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Öffentlicher Dienst | bpb.de

Öffentlicher Dienst

Zum öffentlichen Dienst gehören Einrichtungen,
die für alle Interner Link: Bürger und Bürgerinnen wichtig sind.
Der Interner Link: Staat zahlt für diese Einrichtungen.

Zum öffentlichen Dienst gehören die Interner Link: Regierung, Ämter, Interner Link: Gerichte
Schulen und Kindergärten.
Auch manche Krankenhäuser, Müll- und Wasserwerke gehören dazu.

Der Staat benutzt Steuergeld, um dafür zu bezahlen.
Arbeit im öffentlichen Dienst bedeutet:
Man arbeitet für die Stadt, für die Interner Link: Gemeinde.
Oder für das Interner Link: Bundesland oder für den Bund.

Einige Beispiele:
Erzieher und Busfahrerinnen arbeiten für die Stadt.
Polizistinnen und Lehrer bekommen ihr Geld vom Interner Link: Land.
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von Bundesminister und Bundesministerinnen
werden vom Bund bezahlt.



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Quelle: Dorothee Meyer und Team/Wolfram Hilpert: einfach POLITIK: Lexikon, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2026. Lizenz (Text): CC BY-SA 4.0

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