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Bundesversammlung | bpb.de

Bundesversammlung

Bundesversammlung

Die Bundesversammlung wählt den Interner Link: Bundespräsidenten oder die Bundespräsidentin.

Die Bundesversammlung trifft sich nur zur Interner Link: Wahl des Bundespräsidenten oder der Bundespräsidentin.

Die Bundesversammlung besteht aus:

  • allen Mitgliedern des Deutschen Interner Link: Bundestages.

  • und einer gleichen Zahl von Mitgliedern, die in den Interner Link: Bundesländern gewählt wurden.
    Diese können auch Künstler und Künstlerinnen oder Sportler und Sportlerinnen sein.
    Die Parlamente der Bundesländer wählen diese Personen.

Die Zusammensetzung der Bundesversammlung soll Gemeinsamkeit von Interner Link: Bund und Bundesländern zeigen.
Beide wählen gemeinsam den Bundespräsidenten.

Die Bundesversammlung trifft sich immer dann, wenn ein neuer Bundespräsident oder eine neue Bundespräsidentin gewählt werden muss.

(© bpb)

Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung/bpb (Hrsg.): einfach POLITIK: Lexikon. Autor/inn/en: D.Meyer, T.Schüller-Ruhl, R.Vock u.a./ Redaktion (verantw.): Wolfram Hilpert (bpb). Bonn: 2022. Lizenz: CC BY-SA 4.0 //

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