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Ausschuss für die Angelegenheiten der EU (Bundestag) | bpb.de

Ausschuss für die Angelegenheiten der EU (Bundestag)

M. Chardon

Der A. ist ein Organ des Deutschen Bundestags (BT), zuständig für Grundsatzfragen der europ. Integration. Seine Aufgabe ist die Mitbestimmung des Bundestages in der EU. Obwohl das Grundgesetz die Mitwirkung des gesamten Parlamentes in EU-Angelegenheiten vorsieht, trägt der A. mit bestimmten Sonderrechten eine spezielle Verantwortung. 1994 gegründet, hat er 48 Mitglieder, davon 33 Abgeordnete des BT und 15 des Europäischen Parlaments. Die Europaparlamentarier sind jedoch nur mitwirkungs-, aber nicht stimmberechtigt. Informationen bezieht der A. von der Bundesregierung, die zur Unterrichtung verpflichtet ist, von Entscheidungsträgern der EU sowie anderen nationalen Parlamenten. Zum einen befasst er sich mit Themen der europ. Integration (z. B. institutionelle Reformen, Erweiterungspolitik). Zum anderen behandelt er v. a. EU-Vorhaben, die mehrere Politikfelder betreffen. Potenziell sind deshalb auch alle Bundesministerien Ansprechpartner des A. Zu seinen Sonderbefugnissen zählt das Recht, Stellungnahmen des BT in europapolitischen Fragen zu erarbeiten und abzugeben, sofern das Einverständnis der jeweiligen Fachausschüsse vorliegt. Im Rahmen seiner Zuständigkeiten kontrolliert der A. die Richtlinienumsetzung der Bundesregierung. Weiterhin ist er ermächtigt, Änderungsanträge zu Beschlussempfehlungen eines Fachausschusses in den BT einzubringen. In öffentlichen Sitzungen und Anhörungen wird die Öffentlichkeit über seine Tätigkeiten informiert. Der Vertrag von Lissabon (2009) stärkt die Rolle der nationalen Parlamente, indem er ihnen die Möglichkeit verleiht, die Anwendung des Subsidiaritätsprinzips mittels einer Klage beim Europäischen Gerichtshof zu kontrollieren, sofern ein Viertel seiner Mitglieder dies beschließt. Der BT kann den A. in Zukunft auch ermächtigen, Rechte wahrzunehmen, die in vertraglichen Regelungen der EU dem Bundestag eingeräumt wurden. Obwohl die Arbeit des A. durchaus positiv bewertet wird, hat er doch Schwierigkeiten, die große Masse an europapolitischen Themen zu bewältigen, und er ist zu sehr von den Informationen der Bundesregierung abhängig. Außerdem bleibt sein Ansehen oft hinter dem anderer Ausschüsse (z. B. Finanzausschuss) zurück. Im Zuge der verschiedenen Krisen der EU (seit 2010, Eurokrise, Krise des EU-Migrationsregimes, Brexit) war der Bundestag regelmäßig auch mit diesen Fragen befasst.

Internet

Literatur

  • L. Kinski: The European Debt Crisis and the Functional Logic of the Parliamentary System: A Case Study of the German Bundestag, Student Paper Series, Hertie School of Governance, Berlin 2012 (Download: www.hertie-school.org).

  • A. Thomas: Assemblée Nationale, Bundestag and the European Union, Baden-Baden 2019.

aus: Große Hüttmann / Wehling, Das Europalexikon (3.Auflage), Bonn 2020, Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH. Autor des Artikels: M. Chardon

Siehe auch:

Fussnoten

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