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Glaubensfreiheit | bpb.de

Glaubensfreiheit

Die G. ist eines der zentralen Interner Link: Grundrechte und Interner Link: Menschenrechte, das in DEU im Interner Link: Grundgesetz (GG) durch Art. 4 GG und in der Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen (Interner Link: Vereinte Nationen (UN)) von 1948 durch Art. 18 geschützt wird. Danach darf niemand aufgrund seiner religiösen Interner Link: Überzeugung oder einer Gewissensentscheidung diskriminiert werden, insb. dürfen hieraus keine rechtlichen Nachteile erwachsen oder darf deswegen Zwang ausgeübt werden.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten

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