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Abberufung | bpb.de

Abberufung

Die A. des obersten diplomatischen Vertreters eines Interner Link: Staates aus einem anderen Staat bedeutet im internationalen diplomatischen Verkehr den Abbruch der zwischenstaatlichen Beziehungen, es sei denn, die A. ist in der Person des Repräsentanten begründet.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

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