B. bezeichnet in DEU Regierungsmitglieder, die auf Vorschlag des (Interner Link: Bundeskanzler/Bundeskanzlerin) von der/dem Interner Link: Bundespräsidentin/Bundespräsidenten ernannt werden. Sie üben die politische Leitung über ein Ressort (Interner Link: Ministerium) aus und tragen hierfür die persönliche politische Verantwortung (Interner Link: Ressort/Ressortprinzip).
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: