1) A. bedeutet Unselbstständigkeit bzw. das Angewiesensein auf bestimmte Leistungen, Unterstützungen, Erlaubnis etc. von Personen, Interner Link: Institutionen oder (in der internationalen Politik) von anderen Ländern.
2) In der Entwicklungsländerforschung bezeichnet A. (auch: Dependenz) Leitbilder und Bedingungen, die es Interner Link: Entwicklungsländern auf Dauer nicht erlauben, Entwicklungshemmnisse zu überwinden und Entwicklungsrückstände aufzuholen. Erst diese strukturelle (kolonialhistorische oder aus den Weltmarktbedingungen resultierende) A. führt zu (permanenter) Unterentwicklung und (dauerhafter) A.
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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