Auftrag ausführen muss, sondern detailliert auch, wie diese Ausführung konkret ausgestaltet sein muss. Deswegen werden zum Beispiel Pässe in ganz Deutschland auf eine einheitliche Weise ausgestellt.
Freiwillige Aufgaben
Zahlreiche Interner Link: Leistungen der Kommunen werden lediglich auf freiwilliger Basis erbracht. Ob und auf welche Weise sie diese Aufgaben erfüllt, liegt alleine im Ermessen der Stadt oder Gemeinde oder des Landkreises selbst. Diese sind ein Kernelement der kommunalen Selbstbestimmung und oft für die Akzeptanz der Lokalpolitik vor Ort von großer Bedeutung – es besteht jedoch keinerlei Rechtsanspruch auf diese Angebote.
Freiwillige Aufgaben sind etwa die Förderung von Vereinen, Interner Link: kulturellen (Bildungs-)Angeboten wie Musik- und Volkshochschulen sowie der Bau und Betrieb von Jugend- oder Altenzentren und anderen Begegnungsstätten. Auch der Erhalt und Neubau von Schwimmbädern oder Büchereien fällt darunter. Wie intensiv sich eine Stadt, Gemeinde oder in Landkreis hier engagiert, hängt nicht nur von den vor Ort maßgeblichen politischen Entscheidungsträgern, sondern insbesondere auch von der Finanzlage der jeweiligen Kommune ab.
Eine Sonderstellung nimmt der Interner Link: Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) ein. In manchen Bundesländern wie Rheinland-Pfalz ist die Bereitstellung eines ausreichenden Angebots an öffentlichem Nahverkehr Pflichtaufgabe der kreisfreien Städte und Landkreise – in anderen, wie Bayern, lediglich eine freiwillige Leistung.
Die Aufgaben verändern sich durch gesellschaftliche Entwicklungen oder politische Erwartungen an die Gemeinden, wie zum Beispiel steigende oder sinkende Einwohnerzahlen, technische Neuerungen oder gestiegene Ansprüche durch höheren Lebensstandard.
Wie finanzieren sich die Kommunen hierzulande?
Interner Link: Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie Kommunen Einnahmen generieren können. Die Gemeinden dürfen bestimmte Steuern selbst festlegen und erheben, die Externer Link: Gemeindesteuern. Dazu gehören insbesondere die Gewerbesteuer sowie die Grundsteuer. Auch die Hundesteuer sowie andere Abgaben wie eine Zweitwohnungssteuer oder eine Fremdenverkehrsabgabe werden auf kommunaler Ebene fällig. Zum Teil entscheiden die Länder, welche Steuern und Abgaben vor Ort zulässig sind.
Eine zentrale Einnahmequelle ist seit 1970 der Anteil der Gemeinden an der Lohn- und Einkommenssteuer der vor Ort lebenden Bürger. Aktuell liegt der Anteil der Kommunen hier bei 15 Prozent. Zudem erhalten die Gemeinden einen Anteil an der Umsatzsteuer. Hinzu kommen Gebühren, die die Bürger direkt für eine angebotene Dienstleistung bezahlen – etwa für die Entsorgung des Abwassers, die Eintritte in Schwimmbäder, Parkausweise oder das Ausstellen eines offiziellen Dokuments. Für viele Städte, Landkreise und Gemeinden sind auch die Erträge ihrer kommunalen Unternehmen, wie etwa der Stadtwerke als Energieversorger, von erheblicher Bedeutung.
Bund und Länder stellen den Kommunen zudem Finanzmittel im Rahmen einer Zuweisung für bestimmte Leistungen sowie eines Lastenausgleichs zur Verfügung. Auch innerhalb der Kommunen gibt es einen Lastenausgleich: So führen etwa Gemeinden Geld an die Landkreise und Kreise ab. Gibt es mit den Bezirken eine dritte kommunale Ebene, führen kreisfreie Städte und Landkreise wiederum Mittel an die Bezirke ab.
Wofür geben die Kommunen Geld aus?
2025 gaben die Gemeinden und Gemeindeverbände laut Statistischem Bundesamt 423,3 Milliarden Euro aus. Dies waren 22,4 Milliarden Euro als im Vorjahr. Ein Kostentreiber waren die Personalausgaben. Diese stiegen mit knapp 7 Prozent auf 113,4 Milliarden Euro aufgrund der Externer Link: Tariferhöhung für die Beschäftigten der Kommunen ab April 2025 und erfolgter Neueinstellungen besonders stark.
Höhere Ausgaben gingen auch auf gestiegene Sozialausgaben zurück: Dafür gaben die Kommunen im vergangenen Jahr 90 Milliarden Euro aus – ein Plus von fast 6 Prozent. Den größten Zuwachs wurde den Angaben zufolge bei jenen Sozialleistungen verzeichnet, deren Kosten insbesondere die Kommunen und weniger Bund und Länder tragen, also etwa der Externer Link: Kinder- und Jugendhilfe nach SGB VIII. Darunter fallen die Kosten für Kindertagesstätten, aber auch Jugendarbeit und Eingliederungshilfe für Kinder mit Behinderungen. Hier gab es einen Anstieg um fast 9 Prozent auf 20 Milliarden Euro.
Auch die Ausgaben für Eingliederungshilfen nach Externer Link: SGB IX, also Unterstützung für Menschen mit (drohenden) Behinderungen wuchsen um gut 11 Prozent auf 25,2 Milliarden Euro. Die gezahlten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gingen um knapp 11 Prozent auf 3,4 Milliarden Euro zurück.
Warum stehen viele Kommunen derzeit so stark unter Druck?
Obwohl die Gemeinden und Gemeindeverbände laut Statistischem Bundesamt im vergangenen Jahr 15,3 Milliarden mehr einnehmen konnten, stiegen im gleichen Zeitraum die Ausgaben um 22,4 Milliarden Euro an. Das Rekorddefizit von 31,9 Milliarden Euro hat vielfältige Gründe: So stagnierten etwa die Gewerbesteuereinnahmen zuletzt weitgehend, auch aufgrund des geringen Wirtschaftswachstums.
Die kommunalen Spitzenverbände machen neben den gestiegenen Personalkosten vor allem den Zuwachs der Ausgaben bei Pflichtaufgaben im Sozialbereich für die schlechte Kassenlage verantwortlich. Neben den Ausgaben für die Kinder—und Jugendhilfe und Eingliederungsmaßnahmen für Menschen mit Behinderung waren auch die Kosten für von den Kommunen geleistete Unterhaltsvorschüsse deutlich gestiegen.
Die kommunalen Spitzenverbände fordern einerseits Milliardenzuschüsse vom Bund, um die Situation der Kommunen zu verbessern. Zudem wurden zuletzt auch Forderungen nach Kürzungen im Sozialbereich laut. Vor allem jedoch fordern die kommunalen Spitzenverbände die Einhaltung des Prinzips „Wer bestellt, der bezahlt“. Diesem sogenannten Interner Link: Konnexitätsprinzip zufolge soll die staatliche Ebene, die eine Maßnahme beschließt, auch für die daraus entstehenden Mehrkosten aufkommen. So tragen die Kosten für die Jugendhilfe und Eingliederungsmaßnahmen derzeit vor allem die Kommunen, obwohl deren Ausweitung durch den Bund beschlossen wurde.
Welche Auswirkungen haben die steigenden Ausgaben und hohen Schulden vieler Kommunen?
Vertreterinnen und Vertreter der Kommunen warnen davor, dass in immer mehr Gemeinden freiwillige Leistungen dem Sparzwang zum Opfer fallen könnten – sie fürchten eine Ausdünnung des ÖPNV-Netzes, marode Straße, geschlossene Bäder und weniger Mittel für Jugendeinrichtungen.
Bereits heute reagieren zahlreiche Städte mit weitgehenden Einstellungsstopps auf die angespannte Haushaltslage, was zu längeren Wartezeiten in Behörden führt. Immer wieder verweigerte zuletzt die Interner Link: Kommunalaufsicht kreisfreien Städten, Landkreisen und Gemeinden die Genehmigung für den Haushalt. Damit werden Haushaltssperren verhängt, also die vorübergehende Sperrung geplanter Ausgaben. Neue Ausgaben müssen dann einzeln geprüft und freigegeben werden. Häufig sind von der Sperre freiwillige Aufgaben oder neue Projekte betroffen.
Wie geht es weiter?
Bund und Länder haben sich Ende Juni 2026 auf eine Finanzreform zur Entlastung der Länder und Kommunen geeinigt. Demnach soll bei künftigen Gesetzen, deren finanzielle Mehrkosten für Länder und Kommunen bei mehr als 200 Millionen Euro liegen, der Bund 80 Prozent der Kosten übernehmen. CDU, CSU und SPD im Bund hatten im Koalitionsvertrag vereinbart, sich am Konnexitätprinzip als Grundsatz orientieren zu wollen.
Der Bund-Länder-Kompromiss geht vielen Vertretern der Kommunen jedoch nicht weit genug, da er nicht für bisher gültige Gesetze gilt und auch das derzeitige hohe Defizit nicht verringert. Zwar will der Bund mit einem weiteren Gesetz verschuldeten Kommunen jedes Jahr eine Milliarde Euro als Hilfen zur Verfügung stellen – Expertinnen und Experten fordern jedoch deutlich größere Anstrengungen, sie warnen vor einer Gefährdung der Interner Link: Daseinsvorsorge.
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