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AKP-Staaten | bpb.de

AKP-Staaten

A. Jonas

Die EU unterhält mit 79 afrik., karib. und pazif. Staaten (AKP-Staaten) besondere Beziehungen (Stand 2019). Mit den ehem. Kolonien wurden seit den 1960er-Jahren verschiedene Abkommen geschlossen (»Yaoundé I–II« und »Lomé I–IV«). Ziel war die Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung der A. durch einseitige Handelserleichterungen, Preisstabilisierung sowie wirtschaftliche und technische Hilfen. Im Rahmen des Lomé-Nachfolgeabkommens, dem sog. Cotonou-Abkommen (2000), wird der Sonderstatus der A. in der EU-Entwicklungspolitik zwar beibehalten, zunehmend rücken aber politische Fragen wie verantwortliche Regierungsführung (»good governance«) und Menschenrechte in den Mittelpunkt. Auch will das Cotonou-Abkommen die gegen den freien Welthandel verstoßenden Handelsvorteile der A. abschaffen. Stattdessen sollten ab 2008 regionale Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) in Kraft treten: Vereinbarungen mit einer Untergruppe von 15 karib. Staaten im Rahmen von CARIFORUM (2008) und mit 6 südafrik. Staaten im Rahmen des SADC-Abkommens (2016) (Stand: 2019). Wegen heftiger Dissonanzen zwischen der EU und einigen A. über diese Reform konnten die Verhandlungen über die WPAs zunächst nicht wie geplant abgeschlossen werden. Da bis zum 29.2.2020 eine neue Vereinbarung an die Stelle des dann auslaufenden Cotonou-Abkommens treten musste, standen die seit September 2018 laufenden Verhandlungen der EU mit den AKP-Staaten über ein Nachfolgeabkommen unter erheblichem Zeitdruck.

Internet

Literatur

  • Europäisches Parlament: Future partnership between the EU and the African, Caribbean and Pacific states (›post-Cotonou‹), Briefing PE 637.981, Brüssel 2019 (Download: www.europarl.europa.eu/thinktank).

  • M. Holland: »Imagined« interregionalism. Europe’s relations with the African, Caribbean and Pacific States (ACP), in: H. Hänggi u. a. (Hg.), Interregionalism and international relations, London 2006, S. 254-271.

aus: Große Hüttmann / Wehling, Das Europalexikon (3.Auflage), Bonn 2020, Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH. Autor des Artikels: A. Jonas

Siehe auch:

Fussnoten

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